- Ihre Anträge haben wir abgelehnt - mit Begründung, denke ich. Wir haben sie gemeinsam - Rot-Rot - abgelehnt, natürlich, das walte Hugo. Gemeinsam haben wir das getan. Wir haben aber auch gesagt: Alle Vorschläge, die Sinn machen, werden wir in eine Prüfung einbeziehen. Das ist völlig selbstverständlich.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Wir arbeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitsministerkonferenz an mehreren Vorschlägen, insbesondere um Medizinstudentinnen und Medizinstudenten bessere Bedingungen für die Primärversorgung und vor allem auch für die Weiterbildung zu organisieren.
Wir haben hier auch besprochen - Sie müssten sich erinnern und können es im Protokoll noch einmal nachlesen -, dass der Beruf des Hausarztes unbedingt aufgewertet werden muss. Wir werden im April ein weiteres regelmäßiges Spitzengespräch führen, um die Bedingungen zu beraten. Dabei fließen selbstverständlich auch Ihre Vorschläge ein, das ist keine Frage.
Wir wollen die Bedingungen im ländlichen Raum, vor allem in den unterversorgten Regionen, verbessern; das wissen Sie. Sie wissen auch, dass für frei werdende hausärztliche Praxen in unterversorgten Gebieten Sicherstellungszuschüsse von bis zu 50 000 Euro bereitgestellt werden, Herr Senftleben, und eine Beteiligung an der Umsatzgarantie gewährt wird.
Wir haben eine Vereinbarung mit der Österreichischen Ärztekammer zur engeren Zusammenarbeit und zur Ausbildung und Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten geschlossen. Auch das dürften Sie wissen, da Sie schon länger Mitglied des Parlaments sind. Das Thema spielt schon seit längerer Zeit eine Rolle.
Damit Sie, vor allem die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, es nicht vergessen, will ich als letzten Punkt hinzufügen: Wir werden in drei Wochen eine gemeinsame Beratung durchführen, um die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Gemeindeschwester AGnES weiter zu qualifizieren. Ich habe dem Bundesgesundheitsminister einen Brief geschrieben, in dem ich ihn aufgefordert habe, die Bedingungen wiederherzustellen, unter denen das Modellprojekt hier laufen sollte. Dabei geht es insbesondere um eine gute Ausfinanzierung. Als das Projekt in Kraft trat, wurde die Finanzierung jedoch eingedampft. Das halten wir für falsch, weil es nicht in die Brandenburger Landschaft passt.
Meine Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde hat uns gezeigt, dass es sehr wohl wichtig ist, dass wir uns über die Gefahren der Kopfpauschale, sollte sie beschlossen werden, verständigen. Damit können wir verdeutlichen: Wir wollen das solidarische Gesundheitssystem in Brandenburg und in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt erhalten. Es ist zu qualifizieren. Die solidarische Finanzbasis darf dem System nicht entzogen werden. Darüber haben wir diskutiert. Das war völlig richtig. Die Regierungsfraktionen sind sich über den Weg, den sie in der Gesundheitspolitik beschreiten wollen, sehr einig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Schierack, Sie haben einen solidarischen Dialog angemahnt. In diesen möchte ich jetzt gern mit Ihnen treten; ich hatte ihn von Anfang an erwartet.
Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie sich in der Veranstaltung der Rheuma-Liga durchaus dahin gehend geäußert, dass angesichts der Ankündigungen der Koalition aus CDU/CSU und FDP auf Bundesebene eine Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg zu befürchten sei, vor allem für chronisch Kranke. Lassen Sie uns auf diesem Pfad der Diskussion weitergehen. Ich verstehe nicht, wieso Sie angesichts der Pläne auf Bundesebene behaupten, eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema gehöre heute nicht in dieses Haus. Sie stellen Anträge, die auf eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zielen. Wer finanziert das denn? Die Rahmenbedingungen setzt doch nicht die Landesregierung, sondern sie werden vom SGB V, einem Bundesgesetz, gesetzt.
Die Gelder für die Honorarzahlungen an die Ärzte kommen aus den solidarischen Beiträgen der gesetzlich Versicherten, die in den Gesundheitsfonds fließen und dort verteilt werden.
Um diese Gelder geht es. Wir haben es mit einem Verteilungsproblem zu tun. Es müssen mehr Ärztinnen und Ärzte in den ländlichen Raum kommen. Die absolute Zahl der Ärztinnen und Ärzte ist gar nicht entscheidend; sie sollen dort arbeiten, wo es dringend notwendig ist. Dazu brauchen wir nicht mehr Wettbewerb, sondern mehr Solidarität.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen: Es ist behauptet worden, Rot-Grün sei in die Entsolidarisierung eingestiegen. Das kann man durchaus so sehen. Man kann es auch anders sehen. Eine Gesundheitsreform hatten wir schon 1993. Bereits damals wurden Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte und zu den Fahrtkosten beschlossen, Brillengestelle wurden aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Jetzt folgt ein dickes Lob an Rot-Grün - das bleibt nicht so; ich sage es schon an dieser Stelle -: 1999 war die erste Aktion der rot-grünen Bundesregierung das „Solidaritätsstärkungsgesetz“ - so hieß es. Das war nicht nur ein toller Name, sondern auch ein tolles Gesetz, weil damit Zuzahlungen zu Arzneimitteln und für Krankenhausaufenthalte zurückgenommen wurden usw.
wurde das letzte Reformgesetz der Großen Koalition auf Bundesebene verabschiedet, und das war das Gegenteil eines Solidaritätsstärkungsgesetzes. Es hieß nämlich „Wettbewerbsstär
Lassen Sie mich aus dem Buch „Der verkaufte Patient“ von Renate Hartwig zitieren. An dem folgenden Zitat wird deutlich, wo Effizienzreserven in unserem Gesundheitswesen stecken:
„Meine These: Gesundheitsreform ist nur der Deckname für einen undemokratischen und unsozialen Umbau in unserer Gesellschaft, der alle Bürger mit höheren Kosten bestraft und ihnen geringere Leistungen beschert.“
„Im Speckgürtel der Stadt München gibt es mehr Computertomographen... als in ganz Italien (!). Italien hatte am 31.12.2006 genau 59 131 287 Einwohner. München hatte am 31.03.2007, also drei Monate später, genau 1 332 650 Einwohner. Wahrscheinlich ist es das Olivenöl, oder die Münchner leiden an einer besonderen Form von Knochenerweichung, sodass sie derart viele Computertomographen brauchen. Ein einziges dieser Geräte kostet rund 2,5 Millionen Euro - und die müssen sich amortisieren.“
Herr Prof. Schierack, Sie haben behauptet, wir würden die Menschen im Land verunsichern und über ungelegte Eier reden. Schauen Sie einmal auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Dort beantwortet das Ministerium zwölf Fragen zur Gesundheitspolitik. Lesen Sie die Fragen, die man sich ausgesucht hat, und auch die Antworten. Auf diese sind wir heute schon eingegangen. Dann fragen Sie sich einmal, wer hier verunsichert und wer aufklärt.
Herr Prof. Schierack, ich erwarte von Ihnen, dass Sie nicht immer neue Anträge stellen, in denen Sie so tun, als könnten wir hier im Land Brandenburg die Probleme der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet es Gesundheitswesens lösen. Erwecken Sie bitte nicht den Eindruck, als ginge Sie das, was im Bund geschieht, eigentlich gar nichts an. Wenn Sie diesen Wunsch befolgen, dann können wir in der Tat im Dialog miteinander arbeiten. Das brauchen die Menschen, die hier in Brandenburg leben; sie sind nicht ausgeklammert vom Leben in der Bundesrepublik Deutschland. - Danke.
Meine Damen und Herren, auch wenn die Aktuelle Stunde hiermit beendet ist - das Thema ist noch nicht erschöpfend behandelt. Wir werden es sicherlich noch öfter aufrufen.
Wir beginnen mit Frage 134 (Finanzierungsmittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik), die der Abgeordnete Baer stellt. Bitte sehr.
Durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurden 900 Millionen Euro im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit einem Sperrvermerk versehen. Dies kommt faktisch einer Mittelkürzung in diesem Bereich gleich.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat die Sperrung von 900 Millionen Euro in der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen im Land Brandenburg?
Gut, dann schließen wir Frage 135 (Sperrung von Mitteln für Arbeitsförderung im Bundeshaushalt) gleich an.
Welche Auswirkungen hat die Sperrung dieser 900 Millionen Euro auf die Arbeitsförderung in Brandenburg?
Ehrlicherweise muss man feststellen, dass im Bundeshaushalt 2010 sowohl für Verwaltungs- als auch für Integrationsleistungen 11 Milliarden Euro bei der Agentur für Arbeit vorgesehen sind; aus dem Konjunkturpaket II ist eine Milliarde hinzugekommen.
Trotzdem haben die Träger damit gerechnet. Sie haben mit den Dienstleistern vor Ort Vereinbarungen geschlossen und rechnen auch damit, dass insbesondere im Eingliederungstitel 600 Millionen Euro ankommen werden. Die 900 Millionen Euro, die übrigens nicht der Ausschuss, sondern die FDP und die CDU dort beantragt und beschlossen haben, die jetzt gesperrt sind, dienen zu 300 Millionen Euro Verwaltungszwecken und zu 600 Millionen Euro den Eingliederungstiteln, dort insbesondere der Jobinitiative 50 plus, unserem Kommunal-Kombi, aber auch dem Eingliederungsbereich des § 16e, das heißt dieser Entgeltvariante, die wir auch in Brandenburg stark fahren wollen.