Vielen Dank. - Wir kommen zu Frage 604 (Eingeleitete Maß- nahmen aufgrund des Landtagsantrags „Stärkung des Kinder- schutzes gegen Gewalt“), gestellt von der Abgeordneten Hartfelder.
Mit dem im Mai 2004 verabschiedeten Antrag wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, Handlungsempfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit aller betroffenen Stellen bei Kindesvernachlässigung vorzulegen. Es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die den Auftrag des Gesetzgebers umsetzen sollte. Seit Verabschiedung des Antrags sind fast zwei Jahre ins Land gegangen. Es kam erneut zu Vorfällen von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung, ohne dass die Landesregierung einen den Vorgaben des Parlaments entsprechenden Gesamtplan vorgelegt hat.
Einiges. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hartfelder, leider gibt es immer wieder Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung. Hilfe steht häufig leider nicht rechtzeitig zur Verfügung. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen, wie Kinder besser geschützt werden können und wie ihnen frühzeitig geholfen werden kann, sind nur zu berechtigt. Deshalb verstehe ich Ihr Anliegen; wir haben uns häufig darüber unterhalten. Sie wissen, dass dies auch mein Anliegen ist. Es beschäftigt mich wirklich sehr. An uns alle im politischen Raum geht der dringende Auftrag, Verbesserungen voranzutreiben.
Nötig ist die fachliche Qualifizierung all derer, die an der Arbeit der Jugendhilfe beteiligt sind. Es geht aber auch um die Stärkung von präventiven Ansätzen. Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren in beiden Bereichen einiges erreicht. Ich verweise darauf, dass einige große Fachkonferenzen stattgefunden haben. Organisiert wurden sie im Herbst 2004 vom Deutschen Jugendinstitut, im September 2004 vom Landespräventionsrat, im Februar 2005 von der Fachhochschule Potsdam und im August 2005 vom Sozialpädagogischen Fortbildungswerk. Mein Haus war an der Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung beteiligt.
Darüber hinaus haben wir uns sehr darum bemüht, die Fortbildungsveranstaltungen zu dem Thema auszuweiten, vor allem über das Sozialpädagogische Fortbildungswerk. Ziel ist es, den Fachkräften mehr Handlungssicherheit zu geben, die vor der Lösung der schwierigen Aufgabe stehen, die sich hinter diesem Thema versteckt. Den Familien ist einerseits zu helfen und andererseits sind sie zu kontrollieren. Wir haben ein Wächteramt wahrzunehmen; Kontrolle gehört dazu, auch wenn ihre Ausübung schwierig ist, wie uns die zuletzt bekannt gewordenen Fälle zeigen.
Es gibt einen dritten Beleg für das Engagement meines Hauses. Die Koordinierungsstelle für Kinderschutzfragen treibt ein mit den Jugendämtern abgestimmtes Qualifizierungsprojekt voran.
Die Aufforderung des Landtages an mein Haus, in Zusammenarbeit mit dem Justiz-, dem Innen- und dem Sozial- und Gesundheitsministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine Empfehlung vorzulegen, war berechtigt. Sie hat uns in unserer Arbeitsmotivation befördert. Die schrecklichen Einzelfälle der letzten Zeit sind dazu angetan, über das Thema in der Öffentlichkeit immer wieder zu diskutieren. Sie zeigen auch einen Entwicklungsbedarf in diesem Bereich.
Die Erarbeitung der Empfehlung war im vergangenen Sommer fast abgeschlossen. Am 01.10.2005 trat aber - das wissen Sie, Frau Hartfelder - auf Bundesebene eine Änderung im Kinderund Jugendhilferecht in Kraft. Sie hat dazu geführt, dass Aufgaben des Jugendamtes im Bereich des Kinderschutzes neu definiert und datenschutzrechtliche Bestimmungen erheblich geändert worden sind. Das hieß für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das bereits fertige Produkt umzustricken. Damit sind wir weitgehend fertig. Der Berichtsentwurf zur Stärkung des Kinderschutzes gegen Gewalt und die Empfehlungen zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung. Ich gehe davon aus, dass wir beides zur nächsten Landtagssitzung vorlegen können.
Die Bearbeitungsdauer war relativ lang. Insoweit gebe ich Ihnen Recht. Der Auftrag war 2004, noch vor meiner Zeit, erteilt worden. Die lange Bearbeitungsdauer hatte aber sachliche Gründe. Das bitte ich bei aller Kritik zu berücksichtigen. Manchmal aber hat etwas, was lange währt, Vorteile; denn inzwischen können wir nicht nur ein Programm vorlegen, sondern wir haben schon erste Schritte zur Umsetzung entwickelt. Da ich Sie, Frau Hartfelder, als hartnäckige Nachfragerin kenne, werden Sie mich mit Sicherheit an das Versprechen, das ich soeben abgegeben habe, erinnern.
Herzlichen Dank, auch wenn es diesmal keine Nachfragen gegeben hat. - Wir kommen zur spannenden Frage 605 (Herstel- lung von Kräutertees). Frau Abgeordnete Wehlan, bitte.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 907 - Drucksache 4/2244 - wird zum Sachverhalt der Herstellung von Kräutertees durch einen Landwirtschaftsbetrieb Stellung genommen. Dabei wird auf das erlaubnispflichtige In-VerkehrBringen von Heilkräutern verwiesen. Ungeachtet dieser Ausführungen betonte das Ministerium für Arbeit, Soziales, Ge
sundheit und Familie die Bereitschaft, „gemeinsam mit den zuständigen Behörden des MLUV nochmals die angesprochenen Produkte zu prüfen, inwieweit das Arzneimittel- oder Lebensmittelrecht in Anbetracht der Deklaration durch den Landwirtschaftsbetrieb und Verwendung - Zweckbestimmung - anzuwenden ist.“
Sehr geehrte Abgeordnete, wie ich in meiner Antwort auf Ihre Kleine Anfrage bereits ausgeführt habe, wollten sich die betreffenden Personen miteinander beraten. Im Rahmen mehrmaliger Zusammenkünfte sind die Behörden gemeinsam mit den beteiligten Sachverständigen und den Produktionsbetrieben zu dem Ergebnis gekommen, dass das unmittelbar anzuwendende europäische Recht, die Verordnung 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, auf den vorliegenden Sachverhalt Anwendung findet. Insoweit herrscht Einvernehmen. Die in Betracht kommenden Erzeugnisse in Form der ungemischten, getrockneten Pflanzen sind keine Lebensmittel und unterliegen somit dem europäischen Arzneimittelrecht, das durch das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln einschließlich der entsprechenden Verordnung in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
Die in Rede stehenden elf Arzneidrogen sind in dieser Form als Monoprodukte Arzneimittel. Die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen in Deklaration und Zweckbestimmung sind vom In-Verkehr-Bringer und vom Hersteller zu beachten. Auch das ist unstreitig.
Das trifft nach Auffassung von Behörden und Sachverständigen nicht auf Mischungen in Form von Kräutertees zu, die entsprechend ihrer Zusammensetzung den Lebensmitteln zuzuordnen sind. Die Regelung ist eindeutig. Insoweit hat es auch keine Neuerung gegeben.
Wir kommen zu Frage 606 (Stagnation des Tourismus im Land Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth.
Das neue Tourismuskonzept der Landesregierung schätzt ein, dass das jahrelange Wachstum dieser Branche in den letzten drei Jahren stagniert.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was konkret wird sie unternehmen, damit sich wieder mehr Gäste aus dem In- und Ausland in Brandenburg wohl fühlen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie zielen mit Ihrer Fragestellung auf eine Vorabberichterstattung zum Tourismuskonzept ab, welches am 9. Februar beschlossen wurde. Die Frage bezieht sich auf einen Auszug aus dem Analyseteil. Nach der Beschlussfassung durch das Kabinett haben Sie seit dem 14. Februar dieses Jahres das Konzept in der Hand.
Wir haben uns für heute Nachmittag vorgenommen, über dieses Konzept zu sprechen. Es ist ein dickes Paket von Maßnahmen, das im Einzelnen in Rede steht, um den Trend zu verbessern. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich darauf verweise, dass wir heute Nachmittag in dieser Runde dies im Detail beraten können. Weil ich das in der Fragerunde nicht ausführlich darlegen kann, möchte ich Sie um dieses Verständnis bitten. Sie können das nachlesen und im Anschluss heute Nachmittag mit mir erörtern. - Danke schön.
Es gibt Nachfragen. - Ich glaube, Herr Holzschuher hat sich zuerst gemeldet, aber die Fragestellerin hat natürlich das Vorrecht. Also bitte, Frau Hesselbarth.
Meine zweite Frage ist wichtig und sollte in der Öffentlichkeit erörtert werden: Wie passen die nun zutage getretenen deutlichen Wachstumsminderungen beim Tourismus mit den jahrelang vom Wirtschaftsministerium ausgehenden Verlautbarungen zusammen, dass der Tourismus in Brandenburg die wichtigste Branche sei und dementsprechend ganz besonders gefördert werden müsse?
Ich beginne mit der Beantwortung der letzten Frage. Ich glaube nicht, zitierfähig zu sein mit der Aussage, der Tourismus sei die wichtigste Branche.
Das kann ich nicht nachvollziehen. An dieser Stelle bin ich also nicht zitierfähig. Ich halte es für außerordentlich wichtig, aber so singulär betrachte ich das nicht. Erstens ist das nicht meine Art. Zweitens wird in der von mir vorhin genannten Konzeption deutlich, welche Trends sich in diesem Markt vollziehen. Wir machen in dieser Konzeption deutlich, dass wir uns verbessern müssen. Wenn alles in Ordnung wäre, würde ich ja keine Konzeption erarbeiten.
Das hat mit nationalen und internationalen Veränderungen des Marktes, der Nachfrage und der Vermarktungsstrukturen zu tun. Es hat natürlich auch etwas mit den Schwächen in den Produkt- und Vermarktungsstrukturen im Land dahin gehend zu tun, dass wir an dieser Stelle nicht ausreichend durchschlagen. Deshalb haben wir uns eine ganze Palette von Maßnahmen vorgenommen, um die Akteure dahin auszurichten, insbesondere noch mehr internationale Gäste auch eingedenk der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in unser Land zu ziehen.
Es ist also ein gesundes Problembewusstsein vorhanden, gepaart mit dem Selbstbewusstsein, dass wir besser sein können, als wir es jetzt sind. Dieses sind die Grundlagen für das Maßnahmenpaket der Landestourismuskonzeption. Aber wir sind nicht allein dafür verantwortlich, dass der Trend, der immer noch positiv ist, nicht so steil nach oben geht, wie wir uns das wünschen.
Herr Minister, stimmen Sie mit mir in der Auffassung überein, dass auch rechtsextreme Übergriffe nachteilige Auswirkungen auf die Tourismusbranche haben und dass nur eine konsequente Bekämpfung solcher Taten mit dazu beiträgt, den Trend zu verbessern?
Absolut. Der Tourismus ist an dieser Stelle höchst sensibel. Wenn es darum geht, Gastlichkeit unter Beweis zu stellen und als gastlicher Mensch in Erscheinung zu treten, ist jedwede Form von auch nur angedeuteter Fremdenfeindlichkeit über den Tag hinaus schädlich.
Vielen Dank für diese klare Antwort. - Wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes 2 angekommen.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung der Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg und zur Anpassung von Rechtsvorschriften
Da vereinbart worden ist, hierzu keine Debatte zu führen, stelle ich die Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei einer ganzen Reihe von Enthaltungen ist dieses Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet, sodass ich Sie mit gutem Gewissen bis 13.15 Uhr in die Mittagspause entlassen kann.