Daraufhin haben wir gesagt: Okay, es wird also keine Forderungen an große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern mehr geben. Verbundausbildung heißt ja, dass Unternehmen Geld dafür bekommen, dass sie ihre Lehrlinge in andere Betriebe oder zum Bildungsträger geben können, weil sie den Bildungsinhalt in ihrem eigenen Betrieb nicht zur Verfügung stellen können. Ich glaube aber, dass man bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten unterstellen kann: Klar werden die die gesamte Ausbildungspalette in ihrem Betrieb anbieten können, und sollten sie es im Einzelfall nicht tun, wird ein solcher Betrieb in der Lage sein, das bei dem Bildungsträger bzw. ei
Der andere Punkt, den wir uns überlegt haben: Wir müssen schauen, was uns ein solches Verfahren kostet, und zwar relativ unabhängig davon, wie viel Aufwand betrieben wird, also wie viele Stunden der Lehrling zum Beispiel im anderen Betrieb ist. Wir sind darauf gekommen, dass es ungefähr 600 Euro kostet, einen solchen Fall abzurechnen. Er muss bewilligt werden, er muss abgerechnet werden, er muss geprüft werden, er muss über Brüssel abgerechnet werden. Solch ein Fall kostet also 600 Euro. Das kann ein Fall sein, der 10, 20 oder 30 Jugendliche betrifft, die über viele Stunden oder Tage beim Bildungsträger oder in einer anderen Werkstatt sind.
Aber es kann eben auch sein, dass ein Tischlermeister, weil er keine Fräse besitzt, der Meinung ist, dass sein Lehrling das Fräsen in einem anderen Unternehmen lernen muss. Auch dann kostet der Fall in der Abrechnung etwa so viel Geld.
Daraufhin haben wir gesagt: Wir können nicht mehr zulassen, dass solche kleinteiligen Anträge gestellt werden. Darum haben wir eine Bagatellgrenze eingeführt: Anträge, die Fälle betreffen, deren Kosten bei unter 1 000 Euro liegen, werden von uns nicht mehr angefasst - was jetzt aber nicht heißt, dass der Tischler seinen Gesellen nicht mehr an der Fräse ausbilden lassen kann. Er muss sich eben nur bei der Handwerkskammer melden und sagen: Ich hätte jetzt jemanden, der an der Fräse ausgebildet werden muss - dann muss die Handwerkskammer diesen Tischlergesellen mit anderen Tischlergesellen zusammennehmen, und dann müssen die gemeinsam einen Antrag formulieren - da sind sie schnell über 1 000 Euro. Dann kann in der Verbundausbildung organisiert werden, dass der junge Mann das Fräsen bei einem Kollegen oder einem Bildungsträger lernt.
Die Bagatellgrenze wird Kleinunternehmen nicht daran hindern, von der Verbundausbildung Gebrauch zu machen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen ja, dass die Verbundausbildung auch für Kleinunternehmen greift. Über das Extra im Programm fördern wir im Übrigen externe Ausbildungsmanager bei den Kammern, und ich denke, das wäre eine gute Aufgabe, die sie wahrnehmen können. Das, was ich da im Lande höre - von wegen, es würde nicht mehr funktionieren -, wird am Ende des Tages, glaube ich, nicht greifen. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 805 (Grunderwerbssteu- er), die vom Abgeordneten Görke gestellt wird.
Die Koalitionsfraktionen haben vor über einem Jahr auf Vorschlag der Landesregierung die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf 5 % beschlossen, um die Einnahmesituation des Landeshaushalts und der Kommunen zu verbessern. Man hatte ja damals den Eindruck, dass der Untergang des Abendlandes drohe, als die Opposition - bestehend aus CDU und FDP in diesem Haus - argumentiert hat, diese Politik richte sich gegen Familien und die Leistungsträger im Land Brandenburg.
Deshalb frage ich die Landesregierung nach einem Jahr: Wie sind die Auswirkungen bei der Umsetzung des Gesetzes in Brandenburg, auch vor dem Hintergrund, dass im Koalitions
vertrag von Berlin zwischen Schwarz und Rot zum April 2012 die Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf 5 % erhöht wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, auch ich habe die Redebeiträge der Opposition von damals noch einmal gelesen. Ich erspare es mir, das hier zu zitieren. Das wird die Opposition selbst tun, und dann wird sie sehen, was man manchmal doch für Sachen erzählt, die bar jeglicher Basis sind.
Dieses Gesetz gilt in Brandenburg seit dem 01.01.2011. Wir waren die ersten, die auf 5 % erhöht haben. Mittlerweile haben weitere acht Länder festgelegt, dass sie auf 5 % gehen. Da sind auch ganz viele dabei, die nicht rot-rot gefärbt sind, sondern die andere Farben haben. Die sind gelb, und die sind schwarz.
Also heißt das, dass die Länder selbstverständlich gemeinsam darüber nachdenken, wie sie ihre Einnahmeposition verbessern können. Die Grunderwerbssteuer ist die einzige Steuer, bei der sie das in eigener Landeshoheit tätigen können. Es sind auf Bundesebene eben sehr viele Dinge gemacht worden - ich denke dabei an das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, will das aber alles gar nicht wiederholen -, mit denen Steuermindereinnahmen kreiert worden sind.
Für Brandenburg heißt das konkret: Wir hatten 2011 erwartet auch das kann man nachlesen -, dass wir mit der Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf 5 % 37,5 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Das hat den Vorteil, dass 20 % davon den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie sich den Ist-Zustand per 08.12.2011 - das ist die letzte aktuelle Zahl, die ich eruieren konnte - anschauen, stellen Sie fest, dass wir bei 49,2 Millionen Euro liegen. Das heißt: Wir haben unsere Erwartung um 30 % übertroffen. Es wurde aber im Vorfeld immer gesagt: Dann kaufen die nicht mehr. Wir ruinieren das Land.
Im III. Quartal 2010 gab es 46 023 Fälle und im III. Quartal 2011 47 814. Also: Auch die Anzahl der Grundstücksverkehrsgeschäfte ist gestiegen. Demzufolge kann man schlussfolgern: Das war eine kluge Entscheidung von Rot-Rot, die Einnahmebasis mit der Erhöhung der Grunderwerbssteuer zu verbessern. Es hat nicht dazu geführt, dass weniger Familien oder Firmen Grundstücke erworben haben, sondern genau das Gegenteil ist der Fall. Das heißt: Das war eine kluge Haushaltspolitik von Rot-Rot. - Danke schön.
Herr Minister, würden Sie sich in der Lage sehen, zu differenzieren, wie viel von diesen außerordentlich erfreulichen Mehreinnahmen bei den Steuern des Landes auf die reine Begeisterung für weitere Grundstücksgeschäfte zurückzuführen ist und wie viel auf die allgemeine wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung entfällt?
Es ist vollkommen gleichgültig, aus welchen Gründen Grundstücksverkehrsgeschäfte getätigt werden. Lesen Sie nach, was Sie damals selber gesagt haben. Bei Ihnen hieß es: Es wird eine Reduktion geben. Wir werden dieses Geld nicht einnehmen. Wir werden es nicht bekommen. - Ihre Negativprognosen sind alle nicht eingetreten, Herr Burkardt. Das ist sozusagen Ihr finanzpolitisches Konzept gewesen, und Sie haben sich gnadenlos geirrt.
Meine Damen und Herren, bleiben Sie ruhig. Wir wissen, dass Prognosen immer schwierig sind - insbesondere, wenn sie die Zukunft betreffen.
Wir kommen nun zu drei Fragen, die sich mit dem Oberen Rhinluch beschäftigen und die deshalb gemeinsam beantwortet werden. Das Wort erhält der Abgeordnete Dombrowski, der Gelegenheit hat, die Frage 806 (Ausweisung eines Natur- schutzgebietes im Oberen Rhinluch) zu formulieren.
Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf ca. 2 500 ha im Oberen Rhinluch ist seitens des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bereits seit längerem beabsichtigt. Die öffentliche Auslegung eines entsprechenden Verordnungsentwurfes erfolgte schon im Sommer 2010. Neben zahlreichen Landwirten brachten zudem Kommunen und der Landkreis Oberhavel ihre Bedenken gegen den ausgelegten Verordnungsentwurf zum Ausdruck. Laut Presseberichten kritisiert nun auch der Landschaftsförderverein Oberes Rhinluch das Vorgehen des Umweltministeriums mit den Landwirten und Flächennutzern. Der Landschaftsförderverein hatte sich ursprünglich sogar an der Wettbewerbsausschreibung „Idee.Natur“ mit einem Projekt zur Niedermoorregeneration beteiligt, welches aufgrund vorhandener Differenzen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft keine Förderaussichten hatte.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen sind seitens des zuständigen Fachministeriums zur Lösung des Konfliktes zwischen Landwirtschaft und Naturschutz geplant, die auch die zahlreichen Einwendungen der Landnutzer gegen den im Jahr 2010 ausgelegten Verordnungsentwurf berücksichtigen?
Die Frage 807 (Ausweisung des Oberen Rhinluchs als Natur- schutzgebiet) stellt der Abgeordnete Büttner.
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg plant, 2 764 ha des Gebietes „Oberes Rhinluch“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung als NSG tatsächlich realisiert wird, steht seit längerer Zeit aus. Grund hierfür sind unterschiedliche Bewertungen von Landnutzern und Naturschützern hinsichtlich der Folgen einer Ausweisung. Zuletzt ließ sich Frau Ministerin Tack von Mitarbeitern ihres Ministeriums bei einer Klausurtagung des Landesbauernverbandes vertreten, auf der über die Ausweisung des Oberen Rhinluchs als NSG gesprochen wurde.
Die Landnutzer fordern seit langem den Verzicht auf die Pläne des Umweltministeriums, da sie ihre Tätigkeit im Falle einer Ausweisung starken naturschutzfachlichen Restriktionen ausgesetzt sehen. Grundsätzlich bedeuten die Pläne des MUGV einen Eingriff in Privateigentum und eine seit langem anhaltende Unsicherheit der Landnutzer hinsichtlich ihrer ökonomischen Existenzgrundlage.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass sie bislang noch keine Entscheidung hinsichtlich des künftigen Status des Oberen Rhinluchs gefällt hat?
Zum gleichen Thema stellt der Abgeordnete Folgart die Frage 808 (Unterschutzstellungsverfahren NSG Oberes Rhinluch).
Die Frage schließt sich nahtlos an meine Vorredner an. Deshalb will ich es auch kurz machen. Die betroffenen Landwirte, die Bodeneigentümer und die kommunalen Verantwortlichen - unter anderem die Ortsvorsteherin aus Fehrbellin - haben deutlich gemacht, dass sie mit dem Verfahren - so, wie es bisher gelaufen ist - nicht einverstanden sind. Vorrangig wird die mangelnde Transparenz beklagt. Wie können wir dieses Thema von ministerieller Seite aus bearbeiten, sodass hier Transparenz und Glaubwürdigkeit hergestellt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Fragen, die ein großes Interesse an der Situation widerspiegeln. Der aktuelle Stand zum Oberen Rhinluch ist in der jüngsten Beratung mit dem Bauernverband dargestellt worden. Auch in der Presse gibt es dazu immer wieder Berichte. Im Parlament haben wir über diese Situation schon oft geredet.
Ich will auf ein paar Dinge eingehen, die den Verlauf dieses Verfahrens deutlich machen. Das ist schon ein altes Verfahren, es stammt von der Vorgängerregierung unter Rot-Schwarz. Meine Damen und Herren, das Obere Rhinluch beheimatet Europas größten Binnenkranichrastplatz. Es ist Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes Rhin-Havelluch und um
Das Grünland im Gebiet wird zum größten Teil seit vielen Jahren von den Betrieben extensiv genutzt. Diese Nutzung trägt zur Qualität des Gebietes bei und soll langfristig gesichert und auch unterstützt werden.
Es ist - wie bereits gesagt - ein altes Verfahren. Bereits im Februar 2009 wurden die betroffenen Landkreise Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin, die Städte Neuruppin und Kremmen sowie die Gemeinde Fehrbellin ausführlich über das Verfahren informiert.
An dieser Stelle will ich noch einmal sagen, Herr Folgart, dass ich Ihre Forderung in Bezug auf die Transparenz in diesem Verfahren nicht nachvollziehen kann. Transparenz ist zwar immer berechtigt, aber ich glaube, wir sind den Ansprüchen in Bezug auf ein sehr transparentes Verfahren im Laufe der Zeit sehr gut gerecht geworden.
Die Träger öffentlicher Belange - so auch die Bauernverbände wurden im Juni 2009 beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs erfolgte im Juli und im August 2010 - also bereits unter unserer Verantwortung.
Im Rahmen der Abwägung erfolgte eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Das ist selbstverständlich. Um die tatsächliche Betroffenheit der im Gebiet wirtschaftenden Landwirte ermitteln bzw. konkretisieren zu können, wurden die Betriebe vom Landesamt im Frühjahr 2011 zu Gesprächen eingeladen. Die Situation wurde ausführlich dargelegt.
Die Ämter für Landwirtschaft und die Kreisbauernverbände wurden im Vorfeld über den Ablauf der Gespräche und das weitere Verfahren ausführlich informiert. Wirklich alle Aspekte - oft auch sehr emotional vorgebrachte Aspekte; das ist das Problem gingen in die Abwägung ein. Es erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit den betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Landwirte und natürlich auch mit den naturschutzfachlichen Schutzmaßnahmen.
Hierzu wurde dann mit den Landwirten, den Bauernverbänden und der Agrarverwaltung im August 2011 sowohl durch das gemeinsame Treffen als auch in Gesprächen mit den Betrieben ebenso weitere Klarheit geschaffen. Im Ergebnis haben Landesamt und Umweltministerium den Entwurf für eine komplexe Zonierung des Gebietes gemeinschaftlich erarbeitet. Danach soll die Grünlandnutzung auf einigen großen, bisher intensiv genutzten Schlägen bis auf ein Verbot des Umbruchs nicht weiter reglementiert werden; auf anderen Flächen soll die bisherige extensive Nutzung weitergeführt werden. Die Ausbringung von Gülle und Gärstoffresten soll hier flächenspezifisch differenziert ermöglicht werden.
Meine Damen und Herren, Ziel ist es, mit der Verordnung Klarheit über die Möglichkeiten der Bewirtschaftung herzustellen. Es soll nicht passieren, dass schwierige Themen ungelöst bleiben und damit auf die Vollzugsebene der Landkreise verlagert werden. Spezifische Maßnahmen zur weiteren Extensivierung, zur Nutzungsterminierung oder zur Wasserhaltung sollen auch künftig auf Basis freiwilliger vertraglicher Regelungen mit dem Kulturlandschaftsprogramm und dem Vertragsnaturschutz mit den Betrieben vereinbart werden.
Meine Damen und Herren! Der Vorschlag zur Zonierung liegt im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vor und soll zunächst dort besprochen werden. Es wird demnächst eine Besprechung auf der Ebene der Abteilungsleiter geben. Im zweiten Schritt wird er dann selbstverständlich den betroffenen Betrieben zur Verfügung gestellt, aber wir brauchen erst die Einigung beider Häuser bezüglich des Zonierungsvorschlags. Es ist geplant, hierbei selbstverständlich wieder zu Gesprächen einzuladen; das ist für uns ein verfahrensimmanenter Ablauf. Wenn sich Landwirtschafts- und Umweltministerium zum Zonierungsvorschlag geeinigt haben, wird sich dann daraus der endgültige Zeitplan ergeben.
Wenn einzelne Arbeitsschritte, meine Damen und Herren, im Verfahren manchmal länger dauern als geplant, dann habe ich Verständnis, dass es da bei den Betroffenen zu Ungeduld kommt. Ich sage aber noch einmal deutlich: Die Mitarbeiter meines Hauses, des Umweltministeriums, stehen für Fragen und inhaltliche Anregungen jederzeit zur Verfügung - das wissen Sie. Da hilft manchmal auch ein Anruf oder ein Gespräch vor Ort.
Was den Landschaftsförderverein „Oberes Rhinluch“ betrifft, so ist hier gesagt worden, dass dieser total dagegen sei. Das stimmt so nicht. Nach unserer Kenntnis, meine Damen und Herren, begrüßt der Landschaftsförderverein die Ausweisung des Naturschutzgebietes ausdrücklich und setzt sich für einen zügigen Abschluss des Verfahrens ein - wir alle wollen, dass das bald auf den Punkt gebracht wird. So sind die in der Verordnung vorgesehenen klaren Verbote zum Betreten und Befahren dringend erforderlich. Maßnahmen zur Besucherlenkung zu treffen ist nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht notwendig, sondern liegt im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner, der Gäste und der Landwirte, die manchmal die etwas chaotischen Verkehrsbedingungen zu Zeiten der Kranichrast zur Kenntnis nehmen und sich mit ihnen auseinandersetzen müssen.