Wenn Sie die Redebeiträge zu den Erfahrungen der vielen Jahre vorher gehört haben, wissen Sie: Damals gab es diese Probleme einfach nicht. Im Gegenteil, gemeinsam mit den Mitgliedern der Besuchskommission konnten Mängel im Interesse der Patientinnen und Patienten abgestellt werden. Genauso gesetzlich begründet und legitimiert - möchten wir das haben. Deshalb soll die Präzisierung des Gesetzes erfolgen.
Für mich ist auch nicht nachvollziehbar, woher Sie Ihr Argument nehmen, es würden zusätzliche Kosten verursacht. Die Mitglieder der Besuchskommissionen sind im Ehrenamt tätig und verlangen kein Geld dafür. Die Argumente müssen Ihnen wirklich völlig ausgegangen sein, dass Sie sich solche Sachen aus den Fingern gesaugt haben.
Ich kann nur sagen: Die Gesetzesänderung liegt im Interesse der Menschen, die in den psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. Die Fachleute haben deren besonderes Schutzbedürfnis eindringlich nachgewiesen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Wöllert, die Welt ist in der Tat gelegentlich extrem schwer zu verstehen; das ist mir heute Morgen auch so gegangen. Aber ich kann Sie und auch Kollegin Nonnemacher beruhigen: Bei dem Thema ist nicht Darth Vader, sondern eher Luke Skywalker angesagt. Wir werden also vermutlich eine harmonischere Debatte als sonst erleben.
Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen das gute Gesprächsklima und die gute Zusammenarbeit im Gesundheitsausschuss zu dem vorliegenden Gesetzentwurf lobend erwähnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich an die 1. Lesung des Gesetzentwurfs Anfang Mai erinnern, dann wissen Sie, dass das, was wir während der Arbeit an dem vorliegenden Gesetzentwurf erlebt haben, nicht unbedingt selbstverständlich war. In der damaligen Landtagssitzung haben Opposition und Regierung zum Teil diametral entgegengesetzte Standpunkte im Hinblick auf Arbeit und Kompetenzen der Besuchskommissionen vertreten.
Bewegung in die Sache kam erst durch die Expertenanhörung Ende August im Ausschuss. Gemeinsam mit Vertretern der Krankenkassen, der Unabhängigen Patientenberatung, der Städte und Kommunen, der Krankenhäuser und der sozialpsychologischen Einrichtungen ist es uns gelungen, den Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Besonders freue ich mich, dass diesmal auch die Regierungsfraktionen von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, eigene Änderungswünsche in die Beratungen einzubringen. Das verdeutlicht die große Bedeutung, die alle Fraktionen diesem Thema beimessen, und erleichtert uns die verantwortungsvolle Entscheidung, dem geänderten Gesetzentwurf zum Brandenburgischen PsychKG unsere Unterstützung zu geben.
Allerdings betone ich ausdrücklich: Auch wenn wir den Antrag gemeinsam tragen, herrscht nicht in allen Punkten Einigkeit zwischen den mittragenden Fraktionen. Das war auch der Grund, warum die FDP-Fraktion in der letzten Ausschusssitzung einen Änderungsantrag eingebracht hat. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn wir in den Besuchskommissionen eine explizit mit Unterbringungsrecht betraute Person vertreten gesehen hätten. Damit hätten wir sichergestellt, dass für uns das Interesse der Patienten, insbesondere im Hinblich auf den Datenschutz, eine herausgehobene Stellung einnimmt.
Die Vertreter der Regierungsfraktionen haben - mehr oder weniger überzeugend - dargelegt, dass bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Kommission die Einhaltung der Rechte der Untergebrachten gewahrt ist. Im Namen meiner Fraktion kann ich Ihnen allerdings versichern, dass wir das in den
nächsten Wochen und Monaten im Blick behalten und uns bei Bedarf für entsprechende Änderungen nachträglich stark machen werden.
Darüber hinaus sind wir Liberale optimistisch, dass mit den im Gesetzestext enthaltenen Formulierungen sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Besuchskommissionen einer besonderen Schweigepflicht unterliegen und der Gesetzgeber im Nachgang nicht zusätzlich aktiv werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir mit der Verabschiedung des Gesetzes den Weg zu mehr Qualität und mehr Sicherheit in der Unterbringung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen in Brandenburg beschreiten. Dies ist das Ergebnis einer vertrauensvollen fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit, die bei solch sensiblen Themen wie der Betreuung schutzbedürftiger Personen notwendig ist, um die entsprechende gesellschaftliche Akzeptanz sicherzustellen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Lehmann wird zu uns sprechen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Beyer, nachdem Sie im Vorspann Ihrer Rede von der Kompliziertheit der Thematik gesprochen hatten, haben Sie es dann doch so schlicht und einfach dargestellt. In der Tat, so einfach sehe ich es auch, wenn es um die Besuchskommissionen und unsere Novellierung zum PsychKG geht.
Worüber sprechen wir denn? Wir haben die Befugnisse der Besuchskommissionen schon ausgeweitet, als wir im Jahr 2009, also in der vorhergehenden Wahlperiode, das PsychischKranken-Gesetz novellierten.
Wir haben allerdings dabei einen Fehler gemacht. Wir haben die Besuchskommissionen in dem Abschnitt „Gerichtlicher Vollzug der Unterbringung“ belassen und hätten sie in den allgemeinen Teil des Gesetzes nehmen müssen, ganz einfach deshalb, weil wir die Aufgaben ausgeweitet haben. Nun gab es bei der Umsetzung Schwierigkeiten und Probleme, weil das nicht mehr übereinstimmte. Deshalb hatte uns die Brandenburgische Gesellschaft für soziale Psychiatrie angeschrieben, auf diesen Umstand hingewiesen und uns gebeten, diese Sache im Gesetz richtigzustellen. Wir stellen im Grunde genommen nur etwas richtig, was wir mit dem PsychKG 2009 sowieso schon wollten. Da gab es mit den beteiligten Partnern in der Tat Konsens.
Die Anhörung hat mir sehr deutlich gemacht, dass es richtig ist, dass wir diese Zuständigkeiten der Besuchskommissionen ausweiten. Meine Damen und Herren, die jeweilige Besuchskommission besucht ein Krankenhaus, sie besucht nicht ein halbes Krankenhaus. Wenn sie ein Krankenhaus besucht, dann sind dort auch alle Personen, die derzeit im Krankenhaus untergebracht sind, beteiligt, und auf freiwilliger Basis darf die Besuchskommission dann dort auch mit jedem sprechen. Eine Trennung kann ich mir hier gar nicht vorstellen.
Die Besuchskommission wirkt in diesen Einrichtungen überhaupt nicht störend. Sie besucht mindestens einmal - in der Regel schaffen sie es auch nur einmal - und in der Regel unangemeldet die Krankenhäuser.
Die Anhörung hat auch deutlich gemacht: In der Praxis läuft das wunderbar. Das ist vor allen Dingen in den Ausführungen von Dr. Niedermeyer, Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Psychiatrischen Abteilungen und der Fachkliniken, deutlich geworden. In aller Regel sind das die Chefärzte der Fachabteilungen. Die Fachärzte dieser Fachabteilungen unterstützen ebenfalls das Anliegen dieser Besuchskommission. Da habe ich jetzt in der Tat großes Vertrauen zur Ärzteschaft.
Beeindruckt haben mich in der Anhörung auch die Ausführungen von Prof. Dr. Fähndrich, Arzt für Neurologie und Psychiatrie und Sprecher der Psychiatriechefärzte von Berlin.
Alles in allem war das sehr überzeugend, meine Damen und Herren. Wir beschneiden keine Rechte, wir verletzen keinen Datenschutz. Gerade zum Thema Datenschutz ist noch einmal explizit nachgefragt worden, und für mich sind die Dinge sehr nachvollziehbar erklärt und auch begründet worden. All diese Dinge werden beachtet.
Wir sollten es wirklich nicht schwieriger machen, als es ist. Ich bitte Sie sehr herzlich, unserem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher erhält das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Wir erinnern uns: Der eigentliche Paradigmenwechsel in der Stellung der Besuchskommissionen wurde bereits bei der Gesetzesnovelle im Mai 2009 vollzogen; denn damals wurde beschlossen, dass die Besuchskommissionen nicht nur gerichtlich untergebrachte Patienten, sondern alle psychisch erkrankten Patienten im Land Brandenburg besuchen sollen und dürfen.
Die Koalitionsfraktionen hatten in der 15. Sitzung am 5. Mai dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die Stellung und die Prüfbefugnisse der Besuchskommissionen im Brandenburgischen PsychKG noch einmal präzisiert werden sollten. Dieser Gesetzentwurf wurde, wie wir gehört haben, in den Ausschuss überwiesen, und am 25. August wurde eine Anhörung durchgeführt.
Diese Anhörung habe ich als ausgesprochen erhellend und hilfreich empfunden, da auch für uns gesundheitspolitische Fachleute der Fraktionen das Thema Besuchskommissionen in der Psychiatrie ein sehr spezielles und die Beratung durch Fachleute unerlässlich ist. Wir haben diese Anhörung auch deshalb begrüßt, weil viele Akteure, die bei der Anhörung der letzten Novelle des Brandenburgischen PsychKG vor dem Mai 2009
nicht zu Wort kamen, zum Beispiel die Landeskrankenhausgesellschaft, diesmal Gelegenheit hatten, ihre Stellung ausführlich zu begründen und abzugeben.
Durch die Anhörung besonders der Psychiatrieexperten und der Fachverbände wurde unsere Fraktion in ihrer prinzipiell positiven Sichtweise bezüglich der Stellung und Arbeit der Besuchskommissionen zum Nutzen aller psychisch kranken Patienten unabhängig von den Umständen ihres Klinikaufenthalts bestärkt.
Herr Prof. Schierack, Sie haben hier eben viele Bedenken angeführt, die in der Anhörung eigentlich sämtlich besprochen und auch ausgeräumt worden sind. Ich möchte nur referieren: Sie fragen: Wer kann sich denn der Besuchskommission entziehen? Es wurde ganz klar dargestellt: Bevor die Besuchskommission die Station betritt, wird darüber informiert, und Patienten, die nicht besucht werden möchten, die den Besuch nicht wünschen, können sich woanders aufhalten. Es wird keiner gezwungen, das in Anspruch zu nehmen.
Andere vorgebrachte Bedenken juristischer Art, speziell verfassungsrechtliche, und die Stellungnahme der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden in einer ausführlichen Stellungnahme der Landesregierung abgewogen und bewertet.
Das war eine der besten Stellungnahmen, die ich in dem Jahr, seit ich hier bin, gelesen habe. Da wurden wirklich sehr kenntnisreich, ausführlich und ausgewogen alle möglichen Blickwinkel betrachtet. Die Stellungnahme aus Ihrem Haus war sehr hilfreich.
In dieser Stellungnahme der Landesregierung werden die geringfügigen Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Eigentumsrecht der Krankenhausträger gegenüber dem allgemeinen Interesse des Schutzes der Grundrechte der psychiatrischen Patienten als verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft.
Aus der Anhörung und der Stellungnahme haben sich einige Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergeben, die von uns unterstützt wurden und die deutlich zur Qualifizierung und Präzisierung des vorliegenden Gesetzentwurfs beigetragen haben. Wir stimmen der vom Ausschuss beschlossenen Form zu und wünschen uns, dass die Arbeit der Besuchskommissionen zum Wohle aller in den Psychiatrischen Kliniken Brandenburgs behandelten Patienten jetzt in geordneten Bahnen verlaufen kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Das Wort erhält die Landesregierung. Frau Ministerin Tack, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön gebe ich jetzt gerne zum einen an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen zurück, die sich mit der Gesetzesnovelle initiativ hervorgetan haben, und zum anderen an alle, die sich aktiv in der Anhörung und an der Meinungsbildung beteiligt haben. Es war wirklich eine sehr gehaltvolle Anhörung.
Ich will noch einmal daran erinnern, warum es zu dieser Veränderung gekommen ist. Es gab nach dem Inkraftsetzen des Psychisch-Kranken-Gesetzes in der vergangenen Legislaturperiode Schwierigkeiten in Bezug auf einen zentralen Punkt, nämlich, die Erweiterung und die Befugnisse der Besuchskommissionen zu regeln. Leider gab es bei der Umsetzung der Vorschrift Schwierigkeiten. Deshalb hatte sich die Brandenburgische Gesellschaft für soziale Psychiatrie mit einem Brief an alle Abgeordneten gewandt, in dem sie deutlich gemacht hat, dass ein klarstellender Änderungsbedarf besteht. Wie man sehen kann, ist es immer gut, sich an den Gesetzgeber zu wenden. Ich will diese Initiative deutlich unterstreichen.
Die Landesregierung - auch das ist hier schon angeklungen hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßt, dass die Gesetzesinitiative aus der Mitte des Parlaments gekommen ist und zeigt, dass sich der Gesetzgeber der Sache angenommen hat, nämlich dem Schutz der psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen, und dass der Gesetzgeber diesem Schutz einen sehr hohen Stellenwert beimisst. Das teilt die Landesregierung. Die Landesregierung teilt die den Gesetzentwurf tragende grundsätzliche Position - ich will sie noch einmal unterstreichen -, dass alle psychiatrischen Patientinnen und Patienten, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, aufgrund der Eigenart ihrer Erkrankung und der dadurch bedingten langen durchschnittlichen Verweildauer durch die Transparenz-, Kontroll- und Ombudsfunktion der Besuchskommissionen zusätzlichen und besonderen staatlichen Schutz erfahren müssen.
Es war uns wichtig, das noch einmal zu unterstreichen, und Frau Nonnemacher ist ja gerade noch einmal darauf eingegangen.
Meine Damen und Herren, sowohl in der Anhörung als auch in der Stellungnahme der Landesregierung ist deutlich geworden, dass es nicht um staatliche Eingriffe gegenüber den Patientinnen und Patienten geht, Herr Prof. Schierack, sondern vielmehr um den Schutz der Patientinnen und Patienten. Das möchte ich noch einmal deutlich in Richtung CDU sagen, weil ich schon sehr bedaure, dass die CDU-Fraktion hier heute nicht zustimmen kann; das finde ich sehr schade. Ich bin auch etwas überrascht, dass ausgerechnet die CDU die verfassungsrechtlichen Bedenken teilt, die in der Anhörung vorgebracht worden sind. Das ist für mich schon ein großes Fragezeichen, aber es ist Ihnen unbenommen, diese Auffassung zu haben.
Ich bedanke mich noch einmal bei all denen, die jetzt der Beschlussempfehlung folgen wollen. Für all diejenigen, die das nicht können, wäre es wert, noch einmal darüber nachzuden
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es geht um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg“. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussempfehlung bei einigen Gegenstimmen gefolgt worden und das Gesetz damit in 2. Lesung verabschiedet.