Protocol of the Session on December 9, 2010

des Leitungsschlüssels für Kindertageseinrichtungen verbessern sich zugleich die Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern und Kitaleitungen. Es steht mehr Betreuungszeit auch für die einzelnen Kinder zur Verfügung. Zudem genießt die Berliner Kindertagesbetreuung auch qualitativ bundesweit ein hohes Ansehen in der Fachöffentlichkeit, was den Arbeitsplatz Kita in Berlin besonders attraktiv macht. Dazu tragen Veröffentlichungen wie das Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch ebenso wie der flächendeckend umgesetzte Integrationsansatz bei. In dieser Weise – eben mit einem attraktiven und auch inhaltlich zukunftsträchtigen Arbeitsplatz – wirbt Berlin um Erzieherinnen und Erzieher. Der Senat wird seine Anstrengungen fortsetzen, insbesondere die Ausbildungskapazitäten im Vollzeit- und berufsbegleitenden Bereich trotzdem weiter zu erhöhen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Demirbüken-Wegner? – Bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Senator! In Bezug auf die Attraktivität und die Punkte will ich nichts sagen. Da spricht einfach die Eingangsschuluntersuchung ESU mit ihrer Statistik eine ganz andere Sprache. Sie sind in enger Kooperation und Austausch mit den freien Trägern. Wieso sind Ihnen eigentlich deren Klagen nicht bekannt, dass an qualifizierten Erzieherinnen- und Erzieherstellen Mangel ist und dass immer mehr Stellen unbesetzt sind, weil kein qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt diesbezüglich zu finden ist? – Hier sind zwei unterschiedliche Aussagen.

Herr Senator – bitte!

Ich weiß nicht, wie Sie zu der Behauptung kommen, dass mir irgendetwas nicht bekannt ist. Sie haben mich nach einer konkreten Zahl gefragt. Ich kann Ihnen diese konkrete Zahl aus dem genannten Grund nicht geben. Zu dem Sachverhalt, den Sie geschildert haben, kann ich nur sagen, dass er so pauschal nicht zutrifft. Aus den Gesprächen ist mir sehr wohl bekannt, dass es in Einzelfällen eben gerade wegen des Ansatzes, den ich erwähnt habe, fachlich speziell geeignetes Personal zu finden, um den hohen Ansprüchen, die die Kitaeigenbetriebe an ihr Angebot auch haben, gerecht zu werden, Schwierigkeiten geben kann. Das bezieht sich aber nicht auf die Gesamtdeckung des Bedarfs.

Danke schön! – Keine weiteren Nachfragen!

Dann rufe ich auf die Frage Nr. 3 des Kollegen Oliver Schruoffeneger von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema

ICC-Sanierung ohne Plan und Konzept?

Bitte schön!

Danke sehr, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Auf der Grundlage welcher Bauplanungsunterlagen, mit welchen voraussichtlichen Schließzeiten für das ICC und auf der Grundlage welcher Bedarfsberechnungen für die während der Zeiten der Schließung anderweitig unterzubringenden Kongresse plant der Senat die Sanierung des ICC?

2. Wie gedenkt der Senat sicherzustellen, dass nach der vorgesehenen Errichtung und Nutzung eines Ersatzbaus auf der Fläche der heutigen Deutschlandhalle eine Sanierung des ICC tatsächlich vorgenommen und nach der Sanierung das ICC von der Messe Berlin GmbH wieder als Kongresszentrum betrieben wird?

Danke schön! – Herr Staatssekretär Heuer beantwortet die Frage. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Wie Ihnen bekannt ist, hatte der Senat am 27. Mai 2008 entschieden, das ICC in einem abschnittsweisen Vorgehen technisch zu erneuern, zukunftsfähig zu sanieren und funktionell zu modernisieren. Wesentliche Voraussetzung für die damalige Entscheidung war es, dass der Kongressbetrieb während der mehrjährigen Sanierungsphase weitgehend störungsfrei aufrechterhalten werden kann. Die Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse, die durch 2007 beauftragte Gutachten zur baulichen und betrieblichen Konzeptbestimmung für das ICC und den Kongress- und Messestandort Berlin gewonnen worden sind.

Im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsprogramms zur Sanierung des ICC bei laufendendem Betrieb sind Erkenntnisse gewonnen worden, die die abschnittsweise Sanierung hinsichtlich der genannten Voraussetzung eines weitgehend störungsfreien Betriebs als nicht zielführend darstellen. Der Senat wird sich deshalb zeitnah mit einer Vorlage meines Hauses befassen, die ein geändertes Vorgehen vorschlägt. Das Abgeordnetenhaus wird nach Beschlussfassung im Senat mit einer Vorlage – zur Kenntnisnahme – unterrichtet.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Sanierung des ICC ist und bleibt Bestandteil der Investitionsplanung des Landes Berlin als Eigentümerin des ICC. Diese stellt die Finan

zierung der erforderlichen Arbeiten und die Wiederinbetriebnahme des unverzichtbaren Kongress- und Messestandortes sicher.

Danke schön, Herr Heuer! – Eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger – bitte schön!

Herr Staatssekretär! Hielten Sie es nicht für sinnvoller, erst einmal die Sanierungsplanung für das ICC vorzunehmen, daraus dann Zeitabläufe und Schließzeiten zu erkennen und dann die Entscheidung zu treffen, in welcher Dimension und in welchem Umfang Ersatzbauten für die Zwischenzeit gebaut werden müssen?

Herr Staatssekretär Heuer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Das ist blanke Theorie.

[Gelächter bei den Grünen]

Entschuldigung! Wir stehen vor der Situation, dass durch die festgestellten Schadstellen innerhalb des ICC eine Schließung des ICC innerhalb von drei Jahren, das heißt bis zum Ende des Jahres 2013, in wesentlichen Teilen vorgenommen werden muss. Es muss jetzt also parallel gearbeitet werden, sowohl hinsichtlich der Planung für einen Ersatzbau als auch hinsichtlich der Vorbereitung der Sanierung des ICC.

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Dann ist der Kollege Buchholz mit einer Nachfrage an der Reihe und hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Können Sie Befürchtungen nachvollziehen, dass, wenn die Messe Berlin auf dem Gelände der jetzt noch vorhandenen Deutschlandhalle einen neuen Messe- und Kongressstandort für mindestens 65 Millionen Euro errichtet und dann noch ein nicht saniertes ICC da ist, eventuell die Messe Berlin auf die Idee kommen könnte, das ICC gar nicht zu sanieren, und welche Vorkehrungen trifft der Senat, dass solche Befürchtungen nicht Wahrheit werden?

[Beifall von Michael Schäfer (Grüne) und Volker Ratzmann (Grüne)]

Herr Heuer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nein, solche Befürchtungen kann ich ausdrücklich nicht nachvollziehen! Der von der Messe Berlin am Standort der Deutschlandhalle geplante Neubau einer Messehalle ist erforderlich, um die gestiegene Nachfrage an Ausstellungsflächen bei den internationalen Leitmessen, also der ITB, der Internationalen Funkausstellung, der InnoTrans und der Fruit Logistica befriedigen zu können.

Die dauerhafte Unterbringung von Ausstellern in für die jeweilige Veranstaltung temporär zu errichtenden Zeltbauten ist den gestiegenen Ansprüchen von Ausstellern und Publikum nicht angemessen und würde langfristig zu einer Beschädigung dieser renommierten Messeveranstaltungen führen. Der Standort ICC – das will ich nochmals ausdrücklich sagen – ist unverzichtbar!

Danke schön, Herr Staatssekretär!

Dann geht es weiter mit der Frage Nummer 4 der Kollegin Frau Dr. Barth von der Linksfraktion über

Sprachförderung in den Kindertagesstätten

Bitte schön, Frau Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die gegenwärtigen Vorschläge zur Sprachförderung von Kindern im Rahmen des Qualitätspakets dahin gehend auszuweiten, dass Sprachförderbedarf vonseiten der zuständigen bezirklichen Jugendämter ohne jede weitere Bedingung als Bedarfsnachweis für den ganztägigen Besuch der Kindertagesstätte anerkannt wird?

2. Für wie viele Kinder soll die Sprachförderung durch die Kitas von drei auf fünf Stunden täglich ausgeweitet werden, und mit welcher Zunahme rechnet der Senat mit der Einführung eines verbindlichen Kitabesuches?

Danke schön! – Der Bildungssenator – bitte schön, Herr Zöllner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Barth! Sprachförderbedarf begründet nach bestehender Rechtslage eine bis zu siebenstündige Betreuung in der Kita. Als alleiniges Bedarfskriterium für den ganztägigen Kitabesuch ist Sprachförderbedarf nicht vorgese

hen. Hierfür wäre eine entsprechende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes bzw. der Kindertagesförderungsverordnung notwendig.

Allerdings können die bezirklichen Jugendämter auch unter gegenwärtigen Bedingungen Kinder mit Sprachförderbedarf durch eine Einzelfallentscheidung den ganztägigen Kitabesuch ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen andere pädagogische bzw. sozialpädagogische Tatbestände darauf hinweisen, dass der Kitabesuch für die angemessene Entwicklungsförderung des Kindes tatsächlich in dieser Form erforderlich ist.

Sprachentwicklung vollzieht sich in Abhängigkeit von der Entwicklung in anderen Kompetenzbereichen und hat auch Auswirkungen auf diese. Sprachförderbedarf ist in aller Regel verbunden mit anderem Förderbedarf, beispielsweise hinsichtlich der sozialen und motorischen Fähigkeiten der entsprechenden Kinder. Insofern besteht für die Jugendämter ein ausreichender Handlungsspielraum, unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs Kindern mit Sprachförderbedarf den ganztägigen Besuch einer Kindertagesstätte zu ermöglichen.

Zur Frage 2: Die Absicht, die verbindliche Sprachförderung von drei auf fünf Stunden auszuweiten, betrifft die Kinder, die zum Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung keine Kita oder Tagespflegestelle besuchen und für die sich im Rahmen der Testung Sprachförderbedarf ergibt. Wie viele konkret im Sinne der Fragestellung davon betroffen sein werden, lässt sich nicht genau voraussagen. Die Größenordnung lässt sich ungefähr durch die Zahlen abschätzen, die für das Jahr 2008 vorliegen.

Dazu: Ca. 2 500 Kinder waren prinzipiell davon betroffen, das heißt, deren Eltern wurden wegen eines entsprechenden Sprachtests für ihre Kinder angeschrieben, weil ihre Kinder keine Kita besucht haben. Davon sind ca. 1 000 sofort in die Kita gegangen. Von den verbliebenen 1 500 wurden 670 getestet, von denen wiederum bei 141 Sprachförderbedarf, der jetzt greift, festgestellt wurde. Die übrigen 870 hatten entweder ihren Lebensmittelpunkt nicht in Berlin oder waren nicht auffindbar.

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass der weitaus größte Teil, der jetzt aus dieser Gesamtsumme der Infragekommenden, dann von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Kinder regulär in die Kita zu schicken, sodass keine Sprachförderkurse anfallen. Allerdings ist im Voraus nicht vorherzusagen, wie groß dieser Anteil sein wird.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Dr. Barth. – Bitte schön!

Vielen Dank für die Menge der Zahlen, die Sie genannt haben. Ich will meine Nachfrage auf einen Punkt konzentrieren: Können Sie sagen, wie viele Kinder in Berlin im

letzten Jahr vor der Einschulung nicht die Kita besuchten, und zwar die Kinder, die einen Sprachförderbedarf haben?

Herr Senator – bitte schön!

Ich kann Ihnen nur die Größenordnung von denen sagen, die zu den Tests erscheinen, und nicht von diesem großen Anteil von 870, die wir überhaupt nicht greifen können. Bei denen, die erscheinen – das ist der kleinere Anteil –, liegt die Größenordnung derer, die die Alternative Kurs statt Kita wählen, bei unter zehn. Das eigentliche Problem liegt bei denen, die wir mit dem jetzigen Verfahren nicht erfassen oder identifizieren können, die nicht zu Tests kommen und erst wieder in Berlin auftauchen, wenn sie in die Schule gehen.

Frau Jantzen von den Grünen hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe vorab eine kleine Frage: Hat man geprüft, ob die Meldedaten stimmen?