Protocol of the Session on November 10, 2016

(Frau Vandre [DIE LINKE]: Ihr habt euch alle am glei- chen Mikro angestellt! - Wichmann [CDU]: Wir können ja nur an einem Mikrofon drücken!)

Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig gesagt.

Die Frage 678 (Druckerei Ziehlke) stellt der Abgeordnete Dr. Gauland für die AfD-Fraktion.

Die ehemalige Druckerei Ziehlke am Markt 27 in Bad Liebenwerda steht unter Denkmalschutz. Dort soll es zu nicht unerheblichen Baumaßnahmen gekommen sein.

Ich frage die Landesregierung: Welche Baumaßnahmen wurden an der Druckerei Ziehlke vorgenommen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Münch.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Das Wohnhaus der ehemaligen Druckerei Ziehlke am Markt 27 ist ein Denkmal und befindet sich darüber hinaus innerhalb der Altstadt Bad Liebenwerda, die insgesamt ein Denkmal mit Gebietscharakter ist. Das Gebäude stand über mehrere Jahre weitgehend leer; in dieser Zeit ist ein erheblicher Sanierungsstau entstanden.

Sie erinnern sich vielleicht an die Sitzung des Wissenschaftsausschusses im vergangenen Monat und die Diskussion mit dem Landeskonservator. Dabei wurde deutlich, dass es für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmalen unter anderem zwei wichtige Faktoren gibt: Zum einen braucht man finanzielle Ressourcen; vor allen Dingen geht es aber um die konkrete Aussicht auf eine sinnvolle Nutzung nach Abschluss der Sanierung. Denn wenn das Denkmal anschließend nicht genutzt wird, ist es oft vergebliche Liebesmüh.

Es ist deshalb sehr erfreulich, dass sich mit der Orgelakademie ein Nutzer für die Liegenschaft der ehemaligen Druckerei gefunden hat. Dazu zählen neben dem Wohnhaus, auf das Ihre Frage zielt, die dahinterliegenden ehemaligen Produktionshallen. Diese sollen zu einer Orgelakademie entwickelt werden. Die Planungen für den Umbau des Wohnhauses begannen 2014, die Fertigstellung erfolgte 2016.

Der lange Leerstand hatte zu einem erheblichen Sanierungsstau geführt, in dessen Folge umfangreiche Bauarbeiten erforderlich waren - wahrscheinlich spielen Sie auf diese Bauarbeiten an. Dazu gehörten die Sanierung der Keller, Decken und Wände sowie des Dachstuhls mit neuer Dachdeckung, die Erneuerung der verschlissenen Fassade und eine Farbfassung der Fassade nach restauratorischem Befund sowie die Erneuerung der Haustechnik und der damit im Zusammenhang stehende Einbau moderner Küchen und Bäder. Außerdem wurde rückseitig ein Aufzug angeordnet, der zur gleichzeitigen Erschlie

ßung des Wohnraums und der Druckereihallen im Hof dient und die Barrierefreiheit des Gebäudes gewährleistet.

Sie sehen also: Hier erwacht ein historisches Gebäude zu neuem Leben. Das ist ein überaus erfreulicher Vorgang, den wir uns für viele Gebäude im Land Brandenburg wünschen würden.

Die Fortentwicklung eines Denkmals ist allerdings auch immer - das gehört zum täglichen Brot der Denkmalschützer - mit einer Abwägung zwischen dem angestrebten Nutzen und den Belangen des Denkmalschutzes verbunden. Der Ausbau des Spitzbodens zu Wohnzwecken und der Bau des erwähnten Außenfahrstuhls bis in das oberste Stockwerk haben natürlich auch denkmalschützerische Bedenken ausgelöst. Das führte zu einer der wenigen sogenannten Dissensentscheidungen nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz. Meine Vorgängerin im Amt, Frau Prof. Kunst, hat im März 2015 für die Untere Denkmalschutzbehörde und damit für den erweiterten Ausbau mit Dachboden und Fahrstuhl entschieden. Ich halte diese Entscheidung für sehr gut vertretbar, weil dadurch die Grundsubstanz des Hauses insgesamt gut erhalten wurde und die optischen Beeinträchtigungen nur die Rückseite des Gebäudes betreffen. Gleichzeitig sorgen die Maßnahmen dafür, dass dieses Denkmal intensiv weitergenutzt wird. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Frage 679 (Veranstaltung zum Landestier- schutzplan) stellt der Abgeordnete Raschke.

Uns beschäftigt wieder einmal die Umsetzung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren kündigte Agrarminister Jörg Vogelsänger per Pressemitteilung vom 30.09.2016 an, dass innerhalb von vier Wochen alle Akteure eingeladen werden, die am Landestierschutzplan beteiligt werden sollten.

Ich frage daher die Landesregierung zunächst: Wann wurden welche Akteure zu welchem Termin wohin eingeladen? Schließlich sind die vier Wochen längst um.

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auftragnehmer ist die Bietergemeinschaft des Leibniz-Instituts für Agrartechnik und Bioökonomie in Potsdam-Bornim und der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung in Ruhlsdorf/Groß Kreutz. Sie haben die Aufgabe, den Tierschutzplan zu erarbeiten. Ich habe das extern vergeben, weil ich das auch mit Blick auf die Unabhängigkeit für richtig halte. Ansonsten hätte ich mir wieder einige Vorwürfe anhören können. Vor allen Dingen sehe ich im Tierschutzplan eine große Chance. Deshalb sind die Auftragnehmer dabei, die Beteiligung folgender Gruppen abzuklären: Berufsstand, Aktionsbündnis, Wissenschaft und Interessenverbände der Wirtschaft.

Am 19. Dezember dieses Jahres wird dazu eine Eröffnungsveranstaltung durchgeführt. Die Einladung wird vom Auftragnehmer zeitnah versandt. Geplant ist ein Veranstaltungsort in Potsdam. Der Auftragnehmer plant folgende Inhalte für die Auftaktveranstaltung: Vorstellung des Auftragnehmers und seiner geplanten Tätigkeiten zum Tierschutzplan, Vorstellung der Initiative und der berufsständischen Vertretung zu diesem Thema - also der Hauptakteure -, Informationen zur Erarbeitung des Tierschutzplans auch aus anderen Bundesländern und - ganz wichtig - die Konstituierung der Arbeitsgruppen. Es wird Arbeitsgruppen zu Geflügel, zu Schweinen, zu Wiederkäuern, zu Pferden sowie zu Tierarzneimitteln und Umweltwirkung geben. Es folgt eine Podiumsdiskussion zum Brandenburger Tierschutzplan. Nach der Auftaktveranstaltung wird die Arbeit im Wesentlichen in den fünf Arbeitsgruppen fortgesetzt, da es sich um ganz spezifische Fragestellungen handelt. Das ist alles sehr sinnvoll.

Ich danke auch der SPD-Fraktion für den Vorschlag, dass wir uns selbstverständlich in jedem Fachausschuss über den Fortschritt austauschen.

Nun will ich noch sagen, weil es auch für das Parlament wichtig ist, was wir schon alles umgesetzt haben: die Richtlinie Einzelbetriebliche Förderung ab 2017, also nur noch Premiumförderung bei Einhaltung höchster Tierwohlstandards; Deckelung des Förderanteils für Schweinemast- und Geflügelanlagen; Anschaffung von Landwirtschaftstechnik zur Emissionsminderung, jetzt schon aufgenommen in die einzelbetriebliche Förderung; es wird den Filtererlass geben; und der Kollege Ludwig hat das bezüglich des Tierschutzbeauftragten geklärt. Das kann sich sehen lassen.

Der Beschluss des Parlaments wurde im April dieses Jahres gefasst, und wir arbeiten gemeinsam daran, ihn umzusetzen. - Herzlichen Dank.

Es gibt Nachfragen. - Zunächst Herr Raschke, bitte.

Ja, ich möchte drei Nachfragen stellen.

Herr Minister, Sie haben deutlich gemacht, dass Sie die vier Wochen knapp nicht eingehalten haben - das ist nicht weiter schlimm, jetzt gibt es ja einen Termin.

Sie sagten, den Filtererlass werde es im Oktober geben. Auch wenn die Jalousien momentan heruntergelassen sind, wissen wir alle: Da draußen ist schon November. - Was ist also mit dem Filtererlass? Sie haben angedeutet, dass es ihn geben wird. Zunächst war von Oktober die Rede. Können Sie da konkreter werden?

Frage zwei: Sie haben den Tierschutzbeauftragten angekündigt. Morgen endet die Frist für die Bewerbung. Wie ist der Bewerbungsstand? Gibt es schon Bewerbungen?

Drittens: Herr Minister, Sie hatten angekündigt, es werde fünf Arbeitsgruppen geben. Es verwundert mich ein bisschen, dass bei den von Ihnen aufgeführten keine Lenkungsgruppe dabei ist. Alle anderen Bundesländer haben es so gemacht, dass es

eine Steuerungsarbeitsgruppe gibt, in der natürlich die Akteure - angefangen beim Bauernverband bis hin zum Volksbegehrensbündnis - sitzen würden. Das scheint hier zu fehlen. Da frage ich mich, wo der Kopf des Ganzen ist. Die Frage lautet also: Gibt es neben den fünf genannten thematischen Arbeitsgruppen auch eine Arbeitsgruppe zur Steuerung des Ganzen?

Der Kopf des Ganzen ist die Bietergemeinschaft. Sie muss das koordinieren. Ich halte es für sehr sinnvoll, die spezifischen Themen in Arbeitsgruppen zu behandeln.

Jetzt haben Sie es geschafft: Was den Tierschutzbeauftragten angeht, kann ich jetzt nicht antworten. Das können Sie bilateral mit dem zuständigen Minister klären.

(Zuruf von Minister Ludwig)

Ich kenne die Bewerberlage nicht, das liegt ja auch nicht in meiner Zuständigkeit.

Der Filtererlass wird zum 01.01.2017 in Kraft treten. Das habe ich im Ausschuss bereits angekündigt und halte ich auch für sinnvoll.

Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Roick.

Im Zusammenhang mit dem Tierschutzplan ist immer wieder von Demonstrationsbetrieben die Rede. Ich möchte gerne wissen: Gibt es in Brandenburg schon Beispiele dafür?

Das ist immer wieder Thema. Ich habe ein großes Interesse daran, dass wir dort Transparenz walten lassen.

Ich möchte ein gutes Beispiel nennen: Der eine oder andere kennt die Bundesstraße 87. Herr Genilke, da kommt man durch Langengrassau. Langengrassau ist ein Ort mit Landwirtschaft, darauf bin ich stolz. Da haben wir einen gläsernen Schweinestall. Dort kann man sich alles angucken; Schulklassen nutzen das. Dort wurde in zwei Milchviehanlagen investiert. Man kann sich von einer Besuchertribüne aus anschauen, wie das alles funktioniert.

Das ist also schon im jetzigen Fördersystem möglich - das hatte ja im Ausschuss eine Rolle gespielt. Da hatten die Grünen ja einen Haushaltsantrag gestellt und hätten in die Fördersystematik, in die Eigenmittelanteile des Ökolandbaus, eingegriffen. Also: Zuerst die bestehenden Fördermöglichkeiten nutzen!

Ich habe ein großes Interesse an Transparenz wie die Landwirte auch, denn Tierhaltung gehört zur Landwirtschaft dazu.

Die letzte Nachfrage kommt von der Abgeordneten Vandre. Bitte schön.

Herr Vogelsänger, mich würde in Anlehnung an die Frage von Herrn Raschke bezüglich des Lenkungsrates interessieren, inwiefern die Partizipation und Formen der Einbindung Thema bei der Ausschreibung zur Erstellung des Tierschutzplanes in Ihrem Haus waren, um das von vornherein in den Prozess mit einzuspeisen. Sie wissen: Es geht gerade darum, die Initiatoren des Volksbegehrens weiterhin dabeizuhaben. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, sich auch an der Erarbeitung des Tierschutzplanes zu beteiligen. Da gibt es momentan Zeichen, die auch ich wahrnehme, dass da eher die Angst besteht, dass sie nicht in dem Maße an der Erarbeitung partizipieren können, wie sie sich vorstellen.

Die Angst kann ich nicht teilen; ich hatte auch mit den Initiatoren ein Gespräch. Das muss auch bei der Auftaktveranstaltung entsprechend geklärt werden. Ich habe großes Interesse, dass sowohl Berufsverband, Wirtschaftsverbände als auch Aktionsgruppe und Wissenschaft in den Arbeitsgruppen mitarbeiten, und bin sehr optimistisch, dass sich alle aufeinander zubewegen und gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen.

(Beifall der Abgeordneten Lieske [SPD])

Vielen Dank. - Die Frage 680 (Ungereimtheiten beim Kurthe- ater-Wiederankauf in Bad Freienwalde) stellt der Abgeordnete Vida.

Im Jahr 2003 hat die Stadt Bad Freienwalde ihr Kurtheater an Herrn M. als Investor für 58 000 Euro verkauft. Nachdem dieser seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, will die Stadt das Kurtheater nun zurückkaufen - für 150 000 Euro.

Die Ermittlung dieses Preises ist in keiner Weise nachvollziehbar. Selbst wenn man die vom Bürgermeister zugrunde gelegten Zahlen - alter Kaufpreis plus investive Maßnahmen plus geleistete Straßenausbaubeiträge - addiert, kommt ein derartiger Preis nicht zustande. Sämtliche Wertgutachten untermauern, dass der Wiederkaufspreis völlig überhöht ist.

Da sich die Landesregierung des Öfteren im Zusammenhang mit dem Erhalt des Kur-Status zum Kurtheater geäußert hat, ist davon auszugehen, dass auch eine Auseinandersetzung mit diesem Vorgang erfolgt ist bzw. erfolgt.

Ich frage die Landesregierung: Sind ihr Anhaltspunkte bekannt, warum ein derart überhöhter Kaufpreis vereinbart bzw. von der Kommunalaufsicht im Hinblick auf die haushaltsrechtliche Zulässigkeit nicht beanstandet wurde?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Vida, der Sachverhalt ist im MIK bekannt, da