- Darüber könnten wir Wochen reden, aber ein Kollege meint immer: Wir machen nichts, wir können nichts und wir wollen nichts. Wir machen also eine ganze Menge.
Ich möchte deutlich sagen: Im April haben wir verabredet, weil uns der Kollege Rösler im Regen stehen lässt, ein landesweites Projekt AGnES II durchzuführen, lieber Kollege.
(Frau Dr. Ludwig [CDU]: Na klar! - Weitere Zurufe von CDU und FDP - Frau Lehmann [SPD]: So ist es, Frau Ministerin! - Minister Dr. Markov: Mach' einfach weiter!)
Die AOK, die ab 01.01. nächsten Jahres eine große AOK Nordost sein wird - das haben wir besiegelt - wird mit der Barmer Ersatzkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung das sogenannte Projekt AGnES II durchführen. Es beinhaltet arztunterstützende Leistungen, bei denen wir vor allen Dingen hausund fachärztlich ambulante und stationäre Bereiche sozusagen als „Übergangsmanagement“, also arztunterstützend, einführen wollen. Das soll schrittweise landesweit und damit nicht nur für unterversorgte Regionen eingeführt werden. Da sind wir auf einem guten Weg.
Weiß einer etwas Besseres? Es ist so laut hier im Saal, Herr Präsident. - Ich verweise auf den 26. Januar. Es ist völlig richtig. Ich möchte deutlich machen, dass wir in guten Gesprächen mit der Charité sind. Ich habe mit dem Chef der Charité gesprochen. Wir waren mit unseren elf Lehrkrankenhäusern zu Semesterbeginn in der Charité, haben sie und das Land Brandenburg den Studenten vorgestellt und geworben. Das werden wir zu jedem Semesterbeginn wieder machen, um zu verdeutlichen: In Brandenburg kann man eine gute Arztausbildung erfahren und gut Arzt im ländlichen Raum sein.
Als Letztes will ich darauf hinweisen, dass unser www.arzt-inbrandenburg.de überarbeitet ist. Da gibt es eine Menge Tipps zu Praxiseröffnung, Unterstützungsleistungen, Ansprechpartnern in der Region und vieles mehr. Frau Kollegin, so viel als Antwort auf Ihre Frage.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 420 (Unterstützung pri- vater Geschädigter im Oderbruch), gestellt von der Abgeordneten Blechinger.
Der Presse der vergangenen Tage war zu entnehmen, dass das Land Brandenburg und der Landkreis Märkisch-Oderland beabsichtigen, die vom Binnenhochwasser im Oderbruch Betroffenen zu unterstützen, sofern der Schadenausgleich nicht durch die private Versicherung erfolgt. Nur einen Tag später teilte das Umweltministerium mit, dass für den Ausgleich privater Schäden die rechtliche Grundlage und ein entsprechendes Programm für eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes fehlen würden und vor diesem Hintergrund eine öffentliche Entschädigung nicht möglich sei.
Ich frage die Landesregierung: Welche Hilfen sieht die Landesregierung vor, um die vom Binnenhochwasser im Oderbruch Geschädigten konkret zu unterstützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Blechinger, wir haben uns kürzlich - Freitag letzter Woche - in
Seelow getroffen, um die Bedingungen im Oderbruch zum wiederholten Mal zu beraten. Das ist auch notwendig. Wir haben mehrere Vorgespräche mit dem Landrat, mit dem Bauernverband, mit dem Gewässer- und Deichverband geführt, mit allen, die da Verantwortung tragen, natürlich mit meinem Landesamt und mit meiner Abteilung Wasser- und Bodenschutz.
Sie waren dabei. Sie haben mit beraten. Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Ihre Fragestellung bezieht sich auf die privat Geschädigten. Das Wort „privat“ haben Sie in der mündlichen Fragestellung weggelassen. Ich denke aber, darauf richtet sich Ihr besonderes Interesse.
Ich kann in meiner Antwort nur wiederholen, was Sie im Wesentlichen schon gesagt haben. Es gibt für Privatpersonen keine konkrete gesetzlich geregelte Unterstützung, die man in Anspruch nehmen kann. Eine Hilfeleistung ist deshalb für die an ihren Grundstücken durch Hochwasserereignisse privaten Geschädigten sehr schwierig. Wir haben keine Handhabe. Ich weiß aber - ich bin mit dem Landrat da in einer guten Verabredung -, dass für Extremfälle, wenn zum Beispiel Wasser im Keller steht und die Heizung ausgefallen ist, vorübergehend Ersatzwohnungen angeboten werden. Ich weiß, dass der Landrat sehr wohl in sozialer Verantwortung steht, und wir haben verabredet, dass er Unterstützung gibt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Jeder ist verpflichtet, sich privat versicherungsrechtlich abzusichern.
Privat heißt auch, dass möglicherweise der eine oder andere landwirtschaftliche Betrieb Schaden genommen hat. Wir haben bereits im Sommer im Oderbruch mit dem Landwirtschaftsminister verabredet, was ich wiederhole, zu sagen: Diejenigen, die vom Binnenhochwasser und vom lang anhaltenden Hochwasser im Oderbruch geschädigt sind, sollen ihre Schäden darstellen. In dem Fall, dass sie existenzgefährdet sind, soll es auf Antrag zu einer Schadensregelung über das Landwirtschaftsministerium kommen. Das steht.
Drittens kann man sagen, Frau Blechinger, dass für hochwassergeschädigte private Unternehmen der zinssubventionierte „Brandenburg-Kredit“ der Landesinvestitionsbank für die Mittelstandsförderung zur Verfügung steht. Dieser Kredit kann zur Finanzierung von Schäden durch Hochwasser eingesetzt werden. Das ist eine gute Regelung.
Frau Ministerin, die Arbeitsgruppe Wassermanagement im Oderbruch, die Sie angesprochen haben, hat festgestellt, dass es in der Vergangenheit Defizite bei der Unterhaltung von Gewässern I. Ordnung gegeben hat. Sollte sich das durch ein Gutachten bestätigen, will das Land die Betroffenen dann auf den Privatklageweg verweisen, damit sie gegebenenfalls privat eine Entschädigung vom Land einklagen müssen?
Frau Blechinger, das Sonderprogramm läuft zum Beispiel seit 2008. Auch das Projekt zur Ausbaggerung der Wriezener Alten Oder läuft schon seit einem Jahr. Wir gehen davon aus, dass der Gewässerverband in unserem Auftrag die Arbeiten auftragsge
mäß geleistet hat. Wenn es möglicherweise irgendwelche Aussagen in einem Gutachten gibt, wonach es nicht so war, werden wir neu beraten. Aber ich gehe davon aus, dass das ordnungsgemäß stattgefunden hat.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete Lehmann stellt die Frage 421 (Finanzsituation Brandenburger Krankenhäuser).
Laut Aussagen der Deutschen Krankenhausgesellschaft schreibt derzeit jedes fünfte Krankenhaus in Deutschland rote Zahlen. Aufgrund der Kürzungen durch die Gesundheitsreform und neue Tarifabschlüsse, die mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen einhergehen, wird zudem in 2011 mit einer Verschlechterung der Haushaltslage der Kliniken gerechnet.
Ich frage die Landesregierung: Gibt es Krankenhäuser in Brandenburg, die von einer finanziellen Notlage betroffen oder bedroht sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, das ist eine spannende Frage, denn das wäre eine bedrohliche Situation. Ich verweise darauf, dass die Krankenhäuser eigenverantwortlich wirtschaftende Unternehmen sind. Die aktuelle wirtschaftliche Situation eines jeden Krankenhauses, die sich aus Personalkosten, Sachkosten, Erlösen und Rücklagen und weiterem ergibt, ist dem Ministerium nicht offenzulegen. Wir werden nicht automatisch pflichtgemäß informiert. Vorzulegen und zu genehmigen sind die jährlich zwischen Krankenhaus und Krankenkassen zu verhandelnden Budgetvereinbarungen. Darüber haben wir vorgestern gesprochen.
Insoweit verschärfen jüngste bundesrechtliche Vorgaben die Finanzsituation; Sie haben darüber gesprochen. Personalkostensteigerungen werden nicht ausfinanziert, und gegenüber den prognostizierten und vereinbarten Leistungen tatsächlich erbrachte Mehrleistungen führen zu Erlösabzügen; auch das haben wir hier schon thematisiert. Das ist aber eine Entscheidung des Bundes, der die Krankenhäuser in diese Situation bringt. Von daher kann die Landesregierung nicht ausschließen, dass das eine oder andere Krankenhaus in den nächsten Jahren in eine finanzielle Schieflage gerät. Aktuell liegen uns aber keine konkreten Informationen vor, dass in Brandenburg ein Krankenhaus in eine finanzielle Notlage zu geraten droht.
Vielen Dank. - Die Frage 422 (Hochschulausbildung von Er- zieherinnen und Erziehern) stellt der Abgeordnete Jürgens.
Seit mehreren Semestern werden an der Fachhochschule Potsdam im Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ Erzieherinnen und Erzieher unter anderem für den Kita-Be
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jürgens, der Bacholorstudiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ wurde zum Wintersemester 2005/06 an der Fachhochschule Potsdam eingerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen gehören als staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagonen nach § 9 Kitapersonalverordnung zu den geeigneten pädagogischen Fachkräften in der Kindertagesbetreuung.
Daneben gibt es an der Fachhochschule Potsdam eine berufsbegleitende Weiterbildung „Kitamanagement“, die mit einem Hochschulzertifikat abschließt. In dieser Weiterbildung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Qualifikation, eine Einrichtung unter den sich verändernden Rahmenbedingungen professionell zu leiten und nachhaltig zu profilieren, erwerben.
Die Koalitionsparteien haben vereinbart, dieses Studienangebot auszubauen. Wir prüfen derzeit in meinem Geschäftsbereich verschiedene Modellvorschläge der Fachhochschule Potsdam für unterschiedliche Studienangebote. Es geht darum, entweder den bestehenden Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ auszubauen und/oder einen berufsbegleitenden Bachelor aufzulegen oder eben die Weiterbildungsangebote auf Zertifikatsebene zu verstärken.
In diesem Zusammenhang müssen wir mit dem MBJS natürlich auch die Frage der Anrechnung der in Fortbildungsmaßnahmen des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts BerlinBrandenburg erworbenen Qualifikation für ein Hochschulstudium klären. Wir sind mitten in den Gesprächen und haben jetzt noch kein abschließendes Konzept, aber diese drei Möglichkeiten kommen prinzipiell infrage.
Es wäre natürlich auch wichtig zu wissen, inwieweit diese Angebote angenommen werden und inwieweit die Absolventen tatsächlich Beschäftigungsmöglichkeiten finden. Ich denke, das sind wichtige Voraussetzungen, um zu klären, in welche Richtung wir uns da weiterentwickeln werden. - Danke.
Der „Lausitzer Rundschau“ vom 23.11.2010 war zu entnehmen, dass die Bewohner des Cottbuser Ortsteils Kahren, speziell die Anwohner der Karlsdorfer Straße, also der L 50, die Straße für die Durchfahrt von Lkw für mindestens zwei Stunden am 22.11.2010 blockiert haben. Ursache ist die vermehrte Nutzung der Landstraße als Ausweichoption zur Autobahn A 15.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Strategie verfolgt sie bei Mautflüchtlingen auf Landstraßen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Kircheis, ich will darauf hinweisen, dass ich am 11.11. in Anwort auf eine diesbezügliche Anfrage von Herrn Jürgens die Situation sehr umfänglich dargestellt habe. Ich habe mir für meinen heutigen Redebeitrag von den Juristen meines Hauses einiges aufschreiben lassen und werde das so vortragen. Es ist eine Rechtsfrage, und ich werde Ihnen danach noch ein Angebot machen.
Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote gegenüber LkwVerkehren ergeben sich ausschließlich aus der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; darin erfolgen Präzisierungen. Die dort festgelegten Rechtsgrundsätze gelten für Straßen aller Kategorien, also auch für Landesstraßen in Brandenburg und allen anderen Bundesländern. Die gesetzlichen Voraussetzungen lassen sich wie folgt kurz umschreiben - jetzt wird man merken, wie kompliziert die Angelegenheit ist -:
Der Verkehr schwerer Lkws, der durch Erhebung der Maut auf Straßen zu veränderten Verkehrsverhältnissen geführt hat, muss zu erheblichen Auswirkungen auf die Immissionsbelastung oder die Verkehrssicherheit geführt haben. Für den Lärm bedeutet dies eine Erhöhung des Beurteilungspegels durch den Maut-Ausweichverkehr um mindestens 3 db oder einen Beurteilungspegel am Tage von mindestens 70 db bzw. 60 db in der Nacht, der erstmals erreicht wird oder, falls diese Lärmbelastung bereits bestand, weiter erhöht wird. Für die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Sicherheit des Verkehrs muss ein Ansteigen der Unfallhäufigkeit durch beteiligte schwere Lkw festgestellt werden. Die Feststellung der Mautbetroffenheit, also des Verkehrs, der durch Erhebung der Maut hervorgehoben wird, setzt voraus, dass vor der Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen der Anteil des überregionalen Verkehrs aufgrund einer fundierten Schätzung ermittelt wird. Zuständig für die Anordnung verkehrsbeschränkender oder verkehrsverbietender Maßnahmen sind ausschließlich die unteren Verkehrsbehörden.
Es ist sonst nicht meine Art, so etwas hier Wort für Wort vorzulesen. Aber in diesem Fall ist es gut und richtig. Es gibt immer Gespräche zwischen den unteren Verkehrsbehörden und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Es geht ja um die Frage der Rechtsprechung, die sich ändert bzw. die präzisiert wird.
Ich würde den Abgeordneten folgendes Angebot unterbreiten es ist auch schon in Vorbereitung -: Im Februar wollen wir eine ähnliche Schulung durchführen wie mit den unteren Verkehrsbehörden, wo dies dann noch einmal präzisiert wird, und ich lade alle 88 Abgeordneten des Brandenburger Landtags in mein Ministerium ein, um sich die Rechtsprechung erläutern zu lassen.
- Selbstverständlich werden alle 88 Abgeordneten eingeladen; ich habe in meinem Ministerium durchaus eine Räumlichkeit, wo 88 Personen Platz finden.
Wir werden versuchen, für entsprechende Aufklärung zu sorgen. Darauf haben die Abgeordneten ein Recht. Ich wollte es darstellen; es ist sehr kompliziert. Wir nehmen die Betroffenheit der Menschen sehr ernst.