Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, um die Nachsorgestrukturen für Krebspatientinnen und -patienten und deren Angehörige im Land Brandenburg zu verbessern und somit effektive Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten für alle Betroffenen zu eröffnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Lehmann, vielen Dank für die Fragestellung. Es gibt einen aktuellen Bezug zur Beantwortung Ihrer Frage. Am Wochenende - also morgen und am Samstag - findet der zweite Krebskongress in Potsdam statt. Es werden über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Dort steht unter anderem im Mittelpunkt, die Frage zu klären, wie wir die Qualität der Krebsnachsorge überall in Brandenburg sicherstellen und auch verbessern können.
Die medizinische Nachsorge - das ist das wichtigste Angebot in der Betreuung Erkrankter nach ihrer Erstbehandlung - wird in Brandenburg seit Jahren auf sehr hohem Niveau praktiziert. Eine gute Grundlage hierfür bildet das seit 15 Jahren aufgebaute Krebsregister im Land.
Einen wesentlichen Beitrag in der tumorspezifischen Nachsorge leisten die fünf regionalen Nachsorgeleitstellen im Land, zum Beispiel mit regelmäßigen Einladungen an die Patientinnen und Patienten und auch mit Empfehlungen für die Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen an die nachsorgenden Ärzte. Seit 2007 haben alle Versicherten zusätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte ärztliche und pflegerische Leistung der Palliativmedizin. Damit können Krebskranke im weit fortgeschrittenen Tumorstadium, also Patienten mit dem größten Hilfebedarf, erstmalig alle notwendigen Leistungen auch zu Hause erhalten. Ich glaube, das ist ein großer Fortschritt in der Entwicklung der Nachsorge.
Dank der guten Zusammenarbeit der Krankenkassen, Ärzte und Pflegedienste sind heute Stützpunkte in den Regionen um Bad Saarow, in Brandenburg an der Havel, in Cottbus, in Frankfurt (Oder) , in Luckenwalde und auch in Neuruppin aufgebaut. In diesem Jahr sollen Potsdam und Umland und auch Eberswalde neu hinzukommen.
Nach den Angaben der Krankenkassenverbände verfügt das Land Brandenburg im bundesweiten Vergleich - uns ist wichtig, das noch einmal zu sagen - heute über das dichteste Netz von Palliativstützpunkten. Noch bestehen Lücken vor allem am Rande des Landes, also in unseren ländlichen Regionen wie der Prignitz, der Uckermark, Elbe-Elster und OberspreewaldLausitz, und wir bemühen uns, diese im Laufe der Zeit nach und nach zu schließen.
Ein weiterer Nachsorgebereich, die psychosozialen Beratungsund Betreuungsangebote von Tumorpatientinnen und -patienten, ist im Land regional unterschiedlich entwickelt. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Dazu hat auch die Krebsgesellschaft ein bisschen Presse gemacht, was in der Sache, wie ich denke, nicht sehr hilfreich war.
Das Gesundheitsministerium wird gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft „Onkologische Versorgung“ nach Lösungen suchen, um hier auch die Beratungsqualität für Krebskranke weiter zu verbessern, zum Beispiel durch zusätzliche Schulungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ambulanten Pflegedienst und der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in den Selbsthilfegruppen. Auf diese Art und Weise der Zusammenarbeit konnten wir bereits Lücken in der Beratung von Patienten schließen, insbesondere im Bereich der Erkrankungsgruppen Darm-, Prostata- und Brustkrebs - also speziell auf die Haupterkrankungsarten zugeschnitten.
Ich verweise zum Abschluss in diesem Zusammenhang auf die 2008 durch die Vorgängerkoalition veränderte gesetzliche Regelung für den öffentlichen Gesundheitsdienst, in der diese Aufgabe - die gesetzliche Pflicht von Beratungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen öffentlicher Gesundheitsdienste aus Kostengründen gestrichen worden ist. Ich erwähne das nur, weil wir genau dieses Defizit, das sich jetzt in der regionalen Differenzierung herausgestellt hat, ausgleichen müssen. Das gehört zur Antwort dazu. - Vielen Dank.
Bevor Herr Görke die Frage 483 (Bundesinitiative zur Ein- dämmung von Spielhallen) stellt, begrüße ich unsere Gäste aus der Fachoberschule für Gestaltung und Technik in Herzberg an der Elster. Ein herzliches Willkommen und einen spannenden Vormittag!
Spielhallen fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag der Länder, sondern unterliegen der Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist. Medienberichten zufolge will das Land Berlin mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative die Zunahme von Spielhallen einschränken. Dazu soll die Baunutzungsverordnung dahin gehend geändert werden, dass Spielhallen als „eigene Nutzungsart“ und nicht als Unterart der „Vergnügungsstätten“ behandelt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Görke, der Europäische Gerichtshof verlangt in seinem Urteil, dass
unter Berücksichtigung des Erhalts des staatlichen Glücksspielmonopols in Form von Spielbanken, Lotto sowie Sportwetten auch Geldspielangebote in gewerblichen Spielhallen in die Suchtbekämpfung einbezogen werden sollen. Dieses gewerbliche Spiel unterliegt - wie Sie richtigerweise sagten - der Spielverordnung des Bundes. In der Spielverordnung ist detailliert geregelt, welche Vorgaben für den Bau von Geldspielgeräten - zum Beispiel die Gewinn- und Verlustgrenzen oder die Spieldauer und die Aufstellung dieser Geräte - einzuhalten sind. Das soll dazu dienen, die Spielsucht oder eine mögliche Spielsucht einzudämmen.
Die eigentliche Ansiedlung derartiger Spielhallen richtet sich nach dem Baurecht, hier insbesondere nach der Baunutzungsverordnung des Bundes.
Das Land Berlin plant eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung. Gegenwärtig fallen die gewerblichen Spielhallen unter den Begriff „Vergnügungsstätten“, die nur in bestimmten Gebieten und ausnahmsweise zugelassen werden dürfen. Mit dem zusätzlichen Einfügen der Spielhallen in die Baunutzungsverordnung wären ein leichterer Ausschluss und eine Beschränkung der Anzahl von Spielhallen möglich.
Die Ausweitung der Ansiedlung von gewerblichen Spielhallen ist kein ausschließliches Berlin-Problem, wobei Berlin im Vergleich zu Brandenburg erheblich mehr mit diesem Problem konfrontiert ist. Deshalb ist der Bund zurzeit dabei, auf der Grundlage eines erstellten Gutachtens die Spielverordnung in Abstimmung mit den Bundesländern zu ändern und die Anforderungen an die Geldspielgeräte sowie die Spielhallen unter dem Gesichtspunkt der Suchtbekämpfung erheblich zu verschärfen. Das wiederum hätte ebenfalls Auswirkungen auf die Ansiedlung, die diese eindämmen würden. Außerdem wird gegenwärtig geprüft, ob in den neuen Glücksspielstaatsvertrag noch zusätzliche, für alle Bundesländer einheitliche Regelungen, zum Beispiel zu Spielhallenabständen, aufgenommen werden sollten.
Meine Damen und Herren! Das Land Brandenburg begleitet aktiv all diese Bemühungen, sowohl was die Bundesratsinitiative des Landes Berlin betrifft als auch hinsichtlich der Überarbeitung der Spielhallenverordnung des Bundes und der Prüfung des neuen Staatsvertrages, um sicherzustellen, dass die Spielsucht eingeschränkt wird und wir insoweit zu einer europarechtskonformen Regelung kommen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind bei Frage 484 (Erwerb von bundesei- genen Gewässern durch das Land Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Dombrowski.
Das Land Brandenburg befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Bund, um 134 Seen bzw. Gewässer, die sich noch im Portfolio der BVVG befinden, käuflich zu erwerben. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft verhandelt Presseberichten zufolge mit der BVVG, um die Gewässer im Rahmen einer Paketlösung zu übernehmen. Damit folgt die Landesregierung auch einer Forderung der CDU-Fraktion vom Mai 2010.
Ich frage die Landesregierung: Welche Planungen bestehen seitens des Landes für die Seen nach einem erfolgreichen Erwerb
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema hat hier im Parlament schon häufiger eine Rolle gespielt. Zum Grundsätzlichen will ich sagen: Die Brandenburger Landesregierung - wie auch die große Mehrheit dieses Parlaments - lehnt die Privatisierungspraxis des Bundes ab, wie sie bis zum Verkaufsstopp betrieben wurde.
Wir kennen vielfältige negative Beispiele bezüglich privatisierter Seen. Das betrifft nicht nur den Zugang, sondern auch die Verhinderung von Infrastrukturmaßnahmen; ich könnte das alles auflisten.
Der Bund weigert sich, die Seen kostenfrei zu übertragen. Ich bin den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg verpflichtet und halte die Seen für ein Allgemeingut. Deshalb wird mit dem Bund - obwohl er sich weigert, kostenfrei zu übertragen - verhandelt. Ich habe insoweit große Verantwortung. Ich weiß das auch aus vielen Gesprächen mit Abgeordneten und Kommunalpolitikern.
Damit sind wir bei einem weiteren Punkt. Ich habe das Verhandlungsergebnis, das wir hoffentlich erzielen werden - in Verhandlungen geht man schließlich, um ein Ergebnis zu erzielen -, dann mit dem Kabinett und selbstverständlich auch mit dem Landtag Brandenburg zu beraten. Dann gilt es, weitere Wege zu gehen. Ich habe es schon deutlich gesagt: Ich fühle mich den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet; sie wohnen in den Kommunen. Es wird also intensive Gespräche mit der kommunalen Ebene geben. Ich habe kein Interesse daran, die Kommunen in dieser Frage nicht einzubeziehen. Ich denke, wir müssen bei dieser schwierigen Thematik gemeinsam einen Weg finden. Ich hoffe auf weitere Unterstützung durch das Parlament. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, das, was Sie vorgetragen haben, entspricht dem, was schon in der Presse zu lesen war. Meine Nachfrage: Ist geplant - wenn die Verhandlungen hoffentlich zum Erfolg führen; da haben Sie selbstverständlich unsere Unterstützung -, diese Gewässer an die Kommunen zu übergeben, oder sind diese Gewässer für den Naturschutz gedacht? Es geht um konkrete Gewässer. Von daher wissen Sie mehr. Lassen Sie uns doch einmal daran teilhaben!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir werden darüber im Fachausschuss gemeinsam intensiv zu beraten haben. Ich habe Ih
nen die Frage doch beantwortet: Es wird Gespräche mit den Kommunen geben. Diese wissen bezüglich der Seen vor Ort genau Bescheid. Ich füge hinzu: Ich bin ein Minister, der für viele Bereiche Verantwortung hat, beispielsweise für die Fischerei. Deshalb muss auch über diese Dinge nachgedacht werden. Ich habe großes Interesse daran, dass auch dieser Bereich in Brandenburg weiterhin wirtschaftlichen Erfolg hat. Fragen, die die Fischerei betreffen, sind also einzubeziehen. Das betrifft mein Fachressort. Noch einmal: Zuerst werden Gespräche mit den Kommunen geführt. Ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten des Landtages Brandenburg den gesamten Prozess detailliert begleiten. Ich habe Interesse an deren Einbeziehung. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Teuteberg stellt die Frage 485 (Schließzeit der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstra- ße Potsdam). Bitte sehr.
Die neue Dauerausstellung der Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam wird nicht wie ursprünglich geplant im Mai 2011, sondern erst im Februar 2012 eröffnet werden. Für die Ausstellungsvorbereitung ist außerdem geplant, das Haus ab September 2011 für ein halbes Jahr zu schließen. Vor allem der Verein Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemaliges KGB-Gefängnis Potsdam e. V., zahlreiche Zeitzeugen und Vertreter von Memorial Deutschland e. V. kritisieren, dass die schon vor Gründung der Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße erarbeitete erfolgreiche Ausstellung „Von Potsdam nach Workuta“ während der Übergangszeit bis zur Eröffnung der neuen Dauerausstellung nicht gezeigt wird. Auch stehen vor Ort keine Räumlichkeiten für Zeitzeugengespräche zur Verfügung.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, eine Vollschließung der Gedenk- und Begegnungsstätte zu umgehen und auch während der Übergangszeit bis zur Eröffnung der neuen Dauerausstellung ein angemessenes Gedenken und die Begegnung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern mit Zeitzeugen vor Ort zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Teuteberg, bevor ich Ihre Frage konkret beantworte, möchte ich den Hintergrund erläutern. Die Vergangenheit des Hauses Leistikowstraße 1 ist in Potsdam als sowjetisches Untersuchungsgefängnis weit bekannt, Ihnen, die Sie hier sitzen, auf jeden Fall. Damit Sie die bevorstehenden Einschränkungen im Besucherverkehr besser bewerten können, möchte ich zunächst einige Fakten aus der jüngeren Vergangenheit nennen.
Die Landesregierung unternimmt gemeinsam mit dem Bund erhebliche finanzielle Anstrengungen, um die Gedenkstätte Leis
tikowstraße zu einem wichtigen Gedenk- und Lernort der Zeitgeschichte zu entwickeln. Wichtig ist: Die Gedenkstätte verfügt heute über zwei Gebäude. Denn bereits im Jahr 2007 wurde neben dem historischen Gebäude „Ehemaliges KGB-Gefängnis“ ein Besucherzentrum auf derselben Liegenschaft errichtet. Die Kosten für dieses Bauvorhaben und die Konservierung des bestehenden Gebäudes beliefen sich auf mehr als 2,2 Millionen Euro. Davon hat das Land Brandenburg einen erheblichen Betrag - 1,3 Millionen Euro - aufgebracht. Aus dem Gedenkstättenprogramm des Bundes kamen überdies 900 000 Euro. Der Eigentümer der Liegenschaft, der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein, und die Ostdeutsche Sparkassenstiftung haben sich ebenfalls finanziell an der Gesamtbaumaßnahme beteiligt.
Die Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße als Trägerin der Gedenkstätte wird jährlich mit insgesamt 248 000 Euro vom Land Brandenburg und dem Bund gefördert. Zusätzlich kommen jetzt für die neue Dauerausstellung einmalig knapp 840 000 Euro aus Landes- und Bundesmitteln hinzu.
Die neue Dauerausstellung ist eine der zentralen Maßnahmen. Somit ist das, was zur Weiterentwicklung der Gedenkstätte getan werden kann, direkt mit dem Aufbau und Werden dieser Dauerausstellung verbunden. Diese Ausstellung, das ist in der Tat richtig, soll im Februar 2012 eröffnet werden.
Als Kontinuum und weitere Aktivität finden in der Gedenkstätte Werkstattwochen statt, und zwar vom 14. bis zum 20. Mai 2011. Dort wird die Ausstellungskonzeption vorgestellt, und es wird Gelegenheit geben, ausführliche Gespräche mit Zeitzeugen zu führen sowie Schulklassen einzuladen.
Ich komme nun auf die konkreten Einschränkungen im Besucherverkehr zu sprechen. Es gibt keine vollständige Schließung der Gedenkstätte. Wenn man auf die ganz aktuellen Beschlüsse des Beirates in seiner Sitzung am 22.02.2011 zu sprechen kommt, so sind davon lediglich die Gebäude des ehemaligen KGB-Gefängnisses während des Einbaus der Ausstellung betroffen. Dieses Gebäude wird in der Zeit vom 1. November bis zum 12. Februar allerdings nur sehr eingeschränkt für Führungen begehbar sein. Dieser Zeitraum ist sehr knapp, um eine neue Dauerausstellung einzurichten und bereitstellen zu können.
Daher bitte ich alle Beteiligten um Verständnis und Geduld. Denn es ist in niemandes Interesse, wenn Abstriche bei den baulichen Sicherheitsbestimmungen gemacht werden würden. Überdies ist es schlicht nicht zulässig, während des Aufbaus der Ausstellung Besucherverkehr im größeren Rahmen zu ermöglichen. Ferner wäre das ein Faktum, das den Eröffnungstermin gefährden könnte. - So weit meine Ausführungen dazu. - Vielen Dank.