Protocol of the Session on July 2, 2010

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten hatte das Hochwasser viel Raum eingenommen. Die Oder trat über die Ufer, die Polder wurden geflutet. Im Alltäglichen bestimmte das Wasser das Leben vieler Menschen diesseits und jenseits des Flusses. Auch hier, im parlamentarischen Raum, diskutierten wir in einer Aktuellen Stunde - Sie sagten es bereits -, und im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stieß die Fraktion DIE LINKE die Diskussion zu einer ersten Analyse an.

Nun liegt uns dankenswerterweise ein Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Für Ihr Anliegen und die vorliegende Drucksache - das werden Sie sicher ahnen - empfinde ich vollste Sympathie. Wir sind uns im Umweltausschuss darüber einig - die Aktuelle Stunde hat es ebenfalls gezeigt -, dass die Forderung „Gebt den Flüssen mehr Raum!“ von uns allen geteilt wird. Das zeigt sich quer durch die Fraktionen anhand der Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt.

Angesichts des Klimawandels, Herr Jungclaus, und der zunehmenden Hochwasserhäufigkeit ist diese Forderung mehr als berechtigt. Wir haben uns in Brandenburg einem nachhaltigen Hochwasserschutz zu stellen. Nicht nur die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt uns zum Hochwasserschutz einen zeitlichen Fahrplan vor, mit dem wir uns in dieser Legislatur auseinandersetzen müssen. Das Bundesgesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist hierbei ebenso zu berücksichtigen wie - im Jahr der Biodiversität - die Vorgaben der Strategie zur biologischen Vielfalt. All das - zusammen mit der Ökologisierung der Flüsse und ihrer Einzugsgebiete - macht einen nachhaltigen Hochwasserschutz aus.

Meine Damen und Herren! Der Hochwasserschutz und die Bewältigung von Hochwasserereignissen fordert unter anderem Kommunikation und Kooperation nicht nur zwischen den zuständigen Ministerien, sondern auch zwischen den Nachbarländern, den vielen Helfern, den Einsatzkräften und den Betroffenen, damit Kräfte gebündelt werden können und somit der Schaden begrenzt werden kann. Deswegen ist es gut und richtig, dass neben der nationalen die internationale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern intensiviert wird und Hochwasserschutzmaßnahmen länderübergreifend abgestimmt und verbessert werden.

Das Oderhochwasser hat gezeigt, wie wichtig Überflutungsflächen sind. Die Einrichtung und Lage dieser Flächen sind unbedingt mit den Nachbarn abzustimmen und weiterzuentwickeln. Die nationale Hochwasserkonferenz, für die sich Brandenburg laut unserem Entschließungsantrag einsetzen soll, soll sich mit der Auswertung der Hochwasserereignisse der einzelnen Bundesländer befassen und anhand dessen länderübergreifende Maßnahmen abstimmen. Über Ländergrenzen hinweg muss es endlich zu einer abgestimmten Politik zur Verminderung von Überschwemmungen kommen. Nur ein ge

meinsames Programm kann zur ökologischen Hochwasservorsorge beitragen. Darunter sind auch die Renaturierungsmaßnahmen verbauter Flussläufe sowie deren Nebenflüsse und Bäche zu verstehen.

Aber auch über die gesamte Problematik der Flächenversiegelung - Herr Jungclaus hat es bereits angesprochen - muss nachgedacht werden. Künftig müssen eher Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Regenwasserversickerung sowie zur naturgemäßen Land- und Forstwirtschaft bedacht werden, damit die Speicherkapazitäten der Böden gestärkt werden können.

Zum Hochwasserschutz gehört es auch, keine weiteren Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrswegeplanungen in hochwassergefährdeten Bereichen zuzulassen. In Überschwemmungsgebieten zu bauen stellt ein Risiko dar, dessen sich Gemeinden, Firmen, aber auch private Investoren bewusst werden müssen. Deswegen wird das Land bis zum Jahr 2013 Überschwemmungsgebiete veröffentlichen und in den entsprechenden Karten darstellen.

Bis zum Jahr 2015 sollen Wasserrisikomanagementpläne gemäß den Anforderungen der EU-Hochwasserrichtlinie erstellt werden. Diese Pläne sollen unter anderem für die Flüsse Elbe, Oder, Neiße oder auch Schwarze Elster gelten sowie für deren Nebenflüsse - meine Kollegin Gregor-Ness ist bereits darauf eingegangen. Zugleich sollen dabei Retentionsräume untersucht werden.

Meine Damen und Herren, die Ausschussmitglieder haben sich wie ich der heutigen Debatte entnehmen kann - schon verständigt, das Thema in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen. Jeder von Ihnen ist dazu herzlich eingeladen. Dennoch möchte ich um Ihre Zustimmung für unseren Entschließungsantrag werben. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Jungclaus, ich kann versprechen: Wenn die Landtagsverwaltung die Klimaanlage in diesem Plenarsaal weiterhin so perfekt im Griff hat, werde ich völlig cool bleiben - selbst beim Klimawandel. Ich werde wirklich versuchen - trotz der leicht unverständlichen Äußerung zur Landnutzung -, cool zu bleiben; denn wir sind uns in dem einen oder anderen grundsätzlichen Punkt, wie viele meiner Vorredner bereits angedeutet haben, durchaus einig. Schließlich zeugt es in der Tat von Vernunft und Verantwortung, dass wir unmittelbar nach dem Ende des Hochwassers an Oder und Neiße über Konsequenzen für das Hochwasserrisikomanagement beraten. Dies verdeutlicht, dass wir das Problem sehr ernst nehmen, obwohl Brandenburg diesmal vergleichsweise glimpflich davongekommen ist.

Das bestehende Hochwassermanagement hat gegriffen, was jedoch keinesfalls eine Garantie dafür ist, dass wir auch nach dem nächsten Hochwasser mit trockenen Füßen im Land da

stehen werden. Das Hochwasserrisikomanagement benötigt besonders auf internationaler Ebene deutlich stärkere Impulse. Wir alle mussten erleben, welch große Schwierigkeiten unsere Partner auf polnischer Seite bei der Eindämmung des Hochwassers hatten und vor welch enormen Aufbauarbeiten sie derzeit stehen und in der Zukunft noch stehen werden. Über die Ursachen können und werden wir uns kein Urteil erlauben, solange die Analyse der polnischen Experten noch nicht abgeschlossen ist. Fakt ist aber, dass wir alle dafür Sorge tragen müssen, dass ein einheitlich und schnell anwendbares internationales Hochwassermanagement entworfen wird. Das ist mit der EU-Hochwasserrichtlinie im Jahr 2007 in Ansätzen bereits geschehen. Dies befreit uns jedoch nicht von zusätzlichen Anstrengungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig größerer Anstrengungen auf internationaler Ebene dürfen wir nicht vergessen, dass unser nationales Hochwassermanagement eng mit den uns umgebenden Bundesländern - allen voran Sachsen und Sachsen-Anhalt - abzustimmen ist. Hierzu gehört selbstverständlich eine gemeinsame Auswertung der diesjährigen Hochwassergeschehnisse. Darüber hinaus - dieser Punkt fehlt in allen Anträgen - muss jedes Bundesland parallel dazu sein eigenes Hochwasserrisikomanagement einer eingehenden Prüfung unterziehen. Wir müssen gegebenenfalls vorhandene Schwachstellen erkennen und diese möglichst schnell abstellen. Auch müssen wir überlegen, wie wir bereits vorhandene Stärken für die Zukunft nutzbar machen und zugleich in die Kooperation mit anderen Bundesländern und dem europäischen Ausland einflechten können. Dies wird eine sehr entscheidende Frage sein, die viel Zeit und noch mehr Kraft in Anspruch nehmen wird und der wir uns auch in Verantwortung vor den Menschen in unserem Land nicht verweigern dürfen.

Für uns ist dies auch der Grund, warum wir uns im Grundsatz am ehesten dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen anzuschließen bereit wären. Als Mangel in diesem Entschließungsantrag sehen wir jedoch das Fehlen der Forderung nach einer konsequenten Analyse der Stärken und Schwächen im Management bei der Bekämpfungs des diesjährigen Hochwassers. Eine konsequente Auswertung ist für uns unabdingbar, wenn man ein entschlossenes und sich permanent weiterentwickelndes Hochwasserrisikomanagement etablieren möchte.

Selbstverständlich gibt es Dinge, die verbessert werden können. Aufgrund der Kürze der Zeit möchte ich nur ein einziges Beispiel nennen, welches mir in Gesprächen mit betroffenen Einsatzkräften vor Ort mehrfach genannt wurde. Die Einsatzkräfte schildern, dass die Ausbildung von Helfern in der Deichverteidigung und Deichsicherung nach oftmals veralteten Handbüchern erfolge. Als am ehesten brauchbar wird das Handbuch des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft genannt, während das brandenburgische Handbuch des Landesumweltamtes als hoffnungslos veraltet geschildert wird. In der Tat werden dort veraltete Verfahren vorgeschlagen - so unter anderem die Sicherung von Faschinen mit Metallpflöcken, was heute schlicht nicht mehr dem Stand des Wissens und der praktischen Möglichkeit entspricht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist zwar nur ein kleines Beispiel, verdeutlicht jedoch, dass es offensichtlich den einen oder anderen Optimierungsbedarf gibt, der erkannt und analysiert sein will. Genau darauf zielt unser Änderungsantrag ab. Wir erwarten ein Verfahren, das sicherstellt, dass das Hoch

wassermanagement konsequent dadurch weiterentwickelt wird, dass auch die Analyse der Bekämpfungssituation in das Verfahren einfließt. Einem dahin gehend ergänzten Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen schließen wir uns dann sehr gern an. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Ministerin Tack wird zu uns sprechen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin begeistert, dass wir nach der Aktuellen Stunde zum Hochwasserschutz und zur Auswertung des Oder-Hochwassers das - nach dem, was ich von Ihnen gehört habe - gemeinsame Anliegen haben, vorbeugenden Hochwasserschutz in Brandenburg zu organisieren, aus den Erfahrungen Schwächen abzuleiten, Veränderungen herbeizuführen und Stärken daraus zu bilden.

Sie alle haben gesagt, wie wichtig es sei, den Hochwasserschutz zu stärken und die notwendigen Maßnahmen zu vollziehen. Ich bin der Fraktion GRÜNE/B90 für die Antragstellung ausdrücklich dankbar. Schließlich wird uns dadurch die Möglichkeit geboten, uns zu positionieren. Dennoch ist all das, was wir bereits an diesbezüglichen Aufgaben haben und was ich Ihnen zur damaligen Aktuellen Stunde an ersten Schlussfolgerungen und Aufgabenstellungen vermittelt habe, dadurch natürlich nicht aufgehoben. Daran arbeiten wir weiterhin. Dies sage ich mit Blick auf Herrn Beyer, der eben bemängelte, es fehle im vorliegenden Antrag die Erstellung einer entsprechenden Analyse. Ich kann Ihnen sagen: Dazu sind wir längst verabredet. Schließlich können wir nicht Wochen nach dem Hochwasser noch überlegen, was wir zu tun haben. Ich erinnere an die Aktuelle Stunde „Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser“. Insofern müssen wir schnell und zügig handeln sowie die Pläne für die nächsten Jahre weiter qualifizieren.

Das Dankeschön an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch deshalb, weil ein ehemaliger Abteilungsleiter aus dem Landesumweltamt dabei möglicherweise die Federführung gehabt hat. Er verdeutlichte, dass in den vergangenen Jahren beim Hochwasserschutz schon viel geleistet worden sei. Gleichwohl gibt es weiteren Anspruch bzw. viele Aufgaben und Prozesse, die noch auf der Tagesordnung stehen und die zu optimieren sind.

Es ist begrüßenswert, dass uns die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag vorgelegt haben und wir heute einen Beschluss fassen können. Schließlich wissen wir um die Verdrängungsprozesse bei den Menschen. Je weiter das Hochwasser zurückliegt, desto mehr wird es verdrängt. Die gesammelten Erfahrungen stehen dann nicht mehr im Mittelpunkt unseres Handelns. Zudem teile ich die Auffassung derer, die von einer weiteren Behandlung einzelner Themen zum Hochwasserschutz in den nächsten Ausschusssitzungen gesprochen haben. Ich unterstreiche ausdrücklich: Wir werden das tun. Zumindest vonseiten des Ministeriums sind wir dazu bereit.

Nun möchte ich noch ein Thema erwähnen, das ich bereits gestern im Zusammenhang mit der Atomenergie verdeutlichte. Am 30. und 31. August findet die gemeinsame deutsch-polnische Umweltkonferenz statt. Dort werden wir das Thema „Gemeinsamer Hochwasserschutz“ auf die Tagesordnung setzen; denn nur gemeinsam können wir den bestmöglichen Schutz schaffen. Sie alle unterstreichen: Die internationale Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz muss verstärkt und konkretisiert werden.

Auf der Umweltministerkonferenz vor 14 Tagen habe ich dies verdeutlicht und einen Antrag auf Durchführung einer bundesweiten Hochwasserschutzkonferenz gestellt. Auf dieser Umweltministerkonferenz wurde angesprochen, dass der Hochwasserschutz in allen Bundesländern organisiert und vor allem untereinander abgestimmt werden muss, damit es ein gemeinsames bundesdeutsches Konzept zum Hochwasserschutz gibt, das auch grenzüberschreitend verfolgt und mit unseren Nachbarländern in der Europäischen Union abgestimmt werden muss. Das ist verabredet, und das werden wir auch tun. Diesbezüglich können Sie uns in den folgenden Ausschusssitzungen beim Wort nehmen.

Ich will abschließend ein Thema ansprechen, das auch spannend ist und über das wir in einer Ausschusssitzung beraten könnten: Klimawandel. Dieser stand mehrmals auf der Tagesordnung. In dem vorliegenden Antrag heißt es dazu, „dass ,Jahrhundertfluten‘ im Abstand weniger Jahre aufgrund des Klimawandels … wahrscheinlicher werden.“ Meine Experten haben mir dazu Folgendes mitgeteilt: Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist genau diese Annahme nicht zu belegen. Auch Trenduntersuchungen der Abflüsse an Elbe und Oder während der vergangenen 100 Jahre konnten eine entsprechende Tendenz nicht belegen. - Soll heißen: Hochwasser hat es schon immer gegeben und wird es vermutlich immer geben. Darauf sollten wir gut vorbereitet sein. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält noch einmal die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Abgeordnete Jungclaus wird noch einmal zu uns sprechen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass im Zusammenhang mit dem Antrag so oft von „freuen“ und „Begeisterung“ gesprochen wurde. Mittlerweile gibt es eine Antragsflut zu unserem Antrag: einen Änderungsantrag, einen Entschließungsantrag, und zu diesem wiederum einen Änderungsantrag. Das zeigt, dass das Thema wahrscheinlich tatsächlich von großem Interesse ist.

Allein, ich bin ein wenig traurig, wenn ich mir die Diskrepanz zwischen den hier vorgetragenen Argumenten und dem vermutlichen Abstimmungsergebnis vor Augen halte. Ich spreche mit den Worten des Kollegen Dombrowski: Sie würden sich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn Sie zustimmten. Immerhin geht es nicht um die Abstimmung über den Antrag, sondern nur um dessen Überweisung. Wir sollten das Thema nicht so niedrig hängen, dass nur Berichte vorgelegt werden und vielleicht im Fachausschuss etwas dazu gesagt wird. In

dem Entschließungsantrag der Koalition wird sogar die Umsetzung von Maßnahmen gefordert, die ohnehin realisiert werden müssten. Wir, das Parlament, könnten mit der Zustimmung zur Überweisung ein deutliches Zeichen setzen.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt CDU)

Da ich davon ausgehe, dass das nicht der Fall sein wird, möchte ich gern auf die gestrigen Aussagen einiger Abgeordneter verweisen, die freizügig geschildert haben, wie sie ihren Urlaub verbringen, nämlich viel auf dem Rad. Aus jeder Ecke tönte es: „Ich fahre auch mit dem Rad!“ Kollege Dellmann kam nicht umhin, uns seine gesamte Tour vorzutragen, das heißt, wo er überall langfährt. Ich rege an - falls Sie den Antrag ablehnen -, die Sommerferien zu nutzen, um sich mit dem Wassersport Kanufahren vertraut zu machen. Vielleicht bietet das die Möglichkeit, dass wir künftig zu einem solchen Antrag mehr Zustimmung im Parlament erfahren. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt Ihnen der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1468 - Neudruck - vor. Er trägt den Titel: „Hochwasserschutz verbessern: Mehr Raum für die Flüsse“. Beantragt wird die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz federführend - und an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wer diesem Überweisungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist diesem Antrag auf Überweisung nicht gefolgt worden; er ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den von Herrn Jungclaus schon erwähnten vielen anderen Anträgen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/1591 ab. Es wird eine Änderung des Antragstextes gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist bei einigen Stimmenthaltungen abgelehnt worden.

Wir kommen zu dem Antrag „Hochwasserschutz verbessern: Mehr Raum für die Flüsse“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1468, Neudruck. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen zu dem Änderungsantrag zum Entschließungsantrag. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen in der Drucksache 5/1588 vor und ist von der FDP-Fraktion eingebracht worden. Es geht um die Einfügung einer neuen Nummer 7. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt keine Stimmenthaltungen. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Wir kommen zum letzten Antrag in dieser Angelegenheit, dem Entschließungsantrag in der Drucksache 5/1582, eingebracht

von der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Er trägt den Titel: „Hochwasserschutz verbessern durch entschlossenes Hochwasserrisikomanagement“. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen worden.

(Beifall des Abgeordneten Kosanke [SPD])

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Finanzierung von 1 000 Lkw-Führerscheinen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz sichern

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/40

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 5/1440