Protocol of the Session on February 23, 2012

Man muss auch darüber sprechen, dass Fahrzeuge, die ihre Betriebsgenehmigung 2017/2018 verlieren, weiter im Einsatz bleiben können. Das ist auch deshalb sinnvoll, damit eine Fahrzeugreserve vorhanden ist. Wir müssen vorbereitet sein auf die eine oder andere Situation, die man 2012 noch nicht voraussehen kann.

Ich hoffe, dass der Berliner Senat genau das tut, was Sie beschrieben haben, nämlich im März diesen Beschluss fasst. Das Land Brandenburg ist in der Arbeitsgruppe immer vertreten. Ich hätte mir schon vor zwei Jahren gut vorstellen können, zu einem solchen Ergebnis - Teilnetzausschreibung - zu kommen. Aber es ist nun einmal so, wie es ist. Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, dass das wichtige Verkehrssystem S-Bahn weiterhin - auch nach 2017 - zuverlässig auch den Brandenburgern zur Verfügung steht. - Herzlichen Dank.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Das ist gut zu wissen!)

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Nonnemacher stellt Frage 879 (Abschiebungen von syrischen Flüchtlingen nach der Dublin-II- Verordnung). Bitte, Frau Nonnemacher.

Innenminister Dr. Woidke hat einen Abschiebestopp für ausreisepflichtige Flüchtlinge aus Syrien verhängt. Die dazu herausgegebene Pressemitteilung des Innenministeriums erweckt den Eindruck, nur Menschen seien betroffen, die direkt nach Syrien abgeschoben würden.

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 21. Dezember 2011 hinsichtlich der Abschiebung von Flüchtlingen nach der DublinII-Verordnung in das Ursprungsland ihrer Einreise in die EU, dass derartige Rücksendungen auch nicht dazu führen dürfen, dass Flüchtlinge in Länder verbracht werden, in denen die Grundrechte der Flüchtlinge nicht ausreichend beachtet werden.

Da dies in der EU beispielsweise in Ländern wie Griechenland und Italien problematisch sein könnte, frage ich die Landesregierung: Beinhaltet der vom Innenministerium bezüglich der syrischen Flüchtlinge verhängte Abschiebestopp auch die Aussetzung von Abschiebungen nach dem Dublin-II-Abkommen bzw. beabsichtigt das Land Brandenburg, traumatisierte Flüchtlinge in Länder abzuschieben, in denen ihnen weitere Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit drohen?

Innenminister Woidke antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, der vom Minis

terium des Innern am 15. Februar angeordnete Abschiebungsstopp kann sich aus Rechtsgründen nur auf Abschiebungen beziehen, für die die hiesigen Ausländerbehörden zuständig sind. Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung in andere EUStaaten fallen aber in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu entscheiden hat, ob und wenn ja, wann eine Überstellung stattzufinden hat. Die Ausländerbehörden haben diese Entscheidungen des Bundesamtes zu vollziehen, ohne dabei einen eigenen Spielraum in der Entscheidung zu haben.

Vielen Dank. - Damit sind wir schon bei der Frage 880 (Hafen in Mühlberg), die die Abgeordnete Hackenschmidt stellt.

Der Hafen in Mühlberg ist laut Aussage der IPG fertig. Die Investitionen als landesweit bedeutsame Maßnahme beinhalteten den Ausbau der vorhandenen Kaiflächen für den Umschlag von Schwer-, Groß- und Massengütern. Die Erschließung des Hafengebietes umfasst ein Areal von ca. 10 ha und die Objektplanung und Baudurchführung von Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen und technischen Ausrüstungen.

Der begrenzte Finanzrahmen von 2,4 Millionen Euro brutto und der sehr enge Umsetzungszeitraum nach KP II bis Ende 2011 verlangten einen über das normale Maß hinausgehenden Projektsteuerungsaufwand. Einer land- und wasserseitigen Nutzung seit 1. Januar 2012 steht also nichts mehr im Wege.

„Die Stadt Mühlberg/Elbe ist mit Unterstützung des RWK Westlausitz erheblich in Vorleistung gegangen. Nun ist es an der Wirtschaft, dieses Angebot zu nutzen und die Binnenschifffahrt auf der Elbe als umweltfreundlichen Verkehrsträger wiederzuentdecken.“

So der Projekt- und Bereichsleiter IPG mbH.

Ich frage dazu die Landesregierung: Wie wird sie die wirtschaftliche Einbindung in der Lausitzregion unterstützen?

Wirtschaftsminister Christoffers wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist sich der Tatsache sehr bewusst, dass die Lausitz jenseits des Berliner Raumes die industriepolitische Region im Land Brandenburg ist. Ich glaube, wir haben bereits in der Diskussion am 01.09. letzten Jahres deutlich gemacht, in welchem Umfang die Landesregierung den sich richtigerweise entwickelnden Strukturwandel in der Lausitz weiter unterstützt. Lassen Sie mich deswegen das Fazit vom 01.09.2011 noch einmal zusammenfassen: Die Lausitz ist und bleibt auch Industrieregion, und die Differenzierung ist fortgeschritten und wird durch uns weiter begleitet.

Ich nenne nur einige Beispiele: Das sind der Technologie- und Industriepark in Cottbus, der Industriepark in Schwarze Pumpe oder aber auch das Lausitzer Seenland oder die GRW Regio

nalbudgets von Spremberg, Cottbus und Westlausitz, die genau der wirtschaftlichen Einbindung der Gesamtentwicklung in der Lausitz dienen.

Meine Damen und Herren, wir haben eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Industrieregion Lausitz diesen Strukturprozess tatsächlich positiv begleiten kann. Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage die Gelegenheit nutzen, auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, den auch die Wirtschaftsinitiative Lausitz als eine Strukturkomponente benannt hat. Dort ging es unter anderem um die Frage einer abgestimmten Tourismuskonzeption mit Sachsen. Ich will an dieser Stelle einmal Folgendes zur Kenntnis geben: Es gibt seit Jahren eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen zur Entwicklung der Lausitzer Seenlandschaft. Bis vor zweieinhalb Jahren wurde sie direkt mit den beiden Wirtschaftsministerien abgestimmt und von ihnen gesteuert, und seit zweieinhalb Jahren ist sie in die Verantwortung der Tourismusvereine übergeben worden. Wir finanzieren seit 2009 ein Kontaktbüro, und wir werden am 2. April 2012 auf Wunsch der Region mit Sachsen einen gemeinsamen Tourismusverband Lausitz gründen, der die Verantwortung für die Entwicklung der Lausitzer Seenlandschaft übernehmen möchte.

Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass wir uns der grenzüberschreitenden Wirkung von Strukturentwicklungen in der Lausitz mehr als bewusst sind. Insofern kann ich dem Zitat, das Frau Hackenschmidt gebracht hat, nur zustimmen. Die Landesregierung unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung in der Lausitz. Ich hoffe sehr, dass es gelingt, neben touristischen und weiteren Potenzialen die Elbe auch für die Logistik wiederzuentdecken. Die Voraussetzungen sind gegeben, nicht nur, was den Hafen betrifft, sondern auch, was die straßenseitige Infrastruktur angeht. Insofern gehe ich davon aus, dass die Entwicklung des Hafens in Mühlberg zeigt, dass der Ansatz der Entwicklung der Regionalen Wachstumskerne richtig und notwendig gewesen ist; denn nur im Zusammenhang mit der Ausprägung der Regionalen Wachstumskerne konnte der Hafen so schnell umgesetzt und gebaut werden. Ich bin mir sicher, dass er in Verbindung mit anderen Entwicklungen die industrielle und strukturpolitische Komponente in der Lausitz weiter ausprägen wird.

Frau Hackenschmidt hat Nachfragen.

Danke, Herr Minister, für die Antwort. Ich denke, es sollte vielleicht doch einen wichtigen und medienwirksamen Termin geben, zu dem man die Wirtschaftsakteure einlädt, um dieses Potenzial deutlich zu machen. Gibt es so etwas in der Planung des ich sage mal - nächsten Vierteljahres?

Frau Abgeordnete, die Vertreter der Landesregierung sind sehr oft in der Lausitz. Sie sind, nebenbei bemerkt, nicht nur dort, sondern auch in allen anderen Teilregionen des Landes Brandenburg. Wenn die regionalen Akteure vor Ort so etwas wünschen, werden wir diesem Wunsch natürlich nachkommen.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 881 (Maisanbau und gute fachliche Praxis), die der Abgeordnete Luthardt stellt.

Als Folge der Nutzung für Biogas ist die Anbaufläche für Mais in den letzten Jahren stark angestiegen. In Nordbrandenburg gibt es Bürgerinitiativen, die negative Einflüsse auf das Landschaftsbild, vor allen Dingen aber auch auf die Schutzgüter Wasser und Boden befürchten. Aufgrund der Erosionsgefahr und der Anwendung von Pestiziden stößt vor allen Dingen mehrjähriger, ununterbrochener Maisanbau auf derselben Fläche auf Bedenken. Das war in Brandenburg im Jahr 2011 auf 39 000 ha der Fall, und auf 11 000 ha gab es einen sechsjährigen Anbau ohne Fruchtfolge.

Ich frage die Landesregierung: Ist der Anbau von Mais auf derselben Fläche ohne Fruchtwechsel in mehreren Jahren hintereinander mit den in Brandenburg geltenden Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft zu vereinbaren?

Ja oder nein, Herr Minister Vogelsänger?

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gute fachliche Praxis - diese Richtlinie geht auf einen gemeinsamen Erlass vom 29.11.1996 von Landwirtschaftsminister Edwin Zimmermann und Umweltminister Matthias Platzeck zurück. Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern; er hat sich bewährt.

Der Fruchtartenanteil von Mais bewegt sich in einer Schwankungsbreite von ca. 10 bis 17 % der Ackerfläche des Landes Brandenburg. Die Anbauzahlen sind aber regional sehr verschieden. Insofern gibt es schon auch entsprechende Schwankungen nach oben. Dies hängt mit den betriebswirtschaftlichen und witterungsbedingten Aspekten sowie dem Energiepflanzenanbau zusammen. Wir haben eben den Vorrang der erneuerbaren Energie, wir haben diesen Anreiz durch das EEG.

Ich möchte noch einmal auf die gestrige Debatte eingehen. Wir hatten eine sehr angeregte Debatte zur Frage Landwirtschaft und Flächenverbrauch. Ich möchte das hier wiederholen, es war ja auch Teil Ihrer Ausführungen: Dem Ziel der Bundesregierung, entsprechende landwirtschaftliche Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen und anderweitig vorzuhalten, kann ich nicht folgen; denn jeder Hektar, der aus der Bewirtschaftung genommen wird, sorgt für mehr Flächenkonkurrenz und für die Gefahr, dass der prozentuale Anteil des Maisanbaus eher noch erhöht wird.

Da Mais in der Fruchtfolge eine mit sich selbst verträglich Kulturart ist, sieht die Landesregierung bei Einhaltung der Prämissen nach der entsprechenden guten fachlichen Praxis auch die Möglichkeit, dass dies entsprechend mehrjährig erfolgt. Nährstoffversorgung, Bodenhumushaltung und Zwischenfruchtanbau müssen sichergestellt werden. Das wird kontrolliert. Diesbezüglich brauchen wir auch die Unterstützung der Landwirt

schaftsämter. Es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Monokultur über Jahre hinweg wird, wie Sie es ebenfalls dargestellt haben.

Auch in der neuen EU-Förderperiode wird dies thematisiert werden. Es gibt den Vorschlag, die Flächenförderung 2014 bis 2020 noch stärker an die Regelung der Fruchtfolge zu binden. Nichtsdestotrotz gelten weiterhin die Vorschriften nach § 17 Bodenschutzgesetz und § 5 Bundesnaturschutzgesetz; sie sind einzuhalten. - Vielen Dank

Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 882 (Einsatz von Hun- dertschaften an der Grenze zu Polen), die der Abgeordnete Lakenmacher stellt.

Seit Januar 2012 sind drei von vier Hundertschaften der Brandenburger Polizei zur Bekämpfung der explodierenden Kriminalität in den Grenzregionen Ostbrandenburgs im Einsatz. Hundertschaften werden originär und bestimmungsgemäß zur Bewältigung von Großlagen wie Großeinsätze bei Fußballspielen oder Demonstrationen bzw. zur Unterstützung anderer Bundesländer in derartigen Einsatzlagen eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung: Wie wirkt sich diese Bindung von drei Vierteln des gesamten Bereitschaftspolizeikontingents der Brandenburger Hundertschaften auf die Bewältigung der diesen Einsatzkräften obliegenden Aufgaben aus, die bereits vor dieser langen Verwendung in den Grenzregionen zu erfüllen waren?

Diese Frage ist an den Innenminister gerichtet. Bitte, Herr Woidke.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lakenmacher, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie als Polizeibeamter wissen, dass die Polizei ihre Kräfte und Kapazitäten grundsätzlich nach Prioritäten operativ ausrichtet. Ich sage Ihnen gern noch einmal - das haben wir am 25. Januar in diesem Hohen Haus im Rahmen der Aktuellen Stunde sehr intensiv behandelt -: Die Bekämpfung der Grenzkriminalität hat derzeit ganz klare Priorität in der Polizeiarbeit des Landes Brandenburg. Die Lage ist schwierig. Die Bürger erwarten Ergebnisse, es geht um Sicherheit und nicht zuletzt auch um Vertrauen.

Ich als zuständiger Minister stelle mich dieser Verantwortung. Deshalb sind die drei Hundertschaften derzeit schwerpunktmäßig in der Grenzregion im Einsatz. Das ist richtig so, und das bringt Ergebnisse. Es entspricht auch vollkommen dem Aufgabenprofil von Hundertschaften, das sich keineswegs auf Großeinsätze wie Fußballspiele oder Demonstrationen beschränkt. Hundertschaften sind grundsätzlich operative Einsatzreserven der Polizei. Sie werden dahin geschickt - das wissen Sie -, wo sie gebraucht werden.

Das von Ihnen im Anriss zitierte mit dem Bund Anfang der 90er-Jahre geschlossene Verwaltungsabkommen über die Be

reitschaftspolizei nennt unter anderem folgende Aufgaben: erstens die Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich Gefahrenlagen, zweitens die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass und drittens die Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Um eine solche Lage aus besonderem Anlass handelt es sich bei der Grenzkriminalität. Sie hat derzeit Vorrang vor anderen Aufgaben, das ist politisch und auch von den Bürgern in den Regionen gewollt. Das Land entzieht sich dabei nicht der Pflicht zur bundesweiten Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung herausragender Einsätze im eigenen Land im Einzelfall, aber wir haben für die betreffenden Hundertschaften Prioritäten gesetzt: weg von der Unterstützung des Einzeldienstes hin zur Bewältigung der besonderen Lage Grenzkriminalität.

Konkret, Herr Abgeordneter, wirkt sich diese Konzentration der polizeilichen Kräfte in der Grenzregion so aus, dass sie für Aufgaben in den Polizeidirektionen Nord und West entsprechend weniger zur Verfügung stehen; das ist völlig klar und liegt auf der Hand. Die Direktionen wissen das und stellen sich seit Januar darauf ein.

Wir setzen derzeit alles ein, was wir haben, um die grenzüberschreitende Kriminalität zurückzudrängen. Wenn ich Ihren Antrag vom 25. Januar 2012 in diesem Hohen Haus zur Aktuellen Stunde recht in Erinnerung habe, so war dies, glaube ich, auch Ihr Anliegen.

Ich sage noch einmal: Wir fordern auch einen stärkeren Beitrag des Bundes bzw. der Bundespolizei. Ich freue mich über jede Unterstützung bei diesem sehr berechtigten Anliegen des Landes Brandenburg, auch von der CDU, dafür möchte ich noch einmal herzlich danken. Aber ich möchte Ihnen - da es im Nachgang der Aktuellen Stunde doch einige Irritationen gegeben hat - zwei Zitate vorlesen. Ich zitiere Herrn Schäuble in einem vom Bundesministerium des Innern im Jahr 2007 veröffentlichten Gespräch. Die „SUPERIllu“ hatte angefragt:

„Bisher kontrolliert die Bundespolizei an der Grenze zu Polen und Tschechien. Was wird aus den Beamten - werden sie versetzt, bekommen sie neue Aufgaben?“

Die Antwort von Herrn Schäuble aus dem Jahr 2007 ist interessant, weil sie bis heute fortgilt:

„Die Bundespolizei wird auch zukünftig mit erheblichen Kräften für die Sicherheit im deutschen Grenzraum bis zu einer Tiefe von 30 km als verlässlicher Partner der Bevölkerung präsent sein und dabei deutlich spürbarer wahrgenommen werden. [...] Fest steht: Die Bundespolizei bleibt mit erheblichen Kräften in den Grenzregionen präsent.“

Das sind unsere Kenntnisse zur Situation aus dem Bundesinnenministerium. Wenn der Bundesinnenminister andere Vorhaben im Blick hat, dann möge er das bitte auf der nächsten Innenministerkonferenz vortragen. Ich glaube, die anderen Bundesländer - ich habe eben mit dem Kollegen Caffier gesprochen - werden dies ebenso kritisch sehen wie wir. Die Bundespolizei muss uns bei der Bewältigung dieser besonderen Lage helfen. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)