Damit sind wir bei der Dringlichen Anfrage 38 (SPD-Partei- werbung an Schulen mit Unterstützung landeseigener Einrich- tungen), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski.
Presseberichten vom 11. und 12. April 2011 zufolge wurde an Schulen des Landkreises Dahme-Spreewald die Broschüre „Kompass Bildung“ verteilt. Darin werden neben Perspektiven nach der 10. Klasse ausschließlich SPD-Politiker aus der Region mit Bild und Kontaktdaten vorgestellt.
Laut Impressum ist der SPD-Unterbezirk Dahme-Spreewald der Herausgeber. Die Auflage soll 10 000 Exemplare betragen. Ebenfalls im Impressum treten öffentliche bzw. landeseigene Institutionen als Unterstützer auf. Konkret wird die Landesagentur für Struktur und Arbeit - LASA - genannt.
Nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 Parteiengesetz sind Spenden von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 % übersteigt, nicht zulässig.
Ich frage die Landesregierung: Wie werden diese Broschüre und die geschilderten Rahmenbedingungen mit Blick auf Verletzungen des § 25 Parteiengesetz von der Landesregierung bewertet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, zunächst einmal zwei Vorbemerkungen. Zum Ersten: Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei der Aktivität der LASA nicht um eine Spende, sondern um ein Sponsoring.
Zum Zweiten gibt es dazu die Kleine Anfrage 1190 des Abgeordneten Senftleben, die sich mit der Rolle der LASA und der Frage beschäftigt, wie die Landesregierung die Verteilung an den Schulen bewertet. Die Landesregierung wird diese Frage natürlich in der vorgegebenen Frist beantworten.
Sie haben nach dem Parteiengesetz und danach gefragt, wie wir das bewerten. Wie Sie - auch als Generalsekretär einer großen Volkspartei - wissen, ist für das Parteiengesetz der Bundestagspräsident zuständig, nicht die Landesregierung. Insofern ist die Landesregierung weder willens noch in der Lage, Bewertungen abzugeben, die in die Zuständigkeit eines anderen Verfassungsorgans fallen.
Herr Staatssekretär, ich habe zwei Nachfragen. Ist es üblich, dass sich Landesgesellschaften wie die LASA finanziell oder anderweitig an Parteipublikationen beteiligen, um für sich zu werben? Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, in denen die LASA oder andere Unternehmen gemäß des Beteiligungsberichts des Landes Brandenburg finanzielle Unterstützung für Publikationen oder Veranstaltungen politischer Parteien geleistet haben?
Die Frage, ob es sich um ein zulässiges Sponsoring gehandelt hat oder nicht, ist im Moment in der Prüfung. Es gibt ja die entsprechende Kleine Anfrage des Abgeordneten Senftleben, und die werden wir beantworten.
Vielen Dank für die Auskunft. - Vielleicht ist das jetzt eine Frage, die Sie betrifft und die Sie beantworten können: Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des SPD-Generalsekretärs Ness, dass es sich bei dieser Broschüre um vorbildliche Parteiarbeit handele, während der Sprecher des Bildungsministeriums auf Prüfungsergebnisse verwiesen hat, wonach diese Broschüre inhaltlich nicht gegen das Neutralitätsgebot des Schulgesetzes verstoßen habe.
Die andere Frage lautet: Ist die Landesregierung bereit, dem Landtag die Ergebnisse dieser Prüfung, auf die sich der Sprecher des Bildungsministeriums bezogen hat, schriftlich zukommen zu lassen?
Ich fange mit der Beantwortung der letzten Frage an. Das ist Gegenstand der Kleinen Anfrage Ihres Kollegen Senftleben. Natürlich wird das so sein. Zum anderen gibt es Äußerungen des Generalsekretärs. Es gibt Äußerungen anderer. Es gibt auch Äußerungen des Sozialbeigeordneten des Landkreises Dahme-Spreewald, der diese Broschüre sehr lobt. Die Landesregierung sieht sich nicht in der Notwendigkeit, Äußerungen von Vertretern politischer Parteien oder des Beigeordneten an dieser Stelle zu bewerten.
Es gibt ein Schulgesetz, in dem eindeutig festgeschrieben ist, dass Parteiwerbung an Schulen untersagt ist und zu unterbinden ist. Deshalb meine erste Frage: Eröffnet sich mit der Verteilung der Broschüre aus Sicht der Landesregierung neuerdings für alle - ich betone: für alle - politischen Parteien die Möglichkeit, Broschüren und Informationsmaterial in dieser Form an Schulen im Land Brandenburg zu verteilen?
Meine zweite Frage, die sich daran anschließt, lautet: Wenn die Landesregierung das für sinnvoll hält, möchte ich die Begründung wissen. Wenn sie es nicht für sinnvoll hält, möchte ich wissen, warum sie die Möglichkeit dazu in diesem Fall eingeräumt hat.
Ob es sich um Parteiwerbung gehandelt hat oder nicht, ist im Moment in der Prüfung. Natürlich gilt für jede politische Partei derselbe Maßstab. Aber, wie gesagt, die Frage, ob es sich um
Vielen Dank für diese spannende Frage und ihre Beantwortung. - Wir kommen zur Frage 552 (Förderprogramm zur Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [GRW]), gestellt vom Abgeordneten Baer.
Die Sächsische Staatsregierung hat Anfang April das Förderprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) neu beschlossen. Danach werden lohnkostenbezogene Zuschüsse an Unternehmen gezahlt, deren Mitarbeiter, die neu eingestellt werden, mindestens 35 000 Euro brutto im Jahr verdienen. In Thüringen sollen nur noch Firmen voll gefördert werden, deren Leiharbeiteranteil unter 10 % liegt. Auch im Land Brandenburg wird derzeit das Förderprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) überarbeitet.
Ich frage darum die Landesregierung: Wie bewertet sie die sächsischen und thüringischen Förderbedingungen und eine Übernahme dieser Kriterien in die Förderrichtlinien des Landes Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Baer, lassen Sie mich bitte eine Vorbemerkung machen. Wir sind uns hier alle einig, dass die Deregulierung in den letzten 20 Jahren eine der Ursachen dafür ist, dass die Leiharbeit ihren ursprünglichen Sinn und ihre Zweckrichtung, die ich ausdrücklich unterstütze, verloren hat, und beginnt, Normalarbeitsverhältnisse zu ersetzen. Um das Kernproblem zu lösen, ist eine Regulierung dieses Bereichs erforderlich. Das ist nicht ausschließlich über eine öffentliche Förderrichtlinie zu erreichen.
In bestimmten Bereichen unserer Wirtschaft wird Leiharbeit in extensivem Umfang genutzt. Seit mehr als 20 Jahren haben wir wieder eine „Reregulierung“ durch die Vereinbarung eines Mindestlohns für die Leiharbeit. Die Einarbeitung der Vorschläge aus Thüringen in eine Richtlinie des Landes Brandenburg wird gegenwärtig geprüft. Das ist Teil der Überarbeitung der Förderarchitektur im Zusammenhang mit der Sicherung der Handlungsfähigkeit des Landes Brandenburg in den kommenden Jahren in Vorbereitung auf die neue Strukturförderungsperiode.
Auf einen Punkt möchte ich aufmerksam machen: Es gibt zum Beispiel in den Bereichen Logistik und Medien Besonderheiten im Wertschöpfungsprozess. Ein völliger Ausschluss der Unterstützung von Leiharbeit ist somit wahrscheinlich nicht möglich. Reden muss man vielmehr über die Grenze dessen, was
man bereit ist, zu akzeptieren. Das tun wir. Das geschieht auf der Fachebene zwischen den ostdeutschen Ländern. Die Gespräche werden dazu geführt. Wir werden auch die Wirtschaftsministerkonferenz nutzen, um uns hierzu politisch zu verständigen.
Ich appelliere an uns alle in diesem Haus: Wir müssen - zumindest in der Hauptstadtregion - ein einheitliches Regelwerk in diesem Bereich schaffen. Die Gespräche dazu laufen an. Es wird auch ein Zusammentreffen mit Senator Wolf zu dieser Frage geben. Wir prüfen, ob und inwieweit wir gemäß unseren Bedingungen Grenzen setzen können. Wir wollen der ursprünglichen Zielsetzung von Leiharbeit wieder besser entsprechen. Die gegenwärtige Situation muss sich ändern.
Die Grenze für die Lohnkostenförderung wurde angesprochen. Wir hatten im Dezember 2009 mit Berlin eine Verständigung erzielt. Eine einheitliche Regelung in der Hauptstadtregion müsste geschaffen werden. Die Grenze sollte auf 25 000 Euro festgelegt werden. Im Gegenzug sollten die Ausnahmeregelungen gestrichen werden. Die hatten nämlich bis dahin auch Gültigkeit für das Land Brandenburg.
25 000 Euro entspricht in etwa einem Stundenlohn von 10 Euro. Ein Bundesland beabsichtigt, die Grenze auf 35 000 Euro anzuheben. Auf der Fachebene laufen auch hierzu die Gespräche zwischen den neuen Bundesländern. Es geht um das Erfordernis einer neuen Grenzregelung. Selbstverständlich ist auch das Gegenstand einer Prüfung zur Überarbeitung unserer eigenen Förderrichtlinien.
Aber auch hier gilt: Wir werden auf jeden Fall sicherstellen müssen, dass es innerhalb der Hauptstadtregion ein einheitliches Regelwerk in dieser Frage gibt. Ansonsten gibt es einen verzerrten Wettbewerb, mit dem wir die Sozialstandards in der Hauptstadtregion gefährden würden. - Vielen Dank.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass mittlerweile auch in Leihfirmen Fachkräfte gesucht, aber nicht mehr gefunden werden? Die Firmen achten jetzt sehr wohl auf eine auskömmliche Bezahlung, weil ihnen sonst die Arbeitskräfte auch über die Leiharbeit nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist eine solche Begrenzung nicht hilfreich.
Frau Abgeordnete, mir ist die Position der Hauptverbände dieser Branche selbstverständlich bekannt. Die Einführung eines Mindestlohns für diese Branche wird zum Teil aus der Branche selbst gefordert und ist bereits umgesetzt worden. Das ist ein Punkt, den wir in die Prüfung selbstverständlich einbeziehen.
Es gibt aber nach wie vor Fälle, auch in Brandenburg, in denen die Leiharbeit teilweise zwei bis drei Jahre am gleichen Arbeitsplatz andauert. Das halte ich nicht für akzeptabel.
Das betrifft nicht das Abdecken von Spitzen, sondern das ist eine dauerhafte Beschäftigung zur Sicherung von Wertschöpfung in einem Unternehmen. Das darf nicht sein.
Auch in Thüringen gilt diese Richtlinie nur für Neu- bzw. Errichtungsinvestitionen. Auch über diesen Punkt müssen wir reden. Wenn das nämlich nur für Neuerrichtungen gilt, dann ist die Förderung eines bestehenden Unternehmens auch mit einem höheren Anteil von Leiharbeit nicht ausgeschlossen. Deshalb sage ich noch einmal: Die Prüfung läuft. Wir werden selbstverständlich den Wirtschaftsausschuss über die Neuakzentuierung der Förderarchitektur in Kenntnis setzen.
Ende März hat das Innenministerium eine erweiterte Dienstberatung zur Problematik der sogenannten Altanschließer durchgeführt. Das ist auf großes Interesse gestoßen. Diese Möglichkeit der Information und des Meinungsaustausches haben zahlreiche Wasser- und Abwasserverbände genutzt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, am 28. März fand in der Tat eine erweiterte Dienstberatung des Innenministeriums mit den unteren Kommunalaufsichtsbehörden - ergänzt um die Aufgabenträger im Abwasserbereich - statt. Wir hatten zu dieser Veranstaltung auch die Mitglieder des Innenausschusses eingeladen. Sie waren informiert. Ein großer Teil - dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken - hat an dieser Veranstaltung teilgenommen.
Es wurde dargestellt, dass die Situation in den einzelnen Zweckverbänden bei den Aufgabenträgern in Brandenburg durchaus unterschiedlich ist. Sie stellt sich in den Regionen sehr differenziert dar. Dass es tatsächlich unterschiedliche Wege gibt, die die Aufgabenträger momentan beschreiten, wurde ebenfalls klar. Drei Aufgabenträger haben drei unterschiedliche Wege zur Lösung des Altanschließer-Problems dargestellt: das Gebührenmodell, das System der differenzierten Beitragserhebung sowie die Übernahme der NeuanschließerBeiträge für die Altanschließer. Diese drei Modelle wurden vorgestellt und diskutiert.