„Der moderne Mensch, angestrengter wie er wird, bedarf auch größerer Erholung. Findet er sie? Findet er das er hoffte Glück?“
Vielen Dank, Herr Kollege Büchel. - Wir setzen die Ausspra che mit dem Beitrag der Abgeordneten Schier fort. Sie spricht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Herr Büchel hat schon etwas poetisch ausgeführt: Ja, wir waren uns im Aus schuss ziemlich einig. Wir haben acht staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder sowie 16 staatlich anerkannte Erho lungsorte. Sie unterliegen Kriterien, von denen wir uns nicht entfernen sollten, weil wir im internationalen Wettbewerb ste hen. Das sind Attraktivität, Kreativität und Innovation. Diese Kriterien sollten wir gut beachten.
Mit dem heutigen Beschluss geht es einerseits um die Betten zahl, andererseits darum, dass wir es Orten, die in Kurorte ein gebettet sind, ermöglichen, den Gästen eine Kurkarte auszu stellen, damit sie den öffentlichen Personennahverkehr kosten frei nutzen können. Das ist eine wichtige Sache für die ältere Generation, die gern reist, aber natürlich auch für Familien. Letzten Endes ist es ein Beitrag zum Klimaschutz.
Was im Ausschuss angerissen wurde - deshalb haben wir einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht -, ist die Diskussion, ob man Kurbeiträge nicht auch für Gäste erheben kann, die dort nicht übernachten, sondern nur Tagesgäste sind. Ich kenne diese Forderung aus Burg im Spreewald. In Mecklen burg-Vorpommern gibt es eine entsprechende Kann-Regelung. Man muss sich über das Kosten-Nutzen-Verhältnis unterhalten. Wenn ich beispielsweise erst einmal Parkuhren anschaffen muss, muss ich fragen, wie lange es dauert, bis sie sich refinan zieren. Wir wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, das selbst zu entscheiden. Diejenigen, die das machen und kontrol lieren wollen, sollen es gern tun. Die anderen, die sich dagegen entscheiden - gut, die machen es dann eben nicht.
Unser Änderungsantrag ist für die Erholungsgebiete ein Entge genkommen, und ich bitte sehr darum, dass Sie ihm zustim men. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir setzen die Aussprache fort. Herr Dr. van Raemdonck spricht für die AfD-Fraktion. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Ab geordneten! Liebe Brandenburger! Der vorliegende Gesetzent
wurf wurde von den im Ausschuss angehörten Experten zwar prinzipiell begrüßt, aber es wurde auch auf einige Versäumnis se hingewiesen. Herr Dr. Obermann verwies zum Beispiel auf einige offene Fragen zur Refinanzierung der Entgelte im ÖPNV-Bereich. Er kritisierte, dass die vorgesehenen Regelun gen auf eine Kalkulation der Gemeinden hinauslaufen, obwohl diese nicht Aufgaben- und Kostenträger des ÖPNV sind, son dern dies überwiegend - wie bekannt ist - die Landkreise sind.
Auch stellt sich noch die Frage - wie Herr Krüger von der Tou rismus GmbH Bad Freienwalde richtigerweise anmerkte -, ob zum Beispiel auch die Verwaltungskosten, die durch den ÖPNV anfallen, beitragsfähig sind.
Frau Lenke vom Städte- und Gemeindebund kritisierte die Kur- und Entwicklungskonzeption in § 10 und vor allem deren Begründung, wonach die Gemeinden zur Hinzuziehung exter ner Berater angehalten werden. Dies greife in die Organisati onshoheit der Kommunen ein, und für eine sinnvolle Konzepti on sei nicht immer ein Gutachter nötig. Dieser Kritik schließen wir uns an. Auch wir haben die angestrebten Entwicklungskon zeptionen schon kritisiert.
Die Einführung eines für Fahrgäste kostenlosen ÖPNVs in Ge meinden, die keine Kurorte sind, ist auch nicht zwangsläufig po sitiv für die Übernachtungsgäste. Schließlich wird hier eine neue Abgabe eingeführt. Diese Zusatzabgabe wird zukünftige Touris ten eher abschrecken. Speziell trifft es die Übernachtungsgäste, die im Urlaub keinen ÖPNV nutzen wollen. Mit dem zunehmen den Ausbau von Radwegen wird Brandenburg für Radtouristen interessant. Diese Radtouristen brauchen in vielen Fällen den ÖPNV nicht, denn sie haben ja Fahrräder. Manch andere Touris ten wollen während ihres Urlaubs auch nicht stundenlang auf den nächsten Bus warten. Das gilt besonders in berlinfernen Ge genden, wo nur zweimal täglich ein Bus fährt.
Die AfD steht generell für die Senkung der Abgaben- und Steu erlasten und ist gegen zusätzliche Abgaben und Steuern. Wir haben hier im Landtag der Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht zugestimmt. Wir sind unter anderem für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, des Rundfunkbeitrags und - das wer den Sie zukünftig noch hören - der Grundsteuer. Im Bundestag haben wir uns für die Strafbarkeit der Steuergeldverschwen dung eingesetzt, aber die Altparteien haben unseren Gesetzent wurf in ihrer Verschwendungssucht abgelehnt.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf, inklusive der beiden Ände rungsanträge, ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zum Beitrag der Abgeordneten Nonnemacher, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäs te! Es ist gut, dass die Landesregierung nach fast 20 Jahren das Gesetz des Brandenburgischen Kurorterechts anfasst und über arbeitet. In dieser Zeit hat ein Umdenken stattgefunden. Die
Vorteile der Prävention und von Angeboten zum Erhalt der Ge sundheit sind mittlerweile breit anerkannt. Auch der Bundesge setzgeber hat mit dem Präventionsgesetz die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen hin sichtlich des Angebots der Gesundheitsvorsorge gestärkt.
Viele Aspekte, die in der Begründung des Gesetzentwurfs ge nannt werden, sind richtig und zugegebenermaßen auch auf Orte, die weder Kurorte noch Erholungsorte sind, anwendbar.
Besonders allgemeingültig ist aus unserer Sicht die Argumen tation der Landesregierung für die Einführung eines kostenlo sen ÖPNV-Angebots für Gäste. Die Landesregierung geht - wie auch wir - davon aus, dass durch einen hochattraktiven ÖPNV dessen Inanspruchnahme steigen und damit einherge hend der motorisierte Individualverkehr abnehmen wird.
Die Landesregierung ist sogar bereit zu schlussfolgern, dass es damit zu einer spürbaren Verbesserung des Umweltschutzes kommen wird. Die Belastungen durch CO2-Emissionen wer den sinken, die Lärmemissionen werden geringer. Ebenso wird vermutet, dass bei einer verstärkten Inanspruchnahme des ÖPNV durch Besucherinnen und Besucher dessen qualitatives und quantitatives Niveau steigen wird und alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren werden.
Da kann ich nur sagen: Grün wirkt. Wir hoffen, dass die kom munale Ebene die Chance erkennt, die Möglichkeit eines fahr scheinlosen Verkehrsangebots nicht nur für Gäste, sondern auch für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen. Die Stadt Templin hat das bereits mit Erfolg eingeführt und pro biert weitere Modifizierungen aus.
Wir hätten uns gewünscht, dass im Zuge der Gesetzesänderung auch Anreize für Menschen geschaffen werden, die aufgrund ihrer sozialen Lage ein besonderes Gesundheitsrisiko haben. Wir sind gespannt, was die Landesregierung plant, damit die Angebote auch bei der schwer erreichbaren Gruppe der sozial Benachteiligten ankommen. Hier geht die Schere auseinander. Statistisch betrachtet, hat das unterste Fünftel der Bevölkerung, ausgehend von Ausbildung, Stellung im Beruf und Einkom men, ein mindestens doppelt so hohes Risiko, ernsthaft zu er kranken oder früher zu sterben, wie Angehörige des obersten gesellschaftlichen Fünftels.
Allen Menschen ist zu wünschen, noch möglichst viele gesun de Lebensjahre vor sich zu haben. Dafür brauchen sie neben guten Erholungsmöglichkeiten vor allem im Alltag die richti gen sozialen und ökonomischen sowie Umweltbedingungen.
Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der es Kommunen erlaubt, auch von Tagesgästen Kurtaxe zu erheben, werden wir zustimmen. Wir halten es für sinnvoll, dass von diesem Ange bot Gebrauch gemacht werden kann, wenn die Kommune das wünscht. Insgesamt stimmen wir dem Gesetzentwurf selbst verständlich zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Da men! Liebe Gäste! Bei einer Kur oder, wie es in der Fachspra che heißt, einer medizinischen Rehabilitation geht es um eine wiederholte Anwendung von vorwiegend natürlichen Heilmit teln vor allem nach einem ärztlichen Plan zur Genesung des Menschen.
Gemeinden, denen das Prädikat Kurort verliehen wird, wird damit anerkannt, dass sie für eine solche medizinische Thera pie besonders geeignet sind. Das ist der Maßstab für eine sol che Prädikatisierung, die seit 1994 auf der Grundlage des Brandenburgischen Kurorterechts erfolgt.
Mit dem neuen Kurorterecht wollen wir sicherstellen, dass die brandenburgischen Kur- und Erholungsorte auch ein ordentli cher, guter und wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region blei ben und weiterhin dazu beitragen, dass Patientinnen und Pati enten fit werden und fit bleiben.
Mit dem nach diesem Gesetz verliehenen Prädikat kennzeich nen wir herausragende Orte als touristische und gesundheitsför derliche Leistungsträger im Land Brandenburg. Wir sind uns sicherlich darin einig: Nur wenn die Brandenburger Kur- und Erholungsorte den aktuellen Standards entsprechen, können sie sich den gewachsenen Ansprüchen der Gäste erfolgreich stel len. Nur durch die gesetzliche Verankerung der Parameter für die Qualitätsentwicklung kann vom Land auch eine entspre chende Qualität gefordert und regelmäßig überprüft werden. Denn Qualität zum Beispiel bei den durchaus abgestuften Kate gorien von Zimmerangeboten ist für ein Prädikat unverzichtbar.
Wir haben zudem erkannt: Eine solide Qualitätssicherung braucht als Fundament eine strategische Perspektive auch für die Ortsentwicklung. Deshalb wird künftig gesetzlich geregelt sein, dass die Kur- und Erholungsorte eine Entwicklungskon zeption vorlegen. Das ist im Übrigen heute bereits gute Praxis in den Gemeinden, die solche Entwicklungskonzepte auf Grundlage von Sachverständigengutachten erstellen. Ebenfalls erfolgreich praktiziert wird die Empfehlung des Deutschen Heilbäderverbandes von 2003, die Anerkennung als Kurorte regelmäßig zu überprüfen. Die Gemeinden präsentieren dabei ihre Errungenschaften. Die fachlichen Hinweise und Empfeh lungen sind eine Bereicherung der erfolgreichen Arbeit vor Ort. Auch dieses Verfahren, alle zehn Jahre eine Wiederho lungsprüfung in den Kur- und Erholungsorten durchzuführen, wird nun im Gesetz ergänzt.
Alle Vorhaben zur Sicherung der kurortlichen Infrastruktur - angefangen vom Personal über die Technik bis zu den Ruhezo nen - fördern das Ambiente von Kur- und Erholungsorten.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Kommunen ihren Übernachtungsgästen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ermöglichen. Das ist auch für den Wett bewerbsvorteil im Tourismussektor wichtig. Sie können damit rechnen, dass mehr Gäste kommen oder länger bleiben.
Mit der Novellierung des Gesetzes stärken wir die Kurorte als Aushängeschild der brandenburgischen Tourismusbranche. Wir sichern außerdem ihre Qualität. In diesem Sinne wünsche ich
Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache und rufe den Ände rungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 6/11148, zur Ab stimmung auf: Einführung einer neuen Nummer 3 Artikel 2. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Wer stimmt dage gen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/11163, zur Abstimmung auf: Neufassung der Nummer 5 in Artikel 1 Nummer 10 Buch stabe b Doppelbuchstabe aa Satz 1“. Wer stimmt diesem Ände rungsantrag zu? - Stimmt jemand dagegen? - Gibt es Enthal tungen? - Bei einigen Enthaltungen und einigen Gegenstim men ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen.
Ich rufe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Aus schusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Drucksache 6/11038, „Gesetz zur Änderung des Brandenburgi schen Kurorterechts“ zur Abstimmung auf. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht zu? - Wer stimmt dage gen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit sind Beschlussempfehlung und Bericht mit Mehrheit ange nommen und ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errich tung der „Stiftung Europa-Universität Viadrina Frank furt (Oder)“