Protocol of the Session on April 26, 2007

Zunächst einmal muss man sagen, dass die bisherige Erfolgsgeschichte - so muss man das ja wirklich bezeichnen - ihresgleichen sucht. In den letzten Jahren ist sehr Gutes und sehr Wichtiges geleistet worden. Das sehen wir auch hier in Berlin und in Brandenburg. Die entscheidende Frage ist aber die, wo die öffentliche Hand tatsächlich Einfluss haben muss.

Dazu können wir einmal nach Großbritannien schauen und fragen, warum die Reform dort nicht funktioniert hat. Es war nicht das Problem einer Trennung von Netz und Betrieb. Vielmehr war die wesentliche Ursache für das Scheitern der Privatisierung in Großbritannien die Privatisierung der Infrastruktur. Das ist der Kernbereich. Wir müssen darüber diskutieren, wer die Entscheidungsbefugnis über die Infrastruktur bzw. die Zugriffsrechte auf die Infrastruktur hat. Das gilt für Wasserstraßen und für Straßen genauso. Das ist die Kernfrage.

Viele Kollegen sind auch der Auffassung - das zeigt sich gerade in dem erfolgreichen Wettbewerb auch im Bereich des SPNV -, dass dort auch privatisierte Gesellschaften als leistungsfähige Partner vorhanden sind. Wenn wir das Ganze unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten betrachten, dann müssen wir uns mit der Infrastruktur beschäftigen und nicht mit der Frage, ob der Logistikbereich oder etwa auch der Bereich DB Regio auf Dauer im öffentlichen Besitz ist. Nehmen Sie einfach einmal den Logistikbereich, Schenker und andere Initiativen zu Aufkäufen, die es in Großbritannien und in den USA gegeben hat. Die Frage, ob das auf Dauer bei der öffentlichen Hand bleibt, kann man mit einem deutlichen Nein beantworten.

Es spricht also einiges dafür, die einzelnen Aufgabenbereiche deutlich zu trennen. Deshalb verstehe ich auch die Position von ver.di, die ich im Übrigen in vielen anderen Bereichen auch teile - nicht die von Transnet - nicht ganz, warum die darauf abstellen, dass der Gesamtkonzern, also der Konzern inklusive der internationalen Logistik-Unternehmensbereiche, ebenfalls im öffentlichen Besitz bleiben soll. Wir müssen uns auf den Kernbereich des Eisenbahnsystems in Deutschland konzentrieren. Das ist die öffentliche Aufgabe, die sich aus dem Grundgesetz ergibt.

Eine weitere Nachfrage hat der Abgeordnete Dr. Klocksin.

Was ich habe, ist weniger eine Frage, sondern mehr eine Feststellung, nämlich die, dass ver.di in der Tat der Auffassung ist, dass die Kompaktheit des Bahnunternehmens in dieser Form auch Leistungsfähigkeit herstellen kann.

Aber wenn es denn so ist, wie Sie es beschrieben haben und wie es auch die Verkehrsministerkonferenz dokumentierte, nämlich dass die Frage der Mitwirkung der Länder an dem Eisenbahnprivatisierungsgesetz und auch die Frage der Finanzierung und schließlich die Eigentümerstruktur als zentrales Problem wahrgenommen werden, könnte es dann nicht sinnhaft sein, dass das Land Brandenburg, gegebenenfalls mit anderen Bundesländern, eine Bundesratsinitiative unternimmt, mit der die von Ihnen beschriebenen Kritikpunkte festgelegt werden könnten?

Es ist üblich, dass sich die Fachministerkonferenz, in diesem Fall also die Verkehrsministerkonferenz, mit dem Thema beschäftigt. Ansonsten ist es von der Form her so, dass die Bundesregierung zum Zeitpunkt X einen Gesetzentwurf vorlegt, der dann in den Bundesrat eingebracht wird. Dort ist dann Zeit und auch Gelegenheit, über entsprechende Änderungsanträge, wenn sie denn notwendig sind, darauf zu reagieren. Die Entscheidung liegt aber im Deutschen Bundestag. Deshalb ist es wichtig, dass auch in den Landtagen eine breite Diskussion dazu geführt wird, sodass die Meinungen, die in den Ländern nach meinem Eindruck vorherrschen - Sie, Herr Dr. Klocksin, werden das bestätigen -, in die Entscheidungsfindung einfließen. Es geht nämlich nicht darum, dass wir kurzfristig einen Verkaufsgewinn für den Bundesfinanzminister erzielen, sondern die entscheidende Frage ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Systems Eisenbahn in Deutschland.

Vielen Dank, Herr Minister Dellmann. - Die Frage 1191 der Kollegin Hartfelder wird schriftlich beantwortet werden. Wenn wir uns konzentrieren, können wir aber auch hier noch eine Frage schaffen. Das ist die Frage 1192 (Initiative zur Stärkung der Oberschulen), die von der Abgeordneten Lieske gestellt wird.

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport erklärte am 30. März dieses Jahres vor der Presse, dass das Land Brandenburg eine Initiative zur Stärkung der Oberschulen in der neuen EU-Förderperiode im Rahmen des Europäischen Sozialfonds startet. - Wir haben in den letzten beiden Tagen darüber schon mehrfach gesprochen.

Daher frage ich die Landesregierung: Wie plant sie diese Initiative umzusetzen bzw. zu begleiten?

Herr Staatssekretär Jungkamp, verraten Sie es uns.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lieske, in der neuen Förderperiode der EU, die von 2007 bis 2013 reicht, stehen unserem Land - es ist mehrfach gesagt worden - knapp 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds für die „Initiative Oberschule“ zur Verfügung. Wir wollen die Mittel nutzen, um die Oberschulen zu stärken.

Das Programm setzt dabei zwei inhaltliche Schwerpunkte: Zum einen zielt es auf die Förderung der besseren Ausbildungsfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler, zum anderen zielt es auf die Förderung des sozialen Lernens.

Es hat ein drittes Ziel, nämlich die Selbstständigkeit unserer Schulen zu unterstützen. Die Schulen sollen darum selbst entscheiden, welche Projekte im Bereich der Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufsorientierung sie wählen, welche Projekte sie angehen und welche Maßnahmen ihnen geeignet erscheinen, um zum Beispiel den Erwerb von Schlüsselqualifikationen zu verbessern.

Schließlich - auch das ist durchaus ein Novum für unsere Schulen - können sie die Gelder einsetzen, um eigene Lehrerfortbildung einzukaufen, und zwar zu diesen beiden Themenbereichen.

Die Oberschulen erhalten nun entsprechend ihrer Schülerzahl eine finanzielle Planungsgröße. Auf deren Basis entwickeln sie Konzepte. Bei der Konzepterarbeitung sollen sie intensiv beraten werden, auch individuell, nicht nur durch die staatlichen Schulämter, sondern auch durch die drei Beratungsstellen, die wir für die Schulamtsbereiche Brandenburg/Perleberg, Eberswalde/Frankfurt (Oder) und Cottbus/Wünsdorf eingerichtet haben. Darüber hinaus stehen natürlich bewährte Beratungsinstanzen zur Verfügung. Wir haben ja heute zum Beispiel mehrfach über das „Netzwerk Zukunft“ gesprochen.

Die Vergabe der Mittel wird fachlich-inhaltlich, vor allem auch finanziell, durch diese Beratungsstellen gesteuert.

Zum zeitlichen Ablauf - dies beinhaltet Ihre Frage ja auch: Beginnen wollen wir mit dem Programm zum Schuljahresbeginn 2007/2008. Wir werden natürlich mit mehreren großen Auftaktveranstaltungen starten. Wir bereiten das Programm jetzt schon vor. Die Schulen sind über die Schwerpunkte informiert. Wir werden eine Broschüre herausgeben, im Bildungsserver entsprechende Informationen bereitstellen und den Schulen auch sagen, welche Projekte es beispielhaft sein könnten, auf die sie zugreifen, und welches der entsprechende Projektträger sein könnte.

Das heißt, möglicherweise haben wir eine ganze Reihe von Schulen - das hoffe ich -, die sich im Prinzip jetzt schon Gedanken gemacht haben, sich jetzt schon platziert haben, die dann pünktlich mit Beginn des neuen Schuljahres an die Arbeit gehen werden. Die anderen werden dann im ersten Halbjahr beraten, sodass ich glaube, dass wir spätestens im zweiten Halbjahr des neuen Schuljahres überall so weit sind, dass alle Oberschulen unseres Landes sich an die Arbeit machen.

Sie wissen, die Mittel verfallen nicht zum Jahresende; die Gel

der bleiben uns die ganzen sechs Jahre in voller Höhe zur Verfügung. Das heißt nicht, dass wir bummeln wollen. Der Einstieg in das Programm soll zügig erfolgen, aber wir bleiben bei der Devise, dass auch hier Qualität wichtiger ist als die Schnelligkeit der Umsetzung.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass das ein Programm sein wird, mit dem unsere Oberschulen gute Chancen haben, noch ein bisschen zuzulegen, was die Attraktivität dieser Schulform und die Qualität der einzelnen Schulen angeht.

Noch einmal Frau Lieske, bitte.

Ich hätte zwei Nachfragen.

Ab wann und wo werden die Beratungsstellen eingerichtet werden, ab wann werden sie also Ansprechpartner für die Schulen sein?

Die zweite Nachfrage: Warum beschränkt man dieses Serviceangebot auf Oberschulen und breitet es nicht - wie es heute ja auch schon Kritik gefunden hat - auf Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe aus?

Die Service- und Beratungsstellen sollen mit Beginn des neuen Schuljahres eingerichtet sein, weil die Schulen spätestens dann auch ganz konkret die Ansprechpartner brauchen.

Zur zweiten Nachfrage: Die Gesamtschulen mit Oberstufe, die nicht im System bleiben, die mittelfristig in Oberschulen umgewandelt werden, bei denen das klar ist, können sehr schnell in das Programm einsteigen.

Darüber hinaus werden wir auch den anderen Schulformen, auch den Gesamtschulen mit Oberstufe, die Möglichkeit bieten, an dem Programm teilzunehmen, von dem Programm zu profitieren. Voraussetzung dafür ist aber die Kooperation mit einer Oberschule. Wenn wir uns einmal die Schülerströme im Land anschauen, etwa die Ergebnisse des Ü-7-Verfahrens, sehen wir: Die Erstwünsche waren klar verteilt, die Gesamtschulen sind stabil, es gab eine Übergangsquote von 17,1 %. Die Gymnasien legen zu; sie lagen bei 47,7 %. Das Ganze ging - bei 2,5 % Differenz Verbesserung - auf Kosten der Oberschule.

Ich glaube, wir müssen auch einmal den Mut haben, klar zu sagen: Hier ist eine Schulform, die wir stärken müssen, die unsere Hilfe braucht, also helfen wir auch. Das Programm ist genauso angelegt, wie es von den Vertretern der Oberschullehrerverbände, auch von Lehrerinnen und Lehrern in den Oberschulen, mit denen Minister Holger Rupprecht ja regelmäßig im Gespräch ist, gefordert worden ist.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Damit schließe ich für heute die Fragestunde und den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes

Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/4361

2. Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen ist dem zugestimmt worden.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/4454

2. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich lasse also direkt über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieses Gesetz ist bei einer Enthaltung ohne Gegenstimmen angenommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung lehrerbildungs- und besoldungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4150

2. Lesung