Protocol of the Session on September 23, 2015

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wird kürzer, ich kann Sie beruhigen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Aber im Gegenzug stimmen Sie dann auch zu! Ich hoffe, da klatschen Sie immer noch.

Meine Damen und Herren! Niemand soll sagen können, er ha be nicht die Chance gehabt, vor Ablauf der Frist am 31.12.2015 einem vernünftigen Vorschlag zur Einführung der 10H-Regel in Brandenburg zuzustimmen. Die Gruppe BVB/ FREIE WÄHLER unterbreitet einen konkreten Gesetzesände rungsantrag, der vor Ablauf der genannten Frist in Branden burg die Chance bieten würde, ideologiefrei und faktenorien tiert auf die Erkenntnisse der letzten Monate im Bereich der

Energieversorgung und insbesondere der Windkraft zu reagie ren.

Es gab hier von zahlreichen Fraktionen sehr viele Kleine An fragen mit ebenso vielen aktuellen Erkenntnissen, die uns ver anlasst haben, diese Vorlage einzubringen.

Brandenburg hat innerhalb des Bundesgebiets die höchste An zahl an Windkraftanlagen pro Einwohner und die zweithöchste Anzahl nominal. Die Landesregierung will diese Zahl verdop peln. Trotz schon jetzt sehr hoher Zahlen ist erkennbar, dass kein angemessener Beitrag zum Energiemix geleistet wird. Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor: 300 Eingriffe wegen Netzengpässen allein in diesem Jahr; eine Speicherka pazität von gerade einmal 17 Megawattstunden bei einer ge planten Gesamtnennleistung von 10 500 Megawatt; an weite ren Speichern wird nicht geforscht. - Das ist nicht unsere Mei nung, sondern Auskunft der Landesregierung. Es springt ins Auge, dass dies keine vernünftige wirtschaftliche Planungs grundlage ist.

Unsere Kleine Anfrage 962 richtete sich auf die gesundheit lichen Auswirkungen von Windkraftanlagen: Gibt es Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von zu nahe an der Wohnbebauung errichteten Windkraftanlagen? - Das darf man ja wohl fragen, wenn eine Verdopplung der Zahl der Anlagen geplant ist. Antwort der Landesregierung:

„Regionale Studien zu den Auswirkungen von Windener gieanlagen in Bezug auf die Gesundheit des Menschen liegen der Landesregierung nicht vor. Von der Landesre gierung wurden solche Studien bisher nicht beauftragt.“

Die Menschen werden damit beschwichtigt, dass es einen Leit faden der Landesregierung gebe, wo gebaut werden soll und wo nicht - insbesondere im Wald. Stellt man dann eine Anfrage an die Landesregierung - Kleine Anfrage 961: Welche Bin dungswirkung hat dieser Leitfaden? -, bekommt man als Ant wort: Das ist bloß eine Infobroschüre ohne jegliche Bindungs wirkung. - Meine Damen und Herren, das überrascht uns nicht; aber verweisen Sie dann bitte vor Ort in den Diskussionen der Gemeinden und Regionalen Planungsgemeinschaften nicht im mer wieder auf diese Empfehlung der Landesregierung, wenn Sie sie selbst missachten.

Und schließlich gibt es nicht wenige Gemeinden, die von sich aus Windeignungsgebiete ausweisen, und zwar 2 % der Ge meindefläche. Gucken wir nach Baruth im Landkreis TeltowFläming. Die sagen: Wir wollen unseren Beitrag zur Energie wende leisten und weisen diese 2 %, die Ziel der Landesregie rung sind, aus. - Dennoch überplanen die Regionalen Pla nungsgemeinschaften die gemeindlichen Gebiete weiter und ignorieren die Planungsentscheidung - kommunale Selbstver waltung, wie heute mehrfach gehört - der Gemeindevertretung.

Kleine Anfrage 969 von uns: Was kann die Gemeinde tun, wenn ihre Planungsentscheidung von der Regionalen Pla nungsgemeinschaft überstimmt wird? - Antwort: Nichts. Die Regionale Planungsgemeinschaft kann weiterplanen.

Es gibt also Gemeinden, die ihren Beitrag leisten und die Ener giewende unterstützen wollen und unter Einbeziehung der Bür ger Windeignungsgebiete planen. Genau diese Gemeinden aber werden dadurch frustriert, dass ihre Planung obsolet wird,

weil sie von der Regionalen Planungsgemeinschaft überstimmt werden können.

Sie reden immer davon, dass man Akzeptanz für die Windkraft nicht durch eine Verhinderungsplanung erreicht. Das mag sein. Aber braucht es dazu diesen extremen Zustand? Wenn es so bleibt, wie es ist, wird Ihre ganze Argumentation zur Steige rung der Windkraftakzeptanz durch Entscheidungen vor Ort ad absurdum geführt. Denn wenn wir nicht bereit sind, die Pla nungshoheit der Gemeinden zu unterstützen, führt das genau dazu, dass die Akzeptanz für die Windkraft sinkt.

Daher unser Vorschlag: grundsätzliche Festschreibung einer 10H-Abstandsregel. Dieser Abstand kann unterschritten wer den, wenn die Regionale Planungsgemeinschaft das Gebiet entsprechend ausweist und die Gemeinde dem zustimmt.

Sie sagen immer, dass vor Ort geplant werden soll. Vor Ort heißt für uns: in der Gemeinde. Dort werden Entscheidungen getroffen, deren Auswirkungen in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln. Dort artikulieren die Bürger ihren Willen. Wird dort mehrheitlich Ja zu einer näheren Bebauung zur Wohnbebauung gesagt, ist dagegen demokratisch nichts einzuwenden und muss das selbstverständlich akzeptiert werden. Dafür muss aber die Gemeinde ein verbindliches Wort bekommen.

Es wurde uns gegenüber immer der Vorwurf erhoben, dass die bayerische Regelung, auf die wir verwiesen haben, aufgrund der Aussparung der Gemeinden und des starren Festhaltens an 10H verfassungswidrig und deswegen zum Scheitern verurteilt sei. Das ist eine durchaus gewagte Behauptung, aber unterstellen wir einmal, sie stimmt: All diese Probleme finden Sie in unserer jet zigen Vorlage nicht mehr. Die Möglichkeit zum Ausbau bleibt erhalten, der Vorwurf der Flächenverknappung ist nicht haltbar, und der Einwand der starren Abstandsregel greift auch hier nicht. Wenn Sie der Meinung sind, der Ausbau wäre nicht so leicht, weil die Gemeinden dann da reingrätschen, sage ich Ih nen: Das ist auch eine Form von kommunaler Selbstverwaltung.

Der Vorschlag bringt die Interessen zwischen Ausbau und ge meindlicher Planungshoheit samt gesundheitlicher Sorgen der Bürger in einen fairen Ausgleich. Ich finde, der Antrag hat es verdient - nach einer Diskussion heute -, im Ausschuss vertieft zu werden. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Danke schön. - Für die Fraktionen von SPD und DIE LINKE spricht die Abgeordnete Lieske. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Sehr geehrter Herr Vida, ich könnte fast auf den vorletzten Tagesordnungs punkt zurückkommen. Auch bezüglich der Windenergie und ih rer Bedeutung für Brandenburg haben wir uns schon mehrfach sowohl im Plenum als auch im Ausschuss inhaltsreich verstän digt. Und wir haben am Freitag noch über eine Volksinitiative abzustimmen, mit der wir uns gemeinsam in der Anhörung in tensiv beschäftigt haben - Sie haben als Vertreter der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER dort mit Fragen Ihre Ansichten vertre ten. Wir haben einen Beschlussvorschlag eingereicht.

Sie haben von vielen mündlichen und Kleinen Anfragen ge sprochen, ich erinnere an die Große Anfrage der Grünen zu diesem Thema. Für mich sind in der Zwischenzeit nicht so viele neue Aspekte auf den Tisch gekommen, die mich dazu ermuntern würden, einem Gesetzentwurf, wie Sie ihn vorge legt haben, zuzustimmen oder ihn als in dem entsprechenden Ausschuss beratungsbedürftig zu erachten.

Ich bin etwas erstaunt, dass dieser konkrete Gesetzentwurf vor liegt. Er würde auch zum Tragen kommen, wenn die Regie rungskoalition das als ihr Thema entdeckt hätte und sagen wür de: Die 10H-Regelung greift für Brandenburg.

Wir sagen aber: Es ist nicht unser Thema, dass die 10H-Rege lung jetzt hier die Lösung herbeibringt. Wir vertrauen auf die Regionalen Planungsgemeinschaften, bei denen dieses Thema entsprechend besprochen und auch abgewogen wird, auch nach regionalen Interessen und anderen Schutzinteressen, die da zu vertreten sind.

Insofern bin ich schon erstaunt, dass wir zum wiederholten Male ohne neueren Erkenntniszuwachs heute hier über diesen Gesetzentwurf beraten sollen,

(Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Haben Sie ihn überhaupt gelesen?)

ihn in den entsprechenden Fachausschuss überweisen - ich ha be den Entwurf gelesen -, und ihn als Chance verstehen sollen. Ich glaube nicht, dass das eine Chance ist, die wir zusätzlich brauchen, denn wir hatten die Chance, die Abwägung in den entsprechenden vorhergehenden Beratungen genau vorzuneh men.

Sie haben auch noch einmal die gesundheitliche Betrachtung und die Gefahren, die daraus hervorgehen, in den Raum ge stellt. Das ist natürlich etwas, mit dem man ganz viele Leute anspricht. Auch dazu gab es in der Anhörung bzw. dann in der Abwägung im Fachausschuss eine Antwort. Es hat geheißen: Prognosen oder Untersuchungen sind wahrscheinlich auf regi onaler Ebene nicht richtig, sondern wenn, dann müsste mindestens auf Bundesebene, wenn nicht sogar im europäischen Kon text untersucht werden, welche gesundheitlichen Risiken da von ausgehen.

Insofern würden wir, wenn wir Ihrem Anliegen entsprechen, unsere energiepolitischen Ziele aufgeben. Das können Sie, glaube ich, von uns als Koalition nicht erwarten, und wir haben dazu bisher auch klar Stellung bezogen. Der Widerspruch an sich, den wir bei der Volksinitiative wiederfinden, spiegelt sich auch in Ihrem Gesetzentwurf wider. Wir wollen größere Ab stände zur Wohnbebauung. Dazu sind wir dann sogar in den Wald ausgewichen. Die Volksinitiative spricht sich gegen Windkraftanlagen im Wald aus. Beides gleichzeitig zu errei chen glückt nicht, das würde bedeuten, dass wir keinen weite ren Ausbau von Windenergie haben, wahrscheinlich nicht eine weitere Anlage. Das widerspricht sowohl unseren klimapoli tischen als auch unseren energiepolitischen Zielen. Ich glaube, die Akzeptanz, die Gesamtverantwortung und die Schutzinte ressen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges Energiekonzept und eine sichere Energie versorgung herzustellen, haben wir. Wir haben den Auftrag da zu. Ich glaube, dass der Beschlussvorschlag, den wir zur Volksinitiative vorgelegt haben, sehr angemessen mit diesen Schutz

interessen umgeht. Deshalb sehen wir heute weder die Veran lassung, den vorgelegten Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, noch ihm unsere Stimme zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Schulze hat eine Kurzinter vention angekündigt. - Ich soll es vergessen; das mache er nachher, sagt er. Na gut. - Für die CDU-Fraktion erhält der Ab geordnete Genilke das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von BVB/FREIE WÄHLER - „Gesetz zur Stär kung der Mitbestimmung von Bürgern und Gemeinden bei der Windkraftplanung“ - ist ein Gesetzesvorschlag, dem gewisse Dinge vorausgehen. Die Dinge, die vorausgehen, wurden von Herrn Vida durchaus schon angesprochen, nämlich das Thema der Akzeptanz von Windkraftanlagen. Das ist etwas, das in die sem Lande, so meine ich, zumindest doch stark auf der Strecke bleibt, und das hat Gründe. Ich glaube, wir können den Men schen nicht ernsthaft erzählen, dass es mit der Akzeptanz so ist, dass die Landesregierung sich einen energiepolitischen Weg auferlegt hat und wir das alles gefälligst mehr oder weniger so zu ertragen haben, wie es ist, selbst unter sich ändernden Be dingungen.

Die Dinge wurden angesprochen: Speicherkapazität. Das ist ein heißes Thema, weil die Speicherung de facto nicht möglich ist, schon lange nicht in so brauchbarem Umfang, dass sie tat sächlich als Grund dafür herhalten könnte, dass wir mit der Windenergie einfach so weitermachen können wie bisher. Denn auch, wenn wir das in Anfragen der Regierungskoalition zum Beispiel zum Straßenbahnnetz lesen, bekommen wir die Antwort, dass nicht besonders viel Wert darauf gelegt wird, sie zum Beispiel als Energiespeicher bei der Umrüstung auf die E-Mobilität in besonderer Weise anzuerkennen, obwohl dies ein sehr guter Energiespeicher wäre.

Wir haben außerdem soeben von der Kollegin Lieske erfahren, dass es nicht das Thema der rot-roten Koalition ist. Da würde mich einmal interessieren - heute habe ich es überhaupt noch nicht gehört -: Was ist denn Ihr Thema? Eine gescheiterte Poli zeireform, eine äußerst schlecht anlaufende Kommunal- oder Kreisgebietsreform? Was ist es? Wo ist Ihr Thema? In der Re gierungserklärung habe ich auch nicht gehört,

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Bleiben Sie doch mal beim Thema!)

wo die Visionen für die Zukunft liegen. Sie haben auch keine neuen Aspekte. Ich nenne Ihnen einmal solch einen Aspekt: Die Windenergieanlagen werden höher, deutlich höher als noch vor 10 bis 15 Jahren. Sie wachsen, das ist eine Form von Innovation, die stattgefunden hat, ein Produktionsprozess, eine auch für die Effektivität von Windkraftanlagen ganz besondere Bauweise.

Aber was wir - gegenüber den 100-Meter-Anlagen, die vor 15 Jahren noch Stand der Technik waren - nicht getan haben, ist, den Abstand zur Wohnbebauung zu definieren. Wir haben mehrfach Anträge gebracht, die eben nicht die 10H-Regelung

zum Inhalt hatten - Sie erinnern sich -, sondern das offengelas sen haben. Aber wir müssen zu einer verbindlichen Regelung kommen. Nur weil Sie dazu nicht gekommen sind, gibt es im Übrigen auch diese Gesetzesinitiative, und das hat eben nichts mit der Volksinitiative zu tun - das ist nämlich ein separater Fakt -, sondern hier haben wir es mit einem Gesetzesantrag zu tun. Deshalb bin ich schon der Meinung, dass man diese Dinge getrennt voneinander betrachten muss.

Der Ministerpräsident sprach heute Morgen in seiner Rede da von, Wirtschaft müsse immer für die Menschen da sein, und das Grundgesetz schütze nicht die Investitionen, sondern noch immer den Menschen. Ich glaube, dass es gerade hinsichtlich der Akzeptanz und der nicht geklärten Umstände, auch was Gesundheit und Beeinträchtigungen angeht, hier nötig ist, neu nachzudenken. Ich glaube, Sie machen es sich zu einfach, in dem Sie sagen: Darüber unterhalten wir uns nicht einmal mehr, das überweisen wir nicht einmal mehr. - Die Antworten zur Volksinitiative - Entschuldigung, Frau Lieske - sind kein Ge setzesentwurf. Da können wir gern über Ja oder Nein bestim men. In einem Gesetzgebungsprozess, das wissen wir, gehen Gesetzesanträge wie der vorliegende von BVB/FREIE WÄH LER nicht so aus dem Parlament, wie sie eingebracht worden sind. Aber man hätte sich tiefgründiger mit dieser Sache be schäftigen können, als einfach bei der Volksinitiative zu sagen: Nein, das machen wir nicht.

Es ist auch immer unser Ding gewesen, Regionale Planungsge meinschaften einzubeziehen und zu sagen: Okay, das geht nicht, dass kleinere Gemeinden mit weniger als 10 000 Ein wohnern bei der regionalen Planung außen vor gelassen wer den. - Wir können und müssen uns mit der Privilegierung be schäftigen, denn der Landesentwicklungsplan ist - das sage ich vorsorglich - nicht auf dem Weg, tatsächlich auch die Gesetzes hürden zu überspringen. Wir müssen uns ohnehin dort Gedan ken machen. Das heißt aber auch, dass es für den Zeitpunkt danach so sein wird, dass der Ausbau der Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch so weitergehen wird wie bisher auch, ohne eine gesetzliche Regelung. Dafür, liebe Koalitionäre, tragen Sie letztlich die Verantwortung. Wenn ich sehe, was in den Kommunen läuft, wo auch SPD und LINKE sich weitaus of fener für eine Regelung zeigen, verwundert mich das, was ich hier gehört habe, schon sehr. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion erhält der Abgeordnete Schröder das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Ge setzentwurf zur Stärkung der Mitbestimmung von Bürgern und Gemeinden bei der Windkraftplanung vor. Das ist durchaus zu begrüßen, das werden wir als AfD natürlich auch tun. Bürger mitbestimmung ist Bestandteil unserer Programmatik, und des wegen sage ich vorab schon einmal: Wir werden der Überwei sung an den AIL auf jeden Fall zustimmen.

Allerdings, meine Damen und Herren, sei mir auch etwas Kri tik an der Art und Weise bzw. an der Formulierung dieses Ge setzentwurfs gestattet, was wiederum ein Beweis dafür ist, dass

die ganze Sache diskussionswürdig zu sein scheint und sie es auch ist. Die Wichtigkeit ist unbestritten, auch wenn es in den Koalitionsfraktionen anders gesehen wird.

Die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER stellt hier einen Gesetzent wurf vor, der sehr wortreich und sicherlich akribisch, allerdings ganz im Sinne der Energiewende erarbeitet wurde. Der vorlie gende Gesetzentwurf ist ebenso umfangreich begründet und er läutert, wie er in wesentlichen oder einigen Bestandteilen durch aus mangelhaft ist. Er ist letztlich zunächst ein Placebo für die zigtausend Bürger, die sich in unterschiedlichen BIs gegen den Windenergiewahn engagieren. Meine Damen und Herren, im Grunde ist bereits der Inhalt des ersten Absatzes in Teilen un richtig. Brandenburg ist nämlich nur bedingt und relativ ein windreiches Land. Suggeriert wird aber, und das finde ich nicht so günstig, unser Land sei a priori windreich und damit ein Ide alstandort für Windräder. Die Behauptung, die Gesamtkapazität der Windenergieanlagen könne mehr als die Hälfte des Strom verbrauchs Brandenburgs decken, ist auch nur bloße Theorie, denn die 5 400 Megawatt beziehen sich auf die installierte Leistung, die Nennleistung der Anlagen in ihrer Gesamtheit.

Über das Jahr gerechnet verbleiben lediglich 15 bis 20 % der installierten Leistung für den tatsächlichen Verbrauch. Das ist so gut wie nichts, und damit ist der Beweis erbracht, dass Windenergie nichts ist, was man als effiziente Energiegewin nung bezeichnen könnte.

Wie viel und ob überhaupt die regenerativen Energien zur CO2Reduktion beitragen, sei an der Stelle auch dahingestellt. Un verhältnismäßiger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung von Komponenten einer Windenergieanlage, die Produktion radioaktiven Abfalls bei der Gewinnung notwendiger seltener Erden in China sowie die direkte Umweltschädigung durch die Abholzung von Wäldern und die noch nicht vollständig er forschten, aber sehr wahrscheinlichen negativen Einflüsse auf die Gesundheit der Menschen finden nirgends Beachtung. Da mit meine ich nicht den Vortrag des Herrn Vida, sondern das meine ich im Allgemeinen. Diese Dinge finden allgemein kei ne Beachtung, und natürlich sind sie auch nicht Thema der Re gierungskoalition. Ich rede hier von der Gesundheitsgefahr durch Infraschall.

Während der 10H-Gesetzentwurf der AfD im Wesentlichen vollständig war - im Wesentlichen -, fehlt beim vorliegenden etwas Entscheidendes: Die Rede ist von einem höhenunabhän gigen Mindestabstand. Die AfD hat in Ihrem Gesetzentwurf sinngemäß festgelegt, Abstand sei die zehnfache Höhe der Windenergieanlage, mindestens jedoch 2 000 Meter. Und da rauf kommt es an. Die Entfernung der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung soll nach dem nun vorliegenden Gesetzent wurf zwar das Zehnfache der Gesamthöhe einer solchen Anla ge betragen. Pfiffige Investoren werden dann allerdings kleine re Anlagen konzipieren und dafür mehr davon bauen. Will hei ßen, lediglich 100 Meter hohe Windenergieanlagen hätten nach dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Abstand von nur 1 000 Metern. Statt einem großen Windrad würden dann aber zwei oder mehrere kleinere Windkraftanlagen errichtet. Und damit wären die berechtigten Forderungen vieler engagierter Menschen ad absurdum geführt.