Protocol of the Session on June 2, 2010

Vielen Dank, Frau Ministerin. Entschuldigen Sie das rote Leuchten. Sie haben natürlich immer alle Redezeit der Welt und können die roten Lichter künftig völlig ignorieren.

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Bretz, Sie haben noch 6 Minuten und 42 Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Frau Hackenschmidt - sie hat den Saal verlassen - sagt, wir sollten uns gedulden, wir sollten warten, bis die Energiestrategie, bei Ihnen jedenfalls die Überarbeitung der Eckwerte der Energiestrategie, vorliegt, in diesem Zusammenhang werde das mitbearbeitet, dann kann ich nur entgegnen: Ich kann mir das Lachen nicht verkneifen, denn bei der Überarbeitung der Eckwerte der Energiestrategie - ich will es Ihnen in Erinnung rufen - lassen Sie sich bis März 2011 Zeit. Es wäre geradezu Humbug, wenn wir bis März 2011 abwarten würden, wie Sie sich zu dieser Frage entscheiden. Im Übrigen hat Frau Hackenschmidt einige Dinge etwas durcheinandergewürfelt. Aber da sie jetzt nicht anwesend ist, gehe ich nicht weiter darauf ein.

Dann komme ich zu Ihnen, Frau Steinmetzer-Mann. Ich verstehe gar nicht, wieso Sie als Parlamentarierin sozusagen in einer Form von Unterwürfigkeit gegenüber der Regierung erklären, warum diese Aufgabe gerade nicht an die Regierung gehen darf, weil - mit Ihrer Begründung - die Regierung das so nicht möchte und das aus Sicht der Regierung nicht sinnvoll wäre. Ich würde mir wünschen, dass die Kolleginnen und Kollegen um es vollständig zu formulieren - der Linkspartei etwas mehr Mut hätten, der Bedeutung dieses Hauses auch im Selbstbewusstsein und ihrer Ausstrahlung etwas gerechter würden und die Regierung als das sähen, was sie ist, nämlich als das ausführende Organ unserer Entscheidungen.

(Zuruf von der Regierungsbank)

- Danke für die Zwischenbemerkung Herr Minister. Ich werde, wenn ich Zeit habe, darüber nachdenken.

Wenn mir Frau Hackenschmidt empfahl, die „Dr.-Woidke-News“ zu diesem Thema zu lesen - sie hätten sich wohl zu dieser Frage verbreitet -, dann will ich Ihnen sagen: Das, was ich aus der Regierungskoalition zu dem Thema zur Kenntnis nehme, ist höchst widersprüchlich. Das ist ja nicht etwas, worauf wir uns als Opposition in gewisser Weise stützen könnten, sondern da gibt es Wortbeiträge von Ihnen, die besagen: Man will es erwägen und, wenn ja, in welcher Höhe. Dann gibt es andere, die sagen: Wir müssen richtig viel erheben, und zwar aus den Gründen, die Herr

Vogel darlegte. Da gibt es eine Vielstimmigkeit bei Ihnen. Deshalb wollten wir gern wissen: Was erwartet uns denn da?

Dann haben wir als Opposition etwas gemacht, was ich eine Falle nenne. Wir haben einen Antrag genommen, der auf der Beantwortung einer Anfrage basiert, übrigens eines Kollegen von der Linksfraktion, Peer Jürgens, der am 7. Mai 2010 hier Frau Ministerin Tack fragte, wie es um die Einführung des Wassernutzungsentgelts stehe. Frau Tack hat angekündigt, dass der Prüfbericht sozusagen kurz vor der Fertigstellung stehe. Jetzt fordern wir als Opposition, nämlich CDU und FDP unter Zustimmung der Grünen, dass uns dies vorgelegt wird, wir uns eine Meinung bilden und dieses Vorhaben parlamentarisch begleiten können. Dann kommen Sie und erklären uns, warum Sie das gerade nicht wollen, und Frau Tack sagt in einer sehr kollegialen Weise - muss man ja sagen -, dass sie bereit sei, uns das auch zeitnah zukommen zu lassen. Man versteht bei Ihnen die Welt nicht mehr. Wir hätten als Landtag diese Möglichkeit gern genutzt.

Was wir gar nicht verstehen, ist, dass ein Regierungsmitglied Ihrer Partei und Fraktion uns letztlich anbietet, an diesem Wissen teilzuhaben. Aber dieser Landtag will beschließen, dass genau dies nicht erfolgen muss. Das ist ein Stück weit merkwürdig und komisch, aber daran muss man sich bei Ihnen in zunehmendem Maße gewöhnen. Deshalb bedauern wir sehr, dass Sie mit Ihrer Mehrheit den Antrag offenbar doch ablehnen werden, obwohl wir es als Bereicherung empfunden hätten, die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen zu dürfen.

(Beifall CDU und FDP)

Lassen Sie mich abschließend eines sagen, Herr Vogel: Wir haben den Antrag völlig wertfrei geschrieben. Darin ist keine Bewertung in irgendeiner Form enthalten.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Ja, er ist völlig wertfrei!)

- Frau Kaiser, Sie haben auch schon einmal netter mit mir geflirtet, wenn ich das sagen darf.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das hätten Sie gern!)

Deshalb bedauern wir umso mehr, dass Sie uns in dieser Frage behindern wollen. Das ist übrigens Ausdruck Ihres sogenannten neuen politischen Stils in diesem Hause. „An den Taten sollt ihr sie messen“, hat einmal jemand gesagt, den Sie kennen. - Wir werden sehen, wie Sie sich dazu verhalten. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Wir sind damit am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 10 und kommen zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 5/1243, eingebracht von der CDU- und der FDPFraktion, Prüfbericht zur Wasserentgeltregelung im Tagebau vorlegen. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einer deutlichen Mehrheit dagegen ist der Antrag abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Abschaffung der obligatorischen Straffreiheit für Steuerbetrüger nach Selbstanzeige Angleichung des Steuerstrafrechtes an das allgemeine Strafrecht

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/1238

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Der Abgeordnete Holzschuher erhält das Wort für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zwar spät, dennoch möchte ich Sie noch einmal mit Steuern langweilen. Steuern sind die wesentliche Grundlage für jeden modernen Staat, seine Leistungen zu erbringen - ohne Steuern kein modernes Staatswesen. Deswegen ist es die wichtigste Pflicht jedes Staatsbürgers, Steuern zu zahlen. Das muss man leider heutzutage schon wieder betonen, weil es tatsächlich öffentliche Debatten gab, wobei einige Superkluge - sogar Wissenschaftler - die These vertraten, dass es auch ohne Steuern gehen könnte. In einem modernen Staat geht dies nicht; in der Steinzeit ging es vielleicht, aber dahin wollen wir ja nicht. Deshalb ist es auch richtig, dass die Hinterziehung von Steuern eine Straftat ist, die der Staat verfolgt. Es ist dennoch merkwürdig, dass er bei der Verfolgung nicht konsequent genug durchgreift. Hierzu ein Beispiel - ein Vergleich zeigt dies: Ein als arbeitslos gemeldeter Bauarbeiter arbeitet während einer gewissen Zeit schwarz, verdient dabei auch nicht schlecht. Nach einigen Wochen packt ihn die Reue, er meldet sich beim Arbeitsamt und sagt, er habe einen Fehler gemacht, er habe sich arbeitslos gemeldet, obwohl er arbeite. Das bedauert das Arbeitsamt auch, und es wird, außer dass jetzt die Leistungen zurückgefordert werden, auch ein Verfahren eingeleitet, weil er natürlich zu Unrecht staatliche Leistungen bezogen hat. Das ist eine Straftat. Was er nicht bedenkt, ist die Tatsache, dass vielleicht noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wird, denn er hat natürlich auch dem Finanzamt nicht angegeben, dass er etwas verdient hat, was er hätte versteuern müssen.

Ein anderer Fall: Nehmen wir doch einen Bankmanager, denn sie verdienen nun einmal leider sehr gut in diesem Land: Dieser hat über die Jahre hinweg am Fiskus vorbei mehrere Hunderttausend, vielleicht auch Millionen Euro auf ein Liechtensteiner Konto geschafft

(Senftleben [CDU]: Milliarden!)

- Nein, Millionen reichen schon, Herr Kollege. Das ist auch Steuerhinterziehung. Eines Tages ruft ihn sein Steuerberater an und sagt, es sei denkbar, dass eine CD aufgetaucht ist, die auch seine Konten betrifft, und es wäre gut, wenn er sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzt. Das führt nicht nur dazu, dass er seine Steuern zahlt, sondern er hat dann auch kein Problem mehr damit, später bestraft zu werden, wenn er sich jetzt noch

anzeigt, obwohl er vielleicht Millionen Euro hinterzogen hat. Das wusste der Bauarbeiter nicht, sonst hätte er auch dieses Privileg der Strafbefreiung bekommen, aber er hatte vielleicht keinen Steuerberater oder war auch sonst schlecht informiert. Ansonsten gibt es zwischen diesen beiden vergleichbaren Fällen eigentlich nur einen Unterschied: Das, was der Manager mit seinem Liechtensteiner Konto gemacht hat, war sehr massiv - das waren Hunderttausende oder Millionen hinterzogener Steuern. Das, was der Bauarbeiter gemacht hat, war dagegen relativ banal und hat sich im Bereich einiger Hundert oder vielleicht rund tausend Euro abgespielt. Trotzdem behandelt der Staat beides anders, und er behandelt auch die unterschiedlichen Leistungsarten anders. Derjenige, der Leistungen bezieht und sich offenbart, wenn er das zu Unrecht getan hat, wird bestraft und hat keine Möglichkeit, sich strafbefreiend zu offenbaren; der andere aber schon. Woran liegt das? Wie ist das mit dem Gerechtigkeitsempfinden des modernen Staates zu vereinbaren? Das muss man fragen. Aber man fragt und fragt und findet eigentlich keine überzeugende Antwort. Es gibt jedoch zwei Antworten: Die eine ist schlicht fiskalischer Art, das heißt, man hofft, dass man als Staat mehr Geld einnimmt, wenn man es dem Steuerhinterzieher ermöglicht, sich freiwillig zu offenbaren und die Steuern nachgezahlt werden. Dann hat dieser das Privileg, nicht bestraft zu werden - das ist sozusagen der Ablasshandel in moderner Form. Das ist jedoch ein rein fiskalisches Argument. Natürlich denkt man dann auch darüber nach, dass es sehr aufwendig ist, solche Taten zu verfolgen, da man manchmal erst sehr lange Zeit ermitteln muss und man komplizierte und teure Verfahren hat. Da ist es doch einfacher, man setzt auf die Freiwilligkeit des Steuerhinterziehers. Dies ist dann das Modell „der Kleine wird gehängt und beim Großen ist es zu teuer, ihn zu verfolgen.“ Mit Gerechtigkeitsempfinden hat das in der Tat nichts zu tun. Das haben in Deutschland zum Glück bereits eine ganze Menge Menschen erkannt und auch die politisch Verantwortlichen in Berlin sind ein bisschen aufgewacht, jedenfalls die SPD-Bundestagsfraktion.

(Zuruf von der CDU: Hatte die geschlafen?)

Ich hoffe, dass das, was wir hier fordern, nun auch zum allgemeinen Bewusstsein in unserem Lande wird, dass es überhaupt keine sachliche, jedenfalls keine rechtsstaatliche Rechtfertigung gibt, eine Differenzierung der unterschiedlichen Formen von Leistungsbetrug, von Hinterziehung von Steuern vorzunehmen. Es gibt sie nicht. Deswegen ist es dringend an der Zeit, im Strafgesetzbuch oder in anderer Form, aber auf jeden Fall klar und deutlich, Gerechtigkeit herzustellen. Das ist eine Aufgabe, die ein Land mitverfolgen muss, denn auch wir profitieren davon, dass alle Bürger Steuern zahlen. Das Land Brandenburg würde ohne Steuern nicht existieren. Ich hoffe daher auf eine breite Zustimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Holzschuher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Eichelbaum erhält das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Linken, ich glaube, Sie hätten dem Plenum diese Debatte ersparen können, wenn Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom letzten Freitag ganz genau gelesen hätten. Der Bundesge

richtshof hat erst am 28. Mai 2010 die Grenzen für die Selbstanzeige ganz eng an bestimmte Bedingungen geknüpft und noch einmal klargestellt, dass nur derjenige Straferlass erhält, der vollständig reinen Tisch macht. Eine Teil-Selbstanzeige ist somit unmöglich geworden. Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht neu: Schon 2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem Steuerschaden von 100 000 Euro in der Regel eine Freiheitsstrafe verhängt werden muss, bei Hinterziehung in Millionenhöhe schließt der Bundesgerichtshof die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung sogar grundsätzlich aus. Wer also in diesem Land Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, landet auch im Gefängnis.

(Holzschuher [SPD]: Es sei denn, er offenbart sich, Herr Eichelbaum!)

Diese Rechtsprechung reiht sich in eine Vielzahl von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein, die die Bundesregierung seit 2005 in die Tat umgesetzt hat. So wurde beispielsweise die Verjährungsfrist für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre verlängert, die Strafverfolgung der bandenmäßigen Hinterziehung von Umsatz- und Verbrauchersteuern mit dem in der Abgabenordnung neu eingefügten § 370 ermöglicht, und in § 100a Strafprozessordnung die Telekommunikationsüberwachung für schwere Steuerhinterziehungstatbestände aufgenommen. All diese Maßnahmen zeigen, dass die Bundesregierung die Steuerhinterziehung energisch bekämpft - Sie springen also erneut auf einen längst fahrenden Zug auf. Im Übrigen sind viele dieser Maßnahmen in der Zeit der Großen Koalition beschlossen worden; insofern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, verabschieden Sie sich wieder einmal von Ihrem eigenen Regierungshandeln.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Es war außerdem Ihr Bundesfinanzminister Hans Eichel, genannt der „Eiserne Hans“, der 2004 mit dem StrafbefreiungsErklärungsgesetz die Selbstanzeige sogar noch ausgedehnt hat. Das war seinerzeit richtig, und was damals richtig gewesen ist, kann heute nicht falsch sein.

(Zurufe von der SPD)

Schon 1919 wurde die Selbstanzeige in die damalige, neu gestaltete Reichsabgabenordnung aufgenommen. Bis zur letzten größeren Überarbeitung der heute gültigen Abgabenordnung 2002 wurde die Selbstanzeige nicht wesentlich verändert. Warum? - Weil sie sich bewährt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der Linken.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Woidke [SPD])

Diese Auffassung vertreten auch die Länder, in denen die SPD noch den Finanzminister stellt. Ich darf an dieser Stelle den rheinland-pfälzischen Finanzminister Carsten Kühl zitieren, der da sagte:

„Die Möglichkeit der Selbstanzeige ist eine Chance für den Staat, fiskalische Erträge zu erzielen, und sie gibt Steuersündern einen Anreiz, auf den Pfad der Tugend zurückzukehren.“

Ihrer Forderung nach Anpassung der Vorschrift § 371 Abgabenordnung an die Regeln des allgemeinen Strafrechts ist zu

entgegnen, dass auch das Strafgesetzbuch mittlerweile vergleichbare Regelungen enthält. So ist im Strafrecht eine Strafmilderung oder sogar das Absehen von Strafe bei Wiedergutmachung möglich. Ich verweise diesbezüglich auf den Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Strafgesetzbuch. Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige ist somit kein Exot im Strafrecht.

Fakt ist: Die strafbefreiende Selbstanzeige hat sich in Deutschland, aber auch in allen anderen Ländern, in denen sie besteht, im Kampf gegen die Steuerhinterziehung bewährt. Seit Anfang des Jahres gab es 20 000 Selbstanzeigen. Es wird mit Steuernachzahlungen in Höhe von mehr als 1,25 Milliarden Euro gerechnet. Das ist Geld, das dringend für Bildung, Forschung und Innovationsförderung gebraucht wird. Selbst bei einer Verdopplung oder Verdreifachung der Anzahl der Steuerfahnder könnten diese Steuereinnahmen niemals zustande kommen.

Ich möchte aber auch klarstellen: Die Erfahrung mit der Selbstanzeigenflut nach der Diskussion über den Kauf von Steuerdaten zeigt jedoch Änderungsbedarf im Detail. Die Möglichkeit zur Selbstanzeige darf nicht als Baustein einer durchdachten Hinterziehungsstrategie missbraucht werden. Daneben ist sicherlich auch zu prüfen, ob die wirtschaftliche Belastung des Selbstanzeigers erhöht werden muss. Sie sollte zumindest höher sein als die eines säumigen Steuerpflichtigen. Es besteht aber kein Anlass, die Vorschrift § 371 Abgabenordnung grundsätzlich infrage zu stellen, wie es heute SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag getan haben. Um Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen, ist Populismus der falsche Weg.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Eichelbaum. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Ludwig, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege, wir bewegen uns in der Frage in einem Spannungsfeld. Man muss sich aber irgendwann entscheiden, auf welcher Seite der Barrikade - wenn Sie solche martialischen Worte vielleicht brauchen - man kämpfen will. Deshalb will ich das Spannungsfeld ein bisschen ausleuchten.

In den Städten und Gemeinden unseres Landes sind die Haushalte sehr oft zum Zerreißen gespannt. Jugendklubs, Sozialarbeiter und Straßenerneuerung werden eingespart. Soziale und kulturelle Angebote werden gekürzt, weil kein Geld da ist. Dabei ist Geld da: in der Schweiz, in Liechtenstein, auf exotischen Inseln, weil ehrenwerte Bürger dieser Gesellschaft das Geld, das wir dringend zur Finanzierung von wichtigen Aufgaben benötigen, der Besteuerung entziehen wollen.

Der Fall der jüngsten Steuer-CD hat etwa 16 000 Selbstanzeigen bundesweit mit einem Rückzahlungsvolumen von etwa 1 Milliarde Euro eingebracht.