Protocol of the Session on December 15, 2010

bepaket zu gewähren. Das würde weitere 140 000 Kinder einschließen. Ich glaube, das wäre eine gute Zielrichtung, die man zudem gut administrieren könnte. Das sind nämlich Menschen, die schon Anträge gestellt haben und von denen man weiß, dass sie sich in dieser schlechteren wirtschaftlichen Situation befinden. Wenn dann der Wohngeldantrag bereits gestellt und bearbeitet worden ist, dann herrscht auch Klarheit darüber, dass der diesbezügliche Anspruch ausgeweitet werden kann.

Es wird also keinesfalls reichen, um Bücher und Internetzugang, aber auch einen Rechner selber zu bezahlen. Wir alle wissen, dass so etwas viel mehr kostet. Meine Kinder haben in den letzten Schuljahren regelmäßig das Internet gebraucht. Die Lehrer haben erwartet, dass die Kinder im Internet für Vorträge recherchieren. Bestimmte Themen mussten vorbereitet werden. Man kann sicher nicht verlangen, dass die Kinder jedes Mal eine Bibliothek oder einen anderen öffentlichen Raum aufsuchen, um solche Vorträge vorzubereiten. Das wird nicht funktionieren. Deshalb muss es möglich sein, Wege zu finden, das zu finanzieren. Darüber werden wir entsprechend zu verhandeln haben.

Die Lehrmittelfreiheit gibt es in den Ländern auf unterschiedlichem Niveau. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil gesagt, dass der Bund unabhängig davon für die Kinder, die sich im Bereich des SGB II oder XII befinden, verpflichtend die Lehrmittelgewährung bereitstellt. Das muss funktionieren, und zwar für die Menschen. Das soll das Gesetz vorsehen. Das sehe ich aber mit 10 Euro monatlich und 100 Euro pro Jahr nicht als gegeben. Die Länder werden sich unterschiedlich verhalten. Brandenburg ist relativ großzügig. Andere Länder sind wesentlich zurückhaltender. Hier wird das Geld keinesfalls ausreichen. Hier muss eine Regelung gefunden werden. Das muss unter Bezugnahme auf das SGB II möglich sein.

Das, was ich soeben sagte, verdeutlicht noch einmal die Notwendigkeit, am Brandenburger Schüler-BAföG festzuhalten. So muss es möglich sein, wirklich zu helfen, und zwar unabhängig davon, was der Bund jetzt leistet. Neben diesem „aufstockenden Betrag“ müssen die Kinder mit allen Mitteln in die Lage versetzt werden, sich ordentlich mit Lehrmaterialien zu versorgen. So wird eine vernünftige Teilhabe in der Schule ermöglicht. So kann ein relatives Gleichgewicht zu Familien mit höheren Einkommen hergestellt werden.

Ich will aber auch noch auf die anstehende Bürokratie aufmerksam machen. Auch das wird wahrscheinlich Gegenstand im Vermittlungsausschuss sein. Derzeit ist geplant, dass mit Gutscheinen gearbeitet werden soll. Diese Gutscheine können pauschal und individuell vergeben werden. Individuell heißt, dass das Jobcenter einen Vertrag mit dem Leistungserbringer schließt, und zwar in Bezug auf den Schüler bzw. die Familie. Dort wird geregelt, dass in einem Sportverein für einen bestimmten Betrag teilgenommen werden darf. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Sportvereine von den Kommunen eine Pauschale bekommen. So kann auch geregelt werden, dass Kinder aus Hartz-IV-Haushalten aufgenommen werden. Diesen Weg halte ich für besser.

In einigen Bereichen wird das aber vermutlich überhaupt nicht funktionieren. Denken Sie etwa an die Klassenfahrt. Die Klassenfahrt mit einem Gutschein zu bezahlen halte ich für ein absolutes Unding. Das könnte stigmatisierend sein. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass der Prozess so läuft. Die

Klassenfahrt wird in der Regel durch ein Transportunternehmen abgesichert. Das kann ein Bus sein, das kann auch die DB sein. Danach geht man eventuell ins Museum. Das Museum und das Transportunternehmen müssten jetzt jeweils Partner des Jobcenters sein. Nur so könnte der Vertrag gemacht werden. Das halte ich für absolut ausgeschlossen. Ich weiß nicht, was sich manche hier vorstellen. Bei der DB AG wäre ich bereits froh, wenn man den richtigen Fahrschein bekommt. Eine Diskussion aber mit dem Schaffner, ob der auch einen Gutschein abrechnet, halte ich für ein Unding.

Wenn Frau von der Leyen sagt, das sollen die Lehrer machen, dann kann ich nur sagen: Dann müsst ihr auch mit den Ländern reden. - Mit den Ländern spricht man darüber aber gar nicht. Bei den Ländern sind die Lehrer jedoch angestellt. Lieber Herr Kollege Rupprecht, wir verwahren uns dagegen, dass die Lehrer nunmehr diese Bürokratie auf sich nehmen sollen. Eine solche Gutscheinabrechnung halte ich für absolut unangemessen und kaum durchführbar.

Ähnliches sehe ich bei der Lernförderung. Lernförderung - so steht das jetzt im Gesetz - können ältere Schüler, ehemalige Kollegen und Dritte machen. Es kann auch dazu kommen, dass jemand sagt: Ich will jetzt Lernförderung machen. Ich will dazu Vertragspartner eines Schülers sein. - Wer will dann kontrollieren, ob die echte Lernförderung machen? Wer will kontrollieren, ob Einzelunterricht stattfindet bzw. zwei oder drei in einer solchen Gruppe sind? Wer will auf die Qualität achten? All diese Dinge halte ich für absolut irrsinnig. Damit meine ich die Abrechnung über Gutscheine. Hier kann der Weg nur sein, dass wir eine ordentliche Infrastruktur für alle aufbauen. Das benötigt Gesamtschulen, in denen alle Kinder völlig unstigmatisiert sind.

Auch die Kita-Betreuung muss gewährleistet sein. Das gilt insbesondere für Süd- und Westdeutschland. Die Infrastruktur muss so sein, dass sie für alle Kinder gilt. Das muss für diejenigen gelten, die Eltern haben, die gut verdienen, und das muss auch für die gelten, die Eltern haben, die weniger gut verdienen. Anders werden wir das wohl nicht lösen können.

Es gibt eine Reihe von Nachfragen. Die Abgeordnete Große beginnt.

Herr Minister, Sie haben Kenntnis davon, dass es sehr wahrscheinlich am 17. Dezember im Bundesrat nicht zu einer Zustimmung zu diesen Gesetzen kommen wird. Es wird dann das Verfahren über den Vermittlungsausschuss angestrebt werden müssen. Mit welchen konkreten Positionen geht das Land Brandenburg in diesen Vermittlungsausschuss?

Wir haben sehr klare Vorstellungen zu dem, was wir erreichen wollen. Was aber am Ende der Vermittlung steht, ist eine ganz andere Frage. Auf jeden Fall geht es darum, dass wir versuchen wollen, das ganze Paket in Richtung von mehr Infrastruktur zu lenken.

Frau Große, die 4 Milliarden Euro aus den letzten Jahren haben dazu geführt, dass wir 60 % unserer Schülerinnen und Schüler

in Ganztagsschulen haben. Aus diesem Grunde kann ich mir auch vorstellen, dass man mit einem weiteren sogenannten Starterpaket nunmehr in Richtung Ganztagsschule wesentlich mehr erreichen kann als mit dieser Flickschusterei, die hier jetzt angestrebt wird.

Dazu sagen wir: Wir sollten bezüglich der administrativen Vorgänge darauf hinweisen, dass Lehrer das nicht leisten können. Dafür sollten Schulsozialarbeiter vorhanden sein. Das kann eine Aufforderung an den Bund sein, dafür zu sorgen, dass an den Schulen genügend Schulsozialarbeiter finanziert werden. Das kostet etwa 2 Milliarden Euro. Dazu sagen wir: Das kann man gegenfinanzieren, indem man einen bundeseinheitlichen Mindestlohn schafft, der dann verhindert, dass die Menschen Aufstockungsbeiträge erhalten müssen. Das bezahlen nämlich Bund und Kommunen. Damit wäre eine gute Gegenfinanzierung für diese Angelegenheit gegeben. Die anderen Dinge habe ich benannt. Damit meine ich die Einbeziehung der Kinder, die in Familien mit Wohngeldberechtigung etc. leben. Das muss als ein Paket miteinander beredet werden. Wie weit wir kommen, weiß ich nicht. Die erste Sitzung wird am kommenden Montag sein.

Die nächste Frage kommt von der Abgeordneten Schier.

Herr Minister, ich habe zwei Verständnisfragen.

Es wird ja jedes Kind aus dem Rechtskreis SGB II - das hört sich immer etwas besser an - etwa 690 Euro pro Jahr zusätzlich über das Bildungspaket erhalten. Meine erste Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das für zu wenig halten?

Meine zweite Frage ist folgende: Sie haben ja einige Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung aufgeworfen. Gibt es Vorstellungen dazu, wie die Landesregierung diese Probleme, die ich durchaus auch sehe, koordinieren kann, sodass man einmal diejenigen zusammenholt, die dann für die praktische Umsetzung in die Pflicht genommen werden?

Zu Ihrer ersten Frage: Die 690 Euro sehe ich so nicht, sondern ich finde, dass es deutlich weniger ist. Auf einen solch hohen Betrag kommt man nur, wenn die Schülerbeförderung und ähnliche Dinge mit eingerechnet werden.

(Zuruf der Abgeordneten Schier [CDU]: Und Essens- geld!)

- Das trifft auch nicht für alle zu, sondern nur dort, wo Essen angeboten wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Solche Runden haben wir schon durchgeführt mit den Teilnehmern, die das später zu administrieren haben, und kamen dabei darauf zu sprechen, welche Probleme es bei Klassenfahrten oder bei der Abrechnung von Förderstunden gibt. Hierfür haben wir keine Lösung gefunden; das können wir derzeit auch gar nicht, solange dieses Gesetz so ist, wie es ist.

Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Wöllert.

Herr Minister, ich habe die Frage, ob sich auch diese Landesregierung weiterhin dafür einsetzt, dass es künftig einen tatsächlich bedarfsgerechten Regelsatz auch für Kinder geben wird, wie es das Bundesverfassungsgericht eigentlich vorgegeben hat, in dem auch die schulischen Bedarfe von Kindern im Regelsatz mit abgebildet werden?

Ja, natürlich. Auch das wird Gegenstand der Debatte sein, die wir im Vermittlungsausschuss zu führen haben - also die Perzentilbildung über die unteren 15 % und nicht die unteren 20 %, die beispielsweise jetzt gemacht wurde, genauso wie bestimmte Personenkreise mit hineingerechnet wurden, die jetzt schon Aufstocker-Leistungen beziehen, und auch diejenigen, die verschämt arm sind, die also sehr wenig Geld haben und sich trotzdem nicht beim Amt gemeldet haben. All diejenigen sind bei der Berechnung des Regelsatzes mit berücksichtigt - genau das kann eben nicht sein.

Ich glaube auch, dass es individuell erfasst werden muss, gerade was Kinder angeht. Ich will nicht sagen, dass man jetzt die Alkohol- und Drogengeschichte aufwärmen sollte, aber dass man sich wirklich die Personengruppen herausnimmt, die echte Probleme haben, aber dann von freien Leistungen profitieren, und diejenigen ausnimmt, die echte Probleme haben, und daraus einen Regelsatz berechnet. Das ist Aufgabe des Bundes. Ich sage Ihnen auch ganz klar: Das Gesetz wird an dieser Stelle eh beklagt werden. Ob wir uns dafür verwenden oder nicht, das wird nicht das Thema sein, das uns sehr beschäftigen wird. Die Klagen stehen an; Nordrhein-Westfalen hat es schon beschlossen, und da müssen wir abwarten.

Die letzte Nachfrage stellt der Abgeordnete Büttner.

Herr Minister Baaske, Sie haben gerade eben von „Stückwerk“ und „Päckchen“ gesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass die 740 Millionen Euro für mehr Bildungsgerechtigkeit in einem Gesamtzusammenhang mit den 12 Milliarden Euro zu sehen sind, die die Bundesregierung für mehr Bildung zur Verfügung stellt? Wie bewerten Sie die finanzielle Anstrengung der Bundesregierung in diesem Bereich hinsichtlich dieser 12 Milliarden Euro?

Meine zweite Frage: Sie haben eben über die Bürokratiekosten gesprochen. Ist Ihnen die Höhe der Bürokratiekosten beim Schüler-BAföG in Brandenburg bekannt?

Zur zweiten Frage: Ja.

Zur ersten Frage: Es ist glasklar, dass man angesichts der 10 %, die beim Bildungsgipfel mit der Kanzlerin vereinbart waren,

jetzt eigentlich nicht mehr von einem Bildungsgipfel, sondern höchstens noch von einem Bildungshügelchen reden kann. Insofern sind die 10 Milliarden Euro nicht unbedingt das, was man sich an Bildung in den Ländern tatsächlich auszulösen vorgenommen hat.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 399 (Wahrneh- mung der Aufgabe als Aufsichtsbehörde). Der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack wird sie stellen.

Die Fachgruppe „Krankenhäuser Südbrandenburg“ beklagt sich in einem Schreiben an die Abgeordneten des Hauses über die Abrechnungspraxis bei den stationären Leistungen. Sie sehen aufgrund der Nichtgewährung von Leistungsvergütungen die Liquidität der Einrichtungen gefährdet.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie als Aufsichtsbehörde, zwischen Krankenkassen und den Krankenhäusern zu vermitten?

Frau Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Prof. Schierack, wie Sie wissen, ist die Grundlage für die Budget- und Entgeltvereinbarung unser dritter Krankenhausplan im Land Brandenburg, der aus dem Jahr 2008 stammt. Dieser beinhaltet die Flexibilisierung der Handlungsmöglichkeiten von Trägern und Vertragspartnern durch eine Verringerung der Planungstiefe - so sagen wir -, um die Ausgestaltung des Krankenhausplanes als Rahmenplan weiter zu befördern und zu qualifizieren.

Durch diese Rahmenplansetzung sollen die gewachsenen Krankenhausstrukturen als System weiterentwickelt werden. Ich denke, es gibt auch genügend Spielraum, um entstandene Besonderheiten wie auch kleinere Krankenhäuser, vor allem im ländlichen Raum, fortzuführen und ihre sichere Ausgestaltung voranzutreiben. Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbaren dabei die spezifischen Leistungsstrukturen. Dabei - das möchte ich noch einmal deutlich sagen, Herr Kollege Schierack - erschweren im Übrigen die jüngst im Bund gefassten Beschlüsse, beispielsweise zu Mehrleistungsabschlägen für Krankenhausleistungen, die Verhandlungen der Partner. Das ist eindeutig festgestellt, und deshalb gab es auch die Veranlassung, diesen Brief an die Abgeordneten zu schreiben.

Gleichwohl achten wir, insbesondere meine Abteilung Gesundheitswesen, auf die ausgewogene Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser bei der Weiterentwicklung der gerade von mir beschriebenen gewachsenen Strukturen und der Sicherstellung - auch damit in Verbindung stehend - der regionalen und stationären Versorgung. Dazu gab es am 16. November mit den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft das nötige Gespräch. Die Krankenkassen haben uns zugesichert, im nächsten Jahr eher mit den Verhandlungen zu beginnen,

denn zurzeit gibt es nur eine geschlossene Vereinbarung. Das ist viel zu spät, um Planungssicherheit herzustellen, aber es ist auch der Beschlussfassung im Bund in diesem Jahr geschuldet gewesen.

Darüber hinaus findet eine intensive Kommunikation auf Arbeitsebene statt, was den Krankenhausrahmenplan betrifft, zur Umsetzung der spezifischen Erfordernisse, die es aus den Regionen gibt. Dazu hat auch die Landeskonferenz zur Krankenhausplanung stattgefunden, die sich genau dazu positioniert, wie wir auf die Besonderheiten, Wünsche und Anträge aus den Regionen zu den Krankenhausentwicklungen eingehen.

Herr Kollege Schierack, wir achten zudem im Rahmen unserer Rechtmäßigkeitsprüfung, die wir mit den vorgelegten Budgetund Entgeltvereinbarungen vornehmen müssen, sehr sorgfältig darauf, dass die berechtigten Interessen der Krankenhäuser in den Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben angemessen Berücksichtigung finden. Festzustellen ist aber, dass es logischerweise eine Diskrepanz zwischen den zunehmenden Interessen der Krankenhäuser und dem gibt, was die Krankenkassen gern finanzieren wollen. - Vielen Dank.

Die Abgeordnete Lehmann hat eine Nachfrage.

Um es vielleicht noch einmal auf den Punkt zu bringen: In diesem Schreiben der Fachgruppe „Krankenhäuser Südbrandenburg“ schwingt Angst mit. Frau Ministerin, sehen Sie in dem Agieren der Krankenkassen auch ein Unterlaufen der Krankenhausplanung? Sie haben auf die Krankenhausplanung abgestellt; wir haben dort eine Flexibilisierung eingeführt, aber wir haben uns ganz bewusst auf bestimmte Krankenhausstandorte verständigt. Sehen Sie darin eine eventuelle Gefahr?

Das habe ich, so glaube ich, ausführlich beschrieben. Die Gefahr besteht immer, weil es einen Interessenkonflikt zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern gibt. Dennoch habe ich beschrieben - und das ist ja unsere Aufgabe -, dass wir im November dieses Gespräch hatten und dass wir eine Landeskonferenz zum jetzigen Krankenhausplan hatten, um genau darauf einzugehen, welche Diskrepanzen es gibt. Es sind harte Verhandlungen, insbesondere seitdem im Bund neue Entscheidungen getroffen worden sind - das ist wahr.

Vielen Dank. - Die Frage 400 (Ausstattung der Spreewaldkäh- ne mit Elektromotoren) stellt die Abgeordnete Lehmann.

Rund 400 Fährleute, Angler und Jäger fahren derzeit mit benzinbetriebenen Kähnen oder Booten durch den Spreewald. Ab 1. Januar 2012, so will es ein Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dürfen nur noch Kähne und Boote mit Elektroantrieb durch Teile des Spreewaldes schippern. Die Pflicht zum Umrüsten auf Elektromotoren sollte bereits 2007 in Kraft treten. Da sich jedoch die technische

Umsetzung schwierig gestaltete, wurde die Frist bis Anfang 2012 verlängert.

Die Umrüstung steht jedoch unter Vorbehalt; denn nur wenn die Testreihe erfolgreich und die Umrüstung technisch wie wirtschaftlich machbar ist, tritt die Regelung in Kraft. Sowohl in einer ersten Testreihe als auch bei Tests in diesem Jahr erwiesen sich die Elektromotoren als nicht alltagstauglich.