Insofern hätte es, glaube ich, Sinn gemacht, diesen Pauschbetrag zumindest wieder auf die Höhe anzuheben, wie Sie vor der Absenkung bestanden hat. - Danke schön.
Herr Dr. Markov, welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung zur grundsätzlichen Steuervereinfachung vor? Zur Höhe hatten Sie sich ja schon geäußert. Wie ist die Auffassung der Landesregierung zum Beispiel zur Vereinfachung der Absetzung der Kinderbetreuungskosten oder zur Behindertenpauschale?
Sie haben gerade schon zwei ganz wichtige Elemente genannt. Es gab den Vorschlag der Finanzminister der Länder insbesondere zu der Pauschale für die Behinderten. Dem ist leider nicht gefolgt worden. Bei der Pauschale für die Kinderbetreuungskosten, bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder sind Dinge übernommen worden.
Es ist immer sehr kompliziert - das habe ich vorhin auszudrücken versucht -, mit solchen Veränderungen tatsächlich eine Vereinfachung hinzubekommen. Dass man sich in der Bundesregierung auf den Weg gemacht hat, ist erst einmal positiv. Man hat allerdings ganz wichtige Änderungen nicht vorgenommen, zum Beispiel die Rücknahme der Absenkung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie, weil das auch ein unheimlich kompliziertes Verfahren ist: Frühstück rein, Frühstück raus, ist das dienstlich oder nicht? usw.
Ich glaube, es gibt noch sehr, sehr viel Spielraum. Eine weitere pauschale Steuerentlastung für Arbeitnehmer halte ich für dringend geboten.
Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 416 (Steigende Arbeitslosenzahlen), die die Abgeordnete Schier stellt.
Laut Arbeitsmarktstatistik für November ist die Zahl der Arbeitslosen in Brandenburg entgegen dem Bundestrend ange
stiegen. Als Begründung verweist die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit auf die saisonalen Einflüsse. Da auch andere Bundesländer - ich denke dabei an Mecklenburg-Vorpommern - saisonalen Einflüssen unterliegen, stellt sich schon die Frage, weshalb Brandenburg stärker betroffen ist als andere Bundesländer. Gerade in Brandenburg hatten wir in den letzten Jahren eine äußerst positive Entwicklung zu verzeichnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen. Es ist in der Tat so, dass im Vormonat die Arbeitslosigkeit in Brandenburg um 0,8 % gestiegen ist. Ich habe mir einmal die Statistik gezogen. Das betrifft aber auch die Länder Schleswig-Holstein, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Sie haben gerade das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern genannt.
In Brandenburg gibt es übrigens ein Plus von 0,8 %. In Schleswig-Holstein gibt es ein Plus von 1,4 % und in MecklenburgVorpommern sogar von 6 %. Das liegt in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern nicht daran, dass dort die CDU regiert. Es liegt viel mehr daran, dass es, ähnlich wie in Brandenburg, eine sehr landwirtschaftliche, aber auch touristisch geprägte Region ist und insbesondere in den Wintermonaten gerade an der Ostsee nicht so viel läuft.
Man kann sich vorstellen, dass es auch bei uns an den Seen im Tourismus zu Entlassungen kommt und wir registrieren müssen, dass es eine saisontypische Erscheinung ist. Wir haben allerdings - ich habe gestern die Zahlen genannt - im letzten Quartal wesentlich mehr Beschäftigung gehabt. Dass das jetzt über den Winter ein bisschen abnimmt, ist eine Erscheinung, die wir jedes Jahr haben. Wir müssen das beobachten. Ich nehme aber nicht an, dass das dramatisch wird.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 417 („Museum in der Natur“ in Kummersdorf), die die Abgeordnete von Halem stellt.
In Kummersdorf soll auf der ehemaligen militärischen Liegenschaft der Heeresversuchsstelle ein „Museum in der Natur“ entstehen. Die Liegenschaft ist noch im Besitz des Bundes (BImA), soll aber an das Land übertragen werden.
Zum Stand der Verhandlungen gibt es unterschiedliche Aussagen. Nach Aussage von Staatssekretärin Daniela Trochowski sind die Verhandlungen zwischen Bund und Land Ende 2009 ins Stocken geraten. Nach Auskunft der Bundesregierung ist das Land im Rahmen des WGT-Abkommens zur Übernahme der Liegenschaft ohne weitere Bedingungen verpflichtet. Aufgrund der Altlastenproblematik sei das Land aber derzeit zur Übernahme nicht bereit.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wann und mit welcher konkreten Zielstellung wurden die Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg bezüglich der Übertragung von der BImA auf das Land Brandenburg wieder aufgenommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau von Halem, die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Die Gespräche wurden insofern nicht wieder aufgenommen, als sie nie abgebrochen wurden. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess. Es gibt direkte Verhandlungen und einen Briefverkehr. Richtig ist, dass diese Liegenschaft im Rahmen des WGT-Verwaltungsabkommens zu behandeln ist. Richtig ist aber auch, dass in diesem Verwaltungsabkommen steht, dass sich der Bund kooperativ bei einer qualitativen Entwicklung des Standortes im Hinblick auf verbleibende Altlasten zu beteiligen und mitzuwirken hat.
In den Debatten, die geführt werden, geht es darum, wie sich Mitwirkung in Euro-Beträgen bemessen lässt. Wir haben zuerst das ist statthaft gemäß der Verwaltungsvereinbarung - 0,8 % der Flächen herausgenommen. Diese hochkontaminierte Fläche ist bestimmt. Die werden wir vom Bund nicht übernehmen. Da gibt es Einvernehmen. Diese Fläche ist festgelegt. Für den Rest hat das Land eigene Berechnungen durchgeführt. Wir kommen auf einen Wert von 36 Millionen Euro. Das würden wir für die Beseitigung der Altlasten in Bezug auf die Restflächen benötigen. Darüber verhandeln wir.
Mittlerweile hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überlegt, ob sie diese WGT-Liegenschaft faktisch in ihrem Bestand behält. Das soll dann für das nationale Kulturerbe gesichert werden. Das Land würde diesen Weg prinzipiell unterstützen. Wir würden uns also dagegen in keiner Art und Weise verwahren.
Das sind aber komplizierte Prozesse. Andere Länder haben ähnliche Liegenschaften. Deshalb musste man in diesem Fall auch die Voten von Sachsen und Thüringen einholen. Es ging darum, dass diese Länder hinterher nicht klagen, und zwar im Falle einer solchen Übertragung.
Die Verhandlungen mit der BImA werden weitergeführt. Wir haben - das will ich unbedingt sagen, weil das auch in Ihrer Frage eine Rolle spielt - die Liegenschaft auch besucht. Wir haben uns dort mit Vertretern der unterschiedlichsten Interessenverbände getroffen. Wir hatten auch zugesagt, dass wir uns vorstellen können, einen Teil davon dem „Museum in der Natur“ in Kummersdorf zu vermachen. Dazu gab es die Vereinbarung, dass ein konkretes Wirtschaftskonzept ausgearbeitet und uns vorgelegt werden soll. So weit ist es noch nicht. Deswegen warten wir noch auf dieses ausstehende Papier.
Wir haben uns aber mit Schreiben vom 29. Oktober 2010 gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür ausgesprochen, dass ein Nutzungsvertrag mit dem Förderverein „Historisch-technisches Museum - Versuchsstelle Kummersdorf“ mit einjähriger Laufzeit und einer entsprechenden Möglichkeit
Das Wort erhält die Abgeordnete Muhß, die Gelegenheit hat, die Frage 418 (Novellierung des Abfallrechts) zu formulieren.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz weckt bei den Kommunen die Befürchtung, es werde zwischen ihnen und gewerblichen Entsorgern zukünftig zu einem ruinösen Wettbewerb um die Entsorgung und Verwertung von Abfällen kommen.
Die Kommunen sehen durch den Gesetzentwurf unter anderem die Planungssicherheit für die kommunalen Entsorgungsstrukturen, die Gebührenstabilität, die Entsorgungssicherheit sowie die bürgerfreundliche und haushaltsnahe Ausgestaltung der Wertstoffsammlung in Gefahr. Sie fordern, Abfälle aus privaten Haushalten auch weiterhin den Kommunen zu überlassen. Gewerbliche Sammlungen müssten demgemäß unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunen stehen.
Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zu den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, die darauf zielen, Wertstofferfassungen in kommunaler Verantwortung zu belassen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Muhß, die Landesregierung teilt die Befürchtung, die die kommunalen Spitzenverbände haben. Ich war zur Anhörung im Rahmen der Umweltministerkonferenz. Da haben die Spitzenverbände ihre Position noch einmal deutlich gemacht. Wir teilen diese Befürchtung.
Folgendes will ich dazu sagen: Es gibt Streit um die Abfälle. Da geht es um viel Geld. Es gibt eine Zahl, die vom Bundesumweltministerium dazu veröffentlicht worden ist. Dabei geht es um die Abfallwirtschaft im Jahr 2007. Das ist schon ein paar Tage alt. Da wird vermittelt, dass der Jahresumsatz 50 Milliarden Euro in der Abfallwirtschaft betrug. Das betrifft zudem 250 000 Beschäftigte. Das ist also ein großes Arbeitsmarktpotenzial. Deshalb ist das auch so heiß umkämpft.
Sie haben richtig beschrieben, dass die neue Europäische Abfallrichtlinie umzusetzen ist. Es gibt dazu jetzt einen Referentenentwurf des Bundes. Deshalb wird jetzt bereits darauf aufmerksam gemacht, dass aus unserer Sicht hier etwas schiefläuft. Frühestens im Frühjahr 2011 ist mit der Befassung im Bundesrat zu rechnen.
Mit der Novelle sollen auch die Regelungen für die Kommunen als öffentliche Entsorgungsträger verändert werden. Nach dem geltenden Recht müssen Abfälle aus privaten Haushalten, die
nicht selbst verwertet werden, zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Für diese Abfälle haben die Entsorgungsträger auch für die Entsorgungssicherheit zu garantieren.
Von der Überlassungspflicht gibt es bestimmte Ausnahmen. Das betrifft zum Beispiel gewerbliche Sammlungen. Diesbezüglich wird seit Jahren ein juristischer Streit geführt. Den vorläufigen Endpunkt bildet das sogenannte Altpapierurteil. Dort ist eindeutig gesagt worden, dass die Überlassungspflichten sehr weit zu fassen sind. Das ist dann kommunalfreundlich gemeint. Das stört wiederum die Gegenseite. Einige - auch Regierungsmehrheiten in Berlin - sind deshalb der Meinung, dass das geändert werden muss.
Wir teilen diese große Sorge. Wir bringen uns deshalb ein. Wir unterstützen folglich die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Auffassung, dass hier die kommunalen Überlassungspflichten beibehalten bleiben. Es sollte hier zu einem fairen Wettbewerb kommen, der sich nicht zulasten der kommunalen Entsorgungsbetriebe auswirkt. - Vielen Dank.
Das Wort erhält die Abgeordnete Wöllert, die Gelegenheit hat, die Frage 419 (Ergebnisse des 2. Spitzengesprächs zur gesund- heitlichen Versorgung in Brandenburg) zu formulieren.
Am 8. Dezember hat unter Leitung der Gesundheitsministerin ein Spitzengespräch zur gesundheitlichen Versorgung in Brandenburg stattgefunden. Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse für die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung hat dieses Spitzengespräch gebracht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass Frau Wöllert die Frage gestellt hat. Wir haben darüber auch gestern im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte schon diskutiert. Ich schlage vor - so ist das mit den Akteuren im Rahmen des Spitzengesprächs vom 8. Dezember 2010 verabredet worden -, dass wir die Vorschläge, die wir diskutiert haben und die auf einen guten Weg gebracht worden sind, am 26. Januar 2011 im Gesundheitsausschuss vorstellen. Dazu werden die Akteure ebenfalls eingeladen. Dann können wir detailliert darüber reden.
Wir haben uns hier im Parlament dazu verständigt, dass die Beschlüsse des Bundes - auch das haben wir gestern wieder unterstrichen -, unsere Probleme zu lösen, nämlich insbesondere die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum zukunftsfähig zu machen, in der Sache nicht dienlich sind. In vielen Fällen werden uns sogar Knüppel zwischen die Beine geworfen. Sie wissen das. Sie sehen das aber anders. Aber wir spüren es. Im nächsten Jahr werden es im Übrigen alle ganz deutlich spüren.
Bei dem Spitzengespräch saßen die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landeskrankenhausgesellschaft,
die Landesärztekammer, der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag und die Bundesagentur für Arbeit mit am Tisch. Wir haben unsere Verabredung aus dem April dort konkretisiert. Wir haben die konkreten Projekte beraten. Grundlagen, Handlungsfelder und Maßnahmen wurden diskutiert. Sie wissen das. Es gab in der Vorbereitung auch ein Positionspapier. Das wird jetzt qualifiziert und mit den Modellen angereichert, die wir gerne wollen. Wir wissen, dass die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum und im Land Brandenburg - aber insbesondere im ländlichen Raum - ein wesentlicher Standortfaktor ist. Das ist vor allem auch eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Deshalb haben wir hier diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen.
Wir haben uns zu acht Handlungsfeldern verabredet. Ich schlage Ihnen vor, die detaillierte Untersetzung im Ausschuss deutlich zu machen. Das ist zum einen die Fachkräftesicherung für die gesundheitliche Versorgung. Das ist unstreitig. Vor allen Dingen ist maßgeblich darauf hinzuwirken, was wir im Bundesrat bereits getan haben, dass in Bezug auf die tarifliche Finanzierung die Lohn- und Gehaltsangleichung an den Verdienst der Kollegen im Westen stattfindet, damit die Abwanderung gestoppt werden kann.
Wir engagieren uns für die ärztliche Nachwuchsgewinnung. Ein großes Feld ist die Tele-Medizin. Wir haben mittlerweile drei Tele-Medizinzentren in Brandenburg, eines mit dem Klinikum in Cottbus, eingerichtet. Wir sind für arztentlastende Fachkräfte, darauf komme ich gleich noch zu sprechen, für das Projekt AGnES II, das wir flächendeckend in Brandenburg einführen wollen.
Wir sind für integrierte und fachübergreifende Versorgungskonzepte, die - das haben wir gestern angesprochen - ambulante und stationäre Versorgung miteinander verknüpfen. Insbesondere sollen die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum mit der ambulanten Versorgung besser verknüpft und die Patientenbetreuung sicherer gemacht werden.
Ein weiterer Punkt ist die Bedarfsplanung. Sie wissen, dass uns der Bund bei den Beschlüssen, die wir gefasst haben und die alle dem Bundesgesundheitsminister vorliegen, leider im Regen stehen lässt. Er rührt sich dennoch nicht. Wir wollen die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung und eine Attraktivitätssteigerung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, wir wollen Anreize schaffen und vor allem die Berufe attraktiver machen.