Protocol of the Session on November 18, 2015

1. Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kom men zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Gesetzent wurfes an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur und - federführend - an den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungs punkt 12 auf:

Drittes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetenge setzes

Gesetzentwurf der Präsidentin des Landtages

1. Lesung

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER in der Drucksache 6/2988, Neudruck, vor.

Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Bischoff für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Der aufgerufene Tagesordnungspunkt dreht sich al lein um unsere eigenen Belange. Das diese hier öffentlich ver handelt werden, ist ein guter Brauch und übrigens auch Vorga be der brandenburgischen Verfassung.

Die Entwicklung der Diäten der Abgeordneten, die ein Land tagsmandat innehaben, richtet sich allein nach dem Abgeord netengesetz. Wir haben dieses Abgeordnetengesetz in der 6. Legislaturperiode grundlegend reformiert. Darüber gab es zum Teil Freude, zum Teil Enttäuschung und auch Schwierig keiten bei der Umsetzung. Das mag so sein.

Grundlage dieser Grundsatzreform des Abgeordnetengesetzes in Brandenburg war eine in der 4. Legislaturperiode eingesetz te Diätenkommission, die Vorschläge erarbeitet hat. Ein Kern vorschlag für das neue Abgeordnetengesetz in Brandenburg war unter anderem, dass sich die Entwicklung der Abgeordne tendiäten nicht mehr an jährlich in Parlamentsdebatten gegrif fenen Prozenten und dem Vorschlag, vielleicht zwei Jahre aus zusetzen und dann 5 % zu erhöhen, orientiert, sondern grund

sätzlich allein an einem Maßstab. Dieser Maßstab ist relativ einfach formuliert: die durchschnittliche Einkommensentwick lung der brandenburgischen Bevölkerung. Dies war seinerzeit ein kluger Vorschlag, den es übrigens in Etappen schon früher gegeben hat.

Wir haben einen Entwurf der Präsidentin auf dem Tisch. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat die Zahl er mittelt: 2,9 % - eine sehr stolze Zahl, das möchte ich ausdrück lich sagen. Es sind allerdings auch 2,9 %, die die Brandenbur gerinnen und Brandenburger bei der Entwicklung ihres Ein kommens - im Durchschnitt über alle Branchen hinweg - ge nossen haben.

Damit ist ein ausgewogener Vorschlag unterbreitet. Ich glaube, dass damit auch die Rücklagen für die Altersversorgung ein Stück weit dynamisiert werden. Der Vorschlag der Präsidentin ist damals auch von den Begleitgremien - dem Bund der Steu erzahler, dem Landesrechnungshof und dem Deutschen Ge werkschaftsbund - begrüßt worden. Wir sollten diese Herange hensweise als klare Richtgröße im brandenburgischen Parla ment verwenden. Ich gehe davon aus, dass die SPD-Fraktion und der Koalitionspartner diesem Vorschlag folgen werden. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD, DIE LINKE und CDU - Vogel [B90/GRÜ NE]: Koalitionspartner? Wir vielleicht auch?)

Wir danken Ihnen und setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Redmann für die CDU-Fraktion fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der letzten Le gislaturperiode hat sich der Landtag Brandenburg auf ein neues Abgeordnetengesetz verständigt und dabei ausdrücklich gere gelt, nach welchem Modus die Entschädigung für die Abgeord neten angepasst werden soll. Es wurde ausgiebig darüber dis kutiert, was angemessen ist und wie die Bezüge steigen oder sinken sollen.

Die Abgeordneten der letzten Legislaturperiode sind mehrheit lich zu der Auffassung gelangt, dass es sinnvoll ist, die Bezüge der Abgeordneten an die Einkommensentwicklung der Bran denburgerinnen und Brandenburger zu koppeln - und zwar im Guten wie im Schlechten. Wenn also die Brandenburger weni ger verdienen, sollen auch die Abgeordneten weniger verdie nen. Wenn die Brandenburger mehr verdienen, sollen auch die Abgeordneten mehr verdienen. Das ist eine Regelung, die Sinn macht und die man auch nach außen vertreten kann.

Nun ist es so, dass die Brandenburger im letzten Jahr mit 2,9 % ein ganzes Stückchen mehr verdient haben. Das freut uns alle für die Brandenburger. Daraus ergibt sich dann aber auch der Anpassungsbedarf bei der Abgeordnetenentschädigung. Inso fern sollten wir bei dem System bleiben, das wir uns in der letzten Legislaturperiode auferlegt haben, und diesen Modus so vollziehen.

Wer dagegen stimmt, wer für eine Verschiebung oder derglei chen ist, muss dies begründen und sagen, welches System er sich stattdessen vorstellt, wie es anders geregelt sein soll. Dazu

habe ich von denen, die sich öffentlich kritisch geäußert haben, wenig gehört. Ich warne auch davor, allzu populistisch damit umzugehen. Natürlich lässt sich leicht Stimmung mit der Be hauptung machen, dass Politiker grundsätzlich zu viel verdie nen. Wenn sich jemand hinstellt und sagt: „Die sollen das eh renamtlich machen und trotzdem Vollzeit arbeiten“, dann gibt es sicherlich auch welche, die sagen: „Mehr ist das aber auch nicht wert.“ Diesen Populismus findet man an manchen Stel len. Wir sollten ihn nicht befeuern, sondern mit uns und un serer Arbeit respektvoll umgehen. Wir sollten dazu stehen, dass die Abgeordneten, die viel Zeit investieren, dafür auch eine Entschädigung erhalten. Wir sollten auch transparent und offen darlegen, wie die Höhe dieser Entschädigung bemessen wird.

Auf eines möchte ich noch hinweisen: Bei der Berichterstat tung - vielleicht sind noch Kollegen von der Presse anwesend, einen sehe ich auf der Tribüne - wird der Betrag, der im Abge ordnetengesetz als Entschädigung genannt wird, fälschlicher weise immer kommentarlos wiedergegeben. Man muss dabei berücksichtigen, dass Abgeordnete von diesem Betrag aber auch Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Mandat zu bestreiten haben - für Fahrten zu Sitzungen des Landtages, die nicht Pflicht sind, zu Terminen, die man im Land hat - und auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Führung des Büros, Telekommunikationskosten und dergleichen davon be stritten werden müssen. Das ist jeden Monat ein nicht unerheb licher Betrag. Das sollte man der Fairness halber dazusagen und nicht so tun, als könnten die Abgeordneten diesen Betrag ganz für sich privat verwenden. - Vielen Dank.

(Wichmann [CDU]: Genau! - Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Domres für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp 10 Jahren haben wir die Bindung der Ab geordnetenbezüge an die Einkommensentwicklung und die Bindung der Kostenpauschalen an die Entwicklung der Ver braucherpreise im Land Brandenburg beschlossen. Dies war zum einen von dem Gedanken der Transparenz und der Nach vollziehbarkeit der Verwendung öffentlicher Gelder, die Abge ordnete bekommen, getragen. Zum anderen sollte dem Vorur teil entgegengewirkt werden, Abgeordnete beschlössen im stil len Kämmerlein die Höhe ihres Gehalts.

Dann hat der Landtag eine unabhängige Kommission zur No vellierung des Abgeordnetengesetzes eingesetzt, die das von mir beschriebene Verfahren übernommen hat. Seit dieser Grundsatzentscheidung entscheiden wir Abgeordneten zwar immer noch über die Höhe unserer Bezüge, der Prozess der Bestimmung der Höhe der Bezüge ist aber seitdem für jeden, den es interessiert, nachvollziehbar.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem neuen Abge ordnetengesetz haben wir vor zwei Jahren auf Grundlage der Vorschläge der unabhängigen Kommission einen weiteren wichtigen Schritt getan. SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN und DIE LINKE haben gemeinsam eine Systemumstel

lung vorgenommen, die bekanntermaßen breite Anerkennung in Brandenburg und darüber hinaus gefunden hat. Wir haben 2013 weitestgehend auf Kostenpauschalen verzichtet und auch die Ruhestandsbezüge generell neu geregelt.

Worüber wir in dieser Landtagssitzung zu entscheiden haben, ist in erster Linie der Vollzug dieses Gesetzes. Das Amt für Sta tistik Berlin-Brandenburg hat uns die entsprechenden Zahlen für die Einkommensentwicklung 2014 aufbereitet, sie sind in einer öffentlich zugänglichen Landtagsdrucksache nachlesbar. Diesen Zahlen entsprechend hat die Präsidentin eine Erhöhung der Bezüge sowie eine zusätzliche Entschädigung für die Al tersversorgung vorgeschlagen. Damit verbunden sind entspre chende Anpassungen bei den Zusatzbezügen der Präsidentin, des Vizepräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden. Darüber hinaus soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Ge setzeslücke in Bezug auf Dienstreisen der Präsidentin und des Vizepräsidenten geschlossen werden.

Zudem sollen Veränderungen, die es in der Bundesgesetzge bung - genauer im Sozialgesetzbuch - gibt, in unser Landes recht eingefügt werden.

Ich werbe ausdrücklich dafür, die von der Präsidentin vorge schlagenen Änderungen am Freitag zu beschließen. - Herz lichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, B90/GRÜNE und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Ich danke Ihnen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Galau.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle gen! Sehr verehrte Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf glie dert sich wie erwähnt in drei Teile: in die Erhöhung der Ent schädigungsleistung der Abgeordneten, die Änderung der Re gelungen der Reisekostenerstattung für die Präsidentin und den Vizepräsidenten des Landtages und die Anpassung der Rege lungen der Zuschüsse zu den Krankenversicherungen für Ab geordnete und Versorgungsempfänger an aktuelles Recht.

Ich fange einmal von hinten an: Die Anpassungen von Rege lungen einer Rechtsnorm an geltendes Recht einer anderen Rechtsnorm - hier an das Sozialgesetzbuch V - sind unstrittig. Die Änderungen des § 17 Abs. 2 Abgeordnetengesetz sind fol gerichtig und finden auch unsere Zustimmung.

Ebenso findet die Änderung des § 11 Abgeordnetengesetz un sere Zustimmung. Die Präsidentin und der Vizepräsident des Landtages sind hohe Repräsentanten unseres Bundeslandes, und es ist selbstverständlich, dass aus diesen Ämtern hohe Re präsentationskosten resultieren, zu denen auch die Reisekosten zählen. Wer den Terminkalender unserer Präsidenten verfolgt, weiß, dass hier ein sehr hohes Maß an Reiseverpflichtungen anfällt, und es ist nur recht und billig, dass hier eine Erstattung erfolgt.

Der letzte Punkt, über den ich reden werde, ist sogleich der ei gentliche und wichtigste - ich sage das jetzt einmal so -: unsere

Diätenerhöhung. Ich hatte schon zur letzten Erhöhung gesagt - und unsere Einstellung hat sich da nicht geändert -: Eigentlich sind die Regelungen zu den Entschädigungsleistungen der Bran denburger Abgeordneten im bundesdeutschen Vergleich vorbild lich, was auch der Bund der Steuerzahler lobend erwähnte. Wir erhöhen unsere Diäten nicht nach eigenem Ermessen, sondern lassen uns vom Statistischen Landesamt einen Mittelwert aus den Tarifsteigerungen aller Brandenburger Wirtschaftsbranchen mitteilen. Das ist dann die Grundlage unserer Entschädigungser höhung. Aber genau den Punkt halte ich für falsch.

Wir Abgeordnete sind öffentliche Dienstleister und kein produ zierendes oder handelndes Gewerbe. Insofern halte ich die An passung unserer Entschädigung an die Ergebnisse der Tarifab schlüsse im öffentlichen Dienst für angemessen - nicht mehr und nicht weniger. Um dieser Überzeugung Nachdruck zu ver leihen, werden wir diesem Gesetzentwurf - wie schon bei der letzten Erhöhung - nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Wir danken Ihnen und setzen die Debatte fort. - Zu uns spricht nun der Abgeordnete Vogel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die gerechte Höhe der Bezüge von Land tagsabgeordneten lässt sich trefflich streiten. Aber es ist schon mehrfach deutlich gemacht worden: Wir haben das nicht allein entschieden, sondern hatten in der vorletzten Legislaturperiode eine Kommission dazu. Es gab Vorschläge, die darauf ab zielten, unsere Bezüge an den Einkommen von Richterinnen und Richtern zu orientieren. Es wurde dann letztendlich eine fast gleichhohe Ankopplung an die Bezüge von Bürgermeiste rinnen und Bürgermeistern gewählt. Dieser Vorschlag fand auch in der Öffentlichkeit breite Zustimmung.

Was bedauerlicherweise häufig vermischt wird - das auch als Wort an die Presse -, ist, dass, indem wir unsere bisherigen steuerfreien Aufwandspauschalen einbezogen und damit in voller Höhe steuerpflichtig gemacht haben, wir gleichzeitig festgeschrieben haben, dass wir aus unseren Diäten eben das zahlen, was in anderen Parlamenten aus einer steuerfreien Pau schale erstattet wird. Das führt nun dazu, dass es, wenn ich die Höhe der Diäten der einzelnen Landtage nebeneinanderlege, immer so aussieht, als ob der Abgeordnete in Brandenburg be sonders viel verdiene. Tatsächlich muss man aber sagen: Der Vergleich ist nur mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Hol stein gerechtfertigt, die ein ähnliches System haben. Im Ver gleich mit allen anderen Landtagen ist das nicht der Fall. Das bitte ich die geschätzten Kollegen von Presse, Rundfunk und Fernsehen bei der Bewertung zu berücksichtigen und entspre chend darzustellen.

Ich möchte auch auf Folgendes hinweisen: Wenn man sich erst einmal über die gerechte Höhe verständigt hat, ist es auch ge rechtfertigt, die Tariferhöhungen nachzuvollziehen.

Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass sich unsere Erhö hungen auch immer auf die Altersversorgung derjenigen aus wirken, die ausgeschieden sind. Wir werden im Jahre 2016 vo

raussichtlich eine Rentenerhöhung von 5,1 % haben. Das be deutet, dass wir dies für die Abgeordneten, die bis Beginn der Legislaturperiode ausgeschieden waren, nicht nachvollziehen werden, sondern weiter - wie auch in den letzten Jahren - hinter der allgemeinen Rentenerhöhung zurückbleiben werden, ein Problem, das ich nur ansprechen möchte, das wir aber nicht lösen können, da es systembedingt ist.

Herr Galau, Sie hatten bereits letztes Mal den Vorschlag unter breitet, die Erhöhung an die Beamtenbesoldung zu koppeln. Wir halten das nicht für sachgerecht, weil wir nämlich mittel bar selbst die Beamtenbesoldung festlegen und damit auch die Höhe der Tarif- oder der Besoldungssteigerungen bestimmen. Dies führt in einen Zirkelschluss, den wir nicht für richtig hal ten, sondern wir halten die Zugrundelegung einer vom Statisti schen Landesamt berechneten allgemeinen Lohnerhöhung und Tariferhöhung für sachgerecht. Deswegen, denken wir, ist die ser Gesetzentwurf absolut zustimmungsfähig, und wir werden ihm auch zustimmen. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU, SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Rednerin. Für die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER spricht die Abgeordnete Schülzke zu uns.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Dieser Gesetzentwurf baut auf ein Gesetz auf, das vor un serer Zeit entworfen und beschlossen wurde.

(Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht!)