Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion, der Fraktion der CDU. Für sie spricht der Abgeordnete Petke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute erneut - und leider abschließend - über den Antrag der CDU-Fraktion zur Finanzierung von 1 000 Lkw-Führerscheinen für die freiwilligen Wehren in unserem Land. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, dass wir mit Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes - analog zu der in diesem Rahmen bereits praktizierten und erfolgreich umgesetzten Förderung der Beschaffung von Lösch- und anderen Fahrzeugen für die freiwilligen Feuerwehren - eine Unterstützung für den Erwerb von vollwertigen Lkw-Führerscheinen geben. Diese sollen zur Hälfte finanziert werden. Damit würden wir die Diskussion über „Feuerwehrführerschein“, „kleiner Führerschein“, wie auch immer, beenden. Ziel unseres Antrags ist es, einen wirklichen Beitrag zur Linderung der Not, was den Mangel an Führerscheininhabern betrifft, zu leisten.
Ich kann feststellen: Wir haben im Innenausschuss sachgerecht und ausführlich über diese Frage diskutiert und auch eine Anhörung durchgeführt. Diese hat sich jedoch nicht auf die Frage der Feuerwehrführerscheine beschränkt, sondern die Situation des Brand- und Katastrophenschutzes insgesamt in Brandenburg in den Blick genommen. In der Anhörung kamen natürlich noch andere Defizite der Wehren vor Ort zum Vorschein. Das war keine Überraschung, zumindest nicht für diejenigen, die sich in diesem Hause schon länger mit dem Brand- und Katastrophenschutz beschäftigen. Das sind Probleme, die uns spätestens seit dem Strategiepapier „Feuerwehr 2000“ des Landesfeuerwehrverbandes auch hier im Landtag intensiv beschäftigen.
Leider hat die Diskussion über unseren Antrag nicht dazu geführt, dass wir, was die Lösung der Führerscheinproblematik für die freiwilligen Wehren betrifft, vorangekommen sind. Ich darf für die CDU-Fraktion sagen: Dass wir einen Vorschlag
unterbreitet haben, bedeutet nicht, dass das der einzig mögliche Vorschlag ist, um zu einer Lösung zu kommen. Es ist zwischenzeitlich kurz darüber diskutiert worden - das hat der Innenminister in die Diskussion eingeworfen -, durch eine Vereinbarung zwischen dem Landesfahrlehrerverband, dem Landesfeuerwehrverband und den Wehren einen Führerschein zu ermöglichen, der unter 1 000 Euro kostet. Das ist einmal angesprochen, aber offensichtlich nicht weiterverfolgt worden, denn entsprechende Lösungen sind nicht ersichtlich. Insofern finden wir es bedauerlich, dass wir in den vergangenen neun Monaten zwar viel über diese Frage diskutiert und uns ein noch klareres Bild von der Situation der Wehren vor Ort und den schwierigen, in Teilen sogar sehr schwierigen Arbeitsmöglichkeiten der Kameradinnen und Kameraden verschafft haben, dass es aber offensichtlich nicht möglich war, mit der Regierungskoalition zu einer Vereinbarung zu kommen.
Deswegen möchte ich noch einmal betonen, dass es uns um 1 000 Feuerwehrführerscheine geht, jedoch nicht auf einmal, sondern verteilt auf die nächsten zwei, drei, vier Jahre. Über die Jahre verteilt wird es sich um einen Betrag in Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro handeln.
Sie werden den Antrag heute offensichtlich ablehnen, das ist umso bedauerlicher, als unser Vorschlag analog das aufnimmt, was seit einigen Jahren im Finanzausgleichsgesetz sehr erfolgreich praktiziert wird. Ich weiß nicht, welche Gründe dafür sprechen, dass sich die Regierungskoalition gegenüber der Landesregierung bzw. dem Innenminister nicht durchsetzen will. Fakt ist: Durch Ablehnung dieses Antrags verlieren wir wertvolle Zeit, um die Situation vor Ort zu entspannen. Das gilt auch insofern, als wir die Wehren durch Beginn der parlamentarischen Sommerpause allein lassen.
Ihr Anliegen, dass die Landesregierung einen Arbeitskreis bildet, der entsprechende Vorschläge erarbeitet, kann man verfolgen, das bietet jedoch noch nicht die Gewähr, dass wir in diesem Hause etwas für den Brand- und Katastrophenschutz tun. Insofern möchte ich noch einmal die Bitte äußern, dem Antrag der CDU-Fraktion auf eine Finanzierungshilfe für 1 000 Führerscheine bei den freiwilligen Feuerwehren zuzustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde soeben darauf hingewiesen, dass sich der Innenausschuss im Zusammenhang mit dem ursprünglichen CDU-Antrag dazu entschlossen hatte, das Thema komplex zu behandeln und eine Anhörung durchzuführen. Im Ergebnis dieser Anhörung stehen Sie mit Ihrem Antrag alleine da. Das muss man so sagen. Aus dem Bericht und der Empfehlung des Innenausschusses - sie deckt sich mit meiner Meinung - geht hervor, dass alle Fraktionen Ihren Antrag abgelehnt haben, und zwar aus gutem Grund, wie ich meine.
In der Anhörung kam zum Ausdruck, dass es Schwierigkeiten bezüglich der Führerscheine bei den freiwilligen Feuerwehren
gibt, das ist korrekt. Jedoch wurde auch deutlich, dass man die Dinge im Zusammenhang sehen muss und jegliche Maßnahmen Langzeitwirkung haben müssen. Denn die Kameraden brauchen Sicherheit, und zwar nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern über längere Zeit. Miseren wie die ungünstige demografische Entwicklung gerade in den äußeren Bereichen haben uns ereilt und werden uns noch viel stärker ereilen. Das ist die Ursache des Ganzen. Dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zum Beispiel wird ein weiterer Verlust von 30 % seiner Bevölkerung prognostiziert. Diejenigen, die für den Dienst gebraucht werden, werden gehen, die Menschen aber werden in der Fläche bleiben. Insofern brauchen wir ein Gesamtkonzept.
Es hätte Ihnen angesichts des Votums vielleicht gut zu Gesicht gestanden, im Innenausschuss zu sagen: Wir haben mit unserem Antrag eine Diskussion angestoßen, jedoch findet er keine Mehrheit, und daher ziehen wir ihn zurück. - Ich hätte mir das insbesondere nach einer Veranstaltung der Friedrich-EbertStiftung in Ludwigsfelde gewünscht. 150 Experten - wirkliche Experten sind in meinen Augen die Wehrführer, die Kreisbrandmeister und der Dezernent für Brand- und Katastrophenschutz auf Kreisebene - haben auf dieser Veranstaltung zu verstehen gegeben, dass das Thema Führerscheine nicht das vordringlichste Problem ist.
der nicht anwesend war und die Rede nicht mitangehört hat. Vonseiten desjenigen wurde behauptet, der Innenminister habe nichts Neues und nichts Konkretes gesagt. Da war ich etwas von den Socken. Das nährt bei mir den Verdacht, Kollege Petke, dass es weniger um die Inhalte als vielmehr um verletzte Eitelkeit geht, und ein wenig Populismus will ich an der Stelle auch unterstellen.
Insofern glaube ich, dass die Mehrheit dieses Hauses, die den Antrag abgelehnt hat, daran arbeiten wird, dass wir zu einem Ergebnis kommen. Der Innenminister ist aufgefordert, zum Oktober ein Konzept vorzulegen. Wir wurden von den Grünen und der CDU-Fraktion für die Formulierung in unserem Antrag „Wir bitten die Landesregierung...“ gescholten. Sie meinten damals, das zeuge nicht von Durchsetzungsfähigkeit. Ich habe mir einmal den Spaß gemacht und im Antrag vom 18.06. der damaligen rot-schwarzen Koalition nachgelesen. Darin steht: „Der Landtag möge beschließen...“, "Der Landtag bittet die Landesregierung zu prüfen...“
Also Freunde, sich gewisser Abläufe zu erinnern hilft bei der Beurteilung. - Wir lehnen den Antrag logischerweise ab. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Anträge, die im Plenum behandelt werden, werden im Regelfall mehrfach gelesen. Das war auch gestern im Zusammenhang mit dem Antrag zum Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesoberbehörden im Ergebnis der Umbildung der Landesregierung so. Es war in 2. Lesung nicht besser als in 1. Lesung und wird auch in der 3. Lesung nicht besser werden.
Heute liegt ein Antrag vor, der klein und unscheinbar daherkommt: 1 000 Führerscheine für die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren. Er hat der Debatte um den Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg gute und wesentliche Anstöße gegeben. Insofern bin der CDU-Fraktion und insbesondere Herrn Petke dankbar für den Antrag. Dadurch wurde die Aufmerksamkeit des Innenausschusses auf ein Problem gelenkt. In einer Expertenanhörung konnten die Probleme der Wehren im Lande aufgegriffen werden; dies lässt sich nun in unsere weitere Arbeit einbeziehen.
Es ist deutlich geworden, dass viele Wehren erhebliche Nachwuchssorgen haben. Zwar ist der Brandschutz gegenwärtig noch gewährleistet, jedoch ist absehbar, dass das in nächster Zukunft nicht mehr der Fall sein wird. Bereits heute können Interventionszeiten nicht eingehalten werden. Wehren sind in großem Umfang tagsüber nicht einsatzbereit, weil die Kameraden eben in Lohn und Brot stehen. Moderne Fahrzeuge, so schön sie auch sind, können letzten Endes nicht bewegt werden, weil es niemanden gibt, der sie führen kann.
Ich bin froh, dass sich im Ergebnis der Anhörung herausgestellt hat, dass es keinen „Führerschein light“ - diesbezüglich gab es Missverständnisse -, sondern einen vollwertigen Führerschein geben soll, denn schließlich sind die Kameraden mit schwerer Technik und hoher Geschwindigkeit im Land unterwegs. Es muss gewährleistet sein, dass sie sich und andere bei Einsätzen nicht gefährden. Das ist ein Ergebnis infolge dieses Antrags.
Es ist insgesamt deutlich geworden, wo die Probleme der Wehren liegen. Es wurde auch herausgestellt, dass die Statistiken, die besagen, dass es im Jugendbereich kein Problem gebe, nicht vertrauenswürdig sind, denn früher hat man Kinder ab einem Alter von 12 Jahren bei den Jugendwehren mitgezählt, jetzt bezieht man auch jüngere Kinder ein. Nur deshalb ist die Statistik scheinbar weiterhin in Ordnung. Tatsächlich ist sie es nicht, denn in der Altersklasse, in denen die Kinder in die Wehren hineinwachsen, sind die Zahlen wesentlich geringer geworden. Auch daran wird deutlich, dass wir große Probleme bekommen werden, den Brandschutz auf Dauer zu gewährleisten. Insofern: toller Antrag, gute Anregung, gute Anhörung. Bis hierher ist es gut gelaufen.
In der Anhörung kam zum Ausdruck, dass der Antrag ein Problem in sich birgt. Ich will es nicht so weit treiben wie Sie, Herr Kollege Schippel, und darstellen, was mich daran alles stört. Mich stört im Wesentlichen ein Punkt an diesem Antrag, und zwar, dass die Finanzierung aus dem Finanzausgleichsgesetz erfolgen soll. Von den Vertretern der Kommunen wurde deutlich gemacht, dass mehr Führerscheine vonnöten sind. Gleichzeitig brachten sie jedoch zum Ausdruck, dass es den
Kommunen nichts bringt, wenn ihnen an anderer Stelle Geld weggenommen wird, damit die Führerscheine finanziert werden können. Das ist das Problem Ihres Antrags. Wir können gern gemeinsam überlegen, wie wir es auf andere Weise finanzieren können. Wenn es vonseiten des Innenministeriums gute Ideen gibt, zum Beispiel durch Stellen von Fahrzeugen oder durch Vereinbarungen mit dem Fahrlehrerverband die Kosten zu minimieren, sind wir jederzeit gesprächsbereit. Aber den Kommunen an einer Stelle etwas wegzunehmen, um es ihnen an anderer Stelle zurückzugeben, das findet nicht unsere Zustimmung. So wichtig der Antrag auch ist und so gut die Debatte war, wir können dem Antrag nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Beitrag von Werner-Siegwart Schippel fasse ich mich kurz: Der Antrag der CDU hat seine Wirkung erzielt. Eigentlich wäre es die logische Konsequenz des Beitrags von Herrn Petke gewesen, zum Ausdruck zu bringen, dass sich der Antrag erledigt hat.
Sie haben nicht einmal darauf bestanden, dass das inhaltliche Vorgehen, das den Kern Ihres Antrags ausmacht, der beste Weg sei. In den Anhörungen und bei anderen Gelegenheiten wie Ausschussdiskussionen hat sich aber gezeigt, dass das kein geeigneter Weg ist. Zugleich haben wir zwischenzeitlich den Beschluss gefasst, der auch Ihre Zustimmung gefunden hat. Ich denke, dass das Notwendige damit auf den Weg gebracht worden ist.
Ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen: Ein wichtiger Punkt ist zweifellos, dass sich nach der Bedarfserfassung herausgestellt hat, dass der Bedarf sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und es vielerorts schon sehr gute Lösungen für dieses Problem gibt. Wir gehen davon aus, dass das Innenministerium die Voraussetzungen dafür schaffen wird, die Vereinbarungen mit dem Fahrlehrerverband in eine qualifizierte Form zu bringen, und dass wir auch bei der Umrüstung von Fahrschulfahrzeugen unsere Unterstützung geben werden. Das hilft den Wehren vor Ort tatsächlich. Deswegen, meine ich, können wir diesen Antrag guten Gewissens ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle Vorredner haben gesagt, sie wollten sich kurzfassen. Ich will das auch tun - es gibt nur noch wenige Worte über den Antrag zu verlieren.
Das große Verdienst des Antrags ist, dass es dazu eine sehr gehaltvolle und informative Anhörung im Innenausschuss gegeben hat und uns damit neue Erkenntnisse vermittelt wurden. Alle Beteiligten der Anhörung haben sich sehr kritisch über die Finanzierung aus dem FAG geäußert. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, ohne Beratungsresistenz zu betreiben, sondern dieses Ergebnis konstruktiv aufgreifen.
Bei der Anhörung hat sich meiner Meinung nach auch herausgestellt, dass es ein Problem mit den Lkw-Führerscheinen der Klasse C gibt, dieses Problem aber keinen so herausragenden Stellenwert einnimmt, wie meine Fraktion noch im November letzten Jahres angenommen hatte. Ich schließe mich den Worten von Herrn Goetz daher ausnahmsweise in vollem Umfang an.
Ich sende ein großes Lob an die CDU-Fraktion, die die sehr fruchtbare Debatte befördert hat. Der Antrag hat sich in unseren Augen allerdings überholt. Wir werden ihm nicht zustimmen, hoffen aber inständig, dass die sich abzeichnenden Lösungen des Problems, einen preiswerten Führerschein zentral anzubieten, zeitnah umgesetzt werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation bei der Ausbildung in den Feuerwehren in Bezug auf die Führerscheine ist nicht erst durch den Antrag zutage getreten, sondern wir haben schon im letzten Jahr darüber diskutiert; dies als kleiner Hinweis. Die Anfrage hat ergeben, dass bei den Aufgabenträgern - wie es eben vom Kollegen Petke wiederholt wurde keine Notlage existiert. Gleichwohl sind die Kosten, die durch die Führerscheinausbildung für schweres Gerät entstehen, erheblich. Wir haben uns mit dem Landesfeuerwehrverband zusammengesetzt, um nach Lösungen Ausschau zu halten; das ist bereits angesprochen worden.
In Barnim ist zusammen mit dem Technischen Hilfswerk eine wenn man so sagen will - Sammelausschreibung auf den Weg gebracht worden. Die gemeinsame Ausbildung beginnt nach der Sommerpause; das ist als Pilotprojekt zu verstehen. Wir wollen schauen, welche Kosten dabei entstehen. SchönwaldeGlien hat sich dem angeschlossen; wir werden die Ergebnisse auswerten.
Darüber hinaus bin ich mit dem Kollegen Vogelsänger im Gespräch. Es geht darum, ein paar pragmatische Dinge zu regeln, nämlich erstens, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung, die bei der Feuerwehr zu leisten ist, anerkannt wird. Das macht 16 Ausbildungsstunden aus. Zweitens, dass die Atemschutzuntersuchung der medizinischen Eingangsuntersuchung gleichgesetzt wird. Dabei handelt es sich um Kosten in Höhe von 130 Euro. Drittens, dass die Anmeldegebühren für die Fahrprüfung in Höhe von 42 Euro nicht zu erstatten sind. Alles zusammen ist das der Versuch, es für die Aufgabenträger preiswert zu gestalten. Ich werde weiter darüber berichten.
Herr Petke, ich habe jetzt eine Minute und 50 Sekunden lang geredet - Sie stoppen ja immer die Zeit und messen dem Gewicht bei. Ich sage: Es kommt nicht darauf an, wie lange man gekünstelt redet, um die Lage zu dramatisieren, sondern darauf, zu sagen, was man zu sagen hat. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, Drucksache 5/1440, die eine Ablehnung des CDU-Antrags beinhaltet. Wer der Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.