Natürlich freuen wir uns, dass die Schülerinnen und Schüler es dieses Mal im Bereich der Naturwissenschaften und in Mathematik geschafft haben. Aber Aufgabe der Opposition ist natürlich, genau in der Wunde herumzurühren, und die heißt: Wir haben - bezogen auf die Korrelation soziale Herkunft und Bildungserfolg - einen Sturzflug hinter uns gebracht.
Herr Kollege Senftleben, ich gehöre zu den gebürtigen und natürlich auch bekennenden Sachsen und Sächsinnen: Wenn Sie das Schulinvestitionsprogramm in Sachsen so toll fanden, dann frage ich mich, wo denn Ihr Einsatz dafür war. Sie hätten es hier in zwei Legislaturperioden hinbekommen müssen. Ich habe Ihren Einsatz nicht wirklich gesehen.
Nichtsdestotrotz haben wir uns alles Mögliche versprochen. Ich sage nur Folgendes: Im Zusammenhang mit der Bankenkrise ist sichtbar gewesen, wie schnell man reagieren kann, wenn über Nacht Finanzmärkte zusammenbrechen. Das mit der Bildung ging ein wenig schleichender.
Die 500 Milliarden Euro Risikoschirm würden im Übrigen Folgendes bedeuten: 50 Jahre lang gebührenfreie Kitas für alle Kinder, 50 Jahre lang zusätzliche Finanzierung von 100 000 Lehrerstellen,
wozu dieses Land fähig ist, wenn gemeinsame Anstrengungen unternommen werden, zu denen Ihre Ministerin aufgerufen hat. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns vor allem auch im Land Brandenburg in Zeiten der Rezession die Investitionen in eine gute Bildung als antizyklische Maßnahme in die Hand nehmen. Den Willen dazu haben Sie alle heute bekundet. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Rednerliste für die Aktuelle Stunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1.
Ich begrüße als unsere zweite Gästegruppe Studierende der Fachhochschule Potsdam. Herzlich willkommen zur Fragestunde! Ich wünsche Ihnen viel Interessantes!
Die ersten drei Fragen beschäftigen sich mit dem Thema der Rentenangleichung in Ost und West. Wenn Sie einverstanden sind, lassen wir diese drei Fragen gemeinsam beantworten.
Als erste Fragestellerin bitte ich Frau Dr. Heppener ans Mikrofon, die die Frage 2002 (Überwindung der Unterschiede bei der Rentenberechnung in Ost und West) stellen wird.
Am 18.09.2008 hat der Landtag einen Beschluss zur Überwindung der Unterschiede bei der Rentenberechnung in Ost und West gefasst. Dies war mit der Erwartung verbunden, dass eine Bundesratsinitiative der ostdeutschen Länder kurz bevorsteht, zu der die Landesregierung sich ebenfalls im September per Kabinettsbeschluss bekannt hat. Aktuelle Presseberichte haben zu erheblichen Irritationen - insbesondere unter älteren Menschen - geführt, wie weit die Befassung mit dem Thema auf Bundesebene inzwischen gediehen ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich der Stand der Umsetzung der Beschlüsse von Landtag und Landesregierung für ein Ende der getrennten Rentenberechnung in Ost und West aus ihrer Sicht dar?
Vielen Dank. - Zum gleichen Thema stellt die Abgeordnete Wolff-Molorciuc die Frage 2003 (Rentenangleichung weiter verschoben?).
Im Oktober 2008 hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, die vorsieht, Modellrechnungen für eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert vorzulegen. Damit sollte das Ziel verfolgt werden, die Rentenungleichheit in Ost und West möglichst zügig zu beseitigen. Die Bundesratsinitiative war bereits im Frühjahr aus Mecklenburg-Vorpommern und im Sommer aus Thüringen angekündigt worden.
Nunmehr liegt - noch bevor der Bundesrat einen Beschluss gefasst hat - ein vorläufiger Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Dieser sieht völlig entgegengesetzt zur angekündigten Bundesratsinitiative einen einheitlichen Rentenwert erst für das Jahr 2020 vor.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die aktuelle Debatte um die Rentenangleichung Ost an West?
Der Brandenburger Landtag hat sich in seiner 72. Sitzung zu der Zielstellung bekannt, die unterschiedliche Höhe der Renten in Ost und West in einem angemessenen Zeitraum zu überwinden. Er begrüßte das geschlossene Vorgehen aller neuen Bundesländer im Bundesrat in dieser Frage. Nun ergab ein Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 10.11.2008, dass vollständig gleich berechnete Renten in Ost und West erst in 50 Jahren gezahlt würden, weil deren einheitliche Berechnung erst ab 2020 beginne. Bis 2019 erworbene Rentenansprüche würden von den neuen Regelungen nicht berührt. Zudem wurde berichtet, dass die Ost-Ministerpräsideten vor einer überholten Angleichung der Rentenberechnung Ost und West sogar warnen würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berechnung und Anpassung der Renten unterliegt, wie Sie wissen, einer komplexen Systematik, die die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse getrennt nach Ost und West berücksichtigt. Veränderungen mit dem Ziel einer einheitlichen Rentenberechnung müssen genau überlegt sein, um unzumutbare Nachteile für die Menschen in Ost- und Westdeutschland zu vermeiden.
Die Landesregierung Brandenburg steht deshalb nach wie vor hinter dem Bundesratsentschließungsantrag der neuen Länder, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, Modellrechnungen
vorzulegen, die mögliche Wege zu einer einheitlichen Rentenbewertung aufzeigen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die verschiedenen Personengruppen darstellen. Brandenburg verbindet damit das Ziel, zu einer möglichst zeitnahen Lösung zu gelangen.
Der Entschließungsantrag zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts ist als gemeinsamer Antrag der neuen Länder und Berlins am 6. November 2008 in den Bundesrat eingebracht worden; er wird nach der Befassung auch durch den Finanzausschuss des Bundesrats voraussichtlich am 4. Dezember im ASAusschuss beraten werden.
Die Ministerpräsidenten der neuen Länder haben das Thema Rentenangleichung außerdem gemeinsam mit der Bundeskanzlerin und Bundessozialminister Scholz auf der 37. Regionalkonfernz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder am 12. November 2008 in Berlin beraten. In diesem Zusammenhang haben die Regierungschefs die in den Bundesrat eingebrachte Entschließung zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts noch einmal bekräftigt.
Erst nach Auswertung der Modellrechnungen ist es sinnvoll, fundierte politische Entscheidungen anzugehen und einen genauen Fahrplan zur Rentenangleichung aufzustellen. - Danke schön.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von zeitnaher Vorlage von Modellrechnungen. Was heißt „zeitnah“ genau?
Die Bundeskanzlerin hat das ja schon zur Chefsache erklärt. Rechnen Sie noch in der laufenden Legislatur mit einer echten Lösung in dieser Frage?
Es ist sehr schwer, hier eine Voraussage zu machen, weil das Handeln bei der Bundesregierung liegt. Wir haben in dem gemeinsamen Entschließungsantrag auch ganz bewusst keine zeitliche Vorgabe gemacht, sondern nur deutlich gemacht, dass in den neuen Ländern ein großes Interesse daran besteht, hier bald zu einer Lösung zu gelangen. Aber auf der anderen Seite - ich habe das in meinen Ausführungen ja betont - ist es notwendig, hier eine gute Grundlage zu schaffen. Denn wir wollen sicherlich auch nicht, dass man da in ein Ergebnis hineinstolpert, das nachher für einige Personengruppen zu Nachteilen führt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir fahren mit der Frage 2005 (Studie zur Privatisierung kommunaler Unternehmen) fort, die der Abgeordnete Karney stellt.
In einem Beitrag der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 7. Oktober 2008 wird auf eine Studie verwiesen, die im Auf
trag des Verbundnetzes für kommunale Energie in Brandenburg durchgeführt wurde. Dabei wurden 973 Amts- und Mandatsträger angeschrieben, von denen sich 38,1 % an der Befragung beteiligten. Im Ergebnis lehnten 72 % der befragten Amtsund Mandatsträger sowie die Geschäftsführer von Stadtwerken eine Privatisierung kommunaler Unternehmen ab.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Ergebnisse vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen?