Ich kann hierzu nur sagen: Wehret den Anfängen! Wenn die Unternehmen es sich womöglich besonders leicht machen, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere aus den Ostblockländern, hierher zu holen, und denken, sie werden sich schon nicht wehren, wenn sie wieder in Ungarn oder Tschechien sind, dann ist sowieso alles vorbei, und so davonkämen, wäre es tatsächlich eine Schweinerei. Deshalb ist es, wie gesagt, gut, dass die Gewerkschaften in diesem Fall helfen.
Das andere ist: Natürlich ist auch die Flughafengesellschaft da ist sie schon dabei - aufgefordert zu prüfen, inwieweit solche Geschichten vergaberechtlich zu beanstanden sind.
Nach unserem neuen Brandenburgischen Vergabegesetz wäre die Sache relativ klar. Dann gälte nämlich, dass die Unzuver
lässigkeit des Auftragnehmers gegeben wäre. Er wäre damit für drei Jahre von weiteren Auftragnahmen im öffentlichen Bereich ausgeschlossen.
Das wäre, denke ich, schon einmal eine ganz herbe Strafe, abgesehen davon, dass dann noch beim Arbeitsgericht geklagt wird. Allerdings - das muss man auch sagen - gelten auch die alten Auftragsvergabestimmungen. Auch diese schließen Sanktionen in erheblichem Umfang nicht aus. Soweit ich weiß, ist der Flughafen dabei, das zu prüfen, und wird dann entsprechende gerichtliche Schritte einleiten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zu den regulären Anfragen. Die nächsten beiden Fragen befassen sich mit der Kennzeichenüberwachung/Kennzeichenfahndung. Wenn Sie einverstanden sind, lassen wir sie vom Minister zusammen beantworten. Wir beginnen mit der Frage 842 (Polizeigesetz), gestellt von der Abgeordneten Geywitz.
Laut Presseberichten soll das Gutachten, das Grundlage für die Änderung des Polizeigesetzes und die Verlängerung der Kennzeichenüberwachung war, fehlerhaft sein.
Nach Medienberichten soll die Polizei des Landes Brandenburg am 6. März 2009 vor einem Bundesligapunktspiel mittels automatisierter Kennzeichenfahndung nach 4 192 Datensätzen gefahndet haben. In dem Gutachten des Max-Planck-Instituts heißt es dazu, dass zu jedem Einsatz ein spezieller Datensatz erstellt worden ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Datensatz für den Einsatz der automatisierten Kennzeichenfahndung in diesem Fall erstellt worden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die in der angesprochenen Medienberichterstattung genannten Zahlen zur automatischen Kennzeichenerfassung aus Anlass des damaligen Fußballspiels Energie Cottbus gegen Hertha BSC am 7. März 2009 kann ich aufgrund der nochmaligen Prüfung des Sachverhalts durch die Polizei nicht bestätigen.
In dem Gutachten ist in der Tat eine Tabelle abgedruckt, in der infolge eines Übermittlungsfehlers eine unzutreffende Zahl zu finden ist. Statt der in der betreffenden Tabellenspalte des Gut
achtens ausgewiesenen und von der Presse insoweit zutreffend zitierten Zahl 4 192 hätte richtigerweise die Zahl 1 stehen müssen.
- Frau Nonnemacher, ich werde Ihnen das gleich erklären. Dann wird sich Ihre Heiterkeit wahrscheinlich in Grenzen halten.
Übermittelt wurde fälschlicherweise die Anzahl aller Fahrzeuge, die während des Fahndungszeitraums die Einsatzstelle des Kennzeichenfahndungsgerätes passiert haben, und nicht, wie die Tabellenüberschrift ausweist, die Zahl der im Fahndungssystem zum Abgleich hinterlegten Kennzeichen.
Konkret hinterlegt als Fahndungsdatei, um auf die Frage von Herrn Scharfenberg einzugehen, war beim Einsatz seinerzeit kein spezifischer Datensatz vollständiger Kennzeichen, sondern lediglich das anonyme Kennzeichenfragment B.
Die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Gutachtens sind durch diesen Sachverhalt in keiner Weise infrage gestellt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 844 (Ausbau B 169 zwischen der A 13 - [Anschlussstelle Ruhland] und Plessa), gestellt vom Abgeordneten Senftleben.
Seit einigen Jahren wird ein dreistreifiger Ausbau der Bundesstraße B 169 zwischen der Autobahnanschlussstelle Ruhland und Plessa geplant. 14,5 Kilometer lang soll der Abschnitt sein. Alles bekannt.
Ich frage die Landesregierung zum wiederholen Male: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Ausbau der Bundesstraße B 169 in diesem Bereich?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordneten aus der Lausitz! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Senftleben, ein besonderer Schwerpunkt bei dem Infrastrukturausbau der Landesregierung ist der Ausbau des 14,5 Kilometer langen Streckenabschnitts der Bundesstraße 169 zwischen der A 13 und der Anschlussstelle Ruhland und Plessa. Er wird als zweistreifiger Querschnitt mit abschnittsweisen Überholstreifen geplant. Er dient zur Beschleunigung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Die Maßnahme ist in zwei Planungsabschnitte unterteilt. Für den ersten Abschnitt von der A 13 bis Lauchhammer-Süd liegt der technische Vorentwurf vor. Zurzeit erfolgt die verwaltungsinterne Prüf- und Genehmigungsphase. Nach Abstimmung mit
Für den zweiten Abschnitt von Lauchhammer-Süd bis Plessa werden derzeit die Entwurfsunterlagen erstellt. Auch hierbei wird nach der Prüf- und Genehmigungsphase ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts erforderlich.
Der Bau erfolgt abschnittsweise in Abhängigkeit von der Erlangung des Baurechts und der notwendigen Mittelfreigabe durch den Bund. Dazu eine grundsätzliche Bemerkung:
Wir haben ein sehr gutes Jahr 2011 hinter uns. Wir hatten nicht nur einen milden Winter, sondern mir ist es auch gelungen, dass wir mit Unterhaltungsmaßnahmen 303 Millionen Euro für Bundesfernstraßen einsetzen können. Das ist eine große Leistung des Landesbetriebs Straße und der Baufirmen. Ich bin aber auch dem Bund dankbar. Wir haben rund 10 Millionen Euro mehr in Brandenburg umgesetzt, als ursprünglich geplant war.
Für das Jahr 2012 steht die erste Zahl im Raum. Es gibt allerdings noch Abstimmungsbedarf mit dem Bund. Das sind 254 Millionen Euro.
Deshalb, Herr Abgeordneter, bin ich sehr dankbar für die Anfrage. Ich weiß Sie an meiner Seite beim Kampf um weitere Mittel vom Bundesverkehrsministerium.
Ich habe drei Nachfragen. Frage 1: Können Sie etwas konkretere Zeitangaben machen, weil das immer wieder eine Diskussion vor Ort ist?
Zweite Frage: Sie haben vor Ort - das wissen Sie persönlich aus vielen Besuchen - Unternehmen wie BASF, wie VESTAS, wie TAKRAF, die auf gute Verkehrswege angewiesen sind, die aber im Vorfeld in die Planungen einbezogen werden müssen. Die Frage ist, wie es aus Ihrer Sicht weiterhin mit der Einbeziehung aussieht.
Die dritte Frage bezieht sich auf die Kommunen. Auch diese haben ein Interesse, einbezogen zu werden, was auch erfolgt. Allerdings liegt der Schwerpunkt nicht nur auf der Zeit nach dem Bau, sondern auch auf der Zeit während des Baus; denn die Bundesstraße ist an der Stelle ein Nadelöhr, und es soll nicht dazu kommen, dass das Nadelöhr während des Baus in die Kommunen verlegt wird.
Herr Abgeordneter, Sie haben einiges eigentlich schon selbst beantwortet. Die Kommunen, die Unternehmen werden selbstverständlich einbezogen. Ich habe deutlich gemacht, dass die Bundesstraße 169 besondere Priorität hat. Das hat auch zur Diskussion bezüglich der Bundesstraße 87 geführt; das ist völlig klar.
Ich habe weiterhin ein großes Interesse daran, mit der kommunalen Seite sehr eng zusammenzuarbeiten. Bei einem Planfeststellungsverfahren gilt es alles zu tun, entsprechende Klageverfahren abzuwenden. Genau deshalb werde ich an der Stelle keinen konkreten Zeitpunkt nennen.
Das hängt eben auch damit zusammen, ob es mir in Zukunft gelingt, wie im Jahr 2012 wiederum Planungsmittel in Höhe von 28 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Wir haben noch eine Diskussion zu den Jahren 2013/2014. Ich erwarte durchaus, dass mein Haus einen entsprechenden Einsparbeitrag zu leisten hat. Aber das wird sicherlich noch breitere Diskussionen nach sich ziehen.
Ich muss eines noch einmal ganz deutlich sagen. Diese 254 Millionen Euro sind der erste Verhandlungsstand. Es ist der geringste Betrag, der seit Jahren angesetzt wurde. Deshalb ist es wichtig, dass ich deutlich mache: Es ist unser gemeinsames Interesse, dass die Planungen für solche Projekte voranschreiten und dass wir dann auch in der Lage sind, die Bundesmittel abzurufen. Das wird hier mit Sicherheit nicht im Jahr 2012 sein. So ein Planungsverfahren dauert länger. So ist es nun einmal. Aber ich hoffe, dass wir gemeinsam mit der Kommune - ich sehe da große gemeinsame Interessen - zumindest Klageverfahren und weitere Verzögerungen vermeiden können.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 845 (Einstufung des Abi- turs im Deutschen Qualifikationsrahmen [DQR]), gestellt vom Abgeordneten Büttner.
Gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. April 2008 ist der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) auf den Weg gebracht worden, der durch nationale Qualifikationsrahmen unterlegt werden soll. In Deutschland erfolgt die nationale Umsetzung im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR). Nach der Entwicklung der Struktur des DQR rückt nun die Zuordnung der einzelnen Qualifikationen in den Fokus.
Die Kultusministerkonferenz - KMK - hat sich in ihrer 335. Sitzung am 20./21.10.2011 einstimmig dafür ausgesprochen, das Abitur auf der Niveaustufe 5 des DQR einzuordnen, während dreijährige Berufsabschlüsse jedoch in der Regel auf der Stufe 4 eingestuft werden sollen. Dies stößt bei allen an der Erarbeitung des DQR Beteiligten auf große Kritik.
Vor dem Hintergrund, dass alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Hochschulzugangsberechtigung auf Stufe 4 einordnen, würde Deutschland mit der Einstufung des Abiturs auf Stufe 5 isoliert dastehen und die Verwirklichung des Europäischen Qualifikationsrahmens - EQR - blockieren.
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie die „Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Abitur“ fordert.