Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Petke, ich bin ganz froh, dass ich die Frage hier noch einmal beantworten kann. Ich hatte sie schon im Rechtsausschuss gestellt bekommen.
(Frau Hackenschmidt [SPD]: Richtig! - Görke [DIE LIN- KE]: Da hat er aber nicht zugehört! - Vereinzelt Beifall bei SPD und DIE LINKE)
In dem in Rede stehenden Ermittlungsverfahren, das ja mittlerweile zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden ist, habe ich keine Weisung erteilt.
Gespräche zwischen dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft gibt es natürlich en masse, jeden Tag. In dem Zusammenhang aber, der hier aufgemacht worden ist, gab es keine Gespräche zwischen Justizministerium und Staatsanwaltschaft wegen der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, wegen des Zeitpunktes, wann dem Beschuldigten eröffnet wird, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie bewerten Sie die Aussage Ihres Regierungschefs gegenüber der Staatsanwaltschaft, die in dieser Form in der Geschichte unseres Landes einmalig sein dürfte? Ich denke, es ist auch Aufgabe des Justizministers, sich hier gegenüber dieser Behörde zu verhalten.
Erste Frage: Herr Minister, können Sie bitte deutlich machen, wegen welcher Straftaten die Staatsanwaltschaft gegen den Abgeordneten Speer ermittelt?
Zweite Frage: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gab es auch die Feststellung, dass in der Personalakte einer Beamtin in der Staatskanzlei Seiten gefehlt haben. Gab es diesbezüglich eine Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, ob der Straftatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt ist?
Was Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Speer ist, war schon der Presse zu entnehmen. Es geht um den Verdacht einer falschen Versicherung an Eides statt.
Hinsichtlich der fehlenden Seiten in der Personalakte hat die Staatsanwaltschaft einen Überprüfungsvorgang in Gang gesetzt.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 396 (Potenzielle Hava- rien im Salzstock: Katastrophenschutz in der Prignitz), die die Abgeordnete Nonnemacher stellt.
Der Salzstock „Gorleben-Rambow“, dessen geologische Auslaufformationen unter der Elbe bis weit in das Land Brandenburg hineinreichen, ist immer noch potenzieller Standort für ein atomares Endlager. Andere Salzstöcke, zum Beispiel die Asse, haben mittlerweile fatale Sicherheitsrisiken gezeigt. Untersuchungen haben ergeben, dass im Falle einer Havarie in einem zukünftigen Endlager Gorleben auch das Brandenburger Einzugsgebiet unmittelbar von entsprechend radioaktiven Grundwasserfrachten betroffen wäre.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Aufmerksamkeit schenkt sie den Sicherheitsvorkehrungen in der Prignitz bezüglich des Strahlenschutzes, zum Beispiel durch regelmäßige Messungen von Strahlenwerten? Plant die Landesregierung für den Katastrophenschutz in den potenziell betroffenen Gebieten gesonderte Maßnahmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, ich will in Beantwortung Ihrer Frage daran erinnern, dass das Parlament im Mai dieses Jahres die Landesregierung beauftragt hat, sich für ein ergebnisoffenes und bundesweites Endlagersuchverfahren für radioaktive Abfälle einzusetzen. Das haben wir gemacht und in den politischen Raum auf Bundesebene und an die Bundesregierung weitergegeben.
Die Landesregierung - das will ich Ihnen hier versichern - teilt Ihre Auffassung, dass der Prozess der Findung, Errichtung und des Betriebes eines Endlagers für radioaktive Abfälle transparent gestaltet werden muss.
Die ausschließliche Konzentration auf den Salzstock Gorleben erfüllt bisher diese Kriterien nicht. Ein offenes und transparentes Suchverfahren halten wir für zwingend erforderlich, wohl wissend - meine Damen und Herren, das will ich hier noch einmal deutlich sagen -, dass sich gegebenenfalls auch Regionen unseres Landes diesem Suchverfahren unterwerfen müssen, wenn es dazu kommt. Der Kritikpunkt ist, dass sich die Bundesregierung gegenwärtig nur auf Gorleben konzentriert.
Unabhängig von dieser Position fordert die Landesregierung, dass ein zukünftiges Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle während des Betriebes und nach Verschluss keine negativen Auswirkungen auf die Menschen und auf die Umwelt haben darf. Gerade deshalb wird die Einlagerung in tiefengeologischen Formationen favorisiert. Wir setzen voraus, dass der Standort eines künftigen Endlagers für radioaktive Abfälle ein Wirtsgestein ausweist, das keiner vorherigen wirt
schaftlichen Nutzung unterlegen war. Nur so können Verhältnisse, wie sie in dem von Ihnen gerade angesprochenen Salzstock Asse II anzutreffen sind, ausgeschlossen werden.
Die entsprechenden Nachweise sind in dem erforderlichen und dann durchzuführenden Planfeststellungsverfahren zu erbringen. Das gilt generell unabhängig davon, ob die Einlagerung in Salz, Ton oder Granit erfolgt.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein zukünftiges Bundesendlager, das eine kerntechnische Anlage darstellt, einer radiologischen Umweltüberwachung unterliegt. Art und Umfang sind im Planfeststellungsverfahren wiederum festzuschreiben.
Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung zurzeit keinen Grund mit Blick auf das von Ihnen vermutete Bundesendlager Gorleben, verstärkte Messungen hinsichtlich der ionisierenden Strahlungen in der Prignitz zu veranlassen.
Katastrophenschutzplanung in Verbindung mit einem zukünftigen Bundesendlager sind nach Auffassung der Landesregierung gegenwärtig weder in der Prignitz noch an einem anderen Ort erforderlich. Unabhängig von der Diskussion über ein Endlager nimmt das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Strahlenschutzvorsorgebehörde in Bundesauftragsverwaltung die Überwachung der Umweltradioaktivität gemäß § 3 Strahlenschutzvorsorgegesetz im Land Brandenburg einschließlich der Prignitz wahr. Darüber hinaus wird die Ortsdosisleistung in der Bundesrepublik mittels eines automatischen Messnetzes überwacht. Betreiber dieses Netzes ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Die Ergebnisse dieser Überwachungsmaßnahmen sind auf dem Internetportal des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bzw. auch auf dem Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz einsehbar.
Meine Damen und Herren, für die vorhandenen radioaktiven Abfälle muss ein transparentes Verfahren bei der Standortsuche und Erkundung durchgeführt werden. Das hat die Landesregierung deutlich gemacht. Ich kann nur betonen, dass das Verfahren zu Gorleben diese Transparenz nicht aufweist und deshalb nicht zielführend ist. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin Tack, gestatten Sie mir eine Nachfrage: Sie sagten gerade sinngemäß in Ihren Ausführungen, die Suche nach Endlagern schließe ein, auch Brandenburgerinnen und Brandenburger müssten sich darauf einlassen, dass potenzielle Flächen in Brandenburg dafür infrage kommen. Das hat mich hellhörig werden lassen. Können Sie ausschließen, dass es seitens der Landesregierung in Brandenburg Absichten gibt, ein solches Endlager in Brandenburg zu errichten?
Sehr geehrter Kollege, Ihre Fragestellung ist wie immer spekulativ. Der Parlamentsbeschluss ist hier mehrheitlich im Mai gefasst worden, dass man ein offenes, transparentes Verfahren will. Das schließt die Beantwortung Ihrer Frage ein. Im Augenblick gibt es kein Suchverfahren. Ihre - unsere - Bundesregierung konzentriert sich ja nur auf Gorleben.
Den zweiten Winter in Folge ist die S-Bahn nicht in der Lage das haben wir heute Morgen schon gehört -, ihren vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen. Der Minister hatte demzufolge eine Abmahnung ausgesprochen. Dadurch kommen die Bürgerinnen und Bürger leider auch nicht morgens pünktlich in ihr Büro.
Deshalb frage ich: Wird die Landesregierung - genau wie im letzten Jahr - hilfsweise Regionalexpresszüge bestellen, um hier ein bisschen Abhilfe zu schaffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Geywitz, ich will ganz deutlich sagen: Der Fahrplan soll eingehalten werden. Die S-Bahn fährt seit dem 1. April 1992 wieder nach Potsdam. Vorher ging es mauerbedingt nicht. Die S-Bahn ist notwendig, um die aufstrebende Landeshauptstadt mit der Bundeshauptstadt zu verbinden. Der Regionalexpress kann das ohnehin nicht für Babelsberg und andere Stadtteile gewährleisten. Die S-Bahn ist unverzichtbar. Wir werden auf den 10-Minuten-Takt dringen.
Ich gehe davon aus, dass diese Sonderbestellung nicht notwendig ist und dass die S-Bahn ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird. Das muss unser erstes Ziel sein. Ich hoffe, dass das andere nicht zum Tragen kommen muss.
Ich gehe davon aus, dass die S-Bahn ihren Vertrag erfüllen kann, aber aufgrund von Missmanagement - Sie hatten das angesprochen - nicht in der Lage ist, ihren Vertrag zu erfüllen und die entsprechende Anbindung an die Landeshauptstadt zu gewährleisten. Das ist der Hintergrund meiner Frage.
Ich bin der Ansicht, es ist gut, Druck auf die S-Bahn auszuüben, aber es hilft leider nicht, die momentane Problemsituation zu lösen. Können Sie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Aussicht stellen, wann es seitens des Landes Brandenburg entsprechende Initiativen geben wird, um die Infrastruktur in diesem Bereich wieder in Ordnung zu bringen?
Die S-Bahn hatte angekündigt, ab dem 13. Dezember wieder zu dem Betrieb „vor Wintereinbruch“ zurückzukehren. Das wird jetzt überprüft, und zwar vom Verkehrsverbund. Heute ist auch das Gespräch bei der Senatorin. Wir werden dann prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Die Frage der Verstärkerzüge - Regionalexpress - ist für bestimmte Teile von Potsdam nicht unbedingt die beste Lösung. Wir müssen auf den 10-Minuten-Takt drängen. Den haben wir bestellt. Den bezahlen wir auch. Wer etwas bestellt und etwas bezahlt, der hat Anspruch auf entsprechende Leistung.
Der Bundestag hat am 3. Dezember eine Reform der Hartz-IVGesetze beschlossen. Danach soll der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene vom 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro ansteigen. Die nach dem Alter gestaffelten Kinder-Regelsätze bleiben unverändert. Dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Bildungsbedürfnis der Kinder aus Hartz-IV-Familien wird durch ein Bildungspaket im Umfang von 740 Millionen Euro Rechnung getragen. So soll es zumindest sein.
Mit diesen Mitteln soll rund zwei Millionen bedürftigen Schulkindern Schulmaterial, Schulausflüge, Nachhilfe und ein warmes Mittagessen in der Schule sowie Nachmittagsaktivitäten in Sport und Musik finanziert werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen! Passend zur Weihnachtszeit ein Päckchen. Vom Grundsatz her ist die Idee nicht schlecht. Wenn man so etwas ausrechnet und macht, dann folgt das der Intention des Bundesverfassungsgerichts. Auf der anderen Seite muss man klar erkennen, dass wir alle das mit unserer Lebenserfahrung nicht in Übereinstimmung bringen können. Es geht mir um die 10 Euro im Monat. Das gilt auch dann, wenn bestimmte Investitionskosten vorher möglich sind. 100 Euro sollen einmalig gezahlt werden. 10 Euro im Monat sind sehr wenig, um damit zurechtzukommen. Es geht schließlich um die Bildung und die Absicherung der Teilhabe von Kindern.
Wir alle wissen, was die Musikschule kostet. Wir alle wissen, was die Mitgliedschaft in einem Sportverein kostet. Dazu kommt, dass das Paket - so wie es jetzt aussieht - nicht zulässt, dass das Geld angespart werden darf. Es wird schwer möglich sein, 50 oder 60 Euro für Turnschuhe oder ein Musikinstrument anzusparen. Das alles steht infrage. Hier wird man mit dem Budget von 740 Millionen Euro nicht auskommen. Das wird weiter zu verhandeln sein.
Der nächste Punkt: Wie gehen wir mit den Kindern um, die sich an der Bruchkante befinden? Es geht um die Kinder, deren Eltern mit ihrem Einkommen dicht über dem Hartz-IV-Betrag liegen. Die können sich ebenfalls diese Teilhabe kaum leisten. Auch hier müssen Wege gefunden werden. Unser Vorschlag geht dahin, zum Beispiel Kindern, die aus Familien kommen, die Wohngeld empfangen, auch den Zugang zu diesem Teilha
bepaket zu gewähren. Das würde weitere 140 000 Kinder einschließen. Ich glaube, das wäre eine gute Zielrichtung, die man zudem gut administrieren könnte. Das sind nämlich Menschen, die schon Anträge gestellt haben und von denen man weiß, dass sie sich in dieser schlechteren wirtschaftlichen Situation befinden. Wenn dann der Wohngeldantrag bereits gestellt und bearbeitet worden ist, dann herrscht auch Klarheit darüber, dass der diesbezügliche Anspruch ausgeweitet werden kann.