Die immer wieder geforderte 115 m lange Variante für die neue Nordkammer wurde seitens der Planfeststellungsbehörde verworfen, weil damit deutlich größere, vermeidbare und damit nicht nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unzulässige Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden wären. Die Kammer mit 190 m Länge ermöglicht die Schleusung von gleichzeitig zwei Europa-Schiffen ebenso wie das Schleusen eines längeren Schiffsverbandes ohne Kopplungsmanöver.
Damit verbessern sich die technologischen Bedingungen und die Leistungsfähigkeit der heute schon verkehrenden Flotte deutlich. Auch wenn die Prognosen derzeit nicht ein sprunghaftes Ansteigen sicherstellen, ist das eine Investition für die nächsten 80 Jahre. Das Schleusen eines Verbandes mit einer Länge größer als 115 m dauert heute in Kleinmachnow - das sollte man sich vielleicht auch vor Augen führen - sage und schreibe drei Stunden. Drei Stunden nach dem Motto: Zeit ist Geld! sollten wir als Fragestellung durchaus im Kopf behalten.
Übrigens: Der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 07.11.2001 - der heute auch schon zur Debatte stand - stellt klar, dass ein Ausbau des Teltowkanals über die Wasserstraßenklasse IV hinaus gegenwärtig nicht vorgesehen ist. Das heißt, dass die Planungsgrundlage für den Teltowkanal die heute bereits zugelassenen Verbände von 147 m Länge oder Einzelfahrzeuge von 85 m Länge bilden.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich übrigens die Rechtfertigung eines planfeststellungspflichtigen Ausbauvorhabens aus dem vernünftigerweise Gebotenen. Diese Voraussetzungen liegen bei der Baumaßnahme für den Neubau der Schleuse Kleinmachnow aufgrund des schlechten Bauzustandes, der Verbesserung für die heute schon verkehrenden Schiffe und der Offenhaltung einer Option für eine Steigerung des Verkehrsaufkommens oder der Nutzung durch heute schon auf anderen Wasserstraßen fahrenden Schiffseinheiten vor.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde trotzdem aufgrund der geäußerten Bedenken aus dem politischen Raum durch die Landesregierung beim Bund mehrfach hinterfragt. Im September 2004 wurde der Landesregierung zum Beispiel der Vorschlag unterbreitet - und auch hier wurden die Vertreter, die das getan haben, schon namentlich genannt -, die Nordkammer nur auf 115 m Länge auszubauen. Nach Prüfung durch den Bund konnten jedoch nur negative Wirkungen dieser Variante festgestellt werden. Wesentliche Aspekte dabei waren die folgenden drei: Es kommt zu einem zusätzlichen Neubau von Koppelstellen im unteren und oberen Vorhabenbereich, der mit erheblichen Uferabgrabungen im gewidmeten FFH-Gebiet und im sensiblen Uferbereich der Hakeburg verbunden wäre. Es kommt
zu keiner Kosteneinsparung und ergibt eine zeit- und kostenaufwendige Technologie für die Verbandsschifffahrt, die mit einer Länge von mehr als 115 m ausgestattet ist. Im Ergebnis wurden somit die Eckdaten des Planfeststellungsbeschlusses bestätigt. Das Ziel einer ökologischen Eingriffsminimierung kann demnach nur mit der 190 m langen Schleuse erreicht werden, in der längere Schiffsverbände ohne zusätzliche Kopplungsstellen in den Vorhafen geschleust werden können.
Die Schleusenstatistik zeigt, dass die Verkehrsnachfrage größer dimensionierter Schiffseinheiten und damit die Erteilung schifffahrtspolizeilicher Einzelgenehmigungen für den Verkehr übergroßer Wasserfahrzeuge auf dem Teltowkanal erheblich zunimmt. Zugleich stieg in den letzten Jahren das Verkehrsaufkommen erheblich, nämlich auf rund 1 Million Tonnen pro Jahr, mit wachsender Tendenz. Die Schleuse kann also durchaus von Schiffseinheiten größer als 115 m Länge erreicht werden. Insofern ist für uns nicht erkennbar, warum die 190 m lange Schleuse betriebswirtschaftlich sinnlos sein sollte. Das Binnenschifffahrtsgewerbe zum Beispiel bewertet dies ganz anders und fordert, keine Zeit verstreichen zu lassen, um dieses Vorhaben nicht weiter infrage zu stellen. Die Forderung nach einer nochmaligen dringenden Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses erscheint daher nicht zielführend. Aufgrund der Umweltaspekte würde der Einsatz außerdem zusätzliche Steuergelder erfordern und bereits zitierte Ergebnisse nicht verändern. Ein erheblicher Teil der Binnenschifffahrtstransporte, die durch die Schleuse Kleinmachnow fahren, haben zum Beispiel die Tankanlage im Teltowkanal in Berlin, das Biomassekraftwerk in Berlin-Rudow, das Zementwerk in Berlin-Rummelsburg, den hier schon erwähnten Hafen in Königs Wusterhausen, die Umschlagbetriebe in Fürstenwalde und in Rüdersdorf als Quelle bzw. Ziel. Für diese Verkehre ist die Schleuse Kleinmachnow ein Nadelöhr, weil alle anderen Schleusen Richtung Westen bereits eine Länge von 190 m aufweisen bzw. gegenwärtig dementsprechend ausgebaut werden, wie beispielsweise die Schleuse Wusterwitz.
Die Binnenschifffahrt ist ein historisch gewachsener Verkehrsträger mit einem nicht unerheblichen Potenzial an Arbeitsplätzen und Wertschöpfung. Wenn die Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger bei der Realisierung der Güterverkehre effektiv und damit auf dem Transportweg konkurrenzfähig mitwirken soll, müssen wie bei anderen Verkehrsträgern leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturwege geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie dazu auffordern, die hier ausgeführten Informationen sowohl meines Vorredners Herrn Genilke als auch der anderen, auf den Ausbau der Schleuse von Kleinmachnow zielend, zu bedenken, wenn es um die Diskussion im Ausschuss geht.
Wir sollten zügig Einigkeit erlangen, um nicht die Frage aufkommen zu lassen, ob der Ausbau und damit die Sanierung der Schleuse in Kleinmachnow infrage gestellt ist. Es wäre ein fatales Zeichen nach außen, wenn wir diesen Eindruck heute hier vermitteln würden. Ich bitte Sie, mit dieser Zielrichtung in den Ausschuss zu gehen und dieses Thema dort abschließend zu beraten. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin hat Ihnen einen Redebonus von rund drei Minuten eröffnet. Überlegen Sie inzwischen, ob Sie ihn in Anspruch nehmen wollen. Jetzt erhält noch einmal die FDP-Fraktion das Wort. Der Abgeordnete Goetz spricht.
Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Im Jahr 1990 wuchs zusammen, was zusammengehört. Das sagte ein sehr kluger Mann. Es war Willy Brandt; wir alle wissen das. Das besonders Gute an dieser Aussage ist, dass sie deutlich macht, dass nicht einfach nur etwas zusammengefügt wurde, sondern dass über viele Jahre ein Prozess abläuft, seit 1990, der noch immer andauert.
Zu den Defiziten, die des Zusammenwachsens bedürfen, gehören auch deutliche Defizite im Infrastrukturbereich, aber auch im Verkehrsbereich, auch in der Wasserstraßenertüchtigung. Aus diesem Grunde wurde damals das Wasserstraßenprojekt Deutsche Einheit 17 aufgelegt, das einzige übrigens im Wasserstraßenbau, alle anderen betrafen Verkehr, Schiene, Luft, um auch dort Infrastrukturangleichung zwischen Ost und West in Deutschland zu erreichen. Das geschah damals unter einer schwarz-gelben Bundesregierung. Die Planfeststellung erfolgte dann unter einer rot-grünen Bundesregierung. Dann gab es eine schwarz-rote, die das weiterverfolgt hat. Inzwischen ist man wieder bei Schwarz-Gelb angekommen. Also Regierungen in vielen verschiedenen Varianten haben sich mit diesem Thema befasst und das Projekt fortgeführt.
Bei allem, was gewesen ist, gab es immer auch Zweifel an diesem Projekt, was Frachtmengen angeht, was Erforderlichkeit angeht. Richtig ist auch - das ist heute gesagt worden -, dass das ursprüngliche Vorhaben einer großen, gewaltigen Wasserstraße von Magdeburg über Berlin, eigentlich bis zur Oder, heruntergezont worden ist auf die Wasserstraßenklasse IV, sodass die ganz großen Schiffe, die ursprünglich fahren sollten, dort gar nicht fahren können. Wir befinden uns jetzt bei einem Ausbau auf 190 m im Grunde in folgender Situation: Wir bauen eine Werkhalle, um ein Moped hineinzustellen.
Natürlich wird, wenn ausgebaut wird, auch Geld gebraucht, und man kann die Sorge haben, dass möglicherweise, wenn sich der Ausbau verzögert oder etwas anders gemacht wird, Geld für das Land Brandenburg verlorengeht. Auch das ist richtig. Wir gehen davon aus, dass eine kleinere Schleuse vom Grundsatz her zunächst weniger Geld kostet. Wir schätzen, es würden etwa 15 Millionen Euro sein, sodass man eben statt 40 oder 42 dann irgendwo bei 27, 28 oder 29 Millionen Euro wäre. Insofern könnte man schon Steuergelder sparen, wenn man eine kleinere Schleuse baute.
Nicht richtig ist, dass dann in jedem Falle andere, größere Entkopplungsstellen gebraucht würden, die zusätzliche Kosten verursachten, sodass sich keine Einsparungen ergäben. Wer die Situation kennt, weiß, dass im Oberwasser der Kleinmachnower See liegt. Dort könnte entkoppelt werden, ohne auch nur irgendwo anzulegen. Im Unterwasser haben wir im Norden das FFH-Gebiet; das war angesprochen worden. Ursprünglich hieß
es, dass Verkehre nicht kreuzen dürfen. Jetzt ist aber klar, dass Verkehre auf die Südseite kreuzen müssen. Auch das geht, es wäre machbar, auch in dieser Variante.
Bezüglich des Schleusenausbaus hat es viele Veranstaltungen gegeben. Vertreter verschiedener Parteien haben daran teilgenommen. Vor zwei Wochen war Herr Bernig da und hat sich gegen den großen Ausbau auf 190 m ausgesprochen. Auch Herr Kosanke hat sich in diesem Sinne geäußert. Frau Wicklein und Frau Behm, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, waren da. Ich war auch da. Über sehr viele Fraktionen hinweg wurde gesagt: Diesen großen Ausbau auf 190 m brauchen wir nicht. Das ist auch Inhalt unseres Antrages. Natürlich brauchen wir Verkehr, auch den auf der Wasserstraße. In unserem Antrag legen wir nicht fest, wie groß die Schleuse werden soll. Wir sagen nur: Die 190 m brauchen wir derzeit nicht. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner, der mir nach allem, was ich vonseiten der Fraktionen und an Statements vor Ort gehört habe, als mehrheitsfähig erscheint.
Ich höre nun, dass in die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wir als Fraktion der FDP sind dagegen. Ich weiß nicht, wie weit Sie mit den gegenwärtigen Verhältnissen vertraut sind. Derzeit läuft die Ausschreibung des Bauvorhabens. Diese Ausschreibung soll im Februar abgeschlossen werden. Wenn im Februar die Ausschreibung abgeschlossen wird, heißt das, dass Ende Februar bereits Vergaben erfolgen könnten. Sie können sich vorstellen, wie schwierig es wird, nach erfolgten Vergaben noch etwas zu ändern. Deswegen ist jetzt der Punkt erreicht, an dem man eingreifen muss. Wir müssen uns jetzt klar positionieren. Wir können das Thema nicht bis Januar, Februar oder März schieben. Dann ist es erledigt. Das war es dann, was den kleineren Schleusenausbau angeht. Insofern bitte ich Sie herzlich, darüber nachzudenken, was zumutbar ist.
Ich bin aus Teltow. Ich kenne die Gegend sehr gut. Dort sind riesengroße Buchen, die gefällt werden müssten. Wenn man von typisch märkischen Bäumen spricht, dann sind das nicht die Kiefern, sondern die Buchen. Die Buchen, die dort stehen, waren schon groß, als ich noch klein war. Ich würde mir wünschen, dass sie stehenbleiben. Auch das liegt in der Hand dieses Hauses. Da kann man wirklich etwas tun, wenn man es denn will.
- Natürlich ist der Bund zuständig. Danke, dass Sie es ansprechen; das wäre mein nächster Punkt gewesen. Aber alles, was der Bund entscheidet, erfolgt mit Zustimmung, mit Anhörung dieses Landes und damit auch des Landtags. Selbstverständlich sind wir als FDP-Fraktion gerne bereit, an unsere Parteifreunde im Bund heranzutreten. Aber wir bitten Sie darum, uns für dieses Herangehen den Rücken zu stärken. Es gehört dazu, dass ein klares Signal aus Brandenburg kommt, um beim Bund entsprechend auftreten zu können.
Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich, da nicht das Land, sondern eine Bundesbehörde Bauherr ist, an die Bundesregierung wenden werden, um die Ausschreibung anzuhalten?
Wir wenden uns an unsere Bundestagsfraktion. Das ist unser direkter Partner auf der nächsthöheren Ebene. Das tun wir sehr gern. Aber wir brauchen den Rückhalt des Landtags, um das gut vertreten zu können. Insofern greifen wir dort ein, aber es muss auch eine entsprechende Mehrheit aus dem Landtag heraus kommen. Wenn hier gesagt wird, das interessiert uns alles nicht, wir verweisen das Thema in die Ausschüsse und machen es damit im Grunde tot, weil es im März keine Rolle mehr spielen wird, dann brauchen wir uns auch keine großen Hoffnungen mehr machen, dort etwas bewegen zu können. Wir brauchen die Unterstützung des Landtags. Da fraktionsübergreifend alle gesagt haben, auch an der Schleuse vor den Kleinmachnowern, dass sie das genauso sehen und das ändern wollen, erwarte ich, dass man sich auch heute, wenige Tage später an das Gesagte erinnert und sich entsprechend verhält.
Wenn das so ist, kommen wir eben nicht zur Verweisung, sondern zur Ablehnung des Ausbaus auf 190 m, was immer neue Planfeststellung heißen soll. Das ist so nicht richtig. Wenn ich eine Planfeststellung über eine Straße mit vier Spuren habe, kann ich im Rahmen der gleichen Planfeststellung auch eine zweispurige Straße bauen. Unterhalb der Planungen zu bleiben ist möglich, darüber hinauszugehen, ist nicht möglich. Das einzige Argument, das bleibt, sind die Kopplungstellen, und dazu habe ich vorhin schon etwas gesagt.
Ich bitte heute um Zustimmung zum Antrag zunächst der FDPFraktion, dann der Grünen, und ich bitte nicht zu überweisen, weil bei Überweisung im Verlauf der folgenden Monate das Thema aufgrund des gegenwärtig laufenden Ausschreibungsverfahrens erledigt wäre.
Meine Damen und Herren, ich frage die Fraktionen, ob sie die zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen wollen. Gibt es Bedarf bei der CDU-Fraktion? - Es wird mir kein Bedarf angezeigt. Gibt es Bedarf bei der SPD-Fraktion? - Es wird ebenfalls kein Bedarf angezeigt. Gibt es bei der Linksfraktion Bedarf? Es gibt Bedarf.
Sehr geehrter Herr Kollege Goetz, ich habe es vorhin schon einmal gesagt: Ich halte eine sofortige Abstimmung für kontraproduktiv, weil es nicht möglich ist, mit den Betroffenen noch einmal in den Diskurs zu gehen und Argumente auszutauschen.
Des Weiteren bitte ich Sie Selbstbewusstsein und Stärke zu zeigen, und gegenüber Ihrer Bundestagsfraktion ein Anliegen zu vertreten. Ich glaube nicht, dass Herr Westerwelle die Unterstützung der Linken wünscht.
- Darüber eröffnen wir jetzt keine Debatte. Ich frage aber die Fraktion GRÜNE/B90, ob Redebedarf besteht. - Danke.
Mir liegen jeweils ein Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion sowie die Bitte vor, beide Anträge an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft zu überweisen, sowie ein Antrag der Fraktion GRÜNE/B90, sich diesem Ansinnen anzuschließen. Nach dem Redebeitrag von Herrn Goetz lasse ich über beide Anträge einzeln abstimmen.
Wer der Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/105 an den genannten Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit einer Enthaltung sowie einigen Gegenstimmen überwiesen.
Das Gleiche frage ich in Bezug auf den Antrag der Fraktion GRÜNE/B90 in der Drucksache 5/138. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ebenfalls bei einer Enthaltung mit einigen Gegenstimmen so beschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Einrichtung der Leistungs- und Begabungsklassen war ein wesentlicher Impuls der CDU für die positivere Entwicklung der Bildungspolitik im Land Brandenburg. Der Unterricht in den Leistungsprofilklassen - so hießen sie damals noch - wurde erstmalig zum Schuljahresbeginn 2001/2002 im Status eines Schulversuchs aufgenommen. Dabei stand die Förderung von leistungsstarken Kindern und Jugendlichen durch eine entsprechende eigene Profilbildung im Mittelpunkt.
Im Jahre 2005 wurde dieser Versuch als erfolgreich bewertet, und die Leistungs- und Begabungsklassen wurden an 35 Schulen im Land Brandenburg eingeführt. Seither können die Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 in den Leistungs- und Begabungsklassen in vier Jahren Grundschule und in acht Jahren Gymna
sium das Abitur erwerben. Dabei sind sprachliche, musischkünstlerische, gesellschaftswissenschaftliche oder mathematischnaturwissenschaftlich-technische Profile möglich; diese sind auch miteinander kombinierbar.
Die Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der ersten Fremdsprache bzw. dem Sachunterricht nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der Grundschule melden die Eltern ihr Kind an der gewünschten Schule mit einer Leistungs- und Begabungsklasse. Dort wird die Eignung durch den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf Grundlage einer Empfehlung der Grundschule, eines Tests sowie eines Eignungsgesprächs festgestellt. - Soweit zu den Rahmenbedingungen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Zahl der Bewerbungen für diese Klassen die Zahl der angebotenen Plätze weit überschreitet.