Protocol of the Session on March 24, 2010

Trotzdem haben die Träger damit gerechnet. Sie haben mit den Dienstleistern vor Ort Vereinbarungen geschlossen und rechnen auch damit, dass insbesondere im Eingliederungstitel 600 Millionen Euro ankommen werden. Die 900 Millionen Euro, die übrigens nicht der Ausschuss, sondern die FDP und die CDU dort beantragt und beschlossen haben, die jetzt gesperrt sind, dienen zu 300 Millionen Euro Verwaltungszwecken und zu 600 Millionen Euro den Eingliederungstiteln, dort insbesondere der Jobinitiative 50 plus, unserem Kommunal-Kombi, aber auch dem Eingliederungsbereich des § 16e, das heißt dieser Entgeltvariante, die wir auch in Brandenburg stark fahren wollen.

Natürlich wird es zu erheblichen Einbußen führen, wenn dieses Geld nicht kommt. Für Brandenburg heruntergerechnet gehe ich von 29,8 Millionen Euro aus. Wenn dieses Geld nicht vorhanden ist, wird das in den Grundsicherungsstellen schon zu spüren sein. Aber die Verhandlungen in der vergangenen Woche, die wir zur Reform der Jobcenter geführt haben, haben Gelegenheit gegeben, dieses Thema mit einfließen zu lassen. Staatssekretär Hoofe vom BMAS hat uns zugesichert, dass es dafür eine Regelung geben wird. Die endgültige Freistellung

kann wohl, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist, also noch gar nicht existiert, erst dann beantragt werden, wenn der Haushalt tatsächlich beschlossen ist. Insofern gehe ich davon aus, dass es in Brandenburg zu keinen gravierenden Einschränkungen kommen wird. Man hat wohl gemeinsam mit dem Finanzminister eine Regelung gefunden, die es ermöglicht, diese Leistungen vorweg zu genehmigen. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf. - Er hat sich erledigt. Danke sehr.

Wir kommen zu den nächsten beiden Fragen, die wiederum den gleichen Gegenstand behandeln. Die Frage 136 (Mittelab- ruf der Breitbandfördermittel im Land Brandenburg) stellt der Abgeordnete Genilke.

Dem Land stehen verschiedene Bundes- und EU-Mittel zur Verfügung, um Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Breitbandversorgung der ländlichen Räume zu fördern. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Fördermittelabfluss in den Ländern im Haushaltsjahr 2009 steht, dass das Land Brandenburg eines von zwei Ländern ist, in denen im Jahr 2009 keine GAK-Mittel abgerufen worden seien. Dennoch haben wir das Phänomen, dass in manchen Kommunen in Brandenburg darüber geklagt wird, dass es Probleme bei der Fördermittelausreichung gibt.

Deswegen frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand des Mittelabflusses der Bundes- und EU-Mittel für die Breitbandförderung im Land Brandenburg?

Die Frage 137 (Breitbandversorgung) stellt der Abgeordnete Jungclaus.

Meine Frage passt inhaltlich tatsächlich gut. Die fehlenden Breitbandzugänge in Brandenburg sind seit Jahren Debattenthema. Im Jahr 2008 versprach Ministerpräsident Platzeck, dass die „weißen Flecken“ der Breitbandversorgung in Brandenburg bis Ende 2009 verschwunden sein werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage der Bundesregierung vom März 2010 im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage verblüffend. Danach war Brandenburg neben Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das im Jahr 2009 keine GAK- und GRWFördermittel für die Breitbandförderung beim Bund abrief.

Daher frage ich die Landesregierung: Auf welchen Versäumnissen beruht es, dass keine dieser Mittel abgerufen wurden?

Minister Christoffers wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie zur Förderung von

Breitbandanschlüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, kurz GAK, wurde zuletzt am 1. Juni 2009 überarbeitet und in Kraft gesetzt und gilt für Gemeinden im definierten ländlichen Raum entsprechend dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Brandenburg. Nach einer Erhöhung des Fördersatzes auf 90 % häuften sich ab Juni 2009 die Förderanträge der Kommunen. Im Jahr 2009 wurden 23 Projekte bewilligt. Das Fördervolumen beträgt rund 2,2 Millionen Euro. Die Europäische Union beteiligt sich daran mit 75 %. Darüber hinaus befinden sich weitere Förderanträge der Kommunen in der Bearbeitung und weitere im Auswahlverfahren, sodass im Jahr 2010 der Versorgungsgrad der ländlichen Region mit Breitband wesentlich verbessert werden kann.

Im Rahmen der GAK hat der Bund dem Land Brandenburg Mittel zur Verfügung gestellt. Da zu diesem Zeitpunkt keine Anträge vorlagen bzw. nicht der Richtlinie entsprachen, wurden keine Mittel abgerufen. Die Bundesmittel sind dem Land im Jahr 2009 wieder zur Verfügung gestellt worden, sodass keine Mittel des Bundes verloren gingen. Bisher wurden für die Breitbandförderung aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung/Infrastruktur zwei Anträge auf Planungs- und Beratungsleistungen gestellt und im Jahr 2009 bewilligt. Dabei handelte es sich um ein Gesamtvolumen von 15 370 Euro, zu dem ein Zuschuss von 12 200 Euro gewährt wurde. Verzögerungen im Jahr 2009 waren auf die durchzuführende Notifizierung durch die Bundesregierung bei der Europäischen Union und die Erarbeitung der Landesrichtlinie zurückzuführen.

Die Breitbandrichtlinie wurde am 01.11.2009 in Kraft gesetzt. Von daher können erst ab 2010 verstärkte Auftragseingänge erwartet werden. Bisher liegt ein weiterer Antrag auf Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen sowie ein Antrag auf Investitionsförderung vor. Von den 3,3 Millionen Euro für Breitbandprojekte aus dem Konjunkturpaket II sind bislang 700 000 Euro abgeflossen. Weitere 170 000 Euro sind für einen Einzelfall gebunden. Für weitere 2,4 Millionen Euro gibt es Vorfestlegungen.

Auf unseren Vorschlag hin haben die 16 Landkreise und kreisfreien Städte Breitbandverantwortliche benannt, die wir ständig über Förderprogramme und Breitbandentwicklungen informieren. Auch auf unserer eigens dafür eingerichteten Homepage www.breitband.brandenburg.de finden sich die genauen Förderkonditionen und die von den Unternehmen bereits ausgebauten Gebiete.

Meine Damen und Herren, ich verweise bei der Frage der Breitbandversorgung auch auf die Erläuterungen, die ich gerade gemacht habe, möchte jedoch noch ein paar Punkte hinzufügen. Lassen Sie mich bitte ausführen, dass nach dem aktuellen Bericht des Breitbandatlanten des Bundeswirtschaftsministeriums Sachsen-Anhalt mit 90,71 % und Brandenburg mit 91,96 % immer noch zu den am wenigsten versorgten Gebieten in Deutschland zählen. Das ist eine sehr unbefriedigende Situation, zumal wir im Land sehr dünn besiedelt sind und dadurch einen Standort- und Wettbewerbsnachteil haben.

Die technikübergreifende Gesamtverfügbarkeit in Deutschland beträgt derzeit 96,5 %. Daher gehe ich davon aus, dass sich die schlecht versorgten Kommunen nach ersten Vorüberlegungen zum Thema Breitband bald melden werden. Immerhin muss ein Netzbetreiber gefunden werden, der auch im Ort investiert,

und die Gemeinde muss sich sowohl bei der Planung als auch bei der Investition für einen Eigenanteil entscheiden.

Auf unseren Vorschlag hin - ich sagte es vorhin schon - haben sich die 16 Landkreise und kreisfreien Städte zu Breitbandverantwortlichen verständigt, die wir informieren.

Lassen Sie mich hinzusetzen: Ich möchte im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung auch darauf hinweisen, dass im I. Quartal dieses Jahres Frequenzversteigerungen durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Diese Frequenzversteigerungen durch die Bundesnetzagentur sind eingebunden in den Kontext, den man digitale Dividende nennt. Das heißt, die Frequenzen werden mit der Auflage versteigert, zuerst ländliche Räume zu erschließen, bevor man dann in die wirtschaftlich stärksten Ballungsräume wechseln kann. Das wird für das Land Brandenburg bedeuten, dass wir 2010, also nach der Versteigerung, und 2011 bei der dringend notwendigen Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband mit einem erheblichen Tempo vorankommen werden.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass diese Ausführungen deutlich gemacht haben, dass wir sehr stark versuchen, uns dieses Themas anzunehmen. Sie werden selbstverständlich die genannten Zahlen auch noch schriftlich übermittelt bekommen. Vielen Dank.

Herr Minister, es gibt Nachfragen. Die erste stellt der Fragesteller. Bitte, Herr Genilke.

Herr Minister, gestatten Sie mir zwei Nachfragen. Die erste: Sie sagten, 23 Gemeinden haben sich 2009 beworben, um Fördermittel zu generieren, nur zwei im Jahr 2010. Werden Sie auf die anderen 21 noch einmal zugehen? Denn die werden den Fördermittelantrag 2009 nicht umsonst gestellt haben.

Die zweite Frage: Werden aus Ihrer Sicht die Mittel zur Verfügung stehen, durch die gerade im GAK-Bereich zu 90 % fördersatzerhobene Gelder zu Engpässen führen, um das ehrgeizige Ziel, die „weißen Flecken“ zu beseitigen, zu erreichen?

Vielen Dank für die Fragen. - Selbstverständlich werden wir uns in Verbindung setzen. Ich habe Ihnen den Termin genannt, an dem die Richtlinie im Land Brandenburg in Kraft gesetzt worden ist. Wir werden selbstverständlich mit allen Kommunen, die Anträge gestellt haben, weiterhin in sehr engem Kontakt bleiben.

Zweitens: Was die Engpässe betrifft, dazu kann ich gegenwärtig nichts sagen. Es hängt davon ab, in welchem Umfang und in welchem Tempo Mittel abfließen. Sie wissen, dass die Breitbandversorgung des ländlichen Raumes eines der zentralen Themen der Landesregierung ist. Wir müssen und werden sicherstellen, dass ausreichend finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen.

Die nächste Nachfrage hat der Abgeordnete Görke. Bitte.

Herr Minister, Sie haben in Ihren Darstellungen erwähnt, dass die 2008 nicht abgerufenen Mittel in das Jahr 2009 übertragen worden sind. Ist es möglich, die Bundesmittel des Jahres 2009 auf das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen?

Ich sagte ja, die Mittel sind uns im Jahr 2009 übertragen worden, sie stehen also zur Verfügung. Es ist kein Verlust eingetreten, und wir werden die Mittel, soweit es möglich ist, vollständig in Ansatz bringen.

Vielen Dank. - Die Frage 138 (Definition des Breitbrandzu- gangs als Universaldienst) wird mit der Frage 151 (EU legt Mikrofinanzierungsinstument auf) getauscht. Der Abgeordnete Büchel stellt sie.

Die Europäische Union will Kleinunternehmer und Arbeitslose mit einem Mikrodarlehensprogramm unterstützen. Der Vergabe sollen andere Kriterien als die sonst bei Banken üblichen Bonitätsprüfungen zugrunde gelegt werden. Insgesamt werden dafür Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereitgestellt, die ab Juni dieses Jahres zur Verfügung stehen sollen. Die Förderung soll über die Anbieter von Kleinstkrediten in den jeweiligen Ländern erfolgen.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit ist es möglich, in Brandenburg das EU-Mikrofinanzierungsprogramm, zum Beispiel mithilfe der Bürgschaftsbank Brandenburg, offensiv zu begleiten, damit es auch von brandenburgischen Unternehmen beansprucht werden kann?

Minister Christoffers hat wiederum das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, das europäische Mikrofinanzinstrument ist uns seit Anfang März bekannt. Bei den Mikrokrediten dieser Fördermaßnahme soll es um Beträge bis zu 25 000 Euro gehen. Sie sollen auf Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie auf Arbeitslose bzw. Nichterwerbstätige zugeschnitten werden, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Die Konditionen der Kreditvergabe und die Rückzahlungsmodalitäten sind zurzeit noch nicht bekannt. Deswegen können wir eine generelle Einschätzung der Wirksamkeit dieses Instruments noch nicht treffen. Erst wenn die Einzelheiten bekannt sind, kann eingeschätzt werden, ob und inwieweit die brandenburgischen Unternehmen an dem EU-Mikrofinanzierungsprogramm partizipieren können. Deutschland stimmte im Ministerrat gegen den Beschluss, ein europäisches Mikrofinanzierungsinstrument zu schaffen, weil die Bundesregierung Ende Januar 2010 einen eigenen „Mikrokreditfonds Deutschland“ mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro aufgelegt

und verkündet hat. Der „Mikrokreditfonds Deutschland“ der Bundesregierung sichert als Garantiefonds Mikrokredite gegenüber der vom Bund beauftragten Bank ab. Es wird ein beim deutschen Mikrofinanzierungsinstitut akkreditierter Mikrofinanzierer eingebunden. Der Mikrofinanzierer ist dabei für die komplette Kundenbetreuung verantwortlich.

Im Juni 2009 nahm im Land Brandenburg der bei der Bürgschaftsbank Brandenburg gebildete Fonds für Mikrokredite seine Arbeit auf. Diesem Fonds werden Mittel in Höhe von rund 500 000 Euro - das Land Brandenburg ist mit 400 000 Euro und ein Dienstleister mit 100 000 Euro beteiligt - zugeführt. Die FIDES Unternehmensförderungs GmbH ist beauftragt worden, das Mikrofinanzierungsprogramm des Landes Brandenburg umzusetzen. Mit Stand vom 18. März 2010 wurden im Rahmen des Brandenburger Garantiefonds 23 Kredite in Höhe von insgesamt 196 348 Euro bewilligt. Bislang sind keine Ausfälle zu verzeichnen.

Die Arbeitsweise und die Konditionen des Brandenburger Modells ähneln im Wesentlichen dem Modell des Bundes, einige Unterschiede gibt es jedoch: Die Laufzeit des Bundesmodells beträgt drei Jahre, die des Brandenburger Modells vier Jahre. Der Zinssatz des Landesmodells ist flexibel gestaltet; er liegt gegenwärtig bei 6 %. Beim Bundesprogramm liegt er gegenwärtig bei 7,7 %. Insofern gehe ich davon aus, dass das vom Land aufgelegte Instrument Mikrofinanzierung eine günstige Variante darstellt.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend eine Zusatzbemerkung. Gegenwärtig findet beinahe ein Art Wettbewerb statt, um den Bereich Mikrofinanzierung abzudecken. Wir werden vor der Aufgabe stehen, sowohl europäische als auch Bundes- sowie Landesprogramme zu koordinieren, damit wir nicht mit doppelten und dreifachen Instrumenten dasselbe Ziel verfolgen, wenngleich es ein gutes und richtiges Ziel ist. Das führt nur zu Unübersichtlichkeit. Ich hoffe sehr, dass es uns zukünftig gelingt, uns in diesem wichtigen Bereich besser abzustimmen. - Vielen Dank.

Danke sehr. - Die Abgeordnete Kircheis stellt die Frage 139 (Lehrermangel ab 2012 in Brandenburg).

In Brandenburg wird es ab 2013 zu einem akuten Lehrermangel kommen. Zwischen 2013 und 2015 scheiden 1 000 Lehrerinnen und Lehrer aus Altersgründen aus dem Schuldienst aus. Im Süden von Brandenburg benötigt man ab 2013 jährlich 150 Nachwuchslehrerinnen und Nachwuchslehrer, um den Bedarf zu decken.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit ab 2013 vor allem im Süden von Brandenburg eine flächendeckende Versorgung von Lehrerinnen und Lehrern in der Schul- und Berufsausbildung gewährleistet ist?

Minister Rupprecht antwortet darauf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, das beschriebene Problem ist ja nicht neu. Wir alle kennen es inzwischen. Ich habe von diesem Platz aus schon öfter darüber gesprochen. Es ist Ihnen allen, denke ich, nicht verborgen geblieben, dass wir eine Menge angeschoben haben, um das Problem des zukünftigen Lehrermangels in den Griff zu bekommen. Wir haben in den vergangenen Jahren trotz eines Lehrerüberhangs immer Einstellungen vorgenommen - leider nur in begrenzter Zahl -, und nun wollen wir eine Schippe drauflegen.

Ein Lehrerüberhang hat sich im Land Brandenburg ergeben, weil die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer nicht entsprechend der Schülerzahl sank. Im Grunde sind wir gut ausgestattet, diese Ausstattung ist jedoch sehr ungleich verteilt. Wir haben vor, zum neuen Schuljahr 450 Einstellungen vorzunehmen. Wir werden auch die Ausbildungskapazität sowohl an der Universität als auch im Vorbereitungsdienst signifikant erhöhen. Im Vorbereitungsdienst werden wir, den Zeitraum von 2007 bis zum übernächsten Schuljahr betrachtet, die Kapazität sogar verdoppeln. Im Jahr 2007 waren es noch 450 Plätze, bis zum Schuljahr 2011/12 wollen wir die Zahl auf 900 Plätze erhöhen. Wichtig ist, dass die Referendare eine Chance sehen, in unser Schulsystem einzusteigen. Dazu werden wir die Lücke, die bisher zwischen dem Abschluss der Ausbildung und dem Beginn des Schuljahres bestand, schließen. Diese zweimonatige Lücke, in der die Absolventen kein Einkommen hatten, führte dazu, dass viele das Land verlassen haben, weil sie andernorts ein punktgenaues Angebot bekamen. Wir werden den Referendaren, sofern wir sie mit ihrer entsprechenden Fächerkombination im Landesdienst brauchen, zukünftig direkt nach dem Abschluss ihrer Ausbildung ein Einstellungsangebot unterbreiten.

Wir wollen auch Lehrkräfte aus anderen Bundesländern motivieren, zu uns zu kommen. Dazu haben wir eine Anzeigenkampagne geschaltet. Die Anzeigen sind inzwischen in großen Zeitungen erschienen, das setzt sich noch fort. Wir werben für einen attraktiven Arbeitgeber, nämlich das Land Brandenburg, in der Hoffnung, dass viele auf uns aufmerksam werden. Das hat nicht überall zu Jubelstürmen geführt, speziell bei unserem Nachbarn nicht. Aber es ist - das möchte ich an dieser Stelle sagen - „KMK-konform“, also mit den Kultusministern der Länder abgestimmt. Es wird auch zukünftig nicht leicht sein, den Bedarf zu decken, aber ich glaube, mit unseren Initiativen sind wir auf dem richtigen Weg. Ich bin diesbezüglich recht optimistisch.

Zum Staatlichen Schulamt Cottbus, auf das sich Ihre Frage zum Teil bezog: Wir haben dort eine andere Situation als in anderen Teilen des Landes. Sie ergibt sich aus der geografischen Lage des Schulamtsbezirks, denn Cottbus ist von den sechs Schulamtsbezirken im Land der einzige, der nicht an Berlin grenzt. Dort besteht ein deutlicher Überhang an Lehrkräften, der sich unter anderem aus dem extremen Rückgang der Schülerzahl ergeben hat. Das hat zur Folge, dass wir bis zum Jahr 2013/14 im Grunde kein Versorgungsproblem haben, jedoch - wie dargestellt - nur in der Theorie. Bis zum Jahr 2013/14 wird der Überhang abgebaut sein, und der Bedarf wird zunächst leicht ansteigen, auf 7 Vollzeitstellen, und sich dann auf 123 Vollzeitstellen - das ist die Prognose für 2020/21 erhöhen.

Insofern ist mit Ausnahme von bestimmten Fachrichtungen und Lehrbefähigungen derzeit kein signifikanter Bedarf im Süden des Landes erkennbar. Dennoch werden wir auch dort neue Lehrer einstellen. Es gibt trotz des Lehrerüberhangs einen Einstellungskorridor für das Schulamt Cottbus. Wir brauchen, wenn ein Lehrerkollege ausscheidet, für bestimmte Fächer punktgenau Ersatz, und dazu muss es Neueinstellungen geben. Wir haben dem Schulamt für 2010/11 die Möglichkeit gegeben, 20 Vollzeitstellen neu zu besetzen. Wir fokussieren uns hauptsächlich auf drei Bereiche, in denen Bedarf besteht: die Grundschulen, die Oberschulen und die Förderschulen. Ich hoffe, dass wir damit auch im Süden des Landes unsere Schulen nach wie vor gut mit geeignetem Lehrerpersonal ausstatten können. So kann es dann weitergehen. - Danke.

Der Abgeordnete Günther hat Nachfragebedarf.