Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung, zunächst zur Beschlussempfehlung, Drucksache 5/2065. Es geht um das „Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Justizkostengesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften“. Ich bitte Sie um die Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung in Drucksache 5/2065 Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.
Gesetz zur Einführung eines Brandenburgischen Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften
Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung. Es geht um die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/2074, Einführung des Brandenburgischen Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung einstimmig Folge geleistet worden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack erhält das Wort.
Ihnen liegt der Gesetzentwurf vor. Lassen Sie mich einige Anmerkungen dazu machen. Die Koalitionsfraktionen haben im April eine Novelle zum Psychisch-Kranken-Gesetz vorgelegt. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal für die Anhörung herzlich Danke sagen. Sie war qualitativ gut. Sie war aber auch kontrovers, und sie hat sicherlich einen Beitrag geleistet, dass die rechtliche Fassung des Gesetzes insgesamt besser wird. Wir haben dazugelernt. Also herzlichen Dank!
Meines Erachtens wurde aber in der Ausschusssitzung nicht hinreichend dargelegt, warum Kommissionen alle Patienten auch diejenigen, die sich freiwillig in psychiatrischer Behandlung befinden - nun kontrollieren und besuchen sollen. Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz kann nicht, wie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, geändert werden.
Es konnte meines Erachtens nicht dargestellt werden, dass es in der Vergangenheit schwere Mängel in der Versorgung psychisch Kranker gegeben hat, die eine so gravierende Neuregelung zur Folge haben müssen. Aus Sicht der Union sollten die Besuchskommissionen auf gesetzlich untergebrachte psychisch Kranke begrenzt bleiben, weil wir nur die Überprüfung des Vollzuges eines andauernden Grundrechtseingriffs für gerechtfertigt halten.
Nun aber zum Inhalt: Der vorgelegte Gesetzentwurf greift durch seine beabsichtigte Änderung tief in die Aufgabenbereiche der ärztlichen Selbstverwaltung ein, und zwar der Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und den Krankenhäusern im Rahmen von Budgetverhandlungen. Er beschneidet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Patienten und Angestellten. In der Argumentation der Regierungskoalition wird häufig auf eine befürchtete Nichteinhaltung der Psych-PV, der Personalverordnung, hingewiesen, die zu kontrollieren sei. Laut Psych-PV haben die Vertragsparteien dort dezidiert nachzuweisen, dass sie diese Psych-PV einhalten. Bestehen Zweifel, kann jetzt schon die Aufsicht Maßnahmen ergreifen, um diesen Aspekt zu überprüfen.
Ich möchte auch die Behauptung infrage stellen, dass insbesondere alle psychisch Erkrankten eine besondere Schutzwürdigkeit aufweisen und sich in besonderer Abhängigkeit befinden. Psychische Erkrankungen in unserem Land nehmen zu, das wissen wir. Die Grundforderung der Psych-Enquetekommission des Bundestages besagt: Psychisch Kranke und somatisch Kranke sind gleichzubehandeln. Wie sieht es dann bei schwer somatisch Erkrankten aus, Patienten, die auf der Intensivstation liegen, Komapatienten oder Kindern, in der Neonatologie? Sind die nicht etwa auch schutzbedürftig? Psychisch Kranke können meines Erachtens die Behandlung wenigstens beenden oder auch das Krankenhaus verlassen.
Wir sind gegen die Novelle, weil in der Anhörung keine gravierenden Mängel oder besondere Gefährdungssituationen bekannt geworden sind, die diesen Regelungsanlass begründen würden. Wir sind gegen die Novelle, weil die Ausweitung der Besuchskommission zu zusätzlicher Bürokratie und zu weiteren finanziellen Mitteln führen würde. Wir sind gegen die Novelle, weil das Reglement zu einer Umsetzung einer ausreichenden Personalbesetzung bereits jetzt in der Bundespflegesatzverordnung und in der Psych-PV des Landes Brandenburg deutlich beschrieben ist. Wir sind gegen die Novelle, weil die Landesregierung nicht ausreichend klargemacht hat, welche Sanktionsmöglichkeiten sie hätte, wenn die Besuchskommission Mängel aufdecken würde. Ist dann an eine Strafzahlung gedacht oder an Gebühren? Wer prüft die Berechtigung von Anmerkungen einer solchen Besuchskommission bei einer Feststellung? Wer regelt den Konflikt zwischen den Kommissionen und den Krankenhäusern? Mit welchen Mandanten, mit welchem Prozedere? Das alles sind Fragen, die in der Anhörung nicht beantwortet wurden.
Wir sind gegen die Novelle, weil die Umsetzung der Psych-PV Aufgabe der Selbstverwaltung ist und weil die Landesregierung diese Selbstverwaltung nicht einschränken will. Wir sind gegen die Novelle, weil das Gesetz nicht das Problem der Unterfinanzierung der Krankenhäuser löst, weil die Landes
regierung nicht in die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhaus und Krankenkassen eingreifen will. Die Personalfinanzierung ist das entscheidende Moment für die Durchsetzung der Psych-PV. Sie wissen auch, dass das MUGV bereits jetzt in die Budgetverhandlungen eingreifen darf, wenn sie dem Gesetz widersprechen.
Wir sind gegen diese Novelle, weil sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Wir sind gegen die Novelle, weil sie die Datenschutzinteressen und die Privatsphäre sowohl der Kranken als auch der Angehörigen nicht ausreichend sichert. Wie wird mit den Patienten verfahren, die einen Besuch durch die nicht angemeldete Kommission ablehnen? Auch dazu gab es in der Anhörung keine eindeutige Auskunft.
Herr Abgeordneter, Sie haben leider keine Chance mehr, weitere Argumente vorzutragen. Sie können Ihren Beitrag noch abschließen.
Ich rede schon zu lange? Okay. - Lassen Sie mich noch einen Satz sagen: Aus den genannten Gründen lehnen wir die Novelle ab. Eine Erweiterung der Besuchskommissionen soll es nicht geben. - Danke.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Wöllert erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Prof. Schierack, das, was Sie gerade abgeliefert haben, war abenteuerlich.
Am Anfang Ihrer Ausführungen dachte ich noch, ich müsse in meiner Rede alles ändern, weil Sie die erfolgreiche Anhörung gelobt haben und ich davon ausgegangen bin, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen werden. Jetzt aber habe ich den Eindruck, dass Sie bei der Anhörung gar nicht anwesend waren. Lesen Sie einfach im Protokoll nach; das ist bei einer Anhörung ziemlich dick. Darin finden Sie die Antwort auf viele Fragen, die Sie hier gestellt haben. Fragen, die Sie nicht gestellt haben, können natürlich nicht beantwortet werden. So einfach ist das.
Ich betone: Mit diesem Gesetzentwurf soll im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz klargestellt werden, dass die Besuchskommissionen nicht nur für gerichtlich untergebrachte, sondern für alle Patientinnen und Patienten in der stationä
ren Psychiatrie zuständig sind. Ferner werden die Prüfungsbefugnisse der Besuchskommissionen präzisiert. Nicht mehr und nicht weniger ist Anliegen dieser Gesetzesnovelle. Deswegen verstehe ich die lange Rede nicht.
Vor gut einem Jahr war dieses Gesetz schon einmal Gegenstand der Beratung im Landtag. Auch damals fand dazu eine Anhörung statt. Die CDU-Fraktion hat das Gesetz so, wie es ist, das heißt mit diesen Intentionen, mitbeschlossen. Wenn ich mich recht entsinne, war das sogar ein einstimmiger Beschluss. Nur weil in dem Gesetz nicht präzise formuliert wurde, ist eine Klarstellung notwendig geworden. Jetzt kritisieren Sie das, was Sie im vorigen Jahr beschlossen haben, aber jetzt nicht mehr haben wollen. Da verstehe ich die Welt nicht mehr! Nur weil Sie heute in der Opposition sind, können Sie doch nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet sehen, wenn Sie es noch vor anderthalb Jahren überhaupt nicht gefährdet sahen. Was nehmen Sie denn für eine eigenartige Entwicklung? Das ist langsam nicht mehr zu fassen.
Ich wiederhole: Lesen Sie bitte im Protokoll genau nach! Ich sage Ihnen etwas zu dem Aspekt der Kontrolle. Herr Prof. Schierack, Ihre Frage in der Anhörung ging an Herrn Dr. Niedermeyer von der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter Psychiatrischer Abteilungen und Fachkliniken im Land Brandenburg. Sie wollten wissen, wer kontrolliert. Einige, zum Beispiel der Städte- und Gemeindebund, meinten, diese Aufgabe könne doch der MDK übernehmen. Ich zitiere die Antwort aus dem Protokoll:
„Zum MDK: Soweit ich weiß - ich überblicke das seit 1995 -, hat es in keiner Klinik eine Überprüfung durch den MDK gegeben. Warum? Darüber kann man gut räsonieren.“
Zur Besuchskommission: Herr Osinski hat klargestellt, dass es Besuchskommissionen für die Krankenhäuser sind. Sie vertreten die Interessen der Patientinnen und Patienten. Diese brauchen ebenso wenig Angst vor der Besuchskommission zu haben wie die Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal.
Wenn Sie die Redebeiträge zu den Erfahrungen der vielen Jahre vorher gehört haben, wissen Sie: Damals gab es diese Probleme einfach nicht. Im Gegenteil, gemeinsam mit den Mitgliedern der Besuchskommission konnten Mängel im Interesse der Patientinnen und Patienten abgestellt werden. Genauso gesetzlich begründet und legitimiert - möchten wir das haben. Deshalb soll die Präzisierung des Gesetzes erfolgen.