Protocol of the Session on January 20, 2010

Herr Minister, Sie haben das Quorum angesprochen, und gesagt, dass alle Beteiligten vor Ort bemüht seien, das Quorum aufzubringen, um die Direktwahl nicht im Sande verlaufen zu lassen. Deshalb meine Frage zu dem Sachverhalt, dass der Landrat des Kreises Spree-Neiße in einer hausinternen E-Mail im Intranet seinen Mitarbeitern mitgeteilt hat: Wenn jeder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung noch drei oder vier Leute mitnimmt, wären es im positivsten Fall schon die 1 400 Stimmen, die ihm am 10. Januar gefehlt haben. Sind Sie der Meinung, Herr Minister, dass dies eine geeignete Art und Weise ist, die Wahlbeteiligung und die Wahlfreude bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen?

Ich bin der Auffassung, dass man alles tun sollte, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Nun muss der Eindruck vermieden werden, dass dies eine Werbung für sich selbst ist.

(Frau Prof. Dr. Wanka [CDU]: Das hat er gesagt!)

Demzufolge, das wissen Sie, Herr Dombrowski, sind wir da im Kontakt mit dem betreffenden Landrat und haben ihn aufgefordert, dies klarzustellen. Nach meinem Kenntnisstand ist er dem mit einer entsprechenden Mitteilung am heutigen Tage nachgekommen. Gleichwohl ist klar, dass dies, was zu lesen war, nicht

zulässig ist. Das ist eindeutig, hat aber mit der eigentlichen Frage wenig zu tun. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 66 (Einbrüche in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Nuthetal) des Abgeordneten Goetz. Bitte sehr.

In der Presse der letzten Zeit waren vermehrt Meldungen über Eigentumsdelikte im Großraum Teltow - man kann auch sagen: im Wahlkreis 20 - zu lesen. Zu dem Eindruck, dass sich die Zahl der Eigentumsdelikte, insbesondere Einbrüche in Einfamilienhäuser und Pkw, erhöht habe, frage ich an: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zahl gegebenenfalls auch über bandenmäßige Begehung und Häufung - der Einbrüche in Häuser, Wohnungen oder Autos in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Nuthetal, jeweils für die Orte spezifiziert, für die Zeit von Oktober 2009 bis heute?

Die Antwort gibt wiederum der Innenminister.

Zunächst ein Wort zur Kriminalstatistik: Ein Fall wird statistisch aufgenommen, wenn er abgeschlossen ist, entweder durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder durch Einstellung. Demzufolge sind die statistischen Daten, die ich jetzt nenne, auf den Ausgang bezogen; eine andere Statistik wird nicht erstellt. Es geht um den von Ihnen angesprochenen Zeitraum 01.10.2009 bis 11.01.2010. Erfasst sind sämtliche Arten von Einbrüchen und Diebstählen, zum Beispiel Einbrüche in und Diebstähle von Kfz. Der größere Teil sind Diebstähle. Erfasst ist aber auch der einfache Ladendiebstahl. Ich wähle bewusst diese Formulierung, damit klar wird, dass nicht nur schwere Formen dieser Deliktsarten erfasst werden. In dem genannten Zeitraum betrug die Gesamtzahl der entsprechenden Delikte in Kleinmachnow 126, davon waren 92 Diebstähle; in Stahnsdorf 106, davon waren 71 Diebstähle; in Nuthetal 64, davon waren 35 Diebstähle; in Teltow 152, davon waren 77 Diebstähle. Hinweise auf bandenmäßiges Vorgehen liegen der Polizei nicht vor. - Danke.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 67 (Subvention bei Dienstleistungen durch die JVA Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Schippel. Bitte sehr.

Bei Arbeitsfördermaßnahmen wird strikt darauf geachtet, dass durch deren Bewilligung keine regulären Arbeitsplätze gefährdet werden. Einer Nachfrage des Präsidenten der Kfz-Innung Berlin-Brandenburg sowie einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ vom November 2009 ist zu entnehmen, dass in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg in einer neu eingerichteten Kfz-Werkstatt Reparatur- und Serviceleistungen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer angeboten werden.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit verträgt sich dies mit den allgemeinen Kriterien, welche unter anderem bei Arbeitsfördermaßnahmen angewandt werden?

Vielen Dank. - Der Minister der Justiz, Herr Schöneburg, wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um die Antwort vorwegzunehmen: Das verträgt sich eigentlich sehr gut damit. Ich werde gleich begründen, warum. Die Arbeitsförderung innerhalb der Justizvollzugsanstalten hat eine völlig andere Zielrichtung als die Arbeitsförderung auf dem Arbeitsmarkt. Von Verfassungs wegen sind wir im Strafvollzug auf den Resozialisierungsauftrag verwiesen. Das ist die Rechtslage nach Artikel 54 unserer Landesverfassung. Neben unserem Angebot an Weiterbildungs- und Therapiemaßnahmen wollen wir natürlich auch in größerem Umfang Arbeit für die Strafgefangenen zur Verfügung stellen, weil ihre Behandlung - dazu gehört das Steigern ihres Selbstwertgefühls und das Erlernen von sozialen Kompetenzen - am besten in Arbeit funktioniert. Man wird sehr schnell zu der Erkenntnis kommen, dass es für den Strafgefangenen weniger resozialisierungsfreundlich ist, wenn er 23 Stunden in seinem Haftraum eingeschlossen ist und vielleicht Playstation spielt oder fernsieht, als wenn er acht Stunden lang eine vernünftige Arbeit verrichtet. Insofern ist Arbeit im Strafvollzug in ein Behandlungskonzept zur Resozialisierung eingebunden.

So verhält es sich auch mit der Kfz-Werkstatt, die wir in der JVA Brandenburg unterhalten. Diese Werkstatt existiert schon seit etwa 20 Jahren und ist kürzlich im Zuge ihrer Modernisierung ausgebaut worden. Dort werden insbesondere für Strafgefangene des offenen Vollzugs der JVA Brandenburg Arbeitsmöglichkeiten, zum Beispiel die manuelle Reinigung von Kraftfahrzeugen und kleinere Reparaturen, bereitgestellt. In den Genuss der manuellen Reinigungsarbeiten kommen in erster Linie Vollzugsbedienstete, daneben Angehörige der Justizbehörden und nur zu einem ganz kleinen Teil externe Kunden.

Dass keine Umsatzsteuer erhoben werden muss, hat der Bundesfinanzhof schon im Jahr 1964 festgestellt. Demnach handelt es sich bei den Betrieben in den Justizvollzugsanstalten nicht um gewerbliche Betriebe. Sie sind in erster Linie durch vollzugliche Interessen, das heißt den Behandlungsvollzug, geprägt. Erst dann, wenn diese Interessen völlig in den Hintergrund träten und die Arbeit nur gewerblichen Zwecken diente, könnte Umsatzsteuer erhoben werden. Das ist die rechtliche Situation.

Die Irritationen sind aufgetreten, weil es in der „Märkischen Allgemeinen“, aber auch in anderen Zeitungen entsprechende Veröffentlichungen gegeben hat. Wir haben daraufhin Vertreter der Handwerkskammer Potsdam eingeladen, sich den Betrieb anzusehen; der Besuch erfolgte am 18.12.2009. In einer nachfolgenden Erklärung der Handwerkskammer stellt diese fest, dass es nur zu Missverständnissen gekommen ist, die Werkstatt keine große Außenwirkung erzielt und nur im Einzelfall externe Kunden mit einfachen Reparaturarbeiten bedient werden. Von daher sieht auch die Handwerkskammer keinen Bedarf für Interventionen. Es ist vereinbart worden, dass wir auch zukünftig nicht mit entsprechender Werbung nach außen treten werden und dass der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. - Danke.

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 68 (Deutsche Bahn AG mit S-Bahn-Verkehrsproblem), gestellt von der Abgeordneten Wehlan. Bitte sehr.

Seit über einem Jahr sind die Fahrgäste der S-Bahn mit immer neuen Problemen konfrontiert, die ihre Mobilität stark einschränken oder unmöglich machen. Jahrelang vernachlässigte Wartungen und Kontrollen, aber auch drastischer Personalabbau bei der Deutschen Bahn werden jetzt gerade zu winterlichen Zeiten auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Schritte unternimmt sie gegenüber der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung, damit es zur korrekten Vertragseinhaltung und für die Fahrgäste zügig wieder zu einem normalen S-BahnBetrieb kommt?

Danke. - Herr Staatssekretär Vogelsänger hat wieder das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger in Berlin und Brandenburg leiden unter dem S-BahnChaos. Das ist besonders ärgerlich, weil sie auf ihre S-Bahn immer stolz gewesen sind. Ich erinnere daran, wie intensiv auch im Parlament darum gerungen wurde, dass die S-Bahn erweitert wird, ihre Lücken geschlossen werden und sie unter anderem wieder nach Teltow fährt. Das alles ist immer Thema gewesen. Deshalb ist der aktuelle Zustand nicht hinnehmbar. Brandenburg bezieht zwar nur 11 % des Leistungsvolumens der S-Bahn, aber wir müssen das Gesamtsystem Berlin-Brandenburg sehen. Dazu gehören die S-Bahn, die Regionalbahn- und Regionalexpresslinien, aber natürlich auch der straßengebundene ÖPNV.

Die Landesregierung hat verdeutlicht, dass sie von der S-Bahn weiterhin die Erbringung des gesamten Leistungsvolumens, und zwar in Vollzügen, einfordert. Die Landesregierung hat ihre Zahlungen an die S-Bahn GmbH um über 2,3 Millionen Euro gekürzt. Unser Ziel ist aber nicht die Kürzung; unser Ziel ist, dass das Leistungsvolumen wie vereinbart erbracht wird.

Wir sehen es als besonders wichtiges Signal an, dass die Wartungsmöglichkeiten in der Betriebsstätte Friedrichsfelde erweitert werden. Auch das haben wir mit Nachdruck gegenüber der S-Bahn GmbH eingefordert. Es ist in erster Linie ein Fahrzeugproblem, das abgestellt werden muss. Wenn wir die defekten Fahrzeuge durch intakte ersetzen könnten, wäre das Problem sicherlich einfacher zu lösen. Gleichwohl sehen wir den Bund in der Pflicht. Das Bundesverkehrsministerium hat entsprechende Gespräche mit dem Aufsichtsrat der DB AG geführt und wie wir gefordert, dass die S-Bahn ihre vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. Frau Wehlan hat Nachfragebedarf.

Herr Vogelsänger, Berlins Verkehrssenatorin Junge-Reyer hat erklärt, dass unter heutigen Bedingungen der Vertrag als unzureichend einzuschätzen sei. Wie bewerten Sie diese Aussage, und wie wollen Sie diese Bewertung untersetzen? Welche Punkte müssten vertraglich neu geregelt werden?

Zweite Nachfrage: Im politischen Raum wird gegenwärtig intensiv darüber diskutiert, ob man sich aus dem Vertrag gänzlich zurückziehen soll. Wie bewerten Sie diese Aussage?

Das ist rechtlich geprüft worden. Sich aus dem Vertrag gänzlich zurückzuziehen scheint nicht möglich zu sein. Wir haben einen Vertrag bis 2017. Trotzdem muss nachverhandelt werden, auch was den Umfang betrifft. Wir haben Pressemitteilungen bzw. Mitteilungen der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn GmbH, dass entsprechende Gewinnerwartungen vorhanden sind. Darüber muss debattiert werden.

Bezüglich der Vertragsnachbesserung ist sicherlich auch noch einmal die Frage nach den Unterschieden zwischen den Halbzügen und den Vollzügen und nach den Dingen zu stellen, die bezüglich der Verkehrsleistung damit zusammenhängen. Wir haben da eine sehr enge Abstimmung mit Berlin, mit der Senatorin, die federführend ist. Ich habe das Verkehrsvolumen genannt. Diese 11 % bedeuten nicht, dass es für uns nicht besonders wichtig ist; denn es geht hier um das Gesamtsystem.

Die Frage 69 (Stand zum Bau der B 96n im Süden des Landes) stellt der Abgeordnete Senftleben.

In den letzten Monaten wurden mehrere Beratungen zum Neubau der Bundesstraße B 96n zwischen Hoyerswerda und der A 13 in Höhe der Gemarkung Ruhland durchgeführt. Dieser Autobahnzubringer soll auf der einen Seite vor allen Dingen die Gemeinden vom Fernlastverkehr entlasten, aber auf der anderen Seite die Wirtschaftsstandorte in der Region besser anbinden.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Planung der B 96n zwischen Ruhland und dem sächsischen Hoyerswerda?

Herr Staatssekretär Vogelsänger, Sie haben wiederum das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Senftleben, Sie haben das Projekt sehr gut beschrieben und sehr gut begründet. Dieses Projekt ist Bestandteil im vordringlichen Bedarf des Bundesfernstraßenausbaugesetzes. Wir haben ein großes Interesse an der Realisierung. Es ist aber ein länderübergreifendes Projekt. Deshalb ist vereinbart worden, dass Sachsen die Federführung hat und mit der Vorplanung, das heißt Raumordnung und Linienbestimmung, beginnt. Auf Bran

denburger Seite ist es etwas schwierig - Sie kennen das sicherlich -, was die naturschutzrechtlichen Fragen betrifft. Wir sind bemüht, der sächsischen Seite mit dem Raumordnungsverfahren möglichst zeitnah zu folgen.

Ich halte es auch deshalb für besonders bedeutsam, dass wir mit der Planung diesbezüglich vorankommen, weil wir in den nächsten Jahren eine Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans zu erwarten haben. Daher ist es ganz wichtig, dass wir schon entsprechende Planungsschritte haben; denn es gibt immer wieder eine intensive Diskussion mit dem Bund. Ich habe das bei diesem Projekt als Abgeordneter selbst erlebt und weiß, wie sich die Region sowie sächsische und auch brandenburgische Abgeordnete gleichermaßen eingebracht haben. - Herzlichen Dank.

Wir kommen zur Frage 70 (Windkrafterlass) des Abgeordneten Domres.

Im Juni des vergangenen Jahres veröffentlichten das damalige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung und das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam den sogenannten Windkrafterlass mit dem Ziel, beim Planungsprozess von Windkraftanlagen Hilfestellung zu geben. Unter Punkt c) „Abstand zur Siedlungsnutzung“ finden sich folgende Ausführungen:

„Bei der Abgrenzung der Eignungsgebiete kann der Kriterienkatalog zum Schutz der Menschen pauschale Abstände zu Wohnsiedlungen aufnehmen. Es wird empfohlen, von einem Abstand von 1 000 Metern zu vorhandenen oder geplanten, gemäß §§ 3 bis 7 der Baunutzungsverordnung, dem Wohnen dienenden Gebieten auszugehen. Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden. Bei Einzelhäusern und Splittersiedlungen können auch geringere Abstände gerechtfertigt sein.“

Zuvor hatte der Landtag in seiner Sitzung im Mai unter anderem beschlossen, dass die Landesregierung sicherstellen soll, dass beim Bau neuer Windenergieanlagen in Windparks ein Abstand von mindestens 1 000 Metern zur Grenze der Ortsrandbebauung der Kommunen eingehalten wird.

Ich frage die Landesregierung: Welche Bedeutung misst sie dem Windkrafterlass bei, um die in der Öffentlichkeit debattierten Abstandsregelungen beim Bau neuer Windenergieanlagen sicherstellen zu können?

Herr Staatssekretär Vogelsänger, für heute darf ich Sie ein letztes Mal bitten, uns Antwort zu geben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantwortet gern Fragen von Abgeordneten.

(Görke [DIE LINKE]: Das möchte auch so sein!)

- Das möchte auch so sein, genau.

Ich möchte etwas zur Gesamtproblematik sagen. Wenn wir im Land Brandenburg eine Umfrage zu erneuerbaren Energien machen würden, würden wir nach meiner Prognose mit Sicherheit eine Zustimmung von über 90 % bekommen. Wenn es dann konkret wird mit Windkraftanlagen oder anderen Anlagen, selbst auch mit großflächigen Anlagen der Photovoltaik, wird es etwas schwieriger. Deshalb haben die Regionalen Planungsgemeinschaften - Herr Domres, Sie arbeiten meiner Kenntnis nach dort auch mit - eine hohe Verantwortung. Daher ist für die Regionalen Planungsgemeinschaften dieser Runderlass eine wichtige Arbeitshilfe, damit man diesen Planungsprozess im Land Brandenburg möglichst einheitlich gestaltet.

Die entsprechenden Regionalpläne werden jetzt fortgeschrieben. Ich denke, das ist auch in der Region Prignitz/Oberhavel so. Dort haben wir diese 1 000 Meter als Orientierung. Die Abweichung muss natürlich gut begründet sein, aus rechtlicher Sicht und natürlich auch, was die Konflikte mit anderen Kommunen bzw. anderen Siedlungsbereichen betrifft. Diese Aufgabe können wir den Regionalen Planungsgemeinschaften nicht abnehmen, aber wir denken, dass mit der Orientierung an 1 000 Metern eine gute Grundlage gegeben ist.

Das war gerade noch in der Frist. - Bitte, Herr Domres.

Herr Staatssekretär, ich habe zwei Nachfragen. Die 1 000 Meter sind durchaus sehr umstritten. Halten Sie Änderungen des Bundesgesetzes für nötig? Wenn ja: In welcher Frage könnte die Landesregierung dort initiativ werden?

Ich denke, wir sollten jetzt dafür sorgen, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften möglichst schnell auf der Grundlage dieses Runderlasses ihre Regionalpläne fortschreiben. Dort gibt es einen unterschiedlichen Planungsstand. Was die Änderungen bundesgesetzlicher Regelungen betrifft, sollte das in der Landesregierung insgesamt geprüft werden. Das ist nicht allein Sache des Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums, weil insbesondere auch die Wirtschaft ein großes Interesse an der Entwicklung erneuerbarer Energien hat.

(Vereinzelt Beifall SPD)