Herr Abgeordneter Scharfenberg, ich muss hier deutlich die Zahlen nennen. Uns stehen für Wohnraumförderung bis 2013 jährlich ca. 30 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wird auch das Aufzugsprogramm finanziert. Ich sehe keine Möglichkeiten, Potsdam bezüglich des Neubaus von jährlich 1 000 Wohnungen zu unterstützen, sondern das Projekt wird sich partiell auf den Innenstadtbereich erstrecken, andere Möglichkeiten sind nicht gegeben. Ich bin sehr optimistisch, was Potsdam betrifft. Es gibt hier vielfältige Investoren, die neue Wohnungen bauen.
Ich möchte ein gutes Beispiel nennen. Vielleicht kennen Sie die alte Brauerei in Babelsberg. Sie ist erneuert worden, hauptsächlich durch Investitionen aus dem privaten Bereich, was gut und richtig ist. Nur in einem Teilbereich gab es Wohnraumförderung durch das Land. Ich meine, über solche Projekte können wir dafür sorgen, dass in Potsdam mehr Wohnraum entsteht, weil einfach auch der Bedarf vorhanden ist. Aber ein Programm, wie Sie es sich sicherlich vorstellen, in einer Dimension, die Sie angedeutet haben, ist mit 30 Millionen Euro einfach nicht finanzierbar. Ich muss dazu sagen: Ich bin Minister für das ganze Land Brandenburg und werde auch Neubauprojekte in den Städten, die im Stadtumbau-Programm sind,
Ich rufe die Frage 232 (Förderung von Nachwuchsimkern aus Lottomitteln in 2010 gestoppt) auf. Bitte, Herr Dombrowski.
Das ehemalige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz unterstützte in den vergangenen Jahren stets die Neuimker im Land Brandenburg aus Mitteln der Konzessionsabgabe Lotto. Anteilig förderungsfähig waren die Ausgaben für den Erwerb von Ausrüstung für die Imkerei. Auch für das Jahr 2010 stellte der Landesverband Brandenbur
gischer Imker e. V. rechtzeitig einen Fördermittelantrag, erhielt jedoch am 19. Mai 2010 vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ohne Angabe von Gründen die Mitteilung, dass in diesem Jahr keine Fördermittel für Nachwuchsimker ausgereicht werden.
Ich frage die Landesregierung: Warum wurde die finanzielle Unterstützung der Neuimker aus Lottomitteln im Land Brandenburg für das Jahr 2010 von Ministerin Tack abgelehnt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, ich habe weder etwas abgelehnt noch etwas untersagt, wie es in Ihrer schriftlichen Frage heißt. Es dürfte Ihnen aus der Zeit, als Sie in Regierungsverantwortung standen, noch in Erinnerung sein, dass ich hier nichts zu untersagen habe, sondern Lottomittel stehen zur Verfügung, um nach optimalen Gesichtspunkten den fachpolitischen Aufgaben des Ministeriums Rechnung zu tragen. Nun haben wir zugegebenermaßen ein sehr breites Spektrum: Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. In diesem Jahr haben wir ein Volumen von 800 000 Euro an Lottomitteln, insgesamt wurde doppelt so viel beantragt. Sie können sich vorstellen, wie viele Vereine und Verbände Interesse daran haben, Lottomittel zu erhalten, damit sie ihre Vereinstätigkeit, ihre Projektarbeit vor Ort realisieren können.
Was die Imker betrifft, so haben sie zum vergangenen Jahresende einen Antrag gestellt, den wir im Januar zuständigkeitshalber an das Landwirtschaftsministerium weitergeleitet haben. Auch die Kollegen sahen sich außerstande, diesem großen, 100 000 Euro umfassenden Förderantrag zu entsprechen. Wir haben den Imkern seinerzeit mitgeteilt, dass wir den Antrag weitergegeben haben, weil wir uns außerstande sahen, ihm Rechnung zu tragen.
Wir haben den Antrag vom Ministerium für Landwirtschaft zurückbekommen und haben im Mai - wie Sie richtig festgestellt haben - abschließend entschieden, dass wir dies leider nicht leisten können, weil - das unterstreiche ich noch einmal - sehr viele einen Bedarf an Lottomitteln haben und es ein ernstzunehmender Abwägungsprozess ist, zum Beispiel die Aidshilfe, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, das Bildungsprojekt „Grünes Klassenzimmer“ im Optikpark Rathenow, also ganz unterschiedliche Projekte, zu fördern. Wir haben immer primär ein Augenmerk darauf gelegt, Bildungsarbeit mit zu befördern. Aus diesem Gesichtspunkt heraus, Herr Dombrowski, ist es einfach eine Abwägung gewesen, die zu Ungunsten der Imker ausgegangen ist. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben einige Antragsteller aufgeführt, die Sie den Imkern vorgezogen haben. Ist Ihnen bewusst, welche
Bedeutung die ehrenamtliche Imkerei in Brandenburg für die Produktion von landwirtschaftlichen Gütern, für Obstbauern usw. hat? Halten Sie es für angemessen, dies mit anderen, wenn auch ebenfalls wichtigen Dingen, zu vergleichen? Meine Frage ist also, ob Ihnen bewusst ist, dass wir Gefahr laufen, irgendwann Imker, finanziert aus Landesmitteln, anstellen zu müssen?
Mir ist fast alles bewusst, was Sie gefragt haben. Es gibt fachlich zuständige Ressorts. Das zuständige Ressort kann es sich leider nicht leisten, und mein Ministerium hat leider auch nicht die Möglichkeit, einzuspringen, um diesen Antrag positiv zu bescheiden. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Frage 233 (Nutzung von Sportstätten), die von der Abgeordneten Geywitz gestellt wird.
Nach dem brandenburgischen Sportfördergesetz dürfen Sporthallen, die mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden, nicht ersatzlos geschlossen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Geywitz, da ich annehme, dass der § 6, den Sie zitieren, nur maximal zwei bis drei Personen hier im Saal bekannt sein dürfte und ich Sie auch nicht verärgern möchte, antworte ich nicht nur mit „null“, sondern erläutere das einmal kurz.
Das Sportfördergesetz gibt es seit 1993. In diesem besagten Paragrafen steht unter anderem: Sportstätten, die mit öffentlichen Mitteln errichtet und gefördert worden sind, müssen entsprechend der Zweckbestimmung und Zweckbindung genutzt werden. Öffentliche und öffentlich geförderte Sportstätten stehen dem Schul- und Hochschulsport, den gemeinnützigen Sportvereinen und Sportverbänden sowie den nicht vereinsgebundenen Sporttreibenden und Kindertagesstätten zur Verfügung, soweit die Rahmenbedingungen des Trägers es zulassen. Öffentliche Sportstätten stehen zur Durchführung des Sportunterrichts zur Verfügung - bei entsprechender Kostenübernahme durch den Schulträger. Eine kostenlose Überlassung öffentlicher Sportstätten für gemeinnützige Sportvereine ist möglich. Die Nutzung der Schulsportanlagen in der unterrichtsfreien Zeit soll ermöglicht werden. Landeseigene Sportstätten sollen dem Schul- und Vereinssport kostenlos zur Verfügung stehen, soweit kein Eigenbedarf besteht.
Der Paragraf enthält also keine messbaren und normativen Größen, sondern Festlegungen zum Umgang mit öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Sportstätten, an die sich alle Träger und Eigentümer von Sportstätten gebunden fühlen müssten.
Noch einmal zu der erwähnten Null: Bis heute sind keine Verstöße gegen diesen Paragrafen bekannt, Frau Geywitz.
Da ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass nicht eine einzige Sporthalle im Land Brandenburg geschlossen worden ist, ohne dass ein Ersatzbau vorgenommen wurde, frage ich die Landesregierung, wer für die Kontrolle der Einhaltung des Sportfördergesetzes zuständig ist und welche Strafen bei Nichteinhaltung des Sportfördergesetzes vorgesehen sind.
Die zweite Nachfrage kann ich nicht beantworten. Ich kenne den Strafkatalog für solche Fälle nicht. Zur anderen Frage: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist in Zusammenarbeit mit dem größten Träger des Sports, dem Landessportbund, zuständig, zu kontrollieren, ob das Gesetz eingehalten wird. Ich weiß, in welche Richtung Ihre Frage zielt - offensichtlich auf ein Problem in Potsdam. Ich bin gern bereit, mit Ihnen darüber zu reden. - Danke.
Ich möchte Sie über Folgendes informieren: Wir haben inzwischen vom Bundesinnenministerium die Mitteilung über die Zahl der in die Bundesversammlung zu entsendenden Mitglieder. Sie bleibt für Brandenburg bei 20, also 8/6/4/1/1. Wir können, da diese Mitteilung heute noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden soll, die Wahl morgen durchführen. Ich bitte Sie, wenn Sie die zu Entsendenden in Ihren Fraktionen nominieren - es gibt wohl ein Einverständnis darüber, dass wir eine gemeinsame Liste aufstellen -, darauf zu achten, dass niemand eine Wählbarkeitsbescheinigung braucht, denn eine solche bekommen wir bis morgen Abend sicher nicht mehr. Es müsste sich also um Abgeordnete handeln, die wir nominieren. Der Wahlakt selbst dauert bei der Listenwahl morgen Nachmittag nur fünf Minuten, jedoch bitte ich darum, dass die Gewählten anschließend im Raum bleiben, damit die Formalitäten der Annahmeerklärung usw. gleich erledigt werden können. Wir sparen uns dann Postlaufzeiten und können die Mitglieder zügig an den Bund melden. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße Sie zum zweiten Teil der heutigen Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1293 vor.
Ich eröffne die Aussprache. Wir beginnen die Debatte mit dem Abgeordneten Hoffmann von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich Sie alle mehr oder weniger hier nach der Mittagspause wiedersehen darf. Ich hoffe, Sie haben sich gut gestärkt. Ich glaube, es ist günstig, dass wir dieses Thema nach der Mittagspause behandeln, denn es bereitet einigen doch erhebliche Bauchschmerzen. Manch einem kann es vielleicht sogar den Appetit verderben. Das ist bei mir jetzt nicht unbedingt die große Gefahr.
Nichtsdestotrotz, Kollege Rupprecht, Kollege Ness, es ist natürlich ein hehres Ziel, wenn man mehr Kinder aus einkommensschwachen Familien zum Abitur führen will. Das ist gar keine Frage. Das Problem ist nur, dass viele Experten bezweifeln, dass das von Ihnen gewählte Instrument, das sogenannte Schüler-BAföG, diese Aufgabe auch tatsächlich leisten kann.
Herr Ness, Sie haben in der letzten Sitzung vollmundig verkündet, dass sich in den Jahren 1971 bis 1983, als es in der alten BRD ein Schüler-BAföG gab, der Anteil der Schüler aus Arbeiterfamilien an Gymnasien innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt habe und dieser Anteil nach der Abschaffung des Schüler-BAföGs relativ schnell wieder auf den alten Stand zurückgefallen sei. Es ist nicht nur mir unklar, woher Sie diese Informationen haben, Herr Ness. Die Statistiken, zum Beispiel die Jahrbücher der Schulentwicklung aus den 70er und 80er Jahren, in den aufgelistet ist, welchen sozialen Hintergrund die Schüler der verschiedenen Schulformen haben, zeigen eine völlig andere Entwicklung. Richtig ist, dass der Anteil der Kinder aus Arbeiterfamilien unter den Gymnasiasten nach der Einführung des Schüler-BAföGs gestiegen ist. Er ist aber auch nach Abschaffung des Schüler-BAföGs weiter gestiegen.
Nach Ihrer Logik hätte es dann einen Knick, einen Einbruch geben müssen. Der ist allerdings nicht zu erkennen. Daher frage ich mich, woher Sie diese Informationen haben. Übrigens, Kollege Fuchs von der GEW fragte sich das auch.
Der Zusammenhang zwischen dem Anstieg dieser Zahlen und der Auszahlung von Schüler-BAföG ist keineswegs fundiert und bietet auch keine Grundlage für eine begründete Einführung dieses Instruments.