Protocol of the Session on September 12, 2007

Diese ganzen Instrumentarien stehen zur Verfügung und können auch auf der Homepage der LASA nachgelesen werden. Auch die Unternehmen können sich dort informieren, wie sie an die Weiterbildungsmöglichkeiten herankommen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. An Sie wird auch gleich die nächste Frage 1357 (Zielgenauer Einsatz des Förderpro- gramms Kommunalkombilohn) gerichtet, die der Abgeordnete Görke stellen wird.

Ab 2008 fördert der Bund mit dem Programm Kommunalkombilohn sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Ar

beitslosenquote mehr als 15 % beträgt. In Brandenburg sind das 12 der insgesamt 18 Landkreise und kreisfreien Städte. Landkreise mit einer uneinheitlichen Arbeitsmarktsituation, wie beispielsweise die Landkreise Oberhavel und Havelland, gehen leer aus, obwohl in den berlinfernen Regionen dieser Kreise die Arbeitslosenquote weit über dem Kreisdurchschnitt, nämlich bei rund 20 % liegt. Der Forderung, geförderte Beschäftigungsverhältnisse dort zu schaffen, wo Arbeitslosigkeit tatsächlich am höchsten ist, steht das Bundesarbeitsministerium Presseberichten zufolge offen gegenüber.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Intentionen geht sie in die Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, um eine zielgenaue Förderung in allen Regionen des Landes zu erreichen?

Bitte, Frau Ziegler.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, ich möchte noch einmal ganz besonders darauf hinweisen, dass sich das Bundesprogramm Kommunalkombilohn mit der Auswahl der 85 Kreise bzw. kreisfreien Städte in diesen elf Bundesländern mit einer Arbeitslosigkeit über 15 % genau auf die Regionen konzentriert, in denen eine besonders verfestigte Landzeitarbeitslosigkeit vorherrscht. Das ist das Kriterium gewesen. Dass die Arbeitslosigkeit kreisscharf und nicht gemeindescharf abgebildet wird, wird auch so bleiben. Auf dieser Grundlage wird der Bund die 100 000 Programmplätze verteilen.

Die wirtschaftlich stärkeren berlinnahen Kreise mit niedrigerer Arbeitslosenquote haben natürlich die Möglichkeit, eine Binnenverteilung vorzunehmen. Die Instrumente der Arbeitsförderung können auch dazu verwendet werden, spezielle, kreisinterne Regionen mit erhöhter oder verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu berücksichtigen und damit diese Menschen in die Programme zu bringen. Das ist in ARGEn möglich, das ist in optierenden Kommunen erst recht möglich. Sowohl durch Entscheidungen der Trägerversammlungen als auch bei den optierenden Kommunen kann man also zielgenau fördern.

Herr Görke hat eine Nachfrage angemeldet.

Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen. Der Präsident des Landkreistages Duppré hat den finanziellen Rahmen des Kommunalkombilohnvorschlages wie folgt kritisiert: Die Kommunen müssen draufzahlen, der Bund spart beim Arbeitslosengeld II. Deshalb frage ich Sie: Haben Sie - Sie waren ja in exponierter Stellung in der Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes - darauf hingewiesen, dass der Bund sich viel stärker in diesem Kommunalkombilohnmodell engagieren sollte, als er das bisher mit einer Obergrenze von 500 Euro tut; denn die Einsparungen im Bundeshaushalt sind deutlich höher, da das Arbeitslosengeld nicht zu zahlen ist, der Bundesanteil der Kosten für Unterkunft und Sozialversicherungsabgaben nicht mehr aufläuft.

Zweitens: Unterstützen Sie die Forderung, die unter anderem nicht nur der DGB, sondern auch meine Fraktion vertritt, dass das Land an der anteiligen Finanzierung dieses Kommunalkombilohnmodells sich beteiligt? Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass auf die Kommunen nach ersten Schätzungen ca. 40,5 Millionen Euro, abzüglich des kommunalen Anteils der Kosten der Unterkunft, für die Umsetzung dieses Modells ab 2008 und 2009 zukommen werden.

Herr Görke, dieses Programm war nicht Bestandteil der Arbeit der Arbeitsgruppe unter Leitung von Franz Müntefering, SGB II weiterzuentwickeln. Mein Anliegen bestand darin, zu verdeutlichen, dass die beiden Programme, die für junge und für ältere Arbeitslose mit besonderen - multiplen - Vermittlungshemmnissen entwickelt worden sind, nicht in vollem Umfang auf die Arbeitslosen, die wir in unseren Regionen zu verzeichnen haben, zutreffen. Dies betrifft auch den Lohnkostenzuschuss, den es ab 1. Oktober geben soll. Deshalb hat eine Forderung der ostdeutschen Länder darin bestanden, für diese Klientel an Arbeitslosen in den Regionen etwas zu tun, in denen die Langzeitarbeitslosigkeit besonders verfestigt ist.

Im Nachgang zu der Kommission, die dort getagt hat, ist dieses Bundesprogramm auf den Weg gebracht worden. Ich bin sehr dankbar dafür, dass man dort, wo die Instrumente deshalb versagen, weil es keine Arbeitsplätze gibt, auf die man vermitteln könnte, quasi einen Einstieg in eine Art von öffentlicher Beschäftigung schaffen kann, wenn Kommunen, Bund und Land dazu in der Lage sind.

Zur zweiten Frage: Der Bund hat derzeit alle Länder, die davon betroffen sind, gefragt, ob sie willens und in der Lage sind, dieses Programm kozufinanzieren. Diese interne Abstimmung läuft zurzeit. Ich könnte mich zurücklehnen und sagen: Liebes Parlament, ihr seid der Haushaltsgesetzgeber, ihr könnt das in der Haushaltsdebatte besprechen. - Aber ich werbe natürlich sehr dafür, dass sich das Land daran beteiligt, weil die kommunale Ebene das nicht allein wird leisten können. Das wird der springende Punkt sein. Wir haben auch Kommunen, die Haushaltssicherungskonzepte haben. Auch diesbezüglich muss man eine Lösung suchen, damit diese Kommunen in die Lage versetzt werden, solche Beschäftigungsverhältnisse zu etablieren.

Es gibt also noch einige Fragen, die zu klären sind. Wir befinden uns im ständigen Dialog mit der Bundesebene. Ich habe für nächste Woche die ostdeutschen Minister eingeladen, um mit ihnen zu besprechen, wie wir - weil wir die Meistbetroffenen sind - weitergehende Forderungen an den Bund richten können. Aber ich sage auch: Die grundsätzlichen Bedingungen, die der Bund geschaffen hat, werden von uns akzeptiert.

Die Frage 1358 (Förderung des Weißen Rings e. V. in Bran- denburg) stellt der Abgeordnete Karney.

Der Weiße Ring e. V. ist bundesweit die einzige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. In Brandenburg

gibt es vier Außenstellen, unter anderem eine in Beeskow im Landkreis Oder-Spree.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, den Weißen Ring e. V. in Brandenburg im Doppelhaushaltsjahr 2008/2009 zu unterstützen?

Die Antwort gibt die Justizministerin. Bitte, Frau Blechinger.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Karney, der Weiße Ring ist, wie Sie wissen und zu Recht feststellen, die einzige bundesweit tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Familien. Er wurde 1976 in Mainz gegründet und hat seither einer großen Anzahl von Kriminalitätsopfern Hilfe und Unterstützung gewährt. Er unterhält in allen Bundesländern Landesbüros, so auch in Brandenburg. Er erweitert als bundesweit arbeitendes Büro das Angebot, auch das Angebot der Opferverbände, die ausschließlich in Brandenburg ihre Beratungsangebote vorhalten und die, wie ich denke, den meisten Damen und Herren bekannt sind.

Der Weiße Ring ist mit seinem Landesbüro Brandenburg Mitglied im Landespräventionsrat und arbeitet aktiv an der ständigen Arbeitsgruppe Opferschutz und Opferhilfe des Landespräventionsrates mit. Sein Einsatz für die Opferhilfe in Brandenburg kann ebenso wie der Einsatz der anderen Opferverbände nicht hoch genug geschätzt werden.

Opferschutz und Opferhilfe sind seit jeher ein hochrangiges Anliegen der Landesregierung und insbesondere auch von mir selbst. Dabei ist mir bewusst, dass die finanzielle Unterstützung der Opferhilfeverbände durch die Landesregierung eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe ist. Wie die Opferhilfeverbände im Einzelnen finanziell unterstützt werden, richtet sich einerseits nach den Möglichkeiten, die der Landeshaushalt zur Erfüllung dieser Aufgabe bietet, und andererseits nach der Struktur des einzelnen Opferhilfeverbandes. Das bedeutet, dass teilweise Unterstützungen aus dem Haushalt gewährt werden müssen, während das beim Weißen Ring so nicht der Fall ist.

Der Weiße Ring ist ein Mitgliederverein, der sich überwiegend aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert. Dementsprechend sieht die Landesregierung eine in den Doppelhaushalt 2008/2009 eingestellte Förderung speziell für den Weißen Ring nicht vor. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die Hilfsmaßnahmen des Vereins nicht auf anderem Wege finanziell unterstützt werden. Er war und ist in nicht unerheblichem Umfang Empfänger von Bußgeldzuweisungen der brandenburgischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird sich in Zukunft noch günstiger gestalten, weil aufgrund einer Absprache aller Bundesländer ab dem 1. Januar 2008 in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, die für die Staatsanwaltschaften als Verwaltungsvorschriften verbindlich sind, eine Priorisierung der Bußgeldzuweisung zugunsten unter anderem von Opferhilfevereinigungen vorgesehen ist. Ich hoffe, dass sich diese Regelung, an der Brandenburg mit Nachdruck gearbeitet hat, auch für den Weißen Ring günstig auswirken wird.

Im Übrigen besteht jederzeit für den Weißen Ring wie auch für andere Opferhilfeverbände die Möglichkeit, Projektförderung zu beantragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1359 (Europapolitische Kommunikation der Landesregierung) des Abgeordneten Bochow.

Vor wenigen Tagen hat die Landesregierung der Öffentlichkeit die Grundsätze ihrer zukünftigen europapolitischen Kommunikation zur Kenntnis gegeben. Auch wenn die europapolitische Kommunikation der Landesregierung naturgemäß nur einen Bruchteil der europäischen Meinungs- und Willensbildung im Land Brandenburg ausmachen kann, ist es sicherlich richtig, wenn diese Kommunikation regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere zu begrüßen, dass in diesen Grundsätzen explizit eine Evaluierung der geförderten Veranstaltungen und Projekte vorgesehen ist, mit deren Hilfe geklärt werden soll, ob die gesetzten europapolitischen Ziele erreicht und ob die Zielgruppen angesprochen wurden.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen hat sie sich gegen eine externe, das heißt unabhängige Evaluierung ihrer europapolitischen Kommunikation entschieden?

Vielen Dank. - Es antwortet der Chef der Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Appel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Abgeordneter Bochow, zunächst einmal sind grundsätzlich die Ressorts selbst für die europapolitische Kommunikation zuständig, zum Beispiel das Arbeitsministerium für den ESF. Die Staatskanzlei koordiniert diese Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Häuser. Meinem Haus stehen für die europapolitische Kommunikation insgesamt 25 000 Euro zur Verfügung. Alles andere muss mit Bordmitteln gemacht werden. Deshalb haben wir auch die Neuauflage des europapolitischen Kommunikationskonzepts mit Bordmitteln gemacht. Ich glaube, es würde ein Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr verträglich gestalten, wenn man von diesen 25 000 Euro auch noch eine bestimmte Summe zur Evaluierung einsetzt. Dass bestimmte Veranstaltungen der Staatskanzlei oder der Fachressorts evaluiert werden, gegebenenfalls von den jeweiligen Häusern oder der Staatskanzlei, ist völlig klar. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1360 (Bald leere Ge- fängnisse in Brandenburg?), die von der Abgeordneten Fechner gestellt wird.

Laut Presseberichten nahm die Zahl der Gefängnisinsassen aufgrund rückläufiger Zahlen von Verurteilungen in Brandenburg ab. Dies widerspricht dem bundesweiten Trend.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe, außer der demografischen Entwicklung, sieht sie für diese durchaus positive Entwicklung?

Frau Ministerin Blechinger, woran liegt es?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, es stimmt in der Tat, dass in Brandenburg seit 2003 ein Rückgang der Gefangenenzahlen zu verzeichnen ist. Es stimmt allerdings nicht, dass diese Entwicklung dem bundesweiten Trend widerspricht. Die Entwicklung lässt sich nach den aktuell vorliegenden Statistiken für das Land Brandenburg nicht linear kausal auf die in der Anfrage angeführten rückläufigen Zahlen von Verurteilungen zurückführen.

Zwar sinkt seit dem Jahr 2000 die absolute Zahl von Verurteilungen im Land Brandenburg, jedoch ist hierbei sowohl bei Freiheits- als auch bei Jugendstrafen ohne Strafaussetzung eine wellenförmige Entwicklung zu erkennen. Das heißt, es ist kein kontinuierlicher Rückgang über alle Jahre zu verzeichnen. So sind im Bereich der Jugendstrafe im Vergleich der Jahre 2001 und 2006 lediglich knapp 2 % weniger Jugendstrafen ohne Strafaussetzung ausgesprochen worden.

Ganz abgesehen davon bleiben bei der Betrachtung allein von Verurteilungsstatistiken zum Beispiel die Widerrufe von verhängten Freiheits- und Jugendstrafen mit Bewährung oder der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen unberücksichtigt. Für die zu verzeichnende Entwicklung gibt es keine eindeutige Erklärung, weil hierbei zahlreiche Aspekte eine Rolle spielen. Es schlagen sich kriminogene Faktoren ebenso nieder wie Gesetzgebungsakte, zum Beispiel Strafrechtsänderungen, oder die gerichtliche Spruchpraxis. Im Unterschied zu anderen Unternehmen habe ich allerdings kein Interesse, möglichst viele „Kunden“ im Jugendstrafvollzug zu haben. Deshalb freue ich mich als Justizministerin, dass die Zeiten der dauerhaften Überbelegung der brandenburgischen Justizvollzugsanstalten - zumindest derzeit - überwunden sind.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD)

So weit das Plädoyer für weitere Bewährungsstrafen.

Meine Damen und Herren, wir haben eine Stunde lang Fragen gestellt und Antworten gehört und eine Menge geschafft. Herzlichen Dank für die konzentrierte Mitarbeit. Zur Belohnung entlasse ich Sie jetzt in die Mittagspause. Wir sehen uns um 13 Uhr hier wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 11.58 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Brandenburgisches Nicht- rauchendenschutzgesetz - BbgNiRSchG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4895

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung.

Bevor Frau Ministerin Ziegler das Wort erhält, möchte ich die Gelegenheit nutzen, die Seniorinnen und Senioren aus Spremberg recht herzlich bei uns zu begrüßen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)