Martin Gorholt
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schierack, die Landesregierung unternimmt verschiedenste Anstrengungen, um eine gute Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg zu gewährleisten. Ich nenne aus meinem Ressort die neu geschaffenen Studienangebote zu Gesundheit und Pflege in der Lausitz. Wir begleiten daher auch sehr intensiv
die Initiative, eine privat getragene und privat finanzierte Medizinische Hochschule, insbesondere am Standort Neuruppin, aufzubauen.
Die von Ihnen erwähnte Expertenanhörung diente dazu, bestehende Schwächen zu analysieren und Optimierungspotenzial aufzuzeigen. Insgesamt wurden 12 Expertinnen und Experten angehört, die jeweils zur Hälfte vom Ministerium und von der Initiative benannt worden waren. Ich nenne beispielhaft folgende Themenbereiche, die mit den Experten diskutiert wurden: Welchen Beitrag kann diese Medizinische Hochschule zur Gewinnung von Nachwuchskräften in der Medizin leisten? Wie wird an dieser Hochschule die Qualität in Forschung und Lehre gesichert? Wie werden die Berufungsverfahren organisiert? Wie wird der Modellstudiengang organisiert, der die Lehre möglichst praxisnah ermöglichen soll? Wie findet Lehre an mehreren Standorten, also an verschiedenen Krankenhäusern, statt? Welchen Stellenwert hat für diese Medizinische Hochschule die Forschung, und wie wird Drittmittelfähigkeit gewährleistet? Wie tragfähig ist das Konzept in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht? Welche Möglichkeiten der Kooperation mit den öffentlichen Hochschulen, beispielsweise mit der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam oder mit den Gesundheitswissenschaften an der BTU Cottbus-Senftenberg, gibt es?
Die Anhörung diente insofern nicht dem Zweck, ein konkretes Ergebnis zu erzielen, sondern der vertieften Erörterung dieser von mir genannten Einzelaspekte. In diesem Sinne war die Anhörung sehr erfolgreich. Es ist eine Vielzahl an neuen Hinweisen zur Qualifizierung des Konzepts daraus hervorgegangen. Es gibt einen Erkenntnisgewinn sowohl aufseiten des Ministeriums als auch aufseiten der privaten Initiative. Die Erkenntnisse aus der Anhörung werden im Fall einer positiven Bescheidung in den Anerkennungsbescheid einfließen. Das Ministerium hat vor, sehr bald darüber zu entscheiden. - Vielen Dank.
Wir haben vor, im Monat Juli den Bescheid zu erstellen und zuzustellen.
- Dazu gibt es jetzt von mir keine Aussage.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schierack, die Zahlen der Schnellmeldung über die Studienanfänger liegen seit gestern vor. Insofern hören Sie hier heute ganz frische Zahlen. Diese Zahlen sind trotzdem nur ein Zwischenstand, weil das offizielle Verfahren noch nicht beendet ist. Das Nachrückverfahren endet erst am 30. November. Deshalb werden wir die offiziellen Zahlen der Studienanfänger erst im Januar des nächsten Jahres haben.
Nach diesen vorläufigen Zahlen ist die Studienanfängerzahl an der neuen BTU Cottbus-Senftenberg gegenüber dem Vorjahr gesunken, und zwar von 3 360 auf 2 709.
An den Standorten der ehemaligen BTU Cottbus gibt es in diesem Studienjahr 1 794 Studierende im 1. Fachsemester, im Studienjahr 2011/2012 waren es 2 018 und im Studienjahr 2012/2013 2 336.
An den Standorten der ehemaligen Hochschule Lausitz haben aktuell 915 Studierende ihr Studium aufgenommen; 2011/2012 waren es 1 076 und 2012/2013 1 324.
Hauptursache für den Rückgang im Bereich der ehemaligen Universität ist nach unserer Analyse ganz klar die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung in drei BachelorFächern, nämlich in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Architektur und Stadt- und Regionalplanung. 85 % des Rückgangs der Studierendenzahlen sind auf den Rückgang in diesen drei Fächern zurückzuführen.
Anders ist die Situation im Bereich der ehemaligen Fachhochschule. Da schlägt der demografische Wandel insgesamt zu. Man muss dazu außerdem bedenken, dass es im Jahr 2012 die doppelten Abiturjahrgänge sowohl in Berlin als auch in Brandenburg gab. Insofern hatten wir wahrscheinlich im Wintersemester 2012/13 im gesamten Land Brandenburg einen Höhepunkt bei der Zahl der Studienanfänger. Für die Lausitz gilt zu bedenken, dass 60 % der Studierenden an der ehemaligen Fachhochschule und etwa 40 % der Studierenden an der BTU Cottbus aus der Region kommen.
Die demografische Entwicklung war für die Landesregierung unter anderem ein Grund für die Fusion der beiden Lausitzer Hochschulen, damit sich die beiden Hochschulen nicht die weniger werdenden Hochschulzugangsberechtigten in der Lausitz sozusagen gegenseitig abjagen. - Herzlichen Dank.
Wir haben weiterhin als Landesregierung das Ziel, die 10 000 Studierenden an den Standorten Cottbus und Senftenberg zu halten. Wir sind weiterhin optimistisch, dass uns dies gelingen wird. Man muss aber die schwierigen demografischen Entwicklungen sehen. Im Übrigen muss man dann, wenn Sie solche Vergleiche mit den einzelnen Bundesländern anstellen, wirklich ins Detail gehen und analysieren, wie die Studierendenentwicklung in Brandenburg beispielsweise im Vergleich mit Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern ist, und sich das dann auch von Standort zu Standort angucken. Weiter muss man natürlich auch die Studierendenentwicklung an den anderen Fachhochschulen oder auch an der Uni Potsdam sehen und dies dann mit der Situation an der Hochschule BTU Cottbus-Senftenberg vergleichen. Dies kann ich aufgrund der erst seit gestern vorliegenden Zahlen noch nicht so ausführlich darstellen; das werden wir im Übrigen auch erst dann vornehmen, wenn letztlich die offiziellen Zahlen vorliegen. - Das wird im Grunde genommen also erst im Januar des nächsten Jahres der Fall sein.
Ich kann jetzt hier keine Detailanalysen vornehmen, aber Biotechnologie ist ein Bereich, der sehr zukunftsträchtig ist, insbesondere wegen der Zusammenarbeit mit BASF in Schwarzheide. Trotzdem ist es ein Bereich, der leider, was die Studierendennachfrage betrifft, traditionell eher zurückgegangen ist. Insofern muss man in den Bereich Biotechnologie, insbesondere auch im Zusammenhang mit den neuen Aktivitäten der Fraunhofer-Gesellschaft, nochmals mit Studienwerbung einsteigen.
Auch im Bereich Maschinenbau stellt sich die Frage: Meinen Sie mit Ingenieurwissenschaften die BTU Cottbus - alt - oder die Fachhochschule Senftenberg - alt? Dort ist der Rückgang der Studienanfängerzahlen nur geringfügig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Peer Jürgens, Ihre Frage betrifft eine Angelegenheit - das haben Sie selbst schon erwähnt -, die auch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist bzw. werden kann. Deshalb werde ich an dieser Stelle etwas zurückhaltend antworten, was konkrete Aussagen betrifft.
Die Position der Landesregierung in der Sache ist allerdings völlig klar: Einer Promotion muss eine selbst erbrachte wissenschaftliche Leistung zugrunde liegen. Jeder Täuschungsfall beschädigt das Ansehen unserer Hochschulen und - schlimmer noch - entwertet die Arbeit der überwiegenden Zahl der Promovierenden, die ihre Dissertationen auf ehrliche Art und Weise und mit hohem wissenschaftlichem und persönlichem Einsatz erstellen.
Die drei brandenburgischen Universitäten gehen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten vor: durch Satzungen, durch Richtlinien zu guter wissenschaftlicher Praxis und durch die Einsetzung von Kommissionen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten. In den Studiengängen wird die Anleitung zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten intensiv vermittelt, ebenso in den strukturierten Promotionsprogrammen bzw. Graduiertenschulen. Wir sind es dem Ruf unserer Universitäten und dem der zahlreichen ehrlichen Promovierenden schuldig, dass wir den wenigen Fällen von Täuschung bzw. Verstößen gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens mit aller Konsequenz nachgehen.
Genau das tut das MWFK in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren. Wir dringen gegenüber der BTU Cottbus darauf, dem zugrunde liegenden Verdachtsfall mit aller Entschlossenheit auf den Grund zu gehen. Juristisch äußert sich das in unserer rechtsaufsichtlichen Weisung gegenüber der BTU, das zwischenzeitlich ergebnislos abgeschlossene Verfahren erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des MWFK - durchzuführen.
Ich gehe davon aus, dass auch der Autor der Dissertation hohes Interesse an der Aufklärung der gegen seine Arbeit gerichteten Vorwürfe hat.
Trotz der Klageerhebung durch die BTU war und ist das MWFK weiterhin gesprächsbereit. Die beste Lösung wäre eine vollständige Begutachtung der Arbeit durch unabhängige Gutachter sowie eine Entscheidung der hierfür zuständigen Fakultät. In diesem Sinne begrüße ich es, dass vor nicht allzu langer Zeit die BTU signalisiert hat, mit den Juristen meines Hauses die weitere Vorgehensweise noch einmal verabreden zu wollen. Herzlichen Dank.
Ihre Fragen 1 und 3 beantworte ich gemeinsam: Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Unterstützung der Firma Vattenfall und diesem Promotionsverfahren. Es ist durchaus üblich, dass Externe ein Promotionsverfahren durchlaufen. Das können Mitarbeiter eines Wirtschaftsunternehmens oder auch Politiker sein.
Dass die externen Verfahren problematisch sind, sieht man an den Fällen, die in den letzten Jahren immer wieder diskutiert wurden; denn es stellt sich die Frage, wie man, wenn man nicht direkt in den wissenschaftlichen Betrieb einbezogen ist, das für eine Promotion geforderte Niveau tatsächlich erreichen kann. Es muss aber auch weiterhin möglich sein, als Externer zu promovieren. Diesbezüglich sehe ich keine direkten Zusammenhänge.
Nun zu Ihrer zweiten Frage: Im Rahmen des Wissenschaftsrates haben wir sehr intensiv über Kriterien und Maßnahmen diskutiert, die die Hochschulen ergreifen müssen, um gewappnet zu sein, um besser auf solche Fälle eingehen und die Qualitätskontrolle von Promotionsverfahren sicherstellen zu können.
In der letzten Sitzung haben wir einige Punkte genannt, bei denen die Hochschulen aufgefordert waren, sich nach dem zu richten, was der Wissenschaftsrat empfohlen hat. Die Hochschulen sind dabei, das umzusetzen; zum Teil haben sie es schon umgesetzt.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Heinrich, die Landesregierung misst dem Gedenken an den 80. Jahrestag der nationalsozialistischen Machtergreifung selbstverständlich den gebührenden Stellenwert bei. Es geht in diesem Jahr um viele Ereignisse - der Landtagspräsident hat in seinen Eröffnungsworten bereits darauf hingewiesen -: 80. Jahrestag der Wiederkehr der Machtergreifung, des Tages von Potsdam, des Ermächtigungsgesetzes und damit der großen Rede von Otto Wels, die 75. Wiederkehr der Reichspogromnacht.
Wir haben als Kultusministerium bereits Ende 2011 und im Frühjahr 2012 die Initiative ergriffen und Gesprächsrunden mit allen relevanten Einrichtungen des Landes durchgeführt. Ziel war es, die verschiedenen Aktivitäten für dieses Jahr abzustimmen und die Schwerpunkte des Landes zu definieren.
Dazu gehören neben einer Vielzahl kleinerer Projekte auch größere Veranstaltungen: die Veranstaltung am 27. Januar, dem Holocaustgedenktag, am Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, Veranstaltungen beispielsweise in Sachsenhausen oder in Potsdam, den vom Landtagspräsidenten schon genannten vom Landtagspräsidenten und dem Ministerpräsidenten ausgerichteten Festakt anlässlich des 20. Jahrestages der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten am vergangenen Dienstag, die Veranstaltung zum Tag von Potsdam im Filmmuseum, die vom ZZF, vom MMZ veranstaltet wird, und andere Veranstaltungen, die von der Stadt Potsdam am 21. März durchgeführt werden.
Darüber hinaus gibt es im Land Brandenburg im laufenden Jahr eine ganze Reihe von Aktivitäten des Gedenkens und der politisch-historischen Bildung, die die Ereignisse des Jahres 1933 aufgreifen, aufarbeiten und reflektieren. Dabei wird ganz bewusst darauf gesetzt, Veranstaltungen auch in einer gewissen thematischen Vielfalt und einer regionalen Breite durchzuführen, um Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Gelegenheit zu geben, sich mit den Themen intensiv zu beschäftigen, beispielsweise zu „entarteter Kunst“ im Museum Junge Kunst in Frankfurt (Oder), zur Bücherverbrennung im Tucholsky-Museum in Rheinsberg oder auch die Angebote des Landesinstituts für Schule und Medien, die den Schulen unterbreitet werden, oder beispielsweise die Webseite des Aktionsbündnisses www.brandenburg-33.de.
Der Landtag hat für das Haushaltsjahr 2013/14 dankenswerterweise eine Erhöhung der Mittel der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten für pädagogische und Öffentlichkeitsarbeit um 60 000 Euro beschlossen, und zum Tarifausgleich stehen der Stiftung vom Land auch 21 400 Euro mehr zur Verfügung. Der Bund schließt sich diesem Ausgleich der Tariferhöhungen leider nicht an. Trotzdem wird in der nächsten Stiftungsratssitzung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in der kommenden Woche darüber hinaus eine Verschiebung innerhalb des Etats beschlossen, sodass die Ausstellung zu den früheren Konzentrationslagern damit finanziert ist und als Wanderausstellung weit über das Jahr 2013 gezeigt werden wird - auch an verschiedenen Orten - nämlich in Oranienburg, Bernau, Nauen, Velten-Hennigsdorf, Perleberg und in der Stadt Brandenburg.
Es wird übrigens gemeinsam mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten derzeit an weiteren drei Open-Air-Ausstellungen an Gedenkorten gearbeitet, nämlich im Klinkerwerk Oranienburg, in Halbe und zum Jugendlager Uckermark.
Und es gibt in diesem Jahr zwei zentrale Ausstellungseröffnungen, nämlich in der Gedenkstätte Lindenstraße Potsdam zum Haft- und Gerichtsort im Nationalsozialismus und die neue Dauerausstellung in der Gedenkstätte Ravensbrück.
Sie sehen, Frau Heinrich: Von fehlendem Erinnern kann keine Rede sein. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, Sie haben Recht. Wenn die Planungen von 2008 und 2009 umgesetzt worden wären, stünde heute die Synagoge in der Schlossstraße in Potsdam. Es war aber anders. Es ist seitdem eine ganze Menge passiert: Es gab Proteste gegen den Bauentwurf; es gab die Gründung einer neuen jüdischen Gemeinde hier in Potsdam, der Synagogengemeinde Potsdam; und es gab den Austritt der Jüdischen Gemeinde Potsdam aus dem Landesverband und den Eintritt der Synagogengemeinde Potsdam in den Landesverband. Das alles hat dazu geführt, dass man bisher zu keiner Einigung kommen konnte.
Die Landesregierung hat vor etwa eineinhalb Jahren entschieden, den Synagogenbau nur dann weiter voranzutreiben, wenn es eine Einigung der beiden jüdischen Gemeinden gibt. Die Gesetzestreuen haben jede Einladung ausgeschlagen. Deshalb sind sie an dem weiteren Prozess nicht beteiligt.
Mit der Jüdischen Gemeinde und der Synagogengemeinde haben wir Anfang des letzten Jahres eine dreimonatige professionelle Mediation durchgeführt und auf Basis der Ergebnisse dieser Mediation einen Vermittlungsprozess begonnen. Seit diesem Prozess haben wir uns über rote Linien der beiden jüdischen Gemeinden verständigt, über Mindestbedingungen, die an den Synagogenbau zu stellen sind. Es gibt Einigungen über Funktionsbeschreibungen und Nutzungskonzepte der Räumlichkeiten. Es gibt fünf Varianten für den Bau und vier Machbarkeitsstudien. Übrigens herzlichen Dank an den BLB, der das alles in dieser Form mitgemacht hat.
Wir haben uns Ende letzten Jahres auf ein Kommuniqué verständigt, und zwar sowohl die Jüdischen Gemeinden, die Landesregierung, die Stadt als auch die Bauvereine. In diesem Kommuniqué ist jeder Konsens festgehalten, gleichzeitig aber auch die offenen Fragen: Wie können wir uns endgültig auf eine Variante einigen? Mit welchem Architekten wird weiter gearbeitet bzw. wird neu ausgeschrieben? Wie sieht die Betreiberstiftung aus? Wie werden die Gremien dieser Stiftung besetzt?
Wir haben im Januar in einer Zusammensetzung getagt, die der Zusammensetzung des Stiftungsrates entsprechen könnte: Das sind drei Vertreter der jeweiligen jüdischen Gemeinden, inklusive der beiden Rabbiner, und je ein Vertreter des Landesverbandes, des Zentralrates der Juden, der Stadt und des Landes. In dieser Zusammensetzung werden wir uns Mitte Februar wieder treffen. Dann wird es bei diesen offenen Punkten zum Schwur kommen. - Herzlichen Dank.
Für die Studentengemeinde gibt es in Zukunft vielleicht die Möglichkeit, die Synagoge in Potsdam mit zu nutzen. Diese liberale studentische Gemeinde jetzt neu in die Erarbeitung eines Synagogenkonzepts in der Innenstadt von Potsdam zu integrieren halte ich für nicht zielführend. Es gibt bisher auch nicht den Wunsch, dies ist bisher nicht an uns herangetragen worden.
Es war ursprünglich geplant, die Synagoge mit einer Gemeinde zu bauen. Aber dann hat es die Abspaltung, die unterschiedlichen Interessen und unterschiedliche Meinungen gegeben. Ich glaube, es sind zwei Gemeinden, die von ihrem Grundbekenntnis her sagen, sie beide gehören einer orthodoxen Richtung an, die sich auch verständigen könnten, wieder zu einer Gemeinde zusammenzuwachsen. Danach sieht es zurzeit nicht aus, aber sie haben diese gemeinsame Grundlage. Insofern halte ich es für sinnvoll und tragfähig - das sieht auch der Zentralrat der Juden so -, dass man für diese beiden jüdischen Gemeinden eine gemeinsame Synagoge baut.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schierack, es geht bei dieser Maßnahme um die Planung für den Haushalt 2011. Die Landesregierung hat in ihrem Eckwertebeschluss geplant, dass eine Zuführung in Höhe von 10 Millionen Euro an den Landeshaushalt 2011 aus der Landesmittelrücklage der Hochschulen erfolgt. Das heißt, im Zuge der Haushaltsberatung über den Haushalt 2011 können Sie sich noch intensiv mit dieser Frage beschäftigen.
Bei einer anderen Steuerpolitik in Berlin oder auch bei einer Einigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder über mehr Mehrwertsteuerpunkte zur Finanzierung des 10%-Ziels wären solche schmerzhaften Eingriffe vielleicht nicht notwendig.
Die Hochschulen verfügen derzeit über eine Landesmittelrücklage von 26,3 Millionen Euro, aus der wir 10 Millionen Euro für den Landeshaushalt 2011 entnehmen wollen. Es verbleibt also eine Rücklage in Höhe von 16,3 Millionen Euro.
Es geht nicht um einen willkürlichen Eingriff in die Rücklage, sondern um eine einmalige Maßnahme per Haushaltsgesetz. Das Globalbudget der Hochschulen soll nicht gekürzt werden. Auch am Prinzip der Rücklagenbildung wird nicht gerüttelt. Die Landesregierung plant beispielsweise Kürzungen bei der eigenen Personalbudgetrücklage um 70 %. Insofern ist diese Maßnahme auch vom Prozentsatz her vertretbar.
Die Entnahme aus einer Rücklage der Hochschulen ist kein einfacher Schritt, angesichts des Konsolidierungsbedarfs des Haushalts jedoch vertretbar. - Herzlichen Dank.
Ich kann die Reaktion der Hochschulen an dieser Stelle verstehen, auch wenn ich, wie ich soeben ausgeführt habe, diese Maßnahme für vertretbar halte. Wir sind derzeit dabei - sowohl vonseiten der Hochschulen als auch vonseiten der Landesregierung -, den bis Ende dieses Jahres geltenden Hochschulpakt zu evaluieren. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse werden wir den Hochschulpakt für die Jahre 2011 bis 2013 rechtzeitig aushandeln. Dann haben wir eine gute neue Grundlage, um auch über die Rücklagenbildung eine neue Vereinbarung zu schließen.