Protocol of the Session on June 2, 2010

Wasserrahmenrichtlinie, Kostendeckung für Wasserdienstleistungen - hier ist ja ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig - und der Umstand, dass ein großer Teil des verwendeten Grundwassers verkauft wird, einbezogen.

Erst auf dieser sachlich fundierten Grundlage werden wir entscheiden, ob und in welchem Umfang es eine gesetzliche Änderung in § 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes geben wird. Wir werden Ihrer Forderung nicht stattgeben, bis zum 18. Juni die Grundlagen zu prüfen. Das können Sie anhand der dargestellten Möglichkeiten selbst tun.

Sehr geehrter Herr Bretz, ja, im Koalitionsvertrag haben wir Festlegungen dazu getroffen. Aber anscheinend gehören Sie, die CDU-Fraktion, und auch die FDP-Fraktion zu denen, die auf Weihnachtsgeschenke nicht warten können. Mein Sohn hatte, als er 6 Jahre alt war, damit auch so seine Schwierigkeiten und hat mit allen Mitteln herauszufinden versucht, was unterm Weihnachtsbaum liegen wird.

Der Auftrag zu einem Prüfbericht liegt vor. Ihr Antrag ist damit überflüssig, und wir werden ihn ablehnen. Zudem werden wir heute Abend auch noch Antworten auf die Kleine Anfrage zum selben Thema erhalten.

Außerdem schätze ich Sie für die kontinuierliche Verfolgung der Pressemeldungen. Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Woidke hat sich schon zweimal öffentlich zu diesem Thema geäußert. Ich wünsche mir konstruktive Anträge, aber nicht zu Dingen, die ohnehin schon in der Pipeline sind. - Danke.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hackenschmidt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Hackenschmidt, ich freue mich, dass wieder die Zeit angebrochen ist, in der wir uns über Weihnachtsgeschenke unterhalten. Insofern wird meine Ungeduld tatsächlich etwas gemindert.

Zum Antrag: Wir bereits dargelegt, beabsichtigt die Landesregierung, das Brandenburgische Wassergesetz im Laufe der 5. Wahlperiode zu novellieren. Wie aus dem Koalitionsvertrag das wurde erwähnt - hervorgeht, steht dabei insbesondere die Frage im Fokus, inwieweit zukünftig ein Nutzungsentgelt für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser für die Tagebaue des Landes erhoben werden soll. Meine Fraktion begrüßt es diesbezüglich unumwunden, dass damit die Ausnahmeregelung des § 40 Brandenburgisches Wassergesetz auf den Prüfstand kommt. Die Regierungskoalition beabsichtigt zunächst, einen Ausnahmetatbestand zu hinterfragen, der unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten - ich betone: unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, im besten Sinne des Wortes - eine volkswirtschaftlich essenzielle Komponente enthält.

Gestatten Sie mir daher, dass ich einige grundsätzliche Betrachtungen zum volkswirtschaftlichen Kern dieses Vorhabens anstelle. Wie Sie alle wissen, verstehen wir unter Ökonomie den Umgang mit knappen Gütern. Unter Gütern verstehen wir all

jene Dinge, die der Bedürfnisbefriedigung dienen. Das können beispielsweise Sachgüter, Dienstleistungen, Produktionsverfahren, aber eben auch eine schöne Landschaft, saubere Luft oder sauberes Wasser sein. Letztere bezeichnen wir als sogenannte Umweltgüter, die in jüngerer Geschichte sehr zu Recht eine immer größere Bedeutung erlangen. Für die aktuelle Debatte ist es wichtig zu verstehen, dass wir all diese Güter in der ökonomischen Theorie in sogenannte freie Güter und knappe Güter unterteilen. Der Unterschied ist recht simpel: Freie Güter sind jederzeit für jedermann frei verfügbar und unterliegen keiner Preisbildung. Knappe Güter hingegen sind nicht frei verfügbar und daher Gegenstand des Wirtschaftens.

(Bischoff [SPD]: Zweites Semester!)

- Vielen Dank. - Dieser Unterschied ist jedoch gerade in der politischen Dimension von herausragender Bedeutung, weil es eine der wesentlichsten Aufgaben der Gesellschaft und damit der politischen Entscheidungsträger sein kann - nicht sein muss, aber kann -, ein ursprünglich freies Gut aus übergeordneten volkswirtschaftlichen Interessen zu einem knappen Gut zu erklären. Die Beispiele dafür sind vielfältig, und eines der prägnantesten ist in der Tat das Wasser.

Zweifelsohne gehört Wasser ursprünglich zu den freien Gütern. Heute jedoch - ich glaube, darüber sind wir uns in allen Fraktionen dieses Hauses einig - subsumieren wir Wasser unter die knappen Güter. In Brandenburg ergibt sich diese Notwendigkeit allein aus den oftmals ariden klimatischen Bedingungen, in denen Wasser gerade im Rahmen der Landnutzung sowieso zur Mangelware wird - aktuelle Ereignisse, über die wir morgen debattieren, ausgenommen.

Es kann also keinen Zweifel daran geben, dass Wasser allein schon aus dem essenziellen Bedürfnis einer nachhaltigen Verfügbarkeit gerade auch im politisch-volkswirtschaftlichen Kontext als knappes Gut und damit als Gegenstand des Wirtschaftens angesehen werden muss. Leider gehören jedoch gerade die Verfahren, mit denen wir auf politischem Wege sicherstellen, wie ein objektiv freies Gut zu einem knappen Gut erklärt wird, zu den ökonomisch herausfordernden Fragestellungen, die insbesondere der Gesetzgeber zu bearbeiten hat.

Im Zuge dieser Verfahren sind nämlich zwei Dinge zu klären, die normalerweise der Markt über die Mechanismen von Angebot und Nachfrage regelt. Erstens muss ein Preis für das knappe Gut ermittelt und politisch umgesetzt werden, zweitens müssen Entscheidungen getroffen und gegebenenfalls auch Mechanismen installiert werden, mit denen die Frage beantwortet wird, ob der politisch festgelegte Preis für alle Abnehmer gleichermaßen gelten soll oder ob aus übergeordneten Gründen Preisunterschiede zu machen sind. Genau vor der Beantwortung dieser beiden übergeordneten Fragen stehen wir im Rahmen der Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes.

Offensichtlich gibt es eine Einigung über alle Fraktionen dieses Hauses hinweg, dass im Rahmen der Novelle der Charakter des Wassers als knappes Gut gestärkt werden soll. Offensichtlich sind wir uns auch einig, dass wir dabei für Wasser eine Preisbildung vornehmen müssen, die allgemeinverbindlich ist. Offensichtlich sind wir uns sogar über alle Fraktionen hinweg einig, dass wir die Frage der Preisbildung über alle Abnehmer hinweg nicht mal schnell aus der Lamäng beantworten können, sondern dass wir dazu, wie es im Koalitionsvertrag zu Recht

formuliert ist, einen Prüfbericht brauchen, der die hochkomplexen Fragestellungen um die Preisbildung zunächst einer umfassenden Analyse unterzieht.

Insofern ist klar und dürfte ebenso unstrittig sein, dass wir diesen Prüfbericht so schnell wie möglich vorgelegt bekommen müssen. Den Prüfauftrag haben wir im vorliegenden Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in vier Punkten definiert.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, mit Ihrer Stimme schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass wir die Frage der ökonomischen Bedeutung des Wassers für Brandenburg auf einer fundierten Entscheidungsgrundlage in diesem Hause beurteilen können. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Das Wort erhält nun die Abgeordnete Steinmetzer-Mann von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU- und der FDPFraktion, haben den Koalitionsvertrag völlig richtig gelesen oder Sie, Herr Bretz, völlig richtig auswendig gelernt.

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD)

Darin ist festgehalten - ich sage es mit meinen Worten -, dass die Landesregierung die Einführung von Wassernutzungsentgelten prüfen wird. Der Koalitionsvertrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE verpflichtet aber nicht zur Vorlage eines gesonderten Prüfberichts an den Landtag, und das aus gutem Grund. Das können Sie, verehrte Kollegen von der CDU, innerhalb von neun Monaten auch nicht ganz vergessen haben. Das sage ich keinesfalls ironisch, um das klarzustellen. Im Rahmen einer Gesetzesnovelle sind Gesetzesinhalte immer sachgerecht und verantwortungsvoll zu prüfen, auch unter Beteiligung des Landtags - das wissen Sie. Ihre Ungeduld in Ehren, aber ein zusätzlicher Auftrag an die Regierung wird die Vorlage und Diskussion einer bereits fest geplanten Gesetzesnovelle auch nicht beschleunigen können. Deshalb wird die Fraktion DIE LINKE Ihren Antrag ablehnen.

Über die Inhalte und Folgen des Gesetzes werden wir in den Ausschüssen - dazu sind Sie, Herr Bretz, im Umweltausschuss herzlich eingeladen - sowie hier im Parlament ausführlich diskutieren können.

Meine Damen und Herren, die Einführung des Wassernutzungsentgelts für Bergbauvorhaben ist ein Schritt, der zu mehr Kostengerechtigkeit führen soll, was aus unserer Sicht absolut notwendig ist - das sage ich sehr deutlich. Bedenken wir, dass die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Lausitzer Braunkohlebergbau im vergangenen Jahr vonseiten des Unternehmens so umgelenkt wurden, dass drastisch weniger Geld in der Region blieb - einer Region, die so viele Opfer für den Bergbau zu bringen hat. An dieser Stelle könnte ich wirklich moralische Gesichtspunkte in die Debatte einbringen. Auf die Lage der Landesfinanzen brauche ich einen Monat nach der Haushaltsdebatte nicht einzugehen.

Meine Damen und Herren der Opposition, Sie haben völlig Recht: Die Erfahrungen anderer Bundesländer sind zweifellos zu berücksichtigen, aber sie können nicht das alleinige Maß der Dinge sein; denn dass Brandenburg mit der Einführung des Wassernutzungsentgelts für den Bergbau eine gewisse Rolle unter den Braunkohlenländern einnehmen würde, ist doch kein Geheimnis. Das war es auch nicht bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages. All dies, meine Damen und Herren, wird über die von Ihnen genannten Punkte hinaus zu bedenken sein.

Wir als Linke sind froh, mit unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag eine Debatte darüber angestoßen zu haben. Aber lassen Sie uns diese Debatte führen, wenn die Regierung den Gesetzentwurf auf den Tisch des Parlaments gelegt hat. Dies sollte sie durchaus noch in diesem Jahr tun, aber ein zusätzlicher Prüfbericht an das Parlament - ich wiederhole mich ist an dieser Stelle nicht nötig. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Steinmetzer-Mann. - Wir fahren mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Vogel erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Einbeziehung des Braunkohletagebaus in das Wassernutzungsentgelt ist kein Selbstzweck und soll auch nicht allein der Einnahmenerzielung des Landes dienen. Sondern wir haben - das wurde von Frau Hackenschmidt angesprochen - eine EU-Wasserrahmenrichtlinie, die in Artikel 9 regelt, dass die Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen haben, dass bei allen Wasserdienstleistungen bei der Preisgestaltung der Grundsatz der Kostendeckung anzuwenden ist. Dies bezieht sich auf alle mit der jeweiligen Wasserdienstleistung verbundenen Kosten, unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Gebührenpolitik soll gemäß der Wasserrahmenrichtlinie so gestaltet werden, dass für die Wassernutzer Anreize für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen entstehen.

Die EU führt seit 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Regelungen für den Bergbau und die Energieerzeugung, die eine Ausnahme von den strikten Vorgaben zur Preisgestaltung nach Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie darstellen. Von daher ist der Vergleich mit dem Status quo in anderen Bundesländern wenig relevant, weil auch andere Bundesländer, die diese Abgaben nicht erheben, gegen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen. Daher steht Brandenburg unter Druck, hier genau nachzuweisen, in welcher Form zukünftig die Nutzung der Wasserressourcen besteuert oder ausgeglichen werden wird. Insofern ist die Streichung der Ausnahmetatbestände des § 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes keine Frage des Ob, sondern es steht die Frage, welche Sätze in Zukunft zur Anwendung kommen werden und sollen. Dafür ist die Landesregierung zuständig.

Dass der Bergbau nachteilige Folgen hat, ist unbestritten. Von neun Grundwasserkörpern in den Braunkohlelandschaften Brandenburgs befinden sich fünf Grundwasserkörper braunkohlebergbaubedingt in einem mengenmäßig schlechten Zustand.

Die bergbauliche Grundwasserabsenkung beeinträchtigt den Zustand der Grundwasserkörper in dramatischem Ausmaß weit über die Grenzen der Tagebaue hinaus. Dazu kommen nachteilige qualitative Veränderungen durch die Hebung und Einleitung, eine erhöhte Sulfatbelastung, aber auch eine erhöhte Temperatur. Wo abgepumptes Grundwasser in die Fließgewässer eingeleitet wird, wird die zeitliche und räumliche Verteilung des Abflusses unnatürlich verändert. Gegenüber natürlichen Verhältnissen beschleunigt sich der Abfluss aus der Landschaft um ein Vielfaches.

Das Ziel des Wassernutzungsentgelts ist, hier steuernd einzugreifen und eine Anreizwirkung für die Unternehmen zu schaffen, das Grundwasser im Boden zu belassen anstatt, weil es nichts kostet, überhaupt nicht zu beachten, wie viel abgeführt wird. 1994 war die Ausnahmeregelung für die Tagebaue bis zur 2. Lesung im Wassergesetz noch nicht enthalten. Die damalige Landesregierung hatte diese nicht vorgesehen; erst in der 3. Lesung ist es in diesem Landtag beschlossen worden. Wir brauchen nicht groß zu raten, wer damals wesentlich dazu beigetragen hat.

Um die Dimensionen und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen deutlich zu machen, möchte ich einige Zahlen nennen. Brandenburg bzw. Vattenfall fördert 40 Millionen Tonnen Braunkohle und damit gleichzeitig über 200 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr. Ein Kubikmeter entspricht einer Tonne Wasser. Das heißt, pro Tonne Braunkohle werden fünf Tonnen Grundwasser gefördert. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass die Tonne Rohbraunkohle zu 55 % aus Wasser besteht. Eigentlich ist es also viel mehr.

Aus einer Tonne Braunkohle produziert Vattenfall 1 000 Kilowattstunden Strom. Wenn ich 10 Cent pro Kubikmeter Wasser zugrunde lege, die bei Grundwasserentnahme bezahlt werden müssten, würden pro 1 000 Kilowattstunden also 50 Cent Wassernutzungsentgelt entstehen bzw. 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht 0,0025 % des aktuellen Strompreises von 20 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine völlig zu vernachlässigende Größe.

Wenn ich dies zu den CO2-Emissionsrechten ins Verhältnis setze, die derzeit bei 15 Euro pro Tonne CO2 liegen, dann komme ich auf Kosten in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde, die nicht an das Land gehen, sondern dem Bund zufließen. Das heißt, die CO2-Kosten wären bei einer vollständigen Einbeziehung der Braunkohleförderung in das Wassernutzungsentgelt aktuell 30 Mal so hoch. Bei 50 Euro pro Tonne, wie es avisiert ist, wären die CO2-Kosten 100 Mal so hoch.

Vattenfall hat im Jahr 2009 einen Gewinn von 1,9 Milliarden Euro gemacht. Ich glaube nicht, dass Vattenfall wegen 20 Millionen Euro Wassernutzungsentgelt aus Brandenburg vertrieben wird. Ich meine, dass die Hebesätze zu überprüfen sind; es ist zu prüfen, ob 10 Cent pro Tonne oder Kubikmeter Wasser tatsächlich ausreichen. Ich denke, dass hier wirtschaftlich und sozial gesehen niemand gefährdet ist. Von daher ist die Landesregierung aufgefordert, aktiv zu werden - nicht nur zu prüfen, sondern auch zu handeln. Der Antrag der CDU-Fraktion ist nicht verkehrt. Deshalb werden wir ihm auch zustimmen.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Es spricht Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Rednerinnen und Rednern der Fraktionen, die noch einmal mit guten Argumenten unterstrichen haben, wie wichtig das Lebensmittel Wasser für uns im Land Brandenburg ist.

An Herrn Bretz gerichtet sage ich: Ein Zitat ist ein Zitat. Man muss es schon richtig zitieren oder frei interpretieren, aber dann ist es kein Zitat mehr.

Ich zitiere noch einmal den Koalitionsvertrag:

„Die Landesregierung prüft, inwieweit für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser zum Zwecke der Freimachung und Freihaltung von Lagerstätten, Erdgasspeichern sowie zur Wasserhaltung von Tagebaulöchern ein Nutzungsentgelt erhoben werden soll. Dabei sind die Erfahrungen anderer Bundesländer zu berücksichtigen.“

Das tun wir auch, meine Damen und Herren. Wir haben Sie im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Gesetzesinitiative unterrichtet. Sie wissen, dass wir zum einen das Wasserentgelt - meine Redezeit ist aber noch nicht zu Ende, liebe Kollegin, es blinkt hier immerzu - prüfen und einen Prüfbericht dazu abgeben, sondern auch angehalten sind, das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Brandenburger Vorschriften umzusetzen, das heißt eine Gesetzesnovelle zum Wassergesetz einzubringen. In diesem Zusammenhang werden wir auch den Prüfbericht vorlegen. Es ist ein Prüfbericht an die Landesregierungen. Wir werden gemeinsam mit der Gesetzesnovelle zum Wassergesetz den Prüfbericht vorlegen.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir haben gestern Abend leider mit einer Woche Verspätung - das Hochwasser hat uns abgehalten, zeitnah zu reagieren - die Endabstimmung zum Gesetzentwurf und zum Bericht durchgeführt, sodass wir den Zeitplan haben, die Gesetzesnovelle Anfang November in den Landtag einzubringen. Das Verfahren ist jetzt so, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, dass die Fraktionen und alle Beteiligten dementsprechend rechtzeitig informiert werden.

Meine Damen und Herren, ich hatte am 7. Mai 2010 auf die mündliche Anfrage darüber informiert, wie der Stand der Dinge ist und was wir zu tun beabsichtigen. Inzwischen haben mehrere Kollegen Nachfragen in Form von Kleinen Anfragen gestellt. Heute steht als letzter Tagesordnungspunkt die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Herren Dombrowski und Homeyer auf der Tagesordnung, weil es eine Verfristung im Mitzeichnungsverfahren gab, die uns sehr leidtut. Aber jetzt ist die Kleine Anfrage beantwortet, und die beiden Fragesteller haben die Antwort elektronisch erhalten, sodass sich das erübrigt; denn sie werden zeitnah in die Lage versetzt, die Antwort zu lesen. Das wollte ich Ihnen gern noch sagen.

Wir sind auf einem guten Weg, und ich bin der festen Überzeugung - so wie Sie heute demonstriert haben -, dass alle Fraktionen ein großes Interesse daran haben, dass wir zu einer gerechten Entgeltregelung kommen und die Gesetzesnovelle zum Wassergesetz zeitnah realisieren können. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Entschuldigen Sie das rote Leuchten. Sie haben natürlich immer alle Redezeit der Welt und können die roten Lichter künftig völlig ignorieren.