sehr interessant -, haben Sie gar nicht aufgeworfen. Es geht Ihnen nicht darum, wie wir die missliche Situation, in der sich die Kinder und alleinerziehende Elternteile befinden, beleuchten. Ich glaube, das wäre ganz interessant.
Aus unserer Sicht ist die Säumigkeit aufseiten eines Elternteils in der Regel ziehen sich die Väter zurück - nur ein Grund dafür, dass wir in eine Situation geraten, in der der Staat für Unterhaltsvorschussleistungen einspringen muss. Ein anderer Aspekt ist - das erfährt man, wenn man mit den Kollegen vom Jugendamt telefoniert oder sich mit der Situation vertraut macht - die Einkommenssituation der Menschen in unserem Land. Es ist interessant, mal zu schauen, wie viele Familien im Land es betrifft, dass der Staat ihnen Zuschüsse zahlt, weil das Einkommen so niedrig ist. Das ist eine schwierige Situation, mit der wir uns auseinandersetzen sollten.
Da bin ich auch ganz schnell bei Frau Blechinger, die hier gerade gefordert hat, dass diejenigen, die arbeiten gehen, mehr arbeiten gehen müssen, um ihre Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen. Ich sage an der Stelle: Wenn jeder Brandenburger und jede Brandenburgerin einen Arbeitsplatz hat, können wir über diejenigen reden, die vielleicht noch einen zweiten Arbeitsplatz benötigen. Das ist ein Ansatz, der mir viel besser gefällt: dass wir uns erst einmal um diejenigen kümmern, die - leider - zu Hause sitzen müssen und darauf warten, in ein Anstellungsverhältnis zu kommen,
Schaut man sich die Situation, die wir in Brandenburg vorfinden, an, stellt man fest, dass es im vergangenen Jahr ca. 20 000 Kinder - genau 19 800 - waren, die Unterhaltsvorschussleistungen vom Staat bekamen.
Wir haben eine Rückgriffquote von 15 %; das ist hier gesagt worden. Das ist die beste Rückgriffquote in den neuen Bundesländern. Das muss man auch einmal sagen, so schlecht ist das nämlich nicht. Wir sind besser als die Stadtstaaten. Auch im Vergleich mit den alten Bundesländern ist nicht so schlecht, was hier passiert.
Wir hatten dank der Rückgriffsquoten im vergangenen Jahr einen Einnahmerekord. Das war das beste Jahr für das Land Brandenburg, was den Rückgriff bzw. das Zurückholen solcher Unterhaltsvorauszahlungen angeht.
Woher kommen diese Daten? Sie stammen - das wurde auch angesprochen - aus der Kleinen Anfrage des Kollegen Hoffmann. Die Daten, die Sie hier abfordern, liegen also schon vor. Das stellt man bereits fest, wenn man allein in das Parldoc-Programm der Landtagsverwaltung schaut. Dort kann man diese Daten herausziehen. Es gibt weitere Anfragen - auch von Ihnen, Frau Kollegin Blechinger - dazu. Die Daten aus den vergangenen Jahren liegen bereits vor.
Was passiert zurzeit? - Auch das kann man diesen Anfragen entnehmen. Es gibt eine Stärkung der Gesetzesdurchführung, der Verwaltungspraxis bei den Unterhaltsvorschussstellen. Es gibt Fortbildung in den Prozessen, um das zu optimieren und dort weitere Erfolge zu erzielen. Es gibt Begleitung und Aus
wertung der Prüfungsmaßnahmen, die dort durchgeführt werden, und es wird weiterhin daran gearbeitet, den Verwaltungsablauf zu vereinfachen.
Ich glaube, an dieser Stelle passiert eine ganze Menge. Die Daten liegen vor. Die Mitarbeiter werden geschult und begleitet, sodass ihre Arbeitsergebnisse besser werden. Das Ergebnis des letzten Jahres war das Beste; wir sind bezüglich der Rückgriffsquote im Jahr besser als alle anderen neuen Bundesländer. Insofern sage ich: Wir brauchen diesen Bericht hier nicht. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Land Brandenburg liegt mit einer Rückholquote von 15 % im Jahr 2008 im unteren Mittelfeld der 16 Bundesländer. Die Quote scheint nach den Angaben früherer Anfragen in den letzten Jahren eher leicht rückläufig zu sein. Nach Angaben der Bundesregierung lag die durchschnittliche bundesweite Rückgriffquote 2009 bei 20 %. Diese Rückhol- oder Rückgriffquote bezeichnet das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz innerhalb eines Monats oder eines Haushaltsjahres.
Wir müssen da ein bisschen unterscheiden: Da die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz teilweise als Vorschuss, teilweise aber auch als Ausfallleistungen erbracht werden, sind nicht alle gewährten Unterhaltsvorschüsse rückholbar. Bei Versterben des unterhaltspflichtigen Elternteils, bei unbekanntem Aufenthaltsstatus oder nicht bestehender Leistungsfähigkeit - der sogenannten Leistungsunfähigkeit nach § 1603 des Bürgerlichen Gesetzbuches - ist kein Rückgriff gegeben. Interessant ist deshalb bezüglich der Verfolgung von Rückerstattungsansprüchen die Differenz zwischen einer höchstmöglichen und einer tatsächlichen Rückgriffquote. Das ist die Zahl bzw. die eigentliche Aussage, die interessiert.
Da aus aktuellem Anlass die Frage des Unterhaltsvorschusses in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt ist, erscheint der vorgeschlagene Bericht sinnvoll - dies insbesondere, da die Länder an den Zahlungen zu zwei Dritteln beteiligt sind und die Auskunft über die Höhe der rückholbaren Vorschüsse und die Gründe der Nichtvollstreckbarkeit im finanziellen Interesse unseres Landes liegen. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit der Landesregierung fort. Herr Minister Rupprecht hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das UVG beschäftigt uns ja in regelmäßigen Abständen in die
sem Haus, und ich gehe davon aus - weil heute schon viele Zahlen genannt worden sind -, dass Sie alle über die finanzielle Entwicklung ganz gut informiert sind. Ich möchte - obwohl schon Zahlen genannt worden sind - einige wiederholen und vor allem ihre Entwicklung aufzeigen.
So hat sich die Zahl der Unterhaltsvorschuss empfangenden Kinder im Land Brandenburg nach einem Tief von 17 000 im Jahr 2003 - das war vor erst sieben Jahren - auf deutlich über 20 000 Ende 2009 erhöht. Diese Zahlen für 2010 sind noch nicht verfügbar. Dem folgend haben sich die Ausgaben seither logischerweise ebenfalls erhöht, und zwar von knapp 23 Millionen Euro im Jahre 2003 auf 38 Millionen im letzten Jahr. Der Bund trägt ein Drittel - das haben einige Vorredner bereits gesagt -, zwei Drittel sind vom Land aufzubringen.
Diese Zahlen machen, meine Damen und Herren, ganz klar deutlich, dass der Unterhaltsvorschuss zu den wichtigen, vielleicht den wichtigsten sozialpolitischen Leistungen zählt, und da ist es doch mehr als erfreulich, dass man sagen kann, dass nach dem im Jahr 2009 erzielten Einnahmehoch von 4,5 Millionen Euro im Jahre 2010 noch eine Steigerung auf 4,8 Millionen Euro erzielt wurde. Wie schon gesagt wurde, liegt Brandenburg bei der Rückzahlung von Unterhaltsschulden traditionell fast jedes Jahr an der Spitze der neuen Länder, und deshalb möchte ich - auch wenn hier Kritik geäußert wurde - den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Stadt- und Kreisverwaltungen ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit danken, denn ich glaube sehr wohl, Frau Blechinger, dass dort engagierte Frauen und Männer arbeiten, auch wenn Sie am Erfolg der Arbeit - also am finanziellen Erfolg - nicht partizipieren.
Ich muss dennoch darauf hinweisen, dass es keine Garantie dafür gibt, dass sich diese erfreuliche Entwicklung ohne Weiteres fortsetzt. Der Einnahmeerfolg hängt von vielen Faktoren ab. Alle Bemühungen finden letztlich da ihre Grenzen, wo nichts zu holen ist. Wir müssen feststellen: Gerade unter den familienfernen Elternteilen befinden sich nach Beobachtung der Jugendämter zahlreiche Menschen mit geringem Einkommen zu gering, um Unterhalt zu zahlen, geschweige denn, den ausgereichten Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Hinzu kommen Rahmenbedingungen, auf die die Landesregierung keinen Einfluss hat, zum Beispiel die Entwicklung der Rechtsprechung oder der bundesweit geltenden Pfändungsfreigrenzen. Diese begrenzen auch die Möglichkeit, Rückzahlungen einzutreiben.
Zusammenfassend will ich am Ende sagen, dass der Unterhaltsvorschuss eine wichtige Leistung für Kinder ist, dessen zunehmende Inanspruchnahme zwar den Haushalt von Bund und Land belastet, im Gegenzug aber den Kommunen Ausgaben bei den existenzsichernden Leistungen ersparen kann.
Die Erfolge einer straffen Gesetzesdurchführung, die ich natürlich auch begrüße, und die damit verbundene Steigerung der Einnahmen sind beachtlich, und ich glaube, gemeinsam mit den kommunalen Behörden sollten wir diesen Weg fortsetzen. Dann werden wir in Zukunft - hoffentlich - noch erfolgreicher sein.
Ich bin mir allerdings keineswegs sicher, ob die Arbeit, die für den von der FDP-Fraktion gewünschten Bericht notwendig ist, tatsächlich zu einer wirksamen Verbesserung der Praxis beitragen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält noch einmal die einbringende Fraktion. Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Büttner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Muhß, zwei Dinge - erstens: Ich habe Politik immer so verstanden, dass gerade sie auch gesamtgesellschaftliche Debatten anstößt. Tut mir leid, wenn Sie das anders sehen; ich habe es jedenfalls immer so verstanden.
Selbstverständlich sollte dieser Bericht erst einmal die Grundlage dafür sein, eine Diskussion anzustoßen. Aktuelle Situationen aus den letzten Monaten haben Sie übrigens in die Diskussion eingeführt; das habe ich bewusst nicht getan.
Die Zahlen, auf die sich hier bezogen wird - auch in der Kleinen Anfrage, die im Übrigen die Grundlage unseres Antrags ist, einen Bericht zu fordern, weil wir eben noch offene Fragen haben -, stammen aus dem Jahr 2008, und eine Gesamtübersicht der vergangenen Jahre ist eben auch nicht vorhanden.
Frau Blechinger hat auch folgenden wichtigen Punkt angesprochen, nämlich die Frage, wie es in den unterschiedlichen Kreisen aussieht und welche Möglichkeiten wir vor allem haben, rechtliche Regelungen zu verändern. Dazu brauchen wir als Basis einen Bericht. Mir ist völlig bewusst: Ich brauche für den Antrag gar nicht zu werben.
Im Übrigen - ich glaube, darauf haben Sie, Herr Krause, Bezug genommen - steht in dem Antrag bezüglich dessen, auf welche Punkte in dem Bericht eingegangen werden soll: „unter anderem“. Wenn ich jeden Detailpunkt hineinbringen soll, kann ich den Bericht auch gleich selbst schreiben. Aber ich habe verstanden: Sie lehnen den Antrag ab. Ich meine, Sie wissen ja alle, dass es auch andere Möglichkeiten der parlamentarischen Arbeit gibt. Insofern werden wir das Thema hier mit Sicherheit bald wieder diskutieren. - Vielen Dank.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Es geht um den Antrag in der Drucksache 5/2671 - Neudruck -, eingereicht von der FDPFraktion, „Bericht zur Entwicklung des Unterhaltsvorschusses vorlegen“. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? -
(Holzschuher [SPD]: Bitte klar und deutlich fragen! - Frau Hackenschmidt [SPD]: Wir haben die Frage akus- tisch nicht verstanden!)
Ich wiederhole die Abstimmung. Wer dem Antrag der FDPFraktion in der Drucksache 5/2671 - Neudruck - Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit doch deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordnete Niels hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einsatz von Agro-Gentechnik widerspricht aus vielen Gründen dem Ziel einer zukunftsfähigen, umweltgerechten Landwirtschaft, die sich an den Verbraucherwünschen und an biologischer Vielfalt orientiert. Die gentechnikfrei produzierende Wirtschaft hat mit hohen Kosten für Maßnahmen zur Vermeidung oder Entdeckung von Verunreinigungen zu kämpfen. Die Idee einer Koexistenz von traditioneller und Gentech-Landwirtschaft ist eine Illusion, denn bedauerlicherweise kommt es ständig zu Durchmischungen durch Produktionsprozesse und Handelswege. Daher lehnen gut drei Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Mehrzahl der Landwirte die AgroGentechnik ab - wir Bündnisgrünen sagen: zu Recht!
Es ist uns daher ein großes Anliegen, die Selbstbestimmung von Verbrauchern und die wirtschaftliche Zukunft von Landwirten und Imkern zu bewahren sowie den rechtlichen Schutz gentechnikfreier Regionen zu stärken.
Nachdem die Große Koalition Thüringen im November letzten Jahres zum gentechnikfreien Bundesland erklärt hatte, folgte vorgestern Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel.