Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat gehalten, das Existenzminimum der Privatschulen zu sichern. Er kann dabei natürlich auch Eigenleistungen berücksichtigen. Damit ist eine gleiche finanzielle Ausstattung keineswegs geboten. Es gibt sie übrigens in keinem einzigen Bundesland in Deutschland. Im Gegenteil, ich sehe für eine Überprüfung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft in verschiedener Hinsicht Anlass und kann mich dabei unter anderem auf Erkenntnisse aus unserem südlichen Nachbarland Sachsen beziehen.
Ich komme jetzt zu Ihrem zweiten und meinem letzten Punkt, der Genehmigungsdauer. Nach dem Grundgesetz müssen alle Ersatzschulen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bei einer Verkürzung der Frist zwischen Antragstellung und Genehmigung auf vier Monate müssten wir als MBJS die Beratung der Träger auf ein Minimum einschränken, und Nachfristen könnten nicht gewährt werden. Auch die hohe Anzahl von Anträgen bedingt angesichts der notwendigen Bearbeitungszeit bei einer vorgegebenen Anzahl von Mitarbeitern, dass nicht immer zeitnah entschieden werden kann. Da es außerdem in fast keinem Fall vollständige Anträge gibt, mag das von meinem Haus praktizierte zweistufige Prüfverfahren mit der Möglichkeit, vorhandene Schwächen des Erstantrages in einer zweiten Runde zu korrigieren, zeitaufwendiger sein; es ist aber mit Sicherheit im Interesse der freien Träger weitaus angemessener. Denken Sie bitte einmal darüber nach, Herr Büttner.
Frau von Halem, eine kleine Nachhilfe zum Thema Bezahlung: Es gibt einen Unterschied in der Bezahlung zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen. Während die staatlichen Schulen nach Klassen finanziert werden, werden die freien Schulen nach Schülern finanziert. Ich nenne ein Beispiel: Wenn zwei solcher Schulen nebeneinander existieren und drei Schüler aus einer Klasse einer staatlichen Schule beschließen, nach dem Schuljahr auf eine freie Schule zu wechseln, bedeutet das für das Land auf der einen Seite keinerlei Entlastung, denn die Klasse, aus der die Schüler kommen, bleibt bestehen. Auf der anderen Seite sind drei Schüler mehr zu finanzieren. Wir leisten uns also ein teures Doppelsystem. Wir wollen es uns leisten.
Auch wenn es nicht immer so klingt: Ich bin ein Freund der freien Schulen. Ich hoffe, das bleibt auch so.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Minister Rupprecht, die Worte höre ich wohl, auch die Worte, dass Sie ein Freund der freien Schulen sind. Das Zitat werde ich mir jetzt aufschreiben - für alle Gelegenheiten, die da nächstens kommen.
Wir wollen den Unterschied doch überhaupt nicht machen. Wir wollen ein freies Schulsystem und ein öffentliches Schulsystem nicht gegeneinander ausspielen. Aber genau das ist doch die Konsequenz, Herr Minister Rupprecht, wenn man die Finanzierungsgrundlagen verändert.
Wir wollen diesen Unterschied nicht, sondern wir wollen, dass beide Systeme gleichwertig nebeneinander bestehen und vernünftig und ausreichend finanziert sind. Im Übrigen sage ich Ihnen: Lassen Sie uns doch einfach alle Schüler pro Kopf finanzieren - das wäre die Umstellung nach den Schülervollkostensätzen -, dann hätten Sie dieses Problem überhaupt nicht. Dann finanzieren Sie alle Schulen gleich.
Zweitens: Wir reden hier eben nicht über eine Kürzung in Höhe von 1 %, sondern wir sprechen hier über eine Kürzung in Höhe von mindestens 6 %. Das ist ein ganz anderer Ausgangspunkt und greift massiv in die Finanzierungsstrukturen ein. Sie müssen einmal Ihre mittelfristige Finanzplanung lesen; ich kann es doch nicht ändern. Wann haben Sie, Herr Günther, eigentlich das letzte Mal mit Schulen in freier Trägerschaft gesprochen?
Vielleicht hören Sie einmal, was dabei herauskommt und welche Angst sie haben. Denn es wird genau das passieren, worauf Herr Hoffmann eingegangen ist und worauf ich eingegangen bin: Es wird nur so funktionieren, dass man die Elternbeiträge erhöht.
- Genau das fördert am Ende die soziale Selektion, Frau Große. Das ist einfach so. Sie haben gesagt, dass Sie das nicht wollen Aber mit der Politik machen Sie es doch! Das ist doch das Problem, meine Damen und Herren.
Herr Günther, Sie haben es wieder in einer Art und Weise gemacht, die nicht akzeptabel ist. Sie haben sich einzelne Beispiele von Schulen in freier Trägerschaft herausgegriffen, zum Beispiel Educon, die nicht funktionieren. Wenn Sie hier am Rednerpult stehen und Educon nehmen, das so subtil sagen das werfe ich Ihnen jetzt durchaus vor -, dann stellen Sie Schulen in freier Trägerschaft automatisch unter Verdacht. Ich bin davon überzeugt, dass es genau das ist, was Sie machen wollten. Genau das wollen wir nicht, Herr Günther!
Natürlich Sachsen! Es war mir völlig klar - sonnenklar -, dass Sachsen kommt. Aber es gibt in Sachsen eine ganz andere Fi
nanzierungsgrundlage, die auch in der Berechnung der Finanzausstattung enthalten ist. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Aber selbst das, was in Sachsen passiert, begrüße ich nicht. Ich sage das den Kollegen da unten. Ich bin auch über einige Zitate, die angeführt wurden, schwer enttäuscht; das können Sie mir glauben. Aber wir sind hier in Brandenburg und sollten Politik für Brandenburg machen. Von den Sachsen muss man nicht immer lernen.
Ich höre in den Podiumsdiskussionen von den Bildungspolitikern der Regierung - von Ihnen, Frau Große, von Ihnen, Herr Günther, von Ihnen, Herr Minister Rupprecht - immer: Ja, wir wollen die freien Schulen haben. Die freien Schulen sind uns alle wichtig. - Wenn es aber um konkretes Regierungshandeln geht, auch um die Genehmigungsverfahren und die Zuschüsse, scheinen sie Ihnen nicht wichtig zu sein. Es tut mir leid.
- Ich komme gleich darauf zu sprechen, Frau Große. Natürlich wird es mehr Geld geben. Natürlich kostet es mehr Geld, wenn wir mehr Schüler in freien Schulen und mehr Schulen haben. Sie werden dann im Landeshaushalt mit mehr Geld ausgestattet - das ist doch völlig klar. Aber das gilt doch auch für Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Da bin ich ja bei Ihnen. Auch sie können Motor einer bildungspolitischen Entwicklung sein. Natürlich sind auch Schulen in öffentlicher Trägerschaft gut, selbstverständlich. Sie müssen sie aber vernünftig ausstatten. Das gilt für Schulen in öffentlicher Trägerschaft genauso wie für Schulen in freier Trägerschaft.
Wenn Sie es mit der Vielfalt im Land ernst meinen, wenn Sie es ernst mit der Absicht meinen, dieses Potenzial weiterhin zu nutzen, dann stellen Sie bitte auf Vollkostensätze um. Warum wohl haben wir so ein sozialökonomisches Potenzial in den Schulen, das Sie, Frau Große, beschrieben haben? Mit Ihrer Politik werden Sie das noch weiter befördern.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Kitas, die Sie - wir auch - als ersten Baustein im Bildungssystem beschreiben, sind zumeist in freier Trägerschaft. Ich weiß nicht, warum es jetzt so furchtbar schlimm sein soll, wenn es bei den Grundschulen auch weiter nach oben geht.
Mein letzter Satz: Frau Große, wir brauchen keine Steuererhöhungen - Sie haben das angesprochen -, sondern wir brauchen eine andere Verteilung der Mittel und eine Konzentration auf die wirklich wichtigen Aufgaben im Land.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Rednerliste zum Tagesordnungspunkt 8 angelangt. Ich stelle den Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/2664 Neudruck - zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten will, den
bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es darum geht, Instrumente zu eruieren und Ideen zu entwickeln, die hilfreich sein können, Probleme in diesem Land anzugehen, dann müssen wir als Verantwortliche natürlich jede Chance nutzen - bei den Herausforderungen, die unser Land zu bewältigen hat. Wir müssen alle Anreizsysteme prüfen und können es uns überhaupt nicht leisten, Ideen für neue Wege einfach mit einem Federstrich abzutun. Deshalb hoffe ich, dass Sie heute im Interesse der Menschen in Brandenburg die Bereitschaft dazu mitbringen, wenn wir heute über einen Antrag diskutieren, mit dem wir die Regierung prüfen lassen wollen, ob sich ein Modellvorhaben - ein freiwilliges soziales Jahr bei der Feuerwehr - auch in Brandenburg umsetzen ließe, so, wie es in Hessen bereits sehr erfolgreich durchgeführt wurde.
Die Bedeutung des freiwilligen sozialen Jahres für junge Menschen haben wir uns hier oft genug gegenseitig bestätigt. Wir sind uns in der Sache eigentlich einig, dass ein FSJ eine echte Bereicherung für viele junge Menschen ist; das zeigt auch die große Nachfrage. Gemessen an den Bekundungen aller hier vertretenen Fraktionen dürfte es also keine Frage sein, sich ernsthaft und wohlwollend mit dem vorliegenden Antrag zu beschäftigen. Denn wir sind beim FSJ nicht unbedingt Spitzenreiter.
Wenn ich mir einmal anschaue, dass die sächsische Landesregierung sogar in Zeiten der Haushaltskonsolidierung die Mittel zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres noch erhöht und im Jahr 2011 etwa 750 Stellen gefördert werden plus 300 Stellen für das freiwillige ökologische Jahr - also insgesamt rund 1 000 Stellen -, wirken die rund 200 Stellen in Brandenburg doch eher mickrig.
Ich möchte an dieser Stelle auch klarstellen, dass wir - übrigens anders als in der letzten Legislaturperiode noch die Linke - die Zahl der Plätze nicht grenzenlos ins Blaue hinein erweitern wollen. Es geht uns nämlich nicht allein um Quantität, sondern um zeitgemäße Konzepte. Wir wollen aber die Weiterentwicklung und die Öffnung des freiwilligen sozialen Jahres für andere wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens, und die Feuerwehr ist dabei von großer Bedeutung.
Wir glauben, dass gerade die ehrenamtliche Arbeit in den Feuerwehren im Land Brandenburg viele Einsatzmöglichkeiten für
FSJler bietet, denn ein freiwilliges soziales Jahr bei der Feuerwehr soll mehr sein als nur Schläuche ein- und auszurollen und einmal die Spritze zu halten, es soll jungen Menschen vielmehr die Gelegenheit geben, sich mit dem freiwilligen sozialen Engagement auch in diesem Bereich auseinanderzusetzen.
Meine Damen und Herren, man muss auch keine Schreckensszenarien konstruieren, wo denn dieses Heer der Freiwilligen bei den Brandenburger Feuerwehren untergebracht werden soll und woher wir die vielen Anleiter dafür bekommen. Vielleicht einmal als Vergleichsgröße: Für das freiwillige soziale Jahr im Bereich der Denkmalpflege halten wir im gesamten Land gerade einmal 18 Plätze vor. Bei unserem heutigen Antrag geht es uns um ein Modellprojekt und nicht um eine flächendeckende Hilfsfeuerwehr, bestehend aus jugendlichen Freiwilligen.
Die CDU-Fraktion glaubt deshalb, dass sich dem Land hier eine große Chance bietet, ein FSJ bei der Feuerwehr in Brandenburg zu ermöglichen. Darüber hinaus wird in Zukunft aber auch über die Entwicklung eines Gesamtkonzepts der Freiwilligendienste in Brandenburg zu reden sein. Auch hierbei sehen wir Gestaltungsspielraum, denn durch die neue Bundesgesetzgebung sind auch in Brandenburg weitere Plätze zu erwarten. Deshalb glauben wir, dass es hier eine ganze Menge Gestaltungsspielraum gibt. Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass ein FSJ im Bereich der Feuerwehr für Brandenburg große Chancen birgt. Deshalb bitten wir Sie für unseren Antrag um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, wir sollten uns angesichts der Entwicklung, die wir in Brandenburg haben - generell in den Ostländern, was die demografische Entwicklung betrifft -, keinerlei Denkverbote auferlegen. Es ist auch nicht verboten, sich umzuschauen, wie es andere Länder machen. Hier muss man aber darauf achten, dass man eine gewisse Vergleichbarkeit herstellt.
Sie haben das Beispiel Hessen angeführt. Dort wird dieses Modell des FSJ meines Wissens in einem Landkreis fabriziert. Man ist darauf vorbereitet, pro Landkreis inklusive kreisfreie Städte zwei Stellen zu besetzen, geht dabei aber von bestimmten Bedingungen aus, die unterschiedlich zu denen in Brandenburg sind. Man sagt explizit, dass das nur bei freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften durchgeführt werden kann. Wenn ich jetzt von dem hessischen Modell ausgehe - zwei Stellen pro Landkreis inklusive kreisfreie Städte -, dann kann dies auf Brandenburg schon deswegen nicht übertragen werden, da wir nur acht freiwillige Feuerwehren mit zusätzlichen Kräften haben. Insofern stellt sich angesichts der schlechten Vergleichbarkeit an dieser Stelle die Frage: Was sollen die dort machen?