Protocol of the Session on April 10, 2019

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Drucksache 6/11041

Die Aussprache wird für die SPD-Fraktion von der Abgeordne ten Prof. Dr. Liedtke eröffnet.

Verehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Die Stiftung Europa-Uni versität Viadrina Frankfurt (Oder) ist gut zehn Jahre alt. Die Evaluierung, eingeleitet vom zweiten Stiftungsrat, war ange zeigt und hat das Stiftungsmodell als solches bestätigt.

Als problematisch erwies sich, dass dem ehrenamtlich besetz ten Stiftungsrat kein eigener Verwaltungsapparat zur Seite steht.

Das hat Folgen für die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht und die operative Detailarbeit. Im Ergebnis dauerte das letzte Präsi dentenauswahlverfahren unnötig lange.

Nach dem vorliegenden Änderungsgesetz geht die Rechtsauf sicht wie bei den staatlichen Hochschulen auf die oberste Lan desbehörde über. Der Stiftungsrat wird entlastet, das Präsiden tenwahlverfahren nach dem nordrhein-westfälischen Beispiel des Hochschulrechts geregelt. Das heißt: Ein für alle Beteilig ten nicht zufriedenstellender Zustand wird neu geregelt.

Dem Stiftungsrat obliegen nun primär strategische Aufgaben. Das ist im Moment sicher notwendig, die Viadrina braucht eine gesicherte Rechtsaufsicht. Das heißt aber auch, dass wir in Ru he über Hochschulautonomie nachdenken müssen. Was unter scheidet die Stiftungsuniversität von den staatlichen Hoch schulen? Was bedeutet es, wenn der Stiftungsrat nur in Anwe senheit eines Landesvertreters beschlussfähig ist? Auch we sentliche Beschlüsse zur Entwicklung der Universität sind nur mit Zustimmung des Landesvertreters zu fassen. Umgekehrt gehört dann auch ein Vertreter des Gesamtpersonalrates der Vi adrina zumindest als Gast in den Hauptpersonalrat des MWFK.

Für die erste Stiftungsuniversität in Brandenburg müssen Er fahrungen aus anderen Bundesländern genutzt werden; die Ei genständigkeit der Viadrina und damit auch ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sind zu stärken. Eine Flut an Genehmi gungs- und Anzeigepflichten infolge des Übergangs der Rechtsaufsicht auf das Land wäre der falsche Weg. So ist die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen na türlich ausschließlich eine Angelegenheit der Universität.

Wir beschließen heute eine wesentliche Arbeitsgrundlage der Viadrina und planen bitte gleichzeitig die Fortentwicklung des Stiftungsgesetzes. Der Änderungsantrag, ein sogenannter Hu ckepackantrag, stellt klar, dass die staatliche Anerkennung als Hochschulklinik keine Auswirkung auf die Finanzierung der Krankenhäuser hat. Das betrifft zum Beispiel die Kliniken in Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Neuruppin.

Meine Damen und Herren! Gesetze basieren auf dem Zwi schenstand einer Entwicklung und regeln Notwendiges nicht für die Ewigkeit. Das ist auch hier der Fall. Ich bitte Sie heute um Zustimmung sowie um Achtsamkeit hinsichtlich der Hoch schulautonomie.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Koch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Liebe Besucher! Wenig Licht, viel Schatten - das ist mir eingefallen, als ich den Gesetzentwurf gesehen habe. Die Kol legin Liedtke hat ja ausgeführt, dass auch sie mit dem Gesetz entwurf nicht rundum glücklich ist - das ist dann eher die wohl wollende Variante, ich sehe das wesentlich kritischer.

Ich fange mit dem Licht an, so gehört sich das ja - das ist übri gens auch der einzige Grund, dass wir uns heute bei diesem

Gesetzentwurf enthalten -: Die Stiftungsratsmitglieder werden mit dem Beamtenprivileg in Haftungsfragen ausgestattet. Das ist wichtig, richtig und vor allem längst überfällig.

Nun komme ich aber zu den Schattenseiten, die dieser Gesetz entwurf durchaus auch hat; bei meiner Vorrednerin klang es an, ich möchte es etwas deutlicher sagen: Nachdem der Evaluati onsbericht irgendwann endlich vorlag, gab es die Novelle und an irgendeiner Gabelung muss man den falschen Weg erwischt haben. Während des gesamten Verfahrens hat man - insbeson dere mein Kollege Schierack hat sehr aktiv nachgefragt - den Eindruck vermittelt, dass es kein Wölkchen am Himmel gebe und alles in Butter sei. Wenige Tage, bevor die abschließende Beratung im Ausschuss stattfand, gab es die Stellungnahmen - insbesondere des Stiftungsrats und der Präsidentin. Da tauchte ein erheblicher Dissens auf, insbesondere in Autonomiefra gen - Frau Liedtke sprach es bereits an.

Diese Kritik ist auch vollkommen zu Recht vorgetragen wor den. Der Stiftungsrat führte aus, dass die gesetzlichen Vorbe halte auf den Prüfstand gehören. Das sehen wir genauso, und zwar nicht nur für die Stiftungsuniversität Viadrina, sondern generell für die Brandenburger Hochschulen, weil wir ein ganz anderes Verständnis von der Autonomie von Hochschulen ha ben und das Brandenburger Hochschulgesetz in diesem Rah men immer wieder kritisiert haben.

(Beifall CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Hier soll ja vielmehr die Tätigkeit der Kontrolle ständig ausge weitet werden. Nur als Beispiel: Auch zukünftig - weil die Via drina dann unter das Hochschulgesetz fällt - gibt es vier geneh migungspflichtige Ordenstypen, acht anzeigepflichtige Or denstypen, zwanzig sonstige berichts-, anzeige- und genehmi gungspflichtige Entscheidungen der Universitäten; das alles hat uns der Stiftungsrat aufgeführt. Warum man dies nicht ent schlacken konnte, wie man es beispielsweise in NRW gemacht hat, erschließt sich mir nicht.

Kommen wir zum absoluten Brüller in diesem Gesetz, der Übertragung der Rechtsaufsicht auf das Ministerium. Wer sich noch erinnert: Es gab einen sehr wenig schmeichelhaften Be richt des Landesrechnungshofs, den wir übrigens auf Antrag unserer Fraktion im Ausschuss diskutiert haben, der ausführte, dass es im MWFK - nicht nur dort, auch in anderen Ministeri en - erhebliche Mängel bei der Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht gibt. Die Erklärungen, die uns dazu gegeben wurden, wie auch das Gelöbnis, sich zu bessern, konnten uns nicht überzeugen. Daher werden wir uns hier heute enthalten und sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf. - Das scheint die Koalition auch so zu sehen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abge ordnete Vandre.

Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich er gänze einmal die Liste der Anlässe zur Novellierung oder zur

Weiterentwicklung des Stiftungsgesetzes im Land Branden burg in Bezug auf die Viadrina: Es gibt ein Bundesverfassungs gerichtsurteil zum niedersächsischen Stiftungsmodell, in dem festgeschrieben wurde, dass die grundgesetzliche Verantwor tung des Landes für den freien Wissenschaftsbetrieb eben auch bedinge, dass es eine wirkungsvolle Rechtsaufsicht gibt. Ge nau diese wirkungsvolle Rechtsaufsicht schreiben wir nun im Stiftungsgesetz fest und definieren damit unter anderem die Aufgaben des Stiftungsrates neu, so wie es bereits anklang, insbesondere in Bezug auf die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Europa-Universität Viadrina.

In der Ausschusssitzung bzw. bei den schriftlichen Anhörun gen - das ist vollkommen richtig - offenbarte sich sehr wohl Unzufriedenheit der Leitung der Viadrina mit den konkreten Regelungen. Die Präsidentin forderte unter anderem, dass das Stiftungsgesetz vorsehen solle, dass die im Brandenburgischen Hochschulgesetz geltenden Anzeige- und Genehmigungsvor behalte durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur für die Stiftungsuniversität nicht gelte. Das ist ein Vorstoß, dem wir nicht folgen können, das möchte ich hier ganz deutlich sagen - erstens, weil wir mit dem Gesetzentwurf die Stärkung der Rechtsaufsicht explizit regeln wollen, was al so qua Bundesverfassungsrechtsurteil die Intention dieses Ge setzes ist, und zweitens, weil wir es als notwendig erachten, dass sich die Viadrina als staatliche Hochschule auf dem Bo den des Brandenburgischen Hochschulgesetzes bewegt, wie es auch alle anderen staatlichen Hochschulen tun.

In dieser Debatte ist noch einmal angeklungen, dass wir ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis von Hochschulau tonomie haben, Herr Koch. Hochschulautonomie bedeutet nicht eine Autonomie im Agieren eines Stiftungsrates, sondern Hoch schulautonomie bedeutet, dass in den akademischen Gremien der Hochschulen, wie im Brandenburgischen Hochschulgesetz definiert, Entscheidungen getroffen werden.

(Koch [CDU]: Das müssen Sie mir nicht erklären!)

Deshalb ist auch im Punkt Strukturverfasstheit der Hochschu len das Brandenburgische Hochschulgesetz als Grundlage zu erachten. Es gibt jedoch einen Kritikpunkt bzw. eine Anregung, die im Zuge unseres Anhörungsverfahrens vorgebracht wurde, die ich als sehr bedenkenswert bzw. als nachvollziehbar erach te: Sowohl der Personalrat als auch die Gewerkschaft Erzie hung und Wissenschaft haben vorgebracht, dass es sinnvoll wäre, nun, da die Rechtsaufsicht des MWFK gestärkt wurde, auch die Personalratsverantwortlichkeit in den Hauptpersonal rat des MWFK einzugliedern. Das Problem besteht allerdings darin - das ist die Krux des Stiftungsmodells -, dass in § 11 des Stiftungsgesetzes für die Viadrina geregelt ist, dass der oberste Dienstherr der Hochschulangehörigen bzw. der Beamten die Präsidentin/der Präsident, der oberste Dienstherr/die oberste Dienstherrin der Präsidentin/des Präsidenten aber der Stif tungsrat ist. Das ist der Nachteil, der mit einem Stiftungsmo dell einhergeht.

Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kalbitz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die vorliegende Gesetzesänderung soll die Stif tung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) besser für die Zukunft aufstellen. Im Kern soll der Stiftungsrat von opera tiven Aufgaben entlastet werden, um sich auf die strategische Ausrichtung konzentrieren zu können.

Alle Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung des zuständigen Ausschusses begrüßten diese Gesetzesände rung grundsätzlich. Das gilt sowohl für den Stiftungsrat, von dessen Initiative diese Gesetzesänderung unter anderem aus ging, als auch für die Universitätsleitung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Gerade weil der Stiftungsrat größtenteils ehrenamtlich handelt, kann es nur sinnvoll sein, diese Neuausrichtung vorzunehmen. Die große Anzahl an An zeige- und Genehmigungspflichten für Rahmenstudien- und Prüfungsordnungen oder Zulassungsordnungen für Masterstu diengänge führten zu einer Überlastung dieses Leitungsorgans mit operativen Aufgaben.

Zukünftig soll der Stiftungsrat sich auf Strategie- und Entwick lungsfragen der Universität konzentrieren. Allerdings gab es seitens der Anzuhörenden vermehrt den Wunsch nach noch größerer Autonomie zugunsten der Stiftungsuniversität. Das mag aus Sicht der Universität und des Stiftungsrates verständ lich und in bestimmten Bereichen auch zielführend sein. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die Viadrina trotz ihrer größeren Autonomie als Stiftungsuniversität immer noch eine staatliche Einrichtung ist und die Rechtsaufsicht nur bei der zu ständigen obersten Landesbehörde liegen kann. Dies muss bei zukünftigen Änderungen immer beachtet werden.

Auch die in der Änderung erfolgte Neuordnung des Verfahrens zur Präsidentenwahl erscheint sinnvoll. Bei dem neuen Wahl verfahren soll eine Blockade bei der Bestellung einer neuen Präsidentschaft, wie sie in der Vergangenheit schon vorgekom men ist, verhindert werden. Die paritätisch aus Stiftungsrat und Hochschulsenat besetzte Wahlversammlung wird beauftragt, den Präsidenten der Universität zu wählen, was bei dieser Be setzung konsensorientiert vonstattengehen muss und hinsicht lich der späteren Zusammenarbeit auch sinnvoll erscheint.

Wir stimmen diesem Antrag gerne zu. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun die Abgeordnete von Halem.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr geehrte Gäste! An die Errichtung der Stiftung Euro pa-Universität Viadrina vor mehr als zehn Jahren hat der Land tag in der 4. Wahlperiode zwei zentrale Hoffnungen geknüpft.

Die erste Hoffnung war, besser, leichter und erheblich mehr private Finanzmittel zu akquirieren, so wie es bei den amerika nischen und britischen Vorbildern üblich ist - nämlich große Summen von privaten Spendern zu erhalten. Dieser Traum ist leider nicht in Erfüllung gegangen - nicht an der Viadrina und

genauso wenig an den anderen deutschen Stiftungshochschu len. Dazu fehlt in Deutschland wohl das Bewusstsein und die Tradition, mit solchen Spenden der Wissenschaft viel Gutes tun zu können. Oder anders formuliert: Dazu ist in Deutsch land der Anspruch zu verwurzelt, dass es eine staatliche, eine öffentliche Aufgabe ist, für gute Hochschulen zu sorgen.

Die zweite Hoffnung war, die Viadrina deutlich autonomer, al so von der Landespolitik unabhängiger werden zu lassen. Hier werden jetzt einige Änderungen an dem ursprünglichen Gesetz vorgenommen, da sich gezeigt hat, dass die Übernahme der Rechtsaufsicht für den Stiftungsrat, der eigentlich für die lan gen Linien sorgen sollte, sehr viel kleinteilige Arbeit bedeutet. Aus unserer Sicht ist die gefundene Regelung gut und richtig. Ob, wie im Ausschuss diskutiert und von der Viadrina gefor dert, mit dieser Verlagerung in anderen Bereichen mehr Auto nomie und Unabhängigkeit vom Ministerium einhergehen soll ten, muss beobachtet werden. Es ist verständlich, dass sich so wohl der Stiftungsrat als auch die Präsidentin der Viadrina massiv dafür eingesetzt haben, das Vetorecht und die zwingen de Anwesenheit des Ministeriums im Stiftungsrat abzuschaf fen. Beides stieß nie auf große Gegenliebe der Viadrina. Die Be reitschaft des Ministeriums allerdings, künftig mit der Viadrina über weitere Freiheitsgrade zu diskutieren, weist in die richtige Richtung.

Wir begrüßen auch die Neuregelung des Wahlverfahrens für die Präsidentin oder den Präsidenten.

Alles in allem unterstützen wir das vorliegende Gesetz, sehen es aber nicht als Ende eines Prozesses an, sondern denken, dass es unser aller Aufgabe ist, die Stiftungshochschule Viadrina gut zu begleiten, um vielleicht künftig noch weitere Änderungen und Verbesserungen im Sinne der Universität und/oder des Stiftungsrates umsetzen zu können. In diesem Sinne wünschen wir der Viadrina erst einmal weiterhin eine gute Entwicklung.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Lieske [SPD] und Preuß [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Dr. Münch.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin die letzte Rednerin in dieser Debatte, trotzdem möchte ich noch einmal auf den eigentlichen Anlass hinweisen: Sieben Jahre nach Errichtung der Stiftungsuniversität Viadrina wurde eine Evaluierung des Stiftungsmodells durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Umwandlung grundsätzlich ein positiver und konstruktiver Prozess für die Hochschule war. Die neue Trä gerstruktur brachte einen erkennbaren Gewinn für die Viadri na, denn der Status der Stiftung hat einen hohen Markenwert, der nach außen - insbesondere im Ausland - ein besonderes Re nommee verschafft und auch nach innen für eine hohe Identifi kation der Mitglieder mit ihrer Hochschule sorgt.

Trotzdem gab es in wichtigen Einzelfragen Nachbesserungsbe darf; meine Vorrednerinnen haben darauf schon hingewiesen. Zentrale Ergebnisse waren der dringende Wunsch des Stif tungsrates, vom Alltagsgeschäft entlastet zu werden, und die Erkenntnis, dass die Rechtsaufsicht über die Hochschule effek tiver werden muss. Beiden Aufgaben wird dieser Gesetzent wurf gerecht. Warum Sie das jetzt als „Brüller“ bezeichnen, erschließt sich mir überhaupt nicht, Herr Koch. Vielleicht ar beiten Sie sich noch intensiver in diese Materie ein. Es gab ei nen jahrelangen Vorlauf, in dessen Ergebnis die angemahnten Dinge nun absolut konsequent umgesetzt werden.

(Beifall SPD)

Mit dieser Entlastung bleiben dem Stiftungsrat mehr Ressour cen, um die wesentliche Verantwortung für die strategische Be ratung und die Entscheidung über Strukturentwicklungsfragen der Universität noch besser wahrzunehmen. Hier wünsche ich der Viadrina, dass sie noch intensiver Fahrt aufnimmt, und der neuen Hochschulleitung, dass sie die Viadrina in diesem Sinne positiv weiterentwickelt. Dieses Verfahren werden wir natür lich in einem dynamischen Prozess begleiten.