Protocol of the Session on June 7, 2007

Derzeit stellt die Europäische Union leider eine ideale Projektionsfläche für Ängste dar. Ich habe den Eindruck, dass sich vor allem jene diesen Umstand zunutze machen, die die EU nur dann zu akzeptieren bereit sind, wenn sich dort ihre eigenen gesellschaftspolitischen Vorstellungen verwirklichen lassen.

Aber, meine Damen und Herren, auch wenn die demokratischen Strukturen der EU durchaus noch verbesserungsfähig und verbesserungswürdig sind, wobei im Übrigen der Verfassungsvertrag sehr helfen würde, so sind die politischen Mehrheitsverhältnisse in der EU doch mitnichten das Ergebnis von Lotterien. Insofern muss man die Ergebnisse europäischer Rechtsetzung zwar nicht in jedem Fall mögen, aber man sollte sie zumindest respektieren. Dazu gehört wiederum auch, dass sie mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß umzusetzen sind.

Wir alle tragen Verantwortung für Europa, also ausdrücklich auch die deutschen Bundesländer, deren Landesregierungen und Landesparlamente. Es zeigt sich nicht zuletzt bei der Umsetzung europäischer Rechtsakte, ob und wie man dieser Verantwortung gerecht wird. Dies gilt im besonderen Maße bei einem so symbolträchtigen Thema wie der Dienstleistungsrichtlinie. Eine solche Umsetzung europäischer Vorhaben bietet ja immer auch die Chance, Aufklärung zu betreiben, wobei ich hier Verständnis von Aufklärung im Kopf habe, das sich an Fakten orientiert, nicht an wilden Spekulationen oder gar Panikmache.

Als selbstbewusstes Parlament sollten wir uns dieser Aufgabe stellen. Daher fordert der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, detailliert über die verschiedenen Aspekte der Umsetzung der Richtlinie zu berichten. Als Termin für den Bericht ist der März des kommenden Jahres vorgesehen.

Meine Fraktion und ich hätten gern einen früheren Termin gesetzt, was jedoch am Willen des Koalitionspartners gescheitert ist. Aber wenn die Landesregierung an dieser Stelle mehr Zeit zur Verfügung hat, dürfte der Bericht umso aussagekräftiger ausfallen, und darauf freuen wir uns schon.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Meine Fraktion und die Koalition werden den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich bedanke mich für Ihren Redebeitrag. - Das Wort erhält der Abgeordnete Christoffers. Er spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bochow, wenn Sie den letzten Satz nicht gesagt hätten, hätte auch meine Fraktion nach Ihrem Beitrag begeistert geklatscht.

Ich weiß, dass das Thema Europa und Dienstleistungsrichtlinie möglicherweise nicht eines ist, womit man zu diesem Zeitpunkt und bei diesen Temperaturen die größtmögliche Aufmerksamkeit erreichen kann. Lassen Sie mich trotzdem vier Punkte sagen.

Erstens: Vor etwa anderthalb Jahren lag der erste Entwurf vor. Der erste Entwurf hat eine breite gesellschaftliche Debatte erfahren. Er ist wesentlich verändert worden, auch aufgrund von Entscheidungen europäischer Gerichte. Unter anderem finden Sie jetzt in der Richtlinie Absätze, die erstens Ausnahmeregelungen definieren und zweitens die Einführung nationaler Mindeststandards - Mindestlohn, Urlaub, Tarife usw. - ausdrücklich ermöglichen. Insofern hat der ursprüngliche Entwurf eine Wandlung erfahren.

Das ist aber nur eines der eigentlichen Probleme, die mit dem Entwurf vor anderthalb Jahren auf den Tisch gelegt wurden. Es ist eine horizontale Richtlinie. Das heißt, in dieser Richtlinie wird nicht nur ein Bereich, zum Beispiel Medien oder elektronische Dienste, geregelt, sondern diese Richtlinie umfasst in ihrem Geltungsbereich Wirtschaftsbereiche, die mehr als 70 % des Bruttosozialprodukts der Europäischen Union erarbeiten. Das heißt, sie hat gravierende Auswirkungen auf die Art und Weise, nicht nur wie Beschäftigung, sondern auch wie Wertschöpfung zukünftig europaweit organisiert wird. Insofern stellt sich bei so gravierenden Auswirkungen schon die Frage nach der Subsidiarität. Das heißt, dass Europa nur diejenigen Aufgaben wahrnimmt, für die es unmittelbar zuständig ist, und das, was national zu regeln ist, auch auf nationaler Ebene zu verbleiben hat.

Zweitens: Es stellt sich auch die Frage nach der Verfassung für Europa. Wir haben ein demokratisches Defizit, aus meiner Sicht ein Legitimationsdefizit europäischer Institutionen, Defizite, die tatsächlich nur über eine Verfassung aufgebrochen werden können. Meine Fraktion hat an anderer Stelle schon deutlich gemacht, dass die Initiative hierüber zu einer Einigung zu kommen und erneut einen Verfassungsvertrag zur Abstimmung zu stellen, auch von Frau Merkel unterstützt wird. Denn

ohne eine Verfassung werden sich diese demokratischen Legitimationsdefizite in der Europäischen Union weiter ausprägen mit all ihren gravierenden Folgen, die das sowohl nationalstaatlich als auch europäisch hat.

Drittens: Wir haben Ihnen heute auch einen Antrag vorgelegt. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Bochow, bin ich nicht der Auffassung, dass es nur um die Auswirkungen geht, sondern wir fragen sehr wohl auch nach der Umsetzung, und wir haben in den Punkten 9 und 10 etwas definiert, was aus unserer Sicht ausgesprochen notwendig ist. Neben der jetzt vorliegenden Fassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie gibt es mindestens weitere sechs für andere Bereiche, die in Vorbereitung sind.

Es gibt Abstimmungsdefizite zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Union. Da wir aber entsprechend der europäischen Regelung ein Land mit eigenständiger Rechtsprechung sind, damit unmittelbaren Einfluss auch auf europäische Angelegenheiten nehmen können, halten wir es für dringend notwendig, dass sich Parlament und Landesregierung in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wie auch der weiteren sich in Vorbereitung befindenden Richtlinien abstimmen, um hier mit einer gemeinsamen Position agieren zu können. Deswegen haben wir die Punkte 8, 9 und 10 aufgenommen.

Es gibt einen zweiten Unterschied: Wir haben einen anderen Termin. Meine Damen und Herren, Ende dieses Jahres werden die Haushaltsberatungen 2008/09 stattfinden. In diesen Haushaltsberatungen werden wir uns auch darüber unterhalten müssen, mit welchen Kosten wir ab 2009 bei der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie zu rechnen haben. Wir haben die Frage zu beantworten: Welches Personal wird wo, wann und wie eingestellt und bezahlt? Wir haben die Frage zu beantworten: Welchen rechtlichen Regelungsbedarf gibt es, um Diskriminierungsfreiheit, Organisationsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Bonitätsprüpfungen usw. zu gewährleisten? Ein Bericht im März 2008 macht es zumindest schwieriger, haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch diese notwendigen Anforderungen zu berücksichtigen.

Es kommt noch etwas hinzu: Die Dienstleistungsrichtlinie wirkt ja nicht nur nach innen, sie wirkt auch nach außen. 50 % der Wertschöpfung im Außenhandelsbereich werden auch durch deutsche Dienstleistungsunternehmen erwirtschaftet. Es steht also auch die Frage: Was machen wir mit unserer Außenhandelsstrategie? Was machen wir mit Dingen, die in diesem Kontext zu lesen sind, wie Bonitätsprüfungen? Wie gehen wir mit diesem Sachverhalt um? Wie verändern wir dies? Das heißt, es hat unmittelbare haushaltstechnische und haushaltspraktische Auswirkungen. Insofern wäre ein Termin noch in diesem Jahr zwingend erforderlich, um auch diese Sachverhalte abdecken zu können.

Wir plädieren deswegen dafür, beide Anträge an den Ausschuss zu überweisen. Im Ausschuss kann man sich vielleicht auch noch einmal über den Termin verständigen, um dann daraus ein Gesamtkonzept zu machen. Das alles wäre bis spätestens 4./5. Juli zu leisten, und es würde auch kein Zeitverzug eintreten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Richstein. Sie spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, es ist überhaupt kein falscher Zeitpunkt, auch bei diesen Temperaturen über die Dienstleistungsrichtlinie zu sprechen. Wenn ich mir nämlich vorstelle, was für tolle Dienstleistungen es gäbe, um die Hitze für uns zu mildern, dann fällt mir einiges ein. Ich kann mir vorstellen, dass in einigen außerhalb Deutschlands liegenden Staaten Leute auf diesem Gebiet noch innovativer sind, weil sie vielleicht öfter mit Hitze zu tun haben.

Es ist also nicht der falsche Zeitpunkt, ganz im Gegenteil, denn wir alle wissen: Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein Mosaiksteinchen in der großen Idee, Europa zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Dazu ist es notwendig, dass man alte Strukturen ablegt und Umbrüche vornimmt, was nicht immer konfliktfrei möglich ist. Das haben wir bei der Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie erlebt. Aber unser Augenmerk muss jetzt auf Folgendes gerichtet sein: Wir haben nun die Dienstleistungsrichtlinie. Nicht jeder ist damit zufrieden, ich auch nicht. Ich glaube, wir hätten Dienstleistungen umfassender einbeziehen müssen. Aber wir müssen jetzt sehen, wie wir damit umgehen können.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist für die deutsche Verwaltung und insbesondere für deren Informations- und Kommunikationstechnologie eine große Herausforderung. Nach dem europäischen Binnenmarkt für Waren, von dem wir seit Jahren profitieren, auch wenn wir es manchmal gar nicht mehr merken und gar nicht mehr zu schätzen wissen, geht es um die Errichtung eines europäischen Marktes für Dienstleistungen. Es geht somit darum, die Erbringung von Dienstleistungen grenzüberschreitend in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union so einfach wie möglich zu machen. Die Nutzung von IT und Internet wird hier von der Europäischen Union sehr konsequent einbezogen. Dienstleistungserbringer können danach sogenannte One-Stop-Shops erwarten, über die sie alle Formalitäten elektronisch abwickeln können.

Schon in naher Zukunft - das ist mehrfach genannt worden in drei Jahren - soll alles umgesetzt sein. Es müssen die notwendigen Informationen gegeben und die Behördengänge zentral aus einer Hand abgewickelt werden können. Drei Jahre ist ein ehrgeiziger Zeitplan. Gerade anlässlich der vielfältigen Behörden und Organisationen sind hier wirklich alle Ebenen angesprochen worden, und alle Ebenen müssen vernetzt werden. So positiv und so föderalistisch die Richtlinie in vielen Dingen ist, ist sie hier ein Hemmschuh, weil wir natürlich einen verwaltungsinternen Prozess haben. Alle Schnittstellen müssen überprüft werden, um inhaltliche Ansprechpartner zu finden und elektronische Prozesse gewährleisten zu können.

Es ist mehrfach über den Termin gesprochen worden. Ich denke, alle Fraktionen haben im Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards aufmerksame Mitglieder. Herr Christoffers, Sie selbst sind ja Mitglied.

Das Wirtschaftsministerium hat im März dargelegt, wie umfas

send auch die Zusammenarbeit zwischen den Ländern sein wird. Es ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Dienstleistungswirtschaft gegründet worden. Diese Abstimmung muss erfolgen und man muss auch sehen, wie die weitere Umsetzung vonstatten gehen wird. Es ist also nicht so, wie Herr Bochow sagte, dass es an dem fehlenden Willen des Koalitionspartners lag, sondern es ist so, dass das Wirtschaftsministerium sagt, dass es vor März 2008 keine anderen Zahlen hat. Es wäre nichts fataler, als wenn wir hier einen halbfertigen Bericht hätten, der uns nichts sagt, und wir dann warten müssen, bis wir letztendlich eine andere Information bekommen. Deswegen sollten wir nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun, sondern die Ressourcen so bündeln, dass wir jetzt die bestmöglichen Informationen bekommen, damit arbeiten können, um dann über die Auswirkungen oder die Ausdehnung der Dienstleistungsrichtlinie zu diskutieren, wobei es natürlich um sehr interessante Bereiche geht.

Ich glaube nicht, dass der Haushaltsentwurf 2008/09, den wir im Herbst dieses Jahres diskutieren werden, ein Hemmschuh ist, denn die Dienstleistungsrichtlinie müssen wir in drei Jahren umsetzen, und zwar bis zum 28. Dezember 2009, also noch drei Tage im Haushaltsjahr 2009. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dann für den Haushaltsplan 2010 genau wissen, welche Akzente wir setzen müssen.

Das Leben ist dynamisch, Herr Christoffers. Es gibt immer Neuheiten. Wenn wir den Haushalt für 2009 besprechen, wissen wir doch nicht, wie die Realität sein wird. Wir müssen immer darauf gefasst sein, dass sich einiges verändert. Von daher ist nicht nur der Termin ein Grund, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen werden, sondern der Inhalt des Berichtswesens geht hier wirklich zu weit. Wenn Sie noch einmal die Punkte 8 bis 10 Ihres Antrags ansprechen, denke ich, dass Sie das auch im Rahmen der Beschlussfassung im Ausschuss tun müssen. Die Position der Einbeziehung weiterer Bereiche im Geltungsbereich der Richtlinie ist sicherlich nichts, wozu man einen schriftlichen Bericht braucht. Darüber kann man auch ausführlich im Ausschuss beraten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Nonninger von der Fraktion der DVU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 12. Dezember 2006 wurde die sogenannte Europäische Dienstleistungsrichtlinie von den Brüsseler Bürokraten endgültig verabschiedet. Diese Dienstleistungsrichtlinie gilt einzig dem Ziel einer weiteren Liberalisierung des EU-Binnenmarktes.

Die DVU-Fraktion vertrat schon immer den Standpunkt: Ein EU-Sozialdumping zulasten Deutschlands kann und darf es nicht geben. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie steht im Kontext der sogenannten Lissabon-Strategie, mit der das ehrgeizige Ziel verfolgt wird, bis zum Jahr 2010 den EU-Binnenmarkt im dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Jetzt schreiben wir das Jahr 2007. Die Zwischenbilanz ist nach wie vor verheerend: weiterhin ein Millionenheer von Arbeitslosen in Deutschland, fast 8 % Arbeitslosigkeit in

der EU und rund 68 Millionen Europäer unterhalb der Armutsgrenze. Der Aufschwung, von dem Sie reden, ist bei den Bürgern noch nicht angekommen. Die Ergebnisse sind beschämend, ein Armutszeugnis der europäischen Bürokraten.

Nun wurde der Hauptkonfliktpunkt, das sogenannte Herkunftslandprinzip, durch das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs ersetzt. Das heißt, dass das Zielland für eine freie Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung zu sorgen hat, unabhängig von den Bestimmungen des Herkunftslandes. Das bedeutet, dass das Zielland Dienstleistern aus anderen Mitgliedsstaaten überhaupt keine Beschränkungen auferlegen darf. Das heißt, selbst die Bestimmungen des Herkunftslandes können nicht eingefordert werden. Entlarvend erklärte der Europaabgeordnete Karas, „dass der Begriff Herkunftslandprinzip nicht mehr verwendet wird, aber das Grundprinzip bleibt“.

Was den Geltungsbereich der Richtlinie betrifft, gab es einige Veränderungen. Einige Gebiete wurden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen, zum Beispiel die Bereiche Medien, Gesundheit und Sozialdienste. Ein wahres Stückwerk haben die Eurokraten auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienstleistung abgeliefert. Komplett ausgenommen sind hier nur hoheitliche Aufgaben. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie weiterer Liberalisierungsbestrebungen sind noch nicht ausgestanden. Nur die DVUFraktion war es, die in zahlreichen Debatten immer wieder auf die dramatischen Folgen für den Arbeitsmarkt hingewiesen hat.

Die Liberalisierung im Bereich Verkehr und Logistik hat bereits viele Arbeitsplätze gekostet. Im Bausektor sind in den letzten Jahren von 1,5 Millionen Arbeitsplätzen nur noch ein Drittel übrig geblieben. In der Metall- und Elektroindustrie sind in den letzten zwei bis drei Jahren durch Auslagerung von Dienstleistungen etwa 100 000 Arbeitsplätze abgebaut worden, mit einem deutlichen Boom nach dem 1. Mai 2004.

Das Beispiel von den deutschen Schlachthöfen, wo innerhalb weniger Monate bundesweit 26 000 Facharbeiter entlassen und durch billige osteuropäische Arbeiter ersetzt wurden, haben wir hier bereits mehrfach dargestellt.

Auch mit der neuen Richtlinie wird dem Unterbietungswettbewerb bei Löhnen, Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherheit Vorschub geleistet. Bis Ende 2009 hat man deutschlandweit die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass negative Folgen zumindest abgemindert werden können.

Unsere DVU-Fraktion steht wohl für einen Abbau von Schikanen und bürokratischen Hürden, verurteilt es aber, wenn heimische Unternehmen und Arbeitnehmer einer grenzenlosen Liberalisierung geopfert werden. Dem Antrag der Fraktionen von SPD und CDU werden wir uns enthalten, da Berichte nichts schaden. Den Antrag der PDS-Fraktion müssen wir wegen unrealistischer Fristensetzung ablehnen.

(Gott sei Dank! bei der Linkspartei.PDS)

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält die Landesregierung. Herr Minister Junghanns, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Dienstleistungsrichtlinie ist nicht nur wegen des Lärms, den sie bei der Vorbereitung erzeugte, außerordentlich wichtig. Sie wird neben anderen grundlegenden Dokumenten - auch hinsichtlich der Bedeutung der 70 % Wertschöpfung, die in der Europäischen Union stattfindet - entscheidend dazu beitragen, die Verflechtung der europäischen Wirtschaft im Kreis der EU der 25 voranzutreiben. Sie ist wichtig, kompliziert und komplex.

Ich möchte aber davor warnen, die Diskussion, die im Vorfeld geführt worden ist, zu wiederholen. Wir haben ein Ergebnis, und es findet nichts ungeordnet bzw. grenzenlos statt.

Die Dienstleistungsrichtlinie regelt eine ganze Menge, für manchen zu viel, für machen zu wenig. Aber sie ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Ich sage das vor dem Hintergrund - wir machen da so etwas wie eine Nabelschau -, dass wir mit der Durchsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch eigene wirtschaftliche Interessen verbinden, dass das, was in Deutschland durchgesetzt wird, auch in Frankreich, Italien oder Litauen durchgesetzt wird und damit auch die Chancen der Wirtschaft aus Deutschland, namentlich aus Brandenburg, im Umgang mit dem europäischen Markt wachsen. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen. Die Dienstleistungsrichtlinie ist auch für die Wirtschaft - der Trend der wirtschaftlichen Entwicklung geht zur Internationalisierung der Wirtschaft - ein wichtiger Rahmen zur Internationalisierung auch kleiner oder kleinster Unternehmer aus unserer Region, die sich auf dem Markt im Baltikum oder in Skandinavien tummeln wollen.

Auch diese, an die denke ich besonders, haben Hürden zu stemmen, die wir mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie international mindestens im Kreis der EU der 25 qualifiziert durchsetzen sollten.

Zweitens: Die Arbeit ist im Kabinett angelegt. Das Wirtschaftsministerium ist federführend für die Koordination tätig. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist gegründet. Eine BundLänder-Arbeitsgruppe unter Koordination des Bundesministeriums für Wirtschaft ist gegründet. Wir haben einen Ansprechpartner für das Bundesministerium benannt, weil wir natürlich das Interesse haben, dass die vielen Fragen, die gestellt worden sind, auch zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Union diskutiert werden. Wir können nicht in eine Richtung laufen, um dann gesagt zu bekommen: Das ist aber falsch, ihr müsst zurückkommen.

Sie müssen bitte verstehen: Die jetzige Arbeit ist eine Zuweisung von Aufgabenstellungen zur Klärung offener Fragen, die dann auf der jeweiligen Ebene geklärt werden. Deshalb ist gegenwärtig auch in der interministeriellen Arbeitsgruppe das Zusammentragen von Fragen wichtig, die wir in der BundLänder-Arbeitsgruppe bearbeiten bzw. die die Bundesregierung dann in die Koordination zwischen den EU der 25 mit