Michael Arndt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Otto! Willkommen bei den Heuschrecken in dieser Stadt, die den Menschen Angst und Furcht einflößen. Mit dem Wohnraumgesetz werden wir die Mieten vieler Sozialwohnungen binden und deren Mieten senken. Das ist gut für die weitere Mietentwicklung in unserer Stadt. Mit dem Wohnraumgesetz schaffen wir zudem die Grundlagen für eine zukünftige angepasste auf Berliner Verhältnisse zugeschnittene Wohnungspolitik.
Das vorliegende Wohnraumgesetz enthält sicher nicht alle Wünsche, da gebe ich Ihnen recht. Vielleicht waren wir zu ehrgeizig. So gelingt es in der Tat nicht, eine vollständige Ablösung aus der Kostenmiete innerhalb eines zehnjährigen Zeitraums zu erreichen. Verfassungsrechtliche Bedenken – das haben wir im Ausschuss auch diskutiert – standen dem entgegen. Der jetzige Entwurf in einer etwas reduzierten Form ist aber trotzdem wichtig. Vor allem ist er haushaltskonform, rechtssicher, gerichtsfest und damit ein wesentlicher Aspekt in der neuen Wohnreform in Berlin.
Das Wohnraumgesetz stellt alle Sozialmieterhaushalte durch die Verlängerung der Überlegungs- und Kündigungsfristen besser als bisher, schützt durch den Wegfall des Kostenmietrechts bei Veräußerung von Objekten ohne Anschlussförderung viele der Bestandsmietparteien vor finanziellen Überforderungen, verdoppelt die Anspruchsfristen für die Geltendmachung von Härtefallregelungen von fünf auf zehn Jahre und ermöglicht eine langfristige Mietsicherheit, Mietsenkungsspielräume bei Bargeldablösung. Ist das wenig? – Das ist eine Menge, Herr Otto.
Auch der Vorwurf, es sei ein Hauruck-Gesetz, ein Wahlkampfgesetz, trifft fehl. Seit zwei Jahren diskutieren wir über das Gesetz im Ausschuss für Bauen und Wohnen und in den Fraktionen. Ich musste mir in der Beziehung immer die ironischen Bemerkungen vom Vorsitzenden anhören. Es ist kein Hauruck-Gesetz. Auf der Ebene des Bundes gibt es ganz andere Beispiele aus dem letzten Jahr. Wir benötigten ein bis zwei Jahre für die Erstellung dieses Gesetzes, für das wir früher nicht die originäre Zuständigkeit hatten. Dies findet meine Anerkennung. Ich möchte einen Dank an die Senatorin und ihre Verwaltung aussprechen. Gleichzeitig Rechtssicherheit, Gerichtsfestigkeit und Mieterfreundlichkeit zu erklären, war die
einzige Möglichkeit, den sozialen Wohnungsbau vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Ich möchte noch zu Ihren anderen Anträgen Stellung beziehen. Zum Antrag Mietminderung bei schlechter Dämmung: Wir werden ihn im Bauausschuss ablehnen. Die Intention des Antrags mag gut gemeint sein, aber gut gemeint ist nicht immer gut. Die generelle Stoßrichtung führt in die Irre. Erstens führt sie bei denkmalgeschützten Gebäudebeständen zu unzumutbaren Mieterhöhungen. Wir wollen nicht wie Sie die Mieter aus diesem Bereich vertreiben. Zweitens würde der Antrag diejenigen treffen, die in der Vergangenheit schon sehr vorbildlich gewesen sind.
Die neue Kündigungsschutzregelung ist ein neuer Weg, den wir begonnen haben. Wir haben auch hier in der Beziehung auf Rechtssicherheit geachtet. Deshalb haben wir eine siebenjährige Frist vorgesehen. Wir haben den Kündigungsschutz für viele Wohnungen in Berlin ausgeweitet, über die bisherigen vier Bezirke hinaus. Sechs Bezirke haben nun diese Kündigungsschutzregelung. Hinzu sind Pankow und Steglitz-Zehlendorf gekommen.
Hier zeigt sich, dass die Wohnungs- und Mietpolitik der Grünen nicht mehr auf einem Bein stehen kann. Sie scheinen in einer anderen Stadt zu leben, Herr Otto, wenn Ihre Spitzenkandidatin fordert, den Anteil der Mietwohnungen im städtischen Besitz auf 15 Prozent zu erhöhen. Sie wollen de facto eine einprozentige Reduzierung. Sie werben eben noch in der Rede für eine Bundesratsinitiative zum Mietrecht, die den Anteil der Mieter bei energetischen Sanierungen von elf auf neun Prozent verringert. Dies ist identisch mit dem Antrag der Berliner rot-roten Koalition, allerdings ohne die von uns geforderten Aussagen zur Abmilderung von Mieterhöhungen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Otto! Ihre Partei will auch in Kreuzberg einen ganz anderen Weg in der Mietpolitik in der Stadt. Deutlicher wird dies bei dem amtierenden Senatsmitglied Dr. Reinhard Loske von den Grünen in Bremen. Er plädiert für eine Ablehnung aller Bundesratsinitiativen zum Mieter- und Klimaschutz. So wird die Vorlage „Pflicht für Energieausweise“ abgelehnt, weil sie unwirksam erscheint. Die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Modernisierung von energetischen Investitionsanreizen führt zur Begrenzung der Umlagefähigkeit bei der Sanierung von Gebäuden. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung und die damit einhergehende Reduzierung der Betriebskosten wird abgelehnt, weil es die Bürgerinnen und Bürger überfordert.
Die Verlängerung der Fristen zur Mieterhöhung wird abgelehnt, weil das Land Bremen in seiner Funktion als Mieter betroffen wäre. Das ist Ihre Politik im Land Bre
men, und das war auch das Resultat, wie Sie hier in Berlin agiert haben. Mieten- und wohnungspolitische Kompetenz für unsere Stadt sieht anders aus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto! Krawall macht noch keine soziale Wohnungspolitik.
Die Kompetenzwerte, Frau Franziska Eichstädt-Bohlig, sprechen in dem Punkt eindeutig für die SPD!
Sie sind in dem Sektor ja noch unter den Kompetenzwerten, die wir beim Umweltschutz haben!
Vor anderthalb Jahren haben die Fraktionen der SPD und der Linken den Senat aufgefordert, detaillierte Informationen über die wohnungswirtschaftliche Angebotssituation auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu erarbeiten. Zu sehr gingen die Meinungen über die Situation auf dem Wohnungsmarkt – das kam ja eben wieder vor – in der Öffentlichkeit auseinander. Sie reichten von 150 000 Wohnungen Leerstand bis zu nur noch 40 000 leer stehenden Wohnungen. Bei derartigen quantitativen Unterschieden ist es schwierig, eine angemessene und auf die gegenwärtige Situation zugeschnittene Wohnungspolitik zu formulieren. Zu sehr lenkte der Bauch die politische Diskussion – da kann ich die Meinung von Herrn Körting nur unterstreichen – und zu wenig der kühle Kopf. Zu sehr standen Bezirksinteressen im Vordergrund der öffentlichen Diskussion und zu wenig die Grundsätze einer gesamtstädtischen Wohnungspolitik.
Nunmehr liegen die Ergebnisse der Bestandsanalyse vor. Deutlich wird, dass in Berlin immer noch ein entspannter Wohnungsmarkt existiert.
So besteht in Berlin immer noch ein Überangebot von zirka 96 000 Wohnungen mit einem Leerstand von über sechs Monaten.
Folgende Detailerkenntnisse sind mir besonders wichtig: Erstens – die Leerstandszahlen sind in Ost und West annähernd gleich.
Zweitens – die Schwerpunktbereiche des Leerstands sind Mitte, Neukölln-Nord und Friedrichshain-Ost. Das muss man mal sagen.
Das betrifft vor allen Dingen den preiswerten Wohnungsbestand.
Drittens – ein unterdurchschnittlicher Leerstand wurde in den äußeren Stadtteilen, in den grünen Großsiedlungen wie Gropiusstadt, und in Kreuzberg identifiziert.
Wir von der SPD-Fraktion fühlen uns durch die Ergebnisse der Leerstandsanalyse und in der damit verbundenen Wohnungs- und Mietenpolitik bestätigt.
Wir haben in den letzten fünf Jahren angemessen, entschlossen und gerichtsfest auf die wohnungspolitischen Herausforderungen einer sich verändernden Metropole reagiert. Für uns standen die Menschen im Vordergrund. Gleichzeitig haben wir Vorbereitungen für die Zukunft getroffen.
Aber: Angemessenheit, Besonnenheit und Zielgenauigkeit müssen keine Prinzipien einer oppositionellen Wohnungspolitik sein. Hier kann man mehr aus dem Bauch entscheiden. Damit sind wir bei Ihren Anträgen.
In Ihrem Antrag „Wohnungsmarkt sozial gestalten (II): Wohnraum erhalten – Zweckentfremdung verhindern“ fordern Sie den Senat auf, den Leerstand an Wohnungen als Kriterium für Wohnungsknappheit belastbar zu ermitteln und zu prüfen. Einmal abgesehen davon, dass die von der Koalition eingeleitete Leerstandsanalyse auf dem Tisch lag, als dieser Antrag ins Abgeordnetenhaus einging, ist der Antrag aufgrund der Leerstandszahlen weder sachlich begründet noch allgemein rechtlich zulässig. Das haben Sie selbst in Ihrem Antrag gefordert. Eine generelle Zweckverbotsverordnung verbietet sich schon aus dem Umstand, dass wir in Berlin ein Wohnen in der Gemeinschaft mit einer professionellen Nahversorgung für das Wohnen im Alter und der Familien befördern wollen.
Trotzdem haben wir Ihre Initiative aufgenommen und auf ein wirklich drängendes Problem bei der Zweckentfremdung hingewiesen. Wir wollen, dass Wohnungen, die zum dauerhaften Wohnen errichtet worden sind, auch hierzu genutzt werden. Die Nutzung von Ferienwohnungen mit ständig wechselnden Gästen muss eingedämmt werden.
Hier ist der Erlass einer Verordnung und eines Verbots der Zweckentfremdung für bestimmte Stadtgebiete, in denen die Ferienwohnungsnutzung besonders ausgeprägt ist, zu prüfen.
Ihr zweiter Antrag, „Wohnungsmarkt sozial gestalten: Milieuschutzgebiete wirksam steuern“, war auch gut gemeint. Hierin wird der Senat aufgefordert, in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen nur im Einzelfall zu genehmigen. Wir haben hierzu im Bauausschuss eine intensive Anhörung mit den Hamburger Verwaltungsbeamten gehabt. Diese Anhörung ergab, dass die Erfahrungen in Hamburg kaum mit der Berliner Situation vergleichbar sind, und dies nicht nur aus Gründen der unterschiedlichen Senats- und Bezirkskompetenzen. Machen Sie in dem Punkt doch mal den Vorschlag mit der Abschaffung der Bezirke! Machen Sie das doch mal, dies wäre doch ein origineller und innovativer Aspekt Ihres Wahlprogramms!
Auch die Umwandlungszahlen seinerzeit in Hamburg, als diese Regelung erlassen wurde, lassen sich mit der Berliner Situation mitnichten vergleichen. Während sich die Umwandlungszahlen in Hamburg seinerzeit stetig nach oben entwickelten, liegen sie in Berlin, wie der neueste Wohnungsmarktbericht der IBB aufzeigt, stabil auf geringem Niveau oder gingen sogar zurück. Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir im Ausschuss einvernehmlich nicht mehr über diesen Antrag diskutiert. Es gab nicht einmal einen Widerspruch von Herrn Otto.
Wir sind aber der Meinung, dass die Milieuschutzsatzung neu aufgestellt werden muss, um die Menschen vor neuen stadträumlichen Verdrängungsprozessen zu schützen. Das ist die Aufgabe der Zukunft. Wir packen sie an. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist in der „Morgenpost“ ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium diskutiert worden. Er sieht vor, dass Mieter energetische Modernisierungen grundsätzlich dulden müssen und der Kündigungsschutz bei Modernisierungsablehnung erleichtert wird. Hierzu führt der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, aus:
Wer Mieterrechte im Zuge von energetischen Modernisierungen beschneidet, kündigt den bisherigen energiepolitischen Konsens zwischen Regierung, Parteien, Mietern, Vermietern und Verbänden auf. Eine verstärkte Energieeffizienz bzw. die Ausweitung der energetischen Gebäudesanierung darf nicht allein auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter durchgesetzt werden.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Frage, die sich jetzt stellt, lautet: Was haben diese Gesetzesänderungen auf Bundesebene mit dem Wohnraumgesetz zu tun? – Die Antwort lautet: Es hat etwas mit Politikverständnis und mit der Sicherheit politischer Entscheidungen zu tun. Der Berliner Senat
und die ihn tragenden Fraktionen
setzen in der Wohnungs- und Mietenpolitik auf einen weitgehenden Konsens zwischen Mieter- und Vermieterverbänden. Wo die Konsensfindung infrage gestanden hat, hat das Berliner Abgeordnetenhaus Orientierungshilfe gegeben. Dies war beim letzten Mietspiegel so, und ist jetzt beim Wohnraumgesetz auch wieder so.
Am letzten Mittwoch haben wir im Bauausschuss
eine Anhörung zum Wohnraumgesetz durchgeführt. Natürlich ist den Experten zuzustimmen, dass mit diesem Gesetz nicht alle Probleme des sozialen Wohnungsbaus in Berlin auf Anhieb gelöst werden können
und wichtige Fragestellungen offen bleiben müssen. Trotzdem bleibt zu konstatieren: Der Gesetzentwurf hat nicht nur eine Stufe, sondern mehrere Stufen genommen, um die Probleme, die im Prinzip vor über 40 Jahren
mit der grundlegenden Umstellung des Berliner Fördersystems von öffentlichen Baudarlehen hin zu einem System der Aufwandssubventionierung eingeleitet worden sind, zu lösen.
Der Koalition standen nach Festlegung des Weges aus dieser Förderung nur wenige Monate zur Verfügung.
Lassen Sie mich den Gedanken zu Ende bringen. – Trotzdem wurden die wichtigsten und drängendsten Probleme des sozialen Wohnungsbaus unter Berücksichtigung der Berliner Haushaltssituation und der Gerichtsfestigkeit angefasst.
Ja, jetzt ist es okay.
Das haben ja die Vorredner dargestellt. Da haben Sie nicht zugehört.
Ich sage, was es bisher nicht gelöst hat.
Auch die SPD-Fraktion bedauert, dass wir auf die Einführung einer gesetzlich festgelegten sozialen Richtsatzmiete, so, wie es noch in einem Vorentwurf gestanden hat, aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet haben. Aber Gerichtsfestigkeit und die Mietenentwicklung für mehrere
Zehntausend Familien insbesondere in Großsiedlungen haben für uns Vorrang,
und nicht Ihre Luxusprobleme. Die Probleme gehen bei einer negativen Entscheidung des Verfassungsgerichts allein zulasten der Mieterinnen und Mieter. Das ist uns nicht zuzumuten. Hier unterscheiden sich Opposition und Regierung. Während die Opposition die Interessen der Akteure im Blick hat, stellen die Senatorin für Stadtentwicklung und die SPD-Fraktion die Zukunfts- und Leistungsfähigkeit der einfachen Menschen in den Mittelpunkt ihrer Politik. Mit diesem Wohnraumgesetz – Sie werden es in der weiteren Abstimmung mitbekommen – haben wir die soziale Komponente des sozialen Wohnungsbaus wieder auf die Füße gestellt. Hieran ist anzuknüpfen. Das ist die Basis für ein künftiges Neubau- oder Wohnungsbauförderprogramm in dieser Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Eigentümer einer Wohnanlage in der Kreuzberger Kochstraße beabsichtigt, Mieterhöhungen bis zur Kostenmiete vorzunehmen?
2. Ist dem Senat bekannt, dass der Eigentümer mutmaßlich von Mietern mit deutscher Staatsbürgerschaft eine moderate Mieterhöhung von nur 20 Euro verlangt, während er von Mieterinnen und Mietern mit nichtdeutscher Herkunft exorbitante Mieterhöhungen von ca. 900 Euro durchzusetzen versucht, und wie beurteilt der Senat dieses Vorgehen?
Frau Senatorin! Unabhängig von der abschließenden Nachprüfung: Sind der Senatorin bzw. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ähnliche Fälle der Eigentümermitverantwortung in dieser Stadt bekannt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto! Viel haben Sie ja nicht
über den Antrag gesagt. Sie haben viel über das SPDWahlprogramm, über die hervorragende Mieten- und Wohnungspolitik der letzten Jahre gesprochen; das haben Sie anders kommentiert. In der vorigen Diskussion ging es über den Untersuchungsausschuss, ein Kampfinstrument der Opposition, und jetzt sind wir zum KampfhundOtto gekommen. So ist doch die Realität!
Genossinnen und Genossen! Aber die Grünen haben ja recht. Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und deren anschließender Verkauf findet in Teilbereichen Berlins in erheblichen Größenordnungen statt. Mieterinnen und Mieter stehen vor der Situation, nach Umwandlung und Verkauf ihrer Wohnung wegen Eigenbedarfs oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung vom neuen Eigentümer verstärkt gekündigt zu werden. Das wollen wir in der SPD nicht, und wir haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Initiativen in dieses Haus eingebracht; sie wurden teilweise von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung umgesetzt, um diesem Trend entgegenzuwirken.
Aber, Herr Otto, Politikansätze gegen Zweckentfremdung und Gentrifizierung werden gegenwärtig nicht nur in Berlin diskutiert, sondern in größeren Kommunen: in Frankfurt/Main, in München, in Hamburg oder bei uns. In Frankfurt hat die dortige schwarz-grüne Koalition kapituliert. Da ist Wohnungspolitik nicht im kommunalen Auftrag. Es wird nichts gemacht. Dort findet Gentrifizierung im großen Maßstab statt. Milieuschutzsatzungen werden partout nicht erlassen, weil sie aus ihrer Sicht nicht wirksam sind. Umwandlungsverbotsverordnungen werden abgelehnt, da das Baugesetzbuch ihnen entgegensteht.
In Hamburg hat die ehemals schwarz-grüne Koalition vor der wohnungspolitischen Situation kapituliert. In München – das ist das positive Beispiel – hat man über Verordnungen eine gesteuerte Entwicklung über das Vorkaufsrecht erreicht. Das ist doch mal ein positiver Aspekt, aber das ist das Einzige.
Jetzt kommen wir wieder zu den zwei Anträgen, die Herr Otto eingebracht hat. Und da sage ich: Da kommen Sie zu spät! Im Wohnraumgesetz ist natürlich die Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder enthalten. Darin sind auch Initiativen gegen Wuchermieten etc. enthalten. Deswegen sage ich, Sie kommen mit diesem Antrag zu spät. Den anderen Antrag über die Zweckentfremdung muss man sich noch genauer ansehen. Nun sehe ich mir mal die Milieuschutzsatzung an. Ich habe mal die Website des Bezirksamts Kreuzberg aufgeschlagen. Da gibt es eine hervorragende Bürgersprechstunde in der BVV, wo Herr Schulz antwortet. Er sagt: Umwandlungsverbot, da steht das Baugesetzbuch davor. Im Grunde ist es ja auch nicht so wichtig, wir müssen erst mal an den Kern herangehen, das ist die Abgeschlossenheitserklärung. Leider hat der Bundesgesetzgeber die so weich formuliert, dass im Grunde jeder Hühnerstall als Abgeschlossenheit erklärt werden kann. Das ist die Vorstufe der Umwandlungen. Er gibt einer Umwandlungsverbotsverordnung des
Lands Berlin wenig Chancen. – Das haben wir uns auch gesagt. Wir haben deswegen eine andere Initiative eingesetzt, die vorbeugend ist, die versucht, den Verwertungsprozess und den Gentrifizierungsprozess zu entschleunigen, indem wir die siebenjährige Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen in der Beziehung breit in dieser Stadt verteilen werden. Wir werden da neue Wege gehen.
Die wird gegenwärtig erlassen, und zwar nicht nur im Rahmen der Milieuschutzbereiche, sondern es sind auch andere Bereiche, die in der Vergangenheit in der Beziehung der Gentrifizierung – – Sie, Herr Schäfer, denken immer nur an Kreuzberg. Aber die großen Aufwertungseffekte sind in der Hufeisensiedlung, in der Onkel-TomSiedlung, in Steglitz im Künstlerviertel abgelaufen, in den ehemals städtischen Unternehmen bzw. den Bundesunternehmen der Wohnungsvorsorge. Hier sind die Auswertungen erfolgt.
Hier werden wir mit einer starken Kündigungsschutzregelung entgegenwirken, nicht nur im Zusammenhang mit Kreuzberg, sondern für die ganze Stadt. Damit wollen wir einen Beitrag gegen Vertreibung und Gentrifizierung leisten. – Vielen Dank!
Ich weiß nicht, wie oft die Opposition hier im Parlament ist und Sie im Ausschuss sind. Wir haben unzählige Anträge eingebracht, die Sie alle befürwortet haben. Sie sind auch umgesetzt worden.
Es war genau so im Bereich der Mietengesetzgebung bzw. mit dem Mietspiegel. Da waren Sie der einzige Unterstützer, den ich hier im Haus neben der Koalition hatte. Alle anderen waren weggetaucht. Schauen Sie sich doch die Protokolle an!
Später hat Sie der Mieterverein kritisch beäugt, auf welchen Hochzeiten Sie in den letzten Jahren getanzt haben. Ihre Konzepte der Wohnungspolitik – das kann man in den öffentlichen Blättern und insbesondere in Ihrer Hauspostille der „taz“ nachlesen – sind im Grunde genommen von gestern. Sie zielen nicht auf neuere Herausforderungen ab.
Wenn wir hier Wahlkampf machen wollen, können wir dies auch tun. Ich würde uns raten – wie wir es in der Vergangenheit getan haben –, Hand in Hand oder im Ausschuss an guten Konzepten für die Mieterinnen und Mieter zu arbeiten,
statt hier Rabulistik zu betreiben. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der fraktionslose Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete der SPD-Fraktion, Ralf Hillenberg, hat recht: Dieses Straßenausbaubeitragsgesetz ist das innovativste, bürgerfreundlichste und sozialverträglichste Straßenausbaubeitragsgesetz in dieser Republik.
Herr Czaja! Sie mögen träumen, dass Sie dieses Gesetz abschaffen, aber die Berliner werden sich diesen Albtraum nicht zufügen, sondern vorher aufwachen.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Straßenausbaubeitragsgesetz hat diese Stadt ein Instrument bekommen, das die Eigentümer von Grundstücken an den Wertsteigerungen aufgrund von Modernisierungen in der Berliner Straßenlandschaft beteiligt. Das ist überall in der Bundesrepublik der Regelfall. – Herr Doering hat es ausgeführt. – Der Unterschied zu anderen Kommunen ist, dass wir die Leistungsfähigkeit der Eigentümer im Blick haben, sozialverträgliche Regelungen eingeführt haben und vor allen Dingen eine hohe Bürgerbeteiligung. Das schafft Akzeptanz, Herr Czaja, auf lange Sicht und nicht für kurzfristige Erfolge.
In diese Richtung geht auch die hier zu diskutierende Vorlage. Gesetzesänderungen bei einem innovativen Gesetz sind nicht neu. Straßenausbaubeitragsgesetze und deren Rechtsprechungen stehen überall in der Bundesrepublik auf der Tagesordnung. Wir machen Präzisierung, und das wird noch nicht die letzte sein. In diese Richtung geht die hier zu diskutierende Vorlage. Die grundsätzliche Idee der Gesetzesänderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ist, zukünftig bestimmte Teilstrecken abschnittsweise abrechnen zu können. Das ist insbesondere bei langen Straßenverläufen – wie sie in Berlin üblich sind – sinnvoll und gerechter.
Deutlich wird das am Beispiel des Kurfürstendamms und des Tauentziens. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssten bei einer Baumaßnahme in Höhe Halensee, die unter das Straßenausbaubeitragsgesetz fällt, auch die Eigentümer in unmittelbarer Nähe des KaDeWe zur Mitfinanzierung der Maßnahme herangezogen werden. Das ist aus Sicht der Koalition und vor allem der SPDFraktion ungerecht. Wir wollen daher ein Mehr an Gerechtigkeit bei der Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes und dessen Abrechnung durchsetzen.
Dieses Ansinnen, Herr Czaja, teilt auch der Rat der Bürgermeister. Der Rat der Bürgermeister präferiert jedoch noch zwei weitere Änderungen. Die wichtigste Änderung ist die Ausdehnung der Abschnitte. Der Rat der Bürgermeister will 300 Meter anstatt 200 Metern. In diesem Zusammenhang sollen auch die Kriterien der Begrenzung
von Straßeneinschnitten auf – zum Beispiel – Einmündungen erweitert werden.
Die SPD-Fraktion und Koalition, Herr Doering, hat es schon angekündigt, zu den Vorschlägen des Rats der Bürgermeister noch keine abschließende Meinung gebildet und wird das intensiv erörtern. Es gibt gute, aber auch negative Argumente für die Position des Rats der Bürgermeister. Ich schlage deshalb vor, die vorliegende Gesetzesänderung im Ausschuss sorgfältig zu beraten. Hierzu sollte auch eine Anhörung vorgenommen werden. Unser Ziel ist es, dieses innovative, moderne Gesetz zweckmäßiger und gerichtsfester zu machen. Die Akzeptanz des Straßenausbaubeitragsgesetzes wird sich insgesamt sicherlich erhöhen. Das Ergebnis wäre für die Berliner Straßenlandschaft und damit auch für unsere Stadt gut. – Viele Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Esser! Nach einer Studie der Prognos AG droht bis 2025 rund in der Hälfte der Regionen Deutschlands ein unterdurchschnittliches Einkommen mit einer Wohnungsbaulücke zusammenzutreffen. Zu den am stärksten betroffenen Regionen wird Berlin mit ca. 10 Prozent fehlenden Wohnungen gehören. Insofern ist Ihr Anliegen hinsichtlich des Erwerbs von Sozialwohnungen durchaus der richtige Weg, den sozialen Wohnungsbestand zu erweitern und den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden. Deshalb kann ich die ersten drei, vier Sätze Ihrer Rede voll unterstreichen. Ich hätte sie auch so halten können. Beim Rest Ihrer Rede ist Ihnen aber die Schlagzeile der „taz“ wirklich in die Knochen gegangen.
Sie sind in Berlin noch nicht in der Wohnungspolitik angekommen. Das sage ich jetzt in Richtung der Grünen.
Das zeigt sich auch an Ihren zwei Anträgen. Bei dem einen geht es um Neuvermietungen. Das war einmal ein Beschluss auch der SPD in Fleesensee. Wir haben aber sofort nach intensiven Beratungen festgestellt, dass wir unzumutbar die städtischen Gesellschaften einseitig belasten. Wir wollen auch eine Begrenzung der Neuvermietungen, aber für alle Gesellschaften und private Eigentümer auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Es wird ein fairer Wettbewerb gewünscht.
Das ist unsere Intention, weswegen wir hier vom Beschluss von Fleesensee abgewichen sind. Sie wollen die Gesellschaften einseitig schwächen und gleichzeitig – damit sind wir beim zweiten Antrag – dazu anhalten, die Wohnungen, die aus der Anschlussförderung herausfallen, zu erwerben. Das ist Ihr Antrag. Sie fordern den Senat auf, die Sozialwohnungen aus dem Segment, für das keine Anschlussförderung gewährt wird und die zur Zwangsversteigerung kommen bzw. zum Kauf stehen, im Einzelfall durch landeseigene Wohnungsbaugesell
schaften aufzukaufen. Einerseits wollen die Gesellschaften sie schwächen, andererseits sollen sie das Geld, das sie nicht mehr haben, für den Erwerb von Wohnungen einsetzen. Sie wollen die eierlegende Wollmilchsau und das Perpetuum mobile.
Auch wir – da stimme ich mit Herrn Otto überein – wollen eine nachhaltige Wohnungsmarktpolitik in unserer Stadt bewahren und behutsam an den Bedingungen eines gewandelten Wohnungsmarktes anpassen. Wir haben uns nach intensiven Abwägungen verschiedener Vorschläge auch unter Berücksichtigung der kurz-, mittel- und – das ist entscheidend – auch langfristigen Wirkungen für folgende Akzente entschieden: An erster Stelle steht für uns, den sozialen Wohnungsbau wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Es ist absurd, dass Sozialwohnungen aufgrund des Fördersystems im Westteil der Stadt teurer sind als ungeförderter Wohnungsbau.
Zweitens: Mit einer veränderten Liegenschaftspolitik werden wir für Baugruppen, Genossenschaften auch innovative und soziale Wohnkonzepte in Eigenregie verwirklichen. Das Konzept der Townhouses ist ein Konzept für einkommensstarke Schichten. Wir wollen etwas für mittlere und untere Einkommensschichten tun. Da erwarte ich, Herr Esser, dass Sie zustimmen, wenn wir die Verwirklichung des Möckernkiezes, wie ich hoffe, beginnen werden. Dieser hätte Modellfunktion und wäre gleichzeitig ein Best-Practice-Beispiel für eine neue soziale Wohnungspolitik in dieser wachsenden Metropole.
Die Frage ist, ob das Ziel Ihres Antrags von den Grünen in die richtige Richtung geht. Die SPD hat überhaupt nichts dagegen, wenn sich städtische Gesellschaften bei in Insolvenz gegangenen Objekten engagieren, wenn dies günstiger als ein innovatives Neubauprojekt oder die Sanierung angekaufter, maroder Wohnungsobjekte, ob im Nordosten, Südwesten oder sonst in der Stadt, ist. Das ist wünschenswert. Das wollen wir auch. Das sollte jedoch in der Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft liegen.
Sie wollen eine generelle Regelung. Ich wage zu bezweifeln, dass Ihr Ziel, auf diesem Weg eine Verknüpfung von haushalts- und wohnungspolitischen Zielen zu erreichen, trägt. Wir werden aber Ihren Antrag sorgfältig im Ausschuss beraten. Allerdings sollten Sie Ihre Argumente erheblich schärfen. Aber ich will nicht vorschnell urteilen. Lassen Sie uns im Ausschuss Ihren Antrag sorgfältig beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie ist der Planungsstand für die Weiterentwicklung des Kulturforums, und welche konkreten Maßnahmen sind für die nähere Zukunft geplant?
2. Welche Abstimmungs- und Informationsprozesse wurden mit den betroffenen örtlichen Einrichtungen und Beteiligten sowie mit der Fachöffentlichkeit bisher durchgeführt?
Frau Senatorin! Ich hätte das gern etwas konkreter gewusst. Würden Sie sagen, dass sich die städtebaulichen Vorgaben, die seinerzeit im Masterplan beschlossen worden sind, nicht mehr durchsetzen lassen und dass man wieder zu dem Stadtlandschaftenkonzept von Scharoun zurückkehrt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Leitbild einer ganzheitlichen Stadtpolitik ist die solidarische Stadt, eine Stadt mit einer Vielzahl lebenswerter Stadtquartiere, die trotz ihrer Unterschiedlichkeit Chancengleichheit und hohe Lebensqualität bieten, eine Stadt ohne Armengettos und ohne Wohlstandsinseln. Das ist unsere politische Vision. Hieran orientiert sich unser politisches Handeln. Das ist unser Berlin.
Ein sozialverträgliches Gleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt ist dabei dauerhaftes Ziel. Auf diesem Weg begleitet uns eine enge Kooperation von Vermietern und Mieterverbänden. Die SPD-Fraktion wird daher einseitige Veränderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt zulasten der Mieterinnen und Mieter nicht tatenlos zur Kenntnis nehmen. Wir lehnen daher die gegenwärtigen Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung zur Einschränkung des Mieterschutzes entschieden ab.
Ich frage Sie, meine Herren von Schwarz-Gelb: Was sind denn nun Ihre Pläne?
Rücken Sie damit mal raus, damit der Bevölkerung Wahrheit, Klarheit und Transparenz gegeben wird!
Wir wollen das Mietrecht in Kooperation mit den Mieterinnen und Mietern und den Vermietern weiterentwickeln. Wir wollen prüfen, inwieweit die bundesweit geltenden Regelungen des Mietrechts
bei dem notwendigen Investitionsbedarf noch geeignet sind, die energetischen und nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen sicherzustellen, ohne dass die Mieterinnen und Mieter überfordert sind. Hierzu haben wir mehrere Bundesratsinitiativen gestartet: Begrenzung von allgemeinen Mieterhöhungen – die SPD will die Kappungsgrenzen für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 3 BGB ändern. Wir wollen, dass das Mietrecht an räumlichen Kriterien orientiert wird. Das ist ein wesentlicher Aspekt.
Das gegenwärtige Mietrecht ist auf das Territorialprinzip einer Gebietskörperschaft ausgelegt.
Danke, Herr Präsident! Ich gebe mir alle Mühe. – Das gegenwärtige Mietrecht ist auf das Territorialprinzip einer Gebietskörperschaft ausgerichtet.
Warten Sie doch den Gedanken ab, dann kann die Zwischenfrage kommen! – Dies führt in Monopolräumen, insbesondere in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen aufgrund des demografischen Wandels und neuer Wanderungsbewegungen innerhalb einer Stadt und in das Umland zu nicht mehr nachvollziehbaren administrativen wohnungs- und mietenpolitischen Verzerrungen. Hier ist die staatliche Rahmensetzung im Mietrecht nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Hier ist umzudenken, – –
Nein! Geschätzter Kollege Otto! Sie kennen die Ausführungen zur Genüge. Ich bedauere das auch, aber ich freue mich umso mehr, dass Sie geschlossen hier im Raum sitzen, weil Sie so die Position der SPD-Fraktion wesentlich besser aufnehmen und unseren Anträgen zustimmen können.
Genossen!
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nunmehr zu einer aktuellen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und zum Antrag der SPD und der Linksfraktion zum Mietenproblem im Fanny-Hensel-Kiez sprechen. Nach
dem Ausstieg aus der Anschlussförderung hat der Eigentümer im sozialen Wohnungsbau das Recht, die Miete bis zur Kostenmiete anzuheben. Wir haben in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen am 17. Februar von den Mieterinnen und Mietern der Siedlung erfahren, dass eine Erhöhung der Grundmiete von ca. 33 Prozent zu unzumutbaren Verhältnissen führt. Es führt dazu, dass ein Großteil der Mieterinnen und Mieter gezwungen sein wird, innerhalb einer unzumutbar kurzen Frist die Wohnung zu verlassen. Die SPD-Fraktion und die Linksfraktion fordern daher, umgehend und mit Nachdruck zu prüfen, inwieweit die Härtefallregelungen im Fall des Wegfalls der Anschlussförderung hinsichtlich der Möglichkeit befristeter Mietzuschüsse und Umzugshilfen verlängert werden können und auf welchem Weg mit dem Eigentümer eine gütliche Einigung zu erreichen ist. Für die Betroffenen sollen weiterhin landeseigene Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig von diesem Antrag ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätig geworden. So besteht in der Zwischenzeit ein enger Kontakt zwischen Vermieter, dem Vertreter der Mieterinnen und Mieter und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Das ist gut und wird ein sozialverträgliches Endergebnis befördern. Zweitens: 31 Wohnungen sind betroffen, 24 Wohnungen stehen zwischenzeitlich den Mieterinnen und Mietern im FannyHensel-Kiez zur Verfügung.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Die SPD-Fraktion hält an der erfolgreichen Politik eines Ausstiegs aus der Anschlussförderung fest. Das war gut für die Stadt und wird auch in der Zukunft gut sein.
Dieser Antrag, den wir gemeinsam mit der Linksfraktion hier einbringen, ist ein Signal für den Erhalt von preisgünstigen Wohnungen für sozial schwächere Menschen und mittlere Einkommensbezieher. Es ist auch ein Signal gegen die drohende Entmischung in der Innenstadt.
Herr Präsident! Ein Schlusssatz! – Das Wohnen in der Innenstadt darf kein Privileg für Besserverdienende sein. Das ist unsere Politik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist eine eigenartige Debatte, und sie ist mit sehr viel Populismus unterfüttert. Ich möchte aber ausdrücklich Herrn Otto für eine Bemerkung sehr herzlich danken. Er hat gesagt, man könne nicht alle Versprechen erfüllen, so gern man es auch wolle. – Wir wollen den Ausstieg aus der Anschlussförderung behalten und den Kurs fortführen.
Der zweite Aspekt ist, dass wir für die Betroffenen – dahinter steht wohl das gesamte Haus – die damit verbundenen Probleme behutsam lösen wollen. Dazu hat die Senatorin alles gesagt, was zu sagen ist. Sie setzt sich mit den Vermieterinnen und Vermietern an einen Tisch, sie hat Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt, und ich verstehe nicht, weshalb das hier anschließend noch einmal diskutiert wird. Ich danke der Senatorin ausdrücklich für ihr Handeln in dem sensiblen Fall.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stadtpolitik ist Sache der SPD.
Wir wollen Weltoffenheit, Liberalität sowie Zusammenhalt und wirtschaftliche Entwicklung in dieser Stadt bewahren und weiterentwickeln. Die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, sozialer Lage und Lebensorientierung ist nicht nur eine soziale Frage und Aufgabe der Stadt, sondern dient dem Stadtfrieden. Dies gilt vor allem da, wo Identitäten und der Zusammenhalt der Menschen aufgrund ungezügelter Globalisierungsprozesse bedroht sind. Eine Wohnungspolitik – da spreche ich einmal die FDP an –, die auf dem Prinzip einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft beruht, hat nichts, aber auch gar nichts mit einer Politik zu tun, die allein auf die Kräfte des Marktes setzt. Aufgabe einer marktwirtschaftlichen Wohnungspolitik ist vor allem, der wirtschaftlichen Spekulation in allen Bereichen des Lebens, damit auch bei der Spekulation mit Wohnraum, entgegenzusteuern. Dafür haben wir starke Wohnungsbaugesellschaften in unserer Stadt. Dies hat Herr Otto eben noch einmal dankenswerterweise begründet. Eine Stadt, wo bestimmte Bereiche einer erhöhten Spekulation ausgesetzt sind, das sind momentan die Innenbereiche, da hat die Politik nicht wegzuschauen, da hat sie hinzugucken und behutsame Maßnahmen einzuleiten. Und das auch sicherlich mithilfe dieser städtischen Gesellschaften. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften erwirtschaften eine Stadtrendite, die nicht nur ökonomische Faktoren berücksichtigt, sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung für das Wohnumfeld und die Quartiersentwicklung und können die verschiedenen Akteure in einen Kiez konstruktiv einbinden. Wir wollen dieses Engagement und diese Möglichkeiten in städtischer Hand behalten und aktiv fortführen.
Dieses Abgeordnetenhaus und der Senat haben sich bereits – und da sind wir bei Ihrem Antrag – dafür eingesetzt und auch umgesetzt, dass sich die landeseigenen Wohnungsunternehmen auch vor dem Hintergrund ihrer Vorbildfunktion für die sonstige Wohnungswirtschaft bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausschließlich an den Berliner Mietspiegel zu halten haben. Da haben wir aufgrund von Fehlentwicklungen bei der WBM vorgenommen. Das haben Sie gut in Erinnerung.
2008 und 2009 – da kommen wir zum Komplex Wohnungsmieten, Neumieten – vorgenommene Untersuchungen zeigen, dass bei Neuvermietungen zwischen dem Mietspiegeldurchschnitt und den neu vermieteten Wohnungen eine Differenz von maximal fünf Prozent besteht. Aber in der Tat, es gibt Bezirke, in denen Bestands- und Neuvertragsmieten stärker auseinanderfallen als in anderen. Der Bezirk mit der größten Differenz ist Friedrichshain-Kreuzberg. Daher sicherlich auch Ihr Interesse! Anderswo ist diese Differenz wesentlich geringer. Trotzdem – und das gilt auch für Friedrichshain-Kreuzberg – gibt es in jedem Bezirk auch bei den Neuvertragsmieten günstige Mieten. Vor diesem Hintergrund sollte eine differenzierte räumliche Neumietenpolitik angedacht werden. Hier sind – und das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns – Zielvereinbarungen mit den städtischen
Gesellschaften sicherlich ein geeigneteres Instrument. Generelle Regelungen für die Berliner Wohnungswirtschaft schwächen und stärken nicht die städtischen Unternehmen, sondern auch die Berliner Wohnungswirtschaft in Gänze.
Die SPD wird sich im Rahmen der Diskussion Ihres Antrags über den Stand der Verhandlungen mit der städtischen Wohnungswirtschaft berichten lassen. Das ist die Aufgabe der nächsten Wochen. Am Mittwoch werden wir vielleicht noch nicht dazu kommen.
Aber ich gehe davon aus, dass wir und 14 Tage später oder in der darauffolgenden Sitzung mit dieser Thematik auseinandersetzen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal Respekt, Frau Schneider, für Ihre couragierte Rede, die Sie hier gehalten haben. Es waren viele Fakten darin enthalten. Ich beglückwünsche Sie zu dieser Jungfernrede!
Nichtsdestotrotz kann ich die Konklusion von Frau Schneider nicht teilen. Der Bebauungsplan I-15b überplant eine Fläche in exponierter Lage unmittelbar am Leipziger Platz, Sie haben es ausgeführt. Dieser Platz bildet gemeinsam mit dem Potsdamer Platz einen zentralen Bereich Berlins. Der hier vorliegende Bebauungsplan – wir müssen jetzt ein wenig in die Historie gehen – wurde aus den Planungen zum zentralen Bereich und zum Areal Potsdamer/Leipziger Platz entwickelt. Im Zuge der Wende beschloss der Senat die Ausschreibung eines internationalen Wettbewerbs für das Gebiet westlich des Potsdamer Platzes. Im Stadtforum, an dem Ihre ehemalige Kollegin Frau Schreyer aktiv beteiligt war, wurden die Vorgaben für die im Juni 1991 ausgelobten Wettbewerbe überprüft und weiterentwickelt. Das Ziel einer höchstmöglichen Nutzungsmischung sollte hier erreicht werden. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes – das sage ich mit hohem Respekt, wenn ich vor diesem Platz stehe – wurde eine geschlossene Randbebauung auf den Konturen des historischen Platz-Oktogons vorgesehen. Diese städtebauliche Figur, das kann man täglich sehen, entwickelt sich zu einem der attraktivsten und spannendsten Standorte dieser Stadt – neben dem Pariser Platz und dem Gendarmenmarkt.
Nun geht es um das größte noch unbebaute Grundstück am Leipziger Platz, das ehemalige circa 20 000 Quadratmeter große Wertheim-Grundstück. Mit dem Bebauungsplan, dem wir im Bauausschuss zugestimmt haben, werden folgende wesentliche Ziele verfolgt: Schaffung eines lebendigen, urbanen Stadtquartiers mit zentralen Nutzungen, eine geeignete Nutzungsmischung und Strukturen zur Verbindung der beiden Hauptzentren der Gesamtstadt, aber auch zu den Zentren Potsdamer Platz und zur Friedrichstraße, Anknüpfung an die historische Nutzung als hochwertiger Warenhausstandort, Sicherung eines Wohnanteils von mindestens 30 Prozent der zusätzlichen Geschossfläche – das war seinerzeit Wettbewerbsbedingung –, eine Umsetzung des Wettbewerbsentwurf von Kleihues, Herstellung der funktionalen Durchlässigkeit, großer Baublock, Wahrung der Sichtachse zwischen der Gertrud-Kolmar-Straße und dem Bundesratsgebäude und die Sicherung einer in Funktion und Proportion gestalteten Arkardierung entlang der Leipziger Straße. Das waren die wichtigsten, neben den ökologischen, nachhaltigen Aspekte, über die wir sowohl bei uns in der SPD-Fraktion – auch gemeinsam mit dem Koalitionspartner – als auch im Ausschuss diskutiert haben.
Es gibt natürlich Probleme.
Na, sicherlich! Die muss man erörtern. Die Frage ist nur, wie man abwägt, Herr Otto. – Einerseits lautete die Frage, ob dieses Areal einen weiteren großen Einzelhandelsstandort vertragen kann. Wir haben nach sorgfältiger Prüfung unter der Maßgabe bejaht, dass maximal 36 000
Astrid Schneider
Quadratmeter Fläche gebaut werden dürfen. Andererseits galt die Erörterung den verkehrlichen Problemen. Das ist ein Problem gerade für die Anwohner vor Ort. Durch das Bauvorhaben könnte unzumutbarer Lärm entstehen. Ich bin allerdings überzeugt davon, dass das Konzept der Verkehrslenkung – das einerseits tagsüber eine Ableitung über die Voßstraße, nachts über die Leipziger Straße vorsieht – sowohl nachts zur notwendigen Lärmminderung beiträgt als auch insgesamt den Verkehr weiter fließen lässt. Wer Steglitz-Zehlendorf kennt, weiß, wie wir dies am „Schloss“ durchaus hervorragend trotz einer Warenhausbebauung organisiert haben, ich glaube, zur Freude aller Berlinerinnen und Berliner.
Lassen Sie mich noch zu Ihren Anmerkungen kommen.
Ein Satz noch, Herr Präsident! – Sie haben heute in der „Morgenpost“ geschrieben, Sie wollten eine Rücküberweisung in den Ausschuss beantragen, das haben Sie eben auch ausgeführt. Wir haben im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens die Größe von 36 000 Quadratmetern im Baulastenverzeichnis verankert. Das ist das schärfste Schwert, das wir im gesamten Planungsrecht haben. Damit ist sicher, dass auch bei einem Konkurs des jetzigen Investors so gebaut werden wird.
Mit dieser Insolvenzsicherung wird eine nachhaltige Zukunft für diesen Standort gesichert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sagte es bereits vor 14 Tagen: Berlin ist eine
Metropole, die sich auch Mieter mit mittleren und unteren Einkommen leisten kann. Dies ist eine Situation, die weder selbstverständlich noch in der Bewertung unumstritten ist.
Diese Worte fielen auch am gestrigen Tag bei der Verabschiedung des Geschäftsführers des Berliner Mieterverbandes. Es ist hier der rechte Ort und die rechte Zeit, Hermann Vetter, der die Mietenpolitik 30 Jahre lang begleitet hat, Dank zu sagen.
Er hat viel für die Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt getan. Ich war nicht immer seiner Meinung – so bei der Fehlbelegungsabgabe oder beim Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung. Er hat aber Marken gesetzt, für die wir dankbar sein können.
Genossinnen, Genossen!
Jetzt fange ich schon wieder an.
Berliner Mietenpolitik muss sich aufgrund der Haushaltslage nachhaltig und zukunftssicher justieren, das heißt Mietenpolitik tragfähig zu machen. Das bedingt auf der einen Seite – und darauf möchte ich mich konzentrieren, das ist ein wichtiger Aspekt –, die Systematik des sozialen Wohnungsbaus, also die bisherige Fördersystematik zu verlassen, in der verschiedene Akteure in dieser Stadt hervorragend zurechtkamen. Das gilt für die Verwaltung, für die Bürokratie, das gilt für die Vermieter und auch für den Bankenapparat.
Wer nicht davon profitierte, waren die Mieter, die gezahlt haben und heute vor der Situation stehen, dass ihre Mieten höher sind als im ungebundenen Wohnungsbau. Wir wollen hier umkehren. In der Tat, Frau Pop, am Anfang des Jahres wussten wir noch nicht, wohin wir gehen wollten.
Es gab die Vorschläge der Opposition für eine zusätzliche, subjektorientierte Förderung. Das ist das, was Sie vorgeschlagen haben. Wir gehen einen anderen Weg. Wir wollen keine lang dauernden, unkalkulierbaren Belastungen mit viel Bürokratie. Und wir wollen auch keine unkalkulierbaren Folgekosten.
Ja, rechnen Sie dieses doch mal mit Ihrem Taschenrechner nach!
Wir gehen einen anderen Weg. Der Finanzsenator geht diesen Weg mit. Sie von der Opposition wählen einen nicht tragfähigen Weg.
Sie wählen einen Weg, der die Mieterinnen und Mieter, der die Haushaltslage weiter verschärfen würde, und den wollen wir nicht mitgehen.
Ein anderer Weg, den wir in dieser Legislaturperiode neu eingeschlagen haben und der in dieser Haushaltssituation zu Recht angesprochen werden sollte – –
Herr Esser, ja, ja, ja, Hausbesitzer! – Ein weiterer Schritt betrifft das Bauen.
Ein weiterer Weg zu einer tragfähigen Mieten- und Wohnungspolitik in dieser Zeit betrifft das Bauen und ein anderer Weg die Vergabe von Baugrundstücken. Auch das gilt für die Baueigentümer. Die Liegenschaftspolitik des Berliner Senats wird auf eine neue Grundlage gestellt
und damit Grund und Boden und damit auch Eigentum für andere gesellschaftliche Schichten als Gewerbe geöffnet.
Herr Esser! Das ist das Gebot der Stunde, und wenn Sie da weiter schlafen, werden Sie auch diese Situation wieder verpassen.
Selbstnutzende Wohnformen sind gerade Stadtpioniere, gerade in belasteten Quartieren, die also auch sozial stabilisierend wirken. Hier wollen wir ansetzen und weiter fortfahren. Und da sind die ersten Schritte getan. Hierzu zählen auch genossenschaftliche Wohnungsmodelle. Daher ist es für mich betrüblich, dass die Genossenschaftsförderung seinerzeit im Zuge der Aufbereitung des Berliner Bankenskandals gestrichen worden ist. Hier sollte noch einmal nachgedacht werden.
Lassen Sie mich zum Schluss auf eine weitere haushaltswirksame Herausforderung hinweisen: die Auswirkungen des künftigen Klimaschutzgesetzes auf die Mieter und Wohnungseigentümer in dieser Stadt! Wir von der SPDFraktion begrüßen den Weg von IHK, Mieterbund und Mieterverein.
Hierbei wird allerdings auch ein Klimawohngeld vorgeschlagen. Ich glaube, dieser Weg ist nicht nachhaltig. Wir sollten hier weiter überlegen und einen Wettstreit der
Ideen eröffnen. Ich bitte Sie, Herr Esser, sich an diesem Weg zu beteiligen.
In diesem Sinne sollten wir noch mal nachdenken. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Herr Dr. Heide! Wenn wir die Ausschussreise machen, dann sollten wir die alten Protokolle mitnehmen.
Ja, wir werden eine Ausschussreise machen, und wir sollten die Protokolle mitnehmen, aus denen hervorgeht, wie die Diskussion im Ausschuss über die Mietentwicklung gelaufen ist. Vielleicht irre ich mich, vielleicht irren Sie sich, Herr Dr. Heide, das ist eine wissenschaftliche Aufbereitung wert.
Berlin ist eine Metropole, die sich auch die Mieter leisten können – das ist keine historische Bemerkung, sondern eine von Hans-Georg Rips im Mietenmagazin Nr. 10 aus 2009. Diesem Urteil ist nichts hinzuzufügen, vielmehr ist die nachhaltige Mietensicherheit zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln.
Wir haben Brennpunkte, aber trotzdem ist es nicht dramatisch.
Dr. Manuel Heide
In bestimmten Innenstadtbezirken ist sicherlich eine sensible Situation eingetreten, aber ich frage mich, wo all die Proteste gewesen sind, als es in Friedrichshain, in der Frankfurter Allee, am Arkonaplatz und Kollwitzplatz sensibel gewesen ist. Dort hatten wir ähnliche Prozesse, und hier wir werden gegensteuern. Aus diesen Gründen: Alles, was die Mietersicherheit beeinträchtigt, lehnt die SPD-Fraktion ab, insbesondere die Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung.
Klientelpolitik ist keine gesamtgesellschaftliche Wohnungspolitik, es ist genauso eine Klientelpolitik wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, sei es bei den Skiliftbetreibern oder bei den Vermietern. Wer so fährt, fährt gegen den Baum oder macht auf der Piste den Althaus, das sage ich Ihnen klipp und klar.
Wer eine derartige Politik macht, wie sie die Bundesregierung anvisiert, verletzt das Gerechtigkeitsgefühl der Bürger und schürt soziale Konflikte in den Quartieren. Dies führt zu unkalkulierbaren Entwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt.
Ich bitte um Umkehr! Wir von der SPD-Fraktion setzen andere Akzente in der Wohnungspolitik. Wir setzen nicht auf Klassenkampf, sondern auf Kooperation der wohnungswirtschaftlichen Akteure und auf Sozialpartnerschaft. Die SPD-Fraktion begrüßt daher die nach langen Verhandlungen zwischen den Verbänden der Mieter und der Vermieter vereinbarten neuen Regelungen für den Berliner Mietspiegel 2009 und für die folgenden Jahre. Diese Vereinbarung beinhaltet stärker als bisher ökologische Belange wie auch die Betriebskosten. Der Mietspiegel 2009 ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung sozialverträglicher Mieten. Hieran knüpfen wir mit den drei Anträgen: Wir setzen auf eine stärkere Mitbestimmung in Wohnquartieren.
Ja, gerne!
Ja sicherlich, das ist ja keine Politik der Wohnungswirtschaft, sondern auch der inneren Sicherheit der Stadt, die beim Innensenator hervorragend aufgehoben ist.
Der zweite Aspekt ist die Begrenzung der Betriebskosten durch das Ermöglichen von Mietminderungen, wenn Vermieter gesetzlichen Bestimmungen zum Energiesparen nicht nachkommen – das finde ich selbstverständlich. Ferner setzen wir auf die Vorlagepflicht für bedarfsorientierte Energieausweise, und wir wollen das Energiecontracting erleichtern. Mit diesen Maßnahmen werden Vorteile für Mieter und Vermieter generiert und zugleich die Umwelt und der Ressourcenverbrauch entlastet.
Ein weiterer Antrag ist auch, aus dem Altlastensystem die unsoziale Wohnungsbauförderung zu nehmen. Es ist absurd, dass Sozialwohnungen aufgrund einer Fördersystematik teurer sind als der ungeförderte Wohnungsbestand.
Hierbei gehen wir den Weg einer pauschalen Barwertauflösung der Aufwendungsdarlehen, verbunden mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Vorteile dieser Regelung sind eine langfristige Sicherheit für alle heutigen Mieterinnen und Mieter und vorzeitige Einnahmen im Landeshaushalt. Die Mieten im sozialen Wohnungsbau werden unterhalb der Vergleichsmieten orientiert, und letztlich werden energetische Modernisierungen gefördert.
Es kommen nur noch zwei Sätze, Frau Präsidentin! – Es gibt auch Nachteile. Die Umsetzungszeiten sind lang, wir werden weniger langfristig gebundene Wohnungen haben, und nicht alle Eigentümer werden diese Möglichkeit nutzen.
Wir halten diese Regelung für mieterfreundlicher und fiskalisch tragfähiger als suborientierte Fördermodelle und als das bisherige Modell der Kappungsgrenze. Letztere sind bürokratische Regelungen, sie kosten Verwaltung, das Geld bleibt in der Verwaltung und kommt nicht bei den Mietern und bei den Vermietern an. Hier wird Bürokratie auf-, nicht abgebaut. Wir setzen auf die lange Frist und wollen eine nachhaltige Mietenentwicklung befördern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Otto! Der Antrag hat eine gewisse Solidität. Wir haben ihn auch im Ausschuss diskutiert. Ich bin dankbar, dass wir in den letzten Minuten inhaltlich diskutiert haben und nicht nur Wahlkampf gemacht haben. – Ich wünsche allen Kandidaten, die sich heute präsentiert haben, alles Gute für die Zukunft. – Ich bin froh, dass uns unappetitliche Debatten, wie sie gegenwärtig in Düsseldorf ablaufen, im Parlament erspart bleiben: Bespitzelung von Gegnern – oder Überweisungen, die der Haushalt in Schleswig-Holstein nötig hat, verschwinden einfach. Ich finde, wir tun gut daran, zur inhaltlichen Arbeit zurückzukommen.
Wir haben Ihren Antrag im Ausschuss diskutiert.
Sie haben ihn klipp und klar dargelegt, und wir haben ihn abgelehnt. Es ist nicht so einfach zu sagen, der Klimaschutz habe Vorrang, und dabei im Grunde genommen die anderen sozialen Aspekte zu vernachlässigen. Es bleibt dann künftig den Mieterinnen und Mietern vorbehalten, ob sie sich für weitere Modernisierungen entscheiden und ob sie es finanzieren können. Kindereinrichtungen, Infrastruktureinrichtungen aller Art, die auch notwendig sind und zum Teil zur Modernisierung gehören, auch das wäre dann dem Mehrheitsentscheid der Mieterinnen und Mieter vorbehalten. Eine derartige Ausgrenzung will ich nicht. Ich vertrete eine neue Form der Wohnungspolitik, die für eine Verfeinerung der Zielsysteme einsteht. Ich bin der Meinung, die Komplexität im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch bei den Trägern, ist groß. Deshalb sind wir in der SPD bei der Wohnungspolitik mehr auf eine Einkommensorientierung aus. Deshalb haben wir beim Mietspiegel angesetzt. Früher haben wir uns für die Abschaffung der Fehlbelegung angesetzt, später bei der Mietengerechtigkeit. Das bringt Einkommensvorteile für alle Bevölkerungsschichten in dieser Stadt. Das ist die Grundlage, dass überhaupt etwas ankommt bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Der zweite Punkt ist Wohnen plus, Franziska EichstädtBohlig kennt diesen Begriff, das sind dann diese gewissen hervorragenden, absolut notwendigen ökologischen Reformen im Wohnungsbestand in Klimaschutz, Energie und darüber hinaus. Grundsätzlich ist zu diskutieren, ob bei dem – ich sage einmal – Staatsziel Klimaschutz, CO2Minimierung, Energieeinsparung die Investitions- und Modernisierungszulage das geeignete Instrument ist. Es ist im Grunde eine Kopfsteuer für Bewohner. Ich sage das ganz offen. Es trifft diejenigen mit dem schmalen Geld
beutel mehr als diejenigen mit einem dickeren. Ich frage mich, ob eine direktere Zuweisung, wie wir sie in der Koalition diskutieren, in diesem Zusammenhang nicht sinnvoller ist. Die Berliner Haushaltslage steht momentan dagegen, ich sage das ganz offen. Umgekehrt finde ich es richtig, dass die Berliner Grünen die Kritik an der Abwrackprämie angesetzt und gefordert haben, das Geld hätte man in die Modernisierung der Häuser, der Altbauten stecken sollen. Das wäre der richtige Weg gewesen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Frau Pop hatte vorhin recht, wer sich Zahlen anguckt, hätte den Lehrermangel erkennen können. Das Gleiche gilt auch für die Wohnungspolitik. Dass die Mieten nicht immer so günstig sein werden wie in der Vergangenheit, in den letzten 10, 15 Jahren, auch das war absehbar, denn der Wohnungsbestand reduziert sich. Wir haben mehr Bevölkerung. Die Schlussfolgerung ist, es finden Verknappungen statt. Aber genauso muss ich auch sagen, sowohl die Bildungspolitik als auch die Wohnungs- und Mietenpolitik sind bei der SPD gut aufgehoben.
Wohnungs- und Mietenpolitik ist Sache der SPD.
Herr Otto hat mich selbst aufgefordert, programmatische Aussagen zu formulieren. Sozialdemokratische Politik steht für bezahlbare Mieten, keiner soll Sorgen um seine Wohnung haben.
Die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, sozialer Lage und Lebensorientierung ist eine wichtige Aufgabe der Berliner Wohnungspolitik. Es gilt, soziale Entmischung und damit die Entstehung von Armutsinseln zu verhindern. Die SPD setzt auf die Eigenkräfte der Quartiere, auf die Kreativität und Fähigkeiten der Menschen vor Ort. Kreativität der Menschen und Eigenkräfte der Quartiere gehen allerdings verloren, wenn Segregations- und mangelnde Identifikationsprozesse sie unfreiwillig aus den Quartieren verdrängen.
Herr Otto hat darauf hingewiesen, Anfang der Woche wurde der IBB-Wohnungsmarktbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch der Wohnungsmarktbericht sieht eine wachsende Entmischung der Wohnquartiere. Die Ursache
liegt – auch das wurde angeführt – an der unterdurchschnittlichen Einkommensentwicklung bei gleichzeitiger überdurchschnittlicher Mietenentwicklung, nicht nur bei der Gesamtmiete, sondern auch der Nettokaltmiete. Der Wohnungsmarktbericht geht derzeit von einer durchschnittlichen Mietbelastungsquote in Berlin von 28 Prozent, bei Singlehaushalten von 32 Prozent aus. Andere Untersuchungen gehen sogar darüber hinaus und sagen, dass in Berlin die Gesamtmietbelastung inzwischen bei 40,6 Prozent liegt. In München ist es gegenwärtig 42 Prozent.
Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund, dass die Durchschnittseinkommen in dieser Stadt immer noch rund 1 400 Euro pro Monat betragen, besteht weiter die reelle Gefahr, dass nicht nur die einkommensschwächeren Schichten aus den innerstädtischen Quartieren wegziehen müssen, sondern auch mittlere Einkommensschichten, insbesondere Familien mit Kindern. Die Lösung dieser Probleme – da stimme ich dem Wohnungsmarktbericht nicht zu – ist weniger eine Frage der Einkommenspolitik in dieser Stadt, sondern vor allen Dingen eine Frage der Organisation der Wohnungs- und der Mietenpolitik im Spannungsfeld zwischen Immobilienwirtschaft und Daseinsvorsorge.
Hier besteht die Aufforderung an den Staat zu steuern.
Von einem Gleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt gehen Sozialdemokraten aus, wenn es gelingt, die soziale Mischung zu erhalten und Entmischungstendenzen wirksam entgegenzuwirken. Es geht nicht um quantitative Gleichgewichte, sondern es geht um qualitative Gleichgewichte. Einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, auch in den innerstädtischen Quartieren zu leben und dort ihrer Arbeit nachzugehen. Eine wachsende Ausdifferenzierung am Wohnungsmarkt ist daher auf diesen Aspekt hin sorgsam zu beobachten, und es sind spezifische und zielorientierte Instrumente auf dem Berliner Wohnungsmarkt sorgfältig zu prüfen und umzusetzen. In diesen Kontext reihen sich Ihre vorliegenden Anträge ein.
Die Zielsetzung ist eine Veränderung des Mietrechts auf der Bundesebene. Wir Sozialdemokraten wollen nicht gleich den Bundesstaat und nach der Solidarität der anderen Bundesländer rufen, sondern zuerst sind die Auswirkungen der Segregation und Gentrification in innerstädtischen Bezirken, auch in Kreuzberg-Friedrichshain anzugehen – in den letzten zwei Monaten hat man sich der Problematik angenommen. Erst dann ist die Landes- und Stadtpolitik gefragt. Die Reihenfolge ist für uns wichtig, um Erfahrungen – auch negative – zu sammeln, um für weitere Maßnahmen auch auf Bundeseben gerüstet zu sein.
Es geht uns nicht nur um den Mietenspiegel, um die Kappungsgrenzen im sozialen Wohnungsbau – wo bei einigen der Groschen noch fallen muss –,
sondern die SPD hat sich auf ihrer Klausurtagung orientiert. Auch wir wollen die bundesweit geltenden Regelungen für Mieterhöhungen mieterfreundlich modifizieren. Hierbei sollte eine Entlastung von Mieterinnen und Mietern durch die Begrenzung von Mietpreissteigerungen nach Möglichkeit auch mit einer Entlastung der Vermieter korrespondieren. Das wird in den nächsten Jahren wichtig sein, und hier kann ich nur die Vermieterverbände aufrufen mitzutun, denn wer weiß, wie sich die Wirtschafts- und Finanzkrise auch auf den Immobilienmarkt auswirken wird. Da gibt es aus meiner Sicht gute Korridore des gemeinsamen Handelns, nicht nur im Bund, sondern auch in der Stadt Berlin.
Herr Esser, guten Abend!
Herr Dr. Heide! Ich kenne Sie als vernünftigen Mann, als Leiter des Ausschusses für Bauen und Wohnen, aber Sie müssen in den letzten Monaten irgendwie geistig abwesend gewesen sein.
Sie gerade von der Fraktion der CDU haben noch vor Weihnachten, in der letzten Sitzung, gesagt, Mietenpolitik in dieser Stadt sei kein Problem. Sie kamen mit abenteuerlichen Zahlen rüber, wie die Mieten steigen, Sie haben sich gegen die Veränderung des Mietspiegels ausgesprochen. Das ist die Realität.
Das wurde seitdem korrigiert – das ist gerade zwei Monate her. Ich gebe Ihnen ja sogar recht: Wir haben als Sozialdemokratie noch nicht das Konzept, die innerstädtischen Kleinquartiere, die gefährdete Durchmischung, aufzulösen und zum Guten hinzuwenden. Die Instrumente dazu gibt es noch nicht. Sie werden aber im nächsten Vier
teljahr entwickelt werden. – Das werde ich Ihnen versprechen: Wenn Sie da wieder nur auf dem Puffer der Bahn sitzen bleiben, dann: Gute Nacht CDU!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen vor. Die Mietsteigerungen bei Neuvermietungen sollen auf 15 Prozent begrenzt werden. Dieser Antrag wird in einer Stadt gestellt, wo der Wohnungsmarkt nach der wohnungswirtschaftlichen Statistik des Bundes insgesamt ein überdurchschnittlich gutes Wohnungsangebot in allen Preissegmenten aufweist. Keiner braucht in dieser Stadt Sorge um seine Wohnung zu haben. Die soziale Mieterstadt ist in Berlin nicht gefährdet, und das lässt sich auch nicht wegdiskutieren.
Allerdings haben die Preissteigerungen, von denen Herr Otto geredet hat, Preissteigerungen bei den Heizkosten, aber auch teilweise im Kaltmietenbereich nach Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Monaten Befürchtungen ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, ob sie ihre Wohnungen auch nach notwendigen Modernisierungen langfristig bezahlen können. Das gilt – und da stimme ich Ihnen zu – insbesondere in den Innenstadtbezirken, in denen eine hohe Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt existiert. Hier liegt die Intention Ihres Antrags: Er zielt auf eine sozialverträgliche Steuerung des Wohnungsangebotes in Ihrem Bezirk. Ich frage Sie: Brauchen wir dazu einen Regelung, die von Flensburg bis Freiburg oder von Aachen bis Frankfurt/Oder reicht? – Ich meine: Nein! – Aber das ist zu diskutieren. Oder benötigen Sie eine Regelung für das Schanzenviertel in Hamburg? – Dort sind die Verdrängungsprobleme weitaus größer, und dort sitzen Sie in der Regierung. Es wäre interessant, von dort zu erfahren, wie man dieses Problem lösen und eine soziale Miete erreichen will. Handeln Sie dort, und spielen Sie nicht über Bande!
Die Intention Ihres Antrags – eine sozial gerechte Steuerung in den Kiezen, den Innenstadtbezirken – nehmen wir ernst. Über dieses Anliegen ist zu diskutieren. Dazu bedarf es zusätzlicher Informationen seitens des Senats. Wie sind die Leerstandszahlen in dieser Stadt? – Liegt die Zahl der leeren Wohnungen bei 100 000, bei 70 000, bei 50 000 oder weit darunter? – Das sind wichtige Daten, die die Politik braucht – die Regierung, die Koalitionsfraktionen, aber auch die Opposition –, um eine behutsame und vernünftige Mietenpolitik anbieten zu können.
Wir setzen auf Stetigkeit. Wir haben deswegen den Mietspiegel, der erst im Jahr 2010 wirken wird, auf eine neue Grundlage gestellt. Ich meine, es ist hervorragend, dass die Mieterverbände und Vermieterverbände sich in dieses Verfahren eingepasst haben und zu einem konsensualen Abschluss gekommen sind. Er wird preisdämpfende Wirkung erzielen. Wir setzen ferner auf die Kappungsgrenze in den Großsiedlungen.
Gerne!
Das ist mir bekannt. Trotzdem bietet der Mietspiegel eine Orientierung in diesem Punkt. Das können Sie nicht negieren, und das wird auch der Mieterverein nicht negieren wollen, denn er legt gerade in diesem Punkt ein besonderes Augenmerk auf eine Dämpfung der Spannen. Es geht nicht nur um die Mietentwicklung bei Bestandswohnungen.
Wir werden aber weiterhin die Kappungsgrenzen im sozialen Wohnungsbau auch über das Jahr 2009 weiterführen. Auch das ist eine preisdämpfende Wirkung. Das führt dazu, dass die unteren und mittleren Einkommensbezieher ein gutes Zuhause in dieser Stadt haben werden.
Auch die Grünen sollten sich vor Augen halten, dass wir die energetische Modernisierung der Altbauten vorantreiben müssen. Dem werden Sie zustimmen. Das kam auch in der heutigen Rede Ihrer Fraktionsvorsitzenden zum Ausdruck. Das ist aber ohne private Investoren nicht möglich. Wir müssen also ein Scharnier finden, in dem
beide Akteure, Mieter und Vermieter, in einem Boot sitzen, um sowohl die Modernisierung des Bestandes voranbringen als auch das Mietpreisniveau sozialverträglich gestalten zu können. Es geht jedenfalls nicht so, wie es gegenwärtig in Kreuzberg geschieht: Zwischen Montag und Freitag empfängt der Bezirksbürgermeister Investoren und zeigt denen die Verwertungsmöglichkeiten, und am Sonnabend und Sonntag schickt er die Autonomen auf die Straße, geht mit ihnen an der Spitze vorweg und schreitet gegen die Verdrängungsprozesse ein. Das ist eine inkonsistente Politik bei Ihnen, die wir Ihnen ankreiden.
Als wohnungspolitischer Sprecher der SPD im Berliner Abgeordneten auch im Namen der Fraktion sage ich, dass auch in Zukunft keiner in Berlin Sorge um seine Wohnung haben muss. Das wird auch so bleiben. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehe geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat den jüngst zustande gekommenen Konsens zwischen den Mieter- und Vermieterverbänden, die sich offenbar auf gemeinsame Kriterien für die Erarbeitung des neuen Berliner Mietspiegels 2009 einigen konnten?
2. Teilt der Senat meine Auffassung, dass es sich auch bei dem nächsten Berliner Mietspiegel 2009 um einen in rechtlicher Hinsicht „qualifizierten Mietspiegel“ handeln sollte, der nach Möglichkeit von allen Beteiligten mitgetragen und unterschrieben werden sollte?
Frau Senatorin! Teilen Sie auch meine Auffassung, dass mit Ihren Ausführungen, die Vorbildcharakter auch für andere Bereiche der Politik haben können, eine neue Kultur auf dem Berliner Mieter-Vermietermarkt eingetreten ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Verfügt der Senat über Erkenntnisse hinsichtlich der Dauer der Bearbeitung von Wohngeldanträgen in den jeweiligen Bezirken, und treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bearbeitungsdauer in einzelnen Bezirken bis zu acht Monate beträgt, und worauf ist dies zurückzuführen?