Protocol of the Session on July 4, 2007

stimmung des Bundestags, jedoch nicht der des Bundesrats und damit auch nicht der der Länder bedarf.

Die Erträge sollen dem Bundeshaushalt und darin speziell dem Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - zufließen. Über die Verwendung der Erträge wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsgesetzes entschieden. Die Länder haben so gesehen keinen direkten Anteil an diesen Erträgen. Bundestag und Bundesregierung beabsichtigen jedoch, die Mittel für Klimaschutzprojekte zu verwenden. Einzelheiten hierzu sind bisher nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass der Bund hierbei das Benehmen mit den Bundesländern herstellen wird.

Brandenburg ist bezüglich der Entwicklung und des Einsatzes regenerativer Energien bereits jetzt sehr gut aufgestellt. Ich erwarte eine positive Entwicklung bei der Verbesserung der Energieeffizienz und bei der CO2-Minderung. Demzufolge gehe ich auch davon aus, dass wir uns, da es schon heute eine Vielzahl solcher Projekte im Lande gibt, um die Mittel, die dann zur Verfügung stehen, auch bewerben werden. Ich denke, wir haben da sehr gute Erfolgsaussichten.

Ob das in der Anfrage genannte Aufkommen von 1 Milliarde Euro jährlich erzielt werden kann, hängt allerdings von der Entwicklung des Marktpreises für die Tonne CO2-Emissionsberechtigung ab. In der Vergangenheit gab es hier erhebliche Preisschwankungen. Diese lagen in den letzten zwei Jahren zwischen 1 Euro und 25 Euro pro Tonne CO2. Demzufolge ist nicht genau kalkulierbar, wie viel Geld dann zur Verfügung stehen wird. - Danke schön.

Es gibt weiteren Fragebedarf.

Herr Minister, gibt es angesichts der Emissionsspitzenwerte in Brandenburg konkrete Projekte, mit denen die Landesregierung sozusagen schon in den Startlöchern steht oder vielleicht sogar bereits auf dem Wege ist, um diese in Berlin in die Vergabemasse für CO2-senkende Maßnahmen einzuspeisen?

Auf alle Fälle zu nennen ist das Projekt - mittlerweile sind es sogar zwei Projekte - zur CO2-Abscheidung aus den Abgasen der Braunkohleverstromung. 80 % des Ausstoßes von CO2 in Brandenburg stammen aus Braunkohlekraftwerken. Dieser größte Posten wird natürlich auch bei entsprechenden Projekten der Landesregierung in Zukunft die größte Rolle spielen müssen. Hier gibt es erheblichen Forschungs- und auch Förderbedarf, um vorwärtszukommen und die CO2-Bilanz, die Klimagasbilanz für das Land insgesamt zu verbessern.

Vielen Dank. - Die Frage 1291 (Das Europäische Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen) wird vom Abgeordneten Bochow gestellt.

Die Beeinträchtigung oder der Ausfall kritischer Infrastrukturen hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben in modernen

Gesellschaften. Da solche Infrastrukturen, beispielsweise Stromnetze, in vielen Fällen auch grenzüberschreitenden Charakter haben, stellt ihr Schutz auch für die Europäische Union ein Thema dar. Die Europäische Kommission hat am 12. Dezember 2006 mit der Vorlage einer Mitteilung sowie eines Richtlinienvorschlags versucht, ein politisches Maßnahmenpaket zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf den Weg zu bringen. Dies war auch Gegenstand von Beratungen des Bundesrats anhand der Drucksache 938/06.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Bemühungen der EU im Hinblick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen?

Diese Frage wird der Innenminister beantworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bochow, die Landesregierung hält es für wichtig, dass sich die Europäische Union mit solchen Fragen beschäftigt, weil die gegenseitige Abhängigkeit in Europa in den letzten Jahren auch hinsichtlich des Schutzes kritischer Infrastrukturen in der Tat sehr viel größer geworden ist. Dennoch gibt es bezüglich der Umsetzung dessen, was geplant worden ist, noch erheblichen Diskussionsbedarf.

Zunächst hat, wie Sie richtig gesagt haben, die Europäische Kommission am 12. Dezember 2006 zum Schutz kritischer Infrastrukturen den Entwurf eines entsprechenden Richtlinienvorschlags verabschiedet. Dieser Vorschlag wurde im Februar dieses Jahres in der 830. Sitzung des Bundesrats intensiv erörtert. Der Bundesrat hat die Festlegung eines gemeinsamen Rahmens durch die Kommission begrüßt, der sowohl vorsätzliche Angriffe als auch Naturkatastrophen und andere Störfälle umfassen muss. Er vertrat aber die Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden kann und von daher nicht zustimmungsfähig ist.

Als wesentliche Gründe dafür haben sich bei der Diskussion folgende herausgestellt:

Das Vorgehen zur Einstufung von europäischen kritischen Infrastrukturen würde die Wirtschaft in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten durch zusätzliche Pflichten unverhältnismäßig stark finanziell belasten. Betroffen wären vor allem privatwirtschaftliche Unternehmen. Die Situation in den Mitgliedsstaaten ist im Hinblick auf grenzüberschreitende Wirkungen zu beachten. Das Land Brandenburg hat den Vorschlag für eine europäische Richtlinie deshalb zwar nicht grundsätzlich abgelehnt, hat aber konstatiert, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist kein neues Politikfeld. Das existiert bereits in vielen Sektoren. Auch gibt es eine umfassende Gesetzgebung für die Sicherheit der Anlagen und die Umsetzung präventiver Maßnahmen. Als Beispiele nenne ich hier nur den Schutz chemischer Anlagen oder von Atomkraftwerken.

Das Innenministerium hat ein fachübergreifendes Konzept für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erarbeitet und will da

mit einen ressortübergreifenden Ansatz mit intensiven Kooperationen der für die Sicherheit von Infrastruktureinrichtungen zuständigen öffentlichen Stellen bilden, wobei die entsprechende Zusammenarbeit bereits begonnen hat.

Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Katastrophenschutzes damit begonnen, kritische Infrastrukturen zu kartieren, um dann entsprechende Schutzkonzepte zu erarbeiten.

Von daher sind wir, verglichen mit anderen Bundesländern, auf einem guten Weg. Obwohl die Richtlinie der Europäischen Union für uns noch nicht greift, können wir also im Lande Brandenburg tätig werden.

(Bochow [SPD]: Danke!)

Vielen Dank. - Die Frage 1292 (Einsatz von Lehrkräften an Grundschulen) wird von der Abgeordneten Große gestellt.

Nach Informationen durch eine Elterninitiative der Grundschule Lehnitz verfügt diese Schule über sieben Klassen. An der Schule unterrichten derzeit drei Grundschullehrer und vier Lehrkräfte der Sekundarstufe I. Dieser Lehrkräftebestand führt dazu, dass die Grundschullehrer maximal noch in den Klassen 1 und 2 unterrichten. Ab Jahrgangsstufe 3 wird der Unterricht ausschließlich von Sek-I-Lehrern durchgeführt. Abgesehen davon, dass die Sek-I-Lehrkräfte nicht über die notwendige Grundschuldidaktik verfügen und es ihnen dadurch schwerer fällt, Schülerinnen und Schüler der Grundschule entsprechend zu unterrichten, fehlt auch den Schülerinnen und Schülern die im Grundschulalter dringend notwendige Kontinuität und Bindung an die unterrichtenden Lehrkräfte. Hinzu kommt, dass es sich hierbei nicht um eine vorübergehende Erscheinung handelt, da bereits in Aussicht gestellt worden ist, dass für drei zu ersetzende Grundschullehrer auch künftig Sek-I-Lehrer den Unterricht übernehmen werden. Diese Entwicklung ist keine spezifische Lehnitzer Erscheinung, sondern vollzieht sich landesweit an allen Grundschulen. Besonders betroffen davon sind kleine Grundschulen.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern hält sie eine solche Vorgehensweise aus pädagogischer und politischer Sicht für vertretbar?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Große, Sie sprechen ein wichtiges Problem an. Dazu gäbe es eine ganze Menge zu sagen. Aus Zeitgründen möchte ich mich aber auf das spezielle Problem in Lehnitz beschränken.

Entgegen Ihrer Annahme - Sie haben gesagt, woher Sie die Zahlen haben - unterrichten an der Grundschule in Lehnitz nicht drei, sondern sechs Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung

für die Primarstufe und vier Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I. Für das nächste Schuljahr sind bereits drei weitere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Primarstufe eingestellt worden. Wie vom Schulamt mitgeteilt wurde, werden diese dann auch vorwiegend in den unteren Klassen der Schule eingesetzt werden. Im nächsten Schuljahr ergibt sich damit an der Schule folgende Situation: Acht Kolleginnen und Kollegen mit einer Primarstufenausbildung und zwei mit einer Ausbildung für die Sekundarstufe I werden dort unterrichten.

Damit kann ich Ihren Befürchtungen entgegentreten, dass die Primarstufenlehrer ausschließlich in den Klassen 1 und 2 unterrichten werden und der Unterricht ab Klasse 3 grundsätzlich von Sek-I-Lehrern übernommen wird. Das ist schon arithmetisch gar nicht möglich und im Übrigen an dieser Schule nicht vorgesehen.

Insoweit musste ich Ihre Zahlen hiermit korrigieren. An der Grundschule in Lehnitz gibt es dieses Problem, das es an anderen Schulen sicherlich in ähnlicher Weise schon gab, also nicht.

Die Abgeordnete Große hat Nachfragebedarf.

Das ist vor allem für die Grundschule Lehnitz eine erfreuliche Nachricht. Dennoch muss ich nachfragen: Können die drei neu einzustellenden Lehrkräfte, die dann als Primarstufenlehrer tätig sind - dies ist eine sehr erfreuliche Botschaft -, auch wirklich eingestellt werden? Schließlich ist derzeit zu verzeichnen, dass Berlin zahlreiche Primarstufenlehrer beansprucht, weshalb die derzeit getätigten Zusagen eventuell nicht eintreffen könnten.

Des Weiteren haben Sie kurz angedeutet, dass dies bereits ein landesweites Problem darstellt. Darauf zielte auch meine Frage ab. Ich frage Sie noch einmal: Inwiefern ist dies aus Ihrer Sicht ein landesweites Problem?

Diesbezüglich muss ich etwas weiter ausholen. Ich kann Ihnen die letzte Zuarbeit des Schulamtes zeigen. Ich gehe davon aus, dass die Zahlen auch für das kommende Schuljahr - in diesem Punkt ist die Planung im Schulamt bereits abgeschlossen - korrekt sind. Darauf kann man sich mit Sicherheit verlassen. Dies können Sie den Lehnitzer Eltern, die Ihnen diese Zahlen zugearbeitet haben, auch mitteilen.

Insgesamt stellt dies aufgrund der gegenwärtigen Verschiebung - sie erfolgt in umgekehrter Reihenfolge und Richtung als noch vor einigen Jahren - ein Problem im Land dar. Als das tiefe Tal der sinkenden Schülerzahl die Primarstufe erreichte, mussten Kolleginnen und Kollegen aus der Primarstufe in die Sekundarstufe I - salopp gesagt - „verschoben“ werden. Nun erfolgt ein nicht immer unkomplizierter Rückfluss. Jedoch erhalten alle Kolleginnen und Kollegen, die eine Sek-I-Ausbildung - egal, ob nach neuem oder altem Recht - absolviert haben, eine gesetzlich abgesicherte Befähigung, in der Primarstufe tätig zu sein.

Natürlich bestehen hinsichtlich der didaktischen Ansätze Pro

bleme. Hat eine Lehrkraft bisher überwiegend in der 9. und 10. Klasse unterrichtet und soll nun von einem Jahr auf das andere in der Klasse 1 und 2 unterrichten, ergeben sich zweifelsohne Probleme. Ich rechne in den Grundschulen mit einer gewissen Solidarisierung mit diesen Kolleginnen und Kollegen, die vor Problemen hinsichtlich des Umgangs mit den kleinen Kindern stehen werden. Für diese Kolleginnen und Kollegen werden wir ein Fortbildungsprogramm auflegen; eines gibt es bereits. Ich bin guter Hoffnung, dass wir in Schulen, in denen mehr Probleme als in Lehnitz bestehen, auch in der Primarstufe einen qualitativ sehr guten Unterricht absichern können. - Danke.

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Karney, der Gelegenheit hat, die Frage 1293 (Reform der Berufsgenossen- schaften) zu formulieren.

Seit mehreren Monaten wird in verschiedenen Gremien über die Notwendigkeit und die Ziele einer Reform der Berufsgenossenschaften diskutiert. Dabei spielen unter anderem eine Verschlankung der Organisationsstrukturen und eine Umstellung der Finanzierung eine Rolle.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position bezieht sie zu der angestrebten Reform der Berufsgenossenschaften?

Vielen Dank. - Die Antwort dazu gibt Staatssekretär Alber.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Karney, der Bundestag und der Bundesrat haben in gleichlautenden Entschließungen bereits im Jahr 2004 die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zu entwickeln und hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Das Land Brandenburg hat diese Entschließung im Bundesrat mitgetragen. Die Landesregierung hält zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität durch eine Straffung der Organisation sowie zur Neuausrichtung des Leistungsrechts eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich für sinnvoll.

Nach dem Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD für die 16. Legislaturperiode des Bundestages sind die wesentlichen Ziele einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung eine Straffung der Organisation, die Schaffung leistungsfähiger Unfallversicherungsträger und ein zielgenaueres Leistungsrecht.

Aufgrund des Auftrages von Bundestag und Bundesrat hat sich eine Arbeitsgruppe aus den Sozialressorts von Bund und Ländern konstituiert. Diese verständigte sich im Juni 2006 auf Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einigte man sich darauf, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Basis dieser Eckpunkte einen Arbeitsentwurf vorlegt. Dieser Arbeitsentwurf wurde letztmalig in dieser Bund-Länder-Arbeitsgrup

pe am 28. Juni dieses Jahres beraten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, demnächst einen Referentenentwurf in die Anhörung der Verbände, der Länder- und Bundesressorts zu versenden. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Anhörung soll das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschließen. Auch das wird demnächst stattfinden.

Abgesehen von der grundsätzlichen Zustimmung zur Reform auf der Basis der genannten Gesichtspunkte wird sich die Landesregierung im Einzelnen konkret positionieren, sobald sich dieser Referentenentwurf in der Anhörung und dann der Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren befinden.

Vielen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Kircheis, die Gelegenheit hat, die Frage 1294 (Eignungsstudie zur Endlage- rung von Atommüll) zu formulieren.

Laut „Schweriner Volkszeitung“ vom April dieses Jahres soll eine geologische Eignungsstudie zur Atommüllendlagerung nach der Analyse von Tonformationen neben Standorten in Niedersachsen und Südwestmecklenburg auch kleinere Gebiete in Brandenburg als untersuchungswürdig ausgewiesen haben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen haben die Ergebnisse dieser Studie für Brandenburg?

Herr Minister Dr. Woidke, bitte.