Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, in der Regierungszeit der rot-grünen Koalition hat der damalige Bundesumweltminister zur Klärung von Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle einen Arbeitskreis gebildet, um ein Verfahren zur Suche eines Standortes für ein Bundesendlager für alle im Bereich der Bundesrepublik anfallenden radioaktiven Abfälle zu entwickeln. In diesem Arbeitskreis wurde auch die Frage hinsichtlich eines möglichen sogenannten Wirtsgesteines, in dem ein derartiges Lager untergebracht werden kann, aufgeworfen. Es stellte sich die Frage, ob neben dem bisher bevorzugten Wirtsgestein Salz auch Granit - als Kristallingestein - und Ton als mögliche Wirtsgesteine nutzbar sind.
Radioaktive Abfälle, die keine Wärme entwickeln, können nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr in der Schachtanlage Konrad in Niedersachsen endgelagert werden. Dagegen gibt es für die Endlagerung von wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen noch immer keine Lösung. Die Bundesregierung befindet sich hinsichtlich der Vorgehensweise noch in einem internen Entscheidungsprozess.
Vor dem Hintergrund der offenen Standortfrage sowie der Diskussionen zum Wirtsgestein hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Jahr 2003 die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe - BGR - beauftragt, im Rahmen einer Studie die Eignung von Tongesteinsformationen in Deutschland zur möglichen Endlagerung stark wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle zu untersuchen und zu bewerten. Diese Studie wurde am 18. April dieses Jahres im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie seitens des BGR vorgestellt. Es wurde klargestellt, dass sich die Ergebnisse nicht auf eine neue Vor-Ort-Untersuchung, sondern auf die Analyse vorhandener Daten aus Karten, Archivmaterial und bereits durchgeführter Bohrungen stützen.
Darüber hinaus soll die Studie auf der Basis des gegenwärtigen Kenntnisstandes Teilgebiete mit untersuchungswürdigen Tongesteinen ausweisen. Es wird betont, dass die ausgewiesenen Teilgebiete, in denen auch Teile im Nordwesten unseres Landes liegen, keinen Rückschluss auf eine mögliche Endlagerung zulassen. Weiterhin wurde im Rahmen der Studie durch die BGR auch ein prinzipieller Vergleich der für Deutschland betrachteten Wirtsgesteine vorgenommen. Hinsichtlich der Tonformationen überwiegen hierbei die negativen Argumente.
Zusammenfassend kann ich feststellen, dass sich aus der vorliegenden Studie für Brandenburg derzeit keine Konsequenzen ergeben. Die Studie ist im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abzurufen. Sie können die Studie natürlich auch über die Fachabteilung Verbraucherschutz meines Hauses erhalten.
Allerdings - ich darf noch einen letzten Satz anfügen - ist Müllvermeidung immer besser als Müllentsorgung. Das gilt vor allem im Bereich Atommüll. Ich wünsche mir, dass die derzeitige Debatte zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken - diese wird immer lauter geführt - zugleich die Endlagerungsdebatte einschließt und dass die Damen und Herren - auch aus der Politik -, die eine Laufzeitverlängerung oder sogar den Bau neuer Atomkraftwerke fordern, dann auch bereit sein werden, diese Endlagerung vor ihrer Haustür zu organisieren.
Das Land Brandenburg steht weder für die Nutzung von Atomenergie noch als Endlagerungsstandort zur Verfügung. - Danke sehr.
Der Abgeordnete Nonninger stellt die Frage 1295 (Auswirkun- gen des neuen Gesetzes für den Emissionshandel auf die Bran- denburger Braunkohleindustrie).
Der Bundestag hat schärfere Auflagen für den Handel mit Verschmutzungsrechten beschlossen. Die Stromkonzerne werden stärker belastet und müssen vom kommenden Jahr an einen Teil ihrer Rechte zum Ausstoß von CO2 ersteigern. Experten schätzen, dass nicht einmal die modernsten Braunkohlekraftwerke die für die Zuteilungen festgelegte Obergrenze von 750 g CO2 pro erzeugte Kilowattstunde schaffen dürften. Den Bürgern drohen wieder einmal höhere Strompreise.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das neue Gesetz für den Emissionshandel hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Brandenburger Braunkohleindustrie?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist wichtig, im Teil „Braunkohle“ jedoch kritisch. Neben dem Start zur Auktionierung von CO2-Zertifikaten ist die Einführung eines Benchmarksystems für Energieerzeugungsanlagen ein wesentlicher Bestandteil. Dieses System stellt nicht das dar, was wir als Brandenburger gewollt und unterstützend im Bundesrat gegenüber der Bundesregierung erklärt haben. Es gibt in diesem Gesetzentwurf zurzeit keine Benchmark für die Braunkohle. Damit ist die Bundesregierung dem Antrag, der von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg im Bundesrat eingebracht worden ist, nicht gefolgt. Daraus ergibt sich ein wirtschaftliches Risiko für die Braunkohleverstromung. Man muss hervorheben, dass in dem Kostenteil die Braunkohle mit der Steinkohle auf 750 g je kWh gestellt wird. Das heißt, dass die Steinkohlekraftwerke auskömmlich bedacht sind und Braunkohlekraftwerke, die einen höheren Ausstoß haben, finanziell belastet werden. Damit einhergehend wird die wirtschaftliche Bewertung der Braunkohleverstromung in Zukunft erschwert. Das ist letztlich eine Größe, die die Wirtschaft im Prozess der wirtschaftlichen Nutzung der Braunkohle abwägen muss. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 1296 (Branden- burgisches Mittelstandsförderungsgesetz), die der Abgeordnete Christoffers stellen wird.
Im März dieses Jahres wurde den Fraktionen ein auf Januar datierter Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes zugeleitet. Dabei handelt es sich um einen innerhalb der Landesregierung nicht abgestimmten Entwurf.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wann wird sie dem Landtag ein abgestimmtes novelliertes brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz vorlegen, das ihren eigenen Ansprüchen und Zielen hinsichtlich der Schaffung von mittelstandsfreundlichen Regelungen und der Verhinderung von Preisdumping bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Rechnung trägt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter, in bemerkenswerter Weise verfolgen Sie den Geschäftsgang im Kabinett. Ich muss heute noch einmal erklären, dass die Gespräche zwischen den am Gesetzentwurf beteiligten Ministerien in einem geregelten Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Ich gehe davon aus, dass wir
uns im Sommer auf einen Entwurf einigen werden, sodass es im Herbst möglich sein wird, dieses wichtige Gesetz zu beraten.
Selbstverständlich, Herr Minister, verfolgen wir den Ablauf der Beratungen im Kabinett mit großem Interesse; das werden Sie sicherlich nachvollziehen können.
Ich habe zwei Nachfragen: Können Sie dem Landtag darlegen, worin Konfliktpunkte bei der Bewertung des vorliegenden Entwurfs bestehen? Wie schätzen Sie die Initiative des Landes Hessen ein, das bezüglich der Frage der Tariftreue bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine Vorreiterrolle einzunehmen versucht?
Ich beobachte die Entwicklungen in Hessen, möchte jedoch noch keine abschließende Einschätzung vornehmen.
Zu den Diskussionspunkten: Kernbotschaft ist die Schaffung von mittelstandsfreundlichen Vergaberegelungen, die helfen sollen, Preisdumping entgegenzuwirken. Die Ausformung der Regelungen sollte man besser vor dem Gesetzgebungsverfahren diskutieren und dies nicht später juristischen Streitigkeiten überlassen.
Die Frage 1297 wird wegen Abwesenheit der Abgeordneten Dr. Schröder schriftlich beantwortet, sodass ich die Frage 1298 (Frühere Betonbrücke ist Denkmal mit technik- und bauge- schichtlicher sowie städtebaulicher Bedeutung) aufrufen kann. Sie wird von der Abgeordneten Steinmetzer-Mann formuliert.
Im Jahre 1904 wurde in Neudeck/Kleinrössen im Kreis ElbeElster eine von drei eleganten Bögen bestimmte, ästhetisch wie architektonisch außerordentlich anspruchsvolle Betonbrücke über die Schwarze Elster errichtet. Die unbewehrte Brücke, die vollständig aus dem Werkstoff Beton gefertigt wurde, markiert eine eigenständige Zäsur in der Kette der historischen Entwicklung der Brückenbaukunst. Sie ist eines der wenigen noch vorhandenen Beispiele erster unbewehrter, monolithischer Betonanwendungen. Auch der Dezernatsleiter im Landesstraßenbetrieb Cottbus äußerte, dass diese Brücke schützenswert sei.
Deswegen meine Frage: Was unternimmt die Landesregierung, um dieses historisch bedeutsame Bauwerk, das in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen ist, zu erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Steinmetzer-Mann, ich bin überrascht, wie schlecht vernetzt Sie innerhalb Ihrer Fraktion sind.
Die gleiche Frage haben Ihre Kollegen in der vergangenen Woche in der Ausschusssitzung gestellt, und sie ist umfassend beantwortet worden. Ich beantworte die Frage im Plenum noch einmal, aber ich wünsche mir, dass das Stellen immergleicher Fragen in den verschiedenen Gremien nicht Schule macht.
Die besagte Brücke ist seit Jahren außer Betrieb; daneben steht eine Behelfsbrücke. Wie Sie richtig darstellen, steht die Brücke unter Denkmalschutz. Es stellt sich die Frage: Kann diese Brücke rekonstruiert werden, oder muss ein Brückenneubau vorgenommen werden? Nach allgemein unstrittiger Einschätzung kann man diese Brücke nicht dergestalt rekonstruieren, dass sie tatsächlich den Ansprüchen an eine Landesstraße genügt. Das heißt, es gibt nur zwei Alternativen: Entweder wird nach Abriss der denkmalgeschützten Brücke an gleicher Stelle oder in einem Abstand von 70 oder 100 m - nur so könnte man ja ein Denkmal würdigen - ein Neubau entstehen. Die Kosten eines Neubaus an gleicher Stelle würden ca. 2,5 Millionen Euro betragen; wenn Zu- und Abfahrten gesondert gebaut werden müssten, ist davon auszugehen, dass sich die Kosten um ca. 1 Million Euro erhöhen werden.
Ein Planfeststellungsverfahren ist in Vorbereitung, und in dessen Rahmen sind die Fragen, zum Beispiel, ob eine Entlassung aus dem Denkmalschutz möglich ist, zu klären. Das Planfeststellungsverfahren wird in den nächsten Wochen eingeleitet werden.
Es liegen Gutachten vor; diese können Sie in der Niederlassung Cottbus einsehen. Eine Brücke an einer Landesstraße muss für eine bestimmte Tonnage ausgelegt sein. Wenn Sie die Brücke kennen, werden Sie wissen, dass sie nur ca. 6,50 m breit ist. Eine normale zweispurige Landesstraße hat eine Durchschnittsbreite von ca. 10,50 m. Daneben erhebt sich die Frage der Tragfähigkeit.
Wenn die Betonbrücke nach neuen Methoden gebaut würde, handelte es sich nicht mehr um eine denkmalgeschützte Brücke. Das ist häufig das Problem: Dinge, die denkmalgerecht hergestellt werden, entsprechen oft nicht den aktuellen Anforderungen. - Seien wir gemeinsam auf das Planfeststellungsverfahren gespannt.
Vielen Dank. - Ich gehe davon aus, dass auch die Frage 1299 wegen Abwesenheit der Abgeordneten Dr. Schröder schriftlich
beantwortet wird. Daher hat nun der Abgeordnete Görke Gelegenheit, die Jubiläumsfrage, die Frage 1300 (Keine gesetz- lichen Mindestlöhne) zu stellen.
Am 19. Juni 2007 einigte sich die Große Koalition auf Bundesebene auf einen Minimalkompromiss zum Mindestlohn. Ergebnis: Es gibt keine flächendeckenden Mindestlöhne, stattdessen sollen das Arbeitnehmerentsendegesetz ausgeweitet und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz von 1952 modernisiert werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den auf Bundesebene getroffenen Kompromiss vor dem Hintergrund der komplizierten Verfahrensregeln, der Blockademöglichkeit der Arbeitgeber bei branchenbezogenen Mindestlöhnen und der infrage kommenden Branchen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Görke, wie Sie wissen, gibt es in Brandenburg wie auch auf Bundesebene eine Große Koalition. Innerhalb der Landesregierung gehen die Meinungen über die Frage - auch das wissen Sie; darüber haben wir hier schon ausführlich gesprochen -, ob und inwieweit wir in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen, genauso auseinander wie auf Bundesebene. Ebenso unterschiedlich dürfte die Bewertung des auf Bundesebene erreichten Kompromisses sein. Das bezieht sich auch auf die Einzelheiten, beispielsweise auf die Möglichkeit des Entsendegesetzes.
Herr Staatssekretär, Sie haben den schwierigen Spagat als Koalitionspartner angesprochen. Deshalb meine Frage: Der Bundesarbeitsminister war nach diesem Kompromiss sehr „erbost“ und hat in einem Zeitungsinterview Ende Juni vor allem die SPD-geführten Länder aufgefordert, Initiativen zu starten.
Ich frage die Landesregierung: Welche Initiative wird sie trotz der von Ihnen geschilderten Situation hier im Land Brandenburg starten?
Meine zweite Frage lautet: Wird die Landesregierung zum Beispiel die Initiativen des Landes Berlin, des Landes Bremen und des Landes Rheinland-Pfalz am Freitag im Bundesrat unterstützen, bei denen es um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes geht? Werden Sie als SPD-geführte Landesregierung in dieser Frage endlich den Rücken gerade machen?