Protocol of the Session on November 19, 2008

Die Antwort gibt uns der Innenminister. Bitte, Herr Schönbohm.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Karney, der Landesregierung sind die Ergebnisse dieser Studie bekannt. Es ist natürlich auch klar, dass diese Studie vom Verbundnetz für kommunale Energie in Zusammenarbeit mit den ostdeutschen kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben wurde.

Zur Frage der Validität der Methode zur Ermittlung und Auswertung der Befragungsergebnisse können wir nicht Stellung nehmen.

Das Ergebnis der überwiegenden Ablehnung einer Privatisierung kommunaler Unternehmen durch die Vertreter der Kommunen bzw. der kommunalen Unternehmen ist in der Tat nicht überraschend. Die Vertreter der kommunalen Unternehmen müssen bei einer Privatisierung der Unternehmen unter Umständen mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen und von Einflussmöglichkeiten rechnen. Die kommunalen Mandatsträger und Hauptverwaltungsbeamten befürchten zum Teil auch den Verlust ihres Einflusses auf die Aufgabenerfüllung.

Daher haben wir das ja gemeinsam bei der Verabschiedung der Kommunalverfassung erörtert. Daraus geht hervor, dass sie weder die grundsätzliche Privatisierung präferieren noch die ausschließliche Kommunalisierung der Aufgaben der örtlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunalverfassung erlaubt den Kommunen ausdrücklich, sich wirtschaftlich zu betätigen. Davon wird unterschiedlich Gebrauch gemacht. Aber die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Subsidiaritätsgrundsatz erfordern eine Berücksichtigung der Angebote privater Unternehmen. Voraussetzung dafür ist: Der Private muss mindestens genauso gut und wirtschaftlich wie das kommunale Unternehmen sein und die Beteiligung des privaten Dritten ist mit dem öffentlichen Interesse vereinbar. Außerdem sind die Kommunen und die kommunalen Unternehmen wesentliche Auftraggeber für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. In vielen Regionen Brandenburgs leben kleine und mittelständische Unternehmen davon, dass sie von den Kommunen oder von öffentlichen Auftraggebern Aufträge bekommen.

Nach Aussage des Verbandes kommunaler Unternehmen in Brandenburg gehen 84,7 % der kommunalen Investitionen an die Privatwirtschaft. Ohne die Aufträge der Kommunen oder auch der kommunalen Unternehmen wären manche Privatunternehmen gerade in den Randregionen, in den dünn besiedelten Entwicklungsräumen unseres Landes nicht überlebensfähig.

Deshalb möchte ich noch etwas hinzufügen. Ich würde mir manchmal wünschen, dass bei Ausschreibungen Produkte beschrieben würden, die es in Brandenburg gibt. Wir haben bei Ausschreibungen zum Teil Beschreibungen von Produkten, die es in Brandenburg nicht gibt. Ich habe mir einige solcher Beispiele angeguckt. Da gibt es in der Nähe des Standortes A Werke, die Produkte herstellen, die anderswo verkauft werden. Aber durch eine Beschreibung durch einen Architekten kommt es dazu, dass die nicht zum Zuge kommen. Deshalb würde ich mir auch wünschen, dass sich die Kommunalvertreter darum mal etwas mehr kümmern. Ich könnte jetzt Beispiele dafür nennen, wo das nicht der Fall ist. Ich glaube, hier sollten wir gemeinsam etwas wacher werden.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Vielen Dank. - Es gibt Nachfragebedarf, Herr Minister, der Abgeordneten Dr. Funck.

Ist der Landesregierung bekannt, dass eine Überrepräsentierung der Geschäftsführer kommunaler Unternehmen bei der Befragung zu einem verfälschten Ergebnis beigetragen haben kann?

Ich habe ja, Frau Kollegin Funck, in meiner Antwort eine zarte Andeutung gemacht, aus der sich ergibt: Wenn ich Interessenvertretern eine Frage stelle, wird die Antwort interessengeleitet sein.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Funck [CDU])

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 2006 (Polizeipsychologische Betreu- ung), die der Abgeordnete Claus stellt. Bitte sehr.

Medienberichten zufolge beklagt der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft in Brandenburg die mangelnde psychologische Betreuung der Polizisten bei schweren Verkehrsunfällen. Nach dem Anblick von toten Kindern, verstümmelten Leichen oder Schwerverletzten würden die Einsatzkräfte mit der Verarbeitung dieser Eindrücke oft alleingelassen. So stehe beispielsweise für 6 200 Einsatzkräfte im Außendienst lediglich ein Polizeipsychologe zur Verfügung. Die Brandenburger Feuerwehr habe überhaupt kein derartiges Personal.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen gedenkt sie einzuleiten, um diesen Missstand in der psychologischen Betreuung der Polizeikräfte, einschließlich der Feuerwehren, im Interesse der Betroffenen umgehend zu beseitigen?

Herr Innenminister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Claus, ich würde mir manchmal wünschen, dass sich Interessenvertreter vor öffentlichen Äußerungen über den Sachverhalt kundig machten. Insofern ist die Annahme, die dieser Frage zugrunde liegt, schlichtweg falsch.

Richtig ist, dass unsere Polizeibeamten und auch die freiwilligen Mitarbeiter bei der Feuerwehr, die Kameraden der Feuerwehr, zum Teil schreckliche Erlebnisse haben, Erlebnisse, deren Aufarbeitung eine menschliche Unterstützung im Kameraden- und Freundeskreis, aber auch eine fachliche Unterstützung braucht.

Deshalb haben wir in der Landespolizei zwei hauptamtliche Psychologen, die für diese Aufgabe ausgebildet sind, für diese Aufgabe verfügbar und ansprechbar sind und die bisher in vielen Fällen, die ich kenne, außerordentlich segensreich gewirkt haben. Ich möchte mich bei denen einmal dafür bedanken, dass sie das getan haben.

Weiter möchte ich mich bei den Notfallseelsorgern bedanken. Denn die Notfallseelsorger übernehmen eine Aufgabe, die oft auch von denen in Anspruch genommen wird, die zunächst einmal gar kein Verhältnis zur Religion, zur Kirche haben, die auf einmal feststellen, dass ein Notfallseelsorger in einer menschlich außerordentlich schwierigen Situation helfen kann.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Dann kommt etwas anderes hinzu. Viele unserer Mitarbeiter in der Polizei haben solche schrecklichen Erfahrungen schon gemacht, und sie wissen, wie einem zumute ist, wenn man aus solch einem Einsatz zurückkommt. Da gibt es doch eine kollegiale oder kameradschaftliche Anteilnahme, da gibt es das Gespräch, da gibt es die Vorgesetzten, die sich darum kümmern, und dann gibt es die Psychologen und die Notfallseelsorger.

Von daher ist das von Ihnen angesprochene Thema menschlich schwierig. Was wir organisatorisch machen können, haben wir getan. Ich vertraue darauf, dass diese Arbeit so läuft, dass den Menschen tatsächlich geholfen wird. Für mich gibt es keinen Grund, in dem Punkt nachzusteuern.

(Schwacher Beifall bei der CDU)

Herr Claus hat eine Nachfrage.

Zunächst herzlichen Dank für die Richtigstellung, Herr Minister. Sie sind also der Meinung, dass zwei hauptamtliche Psychologen für 6 200 Beamte ausreichen?

Ja. Es gibt ein Nachbarland, in dem es keine Notfallseelsorger und keine Polizeipsychologen gibt. Gott sei Dank werden sie auch nicht so häufig benötigt.

Ich will noch etwas anderes sagen, Herr Claus: Ich war bei einem schweren Unfall auf der Autobahn; es war ein Lkw in einen Bus gefahren. Dort habe ich mich mit den Betroffenen unterhalten; es waren zum größten Teil Senioren, also meine Altersgruppe. Sie wurden betreut von Notfallseelsorgern, von Menschen, die dort leben, die ihnen unmittelbar Zusprache zuteil werden ließen, sowie von Psychologen. Es ist doch falsch, zu sagen, wir haben die Psychologen, die allein dies können. Psychologen sind besonders ausgebildet, um in schwierigen Fällen zu helfen. Aber in vielen Fällen steht zuerst die Frage der menschlichen Anteilnahme. Wir haben Gott sei Dank eine Gesellschaft, in der menschliche Anteilnahme da ist, sodass Mitmenschen geholfen wird, und das ist etwas, worauf wir auch stolz sein können, dass es funktioniert, wie auch bei den Feuerwehren und der Polizei.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank. - Der Abgeordnete Domres stellt die Frage 2007 (Streit um die Vergabe der Landesgartenschau 2013). Bitte sehr!

Zeitungsberichten zufolge streiten die beiden Regierungsparteien SPD und CDU um den Ausrichtungsort der Landesgartenschau 2013. Das federführende Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz soll sich bereits am 9. September in dem Entwurf einer Kabinettsvorlage auf den Zuschlag für Prenzlau geeinigt haben. Auf Intervention von CDU-geführten Ministerien soll diese Vorlage gestoppt worden sein, weil die CDU mittlerweile einen anderen Ausrichtungsort favorisiert. Die Entscheidung zur Vergabe der Landesgartenschau trifft die Regierung wahrscheinlich im Dezember.

Ich frage die Landesregierung: Nach welchen Kriterien und mit welchen landespolitischen Entwicklungszielen erfolgt die Vergabe der Landesgartenschau?

Minister Woidke wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Domres, die Landesregierung erteilt den Zuschlag für die Ausrichtung der Landesgartenschau in einem strukturierten Auswahlverfahren. Wesentliche Rahmenbedingung ist hierbei ein gutes Konzept, in dem auch die finanzielle Durchführung - das versteht sich von selbst - gesichert sein und der Nachweis der größtmöglichen Effekte für die Stadt und die Region erbracht werden muss.

Alle Bewerberkommunen müssen den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, der mit der Landesgartenschau für die Region erwartet wird, sowie die hierfür vorgesehenen Maßnahmen nachweisen.

Folgende Kriterien und Voraussetzungen müssen die Bewerber erfüllen: Erstens: Die zur Ausrichtung vorgesehene Stadt muss

ein entsprechendes Entwicklungspotenzial und touristische Attraktivität aufweisen.

Zweitens: Die Bewerberstadt muss einen guten Stand der städtebaulichen Entwicklung vorweisen können, da im Zuge der Landesgartenschauvorbereitung eine Konzentration der Investitionstätigkeit auf die im engeren Sinne einer Gartenschau bezogenen Maßnahmen erforderlich ist. Gleichzeitig sollen im Zuge der Vorbereitung der LAGA weitere Stadtentwicklungsmaßnahmen gezielt umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls die Zuordnung zu den Instrumenten der Stadtentwicklungsförderung möglich sein.

Drittens muss die Gartenschaukulisse eine Freiraumentwicklung zulassen, und die Nähe zur Innenstadt sollte gewährleistet sein.

Viertens: Lage und Erreichbarkeit werden im Hinblick auf das Besucherpotenzial bewertet. Insbesondere mit dem Blick auf die Metropole Berlin und die Landeshauptstadt Potsdam spielt die verkehrliche Anbindung eine große Rolle.

Fünftens ist ein grundsätzliches Auswahlkriterium für die Ausrichtung einer Landesgartenschau die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune. Hier wird auch betrachtet, ob die finanziellen Erfordernisse der Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau möglicherweise die Umsetzung von sozialpolitischen Aufgaben negativ beeinflussen können.

Die Vergabeentscheidung ist somit von den bereits vorhandenen Potenzialen wie auch von den strukturpolitischen Effekten für die jeweilige Stadt und Region und natürlich auch für das gesamte Land Brandenburg geprägt. Die Vorbereitung der Vergabeentscheidung der Landesregierung erfolgt über ein strukturiertes Auswahlverfahren. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Bewertungskommission - bestehend aus Vertretern des Innenministeriums, des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, des Wissenschaftsministeriums und des Bildungsministeriums - hat unter Federführung des MLUV eine intensive Sichtung der Unterlagen und eine Bereisung der Bewerberkommunen durchgeführt. Mit beratender Stimme - auch das ist mir wichtig - haben auch je ein Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und des Vereins zur Förderung von Landesgartenschauen im Land Brandenburg teilgenommen, also auch ein Vertreter des Gartenbauverbandes.

Die Vergabeentscheidung ist am Ende - das ist sicherlich bedauerlich und ist das, was da auch diskutiert wird - eine politische Entscheidung, die das Kabinett zu treffen hat. Aber diese politische Entscheidung muss, wenn es eine solide und gute Entscheidung für das Land Brandenburg sein soll, auf einer vernünftigen fachlichen Vorbereitung basieren, und dies steht nicht infrage. - Danke sehr.

Vielen Dank. Herr Domres hat noch Fragebedarf.

Ich habe drei kurze Nachfragen. Die erste: Welche Rolle spielt

die Nachnutzung von Landesgartenschaukulissen bei der Entscheidung?

Die zweite Frage: Welche Rolle spielt die Stellung des Ausrichtungsortes im jeweiligen Reisegebiet?

Die dritte Frage: Inwieweit sind Landestourismusverband und Tourismus-Marketinggesellschaft in die Entscheidungsfindung einbezogen? Die haben Sie eben nicht genannt.