Danke schön, Frau Schillhaneck! – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Meyer das Wort. – Bitte schön, Herr Meyer, Sie haben das Wort!
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat bereits in der Plenarsitzung vor zwei Wochen dargelegt, dass sie dem Verkauf der Landesbank an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband zustimmt. Wir haben allerdings eingefordert, dass alle Abgeordneten ausreichend Zeit und Möglichkeit gegeben wird, sich mit dem Vermögensgeschäft und mit dem Vertragswerk auseinandersetzen zu können. Nach umfangreicher Prüfung der Vertragsunterlagen muss ich für meine Fraktion – das möchte ich zunächst ausführlich würdigen – feststellen, dass es dem Senat gelungen ist, einen guten Vertrag zu entwerfen und abzuschließen.
Seit einer Woche wird allerdings im Haus und in der Öffentlichkeit die Frage debattiert, zu welchem Zeitpunkt das Abgeordnetenhaus über die Veräußerung den Beschluss fassen soll. Ich freue mich, dass unser Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zu genau diesem Thema Bewegung in diese Frage gebracht hat und die Regierungskoalition zu einer schnelleren Entscheidung gezwungen hat.
Meine Kollegen von PDS und SPD! Sie können ja unserer Aktuellen Stunde zustimmen, dann können Sie Ihre Meinung und Ihren Standpunkt zu diesem Thema darlegen.
Der alte, mit der Finanzverwaltung abgestimmte Zeitplan, welcher eine Zustimmung des Hauses erst im September vorsah, ist aufgrund des Zinslaufes, der pro Tag der Nichtentscheidung nach Vorlage der Fälligkeitsvoraussetzungen 450 000 € Zinsverlust bedeutet hätte, nicht mehr haltbar. Dass hier im Haus in den Ausschüssen seit drei Wochen Unklarheit über die Frage herrscht, wann mit den Unbedenklichkeitserklärungen vom Bundeskartellamt, von der BaFin und der Luxemburger Bankenaufsicht zu rechnen ist, liegt meiner Auffassung nach zuvorderst an den sehr vagen und nicht verlässlichen Äußerungen der Senatsverwaltung für Finanzen. Auch darüber würden wir gern in unserer Aktuellen Stunde mit Ihnen reden. Sie, Herr Senator Sarrazin, werden gleich in der Mündlichen Fragestunde die Gelegenheit bekommen, mir auf meine Frage in aller Öffentlichkeit im Parlament zu erklären, dass alle Aufsichtsbehörden ihre Unbedenklichkeitserklärungen zeitnah abgeben werden, wie Sie es bereits häufiger angedeutet haben.
Wenn Sie dies tun, muss auch schnell die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu diesem Vermögensgeschäft
erfolgen – und zwar in einer Sondersitzung in der parlamentarischen Sommerpause. Denn es könnte niemand der Stadt erklären, dass das Parlament Ferien macht und wir dabei diese Summe Geld vergeuden.
Die FDP-Fraktion hat Ihnen deshalb gestern im Vermögensausschuss einen Zeitplan vorgeschlagen, der sowohl die Rechte des Abgeordnetenhauses berücksichtigt, sich ausreichend intensiv mit dem Vermögensgeschäft auseinanderzusetzen als auch die unnötige Verzögerung des Verkaufs ausschließt. Ich bin froh, dass es uns damit gelungen ist, nunmehr einen fraktionsübergreifenden Dringlichkeitsantrag zu formulieren – auch die Grünen scheinen mittlerweile zustimmen zu wollen –, der zum einen eine Sondersitzung am 12. Juli festlegt und zum anderen die Zustimmung zum Vertragswerk unter der Bedingung des Eingangs der Unbedenklichkeitserklärung vorwegnimmt. Lassen Sie uns gemeinsam in einer Sondersitzung am kommenden Donnerstag zügig das Kapitel Bankgesellschaft hinsichtlich der Veräußerung abschließen!
Danke schön, Herr Kollege Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse zuerst über das Thema der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, also über eine Aktuelle Stunde zum Thema „Bildungspolitik“. In den Vorgesprächen der Fraktionsgeschäftsführer hat sich dafür eine Mehrheit abgezeichnet. Wer also dem Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne und Linksfraktion. – Die Gegenprobe! – Das sind FDP und einzelne Stimmen in der CDU. Das war die Minderheit. Ersteres war die Mehrheit, damit ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Die Mehrheit bei der CDU, nicht alle.
Doch alle? Wenn Herr Goetze sagt, alle, dann sind es alle. Dann haben wir so beschlossen. Die anderen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit Ihre Erledigung gefunden.
Ich mache Sie wieder auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten aufmerksam. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Dem Ältestenrat lagen für die heutige Sitzung folgende Entschuldigungen vor: Der Regierende Bürgermeister ab etwa 20.45 Uhr wegen des Meinungsaustauschs der Ministerpräsidenten über die Bundesratssitzung am morgigen Freitag und Senator Dr. Zöllner zwischen voraussichtlich 18.15 Uhr und 19.30 Uhr wegen des Gesprächs
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie noch auf einen Punkt hinweisen, der viele betrifft – vielleicht auch alle. Wie Sie vielleicht schon an den Aushängen „Anordnungen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Sicherheit und Ordnung im Hause“ vom 4. Juli 2007 gesehen haben, besagt dort § 2 „Im gesamten Gebäude des Abgeordnetenhauses ist das Rauchen nicht gestattet.“. Das entspricht dem Beschluss dieses Hauses.
Bevor ich den ersten Fragesteller aufrufe, habe ich Ihnen mitzuteilen, dass die Fraktion der CDU Ihre Fragen Nrn. 7 und 11 getauscht hat. Frage 7 ist durch die Frage von Frank Henkel über „Gewährung von Rechtsschutz durch die Berliner Polizei“ ersetzt worden.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat der Kollege Dr. Michael Arndt von der Fraktion der SPD zu dem Thema
1. Teilt der Senat meine Einschätzung, dass der in Berlin bestehende weitgehende Mieterschutz dazu geführt hat, dass das noch vor kurzer Zeit sehr ausgeprägte Interesse von privaten Investoren am Erwerb von städtischem Wohnungsbestand deutlich nachgelassen hat, weil die Investoren womöglich ihre spekulativen Absichten am Wohnungsmarkt nicht wie gewünscht umsetzen können?
2. Hält der Senat an der Zielsetzung eines umfassenden Mieterschutzes fest, um das Grundrecht auf Wohnen für die Berlinerinnen und Berliner unter sozialverträglichen Bedingungen weiterhin zu gewährleisten?
Danke schön, Herr Kollege Dr. Arndt! – Frau JungeReyer, die Senatorin für Stadtentwicklung, hat das Wort zur Antwort – bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Arndt! Durch das geltende Mietrecht, vor allen Dingen aber durch die vom Senat bei Privatisierung von Anteilen von Wohnungsbaugesellschaften verabredeten und vertraglich geschützten Mieterschutzklauseln ist sichergestellt, dass Mieterinnen und Mieter bei Verkäufen von städtischem Eigentum tatsächlich umfassend geschützt sind. Das gilt auch für Mieterhöhungen nach dem Erwerb. Deshalb ist es vorstellbar, dass sich diese Regelungen bei potenziellen Investoren dämpfend und mildernd auf die Nachfrage ausgewirkt haben. Insbesondere nachdem der Senat am 3. Juli das Gesamtkonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften beschlossen hat, stellt sich die Frage nach einer weiteren Privatisierung bis auf die wenigen beschlossenen Ausnahmen in Bezug auf die Wohnungsbaugesellschaft Mitte nicht mehr, sodass ich davon ausgehe, dass es künftig kein nachhaltiges Interesse mehr an städtischem Wohnungsbestand geben wird.
Selbstverständlich hält der Senat an den Zielen eines umfassenden Mieterschutzes fest. Neben dem schon erwähnten sozialen Mietrecht kommt es mir vor allen Dingen darauf an, dass wir mit der regelmäßigen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels dazu beitragen, dass Mieterinnen und Mieter vor anderen Instrumenten zur Begründung von Mieterhöhungen geschützt sind. Hier die Möglichkeiten einzuschränken, andere Grundlagen für Mieterhöhungen zu nehmen, schützt die Mieterinnen und Mieter in Berlin davor, dass eher willkürliche Mieterhöhungen, die rechtlich zwar möglich sind, nicht in Anspruch genommen werden. Der qualifizierte Berliner Mietspiegel wird am 11. Juli 2007 veröffentlicht werden. Aus meiner Sicht leisten wir damit einen Beitrag, um die Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen.
Darüber hinaus gibt es – wie Sie wissen – die Kündigungsschutzklauselverordnung nach § 577a BGB, die Regelungen zur Verlängerung des Mieterschutzes, insbesondere bei Weiterverkauf, beinhaltet. Sie stellt ein wirksames Instrument dar, von dem wir Gebrauch machen. Das Gesetz enthält eine Ermächtigung, sodass wir im Rahmen einer Verordnung im Land Berlin in bestimmten Gebieten, in denen die besondere Situation der Mieterinnen und Mieter zu beachten ist, tätig werden können. Dies tun wir sukzessive immer wieder. Ich gehe davon aus, dass wir uns zu Beginn des Jahres 2008 wiederum die Grundlagen dieser Verordnung ansehen werden. Solch eine Verordnung führt dazu, dass die Regelungen zur Verlängerung der Kündigungsfristen über die gesetzlich vorgesehenen drei Jahre hinaus dazu beitragen, das soziale Mietrecht in Berlin zu bewahren und zusätzlich zu unterstützen.
Das soziale Mietrecht und die ergänzenden Maßnahmen des Senats, Herr Abgeordneter, gestalten die von Ihnen genannte sozialverträgliche Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese Haltung wird der Senat beibehalten und in Zukunft weiter verfolgen.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass der in einer Woche neu erlassene Mietenspiegel wie in der Vergangenheit dazu beitragen wird, dass eine moderate Mietenentwicklung in der Stadt gewährleistet ist, und damit spekulativen Absichten von Investoren vorgebeugt werden kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus, dass wir vor allen Dingen dadurch, dass der Berliner Mietspiegel eine Bandbreite abbildet, die der Realität entspricht, und dadurch, dass wir mit dieser Ausweisung der realistischen Situation am Markt und dem weitgehenden Konsens bei der Erstellung des Mietspiegels hinsichtlich der Instrumente und der Vorgehensweise, die Mieterinnen und Mieter davor schützen, dass andere, rechtlich zwar zulässige Instrumentarien, aber für die Mieterinnen und Mieter eher schwierige, gewählt werden. Der qualifizierte Berliner Mietspiegel ist rechtssicher und trägt dadurch dazu bei, dass wir Mieterinnen und Mieter wirksam vor Mieterhöhungen schützen können.
Danke schön! – Jetzt gibt es eine weitere Nachfrage der Kollegin Matuschek. – Frau Matuschek, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie den Umstand, dass der Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, den viele Berlinerinnen und Berliner für Wohnen und Mieten ausgeben müssen, inzwischen genauso hoch ist wie in Hamburg, Frankfurt oder Stuttgart und insbesondere in den unteren Einkommensschichten dieser Anteil 40 Prozent und mehr beträgt? Das heißt, dass es dort schon eine Wohnungsarmut gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! In einem solchen Zusammenhang ist es wichtig, sich vor Augen zu halten, in welchem Umfang sich die Mietdurchschnittswerte im Vergleich mit Hamburg oder München gestalten. Wenn wir jetzt feststellen, dass wir in Berlin für die Nettokaltmiete einen Durchschnittswert von 4,75 € zu verzeichnen haben, dann lautet der vergleichbare Betrag in Hamburg 6,26 € und in München 9,30 €. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir bei der Erstellung des Mietspiegels darauf geachtet haben, dass Sondermerkmale berücksichtigt werden, z. B. die Tatsache, dass es sehr viele Wohnungen gibt, bei denen die Mieterinnen und Mieter den Nachteil in Kauf nehmen müssen, ein Bad ohne Fenster zu haben. Dies führt zu Abschlägen bei der Gestaltung der Mieten, in diesem Fall zu einem Abschlag von immerhin 11 Cent. Dies trägt dazu bei, differenzierte Mieten gestalten zu helfen. Durch die Anerkennung dieser Sondermerkmale haben wir für die Mieterinnen und Mieter eine sichere Grundlage geschaffen, auf die differenzierte Situation des Berliner Mietenmarktes – bezogen auf die eigene Situation der Wohnung, die Qualität der Wohnung und die Lage – einzugehen. Damit können sie sich ggf. auch gegen Mieterhöhungen wehren. Das ist mir wichtig, und das haben wir erreicht.
1. Wie viele der rund 800 Berliner Schulen haben Kooperationsverträge mit der Berliner Polizei geschlossen, bzw. wie viele sind in konkreten Verhandlungen zum Abschluss solcher Kooperationen, und wie viele Schulen wollen nun einen privaten Wachschutz?
2. Warum hat der Senat fünf Jahre lang dramatisch ansteigende Gewaltzahlen an Berliner Schulen zur Kenntnis genommen, ohne ein Gesamtkonzept zur Gewaltprävention zu erarbeiten?