Protocol of the Session on January 19, 2011

Für die Landesregierung spricht unser Feuerwehrminister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung - Herr Krause hat bereits darauf abgehoben - bezuschusst aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gegenwärtig knapp 240 Plätze in verschiedenen Freiwilligendiensten, unter anderem im FSJ. Darüber hinaus gibt es weitere 300 bis 400 Plätze, die die Träger ohne einen Landeszuschuss selbst finanzieren. So weit noch einmal zur Situation im Land.

In der Vergangenheit, meine Damen und Herren, gab es auch hier wiederholt Wünsche nach einem Ausbau der geförderten Plätze oder der möglichen Einsatzfelder im FSJ. Sie erinnern sich: Wir haben im März des vergangenen Jahres hier einen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion GRÜNE/B90 behandelt. Dort ging es um ein FSJ in der Politik. Wir konnten dieses Vorhaben ebenso wenig unterstützen wie andere Ideen zur Ausweitung des Freiwilligendienstes. Es fehlt einfach an den nötigen finanziellen Voraussetzungen.

Ihre Einschätzung zur Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren teile ich wie jeder Bürger in diesem Land. Die Folgen der demografischen Entwicklung für unsere Wehren machen mir große Sorgen. Das will ich sagen, weil ich auch viel im ländlichen Raum unterwegs bin und sehe, dass dort neben den Sportvereinen häufig die Jugendfeuerwehren das einzige Angebot für Mädchen und Jungen bieten.

Zu Ihrem Antrag ist aber grundsätzlich zu sagen, dass das Jugendfreiwilligendienstgesetz, das das FSJ und auch das FÖJ regelt, das Einsatzfeld Jugendfeuerwehr nicht ausschließt. Darauf hat Herr Krause auch hingewiesen. Die Anerkennung als Träger des FSJ ist zum Beispiel für die Landesjugendfeuerwehr möglich. Somit ist rechtlich ein FSJ bei der Jugendfeuerwehr jederzeit möglich.

Schwierig wird es - darauf wurde von Herrn Schippel hingewiesen - in einem anderen Bereich. Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet, und es wird pädagogisch begleitet. Diese pädagogische Begleitung umfasst vor allem die fachliche Anleitung in den Einsatzstellen, die individuelle Betreuung der Freiwilligen durch pädagogische Kräfte des Trägers und der Einsatzstelle. Damit wird die Möglichkeit eines FSJ bei der Feuerwehr auf Einsatzstellen beschränkt, in denen hauptamtliches Personal tätig ist. Demnach kämen in Brandenburg nur die fünf Berufsfeuerwehren und die acht Städte mit einer ständig besetzten Wache infrage.

Im Übrigen - das will ich an der Stelle auch noch sagen - unterstützt mein Haus die Landesjugendfeuerwehren bei ihren Be

mühungen um die Nachwuchsgewinnung bereits durch die Förderung eines Jugendbildungsreferenten, der aus den Mitteln des Landesjugendplans gefördert wird. Insofern wäre auch an dieser Stelle das Andocken einer FSJ-Stelle möglich.

Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Erstens: Ein freiwilliges soziales Jahr im Rahmen der Feuerwehr ist auch heute schon nicht ausgeschlossen. Ich sehe aber zweitens zum gegenwärtigen Zeitpunkt praktisch keine finanziellen Spielräume für zusätzliche Plätze im FSJ. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Das Wort erhält noch einmal die CDU-Fraktion. Es spricht der Abgeordnete Petke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 15 Monaten hat die CDU-Fraktion hier einen Antrag eingebracht, der Landtag möge beschließen, dass wir finanzielle Unterstützung für ein sehr vordringliches Problem im Bereich der freiwilligen Feuerwehr leisten, nämlich der Führerschein-Knappheit. Wir haben viel gehört, warum dies nicht möglich ist. Wir haben vom damaligen Innenminister viel gehört, wie er es denn lösen will. Der Innenminister ist in Pension - ob verdient oder unverdient -, das Problem besteht heute noch. Die Regierung hat nichts unternommen.

Die Diskussion im Landtag zeigt doch eines: Hier werden Anträge nicht abgelehnt, weil man vielleicht etwas fachlich Problematisches entdeckt hat, sondern hier werden die Anträge der Opposition abgelehnt, weil sie von der Opposition sind. Wer Nein sagt, hat Recht - das ist die Politik der rot-roten Mehrheit.

(Beifall CDU und FDP)

Herr Kollege Krause, bevor Sie sich vielleicht setzen, darf ich Ihnen einmal etwas von der Internetseite der Landesjugendfeuerwehr zitieren. Auf dieser Seite gibt es eine Ausschreibung: Ab dem 1. September 2009 sucht man für ein freiwilliges soziales Jahr einen Bewerber. Dennoch stellen Sie sich vor 20 Minuten hier vorn hin und sagen: Diejenigen, die wir meinen, denen wir etwas Gutes tun wollen, die wollen das gar nicht. - Nein! Ich sage Ihnen: Diejenigen, denen wir etwas Gutes tun wollen das müsste auch Ihr Interesse sein -, suchen sogar Bewerber für ein freiwilliges soziales Jahr.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Herr Petke, Herr Krause möchte sich nicht setzen, sondern eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie dies?

Bitte schön.

Herr Petke, Sie haben gerade gesagt, dass Anträge in diesem Hause generell abgelehnt werden, sofern sie von der Opposi

tion kommen. Deswegen würde ich Sie fragen wollen, ob Sie zur Kenntnis nehmen, dass etwa 30 % - wenn man sich das vergangene Jahr ansieht - der Anträge aus der Opposition entweder mit Fraktionen der Regierung gestellt worden sind bzw. auch ohne diesen Zusammenhang in Ausschüsse überwiesen oder angenommen worden sind, und ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass wir verschiedene Aspekte angeführt haben, warum dieser Antrag abgelehnt wurde, und nicht einfach nur gesagt haben: weil „CDU“ darüber steht.

Herr Kollege Krause, diese Zahlen stimmen schlicht nicht. Das, was ich zur Kenntnis genommen habe, ist, dass es hier sogar Widersprüchlichkeiten bei der Ablehnung dieses Antrages gegeben hat. Der Minister sagt das eine, der Kollege Schippel sagt, sogar die Fehlzeiten im freiwilligen sozialen Jahr würden generell gegen das FSJ sprechen,

(Görke [DIE LINKE]: Da kann man mal sehen, was wir für eine Koalition sind!)

und Sie sagen: Die Feuerwehr will das doch gar nicht - die gleiche Feuerwehr, die im Internet einen Bewerber sucht.

(Beifall CDU)

Das kann doch nicht Logik sein; das ist maximal rot-rote Logik.

(Görke [DIE LINKE]: Sie sind die Feuerwehr! Der Ober- löschmeister!)

Um dem Ganzen noch eines draufzusetzen, darf ich Ihnen aus dem Papier des Landesfeuerwehrverbandes Hessen zitieren, was die dort suchen:

(Görke [DIE LINKE]: Das, was ihr abgeschrieben habt!)

„Die Aufgaben des FSJler sind zum Beispiel die Brandschutzerziehung, die Brandschutzaufklärung, die Unterstützung bei der Jugendfeuerwehr.“

Morgen werden wir über das Konzept der Landesregierung zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes diskutieren. Dort finden wir, dass - auch nach dem Programm „Arbeit für Brandenburg“ -, es nicht um Jugendliche geht, sondern um Menschen, die mindestens 36 Monate arbeitslos waren und älter als 50 Jahre sind, die in die Feuerwehr gehen sollen. Nun stellen Sie sich einmal vor, was diese dort machen sollen. Auf Seite 46 heißt es: Sie sollen bei der Brandschutzerziehung unterstützen, sie sollen bei der Jugendfeuerwehr unterstützen.

Wie kann es denn sein, dass lediglich die Opposition hier einen Prüfauftrag will? - Die Landesregierung sollte einmal nach Hessen schauen und nachfragen: Welche Erfolge habt ihr denn da zu verzeichnen? Welche Erfahrungen habt ihr da gesammelt? Können wir möglicherweise etwas für Brandenburg übernehmen? - Da heißt es aber: Das brauchen wir nicht. Das wollen ja nicht mal diejenigen, die es betrifft. - Und dann gehen Sie bei dem Programm „Arbeit für Brandenburg“ genau den gleichen Weg. Darin steht es identisch so wie im Papier des Landesfeuerwehrverbandes in Hessen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, wenn die Kolleginnen und Kollegen der Opposition Sie von der Regierungskoalition noch um eines bitten dürften: Sie können ablehnen, Sie können zustimmen, wie Sie wollen. Wir sind nur unserem Gewissen verpflichtet, so heißt es in der Verfassung. Aber es sollte nicht platt sein. Sie sollten sich wenigstens damit auseinandersetzen, was die Oppositionsfraktionen vorschlagen. Sie sollten sich wenigstens damit auseinandersetzen, was die Kolleginnen und Kollegen, die die Anträge hier erklären, inhaltlich zu sagen haben. Wer das nach 15 Monaten schon nicht mehr tut, der lässt eins spüren, und das ist die Arroganz der Macht.

(Beifall CDU - Zurufe von SPD und DIE LINKE)

Wohin das führt, Frau Kollegin Kaiser, das hat gerade Ihre Partei ganz schmerzlich erfahren. - Vielen Dank.

(Beifall CDU - Zurufe von SPD und DIE LINKE - Frau Kaiser [DIE LINKE]: Mit der Arroganz der Macht haben Sie ja Erfahrungen, Herr Petke!)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Es steht zur Abstimmung der Antrag in Drucksache 5/2662 der CDU-Fraktion. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? -

(Burkardt [CDU]: Unglaublich! Schon wieder gegen die Feuerwehr!)

Gibt es Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Flächen für ortsansässige Landwirte sichern

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/2695, vor. - Die Debatte eröffnet der Abgeordnete Folgart für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitte des Jahres 2009 gab es einen Verkaufsstopp, durch die BVVG initiiert, damals auch im Zusammenhang mit der Wahlkampfsituation auf Bundesebene, und es wurde darüber nachgedacht, welche neue Privatisierungskonzeption für die Restflächen des ehemaligen volkswirtschaftlichen Landesvermögens in den fünf neuen Bundesländern angegangen werden sollte. In der Zeit hat auch die von uns heute in dem Antrag zu besprechende 650-haGrenze schon eine Rolle gespielt. Sie wissen, die neue Privatisierungskonzeption mit dem vorgeschalteten Verkaufsstopp ist Anfang 2010 in Kraft getreten und hat die Obergrenze von 450 ha enthalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Koalition taugt aus meiner Sicht wirklich nicht dazu, von Klientelpolitik - das wird mir ja auch manchmal unterstellt für große Agrarunternehmen zu sprechen. Es geht in diesem Antrag vielmehr darum, sich erfolgreich entwickelnde landwirtschaftliche Betriebe aller - das sage ich noch einmal: aller Eigentumsformen und -strukturen nicht zu gefährden und Drucksituationen, die sich aus den in den Jahren 2011 und 2012 in großem Umfang auslaufenden Pachtverträgen der BVVG ergeben, abzufedern - das vor allen Dingen bei den Betrieben, die zurzeit über BVVG-Pachtflächenanteile verfügen, die nach der neuen Privatisierungskonzeption von 2010 jenseits dieser Obergrenze von 450 ha liegen. Es geht in diesem Antrag der Koalition also auch darum, Wertschöpfung im ländlichen Raum zu erhalten und die dortigen Arbeitsplätze nicht unnötigerweise zu gefährden.

Ich will das auch begründen, meine Damen und Herren.

Ein Blick in den Agrarbericht des Jahres 2010 zeigt die Beschäftigungssituation in der Landwirtschaft in Brandenburg deutlich auf. Von den 38 568 Beschäftigten in der Landwirtschaft sind lediglich 8 359 Familienarbeitskräfte, inklusive des Betriebsinhabers, von denen 2 229 vollbeschäftigt sind. Die Zahl der familienfremden Arbeitskräfte liegt laut diesem Bericht bei 30 209. Die Zahl der familienfremden Arbeitskräfte, die vollständig - ich sage besser: ganzjährig - beschäftigt sind, liegt bei insgesamt 13 512 und die der nicht ständig Beschäftigten bei 12 837, Saisonarbeitskräfte und sonstige.

Diese Zahlen, meine Damen und Herren, machen, glaube ich, deutlich, wie bedeutend auch größere landwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Arbeitgeberfunktion im ländlichen Raum sind. Das sind nicht nur Genossenschaften, Kapitalgesellschaften oder GbRs, dazu zählen auch klassische Familienbetriebe.

Als Abgeordnete im ländlichen Raum, die Sie auch Kontakte zu den Bürgerinnen und Bürgern in den Dörfern haben, wissen Sie ganz genau, dass in vielen Dörfern der Agrarbetrieb, egal welcher „Aufstellung“, der größte Arbeitgeber ist.

Ganz wichtig ist, glaube ich, noch einmal die Überlegung hervorzuheben, die unserem Antrag auch innewohnt, dass durch ein Handeln der BVVG im Sinne der Antragsteller weder die Privatisierungsziele des Jahres 2011 im Allgemeinen noch die Alteigentümeransprüche, die jetzt gerade nach der novellierten Flächenerwerbsänderung - Novelliertes Flächenerwerbsänderungsgesetz heißt es genau - im Konkreten gefährdet wären. Die Koalition erkennt ausdrücklich die Prinzipien dieser neuen Privatisierungskonzeption des Jahres 2009/2010 an, auch wenn die Preisfindung - ein Thema für sich - über die Ausschreibung auch noch einmal ein Grund wäre, sich damit parlamentarisch zu befassen. Das will ich aber heute gar nicht.

Wir haben in diesem Antrag auch berücksichtigt, um wie viele Betriebe und um welche Regionen in Brandenburg es geht. Es geht nicht um Gesamtbrandenburg; auch das will ich an dieser Stelle hervorheben. Die Betriebe, um die es geht, die diesem Antrag, glaube ich, etwas Positives abgewinnen könnten, befinden sich in den Landkreisen Uckermark, Ostprignitz-Ruppin und teilweise auch im Havelland. Ich kann auch ganz klar sagen, dass es sich von der Gesamtzahl her um rund 80 Betriebe handelt. Deshalb kann man auch ausrechnen, um welche Größenordnung an Flächenbezug es geht, über den wir hier heute reden, wenn wir von 450 auf 650 ha gehen. Es handelt sich also