Protocol of the Session on January 25, 2007

Wir haben keinen festen Termin vereinbart, wollen das aber in diesem Frühjahrssemester klären, um dann die Gelder sinnvoll ausgeben zu können.

Vielen Dank. - Die Frage 1048 (Bürokratiekostenmessung im Zusammenhang mit Existenzgründungen) stellt der Abgeordnete Karney von der CDU-Fraktion.

Im Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards hat der Wirtschaftsminister auf ein neues Projekt seines Hauses zur Bürokratiekostenmessung im Zusammenhang mit Existenzgründungen hingewiesen.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Inhalt, einschließlich zeitlicher Vorgaben, hat dieses Projekt?

Herr Minister Junghanns wird diese Frage beantworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Abgeordneter Karney, der Abbau von Investitionshemmnissen ist eine der wichtigsten Aufgaben, die wir uns in dieser Wahlperiode gestellt haben. Die Bürokratiekostenmessung, wie sie dank des Sonderausschusses eingeführt worden ist, ist ein wichtiges Mittel, diesen Prozess zu unterstützen. Dem Ausschuss sei Dank, auch für diese Initiative!

Das spezielle Thema der Bürokratiekostenmessung im Zusammenhang mit Existenzgründungen habe ich aufgegriffen, weil die Existenzgründung regelmäßig ein ganz sensibler Punkt im hoffentlich langen Lebenszyklus eines Unternehmens ist. An dieser Stelle der Unternehmensgründung kommen viele Aufgaben zusammen, und es muss im Sinne der Stärkung von Selbstständigkeit, im Sinne der Stärkung auch mittelständischer Strukturen im Land unser gemeinsames Anliegen sein, diese sehr sensible Phase weiter zu optimieren und so zu gestalten, dass der Aufwand, auch gemessen in Bürokratiekosten, reduziert wird.

Worum geht es in dieser Phase, was wird gemessen, was ist Inhalt dieses Projektes? - Es geht um die Fragen der Gewerbeanmeldung und -erlangung, der gewerblichen Erlaubnis und Konzessionen, die Eintragung in das Handelsregister, die Einstellung der ersten Mitarbeiter und auch um die erstmalige Beantragung von Fördermitteln, soweit das möglich ist.

All diese Schritte - wir wollen den Prozess der Gewerbeanmeldung drastisch vereinfachen, das heißt auch verkürzen - werden in dem Projekt einer Bewertung unterzogen - und das vor allen Dingen auch unter Einbeziehung derer, die in der Gründungsphase regelmäßig beratende Partner sind. Ich denke dabei an die Verbände, die Unternehmensverbände, an die Kammerstrukturen in unserem Land, die diesen Prozess praktisch und sachkompetent unterstützen.

Konkrete Aussagen, die wir haben wollen, sollen die Prozesse vereinfachen und verschlanken. Der Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards hat dieses Projekt in seiner Sitzung am 20. Dezember zur Kenntnis genommen. Ich gehe davon aus, dass wir im Mai/Juni über die Ergebnisse an geeigneter Stelle - entweder im Sonderausschuss oder im Wirtschaftsausschuss - informieren können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich rufe die Frage 1049 (Erhöhung von Krankenkassenbeiträ- gen) auf, die die Abgeordnete Dr. Münch stellen wird.

Zum Jahreswechsel haben zahlreiche Krankenkassen ihre Bei

träge angehoben. Teil des entsprechenden Verfahrens ist die Prüfung der beabsichtigten Erhöhungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen ist für diese Prüfung das Land zuständig. Insbesondere betrifft dies aktuell die AOK Brandenburg, die ihren Beitrag um 1,3 Prozentpunkte auf 14,9 % angehoben hat.

Ich frage die Landesregierung: Sind die Beitragserhöhungen der AOK Brandenburg und der Brandenburgischen BKK zum 01.01.2007 nach Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde gerechtfertigt?

Bitte, Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Wir haben das vor dem Hintergrund, dass alle Krankenkassen bis zum 31.12.2008 ihre Entschuldung vollzogen haben müssen, sehr genau geprüft. Aus diesem Grunde war die Beitragserhöhung vorgesehen, und es gab deshalb keine Maßgabe des Landes, dies durch Intervention zu verhindern. Die Beitragserhöhung ist notwendig, um die Entschuldung zu gewährleisten.

Es gibt eine Nachfrage.

Frau Ministerin, die beiden anderen landesunmittelbaren Kassen VKK und BKK haben ihren Beitragssatz stabil gehalten bzw. eine Erhöhung um lediglich 0,7 Prozentpunkte auf insgesamt 14,1 % vorgenommen. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären?

Das ist die innere Struktur der Kassen. Darauf haben wir keinen Einfluss. Es gibt auch zwischen den Ländern sehr unterschiedliche Kassenbeiträge der AOK, je nachdem, von welchem Stand man ausgeht. Die AOK in Brandenburg liegt im Mittelfeld aller Beitragserhöhungen. Die Ausgangssituation der Kassen ist eben sehr unterschiedlich, je nachdem, wie die Grundlohnsumme in den einzelnen Kassen aussieht. Beispielsweise hat die AOK in Sachsen nach wie vor einen sehr günstigen Beitragssatz, weil sie nach der Wende sehr finanzstarke Beitragszahler halten konnte. Deshalb gibt es dort auch eine bessere Ausgangsposition für die Entschuldung.

Vielen Dank. - Die Frage 1050 (Schließung Flughafen Tempel- hof) wird von der Abgeordneten Tack gestellt.

Gemäß Konsensbeschluss der Gesellschafter sollte der Flughafen Tempelhof im Oktober 2007 geschlossen werden. Dagegen klagen mehrere Fluggesellschaften. Den vom Gericht unterbreiteten Vergleich, den Flughafen erst im Oktober 2008 zu

schließen, lehnten die Fluggesellschaften ab. Nun verfügte der Berliner Senat eine Offenhaltung des Flughafens bis Oktober 2008.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie zur Entscheidung des Berliner Senats auch angesichts dessen, dass der Flughafen jährlich 10 Millionen Euro Verluste macht?

Darauf wird der Finanzminister antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Tack, die Landesregierung als solche ist mit dem Vorgang nicht befasst. Als Miteigner der Flughafengesellschaft sind wir im Prozess der Fluggesellschaften gegen den Berliner Senat jedoch beigeladen gewesen und sind auch vom Gericht gebeten worden, uns zu dem Vergleichsvorschlag zu äußern. Wir haben im Aufsichtsrat und als Gesellschafter diesem Vergleichsvorschlag zugestimmt, weil wir ihn für vernünftig halten. Bestandteil und Herleitung der Entscheidung des Gerichtes für diesen Vergleichsvorschlag ist, dass die Autobahnanbindung derzeit nicht hergestellt ist und deshalb der Schließungstermin im Oktober dieses Jahres dem Gericht wohl zu früh erschien und die Umsiedlung der Geschäftsflieger von Tempelhof nach Schönefeld nicht zumutbar ist.

Diese Frage besteht nach wie vor. Das Gericht hat uns gefragt, ob wir - falls der Vergleich nicht zustande kommt - bereit seien, den Termin trotzdem ins Auge zu fassen. - Wir haben als Beigeladene - in diesem Fall Aufsichtsrat - auch dem zugestimmt, weil wir die Möglichkeit, dort Rechtssicherheit zu erlangen und die Schließung im Jahre 2008 hinzubekommen, als einen Vorteil ansehen gegenüber den Risiken, die sich aus weiterem prozessualen Verhalten ergeben. Deswegen erachten wir auch den Beschluss des Berliner Senats als vernünftig.

Es gibt eine Nachfrage.

Ich habe die Frage ja nur deshalb gestellt, weil in der Öffentlichkeit von den anderen beiden Gesellschaftern nichts zu lesen war.

Nun zu meiner Nachfrage: Welche Auswirkungen hat das möglicherweise für das Finanzierungskonzept, für den Eigenanteil in Höhe von 440 Millionen Euro, den die FBS nach dem jetzigen Stand erbringen muss? Ich weiß nicht, ob das inzwischen eine Fortschreibung erfahren hat. Jedenfalls haben die Geschäftsführer deutlich gemacht, dass es riesiger Anstrengungen bedarf, die 440 Millionen Euro zusammenzubringen. Hinzu kommt die größere Belastung durch die längere Offenhaltung des Flughafens Tempelhof. Gibt es also finanzielle Auswirkungen?

Die Gesellschafter haben zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht bereit sind, einen höheren Zuschuss zu leisten, und dass ein höherer Fehlbetrag, der möglicherweise noch entsteht, aus dem Cashflow erwirtschaftet werden muss.

Danke sehr. - Die Frage 1051 (Absenkung der Schülerzahlen) stellt der Abgeordnete von Arnim.

Nach Auskunft des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg ist eine Absenkung der Schülerzahlen von 50 auf 40 Schüler je Jahrgangsstufe in schwach entwickelten ländlichen Räumen ab dem kommenden Schuljahr möglich. Diese Sonderregelung soll nur für Gymnasien gelten. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sind davon ausgenommen.

Meine Frage an die Landesregierung: Mit welcher Begründung sind diese Gesamtschulen ausgenommen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr von Arnim, ich muss zunächst einmal meine Überraschung und auch meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass sich ein CDU-Abgeordneter offensichtlich Sorgen um unsere Gesamtschulen macht. Vielen Dank. Weiter so!

(Beifall bei der SPD)

Zu Ihrer Frage konkret: Ich habe am Dienstag dem Kabinett das vom Landtag geforderte Konzept zur künftigen Entwicklung der Schulen mit gymnasialer Oberstufe vorgelegt. Zu meiner großen Freude ist es vom Kabinett genehmigt worden, und es wird nun Gegenstand der zukünftigen Arbeit meines Hauses sein.

Der Grund, ein solches Konzept zu fordern und zu erarbeiten, ist die dramatische Entwicklung der Schülerzahlen in der künftigen gymnasialen Oberstufe, speziell in der Jahrgangsstufe 11, in der der Übergang erfolgt. Ich möchte die Zahlen nennen, um das Problem noch einmal deutlich zu machen: Im vergangenen Schuljahr gab es in der Jahrgangsstufe 11 im Land Brandenburg 14 400 Schüler. Im Schuljahr 2009/10 wird sich diese Zahl auf etwas mehr als 6 000 reduziert haben. Diese Zahl gilt für etwa vier Jahre. Ab 2013 gibt es ein wenig Entwarnung; dann werden es ca. 8 000 Schüler sein. Das ist im Prinzip die Zielzahl des Konzepts; denn das wird über einen längeren Zeitraum die stabile Schülerzahl in Jahrgangsstufe 11 sein.

Wir haben deshalb gesagt: Wir brauchen für diese vier Jahre, also nicht für das nächste Jahr - das wäre ja 2008 -, sondern ab dem Schuljahr 2009/10, veränderte Bedingungen für den Zugang in die 11. Klasse. Derzeit ist eine Mindestschülerzahl von 50 notwendig; es könnten 40 sein. Sie haben das hier eigentlich schon als Beschluss vorweggenommen. Die Entscheidung dazu ist nicht gefallen. Ich muss dazu auch sagen, dass sie nur in Übereinstimmung mit dem fortgeschriebenen Programm - also dem Schulressourcenkonzept -, das wir für die Lehrerentwicklung haben, erfolgen kann.

Damit komme ich zu Ihrer Frage: Wichtig ist, dass Sonderrege

lungen für Gymnasien nur in dünn besiedelten Räumen, für Gesamtschulen und berufliche Gymnasien aber überall im Land gelten werden. Sie sind also nicht außen vor, sondern sie werden in dem Falle sogar noch bevorzugt. Uns ist ganz wichtig, dass es neben dem 12-jährigen Weg zum Abitur, primär am Gymnasium, auch einen 13-jährigen Weg zum Abitur gibt, der an Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und an Oberstufenzentren an beruflichen Gymnasien zu gehen ist.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Minister. - Auch ein Abgeordneter der Linkspartei.PDS macht sich in diesem Zusammenhang Sorgen. Herr Abgeordneter Domres, bitte.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen.

Erste Frage: Ich habe Ihnen gestern eine ähnliche Frage gestellt. Sie haben mir darauf geantwortet, dass das Konzept zur Sicherung von Schulstandorten mit gymnasialer Oberstufe dem Landtag zugeleitet worden sei. Bis heute um 9.50 Uhr hatten wir dieses Konzept nicht. Somit ist meine Frage noch nicht beantwortet. Ich frage Sie, wie Sie sich an meiner Stelle fühlen würden.

(Allgemeine Heiterkeit)

Zweite Frage: Sie haben die Sonderregelung angesprochen. Können Sie erläutern, warum die Sonderregelung gerade auch für den ländlichen Raum nicht schon für das Schuljahr 2007/08 gelten kann?

Sie haben das Konzept erwähnt. Ein Konzept ist aber keine Entscheidung. Wann wird eine Entscheidung getroffen, dass es tatsächlich Sonderregelungen geben wird?

Zu Ihrer ersten Frage: Ich bitte um Entschuldigung, das war von mir wohl etwas zu optimistisch gedacht. Ich gehe davon aus, dass das, was Sie beklagt haben, noch heute korrigiert wird. Das war eine Aussage meines Hauses. Ich hoffe, dass das jetzt funktionieren wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich habe bezogen auf die heutige Frage nur einen Punkt genannt. Zu dem Konzept gehört natürlich deutlich mehr. So wollen wir zum Beispiel unbedingt erreichen, dass es in jedem Landkreis und in jeder weiterführenden Schule mindestens ein Angebot zum 13-jährigen Abitur gibt. Das Ganze ist in ein nachzulesendes Konzept verpackt, das schrittweise umgesetzt wird. Derzeit wird es noch nicht umgesetzt, weil die Notwendigkeit dazu noch nicht vorhanden ist. Zurzeit ist die Zahl, die ich genannt habe - im vergangenen Jahr 14 400 beim Übergang in die 11. Klasse -, stabil. Der Einbruch, auf den wir uns vorbereiten müssen, kommt ab dem Jahr 2009. Bis dahin werden die betreffenden Maßnahmen abschließend beschlossen sein und Ihnen zur Kenntnis gegeben werden. - Danke schön.