Protocol of the Session on November 18, 2015

Danke. - Bitte bleiben Sie am Rednerpult stehen. - Die Fra ge 312 (Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf) stellt die Abge ordnete Johlige.

Ein Video der AfD-Fraktion, welches am 26.10.2015 veröf fentlicht wurde, berichtet über eine von der AfD initiierte Bür gerversammlung in Wünsdorf. Darin heißt es unter anderem, dass künftig bis zu 5 000 Asylbewerber in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf leben sollen. Die AfD rechnet vor, dass in dem 6 000 Einwohner zählenden Ort damit jeder Zweite im Ort „ein Fremder“ sei. Hier werden offenbar mit falschen Zahlen und angeblichen Fakten bewusst Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger geschürt.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Flüchtlinge sollen künftig in Wünsdorf untergebracht werden?

Frau Johlige, vielen Dank für Ihre Frage, gibt sie mir doch die Gelegenheit, die Dinge hier auch vor dem Plenum noch einmal richtigzustellen.

Wir haben vor, in Wünsdorf eine Kapazität von insgesamt 1 700 Plätzen zu schaffen. Das ist im Übrigen etwas mehr, als ich den Anwohnern der Erstaufnahmeaußenstelle in der ersten Anwohnerversammlung zur Kenntnis gegeben habe. Deshalb wird es auch eine zweite Versammlung geben.

Wir wollen das in drei Schritten tun. In der ersten Ausbaustufe werden wir bis Ende Januar des kommenden Jahres Platz für etwa 1 000 Asylsuchende schaffen. In einem weiteren Schritt, nämlich bis November 2016, sollen 400 Plätze hinzukommen - wir wären dann bei 1 400 Plätzen in der Gesamtkapazität -; ab März 2017 wollen wir auf ca. 1 700 Plätze kommen. Das wer de ich im Übrigen auch in einer zweiten, diesmal nicht Anwoh ner-, sondern Einwohnerversammlung in Wünsdorf zur Kennt nis geben. Im Vorfeld dieser Informationsveranstaltung am 26. November wollen wir auch die politischen Gremien in Kenntnis setzen. Das sind die Stadtverordneten, aber auch die Landtags- und Kreistagsmitglieder. Sie werden diese Pla nungen quasi eineinhalb Stunden vor den Einwohnern im De tail zur Kenntnis erhalten. Im Übrigen stehen wir mit der Bür germeisterin - auch mit der Landrätin -, seitdem wir den Stand ort als eine gute Unterbringungsmöglichkeit erkannt haben, in sehr engem Kontakt.

Es gibt eine weitere Frage, und zwar von der Abgeordneten Bessin.

Ich möchte Sie fragen: Kennen Sie den Artikel aus der „Mär kischen Allgemeinen Zeitung“, der heißt: „Arbeit unter Hoch

druck“? Darin erklärt die - ich weiß nicht - Geschäftsführerin oder Leiterin des KMS …

Sie brauchen Ihre Frage nicht fortzusetzen. Ich kann die Frage beantworten: Ich kenne ihn nicht.

Darf ich bitte erst einmal meine Frage stellen?

Herr Minister, ich würde trotzdem bitten zuzuhören. Sie kön nen nachher gleich antworten. Lassen Sie sie bitte die Frage zu Ende stellen.

Vielen Dank. - Meine Frage bezieht sich auf die Zahl, die in dem Artikel von der Vorsteherin des Wasserzweckverbandes genannt wird. Dort wird nämlich davon gesprochen:

„Wer abends die Nachrichten im Fernsehen sieht, der weiß, was los ist. Deshalb haben wir die Kapazität der neuen Leitungen größer ausgelegt. Theoretisch können 4 500 bis 5 000 Menschen versorgt werden.“

Genau das habe ich in der Veranstaltung zitiert - nichts anderes.

(Frau Lehmann [SPD]: Das ist doch etwas ganz anderes!)

Jetzt hat der Minister die Gelegenheit, zu antworten. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Die Frage lautete, ob ich den Artikel kenne. Die Antwort lautet: Nein.

(Lachen bei der SPD)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Fragen. Sie haben eine zweite Zusatzfrage angekündigt. Diese werden eigent lich - Sie kennen die Geschäftsordnung - zusammen gestellt: erste Frage, zweite Frage.

(Frau Bessin [AfD]: Alles klar. Dann ziehe ich die Frage zurück!)

- Genau, super. Das nächste Mal: zwei Fragen, eine Antwort. Danke.

Wir kommen zur Frage 313 (Denkmalschutz), auch von der

AfD-Fraktion. Herr Dr. Gauland, Sie haben das Wort. - Herr Dr. Gauland ist nicht im Saal.

(Frau Bessin [AfD]: Ich stelle die Frage!)

Damit kommen wir zur Fragestellerin, die ihn vertritt. Frau Ab geordnete Bessin, bitte.

Denkmalschutz und Neubau- bzw. Renovierungsmaßnahmen stehen häufig in einem Spannungsverhältnis.

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie den Schutz von Denkmälern, insbesondere von Bodendenkmälern sicher?

Herr Staatssekretär Gorholt beantwortet diese Frage. Bitte, Sie haben die Gelegenheit.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, die Frage ist sehr allge mein gehalten. Daher kann man sie so allgemein in einem Satz beantworten: Entsprechend dem Rechtsstaat und entsprechend der brandenburgischen Landesverfassung schützen wir die Denkmäler per Gesetz, nämlich dem Brandenburgischen Denk malschutzgesetz, indem wir dieses Gesetz konsequent anwen den. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir kommen zur letzten Fragestellerin der heutigen Fragestun de. Die Abgeordnete Schinowsky hat Gelegenheit, die Fra ge 314 (Einstellung Planverfahren für den neuen Tagebau Jäns chwalde) zu formulieren. Bitte schön.

Minister Gerber hat sich im Sommer erfolgreich dafür einge setzt, erste Pflöcke für das Auslaufen der Braunkohleverstro mung in Brandenburg einzuschlagen: Im Ergebnis wurde mit dem Modell der IGBCE die Stilllegung zweier von sechs Blö cken des Kraftwerks Jänschwalde beschlossen und inzwischen auch von Vattenfall bestätigt. Aller Voraussicht nach wird dieser Ausstiegspfad von Bundes- und Landesregierung in den kom menden Jahren fortgesetzt. Auch die Bundesnetzagentur rechnet mit einer deutlichen Drosselung der Braunkohleverstromung.

Allein aufgrund der bereits beschlossenen Reduzierung der Kraftwerksleistung in Jänschwalde sinkt der Braunkohlever brauch entsprechend. Der bisher prognostizierte Bedarf war und ist jedoch notwendige Grundlage für die Genehmigung der neuen Tagebaue.

Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass Braun kohlenplanverfahren von der Landesplanungsbehörde betrie ben und von der Landesregierung beendet werden können, fra ge ich die Landesregierung: Wann wird das Braunkohlenplan

verfahren für den neuen Tagebau Jänschwalde-Nord auf den Prüfstand gestellt bzw. eingestellt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Schneider, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schinowsky, ich habe mei ne Antwort natürlich mit dem Kollegen Gerber abgestimmt: Braunkohle ist weiter Brückentechnologie im Land Branden burg. Da gibt es keine Änderung der Auffassung der Landesre gierung. Darüber hinaus hat sich Minister Gerber im Sommer nicht für das Auslaufen des Braunkohlenabbaus, sondern er folgreich für die Verhinderung einer ungerechtfertigten CO2Abgabe eingesetzt.

Ihre Frage betrifft die Überprüfung des Braunkohlenplanes Jänschwalde - deswegen stehe ich auch hier: weil das mein Ge schäftsbereich ist. Braunkohlenplanung und Braunkohlenge nehmigungsverfahren sind komplexe, sehr schwierige Sach verhalte, die eine sehr lange Vorbereitungszeit brauchen, die intensive Auswirkungen in allen Bereichen haben. Deswegen ist es wichtig, dass man belastbare Grundlagen für solche Ent scheidungen hat.

Diese belastbaren Entscheidungsgrundlagen haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht; uns fehlt das Ergebnis des Ver kaufs der Lausitzer Braunkohle, des Verkaufs der Braunkoh lensparte von Vattenfall. Nach mir vorliegenden Informationen wird das etwa im Sommer nächsten Jahres der Fall sein, sodass man dann auf dieser Grundlage weiter diskutieren kann.

Es gibt Fragen. Frau Schinowsky, bitte.

Eine notwendige Voraussetzung, um diese Frage zu klären, ist unter anderem, ob die Entscheidung für die Stilllegung der Überprüfung standhält, ob sich diese Regelung mit EU-Beihil ferecht verträgt. Wie ist Ihre Prognose, was ist Ihre Einschät zung: Ist dieser von der Landesregierung gepushte Vorschlag damit in Einklang zu bringen, oder ist zu erwarten, dass er ge kippt wird?

Wir werden sehen, wie die Entscheidungen in den verschie denen Gremien laufen. Ich will mich hier an Spekulationen nicht beteiligen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Wenn es keine weiteren Nachfragen gibt, sind wir am Ende der Fragestunde. Ich bedanke mich und schließe den Tagesord nungspunkt 2.

Ich rufe, bevor wir in die Mittagspause gehen, Tagesord nungspunkt 3 auf:

Gesetz zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebzehnter Rund funkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf

der Landesregierung