Ich entschuldige mich, Herr Büttner. Das ist richtig, Sie haben in der Tat noch zwei Minuten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt also noch nicht. Wenn Sie diese zwei Minuten in Anspruch nehmen möchten, tun Sie das.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schön, dass ich die zwei Minuten jetzt doch noch nutzen darf.
Frau Kollegin Große, Lebenschancen für die Menschen wollen wir alle haben. Wir wollen auch nichts politisch vermarkten, sondern es geht darum, wie wir in der Bildungspolitik die richtigen Entscheidungen treffen, damit wir gute Bildung für unsere Kinder hinbekommen.
Es tut mir leid, Frau Ministerin, ich habe von Ihnen heute leider nichts Konkretes gehört. Sie haben oft gesagt, das sei ein Erfolg. - Ja, ein Erfolg ist es, wenn mehr Kinder in eine FLEX-Klasse gehen. Aber es ist eben kein Erfolg, wenn die Teilungsstunden nicht stattfinden. Es ist eben kein Erfolg, wenn die Sonderpädagogikstunden nicht stattfinden. Es hilft doch nicht, wenn wir uns darüber freuen, dass wir ein System haben, wenn aber die Inhalte nicht stimmen und das pädagogische Konzept überhaupt nicht umgesetzt werden kann. Das muss verändert werden. Das ist Ihre Aufgabe als Bildungsministerin in diesem Land.
Wir brauchen eine individuelle und begabungsgerechte Förderung. Wie diese Förderung aussieht, ist im Übrigen Ihre Aufgabe. Sie müssen sie umsetzen.
Sie tragen die politische Verantwortung in diesem Land. Wir als Opposition, wir als FDP-Fraktion, haben Ihnen mehrere Vorschläge dazu vorgelegt, die die Regierungsfraktionen konsequent abgelehnt haben.
Dann kommen wir ruhig noch einmal zum Thema Inklusion. Sie wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, dass wir als FDP-Fraktion sagen: Ja, wir wollen uns auf den Weg der Inklusion machen. Ja, dazu stehen wir auch. Aber auch dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Sie können nicht die Zielmarke von 2019 nennen, Frau Ministerin, ohne ein Konzept dazu vorzulegen, wie Sie diese überhaupt erreichen wollen, wie Sie das Regelschulsystem ändern wollen, damit erst einmal hier die pädagogischen Konzepte vernünftig umgesetzt werden, damit Sie hinterher eine begabungsgerechte und individuelle Förderung auch wirklich in einem Inklusionsschulsystem hinbekommen. Wenn Sie das nicht machen, können Sie gern jede Zahl ankündigen, die Sie wollen. Es wird Ihnen aber nicht gelingen, und Sie sind damit auf dem falschen Weg.
Was wir von Ihnen gehört haben, waren letztendlich Sonntagsreden. Sie sind eine Koalition der bildungspolitischen Ankündigungen. Es tut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen, aber es ist die Realität. Von Ihnen, Frau Ministerin Münch, habe ich wirklich nicht Konkretes gehört. Fangen Sie endlich an, Ihre Arbeit in Ihrem Bildungsministerium zu machen! - Vielen Dank.
Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 36 (Auswirkungen des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst für Schülerinnen und Schüler mit Handicap auf Schulen und Gymnasien in Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Maresch.
Die Auswirkungen des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst und die noch nicht geklärte Umsetzung dieses Gesetzes haben in Brandenburg einschneidende Auswirkungen zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung.
Cottbus hat zum Beispiel bisher 16 sogenannte Gruppenbetreuer bezahlt. Diese Gruppenbetreuer helfen vor allem Schülerinnen und Schülern mit Handicap auf Regelschulen, den Alltag zu meistern. Dies können mitunter profane Handreichungen sein. So gibt es in einem Gymnasium in Cottbus drei Gruppenbetreuer für 22 gehandicapte Schülerinnen und Schüler.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst ist jedoch die finanzielle Regelung in Gänze nicht geklärt. Im Gesetz steht zum Beispiel, dass ein Freiwilliger 500 Euro Taschengeld bekommen soll; 330 Euro zuzüglich Kosten für Unterkunft und Bekleidung. Ungeklärt ist jedoch, wer diese finanziellen Aufwendungen übernehmen soll. Die Kommunen und die Träger können dies wohl nicht leisten. In der Region um Cottbus gibt es auch keinen Träger, der den Bundesfreiwilligendienst anbietet. Cottbus allein braucht im nächsten Schuljahr ca. 19 Gruppenbetreuer. Bis heute ist weder geklärt, wer diese bezahlen soll, noch gibt es irgendwelche Verfahrensregeln, wie, wann und mit welchen Methoden Träger mit diesem Freiwilligendienst umgehen sollen. Hier hat der Bund ein Gesetz erlassen, das aufgrund der Unterfinanzierung dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben wird. Die Planungen in den Schulen für das neue Schuljahr haben bereits begonnen, und die dargestellten Probleme sind ungeklärt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Informationen hat sie hinsichtlich der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Lieber Kollege Maresch, die Anfrage ist wichtig und dringend, aber nicht dringlich im Sinne unserer Geschäftsordnung.
- Sie sollten nicht zu zeitig klatschen. - Ich kann mich erinnern, dass der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg schon im September gesagt hat, dass er die Wehrpflicht ab kommendem Jahr aussetzen werde. Damit wurde auch eine Debatte über den Zivildienst im Land losgetreten. Wir diskutieren seit Oktober vergangenen Jahres über die Frage, wie es mit dem Zivildienst weitergeht. Im November wurde ein erster Gesetzentwurf vorgelegt. Er ist inzwischen in 1. und 2. Lesung im Bundestag beraten worden, und morgen wird das Gesetz auch Gegenstand einer Debatte im Bundesrat sein.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig; dennoch gibt es eine von Rheinland-Pfalz angestoßene Diskussion, womöglich den Vermittlungsausschuss damit zu befassen. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten, und dann sollen die Stellen, von denen Sie, lieber Kollege Maresch, sprachen, fortgeführt werden. Darum bin ich sehr skeptisch, ob es Sinn macht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich bin Mitglied des Vermittlungsausschusses und würde einschätzen, dass wir mindestens 10 Wochen brauchten, um das Gesetz zu behandeln. Da es nicht zustimmungspflichtig ist, würde es wahrscheinlich nicht einmal geändert werden, sondern wir würden lediglich sein
Inkrafttreten um 10 Wochen verschieben. Das macht nicht viel Sinn, wie ich finde. Man sollte das Gesetz so nehmen, wie es ist, und dann im weiteren Verfahren nachzubessern versuchen.
Es liegt ein Entschließungsantrag vor, der vielleicht eine Mehrheit finden wird; ich weiß, dass einige CDU- und FDP-geführte Länder ihn mittragen. Somit gelingt es vielleicht, dass einige Änderungen aufgenommen werden. Aber im Großen und Ganzen glaube ich nicht, dass sich noch etwas Wesentliches ändert.
Es sind einige Schülerinnen und Schüler anwesend - ich habe eben ein Gespräch mit einer Schülergruppe geführt, in dem das Thema auch aufgegriffen wurde -, und darum möchte ich kurz die Eckpunkte benennen und dann zur Finanzierung kommen, die Sie infrage gestellt haben.
Zunächst einmal soll das Bundesfreiwilligendienstgesetz alle Altersgruppen ansprechen; der Zivildienst wandte sich nur an Wehrdienstverweigerer. Es können also auch 50- und 60-Jährige den Freiwilligendienst absolvieren; ich wage zu bezweifeln, dass dies in Größenordnungen passiert. Die jüngeren Freiwilligendienstleistenden müssen 40 Stunden, die über 27-Jährigen verpflichtend 20 Stunden ableisten. Ich glaube nicht, dass das der Intention eines durchschnittlichen Freiwilligen entspricht und er sich auf diese Verpflichtung einlässt.
Zweiter Punkt: Die Maßnahmen laufen in der Regel 12 Monate. Man kann sie aber aus beruflichen Gründen auf 6 Monate verkürzen oder bis auf 24 Monate ausweiten.
Der dritte Punkt ist - das galt schon für die Zivildienstleistenden -: Die Maßnahmen sind grundsätzlich arbeitsmarktneutral. Sie dürfen - da bin ich bei der Stelle in Cottbus - keinen Job verdrängen, der normalerweise auf dem ersten Arbeitsmarkt angesiedelt ist. Der Bundesfreiwilligendienstleistende darf keine Arbeit verrichten, die normalerweise von jemand anderem bezahlt würde, die jemand anderer brauchte, oder die zur Aufrechterhaltung des Betriebs, zum Beispiel des Schulbetriebs, notwendig ist. Der große Unterschied zu anderen Programmen und Maßnahmen: Die Arbeit ist sozialversicherungspflichtig. Von den 550 Euro, von denen Sie sprachen, werden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sein; auch das muss man wissen.
Wir alle wissen, dass ein Ersatz des Zivildienstes nicht möglich sein wird. Die Zivildienstleistenden waren in der Pflicht, Wehrersatzdienst zu leisten; es steckte beinahe Zwang dahinter. Zukünftig wird an die Freiwilligkeit appelliert. Im Gespräch mit der Schülergruppe habe ich erlebt, dass jemand sagte: Ich wollte eigentlich Zivi werden. Das geht nun nicht mehr, dann entscheide ich mich für den BFD. - Es scheint also Freiwillige zu geben, die sich darauf einlassen.
Die Finanzierung ist nicht so unattraktiv. Die 550 Euro zahlt der Bund; die muss Cottbus nicht aufbringen.
- Doch. Es gibt eine klare Vereinbarung. In den Bundeshaushalt wird für den Bundesfreiwilligendienst die gleiche Summe wie zuvor für den Zivildienst eingestellt. Herr Schäuble spart durch die Umstrukturierung keinen Cent; das Budget für den Freiwilligendienst bleibt gleich.
Es ist wichtig, Folgendes im Auge zu behalten: Die Zivildienstleistenden mussten in der Vergangenheit Jobs erledigen, die
arbeitsmarktneutral waren. Es waren also zusätzliche Tätigkeiten. Die Tätigkeit als Gruppenbetreuer für ein behindertes Kind in einer Schule wird durch die Stadt Cottbus im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützt. Nachteile von behinderten Schülern sollen ausgeglichen werden, indem ihnen Krankenoder Pflegepersonal und Ähnliches zur Seite gestellt werden. Dass in diesem Bereich bisher ein Zivi beschäftigt war, ist schon etwas schräg. Das Bundesamt in Köln hätte genau hinsehen und feststellen müssen, dass es sich um eine regelfinanzierte Stelle handelt, die vom Sozialamt gefördert wird. Diese Stelle müsste jemand Festangestelltes, zumindest auf Stundenbasis oder wie auch immer, besetzen. Herr Schippel nickt. In den Pflegeheimen des ASB wird auch der eine oder andere Zivi arbeiten. Ich will Herrn Schippel nichts unterstellen, aber ich weiß, dass es die eine oder andere Einrichtung gibt, die durchaus schon einmal eine regelfinanzierte Stelle mit einem Zivi besetzt hat. Wer jetzt aufbegehrt und sagt, ohne die Zivildienstleistenden breche die Einrichtung zusammen, dem kann ich nur sagen: Dann habt ihr euch in den letzten Jahren etwas daneben benommen, und darauf zu bauen, dass es immer und ewig so weitergeht, war falsch. Für die strukturell wichtigen Tätigkeiten gibt es die Regelfinanzierung; die Welt ist in Ordnung, wenn der Zivi on top arbeitet. - Insofern kann man kein allzu großes Verständnis erwarten.
Sie fragen nach einer Lösung. Die Schulen müssen sich an den zuständigen Schulträger wenden, und er muss schauen, ob er Zivildienstleistende verpflichten kann. Ich kenne etliche Betreuer an Schulen, die diese Tätigkeit im Rahmen des FSJ verrichten. Das FSJ gibt es nach wie vor, und man sollte schauen, ob die Stelle auf diese Weise besetzt werden kann.
Wir müssen abwarten. Weil es schwierig ist, in den nächsten Wochen etwas zu bewirken, rate ich, das Gesetz erst einmal hinzunehmen und zu versuchen, im Laufe der nächsten Monate mehr Klarheit hineinzubringen. Ich glaube, dass noch vieles im Unklaren ist. Wir halten Doppelstrukturen vor, es gibt das Freiwillige Soziale Jahr und den Freiwilligendienst; beides wird von verschiedenen Behörden betreut. Bei dem einen Programm wird das Kindergeld angerechnet, bei dem anderen nicht. Es gibt viele Unstimmigkeiten. Ich finde, man sollte beides in einem Gesetz zusammenführen, mit einer ordentlichen Finanzierung unterlegen und es einfacher gestalten. Dann hätten alle Betroffenen, auch die Schulen in Cottbus, mehr davon. - Schönen Dank.
Vielen Dank für diese überaus ausführliche Antwort. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 37 (Beteiligung an Planungen für polnischen Tagebau), gestellt vom Abgeordneten Domres.
Medienberichten vom Wochenende zufolge drängen Kommunalpolitiker und Bürger in der Lausitz auf eine Beteiligung an den Planungen für einen Braunkohletagebau im benachbarten Polen. Nach europäischem Recht müsse eine grenzüberschreitende Prüfung stattfinden, wenn das Land Brandenburg dies fordere, sagte ein Sprecher der Grünen Liga am Freitag in Cottbus. Der Tagebau befindet sich nahe der polnischen Stadt Gubin und ist damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu Brandenburg geplant. Kommunalpolitiker aus der Lausitz fordern, dass die betroffenen Bürger bei den Planungen des Nachbarstaates ihre Interessen vertreten können. Dazu müsse die brandenbur
Ich frage daher die Landesregierung: Wie wird die Beteiligung der Lausitzer Kommunen bei den Tagebauplanungen im polnischen Grenzgebiet gesichert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Domres, es ist in der Tat so, dass es am Wochenende entsprechende Veröffentlichungen in den Medien gab. Auch die Grüne Liga hat dazu aufgerufen, offene Briefe an den Herrn Ministerpräsidenten und an die Ressorts zu schreiben.
Der Sachstand ist der folgende: Die Marschallin der Woiwodschaft Lubuskie hat dem Raumordnungsminister des Landes Brandenburg den Änderungsentwurf des Raumordnungsplanes übersandt und um eine Stellungnahme bis Mai 2011 gebeten. Das ist eine relativ abstrakte Ebene der Auseinandersetzung, auch der landesplanerischen Auseinandersetzung. Ich würde nach allem, was wir sehen - im Moment noch nicht so weit gehen zu sagen, dass dies eine konkretisierte Tagebauplanung ist.
Die Unterlagen, die uns übergeben worden sind, werden jetzt zur Vorbereitung einer Stellungnahme geprüft. Das heißt, wir haben sie den Regionalen Planungsgemeinschaften und den Ressorts gegeben. Selbstverständlich werden wir nach Abschluss der Prüfung darüber entscheiden, wie wir darauf drängen, dass die polnische Seite ihren Verpflichtungen nach den EU-Regularien gerecht wird.
Man muss dazu Folgendes wissen: Wir haben noch einige sensible Zuständigkeitsbereiche auf der polnischen Seite. Zuständig für grenzüberschreitende Beteiligungsverfahren ist nämlich nicht die Woiwodschaft, sondern die Generaldirektion Umweltschutz in Warschau. Sie können aber sicher davon ausgehen, dass wir in jeder Position die Interessen des Landes Brandenburg, der Brandenburger Bürger und der Brandenburger Kommunen vertreten und auch auf entsprechende Kommunikation drängen werden, wenn das Ergebnis unserer Untersuchungen so ist, wie es sich in den Medien jetzt herausstellt.
Damit sind wir bei der Dringlichen Anfrage 38 (SPD-Partei- werbung an Schulen mit Unterstützung landeseigener Einrich- tungen), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski.