Protocol of the Session on February 24, 2011

Es gibt Nachfragen. Bitte, Frau Teuteberg.

Ich habe zwei Nachfragen. Zum einen: Wird die Landesregierung weiterhin Bemühungen unternehmen, um ein kontinuierliches Angebot neben dieser Werkstattwoche zu ermöglichen, die werktäglich tagsüber stattfindet und für interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht unbedingt das Angebot darstellt, das regelmäßige Führungen bedeutet? Schließlich war der Kom

promisstermin Mai 2011 zur Eröffnung der Ausstellung den Ausstellungsplanern bei der Ausschreibung bekannt.

Zum anderen: Welche Maßnahmen wird das MWFK treffen, um zu vermeiden, dass in Zukunft der Beirat bei wichtigen Entscheidungen so übergangen wird, wie das bei dieser Frage der Fall war? Der Beirat hat sehr spät davon erfahren, dass diese Ausstellung so verschoben werden soll. Wer führt da die konkrete Fachaufsicht?

Die konkreten Verhandlungen werden vom MWFK geführt. Sie sind in diesem Fall vom Staatssekretär am 22.02. geführt worden.

Es ist zurzeit geplant, diese Werkstattwochen als Veranstaltungsform zu nutzen, an die weitere Kommunikation angebunden wird, um ein Kontinuum der Information zu erhalten. Weitere Dinge, die einen noch kontinuierlicheren Austausch zur Gedenkstätte Leistikowstraße beinhalten würden, sind nicht in der Planung. Alles hängt an den Werkstattwochen und an dem Austausch über diese Neukonzeption.

Es wäre meiner Ansicht nach sehr klug, es dabei zu belassen, da für die Neukonzeption einer Dauerausstellung die Zeit der Vorbereitung gewährt werden muss. Dies ist, so, wie es sich mir jetzt darstellt, mit drei Monaten ein sportliches Angehen.

Der Abgeordnete Jungclaus stellt die Frage 486 (Baumfällun- gen entlang der Schwarzen Elster).

In den vergangenen Monaten kam es entlang der Elster, Pulsnitz und Röder zu umfangreichen Baumfällungen durch die Krisenstäbe des Landkreises sowie anschließend durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Als Begründung wurden „Gefahr im Verzug“ bzw. Deichsanierungen genannt. Zumeist waren alte Baumbestände in FFH-Gebieten von den Fällungen betroffen. Bislang sind hierfür keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bekannt. In der Region hat sich massiver Protest gegen diese Maßnahmen und die unzureichende Kommunikation formiert.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie begründet die Landesregierung das schnelle und intransparente Vorgehen bei diesen umfangreichen Fällmaßnahmen in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Frau Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Jungclaus, vielen Dank für Ihre Frage. Auf die Intransparenz komme ich gleich zu sprechen. Sie ist nämlich nicht zu beweisen.

Das Hochwasser an der Schwarzen Elster bestand aus mehreren Hochwasserwellen. Das haben wir sowohl im vergangenen Jahr als auch im Januar dieses Jahres zur Kenntnis genommen. Dies führte zu erheblichen Schäden - darüber haben wir gestern gesprochen - an den Hochwasserschutzanlagen selbst. In der Folge wurden umfangreiche und schnelle Notreparaturen erforderlich, die zeitnah eingeleitet werden mussten.

In diesem Zusammenhang mussten unter anderem auch Baumfällungen durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber wurde während des Hochwassers durch den Katastrophenstab des Landkreises Elbe-Elster getroffen. Die Entscheidungsfindung erfolgte unter Einbeziehung von Fachleuten aus meinem Landesamt sowie von der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster. Gefällt wurden nur Bäume, die die Standsicherheit der Deiche gefährdeten.

Hinsichtlich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden die durchgeführten Fällarbeiten dokumentiert, sodass über Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Zukunft noch entschieden werden muss. Es kann sich also jeder einbringen und informieren. Aufgrund der bis zum Januar 2011 andauernden Hochwasserlage war es noch nicht möglich, alle Schäden an den Hochwasserschutzanlagen systematisch aufzunehmen, sodass das Ausmaß weiterer notwendiger Maßnahmen noch nicht genau bis zum Ende abzusehen ist.

Ich möchte an dieser Stelle aber klarstellen, dass die hier getroffenen und zukünftig noch zu treffenden Entscheidungen so transparent wie möglich erfolgten und auch zukünftig erfolgen werden. Das ist eine Zusicherung. Etwas anderes gibt es in solchen Fällen ohnehin nicht, Herr Jungclaus.

In Elsterwerda, in Senftenberg und im Amt Röderland beispielsweise wurden den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in entsprechenden Veranstaltungen Inhalt und Notwendigkeit der durchgeführten bzw. noch durchzuführenden Maßnahmen erläutert sowie Fragen beantwortet. In der Stadt Bad Liebenwerda erfolgte eine Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung.

Ebenso informierte sich die Bürgerinitiative, die „Der Fluss braucht Raum und Baum“ heißt, am 27. Januar im Landesamt im Ingenieurbereich Elsterwerda im Beisein der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster über die in Rede stehenden Baumfällungen. Darüber hinaus wurden eine ganze Reihe Presseanfragen beantwortet, sodass es, wie ich meine, ohnehin ein sehr transparentes Verfahren war. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Frage 487 (Sicherungsverwahrung) stellt der Abgeordnete Ziel.

Am 5. Januar dieses Jahres haben die Justizsenatorin von Berlin, Frau Gisela von der Aue, und der Justizminister unseres Landes, Herr Dr. Schöneburg, Eckpunkte einer gemeinsamen Expertengruppe zur Sicherungsverwahrung vorgelegt.

Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte und welche Maßnahmen ergeben sich aus diesen Eckpunkten?

Minister Dr. Schöneburg antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ziel, dieses Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung enthält Prozess- und Strukturvorgaben für die weitere Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in Berlin und Brandenburg insbesondere auf zwei Ebenen. Die erste Ebene ist die Ausgestaltung des Vollzuges für diejenigen, die zu einer Freiheitsstrafe plus Sicherungsverwahrung oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung verurteilt worden sind. Hier ist der Ansatz, sehr frühzeitig mit besonderen Therapien möglichst auf Vermeidung der Sicherungsverwahrung zu zielen, weil dann nämlich am Ende des Vollzuges eine positive Legalprognose gestellt werden kann.

Einen diesbezüglichen Ansatz kann man heute der Presse entnehmen. In der Zeitung „Märkische Allgemeine“ ist heute nämlich das interessante Portrait eines der berühmtesten Kriminalpsychiater Deutschlands, von Herrn Prof. Kröber, abgedruckt. Es geht um unseren Ansatz, der auch von ihm favorisiert wird: Sicherungsverwahrte, die sich in der Sicherungsverwahrung befinden, sehen ihre Perspektive meistens als sehr aussichtslos an. Je früher man aber mit therapeutischen Ansätzen beginnt, umso größer ist die Erfolgsaussicht, hier auch wirklich zu positiven Ergebnissen, also zu einer günstigen Legalprognose, zu kommen.

Die zweite Ebene, auf die dieses Papier zielt, ist die Ausgestaltung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung. Hier hebt sich die Position Brandenburgs etwas von dem ab, was zum Teil bundesweit vertreten wird. Das will ich unter der Überschrift „Schöner Wohnen“ - nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - wie folgt beschreiben: Man kriegt größere Hafträume. Man kriegt einen größeren Fernseher. Man hat einen entsprechenden Abstand zu den „normalen“ Strafgefangenen. Aber es passiert nicht viel. Wir wollen auch hier den therapeutischen Ansatz favorisieren.

Diese inhaltlichen Vorgaben des Eckpunktepapiers fließen dann in Handlungsrichtlinien legislativer Natur ein. Mein Haus wird in diesem Jahr ein Landesstrafvollzugsgesetz erarbeiten. Ein erster Entwurf wird im Sommer vorliegen. Endgültig werden wir die Arbeiten zum Jahresende beenden. Da werden diese Vorgaben für die Privilegierung derjenigen, die Sicherungsverwahrung vor der Brust haben, normativ geregelt werden. In einem zweiten Schritt wird an einem Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz gearbeitet. Das wollen wir 2012 fertigstellen. Da soll diese zweite Ebene rechtlich geregelt werden.

Herr Ziel hat eine Nachfrage.

Herr Minister, bei Sicherungsverwahrten handelt es sich um therapiebedürftige und fehlgeleitete Männer. Dort müssen Ka

tegorien für die Therapie gebildet werden. Gibt es auch einen Ansatz, der darüber hinausgeht? Dass Berlin und Brandenburg zusammenarbeiten, ist sicher möglich. Ich habe aber auch etwas von einem sogenannten Nord-Verbund gelesen. Was halten Sie davon?

Der Nord-Verbund ist nicht zu verwechseln mit der Nord-Allianz. Der Nord-Verbund ist der lockere Zusammenschluss der Nordländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg. Wir haben parallel zu den legislativen Schritten, die einzuleiten waren und die eingeleitet worden sind, Gespräche zwischen diesen Ländern aufgenommen, um auch auf der Grundlage des bereits erwähnten Eckpunktepapiers vorgehen zu können.

Dieses Papier sieht drei Primärgruppen von Sicherungsverwahrten vor. Einmal geht es um diejenigen, die sehr kooperativ sind. Die weisen eine hohe Entlassungswahrscheinlichkeit auf. Des Weiteren gibt es diejenigen, deren Perspektive, entlassen zu werden, nicht gut ist. Die brauchen aber keine starke Außensicherung; das sind ältere Sicherungsverwahrte. Schließlich gibt es die „Hochrisikogruppe“. Bei dieser Differenzierung muss man sich nach Partnern umsehen, um verschiedene Einrichtungen vorhalten zu können. Da sind wir im Moment mit den Nordländern im Gespräch, um vielleicht in unterschiedlichen Bundesländern für unterschiedliche Gruppen etwas zu bewegen. Das alles macht nämlich erst dann Sinn, wenn man eine gewisse Population hat. Die Errichtung gesonderter Einrichtungen muss gut überlegt werden. Entsprechende Kooperationen bieten sich jedoch an.

Die Frage 488 (Hochwasser-Messpegel an der Neiße) stellt die Abgeordnete Steinmetzer-Mann.

Gestern sprachen wir bereits zum Hochwasser und auch zur Hochwasserkonferenz. Der Vertreter aus dem Landkreis SpreeNeiße sprach das Problem der fehlenden Messpegel an. So gebe es an der Neiße auf einer Länge von 90 km keine Hochwassermesspegel.

Ich frage die Landesregierung: Wie kann die Prognostizierbarkeit von Hochwasserereignissen an der Neiße verbessert werden?

Frau Ministerin Tack wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Steinmetzer-Mann, wir kommen noch einmal zum Hochwasser konkret zum Pegelnetz an der Neiße. Das Land Brandenburg betreibt flächendeckend Pegelnetze für das Grundwasser und auch für die Oberflächengewässer. Wir sind dabei logischerweise ständig bemüht, die Pegelnetze zu optimieren, damit sie den fachlichen Anforderungen entsprechen und letztendlich

was nicht ganz unwichtig ist - auch kostengünstig betrieben werden können.

An der Neiße gibt es zwei Hochwasser-Meldepegel. Ein Pegel ist in Klein Bademeusel. Ich kann mich erinnern, dass wir sehr gespannt auf diesen Pegel geguckt haben; denn der Wasserstand führte dazu, dass die Einwohner dort im vergangenen Jahr evakuiert werden mussten. Dies geschah aus Gründen des Hochwasserschutzes für die Bevölkerung. Dieser Pegel liegt am Flusskilometer 62,1 in der Nähe der Landesgrenze zu Sachsen.

Des Weiteren gibt es einen Pegel in Guben, wo eine ähnliche Situation zu verzeichnen war. Dort ist es der Flusskilometer 13,8. Beide Pegel sind mit einer Datenfernübertragung ausgerüstet und für jeden über das Internet aktuell abrufbar. Die Entfernung zwischen den Hochwassermeldepegeln in Brandenburg beträgt also 48,3 Flusskilometer. Das ist aus unserer Sicht ausreichend.

Die von Ihnen genannten 90 km beziehen sich auf den Abstand zwischen dem Pegel Görlitz auf sächsischem Gebiet und Klein Bademeusel. 90 km sind eine lange Strecke. Wir bestätigen, dass es hier unbedingt notwendig ist, einen zusätzlichen Pegel zu installieren. Allerdings müsste dieser zusätzliche Pegel zwischen Görlitz und Klein Bademeusel, also in Sachsen, liegen und somit auch dort errichtet werden. Da gab es bereits einen Pegel. Der ist aber aufgrund der Hochwassersituation leider nicht mehr funktionstüchtig. Über diese Situation - ob, wann und wo genau dieser Pegel wieder errichtet wird - verhandelt gerade mein Landesamt mit den sächsischen Behörden. Das befindet sich also in der Vorbereitung.

Ich schließe mich hier im Übrigen gerne der Meinung der Experten des Landesamtes an, die sagen, dass gegenwärtig die Pegeldichte an der Neiße auf Brandenburger Territorium ausreicht, um realistische Hochwasservorhersagen gezielt treffen zu können. Es geht folglich um den sächsischen Pegel.

Ich rufe die Frage 489 (Übergriffe in Grundschule) auf. Wir beantworten diese Frage gemeinsam mit der folgenden Frage. Bitte, Herr Petke.

Am 10. Februar kam es an der Grundschule 1 in Luckenwalde zu einem Übergriff von vier Schülern auf einen Mitschüler. Durch diesen brutalen Übergriff ist der Mitschüler sehr schwer verletzt worden und musste ins Klinikum nach Frankfurt (Oder) geflogen werden. Er ist auf dem Weg der Besserung.

Natürlich fragen sich in Brandenburg viele Mütter und Väter, die täglich ihre Kinder zur Schule bringen, wie es zu einem solchen Vorfall kommen konnte. Immerhin haben wir in Brandenburg fast 280 000 Schülerinnen und Schüler. Wir können davon ausgehen, dass die Schule ein staatlicher Schutzraum ist.

Ich begrüße, dass die Ministerin diesen Vorfall zur Chefsache gemacht hat. Das kann man heute in der Zeitung lesen.

Zudem frage ich: Frau Ministerin, was haben die Schule, das Schulamt und Ihr Haus zur Aufklärung getan? Welche Erkennt

nisse können wir bereits jetzt über diesen Vorfall am 10. Februar in Luckenwalde mitteilen?

Die Frage 490 (Gewalttat an Friedrich-Ebert-Grundschule in Luckenwalde) stellt die Abgeordnete Wehlan.

Der Sachverhalt hat im öffentlichen Raum schon seit anderthalb Wochen ein großes Interesse und Betroffenheit hervorgerufen. Deshalb stelle ich gleich die Frage: Wie bewertet die Landesregierung den vorliegenden Sachverhalt, und in welcher Art und Weise sehen Sie Möglichkeiten, dass derartige Vorfälle an Brandenburger Schulen durch eine bessere Präventionsarbeit verhindert werden?

Frau Ministerin Münch antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan! Sehr geehrter Herr Petke! Herr Petke, Sie wissen ja, dass Schulen letzten Endes auch ein Spiegelbild der Gesellschaft sind. Insofern ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass sich Gewalt, die auch in der Gesellschaft stattfindet, in bestimmten Formen auch in der Schule widerspiegelt.