Protocol of the Session on January 19, 2011

Wir haben in diesem Antrag auch berücksichtigt, um wie viele Betriebe und um welche Regionen in Brandenburg es geht. Es geht nicht um Gesamtbrandenburg; auch das will ich an dieser Stelle hervorheben. Die Betriebe, um die es geht, die diesem Antrag, glaube ich, etwas Positives abgewinnen könnten, befinden sich in den Landkreisen Uckermark, Ostprignitz-Ruppin und teilweise auch im Havelland. Ich kann auch ganz klar sagen, dass es sich von der Gesamtzahl her um rund 80 Betriebe handelt. Deshalb kann man auch ausrechnen, um welche Größenordnung an Flächenbezug es geht, über den wir hier heute reden, wenn wir von 450 auf 650 ha gehen. Es handelt sich also

maximal um 15 000 ha, vielleicht um 16 000 ha, vielleicht auch - lassen Sie uns das hochrechnen - um 18 000 ha, die für die Weiternutzung im Rahmen der Betriebskonzeption bei den jetzigen Nutzern möglich wären.

Ich mache mir oftmals über Folgendes Gedanken: Es gibt einen Nutzer, dessen Pachtvertrag ausläuft. Er steht vor der Frage, sich jetzt am Ausschreibungsmarkt zu beteiligen, und er hat nicht die Gewissheit, diese Flächen dann zu erhalten. Wenn er diese Ungewissheit hat, dann gibt es natürlich auch Ungewissheit in Bezug auf die Betriebskonzeption und Ungewissheit in Bezug auf die Sicherheit, seine Tierbestände zu versorgen, Weiterbeschäftigung zu generieren oder zu erhalten. Insofern ist es sinnvoll, darüber nachzudenken.

Aus dem Pool der noch zur Privatisierung anstehenden Flächen in Brandenburg, rund 120 000 ha, ist keine Gefährdung dessen gegeben, was ich gerade gesagt habe. Es ist also nicht zu befürchten, dass die BVVG nicht ihr Ziel erreichen kann und dass die Alteigentümer, die über das neue Flächenerwerbsänderungsgesetz jetzt einen Anspruch haben, daraus nicht bedient werden können. - So weit erst einmal.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Dombrowski spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegen ein Antrag der Regierungsfraktionen und ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion vor. Zu beiden möchte ich gleichzeitig etwas sagen.

Die große Überschrift über alles, was Landwirtschaft in den 16 Bundesländern betrifft - auch bei uns -, ist eigentlich: Welches Leitbild haben wir für die Entwicklung im ländlichen Raum und für die Landwirtschaft? Genau unter diesem Thema „Leitbild für die Landwirtschaft in Deutschland“ wird auch der nächste Deutsche Bauerntag Ende Juni in Koblenz stehen. Da wird genau diese Frage, die wir hier gerade diskutieren, eine ganz wesentliche Rolle spielen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Born, hat kürzlich veröffentlicht, sozusagen in Diskussionsvorbereitung auf den Bauerntag, er sehe ernsthafte Anzeichen, dass eine von Bauern getragene Landwirtschaft immer weiter unter Druck gerate, wenn branchenfremde Investoren die Landwirtschaft als Renditeobjekte nutzen. Er verweist auf warnende Beispiele in Amerika und Lateinamerika, und er formuliert schon einmal im Vorgriff, was er meint, wie die Landwirte in Deutschland sich verständigen werden, was wohl Ende Juni dort als Leitbild entschieden wird, dass wir eine Landwirtschaft wollen, in der die Betriebe von Bauern vor Ort getragen werden und nicht durch landwirtschaftsfremde Kapitalgesellschaften.

Jetzt werden Sie fragen: Was hat das eigentlich mit dem heutigen Antrag zu tun? Der Kollege Folgart - wir waren vorhin schon beim RBB - hat im Vorfeld auf dem Flur gesagt: Das Leben findet im Leben statt. Das ist ja auch richtig. Von daher sind wir in Brandenburg im negativen Sinne, wie ich jedenfalls meine, längst weiter, weil die Erhöhung auf 650 ha, die Rot-Rot

vorschlägt, sozusagen im Zuge des Direktkaufs von Pachtflächen von Betrieben, die darauf wirtschaften, kein Schutz vor fremden Kapitalgebern und landwirtschaftsfremden Investoren ist, denn wir haben in Brandenburg in verschiedenen Betrieben längst Kapitalgeber, die mit dem Anspruch auf 450 ha Agrarflächen erwerben. Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie, dass bestehende Strukturen gefestigt werden sollen, und verkennen damit die Situation: Das Leben findet im Leben statt. Schauen Sie nach Sachsen-Anhalt. Das Land hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht - andere Länder haben dies auch getan -, den Direkterwerb auf 100 ha pro Landwirt zu begrenzen und dies an die Auflage gekoppelt, dass die Betriebe eine ordentliche Privatisierung nachweisen müssen. Darüber reden wir ja schon gar nicht mehr, ich will auch niemanden verdächtigen. Ich darf Sie nur bitten, das Leitbild dabei nicht aus den Augen zu verlieren. Der Einkauf landwirtschaftsfremder Investoren in Unternehmen ist völlig legal, das ist eine unternehmerische Entscheidung, doch muss nicht alles, was legal ist, zwangsläufig vernünftig sein. Um ein Beispiel zu nennen, das Ihnen vielleicht näher liegt, sage ich einmal Folgendes: Die von der Bundesregierung getroffene Umsatzsteuerregelung bezüglich Hotelübernachtungen ist nicht vernünftig. Es ist legal, wenn so verfahren wird, aber im Rahmen eines Leitbildes wollen wir versuchen sicherzustellen - da besteht ja zumindest in der Diskussion Einigkeit -, dass die hier lebenden Landwirte die Eigentümer der von ihnen zu bewirtschaftenden Flächen sind. Das ist wichtig.

Meine Damen und Herren, wir von der CDU wollen keine Heidi-Landwirtschaft, wie wir sie aus dem sonntäglichen Kinderprogramm kennen. Die Durchschnittsgröße der bundesdeutschen Landwirtschaftsbetriebe beträgt 50 ha. Die Durchschnittsgröße der Agrarbetriebe aller Eigentumsformen in Brandenburg liegt bei 330 ha, sie ist also weit überdurchschnittlich groß. 88 % der Betriebe in Brandenburg - das geht aus dem Agrarbericht hervor; der Kollege Folgart hat es angesprochen - haben eine Größe von weniger als 500 ha.

Lassen Sie mich auf einen Punkt hinweisen. Uns alle eint, dass wir im ländlichen Bereich Beschäftigung sichern wollen. Von daher muss man sich den Agrarbericht anschauen und fragen, wer in der Landwirtschaft denn Beschäftigung sichert. Das sind die natürlichen Personen und Personengesellschaften. Es gibt Vergleichszahlen. Bei den natürlichen Personen und Personengesellschaften kommen auf 100 ha Landwirtschaftsfläche 4,1 Arbeitskräfte, bei den Großagrarbetrieben kommen auf 100 ha 2 Arbeitskräfte. Selbstverständlich kann man auf großen Flächen rationeller wirtschaften; das ist klar. Doch wenn Beschäftigung im ländlichen Raum eine Rolle spielen soll, dann ist es fragwürdig, wenn man die Großen immer größer macht und ihnen dadurch Wettbewerbsvorteile einräumt und durch diese Politik einen aktiven Beitrag dazu leistet, Beschäftigung in der Landwirtschaft abzubauen.

(Beifall CDU und beim Abgeordneten Vogel [GRÜNE/ B90)

Das wollen wir als CDU nicht. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Der Abgeordnete Luthardt spricht für die Linksfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen, dass ich froh bin, dass wir seit Längerem in diesem Hohen Haus das Thema Landwirtschaft auf der Tagesordnung haben - wenn auch zu fortgeschrittener Stunde und nach den Themen Bahn und Feuerwehr. Das Thema, das wir heute besprechen, ist sehr wichtig. Es geht um den Boden der Landwirte. Er ist das wichtigste Produktionsmittel der Bäuerinnen und Bauern auf dem Land.

Weltweit vollzieht sich im Augenblick eine Landnahme durch Kapitalgesellschaften, durch Fonds und Industrieunternehmen. Besonders landwirtschaftliche Flächen sind begehrt, dienen sie doch nach der Finanzkrise als eine sichere Anlage. Sie sind krisenfest und gehen in die Zukunft. Da hat man was. Damit gelangen Flächen, die eigentlich der Nahrungsmittelproduktion dienen, immer mehr in die Hände von Leuten, die darauf Mais zum Zwecke der Biogasgewinnung usw. anbauen. Man darf nicht vergessen, dass damit langfristig traditionell gewachsene ländliche Strukturen auf der Strecke bleiben.

Wer glaubt, dass dies alles nur in fernen Ländern stattfindet, der irrt. Auch im Osten gibt es noch etwas zu holen. Allein in Brandenburg - das wurde schon gesagt - sind es über 120 000 ha, die noch der bundeseigenen BVVG gehören und die der Privatisierung harren. Darüber reden wir ja auch heute hier. Ich kann Ihnen aus meinem Wahlkreis Beispiele für die Landnahme nennen; das ist also nicht weit hergeholt. Zum Beispiel kauft ein Ramschhändler wie Thomas Philipps massiv Flächen auf. Der weltweite Flächenhunger hat natürlich auch hier in Brandenburg die Preise nach oben getrieben. So waren im Jahr 2008 für einen Hektar durchschnittlich noch 5 100 Euro zu zahlen, derzeit sind es 7 300 Euro. Der Geschäftsführer der BVVG hat am letzten Wochenende freudestrahlend verkündet, dass der Preis im Jahr 2010 um 27 % gestiegen ist.

Der Folge ist - das wurde schon gesagt -, dass die seit längerer Zeit heimischen landwirtschaftlichen Unternehmen bei diesem Preisauftrieb auf der Strecke bleiben. Davon betroffen sind große und kleine landwirtschaftliche Unternehmen.

Ein Wort zu der von der Opposition angefachten Diskussion: kleinere Betriebe versus große Betriebe. Ich finde, das ist eine unsägliche Diskussion. Es geht ja sogar so weit, dass man sagt, dass ab 2014 die Beihilfen für die großen Unternehmen gesenkt werden sollen. Ich sage: Wir tun uns in Brandenburg nichts Gutes, wenn wir solche Diskussionen anzetteln. Wir schwächen damit die Landwirtschaft in unserem Land.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt durchaus Beispiele von „Selbsthilfegruppen“ - so will ich sie einmal bezeichnen - und Initiativen, die sich selbst um ihre Flächen kümmern. Auch das ist natürlich ein Weg. In der Uckermark, dem größten europäischen Bioanbaugebiet, hat sich im vergangenen Jahr der Biofonds Schorfheide gegründet. Die GLS Bank hat investiert, und auch anderes Kapital ist geflossen. Es wurden 2 500 ha Fläche aufgekauft und zwölf landwirtschaftlichen Betrieben zur Pacht angeboten. Ich denke, das ist ein wichtiger Weg.

Wenn wir über landwirtschaftliche Flächen reden, so gehören unter anderem auch die Obstbauern dazu. In Werder befinden

sich große Obstanbauflächen im Eigentum der BVVG, und auch da ist die Angst groß, wie es weitergeht.

Ich sage noch einmal deutlich: Wir wollen in dieser Frage die Vielfalt der Eigentumsformen. Wir wollen auch keine Maisacker bis zum Horizont, denn sie zerstören unser zartes Pflänzchen Tourismus auf dem Lande, das wir hätscheln und pflegen. Ich denke, dass gerade in dieser Frage die Politik gefordert ist, eine Aussage zu treffen. Auch auf den Bund - die BVVG ist ja eine 100%ige Tochter des Bundes - müssen wir Einfluss nehmen. Ich bin der Meinung, dass wir mit unserem Antrag den ersten Schritt in die richtige Richtung bzw. das Mögliche und Machbare getan haben. Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass wir generell an der Privatisierungspraxis der BVVG etwas ändern müssen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal am heutigen Tage erfüllt mich ein Thema mit etwas Verwunderung. In der Tat wäre es wichtig, richtig und extrem lohnenswert, wenn wir hier im Hohen Hause die großen Fragen der brandenburgischen Landwirtschaftspolitik, insbesondere die großen Leitlinien - es war von Leitbild die Rede -, diskutierten. Ich glaube, da wären wir wirklich gut beraten, und das würde ich vom Grundsatz her unterstützen.

Wenn wir ehrlich sind und uns die heutige Debatte und das heutige Thema anschauen, kommen wir nicht umhin zu sagen: letzten Endes eigentlich ein Randthema im Gesamtkontext der Agrarpolitik.

(Günther [SPD]: Inhalt!)

- Ja, ich gehe darauf ein, keine Angst. Was beinhaltet der Antrag? Tendenziell - wobei ich ausdrücklich sage: tendenziell beinhaltet der Antrag der Regierungsfraktionen eine Bevorzugung der Großbetriebe. Da kann man sich sicherlich darüber unterhalten, ob das sinnvoll ist. Man kann sich sicherlich auch darüber unterhalten, inwieweit die Agrarbetriebe heute mit der notwendigen und sinnvollen Kapitalstruktur ausgestattet sind. Kollege Luthardt, das Wort „Landnahme“ entspricht nicht so ganz meinem Vokabular, aber die Frage nach der Kapitalstruktur finde ich durchaus interessant. Diese Frage sollten wir grundsätzlich im Kontext der Agrardebatte aufgreifen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das Gegenteil, das ja sehr gern propagiert wird - der Traum von der kleinteiligen Zehn-Hektar-Landwirtschaft; ich übertreibe einmal ein bisschen -, gibt es in Brandenburg weitestgehend, glaube ich, nicht in der Form. Aber es ist das Leitbild, das auf der anderen Seite steht, ist ein Leitbild des vorvergangenen Jahrhunderts, damit kommen wir nicht weiter.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion, dem ich grundsätzlich auch einige positive Aspekte abgewinnen kann, macht das Problem auch deutlich. Beim ersten Punkt Zustimmung - keine Frage, die Absicht, die Wettbewerbsfähigkeit der ortsansässigen Landwirte zu stärken, glaube ich, unterschreibt hier jede Fraktion. Aber schon beim zweiten Punkt wird es problematisch: Verpachtung und Verkauf an in der Region ansässige Landwirte. Was ist ein „in der Region ansässiger Landwirt“? Auch eine GmbH als Betrieb ist im landwirtschaftlichen Bereich immer in der Region ansässig. Hier kommen wir mindestens in Definitionsprobleme.

Die nächste Aussage - Punkt drei -, auch ein schönes Beispiel, dass die Debatte hochkompliziert ist, lautet: „nach Möglichkeit“ - wohlgemerkt: schon eingeschränkt - „eine Größe von zehn Hektar nicht überschreiten“. Was machen wir denn mit den Schlägen, die oft ein Flurstück und über 30, 40 ha groß sind? Da beginnen die Probleme schon; es ist leider nicht so einfach. Und die Beschränkung in Punkt 4 auf 100 ha hat für mich - man möge es mir nachsehen - ein bisschen die Anmutung eines türkischen Basars. 450 ha steht im Gesetz. Die beiden Regierungsfraktionen wollen mehr, die andere Seite will weniger. Warum 100, warum nicht 150, warum nicht 200? Ich glaube, in der Gesamtanalyse sind die 450 ha, wenn man die Betriebsgrößen und die Betriebsstrukturen in Brandenburg ungefähr im Hinterkopf hat, ein ganz guter Kompromiss.

Wichtiger als diese Frage - da bin ich wieder ganz nah bei Kollegen Luthardt, das sage ich ausdrücklich - wäre: Anstatt diese ewige Frage von Groß und Klein, die sowieso keine Zukunftsdiskussion ist, immer wieder aufzumachen, sind hier wirklich essenzielle Fragen der Landwirtschaftspolitik gefragt. Die EUAgrarpolitik, die Reform, erste, zweite Säule, das sind Themen. Wie erhöhen wir die regionale Wertschöpfung?, ist eine ganz wesentliche Frage. Wie sichern wir die Produktionsgrundlagen? - Wir werden nachher noch über das Oderbruch sprechen. Ganz interessant. Mit welchen naturschutzfachlichen Auflagen müssen die Betriebe kämpfen? - All das sind lohnenswerte Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich würde mir wünschen, dass wir uns in Zukunft mit diesen Dingen in der Landwirtschaftsdebatte, in der Agrardebatte beschäftigen. Das wäre lohnenswert. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit der Fraktion GRÜNE/B90 fort. Die Abgeordnete Niels hat das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei dem vorliegenden Antrag darum, dass wir verschiedene Forderungen an den Bund stellen. Wir schließen uns dem Antrag der CDU an. Die SPD und DIE LINKE haben eine andere Forderung aufgemacht, um die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft, die BVVG, vom Bund beauftragen zu lassen, ihre Privatisierungsrichtlinienpraxis zu verändern.

Jetzt ging es mehrfach um kleine und große Betriebe. Gregor Beyer, so habe ich das überhaupt nicht verstanden, dass es da eine Diskussion gibt.

(Dr. Luthardt [DIE LINKE]: Natürlich!)

Wenn ich sage, dass bei den Pachtverträgen Flächen bis maximal 450 Hektar im Direkterwerb gekauft werden können, heißt das bei den jetzigen Agrarflächen, um die es geht, ja nicht, dass ich, wenn ich dem Antrag der SPD nicht zustimme, grundsätzlich kleine Betriebe bevorzuge.

Alle Pachtverträge, die jetzt noch abgeschlossen werden, können ja auch mit Landwirten abgeschlossen werden, die schon Fläche haben und gern noch einen Pachtvertrag mit der BVVG abschließen oder, wenn die Flächen ausgeschrieben werden, neue Flächen erwerben wollen. Da reden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überhaupt nicht über die Größe des Betriebes, auch beim Ökolandbau nicht. Da werde ich jetzt überhaupt nichts zur Betriebsgröße sagen, sondern mir geht es darum, dass in dem Antrag der SPD diejenigen in noch höherem Maße bevorzugt werden sollen, die jetzt schon Pachtverträge laufen haben. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon vor einem Jahr in der Bundestagsfraktion gefordert, dass die gesamten Verkäufe endlich gestoppt werden, weil wir das Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz haben, was den Alteigentümern rechtlich ermöglicht, vom Vorverkaufsrecht - 30 ha pro Person Gebrauch zu machen. Herr Folgart hat schon gesagt, dass das in vollem Maße anerkannt ist.

(Folgart [SPD]: Das ist dadurch nicht gefährdet!)

- Das ist insofern gefährdet, Herr Folgart, als die Flächen auch da sein müssen. Wenn alle Anspruchsberechtigten davon Gebrauch machen und Flächen erwerben wollen, brauchen wir auch entsprechend viele Flächen. Das ist auch ein Dilemma, das unseres Erachtens in dem Antrag steckt.

Herr Luthardt hat ein Beispiel von der GLS Bank gebracht, das ich sehr sympathisch finde. Ich kenne einige Projekte, nicht nur im landwirtschaftlichen, sondern auch im forstwirtschaftlichen Bereich, bei denen die Beteiligungen unterschiedlich aussehen und die GLS Bank gern auch vor Ort Land- und Forstwirte unterstützt. Genau diese Vielfalt von Eigentümern ist doch das, was wir haben wollen und was eher dem CDU-Antrag und nicht dem SPD-Antrag entspricht. Da habe ich nicht ganz verstanden, warum das eine Pro-Rede für den Antrag war und andererseits dieses Fallbeispiel gebracht wurde.

Als zweiten Punkt: Natürlich müssen nach den Alteigentümern auf jeden Fall die Pächter bedacht werden. Da mag es sein, dass 100 Hektar im Direktverkauf ausreichend sind, meinetwegen auch andere Größen - 450 sind es im Moment -, aber auf keinen Fall wollen wir, dass diese Zahl erhöht wird, denn man muss immer bedenken, dass es Landwirte gibt, die in den letzten Jahren überhaupt noch keinen Zugriff auf BVVG-Flächen hatten und ein Interesse daran haben. Insofern unterstützen wir den Antrag der SPD und der Linken nicht.

Im letzten Schritt, wenn also Alteigentümer und Pächter bedacht sind, sind die restlichen Flächen natürlich auszuschreiben. Wir sind als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch auf der Bundesebene dafür, von 50 ha Losgröße auf vielleicht 25 ha,

meinetwegen auch 10 ha Größe herunterzugehen; da sind wir nicht so voller Leidenschaft.