Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Böhnisch, durch das neue leistungsverbesserte Wohnrecht ab 01.01.2009 ist die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte im Land Brandenburg von ca. 24 000 im November 2008 auf ca. 36 500 im November 2009 gestiegen.
Da durch den Bund bereits im Sommer 2008 eine starke Erhöhung der Fallzahlen prognostiziert wurde, erfolgte durch das damalige Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung eine umfangreiche Vorbereitung auch für dieses neue Recht. Beispielsweise wurde mit einem Rundschreiben an die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister im Sommer 2008 auf die erhöhten qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Wohngeldbehörden hingewiesen. In einer Vielzahl von Behörden wurde deshalb das durch die gesunkene Fallzahl reduzierte Personal wieder aufgestockt. Weiterhin erfolgten durch das zuständige Ministerium Schulungen aller Mitarbeiter zum neuen Recht, die Bereitstellung überarbeiteter Antragsformulare, die Anpassung der Datenverarbeitungsverfahren einschließlich der entsprechenden Bescheidtexte und die damit optimale maschinelle Unterstützung der Bearbeitung vor Ort.
In den ersten Monaten des Jahres 2009 konnte trotz der umfangreichen Vorbereitung und Unterstützung vonseiten des Ministeriums und des zentralen IT-Dienstleisters wegen der Antragsflut ein gewisser Rückstau der unbearbeiteten Wohngeldanträge nicht vermieden werden.
Lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit nach Vollständigkeit des Antrags - natürlich je nach personeller Ausstattung in den Behörden schwankend - im Mai 2009 noch bei 7 bis 8 Wochen, so konnte sie bis November 2009 reduziert werden. Das MIL hat derzeit keine Kenntnisse über bestehende Probleme bei der Bearbeitung und Auszahlung des Wohngelds.
Die Auszahlung des Wohngelds erfolgt in Brandenburg in zwei Rechenläufen je Monat, sodass es auch zeitnah möglich ist, Nachzahlungen zu gewähren. Vereinzelte Anfragen von Antragstellern direkt an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Bearbeitungsstand ihres Wohngeldantrags konnten im Zusammenwirken mit den entsprechenden Wohngeldbehörden kurzfristig geklärt werden.
Nein, meine Nachfrage erübrigt sich. Ich wollte wirklich die durchschnittliche Bearbeitungszeit wissen, weil ich es aus dem Berliner Raum kenne, dass es sehr kompliziert war, und ich wollte noch einmal die Zahl der Betroffenen erfahren. Beides haben Sie beantwortet.
Herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage. - Wir kommen zur Frage 50 (Novellierung des Gesetzes zur Regionalpla- nung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung) des Abgeordneten Domres.
Im Rahmen der 73. Sitzung des brandenburgischen Braunkohleausschusses am 19. November 2009 teilte ein Vertreter der Landesplanungsabteilung unter anderem mit, dass das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung demnächst überarbeitet werden solle.
Ich frage daher die Landesregierung: In welchen Punkten und in welchem Zeitraum soll dieses Gesetz überarbeitet werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, das Gesetz soll in den Punkten überarbeitet werden, die aufgrund des seit 30. Juni 2009 geltenden neuen Raumordnungsgesetzes des Bundes durch damit unmittelbar geltendes Bundesrecht überlagert und damit nicht mehr anwendbar sind.
Vor der Anwendung des Bundesrechts unterlag das Raumordnungsgesetz der Rahmengesetzgebungskompetenz, innerhalb derer die Länder ihr Landesrecht umfassend regeln konnten. Das Raumordnungsgesetz ist nach der Föderalismusreform aber nun Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung, sodass durch die Länder nur noch eigenständig geregelt werden kann, was der Bund nicht regelt bzw. wo er Freiräume lässt.
Die Gesetzesänderung soll das Ziel verfolgen, diejenigen Passagen zu streichen, die nunmehr unmittelbar durch Bundesrecht geregelt sind und das weiter geltende ergänzende Landesrecht redaktionell anpassen, um im Ergebnis den materiellen Inhalt des jetzigen Gesetzes zur Regionalplanung zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung zu erhalten.
Im Wesentlichen sind von der Gesetzesänderung die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren und die strategische Umweltprüfung sowohl für Regionalpläne als auch für Braunkohle- und Sanierungspläne berührt. Die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs für die Anpassung an das Raumordnungsgesetz des Bundes ist für das Jahr 2010 geplant.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 51 („Klasse! Musik“). Für die Abgeordnete Heinrich stellt der Abgeordnete Homeyer die Frage.
Bildungsminister Rupprecht präsentierte am 5. Mai 2009 - eine Woche, nachdem der SPD-Fraktionsvorsitzende Baaske dies bereits angekündigt hatte - eine Bildungspartnerschaft zwischen Musikschule und Schulen mit dem Titel „Klasse! Musik“. Das Programm dient der vertieften musikalischen Bildung von Kindern in Grundschulen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat dafür zugesagt, die Kosten für die Weiterbildung der Musiklehrkräfte zu finanzieren.
Ich frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Abfluss der bereitgestellten Mittel für die Personal- und Weiterbildungskosten für dieses Projekt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Homeyer, ich kann Erfreuliches berichten. Das MBJS finanziert die angesprochenen Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen dieses Projekts „Klasse! Musik“ mit insgesamt 20 400 Euro, gleichmäßig verteilt auf die beiden Jahre 2009 und 2010.
Für 2009 sind bisher - der aktuelle Stand - 6 460 Euro ausgezahlt worden. Die letzte Anforderung - da handelte es sich um 3 740 Euro - ging am 7. Dezember 2009 bei uns ein. Das Geld wird - das kann ich hier sagen - noch in diesem Jahr vollständig ausgezahlt. Damit sind die Mittel für 2009 dann auch vollständig abgeflossen.
Für das Jahr 2010 hat der Landesverband den Fördermittelbzw. Zuwendungsbescheid schon erhalten. Das Projekt ist auf gutem Weg und wird so finanziert wie versprochen.
Mitten im Wahlkampf hatte Herr Baaske den Brief geschrieben und bekundet, dass vom Ministerium eine halbe Million Euro für die Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werde. Ich höre mit Freude, dass wenigstens 20 000 Euro geflossen sind.
(Lachen der Abgeordneten Prof. Dr. Wanke [CDU] - Zu- ruf von der Fraktion DIE LINKE: War das jetzt eine Fra- ge? - Weiterer Zuruf: Das war doch keine Frage!)
Wir kommen zur Frage 52 (Stand der Braunkohleplanverfah- ren), die wiederum der Abgeordnete Domres stellt.
Vattenfall hat 2007 den Antrag auf Einleitung eines Braunkohleplanverfahrens für den Tagebau Welzow-Süd räumlicher Teilabschnitt II gestellt. Informationen zufolge soll dieses spätestens bis 2015 abgeschlossen sein. Darüber hinaus hat Vattenfall im Dezember 2008 die notwendigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren für den Braunkohletagebau Jänschwalde-Nord eingereicht. Braunkohlepläne wurden in der Vergangenheit für die Brandenburger Braunkohletagebaue Jänschwalde, Cottbus-Nord und Welzow-Süd aufgestellt.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der gegenwärtige Stand der Braunkohleplanverfahren für die geplanten Tagebaue Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt II, und Jänschwalde-Nord?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, ich möchte in meiner Antwort auf Ihre Fragestellung genauso vorgehen, wie Sie das für beide Tagebaugebiete getan haben. Ich möchte mit Welzow-Süd beginnen.
Die verfahrenseinleitenden Unterlagen zum Tagebau WelzowSüd, also Teilabschnitt II, vom Bergbauunternehmen Vattenfall sind am 19. Juli 2009 in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung eingegangen. Das Verfahren wurde mit der Vorstellung der Unterlagen im Braunkohleausschuss am 15. November 2007 begonnen. Auf der Grundlage der Überschreitung des Plangebietes auf das sächsische Territorium mussten die Modalitäten der parallel zu führenden Braunkohleplanverfahren mit dem Freistaat Sachsen abgestimmt werden. Bis März 2009 wurde der Vorentwurf als Grundlage für das Scoping-Verfahren erarbeitet.
Das Scoping-Verfahren, das heißt die Definition von Aufgaben und Untersuchungsumfängen im Rahmen der strategischen Umweltprüfung zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkung der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Braunkohleplanes, wurde unter Beteiligung der von den Umweltauswirkungen betroffenen Verbänden, Behörden und Umweltverbänden durchgeführt und wird bis Ende Januar 2010 möglichst zum Abschluss gebracht.
Danach erfolgt die Erarbeitung der Entwürfe des Braunkohleplans und des Umweltberichts. Nach der öffentlichen Auslegung der Entwürfe des Braunkohleplans und des Umweltberichts sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt die Auswertung des Beteiligungsverfahrens, die Abwägung der Hinweise, Anregungen und Bedenken. Anschließend findet die Erörterung statt.
Es ist vorgesehen, dieses umfangreiche Verfahren im Jahre 2013 abzuschließen; so ist die Zeitplanung.
Zum Tagebau Jänschwalde-Nord bleibt zu sagen: Die verfahrenseinleitenden Unterlagen zum Tagebau Jänschwalde-Nord sind am 16. Dezember 2008 in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung eingegangen. Mit der Vorstellung der Unterlagen im Braunkohleausschuss am 12.03.2009 wurde das Verfahren begonnen. Gegenwärtig wird der Vorentwurf des Braunkohleplans als Grundlage für das Scoping-Verfahren im Rahmen der strategischen Umweltprüfung erarbeitet. Nach Abschluss des Scoping-Verfahrens und der Erarbeitung des Entwurfs des Braunkohleplans und des Umweltberichts wird das Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung erfolgen.
Nach der Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen findet der Erörterungstermin statt. Der Abschluss des Verfahrens ist für das Jahr 2014 vorgesehen.
Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 53 (Schutzimpfungen ge- gen die Neue Grippe), die von der Abgeordneten Wöllert gestellt wird.
Nach einem Treffen des Bundesgesundheitsministers mit Ärzteund Krankenkassenvertretern in der vergangenen Woche wurde mitgeteilt, dass sich bundesweit bisher nur etwa 15 % der Ärzteschaft und 5 % der Bevölkerung gegen die Neue Grippe hätten impfen lassen. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sei ein Impfschutz bei rund 30 % der Bevölkerung nötig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Wöllert, das ist eine sehr umfassende Frage. Wir haben uns dazu hier schon verständigt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Ausschusssitzung am 6. Januar 2010, bei der ausdrücklich eine Information zum aktuellen Impfstand auf der Tagesordnung steht.
Ich will dennoch in gebotener Kürze antworten. Am 26. Oktober hat die Impfung in Brandenburg, zeitgleich mit den anderen Bundesländern, begonnen. In Brandenburg war, wie in den anderen Bundesländern, zu verzeichnen, dass aufgrund der Vertragsleistungen mit nur einem Anbieter die Impfstoffe sehr verzögert geliefert worden sind. Seit dem 10. November 2009 wird der Impfstoff gegen die Neue Influenza an alle Apotheken im Land ausgeliefert. Das ging relativ komplikationslos. Von
dort haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte den Impfstoff abgerufen. Brandenburg hat sich anders als andere Bundesländer verhalten, in denen der Impfstoff über Zentralapotheken verteilt wurde. Darauf haben wir verzichtet. In Brandenburg wird der Impfstoff über die in der Nähe der Ärzteschaft befindlichen Apotheken verteilt.
Gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission wurden zunächst vorrangig Menschen mit chronischen Grunderkrankungen und auch Kinder geimpft. Sie können sich sicherlich an den Aufruf dazu erinnern. Seit der 50. Kalenderwoche steht der Impfstoff allen anderen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und ist auch an die Betriebsärzte ausgeliefert worden, sodass in den Betrieben geimpft werden kann. Im Land Brandenburg beteiligen sich 930 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an den Impfungen gegen die Neue Influenza.
Seit Mitte Dezember gibt es auch einen besonderen Impfstoff für Schwangere. Aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission sind die Länder diese Verträge eingegangen, um wirkverstärkerfreie Impfstoffe für die Schwangeren zur Verfügung zu stellen. Diesen Impfstoff können die Frauenärzte bei den Gesundheitsämtern beziehen.
Genaue Angaben über die bereits verimpfte Menge können nicht gemacht werden, aber die Kassenärztliche Vereinigung erfasst die Daten. Sie können sich vorstellen, dass das mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Dennoch hat sie uns zugesichert, Anfang 2010 konkrete Daten zum Impfstoffverbrauch zur Verfügung zu stellen, möglicherweise schon zur Ausschusssitzung.