In einer Nachrichtensendung des rbb wurde kürzlich berichtet, dass es im Schutzbereich Spree-Neiße Defizite bei der Veröffentlichung von Informationen über rechtsextreme Straftaten gegeben habe. Ich frage die Landesregierung: Wie geht sie mit diesen Vorwürfen um?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist in diesem Fall nicht rechtzeitig und darüber hinaus auch nicht richtig auf entsprechende Nachfragen geantwortet worden.
Die Pressearbeit der Polizei ist im Land Brandenburg dezentral organisiert. Die Schutzbereiche haben jeweils einen hauptamtlich dafür zuständigen Pressesprecher. Diese Organisation ist bewährt und wird auch beibehalten. Der angesprochene Fall wird entsprechend bewertet, und es wird mit dem Kollegen besprochen, damit sich das nicht wiederholt.
Wir kommen zur Frage 43 (Arbeitsplätze bei der Märkischen Büromöbel TREBBIN GmbH [MBT] sichern), die der Abgeordnete Eichelbaum stellt.
Die Märkische Büromöbel TREBBIN GmbH (MBT) im Landkreis Teltow-Fläming beschäftigt 170 Personen und ist einer der größten Arbeitgeber in der Region im Bereich Büromöbel. Seit einigen Tagen steht das Werk durch Insolvenz der Muttergesellschaft, der Samas-Gruppe, unter Insolvenzverwaltung. Das Büromöbelwerk ist eine unselbstständige Tochter und damit automatisch in das Insolvenzverfahren einbezogen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schritte hat sie eingeleitet bzw. wird sie einleiten, um die Arbeitsplätze und diesen wichtigen Standort der Möbelindustrie in Trebbin zu erhalten?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege, die Märkischen Büromöbelwerke TREBBIN GmbH sind, wie Sie richtigerweise sagten, eine unselbstständige Tochter der niederländischen Samas-Gruppe. Die Samas-Gruppe befindet sich aufgrund erheblicher Umsatzeinbrüche seit dem 24.11. im vorläufigen Insolvenzverfahren. Insolvenzverwalter ist Herr Tim Brauer aus Worms. Die Samas-Gruppe betreibt in Deutschland Standorte in Minden, Worms und Trebbin. Gegenwärtig wird geprüft, einen dieser Standorte generell zu schließen, entweder Worms oder Trebbin. Der Standortvorteil von Worms liegt darin, dass sich dort die Zentrale, der Einkauf und der Vertrieb der Samas-Gruppe Deutschland befinden.
Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen; sie wird wohl Mitte Januar getroffen werden. Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, das Unternehmen an einen bestimmten Investor zu veräußern, aus Sicht des Insolvenzverwalters die einzige Alternative. Zwar sind noch andere Interessenten im Gespräch; es wird aber befürchtet, dass ein Aufkauf des Werkes stattfinden soll, um dann eine Marktbereinigung durchführen zu können.
Insofern stehen wir mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt. Wir haben ihm deutlich gemacht, dass, egal, an welchen Interessenten er das insolvente Werk zu veräußern beabsichtigt, wir bereit sind, ihn zu unterstützen, damit ein Weiterbetrieb der Möbelwerke TREBBIN GmbH gewährleistet werden kann. Wir können die Entscheidung des Insolvenzverwalters jedoch nicht direkt beeinflussen, sondern müssen seine Entscheidung abwarten. Wir haben uns - wie gesagt - sowohl an ihn als auch an den möglichen Hauptinteressenten gewandt. Auch er ist darüber informiert, dass die Landesregierung bei einer möglichen Übertragung bereit ist, Hilfe und Unterstützung zu leisten. Wir haben darüber hinaus am 12.12. mit der IG Metall und dem Betriebsrat auf deren Bitte hin ein Gespräch geführt, um sowohl sie in den Gesamtprozess weiterhin einzubinden als auch mit weiteren Akteuren abzusprechen, wie mögliche Hilfsmaßnahmen aussehen können. Konkretes kann ich erst sagen, wenn der Insolvenzverwalter seine Entscheidung getroffen hat. Dann werden wir das Parlament selbstverständlich weiter darüber unterrichten.
Vielen Dank. - Die Frage 44 (GuD - Kraftwerksprojekt Wus- termark) stellt die Abgeordnete Hackenschmidt.
Ein Gas- und Dampfwerk soll im Güterverkehrszentrum der Gemeinde Wustermark entstehen und 2015 in Betrieb gehen. Hinter der gegründeten Projektgesellschaft Wustermark Ener
gie GKW GmbH & Co. KG steht die erfahrene Schweizer Firma Advanced Power AG. In zwei öffentlichen Veranstaltungen stellte sie das Projekt vor und sprach von einer sauberen und effizienten Technik. Die Gemeinde hat bereits wichtige Schritte zur Umsetzung des Projekts eingeleitet. In Wustermark formiert sich Widerstand unter den Anwohnern, bei denen das Kraftwerk negative Assoziationen hervorruft. Eine Bürgerinitiative ist in Gründung. Die Nähe zu den Wohnhäusern und die geplante Wiedereinleitung von erwärmtem Kühlwasser in den Havelkanal betrachten die Bürger mit großer Sorge. Skepsis besteht auch wegen des Grundwassers, das zur Kühlung gebraucht wird, und der Kraft-Wärme-Kopplung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, wir haben gegenwärtig grundsätzlich das Problem, dass sich zu fast allen Projekten im Bereich Energie Bürgerinitiativen dafür oder dagegen bilden, meistens sogar noch zum gleichen Projekt. Das ist etwas, mit dem wir umzugehen haben, und ich glaube, damit können wir auch umgehen.
Frau Kollegin, die Stromerzeugung in Deutschland wird nach wie vor von einem Oligopol beherrscht. Insofern ist hier eine Deregulierung notwendig, die logischerweise nur über die öffentliche Hand erfolgen kann. Auch aus diesem Grund ist der Bau von dezentralen Kraftwerken ordnungs- und wettbewerbspolitisch ausdrücklich zu unterstützen. Ein Vorzug der GuD-Kraftwerke ist dabei ihr hoher Wirkungsgrad. Sie haben einen Wirkungsgrad von etwa 57 bis 60 % und können damit auch einen effektiven Beitrag zur CO2-Minimierung leisten. Ein GuD-Kraftwerk hat außerdem den Vorzug, dass es flexibel sowohl als Grundlast-, Mittellast- als auch Spitzenlastkraftwerk einsetzbar ist. Insofern spricht eine Reihe von Vorzügen für den Bau derartiger Kraftwerke, auch in Brandenburg.
Bei allen Vorteilen ist es natürlich nachvollziehbar, dass Anwohner, Bürger Sorgen haben, welche Auswirkungen die Umsetzung eines derartigen Projekts auf ihre Lebensqualität haben. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt werden jedoch in mehreren Verfahren geprüft. Das trifft auch auf den Standort Wustermark zu. Die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bereits festgestellt. Darüber hinaus ist ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans durch die Gemeinde Wustermark erforderlich. Umfassende Prüfungen der Immissionen und der Auswirkungen auf die Gewässer erfolgen innerhalb der außerdem noch durchzuführenden immissionsund wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Nach derzeitigem Kenntnisstand - ich betone: nach derzeitigem Kenntnisstand - ist davon auszugehen, dass innerhalb des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist; Sie haben das Problem in Ihrer Frage angesprochen.
Alle vier Verfahren laufen gegenwärtig; sie sind nicht abgeschlossen. Selbstverständlich können wir uns erst positionieren, wenn das Ergebnis der Verfahren vorliegt, und dann hier eine Stellungnahme abgeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 45 (Sicherheit in ehe- maligen Braunkohle-Bergbaugebieten), die die Abgeordnete Wöllert stellen wird.
Nach dem Böschungsunglück von Nachterstädt hat die LMBV die öffentliche Sicherheit an den anderen Standorten der LMBV neu bewertet. Hierzu wurde eine umfangreiche und mehrstufige Untersuchung eingeleitet. Die öffentliche Sicherheit sei, abgesehen von den gesperrten Bereichen, überall gegeben, so wurde gesagt. Die Sanierungskonzeption sowie die Wirksamkeit der zahlreichen Sicherungsverfahren und -maßnahmen haben sich bewährt und brauchen nicht infrage gestellt zu werden. Diese Ergebnisse wurden allen zuständigen kommunalen Vertretungen mitgeteilt.
Ich frage die Landesregierung: Welche aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich der Bergsicherheit liegen vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kollegin Abgeordnete, Braunkohlebergbau wird in der Lausitz seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts betrieben. Unterlagen aus den Anfängen des Bergbaus sind nicht immer vollständig erhalten. Das ist bekannt und im Plenum mehrfach debattiert worden. Fehlende Dokumentationen des über 150 Jahre währenden Braunkohlebergbaus erschweren eine exakte Beschreibung und Beantwortung der Frage der Sicherheit auf ehemaligen Braunkohlebergbauflächen.
Seit dem Rutschungsereignis in Sachsen-Anhalt mit drei Toten und mehreren zerstörten Wohngebäuden hat das zuständige Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe eine Arbeitsgruppe zur Bewertung der geotechnischen Sicherheit der Tagebaue und ehemals bergbaurechtlichen Flächen geschaffen. Wir schaffen gegenwärtig ein Kataster zur Bestimmung gefährdeter Flächen.
Die in Brandenburg tätigen Bergbauunternehmen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft, also die LMBV, als auch Vattenfall wurden durch das Landesbergbauamt aufgefordert, das Gefährdungspotenzial aus der bergbaulichen Tätigkeit auch im Zusammenhang mit dem derzeitigen Grundwasserwiederanstieg zu untersuchen und zu bewerten. Eine Folge des Rückgangs der Braunkohleförderung ist selbstverständlich der Wiederanstieg des Grundwassers mit allen Vor- und Nachteilen, die sich daraus ergeben.
Derzeit erfolgt beim Landesbergbauamt die objektkonkrete Auswertung der von den Bergbauunternehmen vorgelegten
konkreten Untersuchungsergebnisse. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist von keiner Gefährdung - ich wiederhole: von keiner Gefährdung - von bergbaulich genutzten Flächen im Zuständigkeitsbereich der LMBV oder von Vattenfall auszugehen, die bereits aus der Bergaufsicht entlassen und einer Nachnutzung zugeführt worden sind. Das heißt, nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist nicht von einer derartigen Gefährdungssituation wie in Nachterstedt auszugehen.
Altbergbauprojekte ohne Rechtsnachfolger - hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Bergbau vor 1945 - werden seit Jahren durch das Landesbergbauamt im Rahmen der sogenannten Gefährdungsanalysen und Verwahrungsdokumentationen untersucht und bewertet. Bei erkannten Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit erfolgt eine Einstufung in die vom Landesbergbauamt geführte Prioritätenliste und deren Abarbeitung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das heißt, wir sind seit Jahren tätig, Flächen, bei denen Gefährdungspotenzial erkannt wurde, nicht nur zu untersuchen, sondern das Gefährdungspotenzial auch zu beseitigen.
Vereinzelt sind im Zusammenhang mit dem Grundwasseranstieg in der Lausitz Grundstücke, Bebauungen und Infrastruktureinrichtungen von Vermessungen betroffen. Hierzu wurden durch die LMBV im Rahmen des § 3 des aktuellen Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Braunkohlesanierung Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen.
Zu derartigen Maßnahmen zählen zum Beispiel Kellerverfüllungen, Abdichtungen, Drainageeinrichtungen, Vorfluter und Pumpprojekte sowie Geländeauffüllungen. Das Land Brandenburg beteiligt sich an derartigen Projekten finanziell mit einem Anteil von 50 %.
Vom Grundwasseranstieg in der Lausitz sind jedoch auch Altbergbauflächen betroffen, die im Rahmen der Wiedernutzbarmachung teilweise einer Nachnutzung zugeführt worden sind. Aktueller Fall ist der Pappelweg in Lauchhammer, der seit mehreren Tagen in der Presse und damit öffentlich erörtert wird. Auf einem Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Lauchhammer III wurden in den 50er Jahren Wohngebäude errichtet, die jetzt durch mögliche Geländeabsackungen von bis zu 40 cm Tiefe bedroht sind.
Mein Ministerium hat seit mehreren Wochen zusammen mit der Bürgermeisterin und dem Landesbergbauamt mit allen Betroffenen gesprochen. Die Menschen mussten Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Grundstücke hinnehmen. Teilweise wurden Grundstücke gesperrt oder auf Straßen Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgesprochen. Wir hatten die Befürchtung, dass etwa 20 Bewohner ausgesiedelt werden und Weihnachten in Übergangsquartieren hätten verbringen müssen. Gestern Nachmittag ist nach mehreren Sitzungen eine Einigung aller herangezogenen Gutachter erzielt worden. Die betroffenen Bürger aus dem Pappelweg brauchen zunächst nicht auszuziehen. Es gibt zwar nach wie vor Einschränkungen bei der Nutzung eines Teils des Geländes; sichergestellt ist aber, dass das Gefährdungspotenzial nicht so hoch ist, dass wir den Auszug anweisen müssten. Darüber bin ich sehr froh. Diese Entscheidung ist schon gestern ansatzweise öffentlich bekannt geworden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir zusammen mit dem Landesbergbauamt im Januar weitere Analysen vorneh
men werden, um das Gefährdungspotenzial zu beseitigen. Das heißt, wir müssen den Einsatz technischer Möglichkeiten prüfen, um zu verhindern, dass es überhaupt zu Geländeabsackungen kommt. Die Analysen werden längstens bis Ende Januar dauern. Dann wird eine Entscheidung getroffen, welche technische Variante in diesem Fall zum Einsatz kommt, um eine Gefährdung tatsächlich auszuschließen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Minister, für die ausführliche Beantwortung der Frage; einige meiner Nachfragen haben sich damit erledigt. Zur Klarstellung möchte ich aber noch wissen: Habe ich Sie recht verstanden, dass es durch das Landesbergbauamt weitere Untersuchungen auch in Bergbaugebieten, die vor 1945 genutzt wurden, geben wird, um weitere Gefährdungsgebiete in der Lausitz auszuschließen?
Ja, Frau Abgeordnete. Es gab kürzlich eine Verständigung zwischen dem Wirtschaftsministerium, dem Infrastrukturministerium und dem Umweltministerium. Wir haben uns in die Hand versprochen - und werden das auch umsetzen -, gemeinsam daran zu arbeiten, die sich aus dem Grundwasseranstieg in der Region möglicherweise ergebenden Probleme gemeinsam anzugehen. Es wird weitere Untersuchungen geben. Sollten sich neue Gefährdungspotenziale herausstellen, werden Sie natürlich informiert.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 46 (Umzug BWL-Stu- diengang von Senftenberg nach Cottbus), gestellt vom Abgeordneten Senftleben. Bitte sehr.
In einem Schreiben thematisiert und kritisiert ein BWL-Student der Hochschule Lausitz/Standort Senftenberg den geplanten Umzug nach Cottbus. Das Thema ist schon eine ganze Weile in der Diskussion. 600 Studenten wären betroffen. Das ist eine Thematik, die die Region unmittelbar berührt.
Deswegen meine Frage an die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Planung und Durchführung des Umzugs dieses Studiengangs von Senftenberg nach Cottbus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, das Vorhaben ist nicht in der Planung, sondern seit Jahren beschlossene Sache. Es wäre schön gewesen, wenn Sie den Hintergrund, vor dem die Frage entstanden ist, etwas präzi
ser hätten schildern können; dann hätte man auf die Kritik der Studierenden konkret eingehen können.
Die Hochschule Lausitz als größte Fachhochschule des Landes Brandenburg hat zwei Standorte: Senftenberg und Cottbus. Sie ist gezwungen, ihre Angebote sinnvoll auf beide Standorte zu verteilen. Bereits im Jahr 2002 fiel die langfristig angelegte Entscheidung, das Studienangebot im Fach BWL vom Standort Senftenberg an den Standort Cottbus zu verlagern.
Diese Entscheidung wurde damals verständlicherweise von Senftenberger Seite kritisiert. Aber meiner Ansicht nach überwiegen doch die positiven Argumente. Mit dem Umzug kann die Kooperation mit der BTU Cottbus, die ebenfalls BWL anbietet, intensiviert werden, was für beide Partner von Vorteil ist. Außerdem wird der Studiengang von einer besseren Anbindung an die IHK Cottbus profitieren. Durch den Umzug des Studiengangs ist auch insgesamt eine bessere Auslastung des Fachhochschulstudiengangs zu erwarten. Am Standort Senftenberg stehen dann freie räumliche Kapazitäten zur Verfügung, die für die weitere Profilierung der Hochschule Lausitz auf dem Gebiet der Life Sciences tatsächlich genutzt werden können. Deswegen hält das Land gemeinsam mit der Hochschule Lausitz an dem Umzug des erfolgreichen Studiengangs Betriebswirtschaftslehre an den Standort Cottbus fest. Der Umzug ist für 2010, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Gebäude 9 auf dem Campus Sachsendorf, geplant. - So weit der aktuelle Stand.
Vielen Dank. Nachfragen sehe ich nicht. - Wir kommen zu Frage 60 (Pläne zur Neuregelung der GEZ-Gebühr), die mit Frage 47 getauscht wird. Frau Abgeordnete Meier, bitte.