Protocol of the Session on September 12, 2007

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Abgeordneten! Mit der 1. Lesung unseres Nichtrauchendenschutzgesetzes ist ein Vorhaben auf der Zielgeraden angekommen, das uns seit langem sehr intensiv beschäftigt und mir besonders am Herzen liegt. Ich hoffe und erwarte, dass wir dieses Gesetz zügig beschließen können, damit Brandenburgs Luft gesünder wird und wir gesünder bleiben. Herzlichen Dank an die Ausschüsse und Gremien, die diesen Weg bis hierher ermöglichten.

Alles in allem war es ein ziemlich langer Weg. Die Zahlen sind bekannt und alarmieren seit vielen Jahren. Jährlich gibt es bis zu 140 000 Todesfälle durch direkten Tabakkonsum und mehr als 3 000 durch Passivrauchen. Allein in Brandenburg sterben jährlich 3 500 Menschen an den Folgen des direkten Tabakkonsums. Hinzu kommen einige Hundert Menschen, die ungewollt mitrauchten. Wer raucht und sich von den Folgen nicht abschrecken lässt, trifft seine eigene Entscheidung und kalkuliert unter Umständen seinen früheren Tod oder seine Krankheit ein. Der Staat hat keine Befugnis, ihm dies zu verbieten. Es ist jedoch die Pflicht des Staates, jene zu schützen, die nicht rauchen wollen, aber vielerorts in öffentlich zugänglichen Räumen und Bereichen ungefragt mitrauchen müssen. Es geht um den Schutz der Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens, und zwar dort, wo viele Menschen zusammenkommen sei es bei Sport- und Kulturveranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen oder vor allem in unseren Gaststätten.

Einen ersten Meilenstein dafür setzte das seit 1. September dieses Jahres geltende Nichtraucherschutzgesetz des Bundes. Seitdem gilt das Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen. Darüber hinaus verbietet es Jugendlichen den Erwerb von Tabakprodukten sowie öffentliches Rauchen. Die Länder ziehen mit. Nun müssen wir natürlich entsprechende Regelungen für öffentliche Einrichtungen, Kultur- und Sportstätten, Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sowie für Gaststätten erlassen. Das haben wir mit diesem Gesetz getan.

Wenn es um die Gesundheit - vor allem auch um die der Kinder und Jugendlichen - geht, sind wir sehr konsequent. So haben wir den Rahmen weiter gesteckt, indem wir ein Rauchverbot für alle öffentlich zugänglichen Bereiche - mit wenigen Ausnahmen - erlassen. Wir erlauben kein Flickwerk mit tausend Fluchtmöglichkeiten. So kann zum Beispiel der Besitzer einer Spielothek das Rauchverbot nicht dadurch umgehen, dass er seine Gaststättenkonzession zurückgibt; denn die Spielothek ist ein öffentlich zugänglicher Bereich.

Wir haben die Zurückdrängung des Rauchens zu einem unserer wichtigsten Gesundheitsziele erklärt. Mit zahlreichen Aktivitäten sind wir bundesweit, glaube ich, vorbildlich auf dem richtigen Weg, wie etwa mit den im Jahr 2005 bereits angestoßenen „Brandenburg rauchfrei“-Kampagnen und unter anderem den Rauchverbotsregelungen an Schulen.

Jedoch hat sich leider auch gezeigt, dass Appelle und Goodwill-Initiativen insgesamt weniger nachhaltig wirkten als erhofft. Das gilt leider auch für die bisherigen Regelungen im Jugendschutz und am Arbeitsplatz, die sich als unzureichend erwiesen haben. Mit alldem war auf breiter Ebene kein effizienter Schutz vor dem Passivrauchen möglich. Es wird also höchste Zeit, dass wir auch hier im Land gesetzlich Nägel mit Köpfen machen - vor allem auch mit Blick auf die Gesundheit der Kinder, die durch das Passivrauchen besonders gefährdet sind. Natürlich wissen wir, dass das Gesetz sie zu Hause oder im Auto vor den rauchenden Eltern leider nicht schützen kann. Ich setze jedoch auf seine Vorbildfunktion und sein präventives Wirken, insbesondere auf alle, die in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen täglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Zudem sehe ich eine besondere Pflicht der Eltern, ihre Kinder durch das Rauchen nicht zu gefährden und sie nicht zum Rauchen zu animieren. Ihre Vorbildwirkung bleibt unabdingbar, wenn wir langfristig und nachhaltig Tabakkonsum und Passivrauchen eindämmen wollen.

Ein Leben ohne Nikotin ist schon allein deshalb für alle - für das eigene Leben und für die Gesellschaft - ein Gewinn, wenn man an die enormen Gesundheitskosten denkt. Wer nicht raucht, lebt gesünder, spart zumindest sein Geld und gefährdet nicht andere Menschen. Diese Überzeugung gilt es zu festigen, damit weniger Menschen rauchen und somit auch weniger durch Passivrauchen gefährdet sind. Bis dahin ist es - darüber sind wir uns im Klaren - noch ein weiter Weg. Da wir auf diese Einsicht nicht warten können, bringen wir dieses Gesetz jetzt auf den Weg. Es wird jene, die im öffentlichen Raum bislang unbesorgt rauchten, künftig davon abhalten, in öffentlichen Räumen zu rauchen, und es wird all jene schützen - das ist schließlich der Kern der Sache -, die bisher ungefragt mitrauchen mussten.

Ich will deutlich sagen: Es geht nicht um die Diskriminierung der Raucherinnen und Raucher, sondern um den Schutz vor dem Passivrauchen. Wer die Steuererhöhungen noch weiter nach oben treiben will, soll dies weiterhin tun. Jedoch soll er andere nicht damit belästigen.

Ich denke, wir haben eine gute Gesetzesgrundlage geschaffen, freue mich auf die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen und im Parlament und hoffe, dass wir bis Jahresende eine Beschlussfassung des Parlaments haben werden, sodass das Ge

setz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion DIE LINKE erhält die Abgeordnete Wöllert das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit fand heute sogar in den Radiosendungen Gehör. Es hat mich während meiner Autofahrt zum Landtag in allen Nachrichten, die die wichtigsten Tagesordnungspunkte, die vom Landtag in den nächsten zwei Tagen behandelt werden, nannten, begleitet. Ich sage dazu: Ich bin froh, dass dieses Gesetz auch „Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit“ heißt.

Liest man die Schlagzeilen der vergangenen Woche „Raucher Verlierer der Nation“, „Randfiguren“, „Unbeteiligte zu vergiften wird nicht mehr akzeptiert“ und „Karrierekiller - manche US-Unternehmen stellen nur noch Nichtraucher ein”, dann, denke ich, sollte man überlegen, ob die Diskussion richtig geführt wurde. Wenn das das Ergebnis der Diskussion zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wäre, sollten wir gut überlegen, ob wir diese Diskussion wirklich so führen sollten.

Vor wenigen Monaten konnte man den Eindruck gewinnen, als sei ein Wettbewerb der Bundesländer um das konsequenteste und schnellste Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ausgerufen worden. Heute weiß man, diesen Wettbewerb hat Brandenburg nicht gewonnen. Damit können wir jedoch gut leben, wenn sich das positiv in der Qualität des Gesetzes niederschlägt; denn das ist letztlich das Entscheidende. In etlichen Ländern sind die Gesetze bereits in Kraft getreten. Aber, wie gesagt, nicht Schnelligkeit ist hier gefragt, sondern Qualität. Damit bin ich beim Thema.

Liebe Frau Ministerin, Sie haben uns auch nicht, wie angekündigt, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der besonders konsequent und weitgehend ist - ich vermisse schon noch einige Sachen -, sondern einen, der in sich selbst widersprüchlich ist. An einigen Punkten wird hinsichtlich des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens etwas missionarischer Eifer gegenüber Raucherinnen und Rauchern an den Tag gelegt, der mit dem Schutz von Nichtrauchenden nichts zu tun hat.

Genau das sollte nicht Zweck des Gesetzes sein. Ich nenne ein Beispiel: Das Gesetz bezieht sich - wie schon gesagt - auch auf öffentliche Räume, zum Beispiel Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege. Bei Letzteren ist das gesamte Grundstück betroffen. Angesichts dessen frage ich mich, ob es wirklich gewollt ist, dass die Tagespflegemutter, ihr Ehepartner oder sonstige Familienmitglieder am Nachmittag, wenn keine Kinder mehr da sind, auf ihrem Grundstück nicht rauchen dürfen. Insoweit sollte man noch einmal genauer hinsehen und wie man so schön sagt - die Kirche im Dorf lassen.

Auf der anderen Seite fehlt es dort an Konsequenz, wo die Nichtrauchenden wirklich geschützt werden sollen. So hat der

fadenscheinige Kompromiss zu Nebenräumen von Gaststätten leider eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Ich weiß nicht, ob sich die Gastronomiebranche damit einen Gefallen tut; das werden wir sicherlich in den Anhörungen dazu erfahren.

Mir geht es an dieser Stelle um den Schutz der Beschäftigten in Gaststätten. Irgendwann muss jemand auch einmal die Nebenräume betreten, wenn schon nicht zum Bedienen, weil vielleicht Selbstbedienung möglich ist, so doch zumindest zum Reinigen. Dieses Personal wäre nicht geschützt. Wer sich im Vorfeld mit der Problematik beschäftigt hat, weiß, dass Schutz auch dann nicht gegeben ist, wenn kurz gelüftet wird.

Ich hoffe, dass wir in der weiteren Beratung über das Gesetz nicht nur darüber reden, was alles verboten und wie es bestraft wird, sondern auch darüber, welche Hilfen und welche Unterstützung es vor allem im vorbeugenden Gesundheitsschutz hier vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit - gibt. Dabei denke ich schon an das Gesetz, das vorhin genannt wurde. Es ist leider bisher nicht gelungen, das Rauchen in Schulen zu bekämpfen, sondern es ist überall zu hören, dass Schulträger von Sek I und Sek II mit Beschwerden konfrontiert sind, weil rauchende Schülerinnen und Schüler jetzt auf den Straßen vor den Schulen rauchen.

(Ministerin Ziegler: Dürfen sie ja nicht mehr!)

Das eine muss also mit dem anderen verbunden werden. Denjenigen, die mit Jugendlichen arbeiten, muss eine entsprechende Hilfe an die Hand gegeben werden. Das muss besonders für Jugendfreizeiteinrichtungen gelten. Ich bin dafür, dass auch dort ein generelles Rauchverbot gilt. Ich weiß, dass viele Jugendliche diese Einrichtungen nicht aufsuchen, weil sie sich - zu Recht - dem Qualm nicht aussetzen wollen. Dann können wir es aber nicht bei dem Gesetz bewenden lassen; dann müssen auch andere unterstützende Maßnahmen greifen.

(Ministerin Ziegler: Welche?)

Ich hoffe, dass im weiteren Verlauf viele Ideen in die Diskussion eingebracht werden. - Danke.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Dr. Münch. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Und sie bewegt sich doch“ möchte man sagen, wenn man heute hier zum ersten Mal steht, um ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Öffentlichkeit vor den Folgen des Passivrauchens zu begründen.

Wir haben am 14. April 2005 einen Antrag der Regierungsfraktionen zum Thema „Rauchverbot“ beschlossen. Unter Punkt 7 klang es noch zaghaft und vorsichtig; die Landesregierung wurde nämlich aufgefordert, „sich im Dialog mit den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch für nicht landeseigene öffentliche Gebäude Regelungen mit dem Ziel getroffen wer

den, ein Rauchverbot... zu gewährleisten“. Als man diese vorsichtige Formulierung beschloss, dachte man wohl nicht, dass der Prozess so ins Rollen kommen würde, dass Brandenburg noch nicht einmal das erste Bundesland ist, in dem ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz beschlossen wird.

Wer hätte gedacht, dass das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit - mittlerweile eines der weitreichendsten Gesetze in der Bundesrepublik - tatsächlich zustande kommt? Die hochemotionalen, sehr schwierigen und leidenschaftlich geführten Diskussionen quer durch alle Fraktionen sind Vergangenheit. Es zeigt sich, dass Politik sich eben doch bewegen kann, Veränderung möglich ist und dass auch die Gesetzgebung den Erkenntnissen der Wissenschaft sowie den Bedürfnissen und Einsichten der Bevölkerung folgt.

Lassen Sie mich einige Worte zum Gesetz selbst sagen. Frau Wöllert, Mitleid mit Rauchern ist nicht unbedingt angebracht. Rauchen ist eine Sucht. Wir unterstützen mit dem Gesetz auch die Menschen, die von dieser Sucht nicht loskommen, indem wir klare Regeln aufstellen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Klocksin [SPD])

Wir wollen jetzt nicht über Betroffene sprechen. Aber es gibt positive Beispiele auch in unserer Fraktion, dass es gelingen kann, von dieser Sucht loszukommen.

(Beifall der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Gesetz selbst sagen. Im Zentrum steht die aufgrund der Föderalismusreform auf die Bundesländer übergegangene Regelungskompetenz zum Rauchverbot in Gaststätten. Das Rauchen ist nur noch in Nebenräumen ohne ständigen Luftaustausch mit dem Hauptraum zulässig. In Diskotheken wird es überhaupt keine Ausnahmen mehr geben. Diese Regelung ist mir sehr wichtig; denn dort herrscht bereits jetzt eine extrem hohe Feinstaub- und Schadstoffkonzentration, die besonders jungen Organismen, die dort auch sportlich aktiv sind, massiv schadet.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Junge Menschen nehmen proportional mehr Schadstoffe auf. Deswegen bin ich sehr froh, dass es davon keine Ausnahmen geben wird.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das brandenburgische Gesetz ist im Vergleich zu den Gesetzesvorhaben anderer Bundesländer sehr weitreichend. Es umfasst Hochschulen, Kultur-, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Gesundheitseinrichtungen. Ich begrüße es außerordentlich, dass dort, wo Kinder betreut werden, auch im Außenbereich nicht geraucht werden darf.

Frau Wöllert, ich teile Ihre Sorge nicht, dass die Tagesmütter oder deren Männer dann vielleicht nicht rauchen können. Ich erwarte, dass alle Menschen, die Umgang mit Kleinkindern haben, ihre Vorbildfunktion wahrnehmen, nicht heimlich rauchen und somit dafür sorgen, dass in Gebäuden, in denen sich Kinder den ganzen Tag aufhalten, keine Rauchschwaden hängen. Insofern ist dieses Verbot konsequent und folgerichtig.

Das Rauchverbot gilt auch für geschlossene Sporteinrichtungen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir über ein Rauchverbot in Fußballstadien nachgedacht hätten. Die Fußballvereine stehen dem gar nicht ablehnend gegenüber. Ich glaube, wir hatten nur Angst vor unserer eigenen Courage.

Es gelten einige Ausnahmen. Dazu müssen wir tatsächlich stehen. Politik sollte sich in das Privatleben und die Selbstbestimmung der Menschen nicht weiter einmischen, als es zum Schutz Dritter notwendig ist. Ausnahmen gelten daher folgerichtig für Justizvollzugsanstalten, für Menschen, die im Maßregelvollzug, in der Psychiatrie oder in Palliativeinrichtungen leben. Ausnahmen gelten auch für Privatzimmer in Heimen. Die Menschen halten sich dort in der Regel nicht freiwillig auf. In diesem privaten Bereich muss ihnen die Freiheit des Rauchens zugestanden werden, soweit Belange Dritter nicht verletzt werden.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Nebenräumen in Gaststätten sagen. Der Begriff „Nebenraum“ ist schon recht weitgehend definiert. Es wird auch nicht möglich sein, einen Hauptraum der Gaststätte oder einen Eingangsbereich als Nebenraum zu identifizieren. Die Frau Ministerin hat das wichtige Beispiel der Spielotheken erwähnt. Ich persönlich hätte mir ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten ohne Nebenräume gewünscht. Aber wir werden mit diesem Kompromiss leben müssen. Ein komplettes Verbot bleibt möglicherweise einer Novellierung vorbehalten, die wir dann vornehmen, wenn sich gezeigt haben wird, dass dieses Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit letzten Endes zum Nutzen aller ist.

Wir sollten in den Ausschussberatungen darüber nachdenken, wer Zugang zu „Nebenräumen“ hat. Es wäre sinnvoll, diese Räume für Jugendliche unter 18 Jahren tatsächlich nicht zugänglich zu machen.

Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf außerordentlich und wünsche der parlamentarischen Beratung einen guten und raschen Verlauf, damit das Gesetz zum 01.01.2008 in Kraft treten kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Fechner. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf vor, welcher allgemein Nichtraucherschutzgesetz genannt wird. Doch das ist nicht richtig. Es handelt sich um ein Nichtrauchendenschutzgesetz, denn unsere Gesundheitsministerin, Frau Ziegler, ist gleichzeitig Gleichstellungsbeauftragte. Sie nimmt diese Tätigkeit sehr wohl wahr, auch wenn die linken Genossen das damals nicht wahrhaben wollten. Sie hat sich große Gedanken darüber gemacht, denn wir haben auch Nichtraucherinnen. Bei einem Nichtrauchergesetz würden nur Nichtraucher geschützt werden. Das darf natürlich nicht sein. Deshalb hat das Land Brandenburg - soweit ich informiert bin, bundesweit einzigartig - einen Nichtrauchendenschutzgesetzentwurf vorgelegt.