Wir werden Integrationsarbeit leisten, und sie wird uns gelin gen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Initiative des Mini sterpräsidenten, das Bündnis für Brandenburg auf die Beine zu stellen. Wir haben gestern in der Runde der Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen darüber geredet. Es gab große
Übereinstimmung, dass wir dieses Projekt unterstützen wer den. Es wird schon jetzt - das hat der Ministerpräsident signali siert - von starken Kräften aus der Wirtschaft, von Kulturschaf fenden, von den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen unter stützt.
Wir haben in Brandenburg gute Erfahrungen damit, dass de mokratische Institutionen und die Zivilgesellschaft zusammen wirken und Probleme gemeinsam angehen. Ich erinnere nur an das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. Lassen Sie uns gemeinsam auch das Thema Integration in einem breiten Bündnis angehen! Und die lassen wir rechts liegen.
(Beifall SPD, CDU, DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie BVB/FREIE WÄHLER Gruppe - Lachen des Abgeord neten Dr. Gauland [AfD])
Wir sind damit am Ende der Aussprache der Aktuellen Stunde angekommen und kommen zu den Abstimmungen.
Zur Abstimmung steht - erstens - der Entschließungsantrag in der Drucksache 6/3004, Neudruck, der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem Titel „Menschenwürdige Unterbringung und Integration gemeinsam gestalten“. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustim mung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstim men? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Entschließungs antrag mehrheitlich gefolgt worden.
Wir stimmen - zweitens - über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/3021 mit dem Titel „Familiennachzug für Asylbewerber vorläufig aussetzen“, ab. Wer diesem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion seine Zustim mung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstim men? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheit lich abgelehnt worden.
Drittens liegt zur Abstimmung ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/3022 mit dem Titel „Asyl bewerbern den schnellen Zugang zu unserem Grundgesetz er möglichen“ vor. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zu stimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegen stimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Dazu liegt Ihnen zunächst eine mündliche Anfrage in der Drucksache 6/2958 vor. Ich erteile der Abgeordneten Lieske das Wort. Sie stellt die Frage 310 (Umsetzung der Biberver ordnung).
Am 7. Mai 2015 hat Minister Jörg Vogelsänger die Biberver ordnung in Kraft gesetzt. Wir haben uns im Plenum mehrfach damit auseinandergesetzt und dazu kluge Entscheidungen ge troffen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Umset zungsstand der Biberverordnung im Land Brandenburg, ganz konkret in den einzelnen Landkreisen und Regionen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Die Biberverordnung ist Teil des Sieben-Punkte-Plans. Ich sage das zu Anfang: Es ist nicht nur die Verordnung, sondern ein Gesamtpaket. Ziel aller Maßnahmen ist, die Ausbreitung der Biberpopulation auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
Die Biberverordnung ist am 7. Mai in Kraft getreten. Man muss aber eines sagen: Die Maßnahmen nach der Biberverordnung dürfen in der Regel nur zwischen dem 1. September und dem 15. März des Folgejahres durchgeführt werden. Das ist übrigens auch in Bayern so, und das ist auch in der Verordnung festgelegt.
Die Verordnung ermöglicht den in der Biberverordnung ge nannten Personen an Stau- und Hochwasserschutzanlagen, an gefährdeten Böschungen und Verkehrsanlagen, an Dämmen von Kläranlagen, an Fischteichanlagen und an von den Kreisen festgelegten Abschnitten von Be- und Entwässerungsgräben ein flexibles Eingreifen bei nachgewiesener Notwendigkeit.
Die Umsetzung liegt also in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Mit meiner Unterstützung wurde die AG Biber im Landkreis Märkisch-Oderland eingerichtet, aber nicht nur mit meiner Unterstützung. Ich weiß, dass mehrere Abgeordnete das auch unterstützen. Die AG prüft derzeit Gra benabschnitte, an denen Maßnahmen durchgeführt werden müssen, auch Einzelmaßnahmen.
Nach meiner Kenntnis - ich habe heute noch einmal mit dem Beigeordneten Rainer Schinkel, dem ich auch für seine Arbeit danken möchte, telefoniert - sind 20 Anträge in der Arbeitsge meinschaft bereits positiv entschieden. Jetzt müssen die ent sprechenden Maßnahmen - Vergrämung, Entnahme bzw. Ab schuss oder Zerstörung der Biberbaue - durchgeführt werden. Es muss entschieden werden, welche Maßnahme da greift.
Da nach Konkretisierung gefragt wurde, möchte ich noch eines zur Kenntnis geben. Im Sieben-Punkte-Plan zum Biberma nagement haben wir auch festgelegt, dass 50 % des Mehrauf wands der Gewässerunterhaltungsverbände bei Beseitigung entsprechender Dinge an Gewässern II. Ordnung mit Förder mitteln untersetzt werden. Die sieben Verbände, die Anträge gestellt haben, sind der Wasser- und Bodenverband Prignitz, der Wasser- und Bodenverband Dosse-Jäglitz, der Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel - das dürfte bei Herrn Folgart sein -, der Wasser- und Bodenverband Welse, der Wasser- und Bodenverband Mittlere Spree, der Gewässerverband SpreeNeiße und der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz.
Die Anträge werden selbstverständlich zeitnah geprüft. Ich ge he bei dem Antragsvolumen von einer Erstattung von über 100 000 Euro aus. Das ist auch deshalb wichtig, weil das Kon sens in der Haushaltsberatung war. Ich will aber dafür werben: Wenn in diesen sieben Verbänden diese Anträge auf Erstattung
gestellt werden, sollten auch Maßnahmen nach der Biberver ordnung geprüft werden. Das kann ich nicht anweisen, sondern nur empfehlen. Wir sind ja bei der Arbeitsgemeinschaft in Märkisch-Oderland auf einem guten Weg.
Herr Minister, es gibt Nachfragen von der Abgeordneten Lies ke und der Abgeordneten Augustin. - Bitte Frau Lieske, Sie ha ben das Wort.
Herr Minister, recht herzlichen Dank für das Stimmungsbild zur Biberverordnung aus dem Land. Vor wenigen Wochen war das noch nicht abzusehen. Jedenfalls war so meine Information zum letzten Plenum aus meinem eigenen Landkreis, wo sich die Arbeitsgemeinschaft Märkisch-Oderland mit dem Thema vor Ort beschäftigt und die Verordnung umsetzt. Dabei gab es auch Abstimmungsprobleme bezüglich der Gewässer und der Möglichkeiten der Entnahme von Bibern. Das scheint sich jetzt auf einem richtigen Weg zu befinden. Sie haben klar und deut lich werden lassen, dass die Biberverordnung im gesamten Land zur Wirkung kommt.
Meine Nachfrage: Kann man jetzt schon sagen, ob das finanzi elle Volumen, das hinter den Anträgen steht, mit dem in Über einstimmung steht, was wir im Haushaltsplan zugesichert ha ben, oder ob hier vielleicht nachgesteuert werden muss? Wel che anderen Konfliktfelder gibt es eventuell in den Bereichen, wo wir den FFH-Schutz haben? Gibt es schon eine Übersicht darüber, ob auch Anträge gestellt worden sind, die sich mit ge schützten Gebieten beschäftigen? Ich möchte nur an meine Re de hier im Plenum erinnern, in der ich gesagt habe, dass wir auch dazu einen Überblick brauchen. Wir haben das Thema mit der Bundesratsinitiative noch ein Stück zu begleiten.
Herr Minister, Sie wissen, Frau Lieske hat es gerade erwähnt, dass wir als CDU-Fraktion im September den Antrag auf An passung des europäischen Schutzstatus des Bibers gestellt ha ben. Die Koalitionsfraktionen sind unserer Bitte zur Antrags anpassung leider nicht nachgekommen, obwohl es aus unserer Sicht und aus fachlicher Sicht richtig gewesen wäre. Sie haben schon einiges ausgeführt sowie angekündigt und dafür gewor ben, dass die Landwirte, Forstwirte und Fischereiwirte die An träge auf präventive Maßnahmen gegen Biberschäden stellen. Mich würde interessieren, da dafür geworben werden sollte, die Anträge zu stellen: Wie viele Anträge sind in den letzten Wochen eingegangen? Wie viele wurden genehmigt?
Gut. - Ich fange mit der Beantwortung der letzten Frage an. Es gibt insbesondere mit den Kollegen in Bayern - mit der Kolle gin Scharf, Umweltministerin, aber auch mit dem Kollegen Brunner, Landwirtschaftsminister - eine hervorragende Zusam menarbeit. Man kann in vielen Sachfragen sehr gut mit der CSU zusammenarbeiten.
Die Bayern haben eine sehr lange Erfahrung mit der Umset zung der Biberverordnung. Mir wurde bestätigt, dass es genau das gleiche Ringen wie bei uns in der Arbeitsgruppe im Land kreis Märkisch-Oderland ist. Man muss Fall für Fall prüfen. Man muss sich dem Thema weiterhin stellen. Deshalb sind auch meine beiden Biberbeauftragten zum Erfahrungsaus tausch in Bayern gewesen. Dieser Austausch wird weiterhin stattfinden.
Ich gehe davon aus: Dadurch, dass sich die Biberpopulation weiter ausbreiten wird, wird man auch in Sachsen und Sach sen-Anhalt auf Erfahrungen aus Bayern oder Brandenburg zu rückgreifen, weil die Probleme dort genauso entstehen werden. Ich habe mit den Ministerkollegen verabredet, dass wir das selbstverständlich machen werden.
Es gibt auch die Verabredung im Landtag, erst einmal zu analy sieren, wie die Biberverordnung wirkt. Insofern wird jeder Fall einer Entnahme und auch jeder Fall einer präventiven Maßnah me dokumentiert. Frau Abgeordnete Lieske, unser Fachaus schuss ist dafür ein gutes Gremium. Nach dem 15. März werde ich das auch gern tun.
Der Landtag Brandenburg hat immer wieder weise Entschei dungen getroffen. Eine weise Entscheidung war, zur Unterstüt zung der Wasser- und Bodenverbände 300 000 Euro einzupla nen. Insofern reicht das Haushaltsvolumen auf jeden Fall für die bestehenden Anträge der Wasser- und Bodenverbände aus, Frau Abgeordnete Lieske. Meines Erachtens haben wir damit auch ein Signal gesetzt, dass wir die Wasser- und Bodenver bände nicht alleinlassen. - Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin, ich hoffe, ich habe insoweit alles beantwortet.
Wir kommen zur Frage 311 (Umsetzung des Sachleistungs prinzips) der Abgeordneten Schier, die vom Abgeordneten Nowka gestellt wird.
Es geht um die Umsetzung des Sachleistungsprinzips: Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz regelt, dass der für Flüchtlinge bisher durch Taschengeld abgedeckte Bedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig in Form von Sachlei stungen oder Wertgutscheinen erbracht werden kann, wenn das mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich ist. In den anderen Gemeinschaftsunterkünften kann laut bundes rechtlicher Regelung ebenso verfahren werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Umset zung des Sachleistungsprinzips in Brandenburg?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Nowka, lassen Sie mich bitte vorwegschicken, dass Leistungs gewährung in der Erstaufnahme schon in der Vergangenheit ganz überwiegend in Form von Sachleistungen stattgefunden hat. Hier hat sich der grundsätzliche Sachverhalt nach der Ge setzesänderung nicht verändert. Ich schicke das voraus, weil in der Debatte zum Teil der Eindruck entstanden ist, wir könnten auch in der Erstaufnahme ganz grundsätzlich umsteuern.
Bargeld wird in der Erstaufnahme nur in Form eines relativ ge ringen Taschengeldes gewährt. Für dieses Sachleistungsprinzip bei Unterbringung, Verpflegung und Betreuung sprechen in der Erstaufnahme viele Argumente. Sie waren in der Vergangen heit auch völlig unstrittig.
Gegenwärtig prüfen die Kolleginnen und Kollegen innerhalb des MIK, ob das Sachleistungsprinzip ausgeweitet werden kann. Allerdings will ich ganz klar sagen: Zurzeit ist ein zu sätzlicher Aufwand innerhalb der Erstaufnahme nicht zumut bar. Deshalb würde ich es absolut ablehnen, hier eine Erweite rung vorzunehmen. Denn die Kolleginnen und Kollegen in der Erstaufnahme arbeiten gegenwärtig am Limit. Das bedeutet: Zusätzlicher Verwaltungsaufwand kann hier in gar keinem Fal le akzeptiert werden.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde Sie selbst verständlich über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Über das Verfahren in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise entscheiden die Kreise. Ich kann Ihnen zur Stunde leider keine detaillierten Informationen über die Situation in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften zur Kenntnis geben.
Zurzeit können Sie also diesen Aufwand weder hinsichtlich des Personalaufwandes noch hinsichtlich des finanziellen Mehr aufwandes beziffern?
Herr Nowka, wir haben in der Erstaufnahme ein „gerüttelt Maß“ an Sachleistungen. Jetzt zusätzlich zu diesen Sachlei stungen noch bestimmte Punkte herauszugreifen - ich nenne beispielhaft den Personennahverkehr, also anstelle von Bargeld einen Fahrschein auszugeben -, ist ausgesprochen kompliziert. Denn die Bedingungen sind sehr unterschiedlich. In Eisenhüt tenstadt, um ein Beispiel zu nennen, erreicht man relativ kom fortabel den Bahnhof und könnte somit mit einem VBB-Ticket ein hohes Maß an Mobilität erlangen. Das ist in DoberlugKirchhain nicht so gut geregelt. Da haben wir eine größere Di
stanz zu überbrücken. Insofern schauen wir, wie wir das ver nünftig organisieren können. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Ich werde Sie, sobald wir belastbare Informationen haben, da rüber in Kenntnis setzen.
Danke. - Bitte bleiben Sie am Rednerpult stehen. - Die Fra ge 312 (Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf) stellt die Abge ordnete Johlige.