Holger Thärichen
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Claßen-Beblo! Auch von meiner Seite erst einmal herzlichen Dank für die Vorlage des Jahresberichts 2011. Herzlichen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses!
Wie wichtig die Arbeit des Landesrechnungshofs für uns ist, hat gerade wieder die gestrige Sitzung des Hauptausschusses gezeigt. Hier stand ein anderer Bericht des Rechnungshofs auf der Tagesordnung, nämlich der Bericht zur Gründung und Steuerung der Kita-Eigenbetriebe.
In diesem Bericht hat der Rechnungshof durchaus erhebliche Steuerungsdefizite nachgewiesen. Das Beispiel der Kita-Eigenbetriebe zeige, so der Rechnungshof, wie risikoreich es ist, Rechtsformänderungen ohne aussagekräftige Gesetzesfolgenabschätzung und insbesondere ohne eine fundierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzunehmen. Der Senat müsse, so der Rechnungshof, das Finanzierungsmodell der Eigenbetriebe und dessen Anwendung unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten evaluieren und eine datenbasierte Zielkontrolle umgehend einführen. Die Ausführungen dieses Berichts sind nun jetzt im Einzelnen nicht unser Thema. Ich glaube aber, dass in der nächsten Wahlperiode noch einmal grundsätzlich über die Trägerstruktur der Kitas im Land Berlin nachzudenken sein wird. Und, Frau Claßen-Beblo, der Bericht des Landesrechnungshofs gerade zu diesem spezifischen Themenfeld wird eine ganz wichtige Erkenntnisquelle und eine wichtige Orientierungslinie für die Beschlussempfehlung in der kommenden Zeit sein.
Ja, da kann man auch applaudieren.
Nun aber zum Jahresbericht 2011: Der Rechnungshof geht hier zunächst grundsätzlich auf die Finanzlage des Landes Berlin und auf die bedrohliche Verschuldungssituation ein. Ebenso wird die Schuldenbremse und die Umsetzung im Land Berlin thematisiert. Ich glaube trotz aller beharrlichen Hinweise des Rechnungshofs auf die Schuldenlast Berlins, dass wir hier auf gutem Wege sind. Berlin verfolgt einem strikten Ausgabendämpfungskurs, geht auf einem Konsolidierungspfad. Wir werden das Ausgabenwachstum pro Jahr auf 0,3 Prozent begrenzen. Das wird auf Grundlage des kommenden Doppelhaushalts und der Finanzplanung 2011 bis 2015 sein.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass hier im April eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen worden ist, die exakte Obergrenzen für das Finanzierungsdefizit definiert.
Ob darüber hinaus dem Stabilitätsrat noch ein Sanierungsprogramm vorgelegt werden muss, wie das aktuell vorgesehen wird, daran möchte ich doch schon einige Zweifel anmelden. Wir haben ganz klare Vorgaben, dass wir das Finanzierungsdefizit um 200 Millionen Euro pro Jahr bis zum Jahr 2020 absenken müssen. Damit werden wir im Übrigen die Schuldenbremse erfüllen. Wenn jetzt der Stabilitätsrat darüber hinaus – eigentlich um das gleiche Ziel zu erreichen – hier maßnahmenscharfe Sanierungsschritte verlangt, dann sehe ich in der Tat die Gefahr, dass das Haushaltsrecht dieses Hauses ausgehebelt wird und in die politische Entscheidungsfindung im Land Berlin hineinregiert wird. Das finde ich unter demokratischen Gesichtspunkten und wegen der Stellung dieses Hauses doch bedenklich.
Aber noch einmal zu den einzelnen Kritikpunkten des Rechnungshofes. Das wird natürlich wie jedes Mal dann
Gegenstand des zuständigen Haushaltskontrollausschusses sein. Ich darf daran erinnern, dass wir in der Vergangenheit häufig, auch fraktionsübergreifend, den Voten des Rechnungshofs gefolgt sind und hier Missbilligungen und Auflagen ausgesprochen haben. Ich darf aber auch sagen, dass es natürlich immer eine politische Gesamtabwägung sein wird, die für unser Votum ausschlaggebend ist. Da endet natürlich auch die Kompetenz des Rechnungshofs, wo es um eine bewusste politische Prioritätensetzung geht, die dann vom Senat und vom Abgeordnetenhaus getroffen wird.
Nur zwei Beispiele: Dauerbrenner Kosten der Unterkunft. Regelmäßig ist das ein Thema im Bericht des Rechnungshofs. Hier werden wir auch zukünftig die soziale Mischung in den Kiezen nicht aus dem Blick verlieren. – Und das andere Thema, das im Rechnungshofbericht angesprochen ist: Rekommunalisierung – da kann ich nur sagen, natürlich muss sich auch die Rekommunalisierung von Unternehmen der Daseinsvorsorge rechnen. Wir werden auf risikovolle Rekommunalisierungsprojekte wie zum Beispiel der CDU in Baden-Württemberg jedenfalls verzichten.
Ich komme zum letzten Satz. – Aber auch hier gilt: Der Blick aufs Detail ist entscheidend. Da kann sich durchaus auch zeigen, dass Rekommunalisierung und ein klarer Konsolidierungskurs miteinander ohne Weiteres vereinbar sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Stadtentwicklungssenatorin. – Frau Senatorin! Die Bauvorbereitungsmaßnahmen zur Sanierung der Avus haben zwischenzeitlich begonnen. Wie beurteilen Sie die verkehrlichen Auswirkungen dieser Maßnahme insbesondere auch auf die Anwohner in Steglitz-Zehlendorf?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wenn ich mich recht entsinne, ist es so, dass es während er gesamten Sanierungsarbeiten noch einmal eine Phase geben wird, in der stadtauswärts nur eine Spur zur Verfügung stehen wird – was der jetzigen Phase entspricht. Wird man die jetzige Situation auswerten, um mit der kurzen Sanierungsphase – im Jahr 2013, wenn ich mich richtig entsinne – vernünftig umzugehen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat meine Auffassung, dass eine Verbesserung des Lärmschutzes an der Bundesautobahn 115 – Avus – insbesondere im Bereich Nikolassee dringend geboten ist, und wird er sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen?
2. Welche Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um den Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern, und wird er sich neben der Verwendung von lärmmindernden Fahrbahnbelägen auch für eine rechtssichere Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen dem Kreuz Zehlendorf und der Anschlussstelle Spanische Allee einsetzen?
Nur kurz! – Werden Sie dann das Parlament zeitnah über die Ergebnisse dieses Gutachtens unterrichten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! In der Tat ist es so, dass die Lärmbelastung durch die Avus seit vielen Jahren ein erhebliches Ärgernis für die Menschen im Berliner Südwesten darstellt. Da freut es mich ausdrücklich, dass der Senat jetzt die Entscheidung getroffen hat, eine Grundsanierung der Avus
vorzunehmen. Diese ist nicht nur erforderlich, um den Verschleißerscheinungen zu begegnen, sondern sie ist auch eine Chance, den Lärmschutz im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner entscheidend zu verbessern.
Das gilt natürlich auch für den Abschnitt zwischen Spanischer Allee und Landesgrenze. Hier haben wir erhebliche Belastungen, die unter anderem dadurch entstehen, dass über den Nikolassee die Schallwellen in die benachbarten Wohngebiete hineingetragen werden. Hier geht es darum, Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungen zu reduzieren, zum Beispiel, die Fugen des Nikolassee-Brückenbauwerks so zu sanieren, dass keine Schlaggeräusche mehr verursacht werden können, und auch über lärmmindernde Fahrbahnbeläge nachzudenken. Ich freue mich über die Antwort von Frau Senatorin Junge-Reyer auf meine Mündliche Anfrage, dass hierfür konkrete Zielvorgaben im Blick sind, um nach Möglichkeit 5 dB Lärmminderung zu erreichen. Wenn das gelingt, wäre das ein großer Schritt für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Ich finde es auch gut, Frau Senatorin, und gut nachvollziehbar, die technologische Entwicklung anzuschauen, um zu sehen, welche Möglichkeiten wir 2014 haben, Lärmschutz auf dieser Fläche umzusetzen. Das mag im Einzelfall ein bisschen teurer sein. Aber hier gilt für mich das Gleiche wie bei den Flugrouten des BBI: Lärmschutz muss vor Wirtschaftlichkeit gehen!
Ich will auch noch einmal an den Ortstermin des Stadtentwicklungsausschusses am 2. Juli 2010 in Nikolassee erinnern. Dort ist appelliert worden, über Tempo 60 nachzudenken und dessen Anordnung erneut zu prüfen. Dabei ist klar, dass das Ganze rechtssicher umgesetzt werden muss.
Der Antrag der FDP-Fraktion verengt nun leider diese ganze komplexe Thematik der Belastung durch die Avus auf die anstehenden Sanierungsarbeiten. Das ist natürlich, Herr von Lüdeke, ein wichtiger Punkt. Selbstverständlich muss es darum gehen, die Belastungen aufgrund der Sanierungsarbeiten auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Das bedeutet zum einen, die Arbeiten zügig durchzuführen, zum anderen aber auch, die Verkehrsströme intelligent zu steuern. Zu einem Lkw-Schleichverkehr durch die angrenzenden Wohngebiete darf es nicht kommen! Wir müssen dafür sorgen, dass es eine weiträumige Umfahrung gibt – auch unter Einbeziehung der A 10. Gerade den Lkw-Verkehr, der sich auf der Nord-Süd-Achse bewegt, wollen wir weitgehend aus der Stadt heraushalten. In der Nacht sind dies bis zu 20 Prozent des Verkehrsaufkommens. Wir müssen verhindern, dass das durch die Wohngebiete geführt wird. Ich denke aber, dass der Senat auf gutem Wege ist.
Die Senatorin hat nämlich bereits verschiedene Schritte und Maßnahmen angekündigt, um die konkreten Auswirkungen der Sanierungsarbeiten zu reduzieren. Es soll an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden, es wird in dem Vergabeprozess ein Bonus-Malus-System angewandt werden, das heißt, es werden zusätzliche Anreize geschaf
fen, um zu einer zügigen Bearbeitung zu kommen. Das finde ich sinnvoll. Gleichwohl bleibt es – da müssen wir uns nichts vormachen – eine große Aufgabe. Drei Jahre sind dafür avisiert. Das ist für ein solches Projekt keinesfalls unrealistisch. Um so wichtiger ist es, auch die Umgebung im Blick zu haben, auch die Umleitungsstrecke U 4 über Potsdamer Chaussee, Argentinische Allee, Clayallee und Hohenzollerndamm, und in Abstimmung mit den vor Ort tätigen Straßenbaulastträgern zu vermeiden, dass parallele Bauarbeiten durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass der Verkehr über die Umleitungsstrecken abgewickelt werden kann. Dies ist mein ausdrücklicher Appell und richtet sich sowohl an die Senatsverwaltung, aber auch an die beteiligten Bezirke.
Ich komme zum Schluss: Die Sanierung der Avus bietet für uns die große Chance, in Sachen Lärmschutz für die Anwohner einen großen Schritt voranzukommen. Wir fordern den Senat auf, diese Chance aktiv zu nutzen und die Belastungen durch die Sanierungsarbeiten auf ein Minimum zu begrenzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Ergebnisse über potenzielle Fluglärmbelastungen für die südlichen Berliner Stadtgebiete hat das Gespräch mit der Deutschen Flugsicherung über die geplanten Flugrouten am künftigen Flughafen BBI in der vergangenen Woche gehabt?
Vielen Dank, Frau Krautzberger! – Wird der Senat in den weiteren Diskussionen mit der Flugsicherung darauf hinweisen, dass bei der bisherigen Planung auch ein Weltkulturerbe, die Potsdamer Schlösser- und Gartenlandschaft, und ein Atomreaktor, der Forschungsreaktor in Wannsee, von diesen Überflugrouten betroffen wären, und dass auch dies in die Abwägung einzubeziehen ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind froh darüber, heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes beschließen zu können. Ich will noch mal daran erinnern, was der Ausgangspunkt der aktuellen Novellierungsdiskussion war. Am 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelung zu den Adventssonntagen in § 3 Abs. 1 des bisherigen Ladenöffnungsgesetzes mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht vereinbar ist. Das Gericht hat in dieser Entscheidung kritisiert, dass die vollständige Herausnahme aller vier Adventssonntage aus dem Schutz der Sonntage ohne entsprechende sachliche Begründung das verfassungsrechtlich geforderte Schutzniveau unterschreitet. Das war übrigens der einzige Einwand, mit dem die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht durchgedrungen sind. Andere Konfliktlagen lassen sich nach Auffassung des Gerichts durch eine entsprechende verfassungskonforme Auslegung bewältigen.
Ich will an der Stelle doch noch mal ein bisschen auf die Gründe des Gerichts eingehen, da diese in der aktuellen Diskussion doch in den Hintergrund getreten sind. Mir scheinen sie aber durchaus erwähnenswert. Das Gericht hat ausgeführt, dass der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowohl eine religiös-christliche als auch eine weltlich-soziale Bedeutung hat. Die Sonn- und Feiertagsgarantie des Grundgesetzes wirkt zum einen als verfassungsrechtliche Wertentscheidung zur Konkretisierung
des Schutzgehalts der Religionsfreiheit. Auf der anderen Seite konkretisiert der Schutz der Feiertags- und Sonntagsruhe aber auch das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Die Arbeitsruhe dient der physischen und psychischen Regeneration. Sie dient aber auch – so das Gericht – der synchronen Taktung des sozialen Lebens. Was meint das Gericht? – Es sagt, es geht dem Verfassungsgeber auch darum, dass die Menschen einen verbindlichen zeitlichen Freiraum von Erwerbsarbeit, von Geschäftstätigkeit erhalten, den sie gemeinsam in der Familie, in den Vereinen, in Gewerkschaften usw. gestalten können. All das scheinen Überlegungen zu sein, die mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit heute vielleicht gar nicht mehr viel zu tun haben. Der gesellschaftliche Trend geht offensichtlich dahin, das Shoppingcenter zum vermeintlichen Ort sozialer Sinngebung zu machen. Aber ich denke, es ist durchaus ein Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, darauf hinzuweisen, dass der Mensch mehr ist als ein bloßer Warenkonsument.
Es ging also darum, im Rahmen der Novellierung einen Ausgleich zu finden zwischen den verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen auf der einen Seite und den gewandelten Bedürfnissen von Geschäftsinhabern und Kunden auf der anderen Seite. Ich denke, dass uns dieser Ausgleich gut gelungen ist. Mein Kollege Jörg Stroedter hat heute schon darauf hingewiesen und auch die einzelnen Regelungen der Novellierung skizziert. Ich muss das insoweit nicht doppeln und noch mal die Regelung im Detail darstellen.
Ich will nur noch ein paar Hinweise geben: Natürlich ist unsere Novellierung bei der Auslegung und Anwendung verfassungskonform zu handhaben. Wir wollen, dass an acht Sonntagen, die nicht aufeinanderfolgen, entsprechende Öffnungen durch den Senat zugelassen werden. Der Senat wird bei diesen Allgemeinverfügungen, die zu erlassen sind, natürlich auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten haben – das ist ein wichtiger Punkt. In jüngerer Zeit hatten wir die Fokussierung der Diskussion auf den Hauptbahnhof – ich denke, wir haben eine sehr freigiebige, eine sehr – im besten Sinne des Wortes – liberale Regelung an der Stelle gefunden. Und, Herr Melzer, wenn man noch die Frage, ob Textilien mit dazugehören oder nicht, zur Grundsatzfrage aufbauschen will, dann scheint mir das einigermaßen weit hergeholt. Wir hätten uns auch anderes vorstellen können, aber die Regelung, die wir jetzt gefunden haben, ist lebensnah, und damit stärken wir die touristische Attraktivität dieser Stadt.
Wir haben eine gute Regelung gefunden, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Wertentscheidungen zum Sonntags- und Ruhetagsschutz und ein modernes Gesetz geschaffen, das Kundeninteressen und die Interessen der Geschäfte berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Zustimmung zu unserem Gesetz. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch Berlin wird sich auf die Folgen des Klimawandels einstellen müssen. Selbst wenn es gelingen sollte, das berühmte 2-Grad-Ziel bei der Erwärmung des Erdklimas zu erreichen, werden auch in Berlin die Folgen des Klimawandels zu spüren sein: Hitzewellen und Dürre im Sommer, Starkregenereignisse im Winter. Insgesamt werden die Extremwetterlagen in Berlin zunehmen. Hierfür hat eine verantwortungsbewusste Stadtentwicklungspolitik Vorsorge zu treffen.
Wir müssen unser Stadtgrün schützen. Wir müssen auch berücksichtigen, welche klimatologischen Auswirkungen unterschiedliche Bepflanzungen haben. Wir müssen sorgfältig analysieren, welche Bepflanzung, welche Straßenbäume besonders gut geeignet sind, um etwa den Wasserhaushalt zu regulieren.
Wir müssen unter Klimagesichtspunkten auch definieren, wo Verdichtungen der Bebauung zugelassen werden können und welche Flächen in jedem Fall von Versiegelung freigehalten werden müssen. Wir müssen Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete in ihrer Funktion sichern und vernetzen, und wir müssen untersuchen, wo neue Schneisen erforderlich sind und wie wir die Entstehung von Hitzeinseln verhindern können. Wir brauchen eine Infrastruktur in der Stadt, die sich auch auf Starkregenereignisse vorbereitet. Wir brauchen eine Kanalisation, die damit umgehen kann. Natürlich ist ein Stadtentwicklungsplan Klima ein wichtiges Instrument, um im Rahmen einer integrierten Betrachtung der Gesamtstadt Leitlinien, Zielsetzungen und Handlungsvorschläge für die Anpassung der Stadt an den Klimawandel zu erarbeiten.
Genau aus diesem Grund, Frau Eichstädt-Bohlig, hat die Koalition bereits im Mai dieses Jahres einen Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, einen Stadtentwicklungsplan Klima unter breiter Beteiligung zu erarbeiten. Es ist insofern das Geheimnis der Grünen, was der heutige Antrag eigentlich soll. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir haben die Diskussion längst auch im parlamentarischen Raum begonnen. Der Senat handelt auch bereits. Es gibt ein klimapolitisches Arbeitsprogramm des Senats, das vier Ziele definiert. Erstens: Berlin will einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zweitens: Berlin will die Wirtschaftskraft der Stadt auch durch den Ausbau seiner Position in den globalen Zukunftsmärkten stärken. Drittens: Berlin will grüne Metropole sein. Viertens: Berlin will sich frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels einstellen.
Bitte sehr!
Dazu komme ich auch noch. Es gibt schon eine konkrete Diskussion. Der Stadtentwicklungsplan Klima wird bereits durch die Verwaltung erarbeitet. Er setzt sich intensiv gerade auch mit den räumlichen Auswirkungen, mit den räumlichen Folgen des Klimawandels auseinander unter Bezugnahme auf ein gesundes Wohnen, die Entwicklung des Grüns und der Lebensqualität in der Stadt. Frau Eichstädt-Bohlig! Die Diskussion hat doch bereits intensiv begonnen. Wir befinden uns hier doch nicht am Anfang einer Diskussion des STEP Klima, sondern sind mittendrin. Wir haben bereits Informationen der Grünflächen- und Stadtplanungsämter. Es sind bereits konkrete Ergebnisse auch in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt worden. Erinnern Sie sich beispielsweise an das Stadtforum am 7. Januar zu Beginn dieses Jahres! Es war eine hochinteressante Veranstaltung, bei der intensiv schon Ergebnisse vorgestellt und öffentlich diskutiert worden sind. Es gab am 3. Mai eine weitere Expertenrunde. Weitere Veranstaltungen und Fachforen sind in der Planung. Insoweit kann ich den Vorwurf, hier würde nichts passieren, nur zurückweisen. Es ist ein intensiver Diskussions- und Erarbeitungsprozess, an dem zahlreiche Experten mitwirken. Gerade weil es ein integrativer Prozess ist, der verschiedene Belange von Stadtentwicklung einbeziehen muss, ist es eine komplexe Aufgabe, die im Senat längst ernsthaft angegangen und bearbeitet wird.
Ich will abschließend noch einmal hervorheben, dass eine Stadtentwicklungspolitik unter Beachtung des Klimawandels ein zentrales, sozialdemokratisches Anliegen ist. Wenn wir hier nicht handeln, wird künftig der soziale Status eines Bewohners auch daran erkennbar sein, wer sich kraft eigener Mittel vor den Folgen des Klimawandels schützen kann, beispielsweise durch das Häuschen im Grünen, und wer diesem Klimawandel schutzlos ausgeliefert ist, wenn man beispielsweise in einer schlecht isolierten Stadtwohnung lebt. Wir brauchen Konzepte, um auch im Hochsommer die Lebensqualität in der verdichteten Innenstadt zu erhalten. Wir brauchen eine Strategie für die Anpassung an Extremwetterlagen. Es sind gerade die älteren Menschen, die Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sein werden, die am stärksten unter Hitzewellen zu leiden haben. Wenn es hier nicht gelingt, entsprechende Konzepte im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Klima zu entwickeln, werden diese Menschen am ehesten zu leiden haben. Deswegen wollen wir, dass alle Berlinerinnen und Berliner künftig weder steigenden Energiekosten noch den Folgen des Klimawandels schutzlos ausgeliefert sind. Berlin muss auch in den Zeiten des Klimawandels eine lebenswerte Metropole bleiben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch für meine Fraktion will ich zunächst ganz herzlich der neuen Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau ClaßenBeblo, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die geleistete Arbeit danken.
Ich versichere Ihnen, dass wir uns Ihre Beanstandungen, die Sie in diesem Rechnungshofbericht dargelegt haben, sehr sorgfältig ansehen und auch die erforderlichen Konsequenzen ziehen werden.
Ein solcher Rechnungshofbericht ist ja regelmäßig die Gelegenheit dazu, anhand von Beispielfällen die Kritikpunkte des Rechnungshofs aufzugreifen und zu erörtern, wo strukturelle Probleme der Haushalts- und Wirtschaftsführung im Land Berlin liegen. Ich will jedoch zunächst die Gelegenheit nutzen, auch die grundsätzlichen Ausführungen des Rechnungshofsberichts aufzugreifen und darauf eingehen.
In der Tat ist es so, dass der Rechnungshof die dramatische Verschuldungssituation in Berlin schonungslos aufzeigt. Völlig zu Recht stellt der Rechnungshof fest, dass sich das Land Berlin in einem besorgniserregenden Verschuldungskreislauf befindet. Bis zum Jahr 2013 wird die Schuldenlast auf 70 Milliarden Euro ansteigen. Die finanziellen Kennzahlen sind in der Tat dramatisch. Ich denke auch, dass der Rechnungshof recht hat, wenn er feststellt, dass ein strikter Konsolidierungskurs zwingend geboten ist. Dafür sind die Erkenntnisse des Rechnungshofs eine wichtige Hilfestellung. Sie können uns aufzeigen, wo die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert werden können und wo insoweit auch zur Haushaltskonsolidierung beigetragen werden kann.
Ich will hier aber auch ausdrücklich sagen, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Damit ist auch der Bund angesprochen, der die steuerlichen Rahmenbedingungen zu setzen hat. Wir haben heute Mittag von Senator Nußbaum gehört, dass allein – Herr Meyer, hören Sie zu! –
die schwarz-gelbe Mehrwertsteuerprivilegierung des Hotelgewerbes für das Land Berlin 2010 einen Steuerausfall in Höhe von 24 Millionen Euro zur Folge haben wird.
Der Rechnungshof hat insgesamt Beanstandungen in der Größenordnung von 37 Millionen Euro angemahnt. Das ist in etwa die gleiche Größenordnung. Es zeigt sich, die Konsolidierung in Bund, Ländern und Gemeinden wird scheitern, so oder so, wenn es nicht zu eindeutigen Korrekturen der Steuerpolitik der Bundesregierung kommt.
Da kann man durchaus mal klatschen! – Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse der Haushaltsklausur der Bundesregierung an diesem Wochenende. Hier wird sich zeigen, ob Schwarz-Gelb die Kraft dazu hat, finanzpolitische Vernunft vor Klientelinteressen zu stellen. Allerdings sind Zweifel hieran angebracht.
Ich will zum Bericht selbst auch ein paar Anmerkungen machen. Es zieht sich ein Thema so ein bisschen wie ein roter Faden durch den Bericht und auch durch jüngere andere Stellungnahmen des Rechnungshofes, und das ist die unzureichende Kontrolle im Zuwendungsbereich, im Bereich von öffentlicher Förderung. Das Thema DIW haben wir intensiv erörtert. Auch der Skandal um die Treberhilfe hat gezeigt, dass bei der Finanzierung und Abrechnung sozialer Dienstleistungen in der Tat ein Kontrolldefizit besteht. Hier müssen wir ran an dieses Thema. Wir müssen Überlegungen anstellen, wie wir die Kontrolldefizite beheben und missbräuchliche Verwendung ausschließen. Das kann auch dazu führen und das kann auch bedeuten, dass wir Kontroll- und Prüfungsaufgaben, die z. B. bislang Dritte wahrgenommen haben, wieder in die öffentliche Verwaltung zurückholen. Und es kann auch bedeuten, dass wir in der öffentlichen Verwaltung selbst stärker im personellen Bereich nacharbeiten müssen, um auch zeitnah sorgfältige Prüfungsleistungen zu erbringen, an denen es in der Vergangenheit gefehlt hat. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Bereich, hier nachzuarbeiten. Insofern werden wir uns den Bereich ganz genau anschauen.
Es gibt andere Themen, da kann man sicher die eine oder andere Einschätzung haben. Wie man die Umsetzung des Tarifvertrags bei der Charité sieht, ist ein Bereich. Ob man sagt, die Wasserbetriebe dürften generell keine Öffentlichkeitskampagnen durchführen, habe ich auch so meine Zweifel, weil es auch um die Frage geht, wie man das öffentliche Gut Wasser an der Stelle schützt. Damit müssen wir uns befassen. Jetzt ist der Senat gefordert, anschließend wir im Haushaltskontrollausschuss.
Eine letzte Bemerkung dazu: Nicht nur inhaltlich kümmern wir uns im Haushaltskontrollausschuss um den sparsamen Umgang mit den öffentlichen Finanzen. Andere mag es nach San Francisco oder Schanghai treiben, wir fahren nächste Woche mit dem Regionalzug nach Polen. Ich denke, da freut sich nicht nur der Haushalt, da freut sich auch das Klima. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Habe ich Sie richtig verstanden, dass sich das Land Berlin eindeutig gegen diese Lärmschutzwand positioniert und insoweit die Interessen der Anwohner aufgegriffen hat, und dass es jetzt Sache des Bundes ist, sowohl als Eigentümer der DB AG als auch über das Eisenbahnbundesamt, die Kritik gegen die Lärmschutzwand aufzugreifen und entsprechende Schritte einzuleiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unser erklärtes Ziel, dass Kinder in Berlin alle Voraussetzungen vorfinden, die sie für eine gute und gesunde Entwicklung brauchen. Auch und gerade in einer Großstadt wie Berlin benötigen Kinder Freiräume, wo sie spielerisch soziales Verhalten erlernen und sich austoben können.
In jüngerer Zeit treibt uns jedoch die Sorge um, dass Lärm von Kindern auf ein immer weniger verständnisvolles Umfeld trifft. Es ist eine bedenkliche gesellschaftliche Tendenz, wenn es zunehmend zu Konflikten aufgrund von Kinderlärm kommt und immer häufiger auch gegen Einrichtungen für Kinder geklagt wird. Wir müssen beo
bachten, dass sich Nachbarn gegen Kitas und Schulen zur Wehr setzen und Behörden Bußgeldbescheide gegen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen. Hier entsteht der Eindruck, dass für Kinder in unserer Gesellschaft kein Platz ist, dass sie stören und gefälligst die Ruhebedürfnisse der Erwachsenen überall zu respektieren haben. Gegen diese gesellschaftliche Tendenz der fehlenden Akzeptanz von Kindern richtet sich unser Gesetzesantrag.
Seit 2006 sind die Länder für die Regelung des verhaltenbedingten Lärms zuständig; deswegen sind wir als Landesgesetzgeber berechtigt, im Landes-Immissionsschutzgesetz eine entsprechende Regelung für den Kinderlärm zu schaffen. Wir haben eine Formulierung gefunden, die störende Geräusche von Kindern – also auch erhebliche Geräusche – privilegiert und damit Klagen gegen Kinderlärm grundsätzlich erschwert. Wir wollen damit klarstellen, dass Kinderlärm als sozial adäquate Lebensäußerung zum Leben eines Kindes gehört und gesellschaftlich toleriert werden soll. Kinderlärm darf nicht mit Verkehrs- oder Gewerbelärm gleichgesetzt werden – wir machen einen Unterschied zwischen spielenden Kindern und röhrenden Automotoren.
Wir wollen auch verhindern, dass Kitas, Kinderspielplätze und ähnliche Einrichtungen aus dem Wohnumfeld verbannt werden. Einrichtungen für Kinder gehören in die Wohngebiete, dorthin, wo Familien mit Kindern leben, nicht an den Stadtrand. Wir wollen doch gerade die Attraktivität der Innenstadt als Wohnort für Familien steigern, und Kinder gehören dazu.
Auch im Hinblick auf die Ausweitung des Ganztagsschulbetriebs ist unsere Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes von großer Bedeutung. Wenn wir künftig den Schulbetrieb zeitlich ausweiten, schaffen wir einerseits bessere Bildungsangebote für Kinder. Das kann aber natürlich dazu führen, dass auch in den Nachmittagsstunden auf den Schulhöfen was los ist und nicht mehr die gewohnte Ruhe herrscht. Weil wir uns darüber im Klaren sind, ist es uns wichtig, dass die Ausweitung der Ganztagsbetreuung in den Berliner Schulen nicht durch Lärmschutzauflagen torpediert werden kann.
Mit der heutigen Gesetzesänderung sind wir das erste Bundesland, das Kinderlärm gegenüber anderen Lärmquellen privilegiert – darauf sind wir stolz, und ich darf daran erinnern, dass parallel die Verfassungsänderung in die Wege geleitet ist, mit der ebenfalls Kinderrechte gestärkt werden sollen. Insoweit ist diese Änderung eine ganz konkrete Ausgestaltung dieses verfassungsrechtlichen Gebots.
Berlin ist vorn, völlig richtig. – Noch kurz zu den Anträgen der Opposition: Wir denken, dass es wenig zielführend ist, für einzelne Fallvarianten, für spezifische Lärm
formen wie Musizieren, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Wir meinen, dass ein übergreifender Abwägungsgrundsatz sinnvoll ist, der sämtliche Lärmquellen, die kinderspezifisch sind, erfasst, und dies nicht auf ein Themenfeld verengt wird, wie das teilweise in den Anträgen der CDU der Fall ist.
Es bleibt immer noch bei einer Einzelfallabwägung. Wir stellen keinen Freifahrtschein für mutwillige Lärmbelästigung aus. Wir wollen nicht zu Rücksichtslosigkeit aufrufen, sondern klarstellen, dass Kinderlärm privilegiert wird. Das ist kein Freifahrtschein für jedweden Lärm.
Mit der Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes gehen wir einen wichtigen Schritt in die Richtung für eine kindergerechte Stadt und setzen damit das richtige politische Signal. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzesvorschlag. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch mein Dank gebührt zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berliner Rechnungshofs für die Vorlage ihres Jahresberichts 2009. – Meinen herzlichen Dank Herrn
Dr. Harms für seine Arbeit in den letzten Jahren! Wir haben die Zusammenarbeit mit Ihnen als sehr positiv und konstruktiv erlebt und Ihren Einsatz schätzen gelernt. Wir möchten für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren unseren herzlichen Dank aussprechen.
Es ist die Aufgabe des Rechnungshofs, den Finger in die Wunde zu legen und auf fehlerhaftes Handeln in der Berliner Verwaltung hinzuweisen. Das hat der Rechnungshof auch mit seinem Jahresbericht 2009 getan. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein sorgsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln dringender denn je ist. Wir haben vor wenigen Wochen die Steuerschätzung zur Kenntnis genommen und werden heute noch über den Nachtragshaushalt diskutieren und beschließen. Es ist klar, dass hier erhebliche Belastungen auch auf das Land Berlin zukommen. Niemand von uns weiß, welche Haushaltsdefizite im Ergebnis der Finanz- und Wirtschaftskrise auf uns zu kommen. Daher ist es umso wichtiger, die verbleibenden Einnahmen sinnvoll und effizient einzusetzen.
Ich will auf einige Punkte zu sprechen kommen. Herr Meyer! Der Punkt BVG lag ein bisschen neben dem Thema, weil das nicht Gegenstand des Jahresberichts 2009 ist.
Da haben Sie zweifellos recht, das ist auch ein Thema des Rechnungshofs, und wir werden es auch diskutieren, aber wir wollen heute über den Jahresbericht 2009 reden. Wir werden uns das Thema BVG natürlich intensiv anschauen, aber es ist noch nicht in den Jahresbericht 2009 eingegangen.
Auch Sie, Herr Meyer, hatten das Thema Jobcenter angesprochen – Vollzug des SGB II. Das ist ein wichtiges Thema, das wir uns intensiv ansehen werden. Ich will nur auf eines hinweisen: Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass eine wesentliche Ursache für diese Probleme in der geteilten Kostenträgerschaft zwischen Bundesagentur und kommunalen Trägern liegt. Das heißt, hier ist es auch entscheidend, dass durch eine neue Rechtsform, die durch die Bundesebene ermöglicht werden muss, effizientes Arbeiten ermöglicht wird. Das ist eine Rahmenbedingung, die zu setzen ist. Die Diskussion über die Rechtsform der Jobcenter haben wir auch hier im Haus geführt. Hier ist nach wie vor Handlungsbedarf.
Es gibt andere Themen, die im Rechnungshofbericht angesprochen wurden, Stichwort Werbeeinnahmen mittels Großplakaten, Beispiel Charlottenburger Tor. Da kann man auch unter stadtplanerischen, stadtgestalterischen oder ästhetischen Gesichtspunkten Fragen stellen. Es wird zu klären sein, wie der Bezirk dieses Sonderfinanzierungsmodell umgesetzt hat, warum er auf Sondernutzungsgebühren verzichtet hat und wie sich die Wirtschaftlichkeit dieses Instruments zur Finanzierung von Denkmalschutz insgesamt darstellt. Das ist ein wichtiger Punkt, bei dem Transparenz geschaffen werden muss.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen will, ist das Thema Charité.
Nein! – Wir werden die Einzelpunkte noch ausgiebig im Unterausschuss Haushaltskontrolle diskutieren. Dafür haben wir ja eigens diesen Unterausschuss.
Zur Charité: Auch das ist ein spannendes Thema. Hier hat der Rechnungshof erhebliche Zweifel angemeldet, was die Wirtschaftlichkeit der Charité Facility Management GmbH angeht. Wir haben das Thema bereits im Hauptausschuss diskutiert, wir werden es auch weiter diskutieren.
Nein, dazu brauchen Sie uns gar nicht zu zwingen! – Natürlich haben wir ein großes Interesse daran, dass die Charité wirtschaftlich arbeitet, dass sie die Betriebsflächen auf das Maß reduziert, das notwendig ist, dass sie in der Perspektive einen ausgeglichenen Haushalt und Wirtschaftsplan vorlegt. Wir haben aber kein Interesse daran und halten es für überflüssig, eine Standortdebatte zu führen. Wir brauchen aber eine Charité, die ihre Immobilien wirtschaftlich bewirtschaftet.
Wir werden in der nächsten Zeit im Unterausschuss diese Dinge intensiv diskutieren können. Ich denke, dass wir in der Vergangenheit fraktionsübergreifend zu einem guten Arbeitsklima gefunden haben und in vielen Fragen Konsens herstellen konnten. Das zeigt sich auch daran, dass wir eine Reihe von Missbilligungen und Auflagen zum Haushaltsjahr 2006 gemeinsam beschlossen haben.
Abschließend will ich sagen: Wir erwarten Besserung. Bei den Dingen, wo wir uns gemeinsam verständigen, dass Auflagen und Missbilligungen auszusprechen sind, besteht Handlungsbedarf. Wir erwarten vom Senat, dass das entsprechend umgesetzt wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die anstehenden Beratungen des Jahresberichts 2009 im Haushaltskontrollausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Goetze! Das war wieder typisch für Sie! In jedem einzelnen Politikfeld, das wir mit Ihnen im Hauptausschuss diskutieren, sagen Sie jedes Mal: Hier reicht das Geld nicht. Es reicht das Geld nicht bei den Bezirken,
es reicht das Geld nicht bei den Schulen, bei der Polizei – bei jedem einzelnen Thema. Aber wenn es dann zum Gesamthaushalt kommt, dann fragen Sie: Ja, wo bleibt denn da die Konsolidierung? – Das ist doppelzüngig, das hat mit solider Politik überhaupt nichts zu tun!
Zu den Bezirken kann ich noch kurz etwas sagen. Wir sind stolz auf das, was wir hier erreicht haben!
Wir haben mit den Bezirken einen intensiven Dialog geführt, wir haben 90 Millionen Euro zusätzlich für die Bezirke bewegt, wir haben wesentliche Baustellen abgeräumt in einer Art und Weise, die vorbildlich ist. Ich spreche nur ein Thema an, an dem wir lange gefeilt haben – Stichwort bezirklicher Wertausgleich, ein schwieriges Thema. Hier zu sagen, wir brauchen auch eine vertikale Komponente, das darf nicht nur zwischen den Bezirken verschoben werden, das ist eine wichtige Weichenstellung,
und uns ist es gelungen, das Thema zu entspannen und einen großen Schritt nach vorne zu machen.
Morgen steht das Thema Schuldenbremse, die Ergebnisse der Föderalismuskommission II zur abschließenden Beratung im Bundesrat an. Es ist daher heute die letzte Möglichkeit, dass das Berliner Abgeordnetenhaus sich zu diesem Thema positioniert. Da verwundert es schon sehr, wenn Teile der Oppositionsfraktionen im Vorfeld versuchen, durch Geschäftsordnungstricks diese Debatte zu verhindern; das ist überhaupt nicht nachvollziehbar.
Nein, diese Debatte ist notwendig, Herr Jotzo, denn es geht um die Kompetenzen dieses Hauses, deswegen muss diese Debatte auch in diesem Haus geführt werden.
Wir haben diesen dringlichen Antrag eingebracht, weil wir den Senat ausdrücklich in seiner Absicht unterstützen wollen, dem geplanten Kreditaufnahmeverbot für die Länder seine Zustimmung zu verweigern. Ein totales Kreditaufnahmeverbot für die Länder im Grundgesetz ist inakzeptabel.
Herr Esser! Wenn Sie schon die Verfassung zitieren und dort gestöbert haben – Artikel 109 Absatz 5 wäre die eigentlich zu zitierende Norm gewesen; Sie sind offensichtlich in den Artikeln davor hängen geblieben. Das ist die Kernregelung, um die es dabei geht.
Bei der Ablehnung der Schuldenbremse geht es nicht darum, dass wir einer blindwütigen Verschuldungsorgie das Wort reden wollen. Rot-Rot hat bewiesen, dass für uns die Haushaltskonsolidierung ein zentrales Politikziel ist –Herr Kollege Zackenfels hat dies ausgeführt. Worum es hier geht, ist, dass die politische Gestaltungsfähigkeit dieses Hauses erhalten bleiben muss.
Es ist eine der vornehmsten Aufgaben dieses Hauses, selbst darüber zu entscheiden, ob öffentliche Aufgaben durch Kredite finanziert werden, ob und in welchem Rahmen eine Verschuldung verantwortet werden kann. Diese Frage gehört eben nicht in die Verfassung des Bundes!
Die Schuldenbremse ist falsch, sie ist falsch, weil sie meint, man könne einen klaren Konsolidierungswillen durch eine Verfassungsmechanik ersetzen. Sie ist falsch, weil sie meint, das Problem der Altschulden könne man außen vor lassen. Sie ist falsch, weil sie Kreditaufnahmen auch dort unterbindet, wo es um notwendige Zukunftsinvestitionen geht. Sie ist schließlich auch deswegen falsch, weil sie im Ergebnis nichts anderes darstellt, als das Placebo einer Bundesregierung, die gerade selbst neue Schulden in Rekordhöhe aufnimmt.
Es gibt kein einziges durchschlagendes Argument für die Schuldenbremse. Offensichtlich haben die Oppositionsparteien ihren eigenen Sachverständigen in der Anhörung des Hauptausschusses nicht richtig zugehört.
Das hätten Sie mal tun sollen! Ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin, Prof. Rossi, benannt von der CDU:
Ich verstehe nicht, warum den Ländern weniger Flexibilität zugebilligt wird als dem Bund, warum der Bund bei der strukturellen Ausnahme die Möglichkeit hat, 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts für sich in Anspruch zu nehmen und die Länder nicht. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Genauso hat er sich zur Verteilung der Konsolidierungshilfen geäußert. Auch die, hat er gesagt, könne er in keiner Weise nachvollziehen, und man müsse in der Tat – und das sei schon ein juristisches Argument – darüber nachdenken, ob hier nicht die Statusgleichheit der Bundesländer verletzt wird.
Noch härter ist der Experte der Grünen, Prof. Siekmann, mit der Schuldenbremse ins Gericht gegangen, auch hierzu ein Zitat:
In meinen Augen ist es zweifelhaft, ob ein Gemeinwesen, das fast keinen Einfluss auf die Gestaltung seiner Einnahmen hat, dem seine Ausgaben weitgehend vorgeschrieben sind, noch Staatsqualität besitzt, wie es das Grundgesetz fordert.
An anderer Stelle sagt er: „Dieser Entwurf ist handwerklich miserabel gemacht.“ Nun kommen Sie und sagen, der Senat möge doch bitte schön dieser Verfassungsänderung zustimmen, genau dem Entwurf, der von Ihren Experten in der Anhörung im Hauptausschuss zerpflückt worden ist. Das wird der Senat nicht tun, der Senat wird morgen im Bundesrat seine Zustimmung zur Schuldenbremse verweigern, und ich sage, das ist gut und richtig so.
Nun wird die Verfassungsänderung trotzdem die erforderliche Mehrheit bekommen, das Thema wird uns also erhalten bleiben. Wir werden viel darüber zu diskutieren haben, ob und in welcher Form auch Anpassungen unserer Landesverfassung notwendig sind. Wir werden auch viel darüber zu diskutieren haben, was es mit dieser Verwaltungsvereinbarung auf sich hat, die Umsetzung von Artikel 143d des Grundgesetzes. Viele haben noch gar nicht richtig durchschaut, was da auf uns zukommt. Man kann den Eindruck haben, dass der Sparkommissar durch die Hintertür über diesen Verfassungsartikel eingeschleust wird. Es kann sich durchaus erweisen, dass sich diese Konsolidierungshilfen als ein Danaergeschenk präsentieren, wenn man sämtliche Verpflichtungen betrachtet, die damit zusammenhängen.
Schauen Sie sich das genau an, Herr Esser!
Wir werden morgen im Bundesrat wahrscheinlich nur eine kleine Minderheit sein, die gegen diese Schuldenbremse stimmt. Auf lange Sicht wird es sich erweisen, dass unsere Kritik an der Schuldenbremse richtig und notwendig ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Tagen hat Vattenfall seine Entscheidung bekanntgegeben, auf den Bau eines 800-Megawatt-Steinkohlekraftwerks am Standort Klingenberg zu verzichten. Das ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz in dieser Stadt.
Vattenfall ist mit seiner Entscheidung der Aufforderung unseres Koalitionsantrags aus dem letzten Jahr nachgekommen
ja, Herr Schäfer, natürlich! –, die Kraftwerkspläne für den Standort Klingenberg grundlegend zu überarbeiten.
Wir freuen uns darüber, dass Vattenfall erkannt hat, dass es keine gesellschaftliche Mehrheit für ein neues Kohlekraftwerk in dieser Stadt gibt. Wir begrüßen, dass Vattenfall zu einem Bündnispartner der Politik für den Klimaschutz geworden ist, und wir fordern Vattenfall dazu auf, diesen Weg konsequent weiterzugehen.
Die besondere Aktualität dieses Themas liegt damit auf der Hand. Sie liegt aber auch darin, dass bundesweit derzeit viele neue Kohlekraftwerke in der Diskussion sind und offenbar auch die Bundesregierung zu der Meinung tendiert, ohne Kohle ginge es nicht. Von Berlin geht nun ein neues Signal aus: Eine zukunftsfähige Energiepolitik und Energieversorgung ist auch ohne neue Kohlekraftwerke möglich und richtig.
Uns ist hierbei noch etwas anderes wichtig. Die Entscheidung von Vattenfall zeigt, dass solche energiepolitischen Grundsatzfragen wie der Bau neuer Kraftwerke nicht mehr allein in Konzernetagen entschieden werden können, sondern dass hierfür eine gesellschaftliche Mehrheit gewonnen werden muss. Die Frage, ob und welche Kraftwerke in diesem Land gebaut werden, ist angesichts des Klimawandels so grundlegend, dass diese Entscheidung hierüber den privaten Renditekalkülen entzogen werden muss. Sie ist, mit anderen Worten, zu einem Kernbestandteil der demokratischen Willensbildung in dieser Gesellschaft zu machen. Kein Konzern, und sei er noch so groß, wird zukünftig Kraftwerksprojekte gegen eine breite gesellschaftliche Mehrheit durchsetzen können. Das ist die aktuelle politische Botschaft, die wir von Berlin aussenden wollen.
Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, den Sinneswandel von Vattenfall zu befördern. Dazu gehören die Menschen, die sich vor Ort in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen haben, dazu gehören durchaus auch Teile der Opposition, die sich klar gegen ein Kohlekraftwerk ausgesprochen haben. Warum allerdings die Grünen heute mit dem Thema „Finanzielles Desaster bei der BVG“ zur Aktualität aufwarten, wundert doch sehr. Herr Schäfer! Es ist doch ein bisschen dürftig, sich in der Presse zunächst feiern zu lassen und dann zur Tagesordnung zurückzukehren.
Das ist ein bisschen wenig.
Natürlich werfen die Pläne von Vattenfall noch viele Fragen auf, das kann bei einem so komplexen Thema gar nicht anders sein. Vattenfall hat angeboten, hierüber in einen Dialog einzutreten, und dieses Angebot zu einem Energiedialog nehmen wir sehr gerne an. Ein Kraftwerkneubau ohne demokratische Beteiligung geht in Zeiten des Klimawandels nicht mehr.
Wir begrüßen zudem sehr, dass Vattenfall ausdrücklich auf die Biomasse setzt. Die Biomasse muss ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsgerichteten, einer nachhaltigen Energiepolitik sein. Es wird bereits überall die Frage diskutiert, ob die Brandenburger Wälder dazu ausreichen, Biomasse für Berliner Anlagen zur Verfügung zu stellen. Es ist natürlich darüber hinaus notwendig und sinnvoll, auch die städtischen Biomassepotenziale in den Blick zu nehmen, Stichwort: Urban Mining, also die Nutzung von Altholzpotenzial in der Stadt, das zum Beispiel im Sperrmüll oder auf öffentlichen Grünanlagen anfällt. Das ist ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsbezogenen Klimaschutzpolitik. Wir werden hierzu in Kürze eine Potenzialanalyse von Senatorin Lompscher vorgelegt bekommen, in der die städtischen Biomassepotenziale dargestellt werden und aufgezeigt wird, wie dieses Biomassepotenzial auch zu einem Baustein der Klimapolitik in Berlin werden kann; wir sind sehr gespannt auf diese Untersuchung.
Nach Vorlage der Vattenfallpläne wollen wir heute mit Ihnen darüber diskutieren, wie der erfolgreiche Weg Berlins zur Klimahauptstadt fortgesetzt werden kann. Hierfür bitte ich um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem nun von der Koalition vorgelegten Änderungsantrag zum Nichtraucherschutzgesetz setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, die uns das Gericht in seinem Urteil vom 30. Juli letzten Jahres gemacht hat.
Bekanntlich hatte das Gericht auch ein absolutes Rauchverbot zugelassen. Wir haben uns jedoch im Ergebnis einer gründlichen Abwägung gegen ein solches absolutes Rauchverbot entschieden.
Wir sind davon überzeugt, dass wir dem Anliegen des Nichtraucherschutzes auch dann Rechnung tragen können, wenn in eng umgrenzten Ausnahmefällen das Rauchen in Gaststätten zugelassen wird, wenn diese Ausnahmen eindeutig formuliert, dann gekennzeichnet und auch behördlicherseits überwacht werden.
Kern des Änderungsvorschlages ist die Umschreibung der sogenannten getränkegeprägten Kleingastronomie, für die eine Ausnahme vom Rauchverbot gelten soll. Diese Ausnahme dient dazu, eine verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung der kleinen Kneipen, der berühmten Eckkneipe auszuschließen – eben derjenigen, die keinen eigenständigen Raucherraum einrichten können.
Bei der Umschreibung derjenigen Gaststätten, die eine Ausnahme vom Rauchverbot in Anspruch nehmen können, haben wir uns relativ eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, an der Zwischenregelung, orientiert, sind aber hier und da auch davon abgegangen und haben eigene Wege beschritten. Ich will darauf kurz eingehen, weil diese Kriterien für die Raucherkneipen in der öffentlichen Diskussion eine maßgebliche Rolle gespielt haben und sicher auch noch weiterhin spielen werden.
Zunächst darf die Grundfläche einer solchen Raucherkneipe maximal 75 Quadratmeter betragen. Wir stellen
auf die Grundfläche ab, das heißt, hier gilt das Prinzip von Wand zu Wand, was auch die Vollzugstauglichkeit des Gesetzes an der Stelle erhöhen soll. Bei den zubereiteten Speisen ist zu beachten, dass wir mit unserem Gesetzesvorschlag nicht auf das Verabreichen, sondern die Zubereitung abstellen. Unzulässig ist es also, in einer Raucherkneipe Speisen zuzubereiten. Zulässig ist es hingegen, andernorts zubereitete, also essfertig gemachte Speisen anzubieten. Damit ist die berühmte warme Bulette in Raucherkneipen vom Tisch – im wahrsten Sinne des Wortes.
Das ist hier und da kritisiert worden: Warum habt ihr das nicht zugelassen, warum kann man das nicht machen? – Aber irgendwo muss der Schnitt auch getan werden, um zu einer tauglichen Abgrenzung zu kommen. Das heißt, Zubereitungshandlungen als solche sind in einer Rauchergaststätte nicht zulässig, aber das Anbieten von andernorts zubereiteten Speisen ist zulässig. Ich denke, das ist ein sinnvoller Interessenausgleich, den wir im Ergebnis gefunden haben.
Darüber hinaus ist eine Raucherkneipe anzuzeigen. Dieses Anzeigeverfahren ist uns auch wichtig. Es soll den Behörden einen Überblick über die Raucherkneipen verschaffen und eine wirksame Kontrolle sicherstellen. Was wir eben nicht wollen, das ist ein Wildwuchs, wo jede Gaststätte im Ergebnis selbst entscheidet, ob sie die Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Hier muss ein Vollzug stattfinden.
Ein anderer Punkt, auf den ich kurz eingehen will: Wenn die Voraussetzungen für eine Raucherkneipe tatsächlich nicht vorliegen, dann ist eine behördliche Untersagung erforderlich. Es ist zu untersagen. Wir haben hier das Ermessen der Vollzugsbehörden insoweit eingeschränkt. Eine weiche Handhabung der Ausnahmeregelung kommt nicht in Betracht. Das verstehen wir durchaus als ein Signal an die Branche, an die Betreiber, die Vorgaben dieses Gesetzes auch ernst zu nehmen, auch wirklich zu beachten.
Das Nichtraucherschutzgesetz kann nur so gut sein wie sein Vollzug.
Wenn man durch die Berliner Gaststätten und Restaurants tourt, gewinnt man zunehmend den Eindruck, beim Nichtraucherschutzgesetz handelt es sich um eine unverbindliche Goodwill-Veranstaltung. Im Ergebnis entscheiden viele für sich selbst, ob sie das Gesetz beachten wollen oder auch nicht.
Sie haben völlig recht, Frau Kosche! – Unsere Erwartung ist auch, dass hier spätestens mit Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes klare Verhältnisse bestehen und die Bezirke ihre Überwachungsaufgabe erfüllen. Wir haben
nicht umsonst 88 zusätzliche Stellen in den bezirklichen Ordnungsämtern ermöglicht. Das soll dem Vollzug dienen, der an dieser Stelle auch erforderlich ist. Das ist auch eine Erwartung, die ich zum Ausdruck bringen möchte.
Ja! Ich komme zum Schluss. – Jenseits des Vollzugs bleibt aber noch eines zu sagen: Am besten wäre es natürlich, wenn sich überall die Erkenntnis durchsetzen würde: Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit! – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Anträgen versucht die FDP erneut, die Höhe der Wasserpreise im Land Berlin zu skandalisieren. Sicher, die Wasserpreise in Berlin sind im bundesweiten Vergleich relativ hoch. Das kann niemand bestreiten. Eine wesentliche Ursache hierfür sind aber die Gewinngarantien für die privaten Anteilseigner. Davon ist in den An
trägen keine Rede. Herr Schmidt hat das in seiner Rede nur beiläufig erwähnt. Eine zentrale Ursache dieser Struktur wurde somit gar nicht thematisiert. Es passt wahrscheinlich auch nicht in das neoliberale Weltbild, dass die Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge nicht unbedingt zu geringeren Preisen für die Bürgerinnen und Bürger führen muss, sondern auch zu höheren führen kann.
Ja, es war auch die SPD, Herr Dr. Lindner, aber man kann auch feststellen, dass bestimmte Entscheidungen in der Vergangenheit falsch waren.
Welche Schlüsse man daraus zieht, Herr Dr. Lindner, kann ich Ihnen sagen. Es ist jedenfalls nicht der, den Sie daraus ziehen, nach dem Motto: Dann soll doch das Land Berlin auf seinen Gewinnanteil verzichten, und die privaten Anteilseigner bleiben ungeschoren und können weiterhin ihren vollständigen Gewinnanteil vereinnahmen. – Es kann nicht sein, dass das Land Berlin verzichten soll und die privaten Gewinnanteile unantastbar sind. Diese Denkweise tragen wir nicht mit.
Ja!
Ob der Zins überhöht ist oder nicht, Herr Schmidt, ist eine Frage, die man fachlich beurteilen kann. Hierzu gibt es rechtliche Vorgaben, die wir gerade präzisiert haben, eine Verordnung und klare rechtliche Regelungen, woran der Zins zu bemessen ist. Danach richtet sich die Gewinnausschüttung. Aber das ist keine einseitige Sache des Senats, sondern es gibt klare rechtliche Vorgaben. Das, was Sie wollen, nämlich dass das Land auf seinen Gewinnanteil verzichtet und die Privaten nicht, kann nicht die Lösung des Problems sein.
Ich komme zum Grundwasserentnahmeentgelt und der Konzessionsabgabe: Sie verfahren hierbei nach dem Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“, denn die Kosten, die die Berlinerinnen und Berliner bei einer Gebührensenkung einsparen würden, müssten sie an anderer Stelle wieder aufbringen. Das Geld ginge dem Landeshaushalt verloren und damit der Bildung, der Kultur, der Staatsoper und anderen Projekten. Hier zu glauben, man könne in der Summe etwas für die Bürgerinnen und Bürger erreichen, führt in die Irre. Das Grundwasserentnahmeentgelt zu streichen, ist aus meiner Sicht ein falsches Signal und wird dem Wert der Ressource Wasser in keiner Weise gerecht.
Herr Schmidt! Sie sprachen von einer unabhängigen Kommission zur Tarifgenehmigung, die Sie schaffen wollten. Das ist nichts anderes als zusätzliche Bürokratie, eine zusätzliche Behörde. Wir haben mit der Neufassung des Berliner Betriebe-Gesetzes im Jahr 2006 ganz klare Anforderungen sowohl an die Tarifkalkulation als auch an das Tarifgenehmigungsverfahren geschaffen. Diese Vorgaben gelten. Übrigens – das ist Ihnen vielleicht entgangen – hat die Zuständigkeit für die Tarifgenehmigung gewechselt. Sie liegt nicht mehr bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, sondern bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, um die Unanhängigkeit zu sichern. Wenn Sie behaupten, es werde zu lasch geprüft, müssen Sie das konkret belegen.
Noch rätselhafter ist der Antrag zur Flexibilisierung des Wassertarifsystems. Hierzu ist zu bemerken, dass Rot-Rot die Einführung eines Grund- und Arbeitspreises und damit eines gesplitteten Tarifsystems ermöglicht hat. Sie sagen, Sie möchten einen Grundpreisanteil von 20 bis 30 Prozent. Dann müssen Sie aber auch sagen, wer das bezahlen soll. Dieser Schritt hätte konkret erhebliche Tarifsteigerungen gerade für die Eigentümer von Einfamilienhäusern zur Folge. Das wäre die Konsequenz.
Weil Sie diese Konsequenz selbstverständlich auch scheuen, kommen Sie auf eine ganz tolle Idee: Sie sagen, man könne es so machen, dass Geringverbraucher weiterhin einen Mischtarif wählen könnten. – Das ist jetzt die eierlegende Wollmilchsau der Tarifkalkulation. Sie sagen, dass wir die Großverbraucher durch einen hohen Grundpreisanteil und die Kleinverbraucher durch einen Mischtarif entlasten. Mit anderen Worten: Wir bringen Kosten der Wasserversorgung allein dadurch zum Verschwinden, dass wir die Tarife anders gestalten. – Für diesen Vorschlag sollte die FDP den Nobelpreis beantragen. Das ist bisher noch niemandem gelungen, nämlich allein durch eine andere Tarifgestaltung die Kosten zu vermindern. Das wird aber auch in Ihrem Modell nicht funktionieren.
Im Ernst: Wer Tarife neu gestalten will und Gebührenzahler entlastet, der führt damit auch immer Belastungen anderer Gruppen von Gebührenzahlern herbei. Über die Frage, ob das sinnvoll ist, kann man im Einzelfall streiten. Das muss man abwägen. Ich bezweifle allerdings, ob es eine Aufgabe dieses Hauses sein kann, hier die einzelfallorientierte Tarifpolitik zu machen. Wir haben Anstalten, die eine rechtliche Selbstständigkeit und auch die Aufgabe haben, in Eigenverantwortung diese Tarife festzulegen.
Das heißt: Unsere Aufgabe ist es, den rechtlichen Rahmen festzulegen, aber nicht im Detail die Tarifgestaltung der Anstalten zu übernehmen. Die Anstalten haben hochbezahltes Personal, um das selbst zu erledigen, und es ist keine Aufgabe, die wir in diesem Haus diskutieren können.
Ich komme zum Schluss: Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die FDP populistisch gegen die Wassertarife schießt, aber damit kein einziges Problem löst. Sie wollen eine politische Tariffestsetzung und damit diese Aufgabe aus der unternehmerischen Verantwortung herauslösen. Sie wollen den Verzicht auf Einnahmen des Landes Berlin bei ungeschmälerten Profiten der Privaten.
Das ist kein Weg, den wir mitgehen können. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lindner! Das Problem ist vom Ansatz her richtig geschildert. Wir haben bei den Wasserbetrieben eine sehr hohe Fixkostenbelastung von ungefähr 80 Prozent, und wir haben zurückgehenden Verbrauch – seit 1990 um die Hälfte. Natürlich muss die verbleibende Fixkostenbelastung auf immer weniger Verbrauchseinheiten verteilt werden, und als Folge haben wir relativ steigende Gebühren. Das ist klar.
Nur, was Sie jetzt sagen, und da wundere ich mich, dass Sie dieses Thema offensichtlich nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehen: Na ja, dann müssen wir eben den Wasserverbrauch ankurbeln. – Wir werden in diesem Haus vermutlich noch ganz andere Diskussionen zu führen haben, was den Umgang mit der Ressource Wasser angeht. Die Diskussion um den Klimawandel und um die Frage, was daraus resultiert, scheint an Ihnen völlig vorbeizugehen.
Herr Lindner! Das mag ja bei dem einen oder anderen Keller aktuell so sein, aber wir müssen ein bisschen in die Zukunft sehen. Hier eine Politik zu betreiben, die den verschwenderischen Umgang mit der Ressource Wasser befördert, kann doch kein umweltpolitisch verantwortungsbewusstes Signal sein. Es kann nicht Ihr Ernst sein, dass Sie wegen der aktuellen Kostenstruktur der Wasserbetriebe sagen: Wir müssen mehr verbrauchen!
Nein! Das ist umweltpolitisch in der langfristigen Perspektive – –
Ja, Herr Lindner! Das Wasser ist da! Wenn Sie sich einmal die langfristigen Prognosen ansehen, die im Rahmen der Klimadiskussion von Fachleuten präsentiert werden, dann wissen Sie, dass es in absehbarer Zeit mit der Ressource Wasser ganz anders aussehen wird. Hier das Signal zu setzen: Verbraucht mal schön! Verbraucht mehr, um die spezifischen Kosten zu senken! – können wir in keiner Weise verantworten.
Zu der Tarifstruktur wurde das Wesentliche gesagt, nämlich dass hier eine Zauberrechnung vorgelegt wird, wie man auf allen Seiten der Gebührenschuldner im Prinzip Entlastung herbeiführt, obwohl die Gesamtkosten identisch bleiben. Sie sagen, Sie wollen im Wesentlichen die Refinanzierung über den erhöhten Verbrauch organisieren, aber diese Rechnung, Herr Lindner, geht nicht auf, und es ist insgesamt eine unsaubere Tarifpolitik, die Sie betreiben.
Zu den Punkten, die auch Herr Schmidt genannt hat: Das ganze Thema der Verzinsung und der entsprechenden kalkulatorischen Auswirkungen – darauf hatte Senator Wolf schon hingewiesen – ist an die Frage der Gewinne und der Verzinsung des dort eingesetzten Kapitals gebunden. Da sind die politischen Handlungsspielräume leider so, wie sie jetzt sind. In der Tat hätte man in der Vergangenheit andere Entscheidungen treffen müssen, aber wir müssen das jetzt zur Kenntnis nehmen. Hier zu behaupten, man könne beliebig daran spielen und daran drehen, wird den Realitäten nicht gerecht.
Noch einmal: Die Tarifkalkulation, die Tarifgenehmigung ist ein Verfahren, das wir als Rot-Rot über die Novellierung des Betriebe-Gesetzes gemacht haben, nämlich die rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe zu konkretisieren, diese Maßstäbe zu verschärfen und auf ein Tarifgenehmigungsverfahren hinzuwirken, das haarklein die Rechtmäßigkeit der Tarife gewährleistet und auch überprüfbar macht. Diese Anforderungen haben wir im Jahr 2006 präzisiert. Es war gut und richtig, dass wir das gemacht haben. Damit haben wir die richtigen Entscheidungen getroffen.
Kurz und gut: Im Ergebnis bleibt es dabei, wir werden diese Anträge noch in den entsprechenden Ausschüssen
beraten. Das ist kein Beitrag – weder in wirtschaftlicher noch in ökologischer Hinsicht – für eine zukunftsorientierte Wasserpolitik. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es ausdrücklich, aus Anlass der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über biologische Vielfalt in Bonn heute auch in diesem Haus über das Thema Artenvielfalt reden zu können. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt, das heißt der Ökosysteme, der Arten, aber auch der genetischen Vielfalt, ist in der Tat neben dem Klimaschutz die zentrale umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit.
Klima- und Artenschutz gehören auch zusammen, denn der Klimawandel ist die größte Bedrohung für die Artenvielfalt auf unserer Erde.
Es geht in der Tat nicht allein um Umweltpolitik oder um ein Umweltthema, sondern es geht auch um globale Gerechtigkeit. Das Ziel der Konvention über biologische Vielfalt ist auch die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Gewinne. Hier geht es ganz konkret darum, Prozesse der wirtschaftlichen Globalisierung konkret politisch zu gestalten. Wir müssen verhindern, dass beispielsweise transnationale Konzerne über das Instrument der Genpatentierung die Artenvielfalt dieses Planeten zu einem privaten Gut machen.
Aber der Schutz der biologischen Vielfalt ist nicht nur ein globales, ein nationales, sondern ein ganz konkretes lokales Thema. Hier hat Berlin jedoch Einiges vorzuweisen. Berlin ist die Stadt mit der größten Artenvielfalt in Deutschland. Darauf kann man stolz sei, aber man kann und darf sich auf dem Erreichten nicht ausruhen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass Berlin in der letzten Woche der Kampagne „Countdown 2010“ beigetreten ist. Diese Kampagne verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2010 das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten zu stoppen und die Lebensräume zu erhalten. Es hatte hier eine erfolgreiche Veranstaltung stattgefunden, wobei es insbesondere gelungen ist, Kinder an dieses doch recht komplexe Thema heranzuführen und konkret erfahrbar zu machen, was Artenschutz eigentlich bedeutet.
Natürlich muss das weiter durch konkrete Maßnahmen untersetzt werden. Bereits jetzt genießen 8,4 Prozent der Fläche des Landes Berlin den Schutzstandard des Programms Natura 2000. Es gibt auch andere konkrete Maßnahmen, erinnert sei hier an das Gebäudebrüterprogramm,
das Schutzprogramm für Hornissen und andere gefährdete Arten. Bei diesen Programmen wollen wir ansetzen und diese weiterführen.
Nach der nationalen Biodiversitätsstrategie, die seit November 2007 vorliegt, ist bis zum Jahr 2020 die Durchgrünung der Siedlungen einschließlich wohnumfeldnahen Grüns deutlich zu erhöhen – zum Beispiel auch durch Hof-, Dach- und Fassadengrün. Das sind konkrete einzelne Maßnahmen, die der Artenvielfalt Rechnung tragen und diese fördern. Diese Themen muss die Verwaltung mit bearbeiten, um den Lebensraum für gefährdete Arten zu erhalten beziehungsweise zu schaffen.
Natürlich ist auch das Thema Nachnutzung der innerstädtischen Flughäfen ein Thema, wo Naturschutz und Artenvielfalt ganz konkret zu berücksichtigen sind, zum Beispiel durch Freiflächen, die wir dort haben werden.
Insofern lässt sich auch nach der Stilllegung der Flughäfen sinnvoll Naturschutz betreiben.
Wir werden die vorgelegten Anträge im zuständigen Fachausschuss ernsthaft und gründlich diskutieren. Ich möchte aber an dieser Stelle schon darauf hinweisen, dass es ganz konkrete Projekte gibt, wo sich jeder einzelne von Ihnen einbringen kann. Am 5. und 6. Juli diesen Jahres findet zum zweiten Mal der lange Tag der Stadtnatur der Stiftung Naturschutz statt. In über 400 Veranstaltungen wird die Natur, die Stadtnatur sichtbar und erlebbar gemacht. Dort kann gezeigt werden, dass Berlin eine der grünsten Metropolen Europas ist, und dass man nicht unbedingt nach Brandenburg fahren muss, um Natur konkret zu erleben. Ich lade Sie heute herzlich ein, diese Veranstaltungen zu besuchen und unter fachkundiger Führung einen Teil der Berliner Natur und der Artenvielfalt kennenzulernen. Das ist praktizierte Umweltbildung. Umweltbildung ist etwas, was durch die Biodiversitätskonvention konkret angemahnt wird.
Mein letzter Satz: Schauen wir uns gemeinsam Anfang Juli beim Tag der Stadtnatur ein Stück der Stadtnatur konkret an, damit wir wissen, was künftig zu schützen und zu bewahren ist! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst danke auch ich Herrn Harms und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die Vorlage des Landesrechnungshofsberichts 2008 und für die geleistete Arbeit.
Ich versichere Ihnen, dass wir uns diesem Bericht intensiv widmen und uns jeden einzelnen Punkt sorgfältig anschauen werden.
Dazu findet die Beratung im zuständigen Unterausschuss statt.
Dass es im Übrigen sehr sinnvoll sein kann, auch Rechnungshofberichte zurückliegender Jahre intensiv einzusehen, hat mir jüngst die Diskussion um den Verkauf des Golfplatzes Wannsee gezeigt. Dieser Golfplatz war in den letzten Jahren häufig Gegenstand von Beanstandungen des Landesrechnungshofs. Wir wollen nun ausschließen, dass ein Verkauf dieses Golfplatzes Anlass für erneute Beanstandungen geben könnte.
Bei der Diskussion des Jahresberichts 2008 werden wir bei den einzelnen Kritikpunkten Auflagen oder Missbilligungen aussprechen. Das wird aber immer eine Frage der
Abwägung im Einzelfall sein müssen. Zu entscheiden ist zwischen der Verschwendung öffentlicher Mittel und der bewussten Setzung politischer Prioritäten. Politik hat immer mit Wertentscheidungen zu tun, die nicht in einem rein wirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Kalkül aufgehen. Dennoch ist die Arbeit des Landesrechnungshofs eine unverzichtbare Erkenntnisquelle bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Verwaltungshandeln im Land Berlin.
Ich will zu einzelnen Punkten etwas sagen, die der Landesrechnungshof in seiner Presseerklärung angesprochen hat. Die Kritik an der Subventionierung der Bauabfallentsorgung aus dem Landeshaushalt ist beispielsweise im Grundsatz berechtigt. Entsorgungsgebühren sind kostendeckend zu kalkulieren. Niemand käme auf die Idee, die Hausmüllgebühren aus dem Landeshaushalt zu subventionieren. Gleiches muss für die Erzeuger von Bauabfällen gelten.
Rot-Rot hat hier bereits die erforderlichen Schritte eingeleitet. Wir haben die Bauabfälle zum frühestmöglichen Zeitpunkt, nämlich zum Juli 2009, von der öffentlichen Entsorgungsverantwortung ausgeschlossen und im Vorgriff darauf die Gebühren schon erheblich erhöht. Insofern können wir an diesem Punkt bereits Vollzug anmelden und haben sichergestellt, dass die Bauabfallentsorgung künftig kein Verlustbringer für den Landeshaushalt mehr sein wird.
Interessant fand ich im Übrigen auch – das wurde schon angesprochen – die Ausführungen des Landesrechnungshofs zum Unterrichtsausfall an Berliner Schulen. Wir sind es hier gewohnt, regelmäßig bei diesem Themenkomplex auf die dauerkranken Lehrer oder auf ein angebliches Versagen der Bildungsverwaltung zu verweisen. Der Landesrechnungshof zeigt hingegen, dass es entscheidend auf das Management in den Schulen ankommt. Er sagt, Mängel in der Schulorganisation vor Ort seien in einem erheblichen Umfang für vermeidbaren Unterrichtsausfall verantwortlich. Ich denke, es ist richtig, einen Blick auf das Schulmanagement in der einzelnen Schule zu werfen und zu schauen, was hier an Verbesserungen möglich ist. Der konkrete Vorschlag, dass Minderstunden zum Monatsende nicht automatisch verfallen, die der Landesrechnungshof hier unterbreitet hat, finde ich im hohen Maß plausibel. Das werden wir uns im Einzelnen anschauen.
Der Landesrechnungshof kann nur so erfolgreich arbeiten, wie er die Rahmenbedingungen dafür vorfindet. Insbesondere darf nicht sein, dass die Prüfungstätigkeit von vornherein in bestimmten Bereichen beschränkt wird. Wir haben hier aktuell einen Konflikt bei der Prüfung der privaten Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin. Hierzu ist gemäß § 104 Landeshaushaltsordnung der Abschluss von Prüfungsvereinbarungen erforderlich. Diese Prüfungsvereinbarungen kommen zurzeit nicht richtig voran. Der Rechnungshof hat recht, wenn er sagt, das durch Organisationsprivatisierung kein prüfungsfreier Raum für die Exekutive geschaffen werden dürfe.
Wir erwarten daher vom Senat, dass er alles tut, um für einen zügigen Abschluss dieser Prüfungsvereinbarungen zwischen dem Landesrechnungshof und den privaten Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin zu sorgen. Wir wollen auf das kompetente Votum des Landesrechnungshofs zur Wirtschaftsführung der privaten Beteiligungsunternehmen keinesfalls verzichten.
Insofern freuen wir uns auf die kommende Diskussion des Jahresberichts 2008 und hoffen auf sachliche und konstruktive Beratung im zuständigen Unterausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jotzo! Gestatten Sie mir eine Bemerkung zu den Wohnungsbaugesellschaften. Hier sind Sie in der Tat nicht mehr auf dem Laufenden. Inzwischen machen die Gesellschaften Gewinne. Sie sind wirtschaftlich gut aufgestellt. Das zu ignorieren und weiter mit alten Zahlen zu operieren, trifft den Kern der Sache nicht.
Seit dem 14. Mai liegt uns der Jahresbericht 2007 des Landesrechnungshofs vor. Die Jahresberichte des Landesrechnungshofs sind für uns die entscheidende Erkenntnisquelle, um die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Berli
ner Verwaltung weiter zu verbessern. Auch ich danke an dieser Stelle ausdrücklich dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Dr. Harms, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass Sie uns mit dem Jahresbericht 2007 wieder eine exzellente Arbeitsgrundlage für die weitere parlamentarische Beratung zur Verfügung gestellt haben.
Wir freuen uns darüber, dass der Landesrechnungshof den konsequenten Kurs der Haushaltskonsolidierung der rotroten Koalition unterstützt. Zur Forderung des Rechnungshofs, darüber hinaus eine weitere Absenkung des Ausgabenniveaus vorzunehmen, stelle ich fest: Mit der Festschreibung des aktuellen Ausgabeniveaus über einen mehrjährigen Zeitraum kommt es zwar nicht nominal, aber praktisch zu einer Ausgabenabsenkung. Diese wird uns übrigens in den nächsten Jahren noch ordentlich zu schaffen machen.
Der Jahresbericht 2007 macht auch erneut deutlich, dass es in der Berliner Verwaltung an verschiedenen Stellen am erforderlichen Kostenbewusstsein fehlt. Er macht insbesondere deutlich, dass in der Verwaltung die Nachhaltigkeit öffentlicher Investitionen vielfach noch zu wenig im Blickfeld steht. Es ist eben nicht allein damit getan – um ein Beispiel zu nennen – erhebliche Mittel in einen Landschafts- und Erholungspark zu investieren. Entscheidend ist, dass der Park den Berlinerinnen und Berlinern dauerhaft zu Erholungszwecken zur Verfügung steht und nicht verkommt. Hier muss die Verwaltung noch stärker ganzheitlich denken. Sie muss die Perspektive der Nutzer, der Bürgerinnen und Bürger einnehmen. Hieran müssen wir noch arbeiten.
Es ist zunächst der Senat, der gefordert ist, zur Kritik des Rechnungshofs Stellung zu nehmen. Ich sage aber ganz deutlich: Am Ende muss immer eine politische Gesamtabwägung stehen. Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass die vom Rechnungshof vertretenen Belange in den Hintergrund treten müssen. So kritisiert der Rechnungshof zum Beispiel die Berliner Regelung für die angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Das kann man so sehen. Zu bedenken ist aber auch, dass wir mit dem Programm Soziale Stadt viel Geld ausgeben, um die soziale Entmischung in den Quartieren zu stoppen. Es ist nicht sinnvoll, durch massenhafte Zwangsumzüge aufgrund der Hartz-Gesetzgebung die soziale Entmischung in bestimmten Bezirken zu forcieren und anschließend die negativen Folgen durch das Quartiersmanagement reparieren zu wollen.
Ein solches Vorgehen ist nicht nur sozialpolitisch sinnlos, sondern in der Konsequenz auch finanzpolitisch.
Nein heute nicht, vielen Dank!
Was die Kritik des Rechnungshofs an der Bioabfallsammlung der BSR betrifft, muss man die abfallrechtlichen Grundlagen zur Kenntnis nehmen. Es gilt hier der Verwertungsvorrang und das Gebot der Abfalltrennung nach dem Berliner Kreislaufwirtschaftabfallgesetz. Auch auf europäischer Ebene wird aktuell intensiv darüber diskutiert, das Gebot der Trennung von Bioabfällen im Zuge der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie im Europäischen Recht zu verankern. Vor diesem Hintergrund wäre die Einstellung der Bioabfallsammlung im Land Berlin ein Rückschritt. Wenn ich die letzte Debatte noch einmal Revue passieren lasse, stelle ich fest, dass sich alle Fraktionen einig sind.
Völlig korrekt, das sehen wir genauso. Insofern ist die Kritik des Rechnungshofs an der ökologischen Wirksamkeit dieser Sammlung richtig. Deshalb treten wir gemeinsam für eine ökologische Optimierung der Bioabfallentsorgung und den Einstieg in die Vergärung als Zukunftstechnologie ein.
Wir werden uns in der weiteren Beratung mit jeder Kritik und jedem Punkt des Landesrechnungshofs auseinandersetzen und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Wir freuen uns auf diese Diskussion und wissen, dass wir mit dem Berliner Rechnungshof stets einen kompetenten Gesprächspartner an unserer Seite haben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!